In dieser Tabelle werden Lohnarten definiert und verwaltet.
Soll in der Bruttoerfassung bei der Erfassung der Lohnart die Abteilung abgefragt werden, kann das über dieses Feld gesteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Nummer)
- Ja (Nummer + Bezeichnung)
Eingaben addieren LAW_ADDIERENWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, werden alle Werte, die unter dieser Lohnart in der Bruttoerfassung erfasst oder importiert werden, addiert. Diese Einstellung wird vor allem dann genutzt, wenn die Erfassung nach Kostenstellen, Kostenträgern, Abteilungen, Dimensionen und/oder Geschäftsbereichen getrennt erfolgen soll.
Hinweis | Eine Lohnart, die auf addierend gestellt ist und das Feld Veränderbar durch Neuberechnung auf "Ja" eingestellt hat, wird mehrmals in der Bruttoerfassung mit unterschiedlichen Kostenstellen erfasst. Sobald eine Lohnart auf addierend eingestellt ist, wird die Ausprägung "Ja" im Feld Veränderbar durch Neuberechnung ignoriert. Das heißt, ändert sich z. B. der Satz, so ist entweder jede Datenzeile einzeln zu bearbeiten und mit dem neuen Satz zu erfassen oder alle Erfassungen sind zu löschen und neu einzugeben. |
Alternativ zur manuellen Erfassung addierender Lohnarten mit Kostentypen ist die Verwendung einer Kostenverteilung. Auch Kostenverteilungen können auf Lohnartenebene definiert werden.
Hinweis | Ist bei einer Lohnart das Feld "Eingaben addieren" auf "Ja" gestellt, so kann es am Lohnset zu einem ungewöhnlichen Andruck des Satzes kommen. Die Programmlogik lautet wie folgt: Der Satz wird berechnet und mit einem eventuell vorhandenen Fixwert verglichen. Sind diese beiden Werte in einem Differenzbereich von 4 Cent unterschiedlich, so wird der vorhandene Fixwert verwendet. Ist die Differenz größer als 4 Cent, so wird der berechnete Betrag angezeigt. Siehe auch: Wie berechnet sich der Satz einer addierenden Lohnart am Lohnset? |
Änderungsdatum LAW_AENDERUNGSDATUMDaten der letzten Änderung dieser Lohnart.
In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob bzw. wie die Lohnart beispielsweise bei Ein- und Austritt während des Monats aliquotiert werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung.
Ja (Kalendertage): Die Aliquotierung erfolgt nach Kalendertagen.
Ja (SV-Tage): Die Aliquotierung erfolgt nach SV-Tagen.
Ja (Ein-Aus: SV-Tage, sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach SV-Tagen. Bei allen anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Ja (Ein-Aus: Arbeitsstunden; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach Arbeitsstunden des hinterlegten
Wochenmodells. Bei allen anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Ja (Ein-Aus: * Arbeitsstunden / MT; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Arbeitsstunden laut
Wochenmodell multipliziert und durch den
Monatsteiler dividiert wird. Bei allen anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Ja (Ein-Aus: * Werktage / 26; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Werktagen laut
Wochenmodell multipliziert und durch den fixen Teiler 26 dividiert wird. Bei allen anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Wie im KV-Stamm hinterlegt: Es wird so aliquotiert, wie es im Kollektivvertrag hinterlegt ist.

Hinweis | Aliquotiert wird der Betrag und - falls vorhanden - die Menge. Der auf der Lohnart erfasste Satz wird nicht aliquotiert, was in den meisten Fällen auch gewünscht ist. Soll in einem konkreten Ausnahmefall der Satz der Lohnart beispielsweise nach Kalendertagen aliquotiert werden, dann ist in diesem Feld die Ausprägung "Nein" und eine Berechnung für den Satz zu verwenden. Eine derartige Ausnahme kann eine Kinderzulage sein. Unter Menge wird die Anzahl der Kinder erfasst, die sich aufgrund der Aliquotierung natürlich nicht ändern soll. Der Satz der Lohnart soll jedoch nach Kalendertagen aliquotiert werden. In diesem Fall ist die Lohnart im Feld "Aliquotierung" mit "Nein" zu befüllen und eine Berechnung für den Satz zu hinterlegen. |
Firma LAW_ARTIKEL_FIRMENNRFirmennummer zur Ermittlung des Artikels
Artikelnummer LAW_ARTIKELNRArtikelnummer in der PLE, der die Lohnart zugeordnet ist.
Datenübernahme aus BMD 5.5:
Falls im Feld "Kto. mit PNR verändern" der Wert "Ja" steht, so wird der Eintrag vom Feld "Kontonr. für Ang" bzw. vom Feld "Kontonr. für Arb" in das Feld "BasisFibukonto f. Verbuchung je Mitarbeiter" übernommen.
Berechnungsnummer Betrag LAW_BERECHNUNGSNR_BETRAGWird im Feld
Eingabe Betrag die Ausprägung "Ja (Wert von Berechnungsgenerator)" ausgewählt, muss in diesem Feld die entsprechende Berechnungsnummer aus dem Kollektivvertrag hinterlegt werden.
In diesem Feld kann eine Berechnungsnummer hinterlegt werden, die zuvor im Kollektivvertrag angelegt worden ist. Die Berechnung sollte so aufgebaut sein, dass sie Werte für bestimmte Fixwerte errechnet und speichert.
Wird nun die Lohnart, bei der im Feld "Berechnung danach" eine Berechnungsnummer hinterlegt ist, in der Bruttoerfassung eingegeben, wird diese Berechnung ausgeführt und die in der Berechnung definierten Fixwerte werden mit dem errechneten Werten versorgt.
Die "Berechnung danach" wird bei Verwendung der
Globalen Lohnarteneingabe nicht ausgeführt. Die "Berechnung danach" wird bei manueller Eingabe in der Bruttoerfassung ausgeführt.
Berechnungsnummer Menge LAW_BERECHNUNGSNR_MENGEWird im Feld
Eingabe Menge die Ausprägung "Ja (Wert von Berechnungsgenerator)" ausgewählt, muss in diesem Feld die entsprechende Berechnungsnummer aus dem Kollektivvertrag hinterlegt werden.
Berechnungsnummer Satz LAW_BERECHNUNGSNR_SATZWird im Feld
Eingabe Satz die Ausprägung "Ja (Wert von Berechnungsgenerator)" ausgewählt, muss in diesem Feld die entsprechende Berechnungsnummer aus dem Kollektivvertrag hinterlegt werden.
Berechnungsnummer Tage LAW_BERECHNUNGSNR_TAGEWird im Feld
Eingabe Tage die Ausprägung "Ja (Wert von Berechnungsgenerator)" ausgewählt, muss in diesem Feld die entsprechende Berechnungsnummer aus dem Kollektivvertrag hinterlegt werden.
Betriebsrat LAW_BETRIEBSRATAn dieser Stelle legen Sie fest, ob die Lohnart in die Berechnungsgrundlage für die Betriebsratsumlage einfließt. Diese Pflichtigkeit kann auch firmenspezifisch und KV-spezifisch angepasst werden.
Prozentsatz LAW_BEW_PROZENTSATZWird in diesem Feld ein Prozentsatz hinterlegt, wird der erfasste oder berechnete Wert mit dem Prozentsatz multipliziert.
Beispiel | Lohnart "Überstunden-Zuschlag 50 % frei" → Feld "Prozentsatz": 50 % Es werden automatisch 50 % des errechneten Überstundensatzes herangezogen.
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Bezeichnung LAW_BEZEICHNUNGDie Bezeichnung bzw. der Name einer Lohnart sollte "sprechend" vergeben werden, denn diese Bezeichnung wird auf allen Auswertungen, auf denen Lohnarten vorkommen, angedruckt.
Die Lohnartenbezeichnung kann auch in andere Sprachen übersetzt werden.
BMD55 -> keine Fixwert-Position LAW_BMD55_KEINE_FIX_POSDieses Feld wird im Zuge einer Datenübernahme aus einer BMD 5.5 Lohndatei automatisch befüllt und dient zur korrekten Befüllung des Fixwertspeichers im Zuge der Datenübernahme.
Notizeingabe LAW_BRUERF_NOTIZEINGABESollen bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung zusätzliche Notizen zur Lohnart erfasst werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Diese Notizen stehen nur intern zur Verfügung und werden nicht am Lohnset des Dienstnehmers angedruckt, können jedoch im Programm "Lohnkonto ansehen" am Reiter
Notizen ausgewertet werden.
Sie können beispielsweise vermerken, warum oder wofür die Lohnart (z. B. eine bestimmte Prämie oder Provision) ausbezahlt wurde oder wer die Anordnung zur Auszahlung gegeben hat. Die Eingabe erfolgt dabei im Zuge der Lohnartenerfassung.
Beispiel | In diesem Beispiel wurden Notizen bei der Lohnart "Prämie" erfasst.
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Budget-Regelvorschlag LAW_BUDGET_REGELVORSCHLAGIn diesem Feld wird geregelt, ob und aus welchem Monat für das Budget ein Regelvorschlag durch das System erfolgt. Die Regel kann in der Budget-Planung individuell angepasst werden. Diese Einstellungen können nur dann sinnvoll verwendet werden, wenn das Feld
Budget auf "Ja" steht.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt kein Regelvorschlag durch das System. Allerdings kann eine individuelle Regel im Programm "Budget-Planung" erstellt werden.
Aktueller Fixwert: Für die Lohnart wird ein Regelvorschlag vom System erstellt, der auf den aktuellen Fixwert aus dem Dienstnehmer-, KV- oder Firmenstamm zugreift. Diese Einstellung wird typischerweise bei fixen Lohnarten wie Gehalt oder Monatslohn verwendet.
Wert aus Vormonat: Durch den Regelvorschlag wird auf den Wert des jeweiligen Vormonats zugegriffen.
Wert aus Monat des Vorjahres: Durch den Regelvorschlag wird auf den Wert desselben Monats des Vorjahres zugegriffen.
Durchschnitt 3 Monate: Hier wird für die Lohnart ein Durchschnitt der letzten drei Monate ermittelt. Durchschnitte werden häufig bei variablen Bezügen wie Überstunden oder Provisionen verwendet. Bei stark schwankenden variablen Bezügen sollte ein ausreichend großer Durchschnittszeitraum gewählt werden, um eine Glättung im Budget zu erreichen.
Durchschnitt 6 Monate: Hier wird für die Lohnart ein Durchschnitt der letzten sechs Monate ermittelt. Durchschnitte werden häufig bei variablen Bezügen wie Überstunden oder Provisionen verwendet. Bei stark schwankenden variablen Bezügen sollte ein ausreichend großer Durchschnittszeitraum gewählt werden, um eine Glättung im Budget zu erreichen.
Durchschnitt 12 Monate: Hier wird für die Lohnart ein Durchschnitt der letzten zwölf Monate ermittelt. Es wird eine Regel definiert, die den Wert anhand des 12-Monatsdurchschnitts ermittelt. Durchschnitte werden häufig bei variablen Bezügen wie Überstunden oder Provisionen verwendet. Bei stark schwankenden variablen Bezügen sollte ein ausreichend großer Durchschnittszeitraum gewählt werden, um eine Glättung im Budget zu erreichen.

Datenbestand LAW_DBSNRJener Datenbestand, in dem diese Lohnart angelegt wurde.
