Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich
§ 107 EStG sieht vor, dass Einkünfte im Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, einer Abzugsteuer von 10 % unterliegen. Die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer sowie zur Übermittlung einer Anmeldung betrifft "Infrastrukturbetreiber". Ab 1.1.2025 wurden die Leitungsrechte um Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden durch Retentionsflächen, Retentionsanlagen sowie Schutz- und Regulierungswasserbauten (Hochwasserschutzanlagen) im öffentlichen Interesse ausgeweitet.
Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten und die in einem Kalenderjahr einbehaltenen Steuerbeträge in einem Gesamtbetrag spätestens am 15. Februar des Folgejahres an sein Betriebsfinanzamt abzuführen.
Innerhalb dieser Frist ist dem Finanzamt eine Anmeldung elektronisch zu übermitteln, in der die Empfänger der Einkünfte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge anzugeben sind.
Für die elektronische Meldung dieser Abzugsteuern steht unter UVA/Meldungen → Weitere Meldungen das neue Programm Leitungsrechte Österreich (§ 107 EStG) zur Verfügung.
Die Liste Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich kann unter UVA/Meldungen → Weitere Meldungen → Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich (§ 107 EStG) aufgerufen und gedruckt werden.
| Firma | Hier kann die betreffende Firma ausgewählt werden. |
| FIBU | Hier kann die betreffende FIBU ausgewählt werden. |
LR  | Der Datensatz wurde als "Leitungsrecht" erfasst. |
HW  | Der Datensatz wurde als "Hochwasserschutz" erfasst. |
| Betrag | Hier wird der Betrag der Buchung angezeigt oder der manuell erfasste Betrag, der an das FA zu melden/überweisen ist (10 % des Nettobetrages). |
| Pers-Nr. | Hier wird die Person der Buchung angezeigt oder muss bei einer manuellen Erfassung ausgewählt werden. |
| TB | Dieses Kennzeichen muss manuell gesetzt werden. Diese Kennung ist dann erforderlich, wenn mehrere Personen oder sonstige Einrichtungen Empfänger der Einkünfte sind. |
| Detail | Kennzeichen, ob die Detaildatei (Meldung) bereits gesendet worden ist. |
| Abschluss | Kennzeichen, ob die Abschlussdatei bereits gesendet worden ist. |