Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.

Für die Berechnung des pfändbaren Betrages ist es erforderlich, dass alle pfändbaren Anwenderlohnarten mit dem entsprechenden Code gekennzeichnet werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Nein: Für unpfändbare Lohnarten. Alle Lohnarten, die bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nicht berücksichtigt werden sollen, müssen auf "Nein" gestellt werden. Zu diesen Lohnarten zählen beispielsweise:
Laufende Bezüge Diese Ausprägung erhalten alle laufenden Bezüge wie Gehalt, Monatslohn, Überstunden, Prämien, Provisionen, Zulagen ... Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration Bei Lohnarten, mit denen der 13. und 14. Bezug erfasst und abgerechnet wird, ist die Ausprägung "Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration" zu hinterlegen. Beim Bilanzgeld darf diese Ausprägung beispielsweise nicht hinterlegt werden, da es pfändungsrechtlich wie ein laufender Bezug zu behandeln ist. Gesetzliche Abfertigung Die gesetzliche Abfertigung muss mit einer eigenen Ausprägung gekennzeichnet werden, da sie für die Berechnung des pfändbaren Nettos der Beendigungsbezüge identifiziert werden muss. Freiwillige Abfertigung Bei freiwilligen Leistungen des Drittschuldners (Dienstgeber) an den Verpflichteten (Dienstnehmer), wie etwa eine freiwillige Abfertigung, ist die Ausprägung "freiwillige Abfertigung" zu hinterlegen. UEL Die Lohnarten für die Urlaubsersatzleistung (sowohl der laufende, wie auch der Sonderzahlungsanteil) werden mit der Ausprägung "UEL" gekennzeichnet. Sachbezug Pfändungsrechtlich erfährt auch der Sachbezug eine eigene Behandlung. Für die Berechnung des pfändbaren Betrages sind Sachbezüge in die ungerundete Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen und daher mit der Ausprägung "Sachbezug" zu kennzeichnen. Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag lfd Der auf dieser Lohnart abgerechnete Betrag wird je nach Vorzeichen als Erhöhungs- bzw. Herabsetzungsbetrag bei Pfändungen verwendet. ![]() |

Wurde die Exekutionsbewilligung vom Exekutionsgericht im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahren erteilt, muss mit der Auszahlung der gepfändeten Bezüge an den Gläubiger noch mindestens 4 Wochen (gerechnet ab Zustellung der Pfändung, d. h. Datum im Feld "Beginn") gewartet werden. Über diesen Parameter kann die Dauer der Zahlungssperre (Anzahl der Wochen) individuell festgelegt werden. | |||
Hier wird festgelegt, ob Spesen für die Pfändungs-Überweisung (2 % bei der erstmaligen Überweisung, höchstens jedoch € 8,00 und 1 % für jede weitere Überweisung, höchstens jedoch € 4,00) berechnet werden sollen oder nicht. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - werden nicht berechnet 1 - werden berechnet Hinweis
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Eingabe der Lohnart, mit der dem Dienstnehmer in der Bruttoerfassung der monatliche Tilgungsbetrag eines DG-Darlehens in Abzug gebracht werden soll. | |||
Eingabe der Lohnart, mit der dem Dienstnehmer in der Bruttoerfassung der monatliche Tilgungsbetrag einer "normalen" Pfändung in Abzug gebracht werden soll. | |||
Eingabe der Lohnart, mit der dem Dienstnehmer in der Bruttoerfassung die monatlich anfallenden Spesen für die Pfändungsberechnung in Abzug gebracht werden sollen. | |||
Die Höchstgrenze für Spesen (€ 8,00 bzw. € 4,00) darf mehrfach angesetzt werden, wenn der pfändbare Betrag für mehrere Leistungen gesondert berechnet werden muss (z. B. extra für laufende Bezüge (Gehalt, Provisionen, Überstunden ...), extra für Sonderzahlungen (UZ und WR) und extra für Beendigungsansprüche (UEL, Abfertigung)). Das bedeutet, dass der Höchstbetrag pro Leistungsart gültig ist. Soll die Höchstgrenze für alle drei Leistungsarten und nicht nur einmal angesetzt werden, muss dieser Parameter auf "je Leistungsart" gestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - einmalig 1 - je Leistungsart Hinweis
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An dieser Stelle können Sie einen Vorschlagstext hinterlegen, der auf der Drittschuldnererklärung zur Frage "Bestehen weitere Forderungen?" angedruckt werden soll. Beispiel
Sie können den Text natürlich im Zuge der Neuanlage einer Pfändung am Reiter Drittschuldnererklärung (DSE) individuell anpassen. Auch die Höhe der weiteren Forderungen kann erst bei der Pfändungsanlage angegeben werden. | |||
Auch hier können Sie einen Vorschlagswert für Frage 2 auf der Drittschuldnererklärung (Herkunft der unterhaltsberechtigten Personen) hinterlegen. Woher stammen die Angaben bezüglich der Unterhaltsberechtigten? 1 - eigenen Angaben: Diese Ausprägung ist dann zu wählen, wenn der gepfändete Dienstnehmer gesetzliche Unterhaltspflichten mitgeteilt hat. 2 - meinen Personalunterlagen: Diese Ausprägung ist dann zu wählen, wenn dem Dienstgeber bestehende Unterhaltspflichten aus den Personalunterlagen bekannt sind. Hinweis
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Der Dienstgeber hat bei fristgerechter Übermittlung der DSE Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz. In diesem Parameter kann ein Vorschlagswert hinterlegt werden, der festlegt, ob, wie und in welcher Höhe der Kostenersatz für das Ausfüllen der Drittschuldnererklärung geltend gemacht wird. Die ausgewählte Formulierung wird auf der Drittschuldnererklärung angedruckt. Die beiden Ausprägungen, die mit "begehre ich Kosten von" beginnen, bewirken einen Andruck der Hauptbankverbindung des Drittschuldners auf der Drittschuldnererklärung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 1 - werde ich 35 Euro einbehalten 2 - werde ich 25 Euro einbehalten 3 - verzeichne ich keine Kosten 4 - begehre ich Kosten von 35 Euro 5 - begehre ich Kosten von 25 Euro | |||
Wer ist der Empfänger der Spesen für die Drittschuldnererklärung? 0 - Drittschuldner 1 - Steuerberater |

Unterhaltsberechtigte Personen | Eingabe der Gesamtanzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden sollen (auch jene, die gegen den Dienstnehmer als Gläubiger auftreten). Beispiel
Hinweis
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SZ-Anspruch | In diesem Feld wird festgelegt, ob der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat oder nicht. | |||||||||||||||||||
SZ-Teilzahlung | Wird die Sonderzahlung in Teilzahlungen (z. B. pro Quartal oder für BUAK-Dienstnehmer) geleistet, muss der unpfändbare Freibetrag auf die Teilbeträge entsprechend ihrer Höhe aufgeteilt werden. Um eine Aufteilung zu ermöglichen, muss im Feld "SZ-Jahresbrutto" der Jahresbetrag an Sonderzahlungen (UZ und WR) eingegeben werden. | |||||||||||||||||||
SZ-Jahresbrutto | Eingabe des geschätzen Jahresbetrages an Sonderzahlungen (UZ und WR) für die Berechnung von SZ-Teilzahlungen. | |||||||||||||||||||
Grundbeträge rechnen | Falls durch einen Gerichtsbeschluss die gesetzlich festgelegten Grundbeträge nicht bzw. in anderer Höhe angewendet werden sollen, so kann dies durch die Auswahl der entsprechenden Ausprägung festgelegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge. Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld Indiv. Grundbetrag der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden. | |||||||||||||||||||
Indiv. Grundbetrag | Eingabe eines individuellen Grundbetrages. Dieses Feld ist nur aktiv, falls im Feld Grundbeträge rechnen die Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" oder "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" gewählt wurden. Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025) Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
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Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag | Soll das Existenzminimum aufgrund einer behördlichen Entscheidung erhöht oder herabgesetzt werden, kann der entsprechende Betrag (+ oder - ) in diesem Feld eingegeben werden. Beispiel
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Beendigungsanspruch - Anzahl HBGL | Werden Beendigungsansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Abfertigung ausbezahlt, vervielfacht sich die HBGL für die Ermittlung des pfändbaren Betrages mit der Anzahl der Monate, für die die Beendigungsansprüche bezahlt werden (z. B. 3 Monatsentgelte Abfertigung = 3 Anspruchsmonate HBGL oder 28 Tage UEL = 2 Anspruchsmonate HBGL). Wird in diesem Feld kein Wert eingegeben, erfolgt die Berechnung der Monatsanzahl automatisch (z. B. durch die Ermittlung der gesetzlichen Abfertigungsansprüche bzw. der UEL-Tage). Beispiel
Hinweis
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Beendigungsanspruch - Anzahl Grundbeträge | Stellt der Dienstnehmer beim Exekutionsgericht einen Antrag auf erweiterten Pfändungsschutz der einmaligen Beendigungsansprüche (§ 291d EO) und wird diesem stattgegeben, muss in diesem Feld die Anzahl der zu berücksichtigenden Grundbeträge (bzw. Monate) hinterlegt werden. | |||||||||||||||||||
Bei Austritt verbleibende SZ-Grundbeträge rechnen | In diesem Feld kann festgelegt werden, ob bei Austritt die verbleibenden SZ-Grundbeträge gerechnet werden sollen. |