Soll in der Bruttoerfassung bei der Erfassung der Lohnart die Dimension abgefragt werden, kann das über dieses Feld gesteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Nummer)
- Ja (Nummer + Bezeichnung)
Dimension-Vorschlag Angestellte LAW_DIMENSION_ANGIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart eine fixe Dimension für alle Angestellten hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer auf eine bestimmte Dimension gebucht werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Dimensionen-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Dimensionen-Eingabe "Ja" (Feld
Dimension) gestellt, dient die fix hinterlegte Dimension bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis | Der Dimensionen-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Dimension-Vorschlag Arbeiter LAW_DIMENSION_ARBIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart eine fixe Dimension für alle Arbeiter hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer auf eine bestimmte Dimension gebucht werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Dimensionen-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Dimensionen-Eingabe "Ja" (Feld
Dimension) gestellt, dient die fix hinterlegte Dimension bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis | Der Dimensionen-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Gutstunden/Diverse NLZ Übernahmeart LAW_DNZ_ARTHier kann entschieden werden, in welcher Form diese Lohnart Einfluss auf einen Gutstunden- oder Div NLZ-Topf hat. Dieses Feld ist natürlich nur dann relevant wenn im Feld "In Gutstunden / Diverse NLZ übernahmen auf" ein entsprechender Topf erfasst wurde. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- erhöhend
- vermindernd
- vorzeichenabhängig
In Gutstunden/Diverse NLZ übernehmen auf LAW_DNZ_NRSoll die Menge der Lohnart in die Gutstunden- oder Diverse NLZ-Verwaltung übernommen werden, kann in diesem Feld die entsprechende NLZ-Art ausgewählt werden. Die auf der Lohnart erfassten Mengen werden dann im Zuge des Programmpunkts
Abrechnungen durchführen in die NLZ-Verwaltung eingetragen.
Handelt es sich bei der Lohnart um eine Betrags-Lohnart, d. h., wird in der Bruttoerfassung ein Betrag erfasst, wie beispielsweise bei den Lohnarten Gehalt oder Monatslohn, muss in diesem Feld die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt keine Eingabe des Betrages.
Ja: Der Betrag wird manuell erfasst.
Ja (Wert von Berechnungsgenerator): Der Betrag wird durch eine Berechnung ermittelt. Die Berechnungsnummer ist im Feld
Berechnungsnummer Betrag zu hinterlegen.
Ja (Wert von Lohn-/Gehaltstabelle): Der Wert kommt aus der Lohn-/Gehaltstabelle, in der der Dienstnehmer eingestuft ist.
Ja (Service-Entgelt): Der Betrag für das Service-Entgelt wird damit automatisch aus den Gesetzeswerten ermittelt.
Ja (Auszahlungsbetrag aktuelles Monat): Der Betrag ist gleich dem Auszahlungsbetrag des aktuellen Monats.
Ja (Auszahlungsbetrag Vormonat, falls negativ): Falls es im Vormonat einen negativen Auszahlungsbetrag gegeben hat, wird dieser Wert angezeigt, ansonsten 0. Für den Monat Januar ist der Vormonat der Dezember des Vorjahres. Etwaige Auszahlungsbeträge der Monate 13 bis 24 bleiben von dieser Einstellung unberücksichtigt.
Ja (Auflösungsabgabe): Diese Ausprägung ist nur bis zum Lohnjahr 2019 relevant und verfügbar. Der Betrag für die Auflösungsabgabe wird damit automatisch aus den Gesetzeswerten ermittelt.
Ja (Jahresviertel): Das Jahresviertel wird mit dieser Ausprägung als Betrag vorgeschlagen. Folgende Ausprägungen im Feld
Lohnsteuer (gem. EStG) sind für die Ermittlung des Jahresviertels relevant:
- LSt lfd.
- LSt lfd. (mit monatlichem Lohnzahlungszeitraum)
- alle § 68 Abs. 1 und Abs. 2 Pflichtigkeiten
- § 67 Abs. 8 lit. d (UEL lfd.)
Beachten Sie, dass durch diese Einstellung im Feld "Eingabe Betrag" ein Vorschlagswert für das Jahresviertel errechnet wird, welcher vom Anwender im konkreten Fall zu kontrollieren und ggf. manuell zu überschreiben ist.
Ja (KUA: 10, 15 bzw. 20 % Abschlag vom Netto): Spezialeinstellung für die Lohnart 7049 "CoV Abschlag" zur vorläufigen Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit. Diese Ausprägung steht ab dem Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Ja (KUA: Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit): Ist in einem Monat die Lohnart 7620 mit einem Betrag größer 0 vorhanden, dann wird der Fixwert der Lohnart 7620 gelesen. Es wird geprüft, ob es sich um einen positiven Betrag handelt. Bei Lehrlingen wird genau dieser Wert zurückgeliefert, da Lehrlinge eine COVID-19-Kurzarbeit-Ersatzrate von 100 % haben. In allen anderen Fällen wird anhand dieses Wertes das Mindest-Bruttoentgelt während der Kurzarbeit aus der vom BMAFJ zur Verfügung gestellten Tabelle ausgelesen. Diese Tabelle kann über das Programm Lohn - Diverse Stammdaten - Gesetzeswerte -
CoV Mindest-Brutto eingesehen werden. Es handelt sich um eine Spezialeinstellung für die COVID-19-Kurzarbeit-Lohnart 7621 "Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit". Diese Ausprägung steht ab dem Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Ja (KUA: SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit): Eine Lohnart mit dieser Einstellung ist immer als Vorschlagswert zu verstehen! Es wird der Monat vor Kurzarbeit-Beginn ermittelt. Dafür ist der Kurzarbeit-Beginn entsprechend dem historischen Datenfeld "Kurzarbeit-Projekt-Nr" der allerersten Kurzarbeit zu verwenden! Alle Vormonate müssen den Abrechnungsstatus F aufweisen, damit die korrekten Werte der Systemlohnarten ermittelt werden können. Von der Lohnart 8000 "Bezüge SV Lfd" werden die Lohnarten aus der Lohnartengruppe 999 in Abzug gebracht. Gedeckelt wird mit der HBGL des aktuellen Lohnjahres. Der ermittelte Wert wird auf 30 SV-Tage hochgerechnet. Wenn die Lohnart 8025 "Bezüge Teilentgelt" mit Betrag ungleich 0 in der Abrechnung vorhanden ist, dann wird der Wert 0 bei dieser Ausprägung retour geliefert und der Anwender muss die Lohnart manuell einpflegen. Sind die SV-Tage im Monat vor KUA nicht 30, dann wird als Ergebnis ebenso 0 retour geliefert. Eine automatische Betragsermittlung ist nicht möglich. Wenn bei der Lohnart mit der Ausprägung "Ja (CoV: SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit)" ein Fixwert mit Betrag größer 0 vorhanden ist, dann wird dieser Wert vorgeschlagen und nichts berechnet. Damit wird in vielen Fällen des Günstigkeitsvergleichs der korrekte Wert ermittelt.
Nachteil: Wenn im Monat vor KUA eine Aufrollung vorgenommen wird, dann muss man in allen KUA-Nachfolgemonaten eingreifen. Entweder ist der Fixwert zu entfernen und die Lohnart neu zu bewerten oder der Betrag in jedem Monat zu erfassen und der Fixwert zu speichern. Es handelt sich um eine Spezialeinstellung für die COVID-19-Kurzarbeit-Lohnart 7622 "SV-Beitragsgrundlage vor Kurzarbeit".
Ja (KUA: Basis § 68 Abs. 1 vor Kurzarbeit): Ermittlung je Monat:
- Existiert KEINE Anwenderlohnart (z. B. Schmutzzulage) in der Abrechnung, welche auf § 68 (1) EStG gesteuert und SV-frei ist, dann wird als Betragsvorschlag mit dieser Lohnarteneinstellung die Summe der Lohnarten 9110 bis 9116 (Freibetrag § 68 (1)) gebildet.
- Existiert eine Anwenderlohnart (z. B. Schmutzzulage) in der Abrechnung, welche auf § 68 (1) EStG gesteuert ist und SV-frei ist, dann wird als Betragsvorschlag mit dieser Lohnarteneinstellung die Summe aller Anwenderlohnarten gebildet, welche auf "§ 68 (1)" gesteuert und SV-pflichtig sind, gedeckelt mit der Summe der Lohnarten 9110 bis 9116 (Freibetrag § 68 (1)). Summiert werden alle Dienstverhältnisse eines Dienstnehmers in diesen Monaten zur gleichen Beschäftigung.
Endergebnis: Die ermittelten Werte der drei Monate werden summiert, durch die Summe der LSt-Tage (inkl. Ausland) aus dem Dienstnehmerstamm dividiert und mit 30 multipliziert. Wenn bei der Lohnart mit der Ausprägung "Ja (CoV: Basis § 68 Abs. 1 vor KUA)" ein Fixwert mit Betrag größer 0 vorhanden ist, dann wird dieser Wert vorgeschlagen und nichts berechnet.
Nachteil: Wenn im Monat vor KUA eine Aufrollung vorgenommen wird, dann muss man in allen KUA-Nachfolgemonaten eingreifen. Entweder ist der Fixwert zu entfernen und die Lohnart neu zu bewerten oder der Betrag in jedem Monat zu erfassen und der Fixwert zu speichern. Es handelt sich um eine Spezialeinstellung für die COVID-19-Kurzarbeit-Lohnart 7623 "Basis § 68 (1) vor KUA".
Diese Ausprägung steht ab dem Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Ja (KUA: Basis § 68 Abs. 2 vor Kurzarbeit): Eine Lohnart mit dieser Einstellung ist immer als Vorschlagswert zu verstehen! Es wird der Monat vor Kurzarbeit-Beginn ermittelt. Dafür ist der Kurzarbeit-Beginn entsprechend dem historischen Datenfeld "Kurzarbeit-Projekt-Nr" der allerersten Kurzarbeit zu verwenden! Alle Vormonate müssen den Abrechnungsstatus F aufweisen, damit die korrekten Werte der Systemlohnarten ermittelt werden können. Die Lohnarten mit Freibetrag § 68 (2) (= Systemlohnarten im Bereich 9120 bis 9126) aus den drei Monaten vor Kurzarbeit werden summiert, durch die Summe der LSt-Tage (inkl. Ausland) dividiert und mit 30 multipliziert. Wenn bei der Lohnart mit der Ausprägung "Ja (CoV: Basis § 68 Abs. 1 vor KUA)" ein Fixwert mit Betrag größer 0 vorhanden ist, dann wird dieser Wert vorgeschlagen und nichts berechnet.
Nachteil: Wenn im Monat vor KUA eine Aufrollung vorgenommen wird, dann muss man in allen KUA-Nachfolgemonaten eingreifen. Entweder ist der Fixwert zu entfernen und die Lohnart neu zu bewerten oder der Betrag in jedem Monat zu erfassen und der Fixwert zu speichern. Es handelt sich um eine Spezialeinstellung für die COVID-19-Kurzarbeit-Lohnart 7624 "Basis § 68 (2) vor KUA".
Diese Ausprägung steht ab dem Jahr 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Ja (KUA: Bruttozuschlag): Diese Einstellung darf nur für die Lohnart "CoV Bruttozuschlag" während der Phase 6 der COVID-19-Kurzarbeit in der Zeit zwischen 1.7.2022 und 31.12.2022 verwendet werden und steht ab dem Jahr 2023 nicht mehr zur Verfügung. Der Bruttozuschlag wird nur in Abrechnungsmonaten in diesem Zeitraum ermittelt. Anhand des Fixwertes der Lohnart 7620 "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" wird der jeweilige Prozentsatz ermittet, welcher auf den Betrag der Lohnart 7621 angewandt wird. Danach erfolgt eine Aliquotierung sofern die Kurzarbeit nicht einen vollen Monat gedauert hat und eine mengen- und betragsmäßige Reduktion.

Soll bei der Lohnart in der Bruttoerfassung die Menge erfasst werden, beispielsweise bei den Lohnarten "Stundenlohn" oder "KM-Geld", muss hier die entsprechende Ausprägung gewählt werden. Da eine Mengen-Lohnart zur Berechnung des Endbetrags auch einen Satz benötigt, müssen in diesem Zusammenhang auch die Felder
Eingabe Satz und
Teiler definiert werden.
Nein: Es erfolgt keine Eingabe der Menge.
Ja: Die Menge wird manuell erfasst.
Ja (Wert von Berechnungsgenerator): Die Menge wird durch eine Berechnung ermittelt. Die Berechnungsnummer ist im Feld
Berechnungsnummer Menge zu hinterlegen.
Ja (Sollstunden laut Wochenmodell): Die Menge wird als Sollstunden anhand des hinterlegen
Wochenmodells oder sofern vorhanden des hinterlegten Schicht-/Dienstplans ermittelt. Feiertage werden wie im Feld
Feiertags-KZ definiert berücksichtigt.
