Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte Lohn.
Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Menü "Funktionen" → Pfändungen
Dieser Reiter zeigt alle Pfändungen, die bei einem Mitarbeiter bereits angelegt sind, mit Informationen zur aktuellen Restschuld und Tilgung bzw. eventuellen Monatsraten und offenen Rückständen (Unterhaltsforderung). Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Anlage neuer Pfändungen. | |
An dieser Stelle werden jene Mitarbeiterstammdaten erfasst, die sich auf die Pfändungsberechnung auswirken. | |
Auf diesem Reiter kann die Berechnung des pfändbaren Betrags Schritt für Schritt nachvollzogen werden. |
Wurde die Exekutionsbewilligung vom Exekutionsgericht im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahren erteilt, muss mit der Auszahlung der gepfändeten Bezüge an den Gläubiger noch mindestens 4 Wochen (gerechnet ab Zustellung der Pfändung, d. h. Datum im Feld "Beginn") gewartet werden. Über diesen Parameter kann die Dauer der Zahlungssperre (Anzahl der Wochen) individuell festgelegt werden. | |||
Hier wird festgelegt, ob Spesen für die Pfändungs-Überweisung (2 % bei der erstmaligen Überweisung, höchstens jedoch € 8,00 und 1 % für jede weitere Überweisung, höchstens jedoch € 4,00) berechnet werden sollen oder nicht. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - werden nicht berechnet 1 - werden berechnet Hinweis
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Eingabe der Lohnart, mit der dem Dienstnehmer in der Bruttoerfassung der monatliche Tilgungsbetrag eines DG-Darlehens in Abzug gebracht werden soll. | |||
Eingabe der Lohnart, mit der dem Dienstnehmer in der Bruttoerfassung der monatliche Tilgungsbetrag einer "normalen" Pfändung in Abzug gebracht werden soll. | |||
Eingabe der Lohnart, mit der dem Dienstnehmer in der Bruttoerfassung die monatlich anfallenden Spesen für die Pfändungsberechnung in Abzug gebracht werden sollen. | |||
Die Höchstgrenze für Spesen (€ 8,00 bzw. € 4,00) darf mehrfach angesetzt werden, wenn der pfändbare Betrag für mehrere Leistungen gesondert berechnet werden muss (z. B. extra für laufende Bezüge (Gehalt, Provisionen, Überstunden ...), extra für Sonderzahlungen (UZ und WR) und extra für Beendigungsansprüche (UEL, Abfertigung)). Das bedeutet, dass der Höchstbetrag pro Leistungsart gültig ist. Soll die Höchstgrenze für alle drei Leistungsarten und nicht nur einmal angesetzt werden, muss dieser Parameter auf "je Leistungsart" gestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - einmalig 1 - je Leistungsart Hinweis
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An dieser Stelle können Sie einen Vorschlagstext hinterlegen, der auf der Drittschuldnererklärung zur Frage "Bestehen weitere Forderungen?" angedruckt werden soll. Beispiel
Sie können den Text natürlich im Zuge der Neuanlage einer Pfändung am Reiter Drittschuldnererklärung (DSE) individuell anpassen. Auch die Höhe der weiteren Forderungen kann erst bei der Pfändungsanlage angegeben werden. | |||
Auch hier können Sie einen Vorschlagswert für Frage 2 auf der Drittschuldnererklärung (Herkunft der unterhaltsberechtigten Personen) hinterlegen. Woher stammen die Angaben bezüglich der Unterhaltsberechtigten? 1 - eigenen Angaben: Diese Ausprägung ist dann zu wählen, wenn der gepfändete Dienstnehmer gesetzliche Unterhaltspflichten mitgeteilt hat. 2 - meinen Personalunterlagen: Diese Ausprägung ist dann zu wählen, wenn dem Dienstgeber bestehende Unterhaltspflichten aus den Personalunterlagen bekannt sind. Hinweis
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Der Dienstgeber hat bei fristgerechter Übermittlung der DSE Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz. In diesem Parameter kann ein Vorschlagswert hinterlegt werden, der festlegt, ob, wie und in welcher Höhe der Kostenersatz für das Ausfüllen der Drittschuldnererklärung geltend gemacht wird. Die ausgewählte Formulierung wird auf der Drittschuldnererklärung angedruckt. Die beiden Ausprägungen, die mit "begehre ich Kosten von" beginnen, bewirken einen Andruck der Hauptbankverbindung des Drittschuldners auf der Drittschuldnererklärung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 1 - werde ich 35 Euro einbehalten 2 - werde ich 25 Euro einbehalten 3 - verzeichne ich keine Kosten 4 - begehre ich Kosten von 35 Euro 5 - begehre ich Kosten von 25 Euro | |||
Wer ist der Empfänger der Spesen für die Drittschuldnererklärung? 0 - Drittschuldner 1 - Steuerberater |