Art der Forderung | Art der Forderung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Standardmäßig wird die Ausprägung "Pfändung" vorgeschlagen. Bei der Berechnung des pfändbaren Betrags unterscheiden sich Pfändung, Verpfändung und Abtretung nicht. Diese Unterscheidung gibt es nur wegen der Drittschuldnererklärung, damit bei Frage 4 (andere Gläubiger) der entsprechende Punkt angekreuzt werden kann. ![]() | ||||||||||
Anzahl Personen | Nur im Fall einer laufenden Unterhaltsforderung ist hier die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen einzugeben, für die diese laufende Unterhaltsexekution eingelangt ist. Wird ausschließlich ein Rückstand eingefordert, dürfen keine Personen eingetragen werden. Das Feld "Anzahl Personen" ist für die Höhe des Unterhaltgrundbetrags und Unterhaltssteigerungsbetrags, also des Existenzminimums, im Zusammenhang mit Unterhaltsforderungen von großer Bedeutung. Die Unterhaltsgrund- und Unterhaltssteigerungsbeträge von "normalen" Pfändungen werden von den Eingaben in diesem Feld nicht beeinflusst. Die hier erfasste Anzahl wird von jener Zahl, die im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Pfändung" im Feld Unterhaltsberechtigte Personen hinterlegt ist, abgezogen. Daher muss im Dienstnehmerstamm immer die Gesamtanzahl aller existierenden unterhaltsberechtigten Personen eingetragen werden, inklusive jener, die pfänden. Anders gesagt: Über dieses Feld steuert man, dass sich zum Beispiel das Kind bei der eigenen laufenden Unterhaltspfändung nicht schonend auf des Netto des Schuldners auswirkt. Hinweis
Beispiel
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Gläubiger-Nr | An dieser Stelle muss der Gläubiger (die betreibende Partei, z. B. ein Versandhaus, die unterhaltsberechtigte Person usw.) hinterlegt werden. Mit der Funktionstaste F4 bzw. einem Mausklick auf den blauen Pfeil gelangt man in die Gläubigerverwaltung, wo der entsprechende Gläubiger aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann. | ||||||||||
Datum des Einlangens | Datum, an dem das Zahlungsverbot (meist RSa-Brief oder RSb-Brief) des zuständigen Gerichts bzw. die Verpfändungsanzeige eingelangt ist. Dieses Datum ist entscheidend für den Rang der Forderung. | ||||||||||
Überweisungsbeginn | Wurde die Exekutionsbewilligung vom Exekutionsgericht im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahren erteilt, muss mit der Auszahlung der gepfändeten Bezüge an den Gläubiger noch mindestens 4 Wochen (gerechnet ab Zustellung der Pfändung, d. h. Datum im Feld "Beginn") gewartet werden. Wird die Verfahrensart am Reiter "Forderungswerte" auf "ordentliches Bewilligungsverfahren" gestellt, bleibt die 4-wöchige Wartefrist unberücksichtigt. Das heißt: Überweisungsbeginn = Pfändungsbeginn. Hinweis
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Pfändungsstatus | Die Pfändungsberechnung wird nur dann durchgeführt, wenn dieses Feld auf "rechnen" steht. In allen anderen Fällen wird kein Tilgungsbetrag berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Die Ausprägung "inaktiv" kommt beispielsweise bei einer Verpfändung zur Anwendung. Dabei wird der Arbeitgeber von der Verpfändung verständigt, damit der Rang der Forderung gewahrt bleibt. Vorerst soll jedoch keine Pfändung durchgeführt werden. Erst wenn die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird, wird der Status auf "rechnen" gestellt und die Pfändungsberechnung aktiviert. Die Ausprägungen "eingestellt" und "vorläufig eingestellt" verhalten sich bei der Pfändungsberechnung wie die Ausprägung "inaktiv", d. h., es erfolgt keine Tilgung. Beim Ausdruck der Drittschuldnererklärung hingegen werden bei der Aufstellung der anderen Gläubiger jene Gläubiger, bei denen der Status auf "inaktiv" steht, angeführt (Ausnahme: Feld "Forderung begründet" steht auf "nein"), wohingegen Gläubiger mit dem Status "eingestellt" oder "vorläufig eingestellt" nicht angedruckt werden, auch wenn die Restschuld nicht 0 ist. Die Ausprägung "erloschen" weist dieselbe Funktionalität auf wie "eingestellt". Pfändungen mit diesen Ausprägungen scheinen nicht auf der Drittschuldnererklärung für nachrangige Exekutionen auf. Bei einem Wiedereintritt werden Exekutionen auf den Status "erloschen" gestellt, sofern der Wiedereintritt nach mehr als 12 Monaten passiert. Bereits eingestellte Pfändungen erhalten beim Wiedereintritt nicht den Status "erloschen". | ||||||||||
Gerichts-Nr | Nummer des Exekutionsgerichts | ||||||||||
Aktenzeichen (E-Nummer) | Hier wird das Zeichen eingegeben, mit dem der Gerichtsbeschluss gekennzeichnet ist. | ||||||||||
Rechtsvertreter-Nr | An dieser Stelle muss der Rechtsvertreter hinterlegt werden. Mit der Funktionstaste F4 bzw. einem Mausklick auf den blauen Pfeil gelangt man in die Rechtsvertreterverwaltung, wo der entsprechende Rechtsanwalt aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann. | ||||||||||
Aktennummer | Eingabe des Zeichens, unter dem der Akt beim Rechtsanwalt registriert ist. | ||||||||||
Verwalter-Nr. | An dieser Stelle muss der zuständige Verwalter hinterlegt werden. Mit der Funktionstaste F4 bzw. einem Mausklick auf den blauen Pfeil gelangt man in ein Suchfenster, wo der entsprechende Verwalter aus einer Liste ausgewählt oder neu angelegt werden kann. | ||||||||||
Überweisung-Empfänger | Soll die Tilgungsrate nicht an den Gläubiger, sondern an dessen Rechtsvertreter oder an den Verwalter der Pfändung überwiesen werden, kann das in diesem Feld festgelegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Empfänger-Bank | Wählen Sie hier die Bankverbindung aus, an die der Tilgungsbetrag überwiesen werden soll. Hinweis
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Verfahrensart | Legen Sie fest, ob es sich bei dem Verfahren um ein "vereinfachtes Bewilligungsverfahren" (Forderungen bis € 50.000,00) oder um ein "ordentliches Bewilligungsverfahren" (Forderungen über € 50.000,00) handelt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Für Pfändungen, die nach dem "vereinfachten Bewilligungsverfahren" abgewickelt werden, gilt für die Überweisung der pfändbaren Beträge eine Wartefrist von 4 Wochen (4 Wochen ab dem Einlang-Datum der Forderung). Das heißt, die pfändbaren Beträge werden dem Dienstnehmer zwar sofort vom Netto abgezogen, wegen der 4-Wochen-Einspruchsfrist des Dienstnehmers jedoch frühestens nach 4 Wochen an den jeweiligen Gläubiger überwiesen (siehe Feld Überweisungsbeginn am Reiter "Stammdaten"). Hinweis
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Gesamtschuld | Die Gesamtschuld (Kapitalforderung, Forderungsbetrag) ist bei einer sonstigen Forderung, d. h. bei einer "normalen" Pfändung, einer Verpfändung, einer Abtretung und auch beim Dienstgeberdarlehen einzugeben. Im Fall einer Unterhaltsforderung sind stattdessen die Felder Monatsrate-Betrag und Rückstand Anfang mit den entsprechenden Beträgen zu erfassen. | ||||||
Zinsen, Spesen | Zinsen und Spesen sind nur bei sonstigen Forderungen (bzw. Dienstgeberdarlehen) einzugeben. Sie erhöhen den insgesamt einzubehaltenden Forderungsbetrag. Die Restschuld wird erhöht. Zinsen werden mit der Endverspeicherung berechnet, sofern der Zinssatz erfasst wird. Allerdings werden die berechneten Zinsen nicht beim Endverspeicherungen zurücksetzen auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt. Wurde die Endverspeicherung eines Dienstnehmers zurückgesetzt, der eine Pfändung mit berechneten Zinsen hat, dann müssen die Zinsen über dieses Feld manuell korrigiert werden. | ||||||
Zinssatz | Eingabe des Zinssatzes zur automatischen Berechnung der Zinsen. Zinsen werden mit der Endverspeicherung berechnet, sofern der Zinssatz erfasst wird. Allerdings werden die berechneten Zinsen nicht beim Endverspeicherungen zurücksetzen auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt. Wurde die Endverspeicherung eines Dienstnehmers zurückgesetzt, der eine Pfändung mit berechneten Zinsen hat, dann müssen die Zinsen über das Feld Zinsen, Spesen manuell korrigiert werden. | ||||||
Zinsen berechnet | Über dieses Feld kann eine automatische Zinsberechnung durchgeführt werden. Die Restschuld des aktuellen Monats wird (bei der Endverspeicherung) nach folgender Formel errechnet: Zinsen berechnet aktueller Monat = Restschuld Vormonat x Zinssatz / 1200 Restschuld aktueller Monat = Restschuld Vormonat + Zinsen berechnet aktueller Monat Vielfach wird jedoch auf die Zinsenberechnung verzichtet. Stattdessen nimmt man, wenn die Pfändung zur Neige geht, mit dem Gläubiger Kontakt auf und informiert sich darüber, wie hoch der noch ausständige (Zinsen-)Rest ist, um diesen mit der letzten Rate zu überweisen. Sehr empfehlenswert ist dafür das Programm Restschuld-Kontrollliste drucken. Beispiel
Zinsen werden mit der Endverspeicherung berechnet, sofern der Zinssatz erfasst wird. Allerdings werden die berechneten Zinsen nicht beim Endverspeicherungen zurücksetzen auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt. Wurde die Endverspeicherung eines Dienstnehmers zurückgesetzt, der eine Pfändung mit berechneten Zinsen hat, dann müssen die Zinsen über das Feld Zinsen, Spesen manuell korrigiert werden. | ||||||
Tilgung manuell | Möglichkeit zur Eingabe des Forderungsbetrages, der bereits vor Anlage der Pfändung getilgt wurde. Dieses Feld ist bei manueller Nacherfassung von Pfändungen, die bereits getilgt werden, zu befüllen. | ||||||
Tilgung berechnet | In diesem Feld wird der berechnete und getilgte Forderungsbetrag angezeigt. Jene Beträge, die im Feld Tilgung manuell erfasst wurden, werden in diesem Feld nicht berücksichtigt. Mit der Funktionstaste F8 oder durch einen Mausklick auf das Symbol können die monatlichen Tilgungsraten und Spesen angesehen werden. ![]() | ||||||
Restschuld | Die Restschuld wird aufgrund der Werte in den Feldern
grundsätzlich automatisch berechnet. Wird die Restschuld manuell verändert (aktualisiert), besteht die Möglichkeit, die Zinsen und Spesen neu berechnen zu lassen. In diesem Fall werden die Nebengebühren (Zinsen, Spesen) automatisch um den Differenzbetrag zwischen berechneter und eingegebener Restschuld erhöht bzw. vermindert und auf diese Weise aktualisiert.
Beispiel
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Rückstand Anfang | Eingabe des Rückstands, der zu Beginn einer Unterhaltsforderung offen ist. | ||||||
Rückstand getilgt | In diesem Feld wird der bereits getilgte Rückstand einer Unterhaltsforderung angezeigt. Mit der Funktionstaste F8 oder durch einen Mausklick auf das Symbol können die monatlich getilgten Rückstandsbeträge angesehen werden. ![]() | ||||||
Rückstand offen | An dieser Stelle wird der noch offene Rückstand einer Unterhaltsforderung ausgewiesen. | ||||||
Monatsrate | Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Monatsrate-Betrag | Betrag, der monatlich getilgt werden soll. Ob es sich bei dem Betrag um einen Fixbetrag oder um die Obergrenze handelt, wird im Feld Monatsrate festgelegt. Hinweis
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Monatsrate-Betrag SZ DG-Darlehen | Betrag der Monatsrate, der bei Sonderzahlungen getilgt werden soll. Dieses Feld ist nur bearbeitbar, falls das Feld Art der Forderung auf "Dienstgeberdarlehen" und das Feld Monatsrate auf "Fixbetrag" gestellt sind. Nur
wird die zusätzliche Monatsrate für die Sonderzahlung angewendet. Die Teilzahlungslogik für Sonderzahlungen berücksichtigt dieses Feld nicht. Wenn eine Sonderzahlung komplett aufgerollt wird (zur Gänze hinzugefügt oder entfernt wird), dann wird für diesen Aufrollmonat kein gesonderter Sonderzahlung-Fixbetrag angesetzt bzw. wieder entfernt. | ||||||
Zahlungsende | Im Fall einer Unterhaltsforderung ist hier das Datum einzugeben, ab dem keine laufende Unterhaltszahlung mehr zu leisten ist. | ||||||
Spesen Drittsch. Erklärung | Der Dienstgeber hat bei fristgerechter Übermittlung der DSE Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz. In diesem Feld wird festgelegt, ob, wie und in welcher Höhe der Kostenersatz für das Ausfüllen der Drittschuldnererklärung geltend gemacht wird. Die ausgewählte Formulierung wird auf der Drittschuldnererklärung angedruckt. Die beiden Ausprägungen, die mit "begehre ich Kosten von" beginnen, bewirken einen Andruck der Hauptbankverbindung des Drittschuldners auf der Drittschuldnererklärung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung (Werte ab dem Lohnjahr 2017):