Ja (Arbeitstage laut Wochenmodell): Die Menge wird als Arbeitstage anhand des hinterlegen
Wochenmodells oder sofern vorhanden des hinterlegten Schicht-/Dienstplans ermittelt. Feiertage werden wie im Feld
Feiertags-KZ definiert berücksichtigt.
Ja (Kopfzahl 1): Die Menge ist eine Kopfzahl. 1 wird zurückgegeben.
Ja (SV-Tage): Es werden die SV-Tage der konkreten Abrechnung zurückgegeben.
Ja (Kalendertage): Es werden die Kalendertage der konkreten Abrechnung zurückgegeben.
Ja (BV-Tage): Es werden die BV-Tage der konkreten Abrechnung zurückgegeben.

Handelt es sich bei der Lohnart um eine Mengen-Lohnart (z. B. Lohnart "Überstundengrundlohn" bzw. "Üst-Zuschlag"), d. h., wird das Feld Eingabe Menge über die Bruttoerfassung mit einem Wert befüllt, ist auch die Eingabe bzw. Berechnung des entsprechenden Satzes notwendig. Welcher Satz errechnet wird, hängt von der gewählten Ausprägung ab. Diese Feld ist nur verfügbar, wenn im Feld
Eingabe Betrag die Ausprägung "Nein" gewählt wurde.
Nein: Es erfolgt keine Eingabe des Satzes.
Ja: Der Satz wird manuell erfasst.
Ja (Wert von Berechnungsgenerator): Der Satz wird durch eine Berechnung ermittelt. Die Berechnungsnummer ist im Feld
Berechnungsnummer Satz zu hinterlegen.
Ja (Fixbetrag / Teiler bzw. Fixsatz): Der Satz wird durch Division Fixbetrag / Teiler (vom Feld
Teiler) oder durch den Fixsatz bestimmt.
Ja (Fixbetrag / Teiler bzw. Fixsatz * Monatsteiler / Überstundenteiler): Der Satz wird durch Division Fixbetrag / Teiler (vom Feld
Teiler) oder durch die Rechnung Fixsatz * Monatsteiler / Überstundenteiler bestimmt. Die Felder
Monatsteiler und
Überstundenteiler müssen beim Dienstnehmer hinterlegt sein.
Ja (Fixbetrag / Teiler bzw. Fixsatz + Durchschnitt): Der Satz wird durch Division Fixbetrag / Teiler (vom Feld
Teiler) oder durch die Rechnung Fixsatz *+ Durchschnitt bestimmt. Im Feld
Schnitt-Nr. sind jene Schnitte anzugeben, die hierbei verwendet werden sollen.
Ja (Durchschnitt): Der Satz kommt aus der Schnittverwaltung und wird durch die im Feld
Schnitt-Nr. hinterlegten Schnitte bestimmt.
Ja (BV-Wochengeld: Entgelt der letzten 3 Monate / Teiler): Diese Ausprägung wird zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die BV bei Wochengeld verwendet.
Bei einem erstmaligen Mutterschutz wird auf das Entgelt der letzten 3 Monate zugegriffen und durch den
Teiler dividiert.
Bei folgenden Konstellationen errechnet sich die BV BMG Wochengeld anders:
- Findet das Programm zwischen zwei Zeiträumen mit "Mutterschutz" keine aktive Zeit, so werden zur Berechnung der BV die gleichen Werte verwendet wie beim ersten Mutterschutz.
- Ist das aktuelle Dienstverhältnis geringfügig versichert, so errechnet das Programm den Wert 0.
- Wurde die Karenz unterbrochen und in dieser Zeit aktiv vollversichert gearbeitet, so werden die vollen Monaten dieses Zeitraums zur Ermittlung des Entgelts herangezogen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Bruchmonate zur Berechnung nicht herangezogen werden.
- Bezüge, die während einer Ruhendzeit abgerechnet worden sind, werden nicht bei der Berechnung berücksichtigt.
Ja (KBG per Tag): Der Satz ist das Kinderbetreuungsgeld per Tag und stammt aus den Gesetzeswerten, die jährlich angepasst werden.
Ja (Wert von Lohn-/Gehaltstabelle): Der Satz wird aus der Lohn-/Gehaltstabelle genommen, in die der Dienstnehmer eingestuft ist.
Ja (Taggeld + Nächtigungsgeld): Der Satz ist die Summe aus Tag- und Nächtigungsgeld und greift auf die beim Dienstnehmer hinterlegte
Diätenstufe des Kollektivvertrages zu.
Ja (BV-Krankengeld: letztes Entgelt / Teiler): Diese Ausprägung wird zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die BV bei Krankengeld verwendet. Es wird auf das letzte Entgelt zugegriffen und durch den
Teiler dividiert.
Beispiel
| Berechnung des Überstundensatzes: Angestellter mit Gehalt € 2.800,00; Arbeiter mit Stundenlohn € 11,80; Monatsteiler für beide: 167; Überstundenteiler für beide: 143, im Feld Teiler ist die Ausprägung Überstundenteiler gewählt. Ausgewählte Ausprägung: 4 - Ja (Fixbetrag / Teiler sonst Fixsatz * Monatsteiler / Überstundenteiler) Überstundensatz Angestellter | € 2.800,00 / 143 = | € 19,58 | Überstundensatz Arbeiter | € 11,80 * 167 / 143 = | € 13,78 |
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Freifeld 01 (numerisch mit Nachkomma) LAW_EINGFREIF01_MITKOMMAWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, können bei der Lohnart in der Bruttoerfassung neben der Eingabe von Menge, Kostenstelle, Kostenträger, Dimension usw. zusätzliche Informationen, wie beispielsweise die erreichte Stückzahl bei Akkordlöhnern, erfasst und in weiterer Folge auch ausgewertet werden. Im
Auswertungsdesigner stehen diese Felder als Datenfelder zur Verfügung.
Freifeld 05 (numerisch ohne Nachkomma) LAW_EINGFREIF01_OHNEKOMMAWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, können bei der Lohnart in der Bruttoerfassung neben der Eingabe von Menge, Kostenstelle, Kostenträger, Dimension usw. zusätzliche Informationen, wie beispielsweise die erreichte Stückzahl bei Akkordlöhnern, erfasst und in weiterer Folge auch ausgewertet werden. Dieses Freifeld sollte nur für ganze Zahlen verwendet werden, da keine Nachkommastellen erlaubt sind. Im
Auswertungsdesigner stehen diese Felder als Datenfelder zur Verfügung.
Freifeld 02 (numerisch mit Nachkomma) LAW_EINGFREIF02_MITKOMMAWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, können bei der Lohnart in der Bruttoerfassung neben der Eingabe von Menge, Kostenstelle, Kostenträger, Dimension usw. zusätzliche Informationen, wie beispielsweise die erreichte Stückzahl bei Akkordlöhnern, erfasst und in weiterer Folge auch ausgewertet werden. Im
Auswertungsdesigner stehen diese Felder als Datenfelder zur Verfügung.
Freifeld 06 (numerisch ohne Nachkomma) LAW_EINGFREIF02_OHNEKOMMAWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, können bei der Lohnart in der Bruttoerfassung neben der Eingabe von Menge, Kostenstelle, Kostenträger, Dimension usw. zusätzliche Informationen, wie beispielsweise die erreichte Stückzahl bei Akkordlöhnern, erfasst und in weiterer Folge auch ausgewertet werden. Dieses Freifeld sollte nur für ganze Zahlen verwendet werden, da keine Nachkommastellen erlaubt sind. Im
Auswertungsdesigner stehen diese Felder als Datenfelder zur Verfügung.
Freifeld 03 (alphanumerisch) LAW_EINGFREIF03_ALPHAWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, können bei der Lohnart in der Bruttoerfassung neben der Eingabe von Menge, Kostenstelle, Kostenträger, Dimension usw. zusätzliche Informationen, wie beispielsweise individuelle kurze Texthinweise für den Lohnverrechner hinterlegt werden, die in weiterer Folge auch ausgewertet werden können. Im
Auswertungsdesigner stehen diese Felder als Sortierfelder zur Verfügung. Dieses Freifeld werden nicht am Lohnset angedruckt.
Freifeld 04 (alphanumerisch) LAW_EINGFREIF04_ALPHAWird dieses Feld auf "Ja" gestellt, können bei der Lohnart in der Bruttoerfassung neben der Eingabe von Menge, Kostenstelle, Kostenträger, Dimension usw. zusätzliche Informationen, wie beispielsweise individuelle kurze Texthinweise für den Lohnverrechner hinterlegt werden, die in weiterer Folge auch ausgewertet werden können. Im
Auswertungsdesigner stehen diese Felder als Sortierfelder zur Verfügung. Dieses Freifeld werden nicht am Lohnset angedruckt.
Erstelldatum LAW_ERSTELLDATUMDatum, wann der Datensatz erstellt wurde.
Ersteller LAW_ERSTELLUSERBenutzer, der den Datensatz erstellt hat.
Um bestimmte Lohnartengruppen in der Bruttoerfassung besser identifizieren zu können, kann in diesem Feld bei jeder Lohnart ein Farbcode hinterlegt werden. Dieser Farbcode kann anschließend in der Bruttoerfassung in den Bereichen der Jahres- und Monatswerte in einer eigenen Spalte eingeblendet werden (rechte Maustaste → "Spalte hinzufügen").
Beispiel | Zur besseren Übersicht sollen alle Abzugs-Lohnarten rot, alle Überstunden-Lohnarten grün und alle Sonderzahlungs-Lohnarten blau dargestellt werden.
Dazu wurde folgende Farbcodetabelle angelegt und bei den entsprechenden Lohnarten hinterlegt.
→ 
Darstellung in der Bruttoerfassung: |
Hinweis
| Die Farbcodetabelle im Lohnartenstamm existiert nur einmal pro Datenbank und ist demzufolge datenbestandsübergreifend! |
Wird im Feld Eingabe Menge der Eingabecode "Ja (Sollstunden laut Wochenmodell)" oder "Ja (Arbeitstage laut Wochenmodell)" hinterlegt, kann in diesem Feld ausgewählt werden, ob die Menge der Lohnart inklusive oder exklusive Feiertage produziert werden soll bzw. ob auf der Lohnart ausschließlich Feiertage aktiviert werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Inklusive Feiertage
- Exklusive Feiertage
- Nur Feiertage
Firma LAW_FIRMENNRFirma, für die die Lohnart firmenbezogen angelegt wurde.
Eine Lohnart, die als "fix" definiert wurde, wird in der Bruttoerfassung mit der Lohnartenaktivierung automatisch aus dem Vormonat in den laufenden Monat übernommen und muss nicht jeden Monat neu erfasst werden. Dieses Feld sagt nichts darüber aus, ob die Lohnart einen Fixwert hinterlegt hat.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Variable Lohnart: Eine variable Lohnart wird in der Bruttoerfassung nicht aus dem Vormonat in den laufenden Monat übernommen (z. B. Stundenlohn, Überstunden, variable Zulagen, UZ, WR, Diäten ...).
Fixe Lohnart: Eine fixe Lohnart wird in der Bruttoerfassung mit der Lohnartenaktivierung aus dem Vormonat in den laufenden Monat übernommen (z. B. Gehalt, Monatslohn, Überstundenpauschale, Fixprämie, Sachbezug, Fixakonto ...).
Fixe Lohnart (ohne Wert): Mit diesem Kennzeichen wird die Lohnart mit der Lohnartenaktivierung aus dem Vormonat in den laufenden Monat übernommen, allerdings ohne Wert (z. B. Zulagen, bei denen die Höhe nicht feststeht, aber die der Dienstnehmer üblicherweise bekommt).
Variable Lohnart (auch für ein ruhendes DV): Mit diesem Kennzeichen kann eine variable Lohnart in der Bruttoerfassung erfasst werden, auch wenn der Dienstnehmer ruhend ist (z. B. Mutterschutz, Präsenzdienst ...).
Fixe Lohnart (auch für ein ruhendes DV): Mit diesem Kennzeichen wird eine fixe Lohnart mit der Lohnartenaktivierung aus dem Vormonat in den laufenden Monat übernommen (z. B. Sachbezug), auch wenn der Dienstnehmer ruhend ist (z. B. Mutterschutz, Präsenzdienst ...).
