Grundlegende Informationen zum Thema Zeiterfassung finden Sie unter Erste Schritte.
In diesem Programmfenster "Superwochenende-Übersicht" können Sie eine Gesamtzahl der Superwochenenden (auch Blockfreizeit) gemäß dem Handels-Kollektivvertrag auswerten.
Mit der Funktion "Superwochenende" können Sie die Blockfreizeit direkt über einen eigens dafür vorgesehenen Kalender einplanen.
In der Superwochenende-Übersicht sehen Sie alle wichtigen Informationen, wie z. B. die eingeplanten oder konsumierten Superwochenenden sowie die nicht eingehaltenen Blockfreizeiten etc.
Dieses Programm kann nur in Verbindung mit der Lizenz für das Programm
Dienstplan verwendet werden.
Angestellte des Handels-Kollektivvertrages können an allen Samstagen nach 13:00 Uhr beschäftigt werden, wenn sie innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 52 Wochen insgesamt zehn Mal eine zusammenhängende Wochenfreizeit (Blockfreizeit = "Superwochenende") von drei zusammenhängenden Kalendertagen erhalten, die den Samstag und den Sonntag einschließt (Freitag, Samstag, Sonntag oder Samstag, Sonntag, Montag).
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Hälfte des 52-wöchigen Durchrechnungszeitraums ist in fünf von sechs Monaten jeweils eine Blockfreizeit zu konsumieren. (Es ist also grundsätzlich - mit Ausnahme eines Monats pro Halbjahr - ein Superwochenende pro Monat zu konsumieren.)
Wenn aus betrieblichen Erfordernissen oder aus persönlichen wichtigen Gründen der oder des Angestellten der Verbrauch einer Blockfreizeit im Monat nicht möglich ist, kann in den drei darauffolgenden Kalendermonaten (aber nur innerhalb desselben Durchrechnungszeitraums) eine zweite Blockfreizeit zum Ausgleich vereinbart werden.
Planung und notwendige Änderungen der Blockfreizeiten sind einvernehmlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und persönlichen wichtigen Gründe der Angestellten vorzunehmen.
Sind Blockfreizeiten nicht innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 52 Wochen konsumiert worden, erhält die oder der Angestellte als Ersatz für je eine nicht konsumierte Blockfreizeit einen zusätzlichen Urlaubstag. Ein Verzicht auf die Konsumierung der Blockfreizeit oder den Urlaubstag als Ersatz für nicht konsumierte Blockfreizeit ist nicht möglich.