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Spesen/Tilgung rechnen | Geben Sie an, ob für die Berechnung der pfändbaren Beträge Spesen berechnet werden sollen oder nicht (2 % bei der erstmaligen Überweisung, höchstens jedoch € 8,00 und 1 % für jede weitere Überweisung, höchstens jedoch € 4,00 wobei die Höchstgrenze mehrfach angesetzt werden darf; Details siehe: Spesen für Pfändungsberechnung). Hinweis
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Zusätzl. Netto Beendigungsbezüge | Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Beendigungsansprüche (z. B. UEL und Abfertigung), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben. | ||||||
Zusätzl. Netto laufende Bezüge | Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag der laufenden Bezüge (Gehalt, Überstunden, Prämien, ...), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben. | ||||||
Zusätzl. Netto Sonderzahlungen | Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Sonderzahlungen (UZ und WR), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben. |
Forderung begründet | Frage 1 der Drittschuldnererklärung Eine wiederkehrende Forderung der verpflichteten Partei gegen Sie (z. B. deren Arbeitseinkommen oder ein sonstiger wiederkehrender Bezug nach § 290a EO) wurde verpfändet. Anerkennen Sie diese Forderung der verpflichteten Partei? Hier geht es darum, ob der Dienstnehmer zum Zeitpunkt des Einlangens der Exekution noch in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis steht oder noch Forderungen gegenüber dem Dienstgeber hat. Wird die Frage mit "Nein" beantwortet, erübrigen sich die restlichen Fragen der DSE (ausgenommen Frage 7 zum Kostenersatz). Programmtechnisch bedeutet das, dass in den folgenden Feldern keine Eingaben mehr möglich sind (mit Ausnahme Feld Spesen Drittsch. Erklärung) und die Pfändung am Reiter "Stammdaten" auf den Pfändungsstatus "inaktiv" gesetzt wird. Besteht die Notwendigkeit, eine Begründung zu erfassen, so kann das nur manuell erfolgen. Der Ausdruck kann in der Druckvorschau bearbeitet und mit dem gewünschten Text versehen werden. Dies gilt sinngemäß für das gesamte Dokument. ![]() | ||||
Art der Forderung | Wurde die Frage nach einer begründeten Forderung (Feld Forderung begründet) mit "Ja" beantwortet, dann geben Sie an, ob es sich dabei um eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis oder um eine sonstige Forderung (z. B. freier Dienstvertrag) handelt.
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Höhe der Forderung - Netto | In diesem Feld muss die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Nettoentgelts (im Fall einer wöchentlichen oder täglichen Auszahlung das wöchentliche oder tägliche Nettoentgelt) angegeben werden.
Hinweis
Die Höhe der Forderung kann natürlich auch manuell erfasst werden (im Falle einer wöchentlichen oder täglichen Auszahlung muss der Wert manuell berechnet werden). | ||||
Höhe der Forderung - Entgeltzeitraum | Geben Sie an, um welchen Entgeltzeitraum es sich in Bezug auf die Forderungshöhe handelt.
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Weitere Forderungen – Art (Zeile 1) | In den Feldern "Weitere Forderungen - Art (Zeile 1) bis (Zeile 3)" können weitere Ansprüche des Dienstnehmers (z. B. Sonderzahlungen, Naturalleistungen, Prämien) angeführt werden. Im Feld "Weitere Forderungen - Höhe (Zeile 1) bis (Zeile 3)" ist der dazugehörige geschätzte Nettowert zu hinterlegen. Beispiel
Hinweis
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Weitere Forderungen – Höhe (Zeile 1) | Geschätzter Nettowert der angegebenen weiteren Forderung | ||||
Weitere Forderungen – Art (Zeile 2) | In den Feldern "Weitere Forderungen - Art (Zeile 1) bis (Zeile 3)" können weitere Ansprüche des Dienstnehmers (z. B. Sonderzahlungen, Naturalleistungen, Prämien) angeführt werden. Im Feld "Weitere Forderungen - Höhe (Zeile 1) bis (Zeile 3)" ist der dazugehörige geschätzte Nettowert zu hinterlegen. Beispiel
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Weitere Forderungen – Höhe (Zeile 2) | Geschätzter Nettowert der angegebenen weiteren Forderung | ||||
Weitere Forderungen – Art (Zeile 3) | In den Feldern "Weitere Forderungen - Art (Zeile 1) bis (Zeile 3)" können weitere Ansprüche des Dienstnehmers (z. B. Sonderzahlungen, Naturalleistungen, Prämien) angeführt werden. Im Feld "Weitere Forderungen - Höhe (Zeile 1) bis (Zeile 3)" ist der dazugehörige geschätzte Nettowert zu hinterlegen. Beispiel
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Weitere Forderungen – Höhe (Zeile 3) | Geschätzter Nettowert der angegebenen weiteren Forderung | ||||
Unterhaltsangaben nach | Aufgrund welcher Unterlagen wurden die Unterhaltsangaben gemacht? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Hinweis
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Gewährter Vorschuss | Wurde dem Dienstnehmer ein Vorschuss (auch Dienstgeberdarlehen) gewährt, muss die Höhe auf der Drittschuldnererklärung angeführt werden. Hinweis
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Klage des Verpflichteten | Sind Sie von der verpflichteten Partei (vom gepfändeten Dienstnehmer) auf Zahlung von Entgeltansprüchen geklagt worden? | ||||
Klage des Verpflichteten - Gericht | Wurde die Frage nach der Klage (Feld Klage des Verpflichteten) mit "Ja" beantwortet, müssen das zuständige Gericht und das Aktenzeichen des Verfahrens angegeben werden. | ||||
Klage des Verpflichteten - Aktenzeichen des Verfahrens | Wurde die Frage nach der Klage (Feld Klage des Verpflichteten) mit "Ja" beantwortet, müssen das zuständige Gericht und das Aktenzeichen des Verfahrens angegeben werden. | ||||
Nicht zahlungsbereit | Haben Sie Gründe, nicht zahlungsbereit zu sein (z. B. Schadenersatzforderung, Gegenforderung) ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen. | ||||
Nicht zahlungsbereit - Begründung | Sind Sie nicht zahlungsbereit (das Feld Nicht zahlungsbereit wurde mit "Ja" befüllt), geben Sie hier eine Begründung an. | ||||
Spesen Drittsch. Erklärung | Der Dienstgeber hat bei fristgerechter Übermittlung der DSE Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz. In diesem Feld wird festgelegt, ob, wie und in welcher Höhe der Kostenersatz für das Ausfüllen der Drittschuldnererklärung geltend gemacht wird. Die ausgewählte Formulierung wird auf der Drittschuldnererklärung angedruckt. Die beiden Ausprägungen, die mit "begehre ich Kosten von" beginnen, bewirken einen Andruck der Hauptbankverbindung des Drittschuldners auf der Drittschuldnererklärung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung (Werte ab dem Lohnjahr 2017):
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Empfänger Spesen Drittschuldnererklärung | In diesem Feld ist der Empfänger der Spesen für die Drittschuldnererklärung zu erfassen. Die Steuerberaterfirma wird über das Feld STB-Firma im Firmenstamm des Drittschuldners erfasst. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Berechnung durch Verwalter beantragen | Falls in seltenen Fällen die Berechnung durch einen Verwalter beantragt wird, so ist dies zur Beantwortung der Frage 7 auf der Drittschuldnererklärung in diesem Feld anzugeben. Ein Verwalter ist am Reiter Stammdaten im Feld Verwalter-Nr zu hinterlegen. |
die dazugehörige Drittschuldnererklärung gedruckt werden. 
![]() | Wie die meisten Auswertungsprogramme ist auch dieses Programm stapelfähig und muss nicht jeden Monat manuell aufgerufen werden, sondern kann in einen oder mehrere Lohnstapel aufgenommen werden. |
![]() | Die für die Drittschuldnererklärung benötigten Daten (z. B. Art der Forderung, Höhe der Forderung, weitere Forderungen ...) sollten im Zuge der Pfändungsanlage am Reiter Drittschuldnererklärung (DSE) angegeben werden. |
![]() | Unter dem Punkt "andere Gläubiger" auf der Drittschuldnererklärung werden nur Exekutionen angeführt, welche im aktuellen Lohnjahr gültig sind. Das bedeutet konkret, wenn nach der Jahresumstellung in einem Vorjahr noch eine weitere Exekution angelegt wird, jedoch nachträglich keine Jahresumstellung mehr durchgeführt wird, dann wird diese neue Exekution im neuen Jahr nicht unter dem Punkt "andere Gläubiger" angezeigt und auch nicht in der Pfändung berücksichtigt. |
| Firma | Angabe der Firma bzw. Firmen, für die die Auswertung gestartet werden soll. Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer FirmenBleibt das Feld leer, wird die Auswertung für alle Firmen, für die der User berechtigt ist (siehe Datenbesitzer für Ansehen in Lohnfirmen), gestartet (z. B. Ausdruck der Lohnsets für alle Firmen, Ausdruck des Auszahlungsjournals für alle Firmen ...). ![]() |
| Abrechnungsmonat | Monat, in dem die Drittschuldnererklärungen erstellt werden sollen. |
Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag und es wird auch nicht geprüft. Somit gelangen alle betroffenen Dienstnehmer in der Vorschau auf den Ausdruck. 0 - Nein 1 - Ja | |
| Sortierung | In diesem Feld kann die Sortierreihenfolge der Dienstnehmer auf dem Ausdruck festgelegt werden. Die Sortierung kann beispielsweise nach Dienstnehmernummern, Abrechnungskreisen, Kostenstellen, KV usw. erfolgen. Es können auch mehrere Sortierungsstufen hinterlegt werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob die Sortierung "aufsteigend" oder "absteigend" erfolgen soll. Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf gelangen Sie in das Sortierungsfenster. |
| Filterfelder | Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken. Im Standard ist eine Filterung je Dientnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann. |
Dienstnehmer | Über die Funktionstasten F4 oder F8 kann auf einen oder mehrere Dienstnehmer selektiert werden. Erfolgt hier keine Eingabe, dann werden alle Drittschuldnererklärungen aus dem gewählten Abrechnungsmonat ausgegeben. |
| Pfändung | Legen Sie fest, für welche Pfändungen eines Dienstnehmers die DSE gedruckt werden soll: Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer Firmen |
Soll die Drittschuldnererklärung gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Drittschuldnererklärung archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Drittschuldnererklärung per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja |
Druckeinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Drucken" gelangt man in die Druckeinstellungen, wo der Drucker, die Anzahl der Kopien, die Sortierreihenfolge sowie die Seiten pro Blatt festgelegt werden können. |
Archiveinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Archivieren" gelangt man in die Archiveinstellungen, wo die Archivnummer, der Betreff und die Kategorie für das Archivieren hinterlegt werden können. |
E-Mail-Einstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "E-Mail" gelangt man in die E-Mail-Einstellungen, wo festgelegt werden kann, ob die E-Mail komprimiert werden soll. Des Weiteren können der E-Mail-Betreff, der E-Mail-Text, der Dateiname des Ausdrucks im Anhang der E-Mail sowie die Art des E-Mail-Versands definiert werden. |
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zur Anlage und Hinterlegung eines eigenen Titelblocks. Hinweis
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Legen Sie fest, ob das aktuelle Datum (Listdatum) auf der Drittschuldnererklärung auf der letzten Seite stehen soll. 0 - Nein 1 - Ja | |||
Legen Sie hier fest, ob der Firmenstempel ausgegeben werden soll. Der Firmenstempel setzt sich aus dem Firmennamen und der Firmenanschrift (Straße, PLZ, Ort) zusammen. Ist der Empfänger der Spesen für die Drittschuldnererklärung der Steuerberater, dann werden die entsprechenden Daten von der STB-Firma herangezogen. 0 - Nein 1 - Ja | |||
Sprache am Ausdruck 0 - Deutsch (Österreich) 1 - Deutsch (Deutschland) 2 - Deutsch (Schweiz) 3 - Englisch 4 - Ungarisch 5 - Tschechisch 6 - Slowakisch 7 - Italienisch 8 - Slowenisch 9 - Kroatisch 10 - Türkisch 11 - Französisch 12 - Polnisch 13 - Russisch |