In diesem Feld wird festgelegt, ob die Lohnart keinen Fixwert hat (z. B. LA Provision, Prämie, Akonto ...), einen eigenen Fixwert hat (z. B. LA Gehalt, Monatslohn, Stundenlohn, SEG-Zulagen, KM-Geld ...) oder den Fixwert einer anderen Lohnart verwendet (z. B. LA Überstundengrundlohn, Überstundenzuschläge, Feiertagsentgelt, Krankenentgelt ...). Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (LA hat eigenen Fixwert)
- Ja (LA verwendet Fixwert von anderer LA)
Ist im Feld
Fixwert die Ausprägung "Ja (LA verwendet Fixwert von anderer LA)" hinterlegt, müssen, je nachdem ob es sich bei dem verwendeten Fixwert um einen Betrag oder Satz handelt, im Feld
Fixwert-Lohnarten (Betrag) oder im Feld
Fixwert-Lohnarten (Satz) die jeweilige(n) Lohnart(en) hinterlegt werden.
Beispiel
| Lohnart: Krank 50 % Tage
Lohnart: ÜStd. Grundlohn |
Fixwert-Lohnarten (Satz) LAW_FIXWERT_LA_SATZIst im Feld
Fixwert die Ausprägung "Ja (LA verwendet Fixwert von anderer LA)" hinterlegt, müssen, je nachdem, ob es sich bei dem verwendeten Fixwert um einen Betrag oder Satz handelt, im Feld
Fixwert-Lohnarten (Betrag) oder im Feld
Fixwert-Lohnarten (Satz) die jeweilige(n) Lohnart(en) hinterlegt werden.
Beispiel
| Lohnart: Krank 50 % Tage
Lohnart: ÜStd. Grundlohn |
Berechnungsbasis LAW_FIXWERT_MONATDieses Feld ist nur aktiv, wenn im Feld
Fixwert die Ausprägung "Ja (LA verwendet Fixwert von anderer LA)" ausgewählt worden ist. Dabei können Sie festlegen, ob der Fixwert aus dem aktuellen Monat, aus dem Vormonat oder aus dem Vor-Vormonat verwendet werden soll. Aus dem hier eingestellten Monat werden außerdem die Arbeitstage bzw. Sollstunden (Feld
Eingabe Menge) und die Feiertage (Feld
Feiertags-KZ) ermittelt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- aktueller Monat
- Vormonat
- Vor-Vormonat

Nur im Jahr 2020: Speziell für die COVID-19-Kurzarbeit wurde die Ausprägung "CoV: Monat vor Kurzarbeit bis 9/2020 danach aktueller Monat" geschaffen. Der Monat vom Tag vor der Kurzarbeit wird über das historische Datenfeld
Kurzarbeit-Projekt-Nr erkannt. Ab dem Monat 10/2020 wird der aktuelle Monat verwendet, unabhängig davon, ob eine Kurzarbeit existiert bzw. wann die Kurzarbeit begonnen hat.
Freifeld 04 LAW_FREIFELDA04_255In diesem Freifeld kann zur Lohnart ein alphanumerischer Text hinterlegt werden.
Freifeld 05 LAW_FREIFELDA05_255In diesem Freifeld kann zur Lohnart ein alphanumerischer Text hinterlegt werden.
Freifeld 06 LAW_FREIFELDA06_255In diesem Freifeld kann zur Lohnart ein alphanumerischer Text hinterlegt werden.
Freifeld 01 LAW_FREIFELDN01_10In diesem Freifeld kann zur Lohnart ein numerischer Text hinterlegt werden.
Freifeld 02 LAW_FREIFELDN02_10In diesem Freifeld kann zur Lohnart ein numerischer Text hinterlegt werden.
Freifeld 03 LAW_FREIFELDN03_10In diesem Freifeld kann zur Lohnart ein numerischer Text hinterlegt werden.
Geschäftsbereich-Vorschlag Angestellte LAW_GESCHAEFTSBEREICH_ANGIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart ein fixer Geschäftsbereich für alle Angestellten hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer einem bestimmten Geschäftsbereich zugeteilt werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Geschäftsbereich-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Geschäftsbereich-Eingabe "Ja" gestellt, dient der fix hinterlegte Geschäftsbereich bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Geschäftsbereich-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Geschäftsbereich-Vorschlag Arbeiter LAW_GESCHAEFTSBEREICH_ARBIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart ein fixer Geschäftsbereich für alle Arbeiter hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer einem bestimmten Geschäftsbereich zugeteilt werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Geschäftsbereich-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Geschäftsbereich-Eingabe "Ja" gestellt, dient der fix hinterlegte Geschäftsbereich bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Geschäftsbereich-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Gewerkschaft LAW_GEWERKSCHAFTHier wird festgelegt, ob die Lohnart in die Berechnungsgrundlage des Gewerkschaftsbeitrags einfließt. Diese Pflichtigkeit kann auch firmen- bzw. KV-spezifisch angepasst werden.
Grundbezug LAW_GRUNDBEZUGIn diesem Feld wird festgelegt, ob es sich bei der Lohnart um einen Grundbezug handelt (z. B. Gehalt, Monatslohn, Lehrlingsentschädigung, Stundenlohn).
Grundlohn zu § 68 Abs. 1, 2 LAW_GRUNDLOHN_PAR68_1_2In den Lohnsteuerrichtlinien steht geschrieben, dass, wenn Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden, die Überstundenzuschläge aber ausbezahlt werden, keine Steuerfreiheit gemäß § 68 EStG besteht, da die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nur dann gegeben ist, wenn die Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt werden.
Wird in diesem Feld eine Grundlohnart hinterlegt (eine Eingabe ist nur möglich, wenn das Feld
Lohnsteuer (gem. EStG) auf § 68 gesteuert ist), gelten folgende Vorgehensweisen:
Generell:
Ist die hinterlegte Grundlohnart in der Bruttoerfassung nicht vorhanden, wird auch der Zuschlag voll pflichtig gerechnet.
Bei § 68 (2):
Ist die Grundlohnart zwar vorhanden, aber keine Menge, dann wird die maximale Anzahl an Stunden für den Freibetrag gem. § 68 Abs. 2 EStG angenommen (analog zum Zuschlag laut LSt-Richtlinien). Für die Prüfung der Steuerfreiheit wird dann maximal die Menge verwendet, die auf der Grundlohnart erfasst oder angenommen worden ist. Bei 15 Stunden Zuschlag und 7 Stunden Grundlohn werden für die Prüfung der Steuerfreiheit nur 7 Stunden herangezogen. Die restlichen 8 Stunden sind auf jeden Fall voll pflichtig.
Bei § 68 (1):
Ist die Grundlohnart vorhanden aber keine Menge, dann bleibt in diesem Fall der Zuschlag voll pflichtig. Für die Prüfung der Steuerfreiheit wird maximal die bei der Grundlohnart hinterlegte Menge verwendet.
Bei § 68 (1) umwandelbar in § 68 (2):
Ist die Grundlohnart vorhanden aber keine Menge, dann bleibt auch der Zuschlag voll pflichtig. Für die Prüfung der Steuerfreiheit wird maximal die bei der Grundlohnart hinterlegte Menge verwendet.
Grundlohn zu § 68 Abs. 1, 2 LAW_GRUNDLOHN_PAR68_1_2_LANRIn den Lohnsteuerrichtlinien steht geschrieben, dass, wenn Überstunden durch Zeitausgleich abgegolten werden, die Überstundenzuschläge aber ausbezahlt werden, keine Steuerfreiheit gemäß § 68 EStG besteht, da die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nur dann gegeben ist, wenn die Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt werden.
Wird in diesem Feld eine Grundlohnart hinterlegt (eine Eingabe ist nur möglich, wenn das Feld
Lohnsteuer (gem. EStG) auf § 68 gesteuert ist), gelten folgende Vorgehensweisen:
Generell:
Ist die hinterlegte Grundlohnart in der Bruttoerfassung nicht vorhanden, wird auch der Zuschlag voll pflichtig gerechnet.
Bei § 68 (2):
Ist die Grundlohnart zwar vorhanden, aber keine Menge, dann wird die maximale Anzahl an Stunden für den Freibetrag gem. § 68 Abs. 2 EStG angenommen (analog zum Zuschlag laut LSt-Richtlinien). Für die Prüfung der Steuerfreiheit wird dann maximal die Menge verwendet, die auf der Grundlohnart erfasst oder angenommen worden ist. Beispiel: Bei 15 Stunden Zuschlag und 7 Stunden Grundlohn werden für die Prüfung der Steuerfreiheit nur 7 Stunden herangezogen. Die restlichen 8 Stunden sind auf jeden Fall voll pflichtig.
Bei § 68 (1):
Ist die Grundlohnart vorhanden aber keine Menge, dann bleibt in diesem Fall der Zuschlag voll pflichtig. Für die Prüfung der Steuerfreiheit wird maximal die bei der Grundlohnart hinterlegte Menge verwendet.
Bei § 68 (1) umwandelbar in § 68 (2):
Ist die Grundlohnart vorhanden aber keine Menge, dann bleibt auch der Zuschlag voll pflichtig. Für die Prüfung der Steuerfreiheit wird maximal die bei der Grundlohnart hinterlegte Menge verwendet.
Soll in der Bruttoerfassung bei der Erfassung der Lohnart der Geschäftsbereich abgefragt werden, kann das über dieses Feld gesteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Nummer)
- Ja (Nummer + Bezeichnung)
In diesem Feld wird festgelegt, welcher Wert vom Importpuffer für die Berechnung der NLZ-Lohnarten herangezogen werden soll.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
NLZ-Bezahlt: Es wird der Wert NLZ-Bezahlt verwendet, falls diese Lohnart in den Importpuffer übergeben wurde.
NLZ-Verwaltung: Es wird der Wert NLZ-Verwaltung verwendet, falls diese Lohnart in den Importpuffer übergeben wurde.
Hinweis | Dieses Feld bzw. die Ausprägungen dieses Feldes beziehen sich nicht auf einen direkten Zugriff auf die Nichtleistungszeitverwaltung. Dieses Feld hat nur für Lohnarten Relevanz, die selber in den Importpuffer gestellt werden. Lohnarten, die sich zwar fachlich auf Nichtleistungszeiten beziehen, jedoch via Koppelung aufgerufen werden und nicht selber an den Importpuffer übergeben werden, ignorieren dieses Feld bzw. die Einstellungen. Insbesondere bei NLZ-Schnitt und NLZ-Korrektur-Lohnarten ist deshalb die Übergabe in der Koppelungseinstellungen von großer Bedeutung. |
Infoabrechnung Monat -> Jahr LAW_INFOABR_JAHRSoll diese Lohnart in der Informationsabrechnung von Eingabemonat auf das Jahr hochgerechnet werden?
Aktiv LAW_ISTAKTIVSoll die Lohnart in der Lohnartenliste nicht mehr zur Auswahl stehen bzw. aufscheinen, muss dieses Feld auf "Nein" gesetzt werden. Nicht mehr verwendete Lohnarten können somit ausgeblendet werden. Die Lohnartennummer kann jedoch direkt in der Bruttoerfassung eingegeben werden. Nur Lohnarten mit einem "Ja" in diesem Feld können über das Programm
Abrechnungen importieren importiert werden.
Dieses Feld kann nur auf globaler Ebene eingestellt werden und steht firmenspezifisch bzw. KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Jahr LAW_JAHRJahr, in dem diese Lohnart angelegt ist. Lohnarteneinstellungen können sich jährlich von einander unterscheiden!
KommSt-Erklärung verändern LAW_KOMMST_ERKLAERUNGIst eine Lohnart mit dieser Pflichtigkeit erfasst, dann wird in der Kommunalsteuererklärung die Bemessungsgrundlage jener "Gemeinde Lfd Nr", welche im Programm
Dienstnehmer hinterlegt ist, entsprechend positiv oder negativ verändert. Dies passiert auch in einem Monat ohne Auszahlung.
Eine Lohnart mit dieser Pflichtigkeit kann keine andere weitere Pflichtigkeit definiert haben und diese Pflichtigkeit kann auch nicht kollektivvertrags- oder firmenspezifisch verändert werden.
