Die Investitionsprämie ist je Anlagegut zu erfassen und analog zur Nutzungsdauer der Investition aufzulösen.
Eine automatische Übernahme der Anlagegüter in das Antragsformular ist nicht möglich.

 Erfassung der Investitionsprämie

 Zugang

Sie können die Investitionsprämie im Rahmen der Erfassung des Zuganges berücksichtigen.
Dazu öffnen Sie im Feld Investitionszuschüsse mit Klick auf das F8-Symbol 1087147146000499968_0.png oder mit der Funktionstaste F8 die Investitionszuschüsse:

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Wählen Sie nun die Funktion "Zugang":

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Sie können die gewünschte Prämie im Feld Zuschusskennzeichen mit Klick auf das F4-Symbol1082483257000004780_1.png oder F4 auswählen.

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Die Felder "Datum", "Betrag", "Laufzeit" und "Behaltefrist Ende" werden automatisch befüllt, können aber manuell geändert werden. Beachten Sie, dass bei einer Erweiterung das Datum oder der Betrag der Investitionsprämie angepasst werden muss, um die Prämie für die gesamten Anschaffungskosten zu erfassen.

 Bereits aktiviertes Anlagegut

Wurde das Anlagegut bereits aktiviert, so kann die Investitionsprämie auch am bereits bestehenden Anlagegut erfasst werden.
Wählen Sie dazu das gewünschte Anlagegut im Anlagenbaum aus und und rufen Sie unter "Funktionen" die "Investitionszuschüsse" auf.

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Die weitere Vorgehensweise wurde bereits im Punkt 1.1. Zugang erläutert - siehe Zugang.

 Geringwertiges Wirtschaftsgut

Wird bei einem Anlagegut die Sachanlagenart "geringwertiges Wirtschaftsgut" ausgewählt, so wird automatisch eine Nutzungsdauer von einem Jahr hinterlegt. Voraussetzung für eine Investitionsprämie ist jedoch, dass der geförderte Vermögensgegenstand mindestens 3 Jahr an einer Betriebsstätte in Österreich zu belassen ist (Sperrfrist).
 
Damit Sie auch bei einem GWG eine Investitionsprämie erfassen können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Erfassung eines Zuganges

Wird das GWG als Zugang neu erfasst, können Sie eine Nutzungsdauer von z. B. 3 Jahren eingeben.

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Das Anlagengut wird auf Grund der hinterlegten Art "geringwertiges Wirtschaftsgut" im ersten Jahr komplett abgeschrieben, bleibt aber im Anlagevermögen enthalten. Erst nach Ablauf der Nutzungsdauer wird automatisch der Abgang verbucht (wenn der Berechnungsparameter dementsprechend gesetzt ist - Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Berechnungseinstellungen Anlagenbuchhaltung.

Die weitere Vorgehensweise zur Erfassung der Investitionsprämie wurde bereits im Punkt 1.1. Zugang erläutert - siehe Zugang.

Hinweis 
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Sie können auch die Anlagenart auf "Sachanlage" ändern. Dadurch verlieren Sie jedoch die Sofortabschreibung im Jahr des Zuganges.
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Bereits aktiviertes GWG

Wurde das GWG im Anlagenexplorer bereits aktiviert, sind folgende Schritte notwendig, damit Sie eine Investitionsprämie erfassen können:

Markieren Sie im Anlagenbaum links das gewünschte Anlagegut, im rechten Bereich wird der Reiter Anlagegut aktiv. Wählen Sie das Symbol für Bearbeiten 1414926834000107540_4.png oder F6 - Bearbeiten.

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Im Bearbeitungsmodus können Sie die Nutzungsdauer auf z. B. 3 Jahre ändern:

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Ist das GWG auf Grund der getroffenen Einstellungen im Berechnungsparameter bereits abgegangen, so müssen Sie diesen Abgang aus dem Journal löschen:

Markieren Sie dafür wieder das gewünschte Anlagegut, klicken Sie auf die rechte Maustaste und wählen Sie "Journal" aus. 

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Im Journal markieren Sie die Zeile Gesamtabgang und wählen das Symbol Papierkorb 1414926834000107540_9.png  oder F7 für das Löschen.

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Nachdem die Abschreibung neu berechnet wurde, ist das Anlagegut wieder aktiv.

Die weitere Vorgehensweise zur Erfassung der Investitionsprämie wurde bereits im Punkt 1.1. Zugang erläutert - siehe Zugang.

