Die Erstellung und der Druck der steuerlichen Evidenzkonten gemäß § 4 Abs. 12 EStG erfolgt in der NTCS im Rahmen der Berichterstellung.
In unserer Jahresabschluss-Checkliste bzw. Projektvorlage 120 "BMD Abschluss-Navigator" steht Ihnen im Bereich "Steuererklärungen" dazu der Bericht "Steuerliche Details" mit den entsprechenden Standardtextbausteinen zur Verfügung.
Hinweis | Die Erstellung eines Eigenkapitalspiegels ist in der NTCS nicht möglich. |
Öffnen Sie für die Erstellung der steuerlichen Evidenzkonten zunächst das gewünschte Bilanzprojekt unter

BIL
→ Bilanz und Berichte
→ Firmenbezogene Projekte.
Starten Sie den Punkt "Steuererklärungen" in Ihrer Jahresabschluss-Checkliste. Öffnen Sie den Bericht "Steuerliche Details" mittels "Starten" am rechten Bildschirmrand oder mit einem Doppelklick.
Sollten sich die Standardtextbausteine nicht automatisch öffnen, können Sie diese im Reiter "Textbausteine" mit Klick auf das Symbol der Standardtextbausteine erneut aufrufen.
Wählen Sie den benötigten Standardtextbaustein unter den "Steuerlichen Details" aus. Übernehmen Sie diesen mittels Anhaken und der Funktion "Übernehmen" oder (F2) am unteren Bildschirmrand.
Arbeiten Sie mit eigenen Projektvorlagen und möchten Sie den Bericht "Steuerliche Details" in Ihre Projektvorlage der Jahresabschluss-Checkliste integrieren, können Sie das anhand unserer Anleitung:
Checklisten für Bilanzierung anpassen.
Möchten Sie die Standardtextbausteine: Steuerliche Evidenzkonten § 4 Abs. 12 EStG in einen individuellen Bericht einfügen, müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Öffnen Sie mittels Doppelklick oder "Starten" am rechten Bildschirmrand in der Checkliste den betreffenden Bericht.
- Stellen Sie sich auf den Reiter "Textbausteine" und klicken Sie auf das Symbol "Standardtextbausteine.
- Wählen Sie in der oberen Menüleiste den Punkt "Ansicht" und aktivieren Sie den darunterliegenden Punkt "Alle Berichtsarten anzeigen".
- Nun stehen Ihnen alle Berichtsarten inkl. dazugehörigen Textbausteinen zur Verfügung.
- Wählen Sie den gewünschten Textbaustein aus dem Bereich Bilanzierung→ Steuerliche Details→ Steuerliche Evidenzkonten § 4 Abs. 12 EStG.
- Übernehmen Sie diesen mittels Anhaken und der Funktion "Übernehmen" oder (F2) am unteren Bildschirmrand.
Hinweis | Informationen zur Anlage eines individuellen Berichts finden Sie in unserer Onlinehilfe im Artikel: Berichtswesen. |