Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Wenn die Daten der Anlagenbuchhaltung weder aus der BMD 5.5 noch aus sonstigen Programmen via Schnittstelle übernommen werden können, kann der Datenimport auch aus einer CSV-Datei erfolgen.
- Existenz einer NTCS Anlagenbuchhaltung
- Festlegung der Einstellungen (z. B. Inventar-Nr.-Vergabe: numerisch/alphanumerisch, Nutzungsdauer in % oder Jahren)
- Festlegung der Berechnungsparameter (z. B. jährlich oder pro rata temporis, Erinnerungswert)
- Anlage von Zuschusskennzeichen
Achtung! | Im BMD Standard ist in den Berechnungseinstellungen der Anlagebuchhaltung für das Steuerrecht die Einstellung "AHK kürzen" hinterlegt. Das Häkchen in der Spalte "AHK kürzen" bewirkt, dass bei Neuanlagen (Zugängen) im Steuerrecht, automatisch die Anschaffungskosten um zugeordnete Investitionszuschüsse gekürzt werden. Diese Standardeinstellung sollte nicht abgeändert werden!
Im Zuge der Übernahme werden bestehende Anlagegüter mit Altbestand in der NTCS erfasst. Sollten im Altsystem die steuerrechtlichen Anschaffungskosten nicht um die Zuschüsse gekürzt werden, so muss das manuell nachgeholt werden. Wird dies nicht nachgepflegt, ergibt sich in der NTCS immer eine MWR. Diese Korrektur muss vor weiterer Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung (Anlage von Investitionszuschüssen etc.) durchgeführt werden. |
Die Daten aus tse:nit werden aus dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr (z. B. 2025) exportiert und im Anschluss in die NTCS Anlagenbuchhaltung des neuen Jahres (lt. Bsp. 2026) importiert. Somit entsprechen die Ende-Werte des Exports aus tse:nit den Beginn-Werten in der NTCS Anlagenbuchhaltung.
Die Daten der Anlagenbuchhaltung können über das Dokument GDPdU als CSV-Dateien ausgegeben werden.
Hierbei ist darauf zu achten, dass
- diese einzeln ausgelagert werden
- die Dateien nicht komprimiert werden
- die entsprechende Anzahl an Vorjahren ausgewählt wird. Es sind bis zu 4 Vorjahre möglich. Diese werden benötigt, da die SonderAfA nur in dann in der Export-Datei enthalten ist, wenn diese im exportierten Jahr in Anspruch genommen wurde. Alle Daten aus Vorjahren würden ansonsten fehlen.
Bestätigen Sie mit OK. Nun müssen alle Dokumente ausgewählt werden.
Mit der Schaltfläche

wird der Export gestartet.
Die Daten sollten nun in einem Verzeichnis, z. B. GDPdU, auf dem Desktop des Rechners gespeichert werden. Sollte dieser Ordner nicht bestehen, so kann er mit der Schaltfläche

erstellt werden.
Sollte der Ordner bereits existieren und ältere GDPdU-Dateien enthalten, wird gefragt, ob diese Dateien überschrieben werden sollen.
Das Dateiformat der Dateien ist CSV. Nur diese werden für den Import benötigt.
Damit die Datei korrekt eingelesen werden kann, müssen sich die Dateien an eine Namens-Konvention halten. Standardmäßig werden die Dateien vom Export-Programm (GDPDU) in Tse:Nit nach folgendem Schema benannt:
"GDPDU_" + Mandantennummer + "_Wirtschaftsgut".csv
Allen für den Import relevante Dateien muss am Ende (vor dem Dateityp) die entsprechende Jahreszahl angehängt werden. Die Jahreszahl MUSS 4-stellig sein!
Beispiele:
GDPDU_7777_Wirtschaftsgut2020.csv
GDPDU_7777_Wirtschaftsgut2019.csv
GDPDU_7777_Wirtschaftsgut2018.csv
GDPDU_7777_Wirtschaftsgut2017.csv
GDPDU_7777_Wirtschaftsgut2016.csv
Der Aufruf erfolgt über das Hauptmenü → ANBU → Stammdaten → Anbu-Stammdaten. Der Import erfolgt immer in das selektierte FIBU-Jahr mittels rechter Maustaste "Import ANBU variabel"