Hinweis 
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Sie können auch die Anlagenart auf "Sachanlage" ändern. Dadurch verlieren Sie jedoch die Sofortabschreibung im Jahr des Zuganges.

 Nachträgliche Änderungen am Anlagegut mit zugewiesener Investitionsprämie

Ist bei einem Anlagegut schon eine Investitionsprämie zugewiesen und ändern sich danach die Anschaffungskosten (z.B. durch eine AHK-Minderung bzw. Skonto), wird der Wert der Investitionsprämie nicht automatisch angepasst. In so einem Fall müssen Sie die Investitionsprämie manuell anpassen.

Wählen Sie dazu im Anlagenbaum das betreffende Anlagegut aus und rufen Sie in der Menüleiste unter "Funktionen" die "Investitionszuschüsse" auf.

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Durch Klick auf das Symbol für Bearbeiten 1414926834000107540_4.png oder F6 - Bearbeiten können Sie die erforderlichen Anpassungen vornehmen.

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 Nachträgliche Änderung der Zuschusshöhe

Beispiel 
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Sie haben auf einem Anlagegut eine Investitionsprämie in der Höhe von 14 % erfasst. Im Folgejahr kommt es zu einer Kürzung der Zuschusshöhe auf 7 %.
Um diese Änderung darzustellen, wählen Sie im Anlagenbaum das betreffende Anlagegut aus und rufen Sie in der Menüleiste unter "Funktionen" die "Investitionszuschüsse" auf.

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In der Menüleiste können Sie dann unter "Funktionen" die erforderliche "Minderung" erfassen:

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 Vorzeitiger Abgang

Anlagen, denen eine Investitionsprämie als Zuschuss zugeordnet ist, unterliegen einer 3-jährigen Sperrfrist (Behaltefrist).
Bei der Anlage der Investitionsprämie wird die Behaltefrist automatisch berechnet und hinterlegt.

Erfassen Sie einen Abgang vor dem Ablauf der Behaltefrist, erhalten Sie bei Eingabe des Abgangs den Hinweis, dass zu diesem Anlagegut ein Investitionszuschuss zugordnet ist. Im Hinweis ist das Ende der Behaltefrist ersichtlich.

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Bei den Abgangsarten gibt es die Auswahl: keine -, normal, aufgrund höherer Gewalt.

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Aufgrund der Behaltefrist besteht die Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung. Für diesen Fall muss ein neues Anlagegut erfasst werden, oder ein Zugang aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr als "Ersatz" gewählt werden. Auf diesem Anlagegut muss ein neuer Investitionszuschuss erfasst werden.

Bei der Anlage der Investitionsprämie muss das Feld für das Behaltefrist Ende manuell angepasst werden.  

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 Abgang mit Investitionsprämie

Bei einem Abgang eines Anlageguts mit einer COVID- Prämie wird nach der Verbuchung der Verbrauch/Auflösung sowie der BW Abgang Investitionsprämie automatisch in die korrekte MWR Kennzahl übernommen.

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 Konten für die Verbuchung

Die benötigten Konten für die Verbuchung der Auflösung der Investitionsprämie wurden im Standardkontenrahmen und im Punkt Konten für die Verbuchung ergänzt.

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 Mehr-/Weniger-Rechnung

Die im Unternehmensrecht gebuchten Auflösungsbeträge der Investitionsprämie werden in der MWR wieder korrigiert.
Die Auflösung wird in der MWR als positiver Betrag in der Kennzahl 9290 (bei E1a, K2a und E6a) bzw. in der Kennzahl 9306 (bei K1) erfasst.

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Bei einem Abgang eines Anlageguts mit einer COVID- Prämie wird auch Auflösung automatisch in die korrekte Kennzahl der MWR übernommen.

Der Abgang wird auf dem Anlagegut erfassst und danach mit der Funktion "Verbuchen in Fibu" verbucht.

In der Verbuchungsvorschau wird der Buchwert Abgang sowie die Auflösung/ Verbrauch der Investitionsprämie dargestellt. Bei Verwendung unseres Standardkontorahmen, werden die korrekten Konten automatisch vorgeschlagen.

 Ausdruck

Der Ausdruck der Investitionsprämien erfolgt im Anlagenbaum unter "Ausdruck Zuschussliste" (detailliert oder kumuliert).
Der Ausdruck der Investitionszuschüsse kann im Anlagenbaum unter "Ausdruck Zuschussliste" (detailliert oder kumuliert) aufgerufen werden.

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detaillierter Ausdruck:

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kumulierter Ausdruck:

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