Wie die Freigabe der Zahlungen nach der Datenübertragung erfolgen soll (verteilte elektronische Unterschrift VEU, pushTan, etc.) kann ausschließlich durch Ihre Bank geklärt werden.
In der NTCS gibt es keine Möglichkeit, Zeichnungsberechtigungen zu verwalten oder Zeichnungen durchzuführen. Die endgültige Freigabe der Zahlungen kann immer nur über die Bank erfolgen (EBICS-fähiges Telebankingprogramm).
Folgende Punkte müssen zur Einrichtung von EBICS mit Ihrer Bank geklärt werden:
- Kann von der Bank ein EBICS-Zugang zur Verfügung gestellt werden? (grundsätzlich sollte dies bei allen Banken möglich sein)
- Welche Host-ID und welche Host-URL sind für die Kommunikation mit dem Bankserver notwendig?
- Welche Auftragsarten stellt die Bank für den Datentransfer zur Verfügung?
- An welche Adresse soll der Initialisierungsbrief zur Freischaltung des Zugangs geschickt werden? Ist dies auch elektronisch möglich?
- Wie lange dauert die Freischaltung der Zugangsdaten? Wie werden Sie darüber informiert?
Die Anzahl der EBICS-Kontakte richtet sich nach der Anzahl Ihrer Verfüger bei der Bank. Pro Verfüger muss ein eigener EBICS-Kontakt angelegt werden. Die gewünschten Konten werden dem jeweiligen Verfüger bei der Bank zugeordnet.
Wenn Sie das Passwort für Ihren EBICS-Kontakt vergessen haben, muss dieser gelöscht und neu angelegt werden. Dazu müssen Sie den EBICS-Kontakt in der NTCS löschen und diesen unbedingt zusätzlich bei der Bank löschen lassen. Der Kontakt muss dann komplett neu angelegt und von der Bank mittels Initialisierungsbrief freigegeben werden.
Grundsätzlich ist es aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich, das Passwort in der NTCS speichern bzw. anzeigen zu lassen. Für den automatischen Dateiabruf im Hintergrund (mittels Stapel) gibt es jedoch ausnahmsweise die Möglichkeit, das EBICS-Passwort verschlüsselt in der Datenbank zu speichern. Genauere Informationen dazu finden Sie unter
Hinterlegung EBICS-Zugangsdaten für automatischen Dateiabruf.
Grundsätzlich sind sämtliche Auftragsarten/PTF-Parameter als Standard im Programm hinterlegt. Wir empfehlen daher, die Auftragsarten/BTF-Parameter nur in Ausnahmefällen manuell anzulegen bzw. zu ändern. Fehlerhafte Auftragsarten/BTF-Parameter verhindern die korrekte Datenübertragung und es kommt ggf. zu Fehlern.
Um festzustellen, mit welcher EBICS-Version ein bestehender Kontakt angelegt ist, blenden Sie sich die Spalte
EBICS-Version im Reiter "Administration" ein.
Grundsätzlich muss zuerst der EBICS-Verfüger direkt bei der Bank auf die neue Version umgestellt werden. Halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrem Bankbetreuer. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu fragen, ob sich der Verfüger grundsätzlich ändert, oder ob die Umstellung ohne Änderung der Kundennummer, Teilnehmernummer und Hash-Werte erfolgen kann.
Wird der Verfüger grundsätzlich umgestellt, dann müssen Sie in der NTCS folgende Änderungen vornehmen:
- Der bestehende EBICS-Kontakt muss gelöscht werden.
- Danach muss ein komplett neuer EBICS-Kontakt angelegt und durch die Bank initialisiert werden (neuer Bankschlüssel erforderlich).
Diese Auskunft erhalten Sie von Ihrer Bank. Standardmäßig wird das aktuelle Telebankingformat für das jeweilige Land vorgeschlagen.
Über die Schaltfläche "Telebankingdateien abholen historisch" können Dateien jederzeit abgerufen werden (auch dann, wenn diese bereits bei der Bank als "abgeholt" gekennzeichnet sind).
Beim Einlesen der Telebankingdateien wird die Bankverbindung aus der Datei ermittelt und die Zahlungen in jene Firma/Fibu eingelesen, in der die Bankverbindung angelegt ist.
Ist die gleiche Bankverbindung in mehreren Firmen vorhanden, dann wird geprüft, in welcher Firma das Bankkonto angemeldet wurde und die Datei dieser Firma zugeordnet. Wird hier die falsche Firma ermittelt, muss das Bankkonto in der "falschen" Firma abgemeldet und danach in der "richtigen" Firma angemeldet werden. Die genaue Vorgangsweise finden Sie unter
"EBICS-Bankkonto abmelden".