Konto-Ref.-Nr. LAW_KONTOREFNRHinterlegung der Kontoreferenznummer, die für die Verbuchung der Lohnart herangezogen werden soll. Die
Kontenreferenzierungen werden im gleichnamigen Programm verwaltet.
Konto-Ref.-Nr. (Budget) LAW_KONTOREFNR_BHinterlegung der Kontoreferenznummer, die für die Verbuchung der Lohnart ausschließlich im Budget herangezogen werden soll. Die
Kontenreferenzierungen werden im gleichnamigen Programm verwaltet.
Hinweis | Ein Gegenkonto ist nur bei den Lohnnebenkostenlohnarten und bei Sachbezügen zu hinterlegen. Nicht jedoch bei Lohnarten, die die Pflichtigkeit Brutto bzw. Abzug haben.
|
FIBUkontoRefNr-Gegenkonto (Budget) LAW_KONTOREFNR_GEGENKTO_BHinterlegung der Gegenkontoreferenznummer ausschließlich für Budget. Die
Kontenreferenzierungen werden im gleichnamigen Programm verwaltet.
Hinweis | Ein Gegenkonto ist nur bei den Lohnnebenkostenlohnarten und bei Sachbezügen zu hinterlegen. Nicht jedoch bei Lohnarten, die die Pflichtigkeit Brutto bzw. Abzug haben. |
KORE-Eingaben von Bruttoerfassung verwenden LAW_KORE_EING_BRUERF_VERWSteht dieses Feld auf "Ja", erfolgt die Aufteilung der Lohnart am Buchungsbeleg aufgrund der KORE-Eingaben in der Bruttoerfassung. Bei den KORE-Eingaben (Kostenstelle, Kostenträger, Abteilung, Dimension und Geschäftsbereich) kann es sich entweder um
tatsächliche Eingaben in der Bruttoerfassung, hinterlegte
Vorschlagswerte aus dem Lohnartenstamm oder um
KORE-Daten aus dem Dienstnehmerstamm handeln.
Hinweis
| Ist bei diesem Feld kein Häkchen hinterlegt, so sind keine korrekten Erfassungen bzw. Auswertungen für die KORE im Paket LOHN möglich. |
Da in Bezug auf die KORE-Daten mehrere Erfassungsvarianten möglich sind, gibt es Prioritäten, nach denen die Aufteilung vorgenommen wird.
Werden für einen Dienstnehmer mehrere Varianten der Erfassung verwendet, greift das Programm nacheinander auf folgende Eingaben zu:
- KORE-Eingaben in der Bruttoerfassung (Lohnartenstamm → Reiter "KORE" → KORE-Eingabe auf "Ja")
- Hinterlegter KORE-Daten-Vorschlag im Lohnartenstamm (firmenspezifischer Lohnartenstamm → Reiter "KORE" → hinterlegte Vorschlagswerte)
- KORE-Eingaben im Dienstnehmerstamm (Dienstnehmer → Reiter "Allgemein/CRM" → hinterlegte KORE-Eingaben)
Hinweis
| Auch auf folgenden Systemlohnarten können diese Einstellungen verwendet werden. Beachten Sie dabei allerdings, dass es sich um nicht kostenrechnungsrelevante Beiträge handelt und diese Lohnarten im Standard mit der Ausprägung "Nein" in diesem Feld ausgeliefert werden. Dieser Parameter ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in Absprache mit dem LOHN Support abweichend vom Standard zu setzen! - 9405 SV Beitrag lfd
- 9420 SV Beitrag SZ
- 9470 LSt lfd
- 9450 LSt § 67 (1,2)
- 9600 Auszahlungsbetrag
 Wie Sie schnell und einfach mit uns in Kontakt treten können, erfahren Sie auf der Seite BMD kontaktieren. |
Abteilung-Vorschlag Angestellte LAW_KOREABTEILUNG_ANGIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart eine fixe Abteilung für alle Angestellten hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer einer bestimmten Abteilung zugeteilt werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Abteilungs-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Abteilungs-Eingabe "Ja" gestellt, dient die fix hinterlegte Abteilung bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Abteilungs-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Abteilung-Vorschlag Arbeiter LAW_KOREABTEILUNG_ARBIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart eine fixe Abteilung für alle Arbeiter hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer einer bestimmten Abteilung zugeteilt werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Abteilungs-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Abteilungs-Eingabe "Ja" gestellt, dient die fix hinterlegte Abteilung bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Abteilungs-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Kostenstellen-Vorschlag Angestellte LAW_KOSTENSTELLE_ANGIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart eine fixe Kostenstelle für alle Angestellten hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer auf eine bestimmte Kostenstelle gebucht werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Kostenstellen-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Kostenstellen-Eingabe "Ja" gestellt, dient die fix hinterlegte Kostenstelle bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis | Der Kostenstellen-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Kostenstellen-Vorschlag Arbeiter LAW_KOSTENSTELLE_ARBIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart eine fixe Kostenstelle für alle Arbeiter hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer auf eine bestimmte Kostenstelle gebucht werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Kostenstellen-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Kostenstellen-Eingabe "Ja" gestellt, dient die fix hinterlegte Kostenstelle bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Kostenstellen-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Kostenträger-Vorschlag Angestellte LAW_KOSTENTRAEGER_ANGIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart ein fixer Kostenträger für alle Angestellten hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer auf einen bestimmten Kostenträger gebucht werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Kostenträger-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Kostenträger-Eingabe "Ja" gestellt, dient der fix hinterlegte Kostenträger bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Kostenträger-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Kostenträger-Vorschlag Arbeiter LAW_KOSTENTRAEGER_ARBIn diesem Feld kann für die jeweilige Lohnart ein fixer Kostenträger für alle Arbeiter hinterlegt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine bestimmte Lohnart immer auf einen bestimmten Kostenträger gebucht werden soll (z. B. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration).
Ist bei einer Lohnart der Kostenträger-Vorschlag hinterlegt und ist die Lohnart zusätzlich auf Kostenträger-Eingabe "Ja" gestellt, dient der fix hinterlegte Kostenträger bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung als Vorschlagswert.
Wird der Wert 0 hinterlegt bedeutet das, dass bei diesem Feld die Rückfallebene auf den MA-Stamm wegfällt.
Hinweis
| Der Kostenträger-Vorschlag kann nur firmenbezogen hinterlegt werden, da direkt auf die KORE der jeweiligen Firma zugegriffen wird. Global wird keine Eingabe zugelassen → die Vorschlagsfelder sind inaktiv. |
Kostenverteilung anwenden LAW_KOSTENVERTEILUNG_VERWLohnarten, die nach einer hinterlegten Kostenverteilung entsprechend aufgeteilt werden sollen, müssen dieses Feld auf "Ja" gestellt haben.
Hinweis
| Das Feld ist auf "Ja" zu stellen, wenn tatsächlich eine Kostenverteilung in Verwendung ist und für diese Lohnart eine Kostenverteilung stattfinden soll. Ist eine Kostenverteilung in Verwendung, aber diese eine Lohnart soll explizit nicht nach der hinterlegten Kostenverteilung aufgeteilt werden, so ist das Feld auf "Nein" zu stellen. Werden nur Stammkostenstellen erfasst, ist also keine Kostenverteilung in Verwendung, so führt es zu keinen Problemen, wenn das Feld auf "Ja" gestellt ist. |
Hinweis
| Auch auf folgenden Systemlohnarten können diese Einstellungen verwendet werden. Beachten Sie dabei allerdings, dass es sich um nicht kostenrechnungsrelevante Beiträge handelt und diese Lohnarten im Standard mit der Ausprägung "Nein" in diesem Feld ausgeliefert werden. Dieser Parameter ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in Absprache mit dem LOHN Support abweichend vom Standard zu setzen! - 9405 SV Beitrag lfd
- 9420 SV Beitrag SZ
- 9470 LSt lfd
- 9450 LSt § 67 (1,2)
- 9600 Auszahlungsbetrag
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Soll in der Bruttoerfassung bei der Erfassung der Lohnart die Kostenstelle abgefragt werden, kann das über dieses Feld gesteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Nummer)
- Ja (Nummer + Bezeichnung)
Soll in der Bruttoerfassung bei der Erfassung der Lohnart der Kostenträger abgefragt werden, kann das über dieses Feld gesteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Nummer)
- Ja (Nummer + Bezeichnung)
LAW_KVID LAW_KVIDID jenes Kollektivvertrages, in dem die Lohnart KV-spezifisch angelegt wurde.
Falls die Lohnart zusätzlich zur normalen Lohnsteuereinstellung eine L16-Kennzahl verändern soll, dann sind entsprechende Einstellungen in diesem Feld möglich. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung
- -: Keine L16-Kennzahl wird verändert
- KZ 210
- KZ 215
- KZ 220
- Insgesamt einbehaltene SV-Beiträge
- KZ 225
- KZ 226
- Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10
- Entwicklungshelfer/innen gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b
- Steuerfreie/mit festen Sätzen versteuerte Bezüge § 67 Abs. 3 bis 8
- Sonstige steuerfreie Bezüge
- Insgesamt einbehaltene Lohnsteuer
- Lohnsteuer mit festen Sätzen § 67 Abs. 3 bis 8
L16-Kennzahl verändern für LAW_L16_LZFalls die Lohnart zusätzlich zur normalen Lohnsteuereinstellung eine L16-Kennzahl verändern soll, dann wird über die Einstellungen in diesem Feld bestimmt, auf welche Lohnzettelart Einfluss genommen werden soll. Dieses Feld ist nur aktiv, wenn im Feld
L16-Kennzahl verändern eine andere Ausprägung als "-" gewählt worden ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- -
- Inland (LZ=1)
- Entwicklungshilfe (LZ=2)
- DBA-Befreitungsmethode (LZ=8)
- Montage (LZ=23)
- DBA-Anrechnungsmethode (LZ=24)
In diesem Feld wird angezeigt, ob die Lohnart auch für einen KV und/oder eine Firma angelegt ist. Es handelt sich dabei um ein reines Informationsfeld. Das Feld kann nicht manuell verändert werden. Folgende Ausprägungen werden unterschieden:
- nur global
- auch für einen KV
- auch für eine Firma
- auch für einen KV und eine Firma
Lohnartengruppen-Zuordnung LAW_LAGRUPPENZUDieses Feld ermöglicht die Zuteilung der jeweiligen Lohnart zu einer oder mehreren Lohnartengruppen. Beispielsweise könnte die Lohnart Überstundengrundlohn und alle Überstunden-Zuschlags-Lohnarten zu einer Lohnartengruppe "Überstunden GL+ZU" zusammengefasst werden. In der Lohnartengruppe "Überstunden GL" könnte die Lohnart Überstundengrundlohn und entsprechenden Auslandslohnarten zusammengefasst werden.
Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf das Symbol

gelangt man in das Anlagefenster der
Lohnartengruppen, in dem auch die Zuteilung durchgeführt werden kann.
LAW_LAWID LAW_LAWIDIdentifikationsnummer der Lohnart
LEA-Gruppe LAW_LEA_GRUPPEJede Lohnart kann einer LEA-Gruppe von 1 bis 10 oder keiner zugeteilt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Keine
- LEA-Lohnartengruppe 1
- LEA-Lohnartengruppe 2
- LEA-Lohnartengruppe 3
- LEA-Lohnartengruppe 4
- LEA-Lohnartengruppe 5
- LEA-Lohnartengruppe 6
- LEA-Lohnartengruppe 7
- LEA-Lohnartengruppe 8
- LEA-Lohnartengruppe 9
- LEA-Lohnartengruppe 10
Das ist relevant für die Zeilenverrechnung in der LEA, wenn z. B. für den Stundenlohn ein anderer Kostenfaktor anzusetzen ist als für UZ oder WR.
Hinweis
| Bei der Datenübernahme aus BMD 5.5 wird der Wert des Feldes "ILV-Gruppe" herangezogen und um den Wert 1 erhöht (z. B. ILV-Lohnartengruppe 0 wird zu LEA-Lohnartengruppe 1). |
Letzter User LAW_LETZTERUSERBenutzer, der den Datensatz zuletzt bearbeitet hat.