, über den Aufruf im Menü "Funktionen" oder über das Icon mit dem Paragrafenzeichen
direkt über Anzeige der Kalendertage. 

Datum des Einlangens | Datum, an dem das Zahlungsverbot (meist RSa-Brief oder RSb-Brief) des zuständigen Gerichts bzw. die Verpfändungsanzeige eingelangt ist. Dieses Datum ist entscheidend für den Rang der Forderung. | ||||||||||
Gläubiger | Die betreibende Partei (z. B. ein Versandhaus, die unterhaltsberechtigte Person usw.) | ||||||||||
Art der Forderung | Art der Forderung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Standardmäßig wird die Ausprägung "Pfändung" vorgeschlagen. Bei der Berechnung des pfändbaren Betrags unterscheiden sich Pfändung, Verpfändung und Abtretung nicht. Diese Unterscheidung gibt es nur wegen der Drittschuldnererklärung, damit bei Frage 4 (andere Gläubiger) der entsprechende Punkt angekreuzt werden kann. ![]() | ||||||||||
Pfändungsstatus | Die Pfändungsberechnung wird nur dann durchgeführt, wenn dieses Feld auf "rechnen" steht. In allen anderen Fällen wird kein Tilgungsbetrag berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Die Ausprägung "inaktiv" kommt beispielsweise bei einer Verpfändung zur Anwendung. Dabei wird der Arbeitgeber von der Verpfändung verständigt, damit der Rang der Forderung gewahrt bleibt. Vorerst soll jedoch keine Pfändung durchgeführt werden. Erst wenn die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird, wird der Status auf "rechnen" gestellt und die Pfändungsberechnung aktiviert. Die Ausprägungen "eingestellt" und "vorläufig eingestellt" verhalten sich bei der Pfändungsberechnung wie die Ausprägung "inaktiv", d. h., es erfolgt keine Tilgung. Beim Ausdruck der Drittschuldnererklärung hingegen werden bei der Aufstellung der anderen Gläubiger jene Gläubiger, bei denen der Status auf "inaktiv" steht, angeführt (Ausnahme: Feld "Forderung begründet" steht auf "nein"), wohingegen Gläubiger mit dem Status "eingestellt" oder "vorläufig eingestellt" nicht angedruckt werden, auch wenn die Restschuld nicht 0 ist. Die Ausprägung "erloschen" weist dieselbe Funktionalität auf wie "eingestellt". Pfändungen mit diesen Ausprägungen scheinen nicht auf der Drittschuldnererklärung für nachrangige Exekutionen auf. Bei einem Wiedereintritt werden Exekutionen auf den Status "erloschen" gestellt, sofern der Wiedereintritt nach mehr als 12 Monaten passiert. Bereits eingestellte Pfändungen erhalten beim Wiedereintritt nicht den Status "erloschen". | ||||||||||
Restschuld | Die Restschuld wird aufgrund der Werte in den Feldern
grundsätzlich automatisch berechnet. Wird die Restschuld manuell verändert (aktualisiert), besteht die Möglichkeit, die Zinsen und Spesen neu berechnen zu lassen. In diesem Fall werden die Nebengebühren (Zinsen, Spesen) automatisch um den Differenzbetrag zwischen berechneter und eingegebener Restschuld erhöht bzw. vermindert und auf diese Weise aktualisiert.
Beispiel
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Monatsrate-Betrag | Betrag, der monatlich getilgt werden soll. Ob es sich bei dem Betrag um einen Fixbetrag oder um die Obergrenze handelt, wird im Feld Monatsrate festgelegt. Hinweis
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Rückstand offen | An dieser Stelle wird der noch offene Rückstand einer Unterhaltsforderung ausgewiesen. | ||||||||||
Spesen DSE lfd. Monat | Spesen für die Drittschuldnererklärung (DSE) im laufenden Monat | ||||||||||
Tilgung lfd. Monat | Tilgungsbetrag, der im laufenden Monat errechnet wurde und an den Gläubiger überwiesen wird. | ||||||||||
Rückstand getilgt lfd. Monat | Rückstand, der in diesem Monat getilgt wurde. | ||||||||||
Spesen Tilgung lfd. Monat | Anfallende Spesen für die Pfändungsberechnung des laufenden Monats |



![]() | Der Reiter "Pfändbarer Betrag" steht nur in Verbindung mit der Pfändungsverwaltung zur Verfügung. |

Bezugsart | Der pfändbare Betrag bzw. das Existenzminimum wird gesondert je Bezugsart berechnet. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
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Org-Sonst.F. | Originaler pfändbarer Betrag bei Berechnung einer sonstigen Forderung. Dieser Wert wird auch durch spätere Aufrollungen nicht verändert. |
Aufr-Sonst.F. | Pfändbarer Betrag (+ oder -), der von diesem Monat in einen früheren Monat gerollt wurde. |
Gesamt-Sonst.F. | Originalbetrag des laufenden Monats + oder - Aufrollbetrag in einen früheren Monat Dieser Betrag stellt den für sonstige Forderungen pfändbaren Betrag dar. In Fachliteratur wird dieses Betrag auch Masse 3 genannt. |
Org-Unterh.F. | Originaler pfändbarer Betrag bei Berechnung einer Unterhaltsforderung. Dieser Wert wird auch durch spätere Aufrollungen nicht verändert. |
Aufr-Unterh.F. | Pfändbarer Betrag (+ oder -), der von diesem Monat in einen früheren Monat gerollt wurde. |
Gesamt-Unterh.F. | Originalbetrag des laufenden Monats + oder - Aufrollbetrag in einen früheren Monat Dieser Betrag stellt den für Unterhaltsforderungen pfändbaren Betrag dar. Dieser Betrag entspricht der Summe aus Masse 2 und Masse 3 in Fachliteratur. |

