Grundlegende Informationen zum Thema Zeiterfassung finden Sie unter Erste Schritte.
Mit der Auswertung "AZG-/ARG-Durchrechnungszeiträume" erhalten Sie einen Überblick über die Arbeitszeitgesetz-/Ruhezeitgesetz-Verletzungen, die auf einen Durchrechnungszeitraum bezogen in Ihrem Unternehmen passiert sind.
Diese Auswertung kann auf einen fixen Zeitraum, wie z. B. KW 1 bis KW 26 oder auch rollierend geprüft werden.
Die Einstellungen für die Prüfung müssen im Detail im sog.
AZG-/ARG-Prüfschema hinterlegt werden, das am Mitarbeiterstamm eingetragen sein muss.