Sehr geehrte NTCS-Anwenderin! Sehr geehrter NTCS-Anwender!

Mit dem NTCS-Update 2021.24.01 erhalten Sie Neuprogramme und Änderungen. Hier finden Sie einen Auszug aus den interessantesten Neuerungen im Bereich der Deutschen LEA. Bitte beachten Sie zusätzlich die allgemeinen Neuerungen der Leistungserfassung und -abrechnung im Dokument Updatebeilage LEA 2021.
 
 

 Organisation und Stammdaten

 Umstellung der Gebührentabellen 2020

Wie lt. Bundesgesetzblatt Nr. 30 vom 29.06.2020 bereits veröffentlicht, gehen mit der fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen auch Änderungen in der Steuerberatervergütungsverordnung einher. Diese umfassen im Wesentlichen die Erhöhung mancher Höchstgebühren sowie die Anhebung der Gebührentabellen-Werte der Tabellen A-D um 12 %. Und: Die Tabelle E wird künftig nicht mehr eingesetzt.

Damit diese Punkte auch in der NTCS LEA entsprechend umgesetzt werden können, steht Ihnen im Fenster Gebührentabellen unter Stammdaten → LEA → Honorarfaktoren im Menü unter "Extras" eine neue Funktion namens "Umstellung 2020" zur Verfügung:

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Die Umstellung muss auch bei mehreren eigenen Firmen nur ein einziges Mal in einer Datenbank ausgeführt werden.

Beim Ausführen erscheint folgendes Fenster, in dem entschieden werden kann, ob die bestehenden Rechnungsvorlagen ebenso allesamt automatisch auf die neuen Werte aktualisiert werden sollen:

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Bei Bestätigung mit der Schaltfläche "OK" werden folgende Anpassungen im Programm vorgenommen:
  1. Es werden die ab 01.07.2020 gültigen Gebührentabellen-Werte importiert.
    Auf die bestehenden Gebührentabellen-Werte kann jedoch weiterhin zugegriffen werden!

  2. Die geänderten Mindest- und Höchstgebühren werden in die Artikelstämme eingespielt.
    Auf die bislang gültigen Werte der betroffenen Artikel kann jedoch NICHT mehr zugegriffen werden.
    Bei Bedarf muss ein passender Artikel mit den bislang gültigen Werten manuell angelegt werden.

  3. Die Gebührentabellen-Werte für das RVG werden importiert, da für Rechtsbehelfe künftig nicht mehr auf die Tabelle E zugegriffen werden kann.
    An deren Stelle ist auf die Werte des RVG zurückzugreifen, welche somit zur Verfügung stehen.
    Entsprechende Artikel müssen bei Bedarf manuell angelegt werden.

  4. Nach der Umstellung ist die Funktion im Fenster "Gebührentabellen" nicht mehr verügbar.
    Das Fenster schließt sich automatisch.
Nach der Umstellung werden bei jeder Erfassung von Gebührenartikeln, Leistungen und Rechnungsvorlagen die neuen Werte vorgeschlagen.

Mit dem Feld "Gebührentabellen-Version" kann im Zuge der Erfassung jedoch weiterhin auf die Werte der bislang gültigen Gebührentabellen zugegriffen werden.
Ändern Sie im Zuge der Erfassung einer Gebühr dazu in diesem Feld den Wert auf "01.01.2013":

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 Rechnungsvorlagen für Vorschuss-Rechnungen

Für Rechnungsvorlagen (Stammdaten → LEA → Rechnungsvorlagen) steht in den Stammdaten der Vorlage ab sofort ein neues Feld namens "Akonto" zur Verfügung. Wird dieses Feld aktiviert, so werden die daraus entstehenden Rechnungen als Vorschuss-Rechnung aufbereitet und abgerechnet.

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Derartige Vorschuss-Rechnungen müssen zum gegebenen Zeitpunkt in einer Schlussrechnung oder Endabrechnung den tatsächlichen Aufwänden gegenübergestellt werden.
In Vorschuss-Rechnungen ist es nicht möglich, eine §16-Pauschale abzurechnen - alle anderen Gebührenartikel sind zulässig.

