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 Informationen zum Formular KapSt 

Die Anmeldung der Kapitalertragsteuer erfolgt monatlich. Werden in einem Jahr mehrere Ausschüttungen getätigt und sind somit mehrere Formulare KapSt notwendig, so erfolgt die Anlage über die Modelle. Das Modell wird im oberen Bereich der Steuererklärung angezeigt. Um weitere Modelle anzulegen, muss in der Zuordnung der Erklärungen ein weiteres Modell zugeordnet werden.

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 Informationen zum Formular Steuerbescheinigung 

Die Anlage Steuerbescheinigung wird automatisch mitangelegt und kann über den Steuer-Navigator gestartet werden.

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Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Steuerbescheinigungen über die Seite 2 der Kapitalsteuer-Anmeldung über das Symbol im Feld "Kapitalerträge (nach Abstandnahme gemäß § 44a EStG und einschließlich Kapitalerträge, bei denen gem. § 50c Abs.2 EStG keine Verpflichtung zum Steuerabzug besteht - ohne Erstattungsbeträge laut Zeile 26 -)" zu erfassen.
 
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Beim Ausdruck der KapSt über die Funktion Ausdruck → Drucken werden die Steuerbescheinigungen ebenfalls angedruckt. Hier besteht die Möglichkeit auszuwählen, für welche Gesellschafter die Steuerbescheinigungen gedruckt werden sollen:
 
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 Versand Steuerbescheinigungen per E-Mail

Ist bei den einzelnen Anteilseignern eine E-Mail-Adresse hinterlegt, so können die Steuerbescheinigungen direkt aus dem Formular heraus versendet werden. Sie finden dazu im Menü unter "Extras" die Funktionen "Steuerbescheinigung per E-Mail versenden" und "HTML-Vorlagen".

Steuerbescheinigungen per E-Mail versenden: 

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  • E-Mail Text: In diesem Feld können Sie mit F8 Funktion_F8.png eine neue HTML-Vorlage erfassen oder eine bestehende bearbeiten. Mit F4 Funktion_F4.png kann die gewünschte Vorlage ausgewählt und übernommen werden.

  • Absender E-Mail-Adresse: Soll der E-Mail-Versand nicht mit der standardmäßig hinterlegten E-Mail-Adresse erfolgen, so können Sie hier mit F4 Funktion_F4.png eine anlegen bzw. übernehmen.
HTML-Vorlage: Erfassung und Bearbeitung von HTML-Vorlagen für den E-Mail-Versand der Steuerbescheinigungen

Hinweis 
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Wird das Fenster "Steuerbescheinigung per E-Mail versenden" mit "Ok" bestätigt, erfolgt sofort der automatische Versand der einzelnen Steuerbescheinigungen an die entsprechenden E-Mail-Adressen! Es erfolgt keine weitere Abfrage!

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Siehe auch: