Mit dem KonStG 2020 wurde eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) eingeführt. Aus diesem Grund steht bei der Erfassung von Anlagegütern, die nach dem 30.06.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, die Abschreibungsart "degressiv" zur Verfügung.
Die Erfassung der degressiven Abschreibung kann bereits im Rahmen der Anlagenvorerfassung oder auch nachträglich erfolgen.
Die Entscheidung, ob die degressive Abschreibung gewählt wird, kann je Anlagegut nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung getroffen werden.
Die Abschreibungsart kann im Rahmen der Anlagenvorerfassung als Abschreibungsart erfasst werden:
Auch bei einem manuellen Zugang kann die Abschreibungsart "degressiv" ausgewählt werden:
Hinweis | Benötigen Sie für die Berechnungsart "kalkulatorisch" die Abschreibungsart "degressiv" auch für Wirtschaftsgüter, die vor dem 30.06.2020 angeschafft worden sind, können Sie dies in den Berechnungseinstellungen hinterlegen.
|
Die Berechnungseinstellungen starten Sie im Anlagenexplorer in der Menüleiste unter "Stammdaten".
In den Berechnungseinstellungen können Sie nun auf allgemeiner Ebene, also für alle Anlagegüter, die Abschreibungsart bei der Berechnungsart "Kalkulatorische Werte" auf "degressiv" ändern. Achten Sie darauf, ab wann ("Gültig ab" Datum) Sie die Einstellung vornehmen möchten.
Wenn Sie die bestehende Berechnungseinstellung ändern möchten, markieren Sie diese. Mit F6 bzw. durch Klick auf das Bleistiftsymbol

können Sie dann im Feld "Abschreibungsart" die Berechnung "degressiv" einstellen und speichern.
Möchten Sie die bestehende Berechnungseinstellung nicht verändern, können Sie mit der Funktion F5 oder durch Klick auf das Plussymbol

eine neue Berechnungseinstellung anlegen und die gewünschten Einstellungen vornehmen. Geben Sie das gewünschte "Gültig ab" Datum und die Berechnungsart an. Danach können Sie im Feld "Abschreibungsart" die Berechnung "degressiv" einstellen und speichern.
Alternativ können Sie auch nur für einzelne Anlagegüter die Abschreibungsart "degressiv" hinterlegen. Wechseln Sie dazu in den Berechnungseinstellungen in der Combobox rechts oben auf "Anlagegut". Legen Sie mit der Funktion F5 oder durch Klick auf das Plus-Symbol

eine neue Berechnungseinstellung an. Geben Sie das gewünschte "Gültig ab" Datum und die Berechnungsart an. Anschließend wählen Sie das gewünschte Anlagengut mittels F4 bzw. durch Klick auf den blauen Pfeil