Lohnart (1) LAW_LK_ADD_LA_1Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (1) LAW_LK_ADD_LA_1_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (2) LAW_LK_ADD_LA_2Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (2) LAW_LK_ADD_LA_2_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (3) LAW_LK_ADD_LA_3Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (3) LAW_LK_ADD_LA_3_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (4) LAW_LK_ADD_LA_4Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (4) LAW_LK_ADD_LA_4_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (5) LAW_LK_ADD_LA_5Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (5) LAW_LK_ADD_LA_5_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnkonto zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnkonto. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Betrag LAW_LK_AUSBLENDEN_BETRAGSteht dieses Feld auf "Ja", wird am Lohnkonto der Betrag der jeweiligen Lohnart ausgeblendet. Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Menge LAW_LK_AUSBLENDEN_MENGESteht dieses Feld auf "Ja", wird am Lohnkonto die Menge der jeweiligen Lohnart ausgeblendet. Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Satz LAW_LK_AUSBLENDEN_SATZSteht dieses Feld auf "Ja", wird am Lohnkonto der Satz der jeweiligen Lohnart ausgeblendet. Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Am Lohnkonto drucken LAW_LK_DRUCKENHier können Sie festlegen, ob die Lohnart am Lohnkonto angedruckt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Dieses Feld steht KV-spezifisch nicht zur Verfügung.
Lohnart (1) LAW_LS_ADD_LA_1Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (1) LAW_LS_ADD_LA_1_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (2) LAW_LS_ADD_LA_2Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (2) LAW_LS_ADD_LA_2_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (3) LAW_LS_ADD_LA_3Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (3) LAW_LS_ADD_LA_3_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (4) LAW_LS_ADD_LA_4Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (4) LAW_LS_ADD_LA_4_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (5) LAW_LS_ADD_LA_5Über die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Lohnart (5) LAW_LS_ADD_LA_5_NRÜber die Felder Lohnart (1) bis Lohnart (5) besteht die Möglichkeit, mehrere Lohnarten am Lohnset zusammenzufassen, wobei die Stunden und die Beträge addiert werden und der Satz neu berechnet wird. Aus diesem Grund entsteht ein Mischsatz am Lohnset. In den Feldern Lohnart (1) bis Lohnart (5) sind jene Lohnarten einzugeben, zu welchen die momentan angesprochene Lohnart addiert werden soll.
Soll eine Lohnart zu anderen Lohnarten addiert werden, von denen jedoch keine abgerechnet wird, wird die Lohnart jener Lohnart hinzuaddiert, die im Feld
Lohnarten (1) hinterlegt ist.
Betrag LAW_LS_AUSBLENDEN_BETRAGSteht dieses Feld auf "Ja", wird am Lohnset der Betrag der jeweiligen Lohnart ausgeblendet.
Menge LAW_LS_AUSBLENDEN_MENGESteht dieses Feld auf "Ja", wird am Lohnset die Menge der jeweiligen Lohnart ausgeblendet.
Satz LAW_LS_AUSBLENDEN_SATZSteht dieses Feld auf "Ja", wird am Lohnset der Satz der jeweiligen Lohnart ausgeblendet.
Hier können Sie entscheiden, ob die Lohnart am Lohnset angedruckt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
- Ja (nur wenn Betrag nicht 0)
Schablonen Nr. LAW_LSENRWird eine Lohnartenschablone verwendet, so erfolgt der Aufruf dieser Lohnarten-Schablone über eine Lohnart, die in diesem Feld die Lohnartenschablonennummer hinterlegt hat. Die Standardlohnart 2999 ÜStd./MStd.Schablone Eingabelohnart dient hier als klassisches Beispiel.
Eintrag in DN-Änderungsprotokoll LAW_MA_PROTOKOLLAbhängig von der Einstellung in diesem Feld wird bei der Veränderung einer Lohnart (Betrags- oder Satzänderung im Vergleich zum Vormonat) ein Eintrag ins Dienstnehmer-Änderungsprotokoll geschrieben. Werden Änderungen auf diese Weise mitprotokolliert, können sie später für Auswertungen zur Gehaltsentwicklung verwendet werden. Dabei ist es irrelevant, wie die Felder
Fix/Variabel und
Fixwert gesteuert sind. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (bei Betragsänderung)
- Ja (bei Satzänderung)
Matchcode LAW_MATCHCODEMatchcode der Lohnart. Der Matchcode wird auch für Filterungen herangezogen.
Mengen berücksichtigen LAW_MENGEN_VERWMithilfe dieses Feldes kann gesteuert werden, ob die Menge dieser Lohnart an unterschiedlichen Stellen des Programms berücksichtigt bzw. angedruckt werden soll oder nicht.
MwSt-/VSt-Berechnung-Dienstreise LAW_MWST_VST_BERECH_REISEDieses Feld wurde vorbereitend für einen Buchungsbeleg vom Dienstreisemodul angelegt, hat aber derzeit noch keine Bedeutung.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es wird keine Steuer gerechnet.
Mehrwertsteuer (normal): Die Mehrwertsteuer wird normal entsprechend dem Prozentsatz und der Berechnungsart ermittelt. Zur Ermittlung des
FIBU-Steuerkontos wird der
Steuercode 1 verwendet.
Vorsteuer: Die Vorsteuer wird entsprechend dem Prozentsatz und der Berechnungsart ermittelt.
Mehrwertsteuer (Eigenverbrauch): Damit die Mehrwertsteuer für Eigenverbräuche gerechnet und somit das entsprechende
FIBU-Steuerkonto mit dem entsprechenden Prozentsatz und
Steuercode 12 verwendet wird, muss diese Einstellung verwendet werden.
Wird in diesem Feld Mehrwertsteuer oder Vorsteuer ausgewählt, muss im Feld
MWSt-/VSt-Prozentsatz der entsprechende Prozentsatz eingetragen und die
MWSt-/VSt-Berechnungsart im gleichnamigen Feld festgelegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es wird keine Steuer gerechnet. Lohnarten mit dieser Ausprägung werden bei der Ermittlung der Umsatzsteuer am E190a ignoriert.
Mehrwertsteuer (normal): Die Mehrwertsteuer wird normal entsprechend dem Prozentsatz und der Berechnungsart ermittelt. Zur Ermittlung des
FIBU-Steuerkontos wird der
Steuercode 1 verwendet.
Vorsteuer: Die Vorsteuer wird entsprechend dem Prozentsatz und der Berechnungsart ermittelt.
Mehrwertsteuer (Eigenverbrauch): Damit die Mehrwertsteuer für Eigenverbräuche gerechnet und somit das entsprechende
FIBU-Steuerkonto mit dem entsprechenden Prozentsatz und
Steuercode 12 verwendet wird, muss diese Einstellung verwendet werden.
In diesem Feld ist festzulegen, wie die Steuer berechnet wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Steuer aus Brutto herausrechnen: Der auf dieser Lohnart erfasste Betrag wird mit dem
MWSt-/VSt-Prozentsatz multipliziert. Das Ergebnis ist die Steuer.
Alles ist Steuer: Der gesamte Betrag, der auf dieser Lohnart abgerechnet wurde, ist Steuer.
Steht dieses Feld auf "Ja", werden, falls in der Bruttoerfassung eine Änderung an dieser Lohnart vorgenommen wird, alle Lohnarten neu berechnet. Dies schließt auch Änderungen der KORE-Daten im Programm
Dienstnehmer mit ein.
Beispiel | Sollen durch die Änderung des Gehalts auch die Überstunden neu berechnet werden, muss bei der Lohnart "Gehalt" das Feld "Neuberechnung auslösen" auf "Ja" gesetzt werden. |
Soll die Änderung dieser Lohnart bei einer bestimmten Lohnart keine Neuberechnung auslösen, kann das über das Feld "Veränderbar" bei der entsprechenden Lohnart gesteuert werden.
Nur LNK auf Kostentypen buchen LAW_NUR_LNK_AUF_KORESollen nur die Lohnnebenkosten dieser Lohnart auf Kore-Typen verbucht werden, dann ist dieses Feld mit "Ja" zu kennzeichnen.
Sachbezug LAW_PFLI_20_PROZ_REGELSofern es sich bei der zu definierenden Lohnart um einen Sachbezug handelt, muss dies hier angegeben werden, damit die 20%-Regel angewandt wird und eine korrekte Ausweisung am Lohnzettel erfolgt. Folgende Ausprägungen stehen ab 2026 zur Verfügung:
- Nein
- Ja (sonstiger)
- Ja (Kfz)
- Ja (E-Kfz)
- Ja (Wohnraum)
- Nein, nur 20%-Regel berücksichtigen: Hier handelt es sich um keinen echten Sachbezug. Diese Ausprägung wird beispielsweise für Lohnarten wie "Kurzarbeit lfd SV Differenz" oder "Altersteilzeit Diff. SV lfd." verwendet.
Folgende Ausprägungen stehen bis 2025 zur Auswahl:
Abzug LAW_PFLI_ABZUGAbzugslohnarten verringern den Auszahlungsbetrag und werden als Abzüge in der Abrechnung und am Lohnset ausgewiesen.
Hinweis | Bei Abzugslohnarten ist für die Verbuchung kein Gegenkonto im Feld Konto-Ref.-Nr.-Gegenkonto am Reiter "Buchungsbeleg" zu hinterlegen, da es ansonsten zu einer Soll-/Haben-Differenz am Buchungsbeleg kommt. |
Hinweis | Sämtliche Abzugslohnarten, wie z. B. die Lohnart "Akonto" oder die Abzugslohnarten für die Pfändung selbst, müssen als unpfändbar definiert werden (Feld Pfändung Ausprägung "Nein"), da diese nicht in die Berechnung der ungerundeten Bemessungsgrundlage einfließen dürfen. |
Folgende Ausprägungen stehen für die A+E-Krankengeld Provision zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Abschlussprovision)
- Ja (Superprovision)
- Ja (Sonstige)
Brutto LAW_PFLI_BRUTTOBrutto-Lohnarten erhöhen das Brutto in der Abrechnung.
Hinweis | Bei Brutto-Lohnarten ist für die Verbuchung kein Gegenkonto im Feld Konto-Ref.-Nr.-Gegenkonto am Reiter "Buchungsbeleg" zu hinterlegen, da es ansonsten zu einer Soll-/Haben-Differenz am Buchungsbeleg kommt. |
In diesem Feld wird definiert, ob und wie die Lohnart hinsichtlich der betrieblichen Vorsorge pflichtig ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Laufender Bezug
- SZ bzw. UEL/KÜE
In diesem Feld wird die Pflichtigkeit hinsichtlich DB und DZ geregelt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
- Ja (nur DB)
- Ja (nur DZ)
In diesem Feld wird die Lohnsteuerpflichtigkeit festgelegt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- LSt lfd.
- LSt lfd. (mit monatlichem Lohnzahlungszeitraum)
- § 68 Abs. 1
- § 68 Abs. 1 (Umwandlung in § 68 Abs. 2 möglich)
- § 68 Abs. 2
- § 68 Abs. 2 (für Schnitte)
- § 68 Abs. 2 Betrag (ohne Mengenprüfung)
- § 67 Abs. 1, 2
- § 67 Abs. 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland)
- § 67 Abs. 3
- § 67 Abs. 5
- § 67 Abs. 6 fester Steuersatz
- § 67 Abs. 6 nach Tarif
- § 67 Abs. 8 lit. a (Vergleich)
- § 67 Abs. 8 lit. b (Kündigungsentschädigung)
- § 67 Abs. 8 lit. c (Nachzahlungen)
- § 67 Abs. 8 lit. d UEL lfd.
