Bemessungsgrundlage | Hier kann die Bemessungsgrundlage selektiert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Bezüge SV: Die Summe der SV-pflichtigen Bezüge bildet die Bemessungsgrundlage. lt. Lohnartenpflichtigkeit: Im Lohnartenstamm gibt es am Reiter "Pflichtigkeit" das Feld "Pensionskasse". Die Summe all jener Bezüge mit dieser Pflichtigkeit werden als Bemessungsgrundlage herangezogen. |
Bezeichnung | Bezeichnung des Pensionskassen-Modells |
Dienstgeber-% bis HBGL | In diesem Feld steht der Prozentsatz, den der Dienstgeber bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) für die Pensionskasse zu entrichten hat. Manche Pensionskassen sehen Verwaltungskosten vor. Sie können die Verwaltungskosten direkt hinzugerechnet zu den Prozentsätzen, mit denen der Pensionskassenbeitrag gerechnet werden soll, erfassen. Beispiel: Die Verwaltungskosten betragen in allen Fällen 7 % der PK-Beiträge. Bis zur Höchstbeitragsgrundlage wird ein Dienstgeberbeitrag von 1 % und über der Höchstbeitragsgrundlage ein Dienstgeberbeitrag von 10 % erwartet. Im Feld "Dienstgeber-% bis HBGL" ist der Prozentsatz 1,07 und im Feld "Dienstgeber-% über HBGL" ist der Prozentsatz 10,07 zu hinterlegen. |
Dienstgeber-% über HBGL | In diesem Feld steht der Prozentsatz, den der Dienstgeber ab der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) für die Pensionskasse zu entrichten hat. Hinsichtlich der Berücksichtung von Verwaltungskosten beachten Sie die Feldbeschreibung zum Feld Dienstgeber-% bis HBGL. |
Dienstgeberbeitrag lfd. | In diesem Feld kann ein fester Dienstgeber-Beitrag eingegeben werden. Zu beachten ist, dass der hier eingegebene Betrag entsprechend dem abgerechneten Kalendertag aliquotiert wird. Der erfasste PK-Beitrag betrifft nur den laufenden Anteil und nicht die Sonderzahlung. |
Dienstnehmer-% bis HBGL | In diesem Feld steht der Prozentsatz, den der Dienstnehmer bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) für die Pensionskasse zu entrichten hat. Hinsichtlich der Berücksichtung von Verwaltungskosten beachten Sie die Feldbeschreibung zum Feld Dienstgeber-% bis HBGL. |
Dienstnehmer-% über HBGL | In diesem Feld steht der Prozentsatz, den der Dienstnehmer ab der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) für die Pensionskasse zu entrichten hat. Hinsichtlich der Berücksichtung von Verwaltungskosten beachten Sie die Feldbeschreibung zum Feld Dienstgeber-% bis HBGL. |
Dienstnehmerbeitrag lfd. | In diesem Feld kann ein fester Dienstnehmer-Betrag eingegeben werden. Zu beachten ist, dass der hier eingegebene Betrag entsprechend dem abgerechneten Kalendertag aliquotiert wird. Der erfasste PK-Beitrag betrifft nur den laufenden Anteil und nicht die Sonderzahlung. |
Sonstige Werbungskosten | Falls die Beiträge zur Pensionskasse als Sonstige Werbungskosten am Lohnzettel (L16) ausgewiesen werden sollen, ist hier eine Auswahl zu treffen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Nein: Der Beitrag wirkt nicht auf die LSt-BMGL und zählt auch nicht als Werbungskosten. Ja, Beitrag vermindert LSt-BMGL (L16: KZ 230): Der Beitrag kürzt die LSt-BMGL und zählt zu den gesetzlichen Werbungskosten. Ja, Beitrag vermindert LSt-BMGL (L16: §16 Abs. 1): Der Beitrag kürzt die LSt-BMGL und zählt zu den freiwilligen Werbungskosten. |
Zahlender | In diesem Feld kann der Zahlende der PK-Beiträge hinterlegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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