Monat | Monat der Berechnung des pfändbaren Betrags |
Bezeichnung | Einzelne Positionen der Pfändungsberechnung |
Ist-Sonst.F. | (Aktueller) pfändbarer Betrag bei Berechnung einer sonstigen Forderung nach einer eventuellen Aufrollung aus einem späteren Monat in diesen Monat. |
Org-Sonst.F. | Originaler pfändbarer Betrag bei Berechnung einer sonstigen Forderung. Dieser Wert wird auch durch spätere Aufrollungen nicht verändert. |
Aufr-Sonst.F. | Pfändbarer Betrag (+ oder -), der von diesem Monat in einen früheren Monat gerollt wurde. |
Ist-Unterh.F. | (Aktueller) pfändbarer Betrag bei Berechnung der Unterhaltsforderung nach einer eventuellen Aufrollung aus einem späteren Monat in diesen Monat. |
Org-Unterh.F. | Originaler pfändbarer Betrag bei Berechnung einer Unterhaltsforderung. Dieser Wert wird auch durch spätere Aufrollungen nicht verändert. |
Aufr-Unterh.F. | Pfändbarer Betrag (+ oder -), der von diesem Monat in einen früheren Monat gerollt wurde. |



![]() | Wurde eine Pfändung mit den Gläubiger- und Forderungsdaten angelegt, erfolgt die monatliche Tilgungsberechnung automatisch im Zuge der Abrechnung (durch den Start des Abrechnungsstapels oder des Programms Abrechnung durchführen). Sind also keine Änderungen erforderlich bzw. werden keine Informationen benötigt, so ist kein erneuter Einstieg in die Pfändungsverwaltung nötig. |
![]() | Daher ist es wichtig, dass das Datum des Einlangens der Forderung bei der Anlage der Pfändung am Reiter "Stammdaten" im Feld "Beginn" richtig hinterlegt wird. |

Gläubiger | aktuelle Restschuld |
Versandhaus | 1.845,91 |
Elektronik XY | 1.228,91 |
Gesamt | 3.074,82 |
![]() | Ist bei einem Gläubiger eine Monatsrate vorgesehen, wird diese als Basis zur Aufteilung des pfändbaren Betrages herangezogen. |
Gläubiger | aktuelle Restschuld bzw. Monatsrate (Obergrenze) |
Versandhaus | 1.845,91 |
Elektronik XY | 300,00 |
Gesamt | 2.145,91 |




| Jahr | Höchstberechnungsgrundlage |
2026 | 5.220,00 |
2025 | 5.080,00 |
2024 | 4.860,00 |
2023 | 4.440,00 |
2022 | 4.120,00 |
2021 | 4.000,00 |
2020 | 3.860,00 |
2019 | 3.720,00 |
2018 | 3.620,00 |
2017 | 3.540,00 |
2016 | 3.520,00 |

![]() | Die Höchstberechnungsgrundlage gilt natürlich je Bezugsart. Die Pfandschutzobergrenze wird bei laufenden Bezügen, Sonderzahlungen und Beendigungsansprüchen eigens berücksichtigt. |

![]() | Egal welche Ausprägung gewählt wird, die Höchstgrenze gilt in jedem Fall pro Gläubiger. |
![]() | Werte vom Jahr 2016 Mitarbeiter mit zwei gleichrangigen sonstigen Pfändungen: Gläubiger 1: aktuelle Restschuld = 2.500,00 Gläubiger 2: aktuelle Restschuld = 500,00 Abgerechnet wurden die Lohnarten Gehalt und Urlaubszuschuss. |


![]() | Mitarbeiter mit zwei unterhaltsberechtigten Personen Pfändungen: Rang 1 = sonstige Forderung Rang 2 = Unterhaltsforderung Kind 1 → Monatsrate = 250,00, Rückstand offen = 2.394,85 Rang 3 = Unterhaltsforderung Kind 2 → Monatsrate = 300,00, Rückstand offen = 1.000,00 |


![]() |
Sind die laufenden Unterhaltsansprüche (Monatsraten) größer als der Differenzbetrag (Unterhaltsmasse), muss dieser im Verhältnis der Höhe der Monatsraten aufgeteilt werden.
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![]() | Bei einer Unterhaltsmasse (Masse 2) von € 470,35 und Monatsraten von € 250,00 und € 300,00 würden die Kinder folgende Beträge erhalten: Kind 1 € 213,80 (470,35 * 250 / 550) Kind 2 € 256,55 (470,35 * 300 / 550) Die Unterhaltsmasse reicht nicht aus um die laufenden Monatsraten zu tilgen. Der nicht gedeckte Betrag erhöht damit den Rückstand der jeweiligen Unterhaltsforderung. ![]() |
![]() | Werte vom Jahr 2016 Der Mitarbeiter hat neben dem Gehalt von € 3.000,00 auch einen Sachbezug PKW von € 400,00. Es ist wie folgt vorzugehen: ![]() Zuerst wird das Netto inklusive Berücksichtigung des Sachbezugs ermittelt, dieses beträgt € 1.814,73. Mit der Funktion Netto-Vorschau können Sie das Netto leicht nachvollziehen. ![]() In der Pfändung muss der Bruttosachbezug von € 400,00 addiert. Aus diesem Grund haben Sachbezüge im Lohnartenstamm im Feld Pfändung die Ausprägung "Sachbezug". Der Gesamtbetrag von € 2.214,73 bildet das neue, ungerundete Netto, von dem in gewohnter Weise das Existenzminimum zu errechnen ist. ![]() |
![]() | Bei niedrigen Geld- und hohen Sachbezügen würde sich das Existenzminimum des Mitarbeiters drastisch vermindern, deshalb gibt es eine Untergrenze. Dem Verpflichteten hat von den Geldforderungen mindestens der halbe allgemeine Grundbetrag zu verbleiben (= absolutes Existenzminimum). Die Werte zu dieser gesetzlichen Regelung werden jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2025 beträgt der allgemeine Grundbetrag 1.273,00 Euro. Somit müssen dem Verpflichteten in diesem Jahr mindestens 636,50 Euro verbleiben. |
![]() | Darüber hinaus gezahlte Sonderzahlungen (z. B. Bilanzgeld, Jubiläumsgeld ...) sind pfändungsrechtlich als laufender Bezug zu betrachten. |
![]() | Werte vom Jahr 2016 Es werden folgende Lohnarten abgerechnet: Gehalt: € 3.000,00 UZ: € 3.000,00 |




![]() | Werte vom Jahr 2016 Allgemeiner Grundbetrag = € 882,00 (jeweils für UZ und WR) 2 unterhaltsberechtigte Personen → Unterhaltsgrundbetrag € 352,00 SZ-Teilzahlungen = Ja SZ-Jahresbrutto = € 4.000,00 Höhe einer Teilzahlung = € 1.000,00 Berechnung der Grundbeträge für die SZ-Teilzahlung: ![]() Für die Sonderzahlung wird der Grundbetrag mit 2 multipliziert, da es zwei Sonderzahlungen gibt. Anteilig auf das geschätzte SZ-Jahresbrutto wird der Grundbetrag berücksichtigt. 882,00 * 2 * 1.000,00 / 4.000,00 = 441,00 Allgemeiner GB 352,00 * 2 * 1.000,00 / 4.000,00 = 176,00 Unterhalts-GB |
![]() | Werte vom Jahr 2016 Austritt: 31.06.2016 Folgende Lohnarten werden abgerechnet: Gehalt: € 3.000,00 WR: € 2.500,00 UEL für 25 Urlaubstage (35 SV-Tage) Abfertigung: 3 Monatsentgelte |





![]() | Über ein Ansuchen beim Exekutionsgericht kann der Mitarbeiter eine für ihn günstigere Variante beantragen → siehe Antrag auf erweiterten Pfändungsschutz der einmaligen Beendigungsansprüche. |

![]() |
Werden Abfertigung und UEL nebeneinander ausbezahlt, richtet sich die Höchstberechnungsgrundlage nach dem längsten Anspruch. |

![]() | Bei der Auszahlung einer kollektivvertraglichen oder freiwilligen Abfertigung (oder anderen Beendigungsansprüchen wie Sozialplanzahlungen bei DV-Ende) müssen die Anspruchsmonate auf jeden Fall manuell berechnet und eingetragen werden, da die Monatsanzahl vom Programm nicht festgestellt werden kann. |