- § 67 Abs. 8 lit. d UEL SZ
- § 67 Abs. 8 lit. e (Pensionsabfindung)
- § 67 Abs. 8 lit. f (Sozialpläne)
- § 67 Abs. 8 lit. g (Insolvenz)
- § 67 Abs. 8 lit. g (Insolvenz) mit 6 %
- § 67 Abs. 10
- § 67a Abs. 4 Z 2 (Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung)
- § 3 oder sonstige steuerfreie Bezüge
- § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b (Zuschuss zur Kinderbetreuung)
- § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a (Zukunftssicherung)
- § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b (Mitarbeiterkapitalbeteiligung)
- § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d (Mitarbeiterbeteiligungsstiftung)
- § 3 Abs. 1 Z 16 lit. c (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung)
- § 3 Abs. 1 Z 16 lit. d (Carsharing)
- § 3 Abs. 1 Z 17 lit. b (Gutscheine, Essensbons)
- § 3 Abs. 1 Z 21 (Mitarbeiterrabatte)
- § 3 Abs. 1 Z 35 (Mitarbeitergewinnbeteiligung)
- § 16 (Rückzahlung Arbeitslohn, Kostenbeitrag DN Jobticket)
- § 26 Z 4
- § 26 Z 5 lit. b (Kostenübernahme Massenverkehrsmittel)
- § 26 Z 7 (ausländische Pensionskassen)
- § 26 Z 9 lit. a (Telearbeitspauschale)
- § 124b Z 478 (Mitarbeiterprämie): ab 2025
- § 124b Z 447 (Mitarbeiterprämie): nur 2024 abrechenbar
- Kostenersatz Aufladen E-Kfz: Der Kostenersatz für das Aufladen von E-Kfz bzw. die Anschaffung einer Ladeeinrichtung darf nicht in die Bezüge gemäß § 25 EStG gerechnet werden. Am Jahreslohnzettel (L16) ist der Kostenersatz weder in der KZ 210 noch in der KZ 243 enthalten.
- Kostenersatz Anschaffung Ladeeinrichtung: Der Kostenersatz für das Aufladen von E-Kfz bzw. die Anschaffung einer Ladeeinrichtung darf nicht in die Bezüge gemäß § 25 EStG gerechnet werden. Am Jahreslohnzettel (L16) ist der Kostenersatz weder in der KZ 210 noch in der KZ 243 enthalten.
- Ungültiger Wert

Beachten Sie, dass die Ausprägung
§ 67 Abs. 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland) bei verwendeten Auslandssonderzahlungslohnarten eingesetzt werden muss, sofern im Programm "Dienstnehmer" am Feld
§ 67 (1,2) In- und Ausland die Ausprägung "Lt. Lohnartenpflichtigkeit" verwendet wird.
Bei einer Lohnart mit der Ausprägung § 67 Abs. 8 lit. f (Sozialpläne) ist es möglich, bei Eingabe der Lohnart im Programm "Bruttoerfassung" oder als Terminlohnart im Feld "Zusatzbetrag" das Gesamtbrutto des Sozialplans zu hinterlegen. Im Feld "Betrag" wird die monatliche Teilzahlung hinterlegt. Ist im Feld "Zusatzbetrag" ein Wert angegeben, dann wird anhand dieses Wertes die gesamte Lohnsteuer gemäß § 67 Abs. 8 lit f EStG ermittelt und im aktuellen Monat der aliquote Anteil zur ausbezahlten Teilzahlung angesetzt. SV und Werbungskosten können bei dieser Variante zur Ermittlung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden. Bei der anschließenden Ermittlung der dazugehörigen Bemessungsgrundlage werden sie sehr wohl einbezogen. Die Bemessungsgrundlage wird gesondert aliquot zum Gesamtbrutto ermittelt. Falls es zwei Sozialplan-Lohnarten mit unterschiedlicher Auslandstätigkeit gibt (z. B. Inland + DBA), dann wird die Obergrenze aliquot aufgeteilt. Auch die Sozialversicherung wird aliquot aufgeteilt.
Im Jahr 2025 steht die Ausprägung § 124b Z 478 (Mitarbeiterprämie) zur Verfügung.
Im Jahr 2024 steht die Ausprägung § 124b Z 447 (Mitarbeiterprämie) zur Verfügung.
Davor in den Jahren 2022 und 2023 hieß die Ausprägung "§ 124b Z 408 (Teuerungsprämie)".
Auslandstätigkeit (begünstigt) LAW_PFLI_ESTG_AUSLSofern es sich um Auslandstätigkeiten handelt, die mit dieser Lohnart abgerechnet werden, ist hier die entsprechende Einstellung zu treffen, damit die korrekte Lohnzettelart verwendet wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein (Inland)
- Monatage (LZ=23)
- DBA-Befreiungsmethode (LZ=8)
- Monatage mit DBA-Befreiungsmethode (LZ=23+8)
- Entwicklungshilfe (LZ=2)
- Montage mit DBA-Anrechnungsmethode (LZ=23+24)
- DBA-Anrechnungsmethode (LZ=24)
- Nein (LSt-Berechnung = Keine LSt wegen DBA)
Nein (LSt-Berechnung = Keine LSt wegen DBA): Diese Ausprägung entspricht der Ausprägung "Nein" mit der Ausnahme, dass sie nicht mit der Einstellung "Keine LSt aufgrund DBA" im Feld Lohnsteuer-Berechnung (Tabelle PSM im Dienstnehmer) übersteuert werden kann. Diese Ausprägung wird für Lohnarten der CoV KUA Unterstützung verwendet.
Hinweis | Unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Finanzamt" bei Feld "Lohnsteuerberechnung" ist die Ausprägung "keine Lohnsteuer wegen DBA" hinterlegt. Bei diesem Dienstnehmer wird eine Lohnart abgerechnet, die unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Pflichtigkeit" bei Feld "Auslandstätigkeit (begünstigt)" die Ausprägung "Nein" eingestellt hat. So ergibt sich am Ende des Jahres ein Lohnzettel 8 (LZ 8).
Ist hingegen mit derselben Einstellung im Dienstnehmerstamm bei der abgerechneten Lohnart im Lohnartenstamm die Ausprägung "Nein (Lst-Berechnung = keine Lst wegen DBA)" eingestellt, so ergibt sich am Ende des Jahres ein Lohnzettel 1 (LZ 1). |
Weitere Informationen zu
Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.
Ob und wie diese Lohnart das Jahressechstel erhöht, wird in diesem Feld geregelt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nicht zu erfassende Bezüge § 25 LAW_PFLI_ESTG_NZEB_PAR25Nicht zu erfassende Bezüge § 25 Abs 1 Z 2a u. 3a (75 %). Dieser Teil des Lohnzettels ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.
Pflegegeld LAW_PFLI_ESTG_PFLEGEGELDPflegegeld ist nur bei pensionsauszahlenden Stellen und Körperschaften öffentlichen Rechts mit der Angabe der Monate und des mit dieser Pflichtigkeit abgerechneten Betrages am Lohnzettel auszuweisen.
Teilentgelt LAW_PFLI_ESTG_TEILENTGELTMit diesen Pflichtigkeiten werden Teilentgelt-Lohnarten definiert, die am Beitragsgrundlagennachweis das Teilentgelt ausgewiesen haben. Dieses Feld ist nur dann aktiv, wenn im Feld
SV die Ausprägung "Laufende Bezüge" oder "Kurzarbeit SV lfd (ohne SW)" verwendet wird.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es handelt sich um kein Teilentgelt.
Ja (Tage und Betrag): Durch die Lohnart werden sowohl die Teilentgelt Tage als auch der Betrag definiert.
Ja (nur Betrag): Die Ausprägung "Ja (nur Betrag)" muss vom Anwender individuell bei eigenen Teilentgelt-Lohnarten eingestellt werden, die zwar entsprechend den Teilentgelt-Tagen aliquotiert werden sollen, aber wodurch die Teilentgelt-Tage selber nicht definiert werden.
Beispiel:
Möchten Sie, dass der Sachbezug im Falle eines Teilentgelts aliquotiert wird, so können Sie dies nun mit einer eigenen Lohnart bewerkstelligen. Die individuellen Lohnarten 2360 Sachbezug Teilentgelt und 2365 Sachbezug Teilentgelt Korrektur haben die Pflichtigkeit Teilentgelt mit der Ausprägung "Ja (nur Betrag)".
Die Lohnart 2105 wird standardmäßig aus der Krankverwaltung produziert, wenn der Mitarbeiter im 50%igen Teilentgelt ist. An ihr sind die Lohnarten 2106-2108 sowie 2360 und 2365 gekoppelt. Damit auch der Sachbezug entsprechend den Teilentgelt-Tagen aliquotiert wird, muss die Anzahl der Tage (im nachfolgenden Beispiel sind es 13 Tage) übergeben werden.
Würden Sie die Lohnart 2360 mit der Ausprägung "Ja (Tage und Betrag)" verwenden, so wären die Abrechnung und in weiterer Folge der Beitragsgrundlagennachweis falsch, denn dann würde mit insgesamt 26 Tagen gerechnet werden.
Mit der Ausprägung "Ja (nur Betrag)" werden die Tage für die Aliquotierung an die Lohnart 2360 übergeben. Die Teilentgelt-Tage haben jedoch keinen Einfluss auf die Abrechnung oder den Beitragsgrundlagennachweis.
In diesem Feld ist einzustellen, ob und in welcher Ausprägung es sich bei der zu definierenden Lohnart um Sonstige Werbungskosten handelt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- LSt lfd.
- § 67 Abs. 1, 2
- § 67 Abs. 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland)
- § 67 Abs. 5
- § 67 Abs. 6 fester Steuersatz
- § 67 Abs. 6 nach Tarif
- § 67 Abs. 8 lit. a (Vergleich)
- § 67 Abs. 8 lit. b (Kündigungsentschädigung)
- § 67 Abs. 8 lit. c (Nachzahlungen)
- § 67 Abs. 8 lit. d UEL lfd.
- § 67 Abs. 8 lit. d UEL SZ
- § 67 Abs. 8 lit. e (Pensionsabfindung)
- § 67 Abs. 8 lit. f (Sozialpläne)
- § 67 Abs. 8 lit. g (Insolvenz)
- § 67 Abs. 8 lit. g (Insolvenz) mit 6 %
- § 67 Abs. 10
Handelt es sich um
Sonstige Werbungskosten, so muss in diesem Feld definiert werden, wo diese am Lohnzettel (L16) aufgeführt werden müssen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Kommunalsteuer LAW_PFLI_KOMMSTDiese Pflichtigkeit gibt an, ob die Lohnart in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer fließt.
Prozentsatz, mit dem die Lohnart nach § 68 Abs. 2 EStG berücksichtigt wird.
Beim § 68 Abs. 2 EStG dürfen maximal 50%ige Zuschläge frei bleiben. Dieses Feld gibt an, um wieviel Prozent es sich bei diesem Zuschlag handelt. Wenn es sich um einen 100%igen Zuschlag handelt, dann darf nur die Hälfte davon (also 50 %) für den § 68 Abs. 2 EStG verwendet werden.
Beispiel | 100%iger Zuschlag mit 3 Stunden à 10 Euro. Im Feld Lohnsteuer (gem. EStG) ist die Ausprägung "§ 68 Abs. 2" und im Feld "Höhe des Zuschlages für § 68 Abs. 2" wird "100" hinterlegt. Beim § 68 Abs. 2. EStG können 3 Stunden à 5 Euro (also 50 %) verwendet werden. |
Beispiel | 100%iger Zuschlag mit 3 Stunden à 10 Euro. Im Feld Lohnsteuer (gem. EStG) ist die Ausprägung "§ 68 Abs. 1 (Umwandlung in § 68 Abs. 2 möglich)" und im Feld "Höhe des Zuschlages für § 68 Abs. 2" wird "100" hinterlegt. Beim § 68 Abs. 1 dürfen 3 Stunden à 10 Euro (100 %) verwendet werden. Wenn der § 68 (1) bereits voll ausgeschöpft ist, dann können beim § 68 Abs. 2 EStG 3 Stunden à 5 Euro (also 50 %) verwendet werden. |
Für die Berechnung des pfändbaren Betrages ist es erforderlich, dass alle pfändbaren Anwenderlohnarten mit dem entsprechenden Code gekennzeichnet werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Für unpfändbare Lohnarten. Alle Lohnarten, die bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nicht berücksichtigt werden sollen, müssen auf "Nein" gestellt werden. Zu diesen Lohnarten zählen beispielsweise:
- Diäten
- Kilometergeld
- Aufwandsentschädigung für auswärtige Arbeiten
- Abzugslohnarten - Ausnahme: Betriebsratsumlage!
