Hier kann die Lohnart hinterlegt werden, mit der das Schlechtwetter abgerechnet wird. Es ist die Lohnart einzugeben, die 100 % des Schlechtwetters umfasst. Üblicherweise wird die Eingabelohnart "2400 Schlechtwetter Bau" hinterlegt, an welche die Lohnarten "2401 Schlechtwetter 60 %" und "2402 Schlechtwetter-Zuschlag" gekoppelt sind.
Die Koppelung auf zwei Lohnarten ist notwendig, weil der Krankenversicherungsbeitrag aus der Differenz zwischen dem vollen Arbeitsentgelt und der 60%igen Entschädigung vom Dienstgeber allein zu tragen ist. In der Abrechnung ist dies mit der Lohnart 2402 dargestellt, die 40 % der Eingabelohnart als Basis hat.