![]() |
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![]() | Sollte innerhalb von vier Wochen (gerechnet ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses) kein Gerichtsbeschluss einlangen, dann ist der bereits ausgerechnete pfändbare Betrag an den Gläubiger zu überweisen. |
![]() | Wie die meisten Auswertungsprogramme ist auch dieses Programm stapelfähig und muss nicht jeden Monat manuell aufgerufen werden, sondern kann in einen oder mehrere Lohnstapel (z. B. Austrittsstapel) aufgenommen werden. |
| Firma | Angabe der Firma bzw. Firmen, für die die Auswertung gestartet werden soll. Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer FirmenBleibt das Feld leer, wird die Auswertung für alle Firmen, für die der User berechtigt ist (siehe Datenbesitzer für Ansehen in Lohnfirmen), gestartet (z. B. Ausdruck der Lohnsets für alle Firmen, Ausdruck des Auszahlungsjournals für alle Firmen ...). ![]() |
| Abrechnungsmonat | Monat, in dem die Auswertung gedruckt werden soll. |
Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag und es wird auch nicht geprüft. Somit gelangen alle betroffenen Dienstnehmer in der Vorschau auf den Ausdruck. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll der Ausdruck auch bei einem ruhenden Dienstverhältnis erfolgen? 0 - Nein 1 - Ja | |
| Sortierung | In diesem Feld kann die Sortierreihenfolge der Dienstnehmer auf dem Ausdruck festgelegt werden. Die Sortierung kann beispielsweise nach Dienstnehmernummern, Abrechnungskreisen, Kostenstellen, KV usw. erfolgen. Es können auch mehrere Sortierungsstufen hinterlegt werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob die Sortierung "aufsteigend" oder "absteigend" erfolgen soll. Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf gelangen Sie in das Sortierungsfenster. |
| Filterfelder | Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken. Im Standard ist eine Filterung je Dienstnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann. |
Soll die Verständigung vom Bezugsende gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Verständigung vom Bezugsende archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Verständigung vom Bezugsende per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja |
Druckeinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Drucken" gelangt man in die Druckeinstellungen, wo der Drucker, die Anzahl der Kopien, die Sortierreihenfolge sowie die Seiten pro Blatt festgelegt werden können. |
Archiveinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Archivieren" gelangt man in die Archiveinstellungen, wo die Archivnummer, der Betreff und die Kategorie für das Archivieren hinterlegt werden können. |
E-Mail-Einstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "E-Mail" gelangt man in die E-Mail-Einstellungen, wo festgelegt werden kann, ob die E-Mail komprimiert werden soll. Des Weiteren können der E-Mail-Betreff, der E-Mail-Text, der Dateiname des Ausdrucks im Anhang der E-Mail sowie die Art des E-Mail-Versands definiert werden. |
Soll das Listdatum gedruckt werden? 0 - Nein 1 - Ja | |
Legen Sie hier fest, ob der Firmenstempel ausgegeben werden soll. Der Firmenstempel setzt sich aus dem Firmennamen und der Firmenanschrift (Straße, PLZ, Ort) zusammen. Ist der Empfänger der Spesen für die Drittschuldnererklärung der Steuerberater, dann werden die entsprechenden Daten von der STB-Firma herangezogen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Sprache am Ausdruck 0 - Deutsch (Österreich) 1 - Deutsch (Deutschland) 2 - Deutsch (Schweiz) 3 - Englisch 4 - Ungarisch 5 - Tschechisch 6 - Slowakisch 7 - Italienisch 8 - Slowenisch 9 - Kroatisch 10 - Türkisch 11 - Französisch 12 - Polnisch 13 - Russisch |

Soll aufgrund einer Zusammenrechnungsanordnung des Exekutionsgerichts eine Zusammenrechnung mit anderen Einkünften durchgeführt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Darüber hinaus sind folgende Felder zu berücksichtigen: ![]() | |||||
Soll das Existenzminimum im Zuge der Zusammenrechnung erhöht oder herabgesetzt werden, kann in diesem Feld der entsprechende Betrag (+ oder - ) eingetragen werden. Beispiel
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Steht das Feld "Zusammenrechnung" auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge. Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld "Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge" der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden. | |||||
Steht das Feld "Zusammenrechnung" auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge. Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld "Indiv. Grundbetrag Sonderzahlungen" der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden. | |||||
Steht das Feld "Zusammenrechnung" auf "Ja", können Sie hier festlegen, ob und wenn ja, in welcher Höhe die Grundbeträge bei dieser Pfändung berücksichtigt werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge. Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld "Indiv. Grundbetrag Beendigungsbezüge" der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden. | |||||
Eingabe des individuellen Grundbetrages (Prozentsatz oder Betrag), der aufgrund der Zusammenrechnungsanordnung gewährt wird. Dieses Feld ist nur aktiv, falls im Feld "Grundbeträge laufende Bezüge rechnen" die Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" oder "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" und im Feld "Zusammenrechnung" die Ausprägung "Ja" gewählt wurden. Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025) Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
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siehe Feld "Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge" allerdings in Bezug auf Sonderzahlungen. | |||||
siehe Feld "Indiv. Grundbetrag laufende Bezüge" allerdings in Bezug auf Beendigungsbezüge. | |||||
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag der laufenden Bezüge (Gehalt, Überstunden, Prämien, ...), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben. | |||||
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Sonderzahlungen (UZ und WR), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben. | |||||
Müssen Sie aufgrund des gerichtlichen Zusammenrechnungsbeschlusses eine Gesamtberechnung der pfändbaren Beträge durchführen, sind auch Einkünfte aus anderen Geldquellen zu berücksichtigen. In diesem Feld ist der Nettobetrag eventueller Beendigungsansprüche (z. B. UEL und Abfertigung), die der Dienstnehmer bei anderen Dienstgebern bezieht, einzugeben. |
![]() | Werte vom Jahr 2016. Der Mitarbeiter ist bei zwei Arbeitgebern (A und B) beschäftigt. Er hat zwei sonstige Pfändungen bei Arbeitgeber A. Gläubiger 2 (Versandhaus) hat einen Antrag auf Zusammenrechnung gestellt. Der Zusammenrechnungsbeschluss sieht vor, dass die unpfändbaren Grundbeträge von Arbeitgeber B zu gewähren sind. |




![]() | Die Abwicklung ist sowohl mit als auch ohne Monatsrate möglich. Nur mit der Einstellung "Obergrenze" im Feld "Monatsrate" wird das absolute Existenzminimum beachtet. Mit der Einstellung "Fixbetrag" prüft das Programm keine Untergrenzen und der Dienstnehmer könnte auch das absolute Existenzminimum unterschreiten. |

![]() | Es wurde ein Vorschuss oder Dienstgeberdarlehen in Höhe von 2.000 Euro gewährt. Dieser bzw. dieses hat den ersten Rang und es wurde keine Ratenzahlung vereinbart. Der pfändbare Betrag, der für sonstige Forderungen und Unterhaltsforderungen berechnet und ausgewiesen wird, darf überschritten werden. ![]() Es verbleibt dem Dienstnehmer nur das absolute Existenzminimum in Höhe von 636,50 Euro (die Hälfte des allgemeinen Grundbetrags in Höhe von 1.273,00 Euro), der Rest wird dem DN abgezogen. ![]() ![]() Mit einer entsprechenden Vereinbarung und der Hinterlegung einer Monatsrate könnte auch ein niedriger Betrag für die Rückzahlung abgezogen werden. |
![]() | Auf dem ersten Rang ist die Pfändung einer sonstigen Forderung. Auf dem zweiten Rang gibt es einen Vorschuss oder ein Dienstgeberdarlehen, für den/das keine Ratenzahlung vereinbart wurde. Die sonstige Forderung schöpft den pfändbaren Betrag zur Gänze aus. Für die Rückzahlung des Vorschusses oder des Dienstgeberdarlehens wird maximal der Differenzbetrag bis zum absoluten Existenzminimum herangezogen. Dem Dienstnehmer verbleibt nur das absolute Existenzminimum. ![]() ![]()
![]() Mit einer entsprechenden Vereinbarung und der Hinterlegung einer Monatsrate könnte auch ein niedriger Betrag für die Rückzahlung abgezogen werden. |
![]() | Auf dem ersten Rang ist der Vorschuss oder das Dienstgeberdarlehen, dabei ist noch ein Rest in Höhe von 355,44 Euro offen. Es wurde keine Ratenzahlung vereinbart. Auf dem zweiten Rang kommt eine sonstige Forderung dazu. Wieder verbleibt dem Dienstnehmer weniger als das normale Existenzminimum, denn es darf – wenn nötig – für die Rückzahlung bis unterhalb des absoluten Existenzminimum gepfändet werden. Der normale pfändbare Betrag geht an die sonstige Forderung. ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() | Auf dem ersten Rang ist der Vorschuss oder das Dienstgeberdarlehen, dabei ist noch ein Rest in Höhe von 1.355,44 Euro offen. Es wurde keine Ratenzahlung vereinbart. Auf dem 2. Rang kommt eine sonstige Forderung dazu. Wieder verbleibt dem Dienstnehmer weniger als das normale Existenzminimum, denn es darf – wenn nötig – für die Rückzahlung bis unterhalb des absoluten Existenzminimum gepfändet werden. Es wird zu Beginn das tatsächliche Existenzminimum sowie das absolute Existenzminimum ermittelt. Der Differenzbetrag aus beiden Werten tilgt den Vorschuss bzw. das Dienstgeberdarlehen. Wird der offene Betrag des Vorschusses/Dienstgeberdarlehens nicht gedeckt, dann wird der normale pfändbare Betrag zur Tilgung herangezogen. Von der sonstige Forderung wird jener Betrag getilgt, der vom normalen pfändbaren Betrag übrig ist.
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![]() ![]() ![]() Mit einer entsprechenden Vereinbarung und der Hinterlegung einer Monatsrate könnte auch ein niedriger Betrag für die Rückzahlung abgezogen werden. |
![]() | Bei der Anlage einer Pfändung gibt es am Reiter "Forderungswerte" das Feld Verfahrensart in dem festgelegt werden kann, ob es sich um ein vereinfachtes oder ein ordentliches Bewilligungsverfahren handelt. |


