Folgende Felder stehen bei der VPI-Erhöhung im Standard zur Verfügung:
 
Bezeichnung
Bezeichnung des Verbraucherpreisindex
VPI-Wert-Datum
Das VPI-Wert-Datum ist der Monat, mit dem erhöht werden soll. Die VPI-Erhöhung wird lt. Datum der letzten VPI-Erhöhung auf Auftragsposition ermittelt. Hat es zuvor noch keine VPI-Erhöhung gegeben, ist das Erfassungsdatum ausschlaggebend. Aufträge werden nur dann ermittelt, wenn das Datum der letzten VPI-Erhöhung bzw. das Erfassungsdatum vor dem Datum des ausgewählten VPI (VPI-Wert-Datum) liegen.

Ist beim Feld "VPI-Auswahl" die Ausprägung "Fix laut Auswahl (Eigene Eingabe)" ausgewählt, wird das Datum mit der Auswahl der Verbraucherpreisindex-Wertes automatisch in das Feld "VPI-Wert-Datum" übernommen und kann nicht mehr bearbeitet werden.

Ist beim Feld "VPI-Auswahl" die Ausprägung "Laut Auftrag" gewählt worden, kann hier das Datum ausgewählt werden, das für den Verbraucherpreisindex-Wert ausschlaggebend ist. 
VPI-Erhöhungsstatus
Status der VPI-Erhöhung mit folgenden Ausprägungen:
  • nicht ermittelt
  • ermittelt
  • in Aufträge übernommen
  • teilweise in Aufträge übernommen
Schwellenwert-Abweichung des Indexwertes
Hier kann ein Schwellenwert für die Prozentabweichung eingegeben werden. Es werden nur die Auftragspositionen ermittelt, deren Abweichung größer als der eingegebene Schwellenwert ist.

Ist im folgenden Parameter ein Prozentsatz hinterlegt, wird dieser hier schon vorgeschlagen. Der Vorschlagswert kann aber geändert werden.

Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung


Die Berechnung des Schwellenwerts hängt von folgendem Parameter ab.

Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Auftragserfassung → Verbraucherpreisindex-Erhöhung


Verarbeitet am
Datum, wann die VPI-Erhöhung verarbeitet wurde.
Verrechenbar ab
Wird in das Feld "Verrechenbar ab" ein Datum eingegeben, so werden alle Rechnungsvorschläge ermittelt, bei denen das Verrechenbar-ab-Datum vor diesem Datum liegt bzw. deren Verrechenbar-ab-Datum gleich diesem Datum ist. Dies ist bei Wiederholfakturen der Fall, da Rechnungsvorschläge nicht verpflichtend vorhanden sein müssen.
Erm-Datum
Datum, wann die Ermittlung durchgeführt wurde.
Ausdrucksdatum
Datum, wann der Ausdruck erstellt wurde.