Wenn die Daten der Anlagenbuchhaltung weder aus der BMD 5.5 noch aus sonstigen Programmen via Schnittstelle übernommen werden können, kann der Datenimport auch aus einer CSV-Datei erfolgen.
- Existenz einer NTCS Anlagenbuchhaltung
- Festlegung der Einstellungen (z. B. Inventar-Nr.-Vergabe: numerisch/alphanumerisch, Nutzungsdauer in % oder Jahren)
- Festlegung der Berechnungsparameter (z. B. jährlich oder pro rata temporis, Erinnerungswert)
- Anlage von Zuschusskennzeichen
Achtung! | Die RZL-Export-Datei enthält keine Informationen über den Anlagegut-Typ (Sachanlage, Finanzanlage, GWG etc.). Daher ist es wichtig, dass ein richtig gewarteter Kanzlei-Kontorahmen auf der FIBU hinterlegt ist, wo diese Anlagenarten eingepflegt sind (siehe Standardkontorahmen Firma 100).
Der Export in RZL muss immer mit allen Feldern durchgeführt werden, Separator muss immer TAB sein („#9“). Es darf nicht der CSV-Export verwendet werden. Das ist auch wichtig für den Import der GWG-Bewertungsreservern. Diese werden nur dann importiert, wenn das dazugehörige Anlagegut als GWG identifiziert werden konnte, und das funktioniert bei RZL, wie gesagt, nur über den Kontorahmen.
Die aus RZL exportierte Datei muss immer in das nächste Jahr in NTCS importiert werden – also z. B. RZL 2016 in NTCS 2017. Es gibt keine Möglichkeit RZL 2016 in NTCS 2016 zu importieren.
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Den Datenexport können Sie in RZL unter Bearbeiten → Datenexport → Anlagegüter ... aufrufen:
Wählen Sie hier nun alle Konten die exportiert werden sollen. Im Bereich Listenform wählen Sie "Allgemein" und legen Sie die Listenform "BMD-Export" an und haken Sie dort alle Felder an.
Die Bezeichnung der Exportdatei wird folgendermaßen vergeben:
z. B. für Klient 159, WJ 2017 → Dateiname: 000159a1.17
Hinweis | Die Einstellung für das Trennzeichen lässt sich unter "Einstellungen" wie folgt festlegen:
Wählen Sie die Listenform "BMD-Export" und anschließend "Ändern".
Schließlich können Sie die Einstellung im Feld "Feldtrennzeichen" setzen.
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Der Aufruf erfolgt über das Hauptmenü → ANBU → Stammdaten → Anbu-Stammdaten. Der Import erfolgt immer in das selektierte FIBU-Jahr mittels rechter Maustaste "Import ANBU variabel"

Der Aufruf kann auch im Anlagenexplorer über die Menüleiste Anlagenexplorer unter Extras → Import/Export → Import ANBU variabel erfolgen:
Der Datenimport erfolgt anhand der von BMD vordefinierten Spaltenkürzel.
Es gibt spezielle Spaltenkürzel für RZL. Wenn RZL als Import-Art ausgewählt wird, werden alle Spalten automatisch erkannt.
Im Reiter "Allgemein" wird der Pfard der Importdatei hinterlegt:
Im Reiter "Erweitert" werden das Datumsformat und das Trennzeichen der Importdatei automatisch festegelegt:
Legen Sie im Feld "Zu importierende Anlagegüter" fest, welche Anlagegüter aus der Datei importiert werden sollen.
Achtung! | Wird beim Feld "bestehende Daten" die Auswahl "löschen" gewählt, werden alle bestehenden Wirtschaftsgüter gelöscht, egal ob bei "Zu importierende Anlagegüter" die Ausprägung "Alle" oder "Zugänge" gewählt wird.
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Mit diesem Feld entscheiden Sie, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll. Zur Auswahl stehen hier folgende Einstellungen:
- Aktualisieren: Alle Werte von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert. Siehe dazu auch folgende Informationen!
- Aktualisieren (ohne Journal): Alle Werte (ausgenommen Journalwerte) von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert.
- Löschen: Alle Anlagegüter werden gelöscht und neu importiert. Beim Erstimport wählen Sie ebenfalls "Löschen".
- Ignorieren: Alle Werte von Anlagegütern aus der CSV-Datei werden importiert, bestehende Daten werden weder geprüft noch aktualisiert.
Bei dem Feld "Bestehende Daten" handelt es sich um ein Pflichtfeld. Wählen Sie aus, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll.
Wenn Sie bereits mittels der Funktion "Verbuchung in Fibu" Werte in die Fibu verbucht haben, dann stehen nur noch "Aktualisieren (eingeschränkt)" oder "Ignorieren" zur Auswahl.
Ist das Feld "ANBU vor Import sichern" aktiviert, wird die gesamte Anlagenbuchhaltung vor dem Import im Exportverzeichnis gesichert.