| Firma | Angabe der Firma bzw. Firmen, für die die Auswertung gestartet werden soll. Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer FirmenBleibt das Feld leer, wird die Auswertung für alle Firmen, für die der User berechtigt ist (siehe Datenbesitzer für Ansehen in Lohnfirmen), gestartet (z. B. Ausdruck der Lohnsets für alle Firmen, Ausdruck des Auszahlungsjournals für alle Firmen ...). ![]() |
| Abrechnungsmonat | Monat, für den die Überweisungen erzeugt werden sollen. |
Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag und es wird auch nicht geprüft. Somit gelangen alle betroffenen Dienstnehmer in der Vorschau auf den Ausdruck. 0 - Nein 1 - Ja | |
| Filterfelder | Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken. Im Standard ist eine Filterung je Dienstnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann. |
Legen Sie die Zahlungsart fest. Bei der Ausprägung "2 - Zahlschein" ist der Parameter Drucken(Zahlschein) auf die Ausprägung "Ja" zu stellen. Für zusätzliche Einstellungen bei Verwendung der Zahlungsart "3 - Telebanking" stehen am Reiter "Erweitert" einige Parameter zur Verfügung (Beispiel: TB-Datei-Verzeichnis). Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 1 - Überweisungsliste: Eine Übersicht über die zu tätigenden Überweisungen bietet die Überweisungsliste. 2 - Zahlschein: Ein Zahlschein wird gedruckt. Für den Zahlscheindruck können eigene Druckereinstellungen hinterlegt werden. 3 - Telebanking: Diese Ausprägung ist zu verwenden, falls eine Telebankingdatei in ein Verzeichnis erstellt bzw. die Zahlungsplattform LOHN mit EBICS oder finAPI genutzt werden soll. Legen Sie am Reiter "Erweitert" Details der Versandart der Telebankingdatei fest. Bei Verwendung des Parameter "Zahlungsart" mit der Ausprägung "Telebanking" wird im Standard eine Telebankingdatei mit dem Zahlungsverkehrformat "SEPA RB 6.0" erzeugt. Dieses ist ein gängiges Format vieler Banken. Schlägt der Import einer XML-Datei in Ihr Telebankingprogramm fehl, erkundigen Sie sich bei Ihrer kontoführenden Bank nach den erforderlichen Spezifikationen. Zahlungsverkehrformate können im Feld "Telebankingformat Inland/EU" in der Bankverbindung der Lohnfirmen eingestellt werden. Stammdaten → Lohnfirmen → Reiter "Lohnfirma - Bürodaten" → mit einem Mausklick auf im Feld "IBAN" öffnet sich ein Fenster mit einer Liste der Bankverbindungen.In den Bankstammdaten kann dieses Feld im Kontextmenü (Feldauswahl → Bearbeiten) eingeblendet werden. ![]() | |
Soll im Fall eines Fehlers ein Fehlerprotokoll gedruckt werden? Ist bei einem Gläubiger beispielsweise keine Konto-Verbindung hinterlegt, wird dieser auf dem Fehlerprotokoll ausgewiesen. Auch jene Gläubiger, die sich innerhalb der 4-Wochenfrist befinden, werden auf dem Fehlerprotokoll angedruckt (siehe Anwendung 4-Wochenfrist). 0 - Nein 1 - Ja | |
| Durchführungsdatum | Bei der Dateierstellung wird als Durchführungsdatum automatisch das Erstelldatum verwendet. In diesem Feld kann das Durchführungsdatum abgeändert werden. |
Sollen Zahlscheine gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Dieser Parameter ist auf die Ausprägung "Ja" zu stellen, falls die Zahlungsart "2 - Zahlschein" gewählt wurde. 0 - Nein 1 - Ja | |
Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf gelangen Sie in die Druckeinstellung für den Zahlschein, wo Sie den Drucker, die Anzahl der Kopien und die Sortierreihenfolge festlegen können. | |
Soll die Auswertung gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Auswertung archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Auswertung per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja |
Druckeinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Drucken" gelangt man in die Druckeinstellungen, wo der Drucker, die Anzahl der Kopien, die Sortierreihenfolge sowie die Seiten pro Blatt festgelegt werden können. |
Archiveinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Archivieren" gelangt man in die Archiveinstellungen, wo die Archivnummer, der Betreff und die Kategorie für das Archivieren hinterlegt werden können. |
E-Mail-Einstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "E-Mail" gelangt man in die E-Mail-Einstellungen, wo festgelegt werden kann, ob die E-Mail komprimiert werden soll. Des Weiteren können der E-Mail-Betreff, der E-Mail-Text, der Dateiname des Ausdrucks im Anhang der E-Mail sowie die Art des E-Mail-Versands definiert werden. |
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zur Anlage und Hinterlegung eines eigenen Titelblocks. Hinweis
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| Auszahlende Bank | Mit der Funktionstaste F4 können Sie auswählen, von welcher Bank aus die Überweisung durchgeführt werden soll. In der Combobox auf der rechten Seite kann zwischen den Bankverbindungen der Firma und denen des Konzerns gewählt werden. Steht das Feld auf "wie im Mitarbeiterstamm hinterlegt", wird die Überweisung von der Bank ausgeführt, die beim Mitarbeiter als auszahlende Bank im Dienstnehmerstamm hinterlegt ist. | ||||
Mit diesem Parameter kann man festlegen, welcher Tag als Durchführungsdatum vorgeschlagen werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - Zahltag: Der Zahltag wird in diesem Programm über die Funktion "Zahltag definieren" im Menü "Extras" definiert. 1 - Tagesdatum: Das Tagesdatum laut den Betriebssystemeinstellungen. | |||||
Wurde die Exekutionsbewilligung vom Exekutionsgericht im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahren erteilt, muss mit der Auszahlung der gepfändeten Bezüge an den Gläubiger noch mindestens 4 Wochen (gerechnet ab Zustellung der Pfändung, d. h. Datum im Feld "Beginn") gewartet werden. Wird die Verfahrensart am Reiter "Forderungswerte" auf "ordentliches Bewilligungsverfahren" gestellt, bleibt die 4-wöchige Wartefrist unberücksichtigt. Das heißt: Überweisungsbeginn = Pfändungsbeginn. Mit diesem Parameter kann entschieden werden, ob der Überweisungsbeginn angewandt werden soll oder doch nicht. 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Dieser Parameter wird auch "Versandart" genannt. Dieser Parameter kann nur bei der Zahlungsart Telebanking sinnvoll genutzt werden. Datei im Verzeichnis speichern: Die Telebankingdatei wird im Verzeichnis, welches im Parameter TB-Datei-Verzeichnis hinterlegt ist, gespeichert. Übermittlung über Zahlungsplattform: Diese Einstellung kann nur bei Verwendung des Programms Zahlungsplattform LOHN für EBICS oder finAPI sinnvoll genutzt werden. Es erfolgt ein Eintrag im Programm Zahlungsplattform LOHN, welcher im Anschluss über dieses Programm an die Bank übermittelt werden kann. Datenerstellung über Zahlungsplattform: Diese Einstellung kann nur bei Verwendung des Programms Zahlungsplattform LOHN sinnvoll genutzt werden. Es erfolgt ein Eintrag im Programm Zahlungsplattform LOHN, für den in diesem Programm nur die Dateierstellung aber nicht die Übermittlung an die Bank möglich ist. Diese Ausprägung wird dann genutzt, falls die Telebankingdatei letztlich nur erstellt werden soll, aber vom ausführenden Benutzer dieses Programms nicht gesehen werden darf. Direkte Übermittlung: Diese TB-Versandart ist derzeit nicht mit einem Lohnstapel kombinierbar. Zugangsdaten für die Übermittlung an die Bank über das Programm Zahlungsplattform LOHN müssen manuell erfasst werden. | |||||
Jenes Verzeichnis, in dem die Telebankingdatei gespeichert werden soll. Nach einem Verzeichnis kann gesucht werden. Die Verwendung von Platzhaltern insbesondere im Dateinamen ist möglich. In diesem Verzeichnis wird automatisch ein Unterverzeichnis mit der Jahreszahl angelegt, in dem die Datei gespeichert wird. Zusätzlich wird das Unterverzeichnis "version" angelegt, in dem eine Kopie der Datei mit Erstelltag und -uhrzeit abgelegt wird. Beispiel
Der Name der Überweisungsdatei ist fix vorgegeben und setzt sich wie folgt zusammen: <Firmennummer ohne führende Nullen>_<Überweisungskennzeichen>_<Auszahlende Bank>_<Monat mit führenden Nullen>_<Auslands-Kennzeichen>.xml Überweisungs-Kennzeichen: M = Mitarbeiter das heißt Dienstnehmer K = Körperschaften G = Gläubiger A = Akonto Auszahlende Bank: Hier wird die programminterne ID der Bank angeführt. Um den Dateinamen aussagekräftiger zu gestalten, kann anstelle der ID eine individuelle Bezeichnung (z. B. Name der Bank) vergeben werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn mehrere auszahlende Banken verwendet werden. Der gewünschte Wortlaut kann direkt bei der Bankverbindung im Feld "Kurzbezeichnung" hinterlegt werden (Lohnfirmenstamm → Reiter "Lohnfirma-Bürodaten" → Feld "Bankleitzahl" → F8 → Bank auswählen → F6 → Feld "Kurzbezeichnung"). Falls die Kurzbezeichnung Zeichen enthält, die in einem Dateinamen nicht vorkommen dürfen, werden diese im Dateinamen durch einen Unterstrich ersetzt. Beispiel
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Soll die Telebankingdatei einer E-Mail angehängt werden? Diese Einstellung kann nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn eine E-Mail erstellt werden soll. 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Hier kann die Nummer einer Individualprogrammierung hinterlegt werden. Meistens handelt es sich bei Indiviudalprogrammierungen um Implementierungen für einzelne Kunden. Individualprogrammierungen können unterschiedliche Einsatzgebiete haben wie beispielsweise Überweisungen, Buchungsbelege oder Auswertungen. Die Parametrierung der Individualprogrammierung erfolgt im Programm Stammdaten → Weitere Stammdaten → Individualprogrammierungen. Folgende Individualprogrammierungen werden ohne zusätzliche Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt: 78 - keine Aufschlüsselung: In der Telebanking-Datei wird das Segment <InstrForDbtrAgt>/CONFIDENTIAL/Y</InstrForDbtrAgt> mitgegeben. Dadurch wird die Zahlung am Kontoauszug nur als Sammelüberweisung ausgewiesen (die einzelnen Beträge sind nicht sichtbar). Diese Indiviualprogrammierungen gilt ausschließlich im Programm Dienstnehmer überweisen und Akonto überweisen. Voraussetzung ist, dass im Feld Geschäftsvorfallcode die Ausprägung "29 - SAL Gehaltsüberweisung" gewählt wurde. Das benötigte Telebankingformat ist in den Einstellungen der auszahlenden Bank auf SEPA Österreich RB 6.0 International (Feld Telebankingformat Inland/EU) festzulegen. 92 - Eilüberweisung: In der Datei wird das Segment <InstrPrty>HIGH</InstrPrty> mitgegeben, wodurch die Bank die Überweisung als Eilüberweisung erkennt. Diese Indiviualprogrammierungen gilt ausschließlich in den Programmen Dienstnehmer überweisen und Akonto überweisen. Voraussetzung ist, dass im Feld Geschäftsvorfallcode die Ausprägung "29 - SAL Gehaltsüberweisung" gewählt wurde. Das benötigte Telebankingformat ist in den Einstellungen der auszahlenden Bank auf SEPA Österreich RB 6.0 International (Feld Telebankingformat Inland/EU) festzulegen. 101 - CSV-Export im BMD5.5 Format: Mit dieser Individualprogrammierung wird der Buchungsbeleg im BMD5.5-Format als CSV-Datei erstellt. Diese Individualprogrammierung steht in den Programmen Buchungsbelege drucken und Buchungsbelege kalk. SZ drucken zur Verfügung. 2020 - Datenexport für Abrechnung CoV-KUA: Mit dieser Individualprogrammierung konnte für das Jahre 2020 ein Datenexport für die CoV-KUA (COVID-19-Kurzarbeit) für das AMS erzeugt werden. Diese Individualprogrammierung steht im Programm Individualprogrammierungen drucken zur Verfügung. | |||||
Soll ein Datenträgerbegleitzettel erstellt werden? Der Datenträgerbegleitzettel enthält sämtliche Informationen, wie beispielsweise das Erstelldatum, den Speicherort, die enthaltenen Datensätze, den Überweisungsbetrag usw. zur Überweisungsdatei. Ein Ausdruck ist natürlich nur dann möglich, wenn eine Telebankingdatei erzeugt wird. 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Soll ein Datenträgerprotokoll erstellt werden? Das Datenträgerprotokoll ist ähnlich aufgebaut wie die Überweisungsliste. Es enthält alle Überweisungen an Gläubiger mit Bankverbindung, Verwendungszweck und Überweisungsbetrag, die in der Überweisungs-Datei enthalten sind. 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Hier kann der Report für den Zahlscheindruck gewählt werden. | |||||
Soll eine Sammelüberweisung erstellt werden? Eine Sammelüberweisung wird nur gedruckt, wenn das Feld "Zahlungsart" auf "Zahlschein" steht und an mehr als einen Gläubiger überwiesen wird. 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Sollen Namen und Anschrift des Auftraggebers am Zahlschein gedruckt werden? 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Dieser Parameter ist auf "Ja" zu stellen, wenn ein Einzelzahlschein erstellt werden soll. 0 - Nein 1 - Ja | |||||
Sprache am Ausdruck 0 - Deutsch (Österreich) 1 - Deutsch (Deutschland) 2 - Deutsch (Schweiz) 3 - Englisch 4 - Ungarisch 5 - Tschechisch 6 - Slowakisch 7 - Italienisch 8 - Slowenisch 9 - Kroatisch 10 - Türkisch 11 - Französisch 12 - Polnisch 13 - Russisch |
![]() | In den allgemeinen oder firmenbezogenen Einstellungen bzw. über die LOHN Parameter für Ausdrucke können die gewünschten Parametereinstellungen für dieses Programm fix hinterlegt werden. |
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| Firma | Angabe der Firma bzw. Firmen, für die die Auswertung gestartet werden soll. Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer FirmenBleibt das Feld leer, wird die Auswertung für alle Firmen, für die der User berechtigt ist (siehe Datenbesitzer für Ansehen in Lohnfirmen), gestartet (z. B. Ausdruck der Lohnsets für alle Firmen, Ausdruck des Auszahlungsjournals für alle Firmen ...). ![]() |
| Abrechnungsmonat | Monat, in dem die Auswertung gedruckt werden soll. |
Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag. 0 - Nein 1 - Ja | |
| Sortierung | In diesem Feld kann die Sortierreihenfolge der Dienstnehmer auf dem Ausdruck festgelegt werden. Die Sortierung kann beispielsweise nach Dienstnehmernummern, Abrechnungskreisen, Kostenstellen, KV usw. erfolgen. Es können auch mehrere Sortierungsstufen hinterlegt werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob die Sortierung "aufsteigend" oder "absteigend" erfolgen soll. Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf gelangen Sie in das Sortierungsfenster. |
| Filterfelder | Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken. Im Standard ist eine Filterung je Dienstnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann. |
Soll die Restschuld-Kontrollliste gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Restschuld-Kontrollliste archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Restschuld-Kontrollliste per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja |
Druckeinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Drucken" gelangt man in die Druckeinstellungen, wo der Drucker, die Anzahl der Kopien, die Sortierreihenfolge sowie die Seiten pro Blatt festgelegt werden können. |
Archiveinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Archivieren" gelangt man in die Archiveinstellungen, wo die Archivnummer, der Betreff und die Kategorie für das Archivieren hinterlegt werden können. |
E-Mail-Einstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "E-Mail" gelangt man in die E-Mail-Einstellungen, wo festgelegt werden kann, ob die E-Mail komprimiert werden soll. Des Weiteren können der E-Mail-Betreff, der E-Mail-Text, der Dateiname des Ausdrucks im Anhang der E-Mail sowie die Art des E-Mail-Versands definiert werden. |
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zur Anlage und Hinterlegung eines eigenen Titelblocks. Hinweis
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Sprache am Ausdruck 0 - Deutsch (Österreich) 1 - Deutsch (Deutschland) 2 - Deutsch (Schweiz) 3 - Englisch 4 - Ungarisch 5 - Tschechisch 6 - Slowakisch 7 - Italienisch 8 - Slowenisch 9 - Kroatisch 10 - Türkisch 11 - Französisch 12 - Polnisch 13 - Russisch |