Der Aufruf kann auch im Anlagenexplorer über die Menüleiste Anlagenexplorer unter Extras → Import/Export → Import ANBU variabel erfolgen:
Der Datenimport erfolgt anhand der von BMD vordefinierten Spaltenkürzel.
Wird im Reiter "Allgemein" im Feld "Importart" die Ausprägung "tse:nit" ausgewählt, werden alle Spalten automatisch erkannt.
Die Ausprägungen Anlagenart, abnutzbar und beweglich werden aus den Stammdaten der FIBU-Konten übernommen. Daher ist es wichtig, dass ein Standardkontenrahmen auf der FIBU hinterlegt ist, in der diese Spalten eingepflegt sind.
Im Reiter "Allgemein" wird im Feld "Importdatei" mit F4 die gespeicherte CSV-Datei mit den exportierten Daten aus tse:nit ausgewählt.
Legen Sie im Feld "Zu importierende Anlagegüter" fest, welche Anlagegüter aus der Datei importiert werden sollen.
Achtung! | Wird beim Feld "bestehende Daten" die Auswahl "löschen" gewählt, werden alle bestehenden Wirtschaftsgüter gelöscht, egal ob bei "Zu importierende Anlagegüter" die Ausprägung "Alle" oder "Zugänge" gewählt wird.
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Mit diesem Feld entscheiden Sie, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll. Zur Auswahl stehen hier folgende Einstellungen:
- Aktualisieren: Alle Werte von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert. Siehe dazu auch folgende Informationen!
- Aktualisieren (ohne Journal): Alle Werte (ausgenommen Journalwerte) von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert.
- Löschen: Alle Anlagegüter werden gelöscht und neu importiert. Beim Erstimport wählen Sie ebenfalls "Löschen".
- Ignorieren: Alle Werte von Anlagegütern aus der CSV-Datei werden importiert, bestehende Daten werden weder geprüft noch aktualisiert.
Bei dem Feld "Bestehende Daten" handelt es sich um ein Pflichtfeld. Wählen Sie aus, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll.
Wenn Sie bereits mittels der Funktion "Verbuchung in Fibu" Werte in die Fibu verbucht haben, dann stehen nur noch "Aktualisieren (eingeschränkt)" oder "Ignorieren" zur Auswahl.
Ist das Feld "ANBU vor Import sichern" aktiviert, wird die gesamte Anlagenbuchhaltung vor dem Import im Exportverzeichnis gesichert.
In welches Verzeichnis die Daten gesichert werden, sehen Sie direkt neben dem Feld als Informationstext.
Um durch fehlerhafte Importe einen Datenverlust zu verhindern, empfehlen wir, die Anlagenbuchhaltung vor dem Import zu sichern.
Beim Import werden Anlagegüter hinzugefügt und/oder verändert. Diese Anlagegüter müssen daher neu berechnet werden. Ist der Schalter "Anlagegüter nach dem Import berechnen" aktiviert, werden die Anlagegüter nach dem Import automatisch berechnet.
Möchten Sie nur die importierten Rohdaten kontrollieren, können Sie dieses Feld deaktivieren.
Im Feld "Abschreibungsbetrag neu berechnen" können Sie festlegen, ob bzw. für welche Anlagegüter die Jahresabschreibung berechnet werden soll. Ist in der Importdatei jedoch keine Spalte für die Jahresabschreibung enthalten, wird die Jahresabschreibung unabhängig von dieser Einstellung immer für alle Anlagegüter berechnet.
- Im Vorjahr in Betrieb genommene Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird grundsätzlich von der Datei übernommen, außer das Inbetriebnahmedatum liegt exakt im Jahr vor dem Import-Wirtschaftsjahr. In diesem Fall werden die Jahresabschreibungsbeträge vom Import berechnet und übernommen.
- Alle Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird immer berechnet, eine eventuell vorhandene Spalte mit Jahresabschreibungsbeträgen wird mit dieser Einstellung ignoriert.
- Keine Berechnung: Die Jahresabschreibung wird bei allen zu importierenden Wirtschaftsgütern nicht berechnet. Diese Einstellung wird in der Regel vom BMD Support in Einzelfällen benötigt. Die Werte werden dabei exakt aus der Importdatei übernommen und es erfolgt keine Berechnung durch das Programm.
Nach dem Import muss einmalig die Abschreibung für alle Anlagen berechnet werden, wenn das Feld "Anlagegüter nach dem Import berechnen" nicht aktiviert wurde.
Sie finden die Funktion im Anlagenexplorer in der Menüleiste Konten → Extras→ Berechnung → Abschreibung berechnen (alle Anlagegüter).