In welches Verzeichnis die Daten gesichert werden, sehen Sie direkt neben dem Feld als Informationstext.
Um durch fehlerhafte Importe einen Datenverlust zu verhindern, empfehlen wir, die Anlagenbuchhaltung vor dem Import zu sichern.
Beim Import werden Anlagegüter hinzugefügt und/oder verändert. Diese Anlagegüter müssen daher neu berechnet werden. Ist der Schalter "Anlagegüter nach dem Import berechnen" aktiviert, werden die Anlagegüter nach dem Import automatisch berechnet.
Möchten Sie nur die importierten Rohdaten kontrollieren, können Sie dieses Feld deaktivieren.
Im Feld "Abschreibungsbetrag neu berechnen" können Sie festlegen, ob bzw. für welche Anlagegüter die Jahresabschreibung berechnet werden soll. Ist in der Importdatei jedoch keine Spalte für die Jahresabschreibung enthalten, wird die Jahresabschreibung unabhängig von dieser Einstellung immer für alle Anlagegüter berechnet.
- Im Vorjahr in Betrieb genommene Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird grundsätzlich von der Datei übernommen, außer das Inbetriebnahmedatum liegt exakt im Jahr vor dem Import-Wirtschaftsjahr. In diesem Fall werden die Jahresabschreibungsbeträge vom Import berechnet und übernommen.
- Alle Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird immer berechnet, eine eventuell vorhandene Spalte mit Jahresabschreibungsbeträgen wird mit dieser Einstellung ignoriert.
- Keine Berechnung: Die Jahresabschreibung wird bei allen zu importierenden Wirtschaftsgütern nicht berechnet. Diese Einstellung wird in der Regel vom BMD Support in Einzelfällen benötigt. Die Werte werden dabei exakt aus der Importdatei übernommen und es erfolgt keine Berechnung durch das Programm.
Aus RZL können auch die Covid-Investitionsprämien, die beschleunigte Gebäudeabschreibung sowie die degressive Abschreibung importiert werden.
Covid-Investitionsprämie
BMD unterscheidet vier Covid19-Prämien, RZL unterscheidet nur zwei Covid19-Prämien (nach dem Prozentsatz: 7% oder 14%).
14%-Covid-Investitionsprämien werden mit dem Zuschusskennzeichen "Investitionsprämie (COVID-19) 14% -Digitalisierung" in BMD importiert. Falls es sich um eine andere Prämie (Gesundheit oder Ökologisierung) handelt, müssen Sie dies manuell ändern.
Wird ein Anlagegut, das im Import-Wirtschaftsjahr zugegangen ist, mit einer Covid19-Investitionsprämie importiert, so wird der Prämienbetrag (lt. RZL) als Zuschuss-Anschaffungswert und Zuschuss-Buchwert importiert.
Ist das zu importierende Anlagegut nicht im Import-Wirtschaftsjahr zugegangen, so wird der Prämienbetrag (lt. RZL) als Zuschuss-Anschaffungswert und die Prämie-Bewertungsreserve (lt. RZL) als Zuschuss-Buchwert importiert.
Kontrollieren Sie in diesen Fällen die Zuschuss-Werte.
degressive Abschreibung
Beim Import wird der Abschreibungsprozentsatz automatisch mit 30% festgelegt. Falls Sie einen geringeren Abschreibungsprozentsatz möchten, muss dieser in den Anlagegutbezogenen Berechnungsparametern manuell geändert werden (siehe auch
Degressive Abschreibung (KonStG 2020) )
Nach dem Import muss einmalig die Abschreibung für alle Anlagen berechnet werden, wenn das Feld "Anlagegüter nach dem Import berechnen" nicht aktiviert wurde.
Sie finden die Funktion im Anlagenexplorer in der Menüleiste Konten → Extras→ Berechnung → Abschreibung berechnen (alle Anlagegüter).
Achtung! | Im BMD Standard ist in den Berechnungseinstellungen der Anlagebuchhaltung für das Steuerrecht die Einstellung "AHK kürzen" hinterlegt. Das Häkchen in der Spalte "AHK kürzen" bewirkt, dass bei Neuanlagen (Zugängen) im Steuerrecht, automatisch die Anschaffungskosten um zugeordnete Investitionszuschüsse gekürzt werden. Diese Standardeinstellung sollte nicht abgeändert werden!
Im Zuge der Übernahme werden bestehende Anlagegüter mit Altbestand in der NTCS erfasst. Sollten im Altsystem die steuerrechtlichen Anschaffungskosten nicht um die Zuschüsse gekürzt werden, so muss das manuell nachgeholt werden. Wird dies nicht nachgepflegt, ergibt sich in der NTCS immer eine MWR. Diese Korrektur muss vor weiterer Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung (Anlage von Investitionszuschüssen etc.) durchgeführt werden. |