| Firma | Angabe der Firma bzw. Firmen, für die die Auswertung gestartet werden soll. Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer FirmenBleibt das Feld leer, wird die Auswertung für alle Firmen, für die der User berechtigt ist (siehe Datenbesitzer für Ansehen in Lohnfirmen), gestartet (z. B. Ausdruck der Lohnsets für alle Firmen, Ausdruck des Auszahlungsjournals für alle Firmen ...). ![]() |
| Abrechnungsmonat | Monat, in dem die Auswertung gedruckt werden soll. |
Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag und es wird auch nicht geprüft. Somit gelangen alle betroffenen Dienstnehmer in der Vorschau auf den Ausdruck. 0 - Nein 1 - Ja | |
| Sortierung | In diesem Feld kann die Sortierreihenfolge der Dienstnehmer auf dem Ausdruck festgelegt werden. Die Sortierung kann beispielsweise nach Dienstnehmernummern, Abrechnungskreisen, Kostenstellen, KV usw. erfolgen. Es können auch mehrere Sortierungsstufen hinterlegt werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob die Sortierung "aufsteigend" oder "absteigend" erfolgen soll. Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf gelangen Sie in das Sortierungsfenster. |
| Filterfelder | Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken. Im Standard ist eine Filterung je Dienstnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann. |
| Pfändung | Legen Sie fest, für welche Pfändungen eines Dienstnehmers die Ankündigung gedruckt werden soll. Auswahl einer bestimmten Firma Auswahl mehrerer Firmen |
Soll die Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbots gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbots archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Nichtberücksichtung des Zahlungsverbots per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. 0 - Nein 1 - Ja |
Druckeinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Drucken" gelangt man in die Druckeinstellungen, wo der Drucker, die Anzahl der Kopien, die Sortierreihenfolge sowie die Seiten pro Blatt festgelegt werden können. |
Archiveinstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "Archivieren" gelangt man in die Archiveinstellungen, wo die Archivnummer, der Betreff und die Kategorie für das Archivieren hinterlegt werden können. |
E-Mail-Einstellungen | Mit der Funktionstaste F8 bzw. einem Mausklick auf im Feld "E-Mail" gelangt man in die E-Mail-Einstellungen, wo festgelegt werden kann, ob die E-Mail komprimiert werden soll. Des Weiteren können der E-Mail-Betreff, der E-Mail-Text, der Dateiname des Ausdrucks im Anhang der E-Mail sowie die Art des E-Mail-Versands definiert werden. |
Soll das Listdatum gedruckt werden? 0 - Nein 1 - Ja | |
Legen Sie hier fest, ob der Firmenstempel ausgegeben werden soll. Der Firmenstempel setzt sich aus dem Firmennamen und der Firmenanschrift (Straße, PLZ, Ort) zusammen. Ist der Empfänger der Spesen für die Drittschuldnererklärung der Steuerberater, dann werden die entsprechenden Daten von der STB-Firma herangezogen. 0 - Nein 1 - Ja | |
Sprache am Ausdruck 0 - Deutsch (Österreich) 1 - Deutsch (Deutschland) 2 - Deutsch (Schweiz) 3 - Englisch 4 - Ungarisch 5 - Tschechisch 6 - Slowakisch 7 - Italienisch 8 - Slowenisch 9 - Kroatisch 10 - Türkisch 11 - Französisch 12 - Polnisch 13 - Russisch |

![]() | Tritt ein Mitarbeiter mit Pfändungen aus, beachten Sie auch Erläuterungen im Kapitel Beendigungsansprüche. |
![]() | Der Austritt erfolgte am 31.5.2016. Ab 1.9.2016 tritt der Mitarbeiter wieder ein. Es liegt ein Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten vor. Die Verpfändung erhält automatisch den Pfändungsstatus "erloschen". Die Unterhaltsforderung und die sonstige Forderung (normale Pfändung) haben weiterhin den Pfändungsstatus "rechnen". ![]() |
![]() | Der Austritt erfolgte am 31.5.2016. Ab 1.8.2017 tritt der Mitarbeiter wieder ein. Es liegt ein Wiedereintritt nach 12 Monaten vor. Alle Pfändungen werden zwar auf das neue Dienstverhältnis übernommen, jedoch mit dem Pfändungsstatus "erloschen". ![]() |