Dieses Dokument betrifft Flagge_GER.png Deutschland.

 

 Allgemeines

Muss für eine große Anzahl an Gesellschaftern/Anteilseignern die Erfassung von Steuerbescheinigungen erfolgen, so besteht die Möglichkeit, diese anhand einer Datei zu importieren.

Die Verwaltung der Personen (Anteilseigner) für die Steuerbescheinigungen erfolgt über die NTCS Gesellschafterverwaltung. Importiert werden müssen jedoch nur jene Stammdaten, die für die Steuerbescheinigungen relevant sind.

 Dateiformat

1 Zeile = 1 Datensatz = 1 Gesellschafter/Anteilseigner + Steuerbescheinigung
Spalten werden getrennt durch das Zeichen ";"
Beträge ohne Tausender-Trennzeichen, jedoch mit Beistrich "," als Komma-Trennzeichen.

 Spaltenbeschreibung

Nachfolgend die Auflistung der Spalten in der CSV-Datei, die importiert werden können.

Wenn für eine Spalte keine Werte vorhanden sind, bleibt diese Spalte leer!


 SpalteBeschreibung 
 A Steuernummer - Formatierung mit Schrägstrich erforderlich (z.B. 296/113/10011)
 B Finanzamtnummer
 C Steuerliche Identifikationsnummer
 D Vorname
 E Nachname
 F Namenszusatz
 G Titel (vorne)
 H Titel (hinten)
 I Straße + Hausnummer
 J Postleitzahl
 K Ort
 L Landnummer (siehe NTCS Landnummer)
 M E-Mail-Adresse
 N Numerischer Religionsschlüssel 6-stellig (vgl. KapSt S. 2)
 O Lt. Beschluss vom (Datum dd.mm.yy) - Angabe für Steuerbescheinigung
 P Zahlungstag (Datum dd.mm.yy) - Angabe für Steuerbescheinigung
 Q Zeitraum - Angabe für Steuerbescheinigung
 R Ort (am Ende der Bescheinigung)
 S Datum (am Ende der Bescheinigung)
 
 Beträge für Steuerbescheinigungen
 T Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
 U Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG
 V Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a EStG
 W
 Darin enthaltene Kapitalerträge, von denen der Steuerabzug in Höhe von drei Fünfteln vorgenommen wurde
 X Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG
 Y
 davon Höhe der Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG
 Z Sonstige Kapitalerträge
 AA
 Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7b EStG
 AB
 Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG
 AC
 Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages Zeile 14 oder 14a Anlage KAP
 AD
 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 - 7 KStG)

 Importfunktion

Bevor der Import durchgeführt wird, ist es erforderlich, dass in der KapSt auf der Seite 1 im Feld  "Anmeldung zum" das Datum eingetragen wird.

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Der Import der Anteilseigner und der Werte für die Steuerbescheinigungen erfolgt in der KapSt unter dem Menüpunkt Steuererklärung → KapSt Steuerbescheinigungen. In diesem Fenster kann über den Menüpunkt "Extras" mit der Funktion "Import CSV-Datei" aufgerufen werden.

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Hinweis 
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Die Angabe von Finanzamt und Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer ist zwingend erforderlich, damit bei einem nochmaligen Import ein Personenabgleich gemacht werden kann und die Personen somit nicht doppelt angelegt werden.

 Versand Steuerbescheinigungen per E-Mail

Ist bei den einzelnen Anteilseignern eine E-Mail-Adresse hinterlegt, so können die Steuerbescheinigungen direkt aus dem Formular heraus versendet werden. Sie finden dazu im Menü unter "Extras" die Funktionen "Steuerbescheinigung per E-Mail versenden" und "HTML-Vorlagen".

Steuerbescheinigungen per E-Mail versenden: 

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  • E-Mail Text: In diesem Feld können Sie mit F8 Funktion_F8.png eine neue HTML-Vorlage erfassen oder eine bestehende bearbeiten. Mit F4 Funktion_F4.png kann die gewünschte Vorlage ausgewählt und übernommen werden.

  • Absender E-Mail-Adresse: Soll der E-Mail-Versand nicht mit der standardmäßig hinterlegten E-Mail-Adresse erfolgen, so können Sie hier mit F4 Funktion_F4.png eine anlegen bzw. übernehmen.
HTML-Vorlage: Erfassung und Bearbeitung von HTML-Vorlagen für den E-Mail-Versand der Steuerbescheinigungen

Hinweis 
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Wird das Fenster "Steuerbescheinigung per E-Mail versenden" mit "Ok" bestätigt, erfolgt sofort der automatische Versand der einzelnen Steuerbescheinigungen an die entsprechenden E-Mail-Adressen! Es erfolgt keine weitere Abfrage!


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