Zusätzlich steht in diesem Fenster nun ein neues Einstiegsfeld zur Verfügung. Mit diesem Feld kann zwischen normalen "Gebühren-Rechnungen" mit der Ausprägung "Rechnungen" und "Vorschuss-Rechnungen" mit der Ausprägung "Akontos" umgeschaltet werden. Diese dient dazu, für Akontos ("Vorschuss-Rechnungen") eine Rechnungsvorlage anlegen zu können, um diese dann beim Aufbereiten von Honorarvorschlägen verwenden zu können.

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Werden mit dem Kennzeichen "Akonto" markierte Rechnungsvorlagen aufbereitet, so werden diese als "Akontos" gekennzeichnet und sind unter dem entsprechenden Reiter im Fenster "Honorarnoten" zu finden:

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 Betragsteilung von Gebühren

In den Rechnungsvorlagen (Stammdaten → LEA → Rechnungsvorlagen) gibt es jetzt die Möglichkeit der Aufteilung des Gebührenhonorars.
Mit dem neuen Feld "Gebühren-Teiler" kann entschieden werden, ob die Gebühr gesamt auf einmal oder geteilt durch Monate verwendet werden soll.

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Wird die Combobox auf die Ausprägung "Geteilt durch Monate" gesetzt, dann wird die Gebühr beim Aufbereiten der Gebührenrechnung durch die Anzahl der angehakten Monate dividiert.
Im neuen Feld "Teilbetrag" wird die errechnete Gebühr angezeigt. Das Feld dient als Vorschauinfo und kann nicht verändert werden.

Beispiel 
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Bei einem Gebührenhonorar von 6.979,50 Euro geteilt durch 12 Monate ergibt sich ein Teilbetrag von 581,63 Euro.

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Bei einer Abrechnung der gleichen Gebühr über 2 Monate ergibt sich ein Teilbetrag von 3.489,75 Euro.

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 Rechnungsvorlagen im Standardbrief

Ab sofort können Rechnungsvorlagen als sogenannte "Vorgefertigte Tabellen" auch in Standardbrief-Vorlagen eingebunden werden (Tabelle → Vorgefertigte Tabelle).

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Dies kann beispielsweise dazu verwendet werden, Angebote an Mandanten oder Interessenten zu stellen, sofern für diese Rechnungsvorlagen angelegt worden sind.
In der Standardbrief-Vorlage können die angebotenen Positionen getrennt nach Tätigkeitsgruppen mit den entsprechenden Gebührenartikeln aufgelistet werden:

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Nähere Informationen dazu finden Sie in der Hilfe zum Fenster Rechnungsvorlagen.

 Fakturierung

 Nachlass auf Gebührenpositionen

Ein Nachlass kann nun auch auf eine Gebührenposition vergeben werden. Handelt es sich dabei um eine umgelegte Gebühr und steht der LEA Parameter Umlage unter Stammdaten → Einstellungen → LEA Parameter → Honorarvorschlag → Gebührenverrechnung auf "Automatische Umlage mit Bearbeitungsmöglichkeit", dann ist dies künftig ebenso möglich. In diesem Fall erscheint folgende Meldung, die Sie auch nach der Bearbeitung bereits umgelegter Gebühren erhalten:

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Bei den anderen Ausprägungen (Automatische Umlage, Abfrage, keine Umlage) ist das Vergeben eines Nachlasses auf eine umgelegte Gebühr nicht möglich. Dies wird wie folgt angezeigt:

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Wird der Betrag einer Leistung verändert, welche bereits einen Nachlass hinterlegt hat, so passt sich der Prozentsatz des Nachlasses an den neuen Betrag an. Möchte man einen bestimmten Prozentsatz beibehalten, sollte man erst Nachlässe vergeben, wenn die Beträge der Rechnungspositionen korrekt sind.

 Offene Leistungen hinzufügen

Das Fenster "Offene Leistungen hinzufügen" unter Leistungserfassung → Leistungsabrechnung → Honorarnoten → Extras enthält jetzt die neue Ausprägung "Anwenden auf".

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Somit kann entschieden werden, ob bestehende offene Leistungen nur auf markierten Rechnungen oder auf allen relevanten Rechnungen gekennzeichnet oder hinzugefügt (Feld "Variante") werden sollen.
Nähere Informationen zur Funktion entnehmen Sie bitte dem Hilfebeitrag Offene Leistungen hinzufügen (Gebührenrechnung).