im Feld "Anlagegut-ID" aus.
Danach können Sie im Feld "Abschreibungsart" die Einstellung "degressiv" vornehmen und speichern.
Wurde neben dem Zugang des Anlagegutes eine Umbuchung oder weitere Buchung z.B. ein Skonto, eine Erweiterung oder ein Investitionszuschuss erfasst, ist die Bearbeitung im Zugangsjahr nur noch eingeschränkt möglich. In diesen Fällen ist es notwendig mittels rechter Maustaste auf dem Anlagegut, die Funktion "AHK/BW/ND ändern" aufzurufen.
In diesem Fenster können Sie im Bereich "neue Abschreibungsart" die degressive Abschreibung hinterlegen. Durch das Hinterlegen der neuen Abschreibungsart, wird automatisch eine anlagegutbezogene Berechnungseinstellung angelegt.
Hinweis | Wird die Abschreibungsart eines Anlagegutes mit der Funktion "AHK/BW/ND" geändert, wird ein vorhandener Investitionszuschuss automatisch angepasst. Hier ist kein manuelles Anpassen notwendig.
|
Sollten standardmäßig die Felder für die neue Abschreibungsart nicht eingeblendet sein, können diese mittels rechter Maustaste im Fensterbereich der aufgerufenen Funktion → Feldauswahl → "Feldauswahl bearbeiten" hinzugefügt werden.
Wählen Sie in der Feldauswahl im Bereich "neue Abschreibungsart" die Felder "Steuerrecht" und "Unternehmensrecht".
Speichern Sie die Feldauswahl global oder benutzerbezogen und bestätigen Sie mit "Ok".
Soll vorzeitig von degressiver Abschreibung auf die lineare Abschreibung gewechselt werden, muss die Funktion "AHK/BW/ND ändern" verwendet werden. Starten Sie die Funktion mittels rechter Maustaste auf dem Anlagegut oder aus dem Funktionsbereich.
In den Feldern "neue Abschreibungsart" hinterlegen Sie die lineare Abschreibung und speichern diese mit "ok".
Wird ein Altbestand mit degressiver Abschreibung erfasst, so muss der Restbuchwert zum WJ-Beginn manuell überschrieben werden.
Falls Sie die benötigten Felder (z. B. "Abschreibungsart") nicht bei der Erfassung des Zuganges oder des Altbestandes sehen, können Sie diese über die erweiterten Funktionen
→ Feldauswahl
→ "Feldauswahl laden" aus dem BMD Standard laden. Speichern Sie die Auswahl global oder benutzerbezogen und bestätigen Sie mit "Ok".
Wird am Anlagegut die Abschreibungsart auf degressiv geändert, wird automatisch eine anlagegutbezogene Berechnungseinstellung erstellt. Diese Berechnungseinstellung finden Sie in der Menüleiste des Anlagenexplorers unter Stammdaten → Berechnungseinstellungen. Wechseln Sie in der Combobox rechts oben auf "Anlagegut", um zu den anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen zu gelangen.
Sollten Sie eine Berechnungseinstellung fälschlicherweise anlagegutbezogen angelegt haben, können sie diese Berechnungseinstellung in diesem Fenster löschen. Stellen Sie sich auf den nicht benötigten Datensatz und löschen Sie diesen mit dem Papierkorbsymbol. Beachten Sie, dass je Berechnungsart ein eigener Datensatz vorhanden ist.
In diesem Bereich wäre auch eine Neuanlage sowie Bearbeitung der Berechnungseinstellung möglich.
Der Vorschlagswert für den Prozentsatz der degressiven Abschreibung wird automatisch mit 30 % angegeben, dieser kann mit "F6 bearbeiten" je Berechnungseinstellung manuell geändert werden. Stellen Sie sicher, dass Sie am richtigen Datensatz stehen und bearbeiten Sie diesen mit "F6" oder dem Stift-Symbol.
Das Feld "Abschreibungsart wechseln" ist standardmäßig aktiviert. Dadurch wird gewährleistet, dass die Abschreibungsart automatisch von degressiv auf linear gewechselt wird, sobald diese günstiger ist.
Zu Beginn des Wirtschaftsjahres werden die lineare und die degressive Abschreibung je Anlagegut verglichen. Ist die lineare Abschreibung eines Anlagegutes günstiger, so wird die Abschreibungsart automatisch auf linear gewechselt, ansonsten bleibt die Abschreibungsart degressiv.
Beispiel
| Anschaffung Maschine | 01.08.2020 |
| Anschaffungskosten | 10.000,00 |
| Nutzungsdauer | 4 Jahre |
| Abschreibungsart bei Anschaffung | degressiv |
| %-Satz deg. Abschreibung | 30 % |
| | Abschreibung degressiv | Kontrolle Wechsel linear |
| 01.08.2020 | 10.000,00 | |
| abzgl. 1/2 Jahresabschreibung 2020 | 1.500,00 | = 10.000,00 / 4 / 2 = 1.250,00 |
| = BW 01.01.2021 | 8.500,00 | |
| abzgl. Abschreibung 2021 | 2.550,00 | = 8.500,00 / 3,5 = 2.428,57 |
| = BW 01.01.2022 | 5.950,00 | |
| abzgl. Abschreibung 2022 | 1.785,00 | = 5.950,00 / 2,5 = 2.380,00 |
| = BW 01.01.2023 | | 3.570,00 |
| abzgl. Abschreibung 2023 | | - 2.380,00 |
| = BW 01.01.2024 | | 1.190,00 |
Ab dem Jahr 2022 ist die lineare Abschreibung günstiger (höher) und daher wird automatisch die Abschreibungsart auf linear gewechselt.
Den Wechsel kann man in den anlagegutbezogenen Berechnungseinstellungen kontrollieren:
Ab 01.01.2022 ist für das Anlagegut "21-0 Maschine" die Abschreibungsart "linear" gültig.
Die degressive AfA kann getrennt nach den AfA-Arten (lineare AfA, degressive AfA, beschleunigte Gebäude-AfA) auf verschieden Konten in die FIBU verbucht werden.
Die Trennung ist notwendig, um die AfA automatisch in die Steuererklärung übernehmen zu können. In den Steuererklärungen sind für die AfA drei verschiedenen Kennzahlen vorgesehen.