Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte.![]() | Kauf am 1. Jänner, Jahr 1 und Erweiterung am 1. Jänner, Jahr 2. Anschaffungswert 10.000,00 Euro und Erweiterung 4.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Abschreibung erfolgt mit Halbjahres- oder Jahresabschreibung.
Die Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt der Erweiterung beträgt 4 Jahre. Die Erweiterung von 4.000,00 Euro wird durch die Restnutzungsdauer von 4 Jahren dividiert, was eine Abschreibung von 1.000,00 Euro pro Jahr ergibt. |
![]() | Kauf am 1. Jänner Jahr 1 und Erweiterung am 1. Juli Jahr 2. Anschaffungswert 10.000,00 Euro und Erweiterung 4.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Abschreibung erfolgt mit halbjahres- oder Jahresabschreibung.
Die Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt der Erweiterung beträgt 3,5 Jahre. Die Erweiterung von 4.000,00 Euro wird durch die Restnutzungsdauer von 3,5 Jahren dividiert, was eine Abschreibung von 1.142,86 Euro pro Jahr ergibt. Da dieses Anlagegut im zweiten Halbjahr angeschafft wurde, steht im ersten Jahr nur eine Halbjahresabschreibung von 571,43 Euro zu. |
![]() | Kauf am 1. Juli Jahr 1 und Erweiterung am 1. Dezember Jahr 1. Anschaffungswert 10.000,00 Euro und Erweiterung 4.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Abschreibung erfolgt mit pro rata temporis.
Die gesamte Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre, was 60 Monaten entspricht. Die Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt der Erweiterung beträgt 55 Monate. Die Erweiterung von 4.000,00 Euro wird durch die Restnutzungsdauer von 55 Monaten dividiert, was eine Abschreibung von 72,73 Euro pro Monat ergibt. Da dieses Anlagegut im Dezember angeschafft worden ist, steht im ersten Jahr nur eine Monatsabschreibung von 72,73 Euro zu. Im nächsten Jahr stehen dann 12 x 72,73 = 872,73 Euro zu. Im letzten Jahr bleiben von den 55 Monaten noch 6 Monate übrig, was zu einer Abschreibung von 72,73 x 6 = 436,36 Euro führt. |
![]() | Kauf am 1. Jänner 2017 und wesentliche Erweiterung am 1. August 2018. Anschaffungswert 10.000,00 Euro und Erweiterung 9.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Nach der Erweiterung beträgt die neue Restnutzungsdauer auch 5 Jahre.
Die ursprüngliche Restnutzungsdauer beträgt zum Zeitpunkt der Erweiterung 3,5 Jahre. Da es sich um eine wesentliche Erweiterung handelt (d.h. der Restbuchwert des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist kleiner als der Erweiterungsbetrag), wird ab dem Erweiterungsdatum die gesamte Anlage über die neue Restnutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die neue Restnutzungsdauer kann in dem Erweiterungsfenster eingegeben werden. ![]() ![]() Der Buchwert zum 01.01.2018 beträgt 8.000,00 Euro. Vor der Erweitung beträgt die Halbjahresabschreibung im Jahr 2018 1.000,00 Euro. Das heißt, der Restbuchwert zum 31.07.2018 liegt bei 7.000,00 Euro. Mit der Erweiterung ergibt sich ein Buchwert zum 01.08.2018 von insgesamt 16.000,00 Euro. Dieser Betrag wird durch die neue Restnutzungsdauer von 5 Jahren dividiert, was zu einer Jahresabschreibung von 3.200,00 Euro führt. Da die Erweiterung erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgte, steht im Jahr 2018 nur eine Halbjahresabschreibung von 1.600,00 Euro zu. Damit beträgt die Abschreibung für das ganze Jahr 2018 1.000,00 + 1.600,00 = 2.600,00 Euro. In den Jahren 2019 bis 2022 beträgt die Jahresabschreibung 3.200,00 Euro und im letzten Jahr 2023 folgt die Halbjahresabschreibung von 1.600,00 Euro. |
![]() | Kauf am 1. Jänner 2021 und wesentliche Erweiterung am 1. Jänner 2024. Anschaffungswert 10.000,00 Euro und Erweiterung 9.000,00 Euro. Beschleunigte Gebäudeabschreibung 7,5 / 5 / 2,5 %. Die Nutzungsdauer beträgt aufgrund der beschleunigten AfA 37 Jahre. Der Buchwert zum 31.12.2023 beträgt 8.500,00 Euro. Die Restnutzungsdauer beträgt zu dem Zeitpunkt 34 Jahre. Da der Investitionsaufwand den Restbuchwert des Jahres 2023 übersteigt, kann der Invetionsaufwand beschleunigt abgeschrieben werden. Das sind im Jahr 2024 7,5%, 2025 5% und ab 2026 2,5 %. Durch die beschleunigte Gebäudeabschreibung der Erweiterung verlängert sich die Restnutzungsdauer des gesamten Gebäudes auf 37 Jahre. Im NTCS efolgt die Umsetzung der beschleunigten Gebäudeabschreibung bei einer wesentlichen Erweiterung durch die Hinterlegung einer manuellen Abschreibung. |