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→ Stundensätze/Artikelpreise korrigieren
Um bereits bewertete Leistungen nach der Autorisierung mit einem neu angelegten oder veränderten Stundensatz oder Artikelpreis zu aktualisieren, ist das Hilfsprogramm "Stundensätze/Artikelpreise korrigieren" vorgesehen.
Am häufigsten wird das Hilfsprogramm nach dem Jahreswechsel gebraucht: Nämlich dann, wenn ab Jahresbeginn neue Stundensätze und/oder Artikelpreise zur Bewertung angewendet werden sollen, diese aber erst nach ein paar Tagen erfasst wurden, und somit Leistungen noch mit den alten Sätzen/Preisen bewertet sind (siehe
Beispiel). Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Themendokument
Anwendungsfälle Stundensätze/Artikelpreise korrigieren.
In der Gruppe "Auswahl" muss die Auswahl getroffen werden, welche Art von Honorarfaktoren (
Stundensätze oder
Artikelpreise) neu zur Bewertung heranzuziehen sind.
In der Gruppe "Vergleich" sind die Vergleichsfelder angesiedelt. Sie dienen zur Einschränkung auf jene Leistungen, welche konkret neu bewertet werden sollen. In der Standardfeldauswahl finden Sie die gebräuchlichsten Vergleichsfelder, bei Bedarf können Sie sich über die Feldauswahl

weitere Vergleichsfelder hinzublenden.
Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Einschränkung mithilfe der Vergleichsfelder so genau wie möglich vorgenommen wird: Einerseits aus Performancegründen, andererseits werden damit bereits richtig bewertete Leistungen nicht mehr vom Korrekturprogramm tangiert.
Das Korrekturprogramm wird mit den getroffenen Einstellungen mithilfe der Schaltfläche "Starten" ausgeführt. Dabei ist eine Sicherheitsabfrage, ob Sie die Korrektur starten wollen, zu bestätigen:
Eine weitere Hinweismeldung gibt Auskunft darüber, dass das Korrekturprogramm durchgeführt worden ist:
Die Korrektur kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, der Zustand vor dem Ausführen der Korrektur ist somit nicht wiederherstellbar.
Achtung!
| Bei der Korrektur von Stundensätzen werden Leistungen, für welche kein gültiger Stundensatz gefunden wird, automatisch mit € 0,00 bewertet. Bei der Korrektur von Artikelpreisen ist das nicht der Fall, da es ja beabsichtigt sein kann, keinen Artikelpreis zu führen (z. B. weiterverrechenbare Fremdleistungen oder Kopie-Kosten). Artikelpreise in der Höhe von € 0,00 werden hingegen berücksichtigt.
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Standardfeldauswahl Stundensätze/Artikelpreise korrigieren
Beispiel | Der Stundensatz, der für geleistete Stunden des Mitarbeiters für die Verrechnung an den Kunden herangezogen werden soll, wurde erst am 5. Oktober des Jahres neu angelegt. Er gilt allerdings bereits ab 1. Oktober des Jahres. Korrekte Befüllung der Felder:
Da auf das Vergleichsfeld "Kunde" nicht eingeschränkt wurde, werden alle Stundenleistungen des Mitarbeiters im Zeitraum von 01.10.2023 bis 05.10.2023 neu bewertet. |
Nicht immer ist das Durchführen des Hilfsprogramms die einzige Möglichkeit, die Leistungen neu bewerten zu lassen. Eine Neubewertung wird grundsätzlich auch immer bei einer neuen
Autorisierung vorgenommen. Daher wäre die Alternative zum Korrekturprogramm das Auflösen und nochmalige Vornehmen der Autorisierung der betroffenen Leistungen, nachdem die Honorarfaktoren richtiggestellt worden sind. Empfehlenswert ist diese Alternative aber nur bedingt, da dabei drei Umstände zu beachten sind:
- Das Auflösen der Autorisierung ist nur für offene Leistungen möglich.
- Das Auflösen der Autorisierung ist immer nur tageweise möglich.
- Im Rahmen der Autorisierung wird nicht nur die Bewertung vorgenommen, sondern auch z. B. die korrekte Periodisierung oder auch die Vervollständigung der Leistungsdaten (Ermittlung der Geschäftsführung etc.). Hier muss unbedingt abgewogen werden, ob durch das Auflösen und nochmalige Vornehmen der Autorisierung keine Folgeprobleme entstehen würden!
Wenn nachträglich geänderte
Staffelpreise mit dem Hilfsprogramm aktualisiert werden sollen, beachten Sie bitte, dass sich dadurch die Leistungen, die sich in einer Honorarnote befinden, nicht automatisch aktualisieren. Die Prüfung, ob Staffelpreise für eine Leistung vorhanden sind, erfolgt einmalig beim Aufbereiten der Honorarnote und wird zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr automatisch ausgelöst.
Erst durch das Ausführen der Funktion
Honorarnote neu erstellen in der Rechnungsbearbeitung wird ein korrigierter Staffelpreis auf die Leistung aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit dieser Funktion das Aufbereiten des Honorarnote imitiert wird und daher bereits in der Honorarnote manuelle erfolgte Änderungen bezüglich Rechnungstexte, Pauschalen, Zuschläge und Gruppenbildungen verloren gehen.