Hinweis | Sämtliche Abzugslohnarten, wie z. B. die Lohnart "Akonto" oder die Abzugslohnarten für die Pfändung selbst, müssen als unpfändbar definiert werden (Ausprägung "Nein"), da diese nicht in die Berechnung der ungerundeten Bemessungsgrundlage einfließen dürfen. |
Laufende Bezüge
Diese Ausprägung erhalten alle laufenden Bezüge wie Gehalt, Monatslohn, Überstunden, Prämien, Provisionen, Zulagen ...
Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration
Bei Lohnarten, mit denen der 13. und 14. Bezug erfasst und abgerechnet wird, ist die Ausprägung "Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration" zu hinterlegen. Beim Bilanzgeld darf diese Ausprägung beispielsweise nicht hinterlegt werden, da es pfändungsrechtlich wie ein laufender Bezug zu behandeln ist.
Gesetzliche Abfertigung
Die gesetzliche Abfertigung muss mit einer eigenen Ausprägung gekennzeichnet werden, da sie für die Berechnung des pfändbaren Nettos der Beendigungsbezüge identifiziert werden muss.
Freiwillige Abfertigung
Bei freiwilligen Leistungen des Drittschuldners (Dienstgeber) an den Verpflichteten (Dienstnehmer), wie etwa eine freiwillige Abfertigung, ist die Ausprägung "freiwillige Abfertigung" zu hinterlegen.
UEL
Die Lohnarten für die Urlaubsersatzleistung (sowohl der laufende, wie auch der Sonderzahlungsanteil) werden mit der Ausprägung "UEL" gekennzeichnet.
Sachbezug
Pfändungsrechtlich erfährt auch der Sachbezug eine eigene Behandlung. Für die Berechnung des pfändbaren Betrages sind Sachbezüge in die ungerundete Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen und daher mit der Ausprägung "Sachbezug" zu kennzeichnen.
Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag lfd
Der auf dieser Lohnart abgerechnete Betrag wird je nach Vorzeichen als Erhöhungs- bzw. Herabsetzungsbetrag bei Pfändungen verwendet.
Pensionskasse LAW_PFLI_PKSoll die Pensionskassen-Beitragsberechnung nicht über die SV-BMGL erfolgen, sondern über die Lohnartenpflichtigkeit, können Sie hier festlegen, ob die Lohnart für die Berechnung des Pensionskassen-Beitrags herangezogen werden soll oder nicht. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Laufender Bezug
- Sonderzahlung
- Schlechtwetterzuschlag
- Kurzarbeit SV lfd (ohne SW)
- Kurzarbeit SV SZ (ohne SW)
- Unbezahlter Urlaub
Diese Pflichtigkeit kann auch firmenspezifisch und KV-spezifisch angepasst werden.
Durch dieses Feld wird die SV-Pflicht bestimmt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Für SV-freie Bezüge
Laufender Bezug: In der SV ist der Bezug wie ein laufender Bezug zu behandeln.
Sonderzahlung: In der SV ist der Bezug wie eine Sonderzahlung zu behandeln.
Schlechtwetterzuschlag: Es handelt sich um einen Schlechtwetterzuschlag.
Kurzarbeit SV lfd und SZ (ohne SW): Ab 2021 gilt: Wenn eine Bemessungsgrundlage Kurzarbeit SV lfd bzw. SZ gegeben ist, dann bekommt der Dienstgeber für die SV-Anteile, die er vom Dienstnehmer übernimmt, ebenfalls den ALV-Abschlag (Arbeitslosenversicherung). Wenn Bezüge Kurzarbeit SV lfd bzw. SZ vorhanden sind, die der Dienstgeber übernimmt, dann wird für den Dienstnehmer der Prozentsatz für den ALV-Abschlag nicht von den gesamten Bezügen SV lfd bzw. SZ, sondern von den um die Bezüge Kurzarbeit SV lfd bzw. SZ reduzierten Bezügen ermittelt.
Kurzarbeit SV lfd (ohne SW): Bei der A+E-Krankengeld werden bei der Information über den Sachbezug alle Lohnarten mit der Ausprägung "Kurzarbeit SV lfd (ohne SW)" ausgeschlossen. In der Regel hat nur eine Lohnart diese Ausprägung eingestellt, nämlich die SV-Differenz für Kurzarbeit.
Unbezahlter Urlaub: Zur Abrechnung der SV eines unbezahlten Urlaubs, die der Dienstnehmer für den Dienstgeber übernimmt.
In diesem Feld wird definiert, wer die SV-Anteile zahlt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- DN, DG jeweils
- DG übernimmt DN-Anteil
- DG übern. DN-Anteil ohne KU/WF
- DG übern. DN-Anteil + Erh. DB/DZ/KommSt/J6
- DG übern. DN-Anteil + Erh. DB/DZ/KommSt/J6 ohne KU/WF
- DG übern. DN-Anteil für Nach-/Vergleichszahlung
SW-Beitrag LAW_PFLI_SW_BEITRAGLohnarten mit der Pflichtigkeit SW-Beitrag bilden die Bemessungsgrundlage für den Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, welcher vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer in selber Höhe zu tragen ist.
Beispiel
| Auf diese Weise können zwei Lohnarten bei einem SW-pflichtigen Dienstnehmer abgerechnet werden, wobei die eine Lohnart für eine Inlandstätigkeit diese Pflichtigkeit auf "Ja" gestellt hat und für eine Auslandstätigkeit auf "Nein".
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Notiz LAW_POSTITNRIn diesem Feld können Notizen zu dieser Lohnart hinterlegt werden.
In diesem Feld wird festgelegt, wie die Lohnart in der Bruttoerfassung gerundet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Ja (kaufmännisch)
- Ja (abrunden)
- Ja (aufrunden)
Rundung Betrag auf LAW_RUNDUNG_BETRAG_AUFIn diesem Feld wird festgelegt, auf welchen Wert die Lohnart in der Bruttoerfassung gerundet werden soll. Es kann eine beliebige positive Zahl größer-gleich 0,01 eingegeben werden (z. B. 0,01 oder 0,1). Die Eingabe 0,01 bedeutet, dass der Betrag auf 2 Nachkommastellen genau gerundet wird.
In diesem Feld wird festgelegt, wie die Lohnart in der Bruttoerfassung gerundet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (kaufmännisch)
- Ja (abrunden)
- Ja (aufrunden)
Rundung Menge auf LAW_RUNDUNG_MENGE_AUFIn diesem Feld wird festgelegt, auf welchen Wert die Lohnart in der Bruttoerfassung gerundet werden soll. Es kann eine beliebige positive Zahl größer-gleich 0,0001 eingegeben werden (z. B. 0,01 oder 0,1). Die Eingabe 0,0001 bedeutet, dass die Menge auf 4 Nachkommastellen genau gerundet wird.
In diesem Feld wird festgelegt, wie die Lohnart bei der Eingabe in der Bruttoerfassung gerundet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (kaufmännisch)
- Ja (abrunden)
- Ja (aufrunden)
Hinweis | Zu beachten ist, dass weder in der Bruttoerfassung noch in der Abrechnung der Satz gespeichert wird. Insbesondere bei addierenden Lohnarten (Feld Eingaben addieren) oder wenn am Lohnset/Lohnkonto mehrere Lohnarten als Summe dargestellt werden (Reiter Lohnset/Lohnkonto), kann es zu Mischsätzen kommen. |
Rundung Satz auf LAW_RUNDUNG_SATZ_AUFIn diesem Feld wird festgelegt, auf welchen Wert die Lohnart bei der Eingabe in der Bruttoerfassung gerundet werden soll. Es kann eine beliebige positive Zahl größer-gleich 0,0001 eingegeben werden (z. B. 0,01 oder 0,1). Die Eingabe 0,0001 bedeutet, dass der Satz auf 4 Nachkommastellen genau gerundet wird.
Schnitt-Nr. LAW_SCHNITTNRIn diesem Feld können Sie den Durchschnitt aus der Schnittverwaltung, der auf der Lohnart produziert werden soll, definieren. Durch Mehrfachselektion können mehrere Schnitte gewählt werden.
Beispiel | Auf der Lohnart "Krank Arbeiter Schnitt frei" sollen die Schnittwerte des lohnsteuerfreien Schnitts (z. B. Schnitt 2) produziert werden. Auf der Lohnart "Krank Arbeiter Schnitt pflichtig" sollen die Schnittwerte des lohnsteuerpflichtigen Schnitts (z. B. Schnitt 1) produziert werden. Auf der Lohnart "Urlaub Schnitt pflichtig" sollen die Schnittwerte des lohnsteuerpflichtigen und lohnsteuerfreien Schnitts (z. B. Schnitt 1 + Schnitt 2) produziert werden. |
Hinweis | Soll der jeweilige Durchschnitt auf der Lohnart produziert werden, muss im Feld Eingabe Satz die Ausprägung "6 - Ja (Durchschnitt)" ausgewählt werden.
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Bruttoerfassung LAW_SICHTBAR_BRUTTOERFIn diesem Feld wird festgelegt, ob die Lohnart in der Bruttoerfassung angezeigt werden soll, wenn die Suchroutine mit der Funktionstaste F4 gestartet wird. Wird dieses Feld auf "Nein" gestellt, kann die Lohnart trotzdem in der Bruttoerfassung erfasst werden. Nur Lohnarten mit einem "Ja" in diesem Feld können über das Programm
Abrechnungen importieren importiert werden.
Budget LAW_SICHTBAR_BUDGETIn diesem Feld wird festgelegt, ob für die Lohnart in einem Budget-Datenbestand im Programm "Budget Planung" eine Budget-Regel definiert werden kann. Lohnarten wie Gehalt, Monatslohn oder eine Prämie haben üblicherweise dieses Feld mit "Ja" befüllt. Für NLZ-Lohnarten hingegen sollen keine Regeln im Budget angelegt werden und stehen typischerweise auf "Nein".
Sichtbar in PLE LAW_SICHTBAR_ZLEIn diesem Feld wird festgelegt, ob die Lohnart in der Projektleistungserfassung (PLE) sichtbar sein soll.
In diesem Feld wird definiert, ob und wie die Lohnart verbucht werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Keine Verbuchung
- Soll
- Haben
Eingabe Stammdatenfeld LAW_STAMMDATENFELDWählen Sie das Stammdatenfeld aus, das geändert werden soll, wenn die Lohnart importiert oder in der Bruttoerfassung eingegeben wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- LSt-Tage
- SV-Tage
- Kalendertage
- BV-Tage
- Aus-Tage Montage
- Aus-Tage Mont. mit DBA-BefrM
- Aus-Tage Mont. mit DBA-AnreM
- Ausl-Tage DBA-BefrM
- Ausl-Tage DBA-AnreM
- Ausl-Tage Entwicklungshilfe
- U-Bahn Wochen
- KV-Nummer
- KV-Unternummer
- Verwendungsgruppe
- Beschäftigungsjahr
- Teilzeit-Prozentsatz
- Monatsteiler
- Überstundenteiler
- Stammkostenstelle
- Nachtarbeiter
- Aliq. Pendlerpauschale
- J/6-Neuber. bei Aufroll.
- Öffi-/Jobticket/Werkverkehr
- Freifeld 01 Monat
- Freifeld 02 Monat
- Freifeld 03 Monat
- Freifeld 04 Monat
- Freifeld 05 Monat
- Freifeld 09 Monat
Reiter 1 - Bruttoerfassung LAW_TAB_1_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 1 - Name LAW_TAB_1_NAME_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 2 - Pflichtigkeit LAW_TAB_2_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 3 - Buchungsbeleg LAW_TAB_3_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 4 - Lohnset/Lohnkonto LAW_TAB_4_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 5 - Koppelung LAW_TAB_5_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 6 - KORE LAW_TAB_6_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 7 - PLE LAW_TAB_7_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Reiter 8 - Divers LAW_TAB_8_AKTIVDie Felder "Tab 1 - Name" bis "Tab 8 - Divers" sind im globalen Lohnartenstamm inaktiv und können nur KV- oder firmenbezogen geändert werden. Bei einer KV- bzw. firmenspezifisch angelegten Lohnart kann für jeden Reiter festgelegt werden, ob die KV- bzw. firmenspezifische Einstellung gelten soll oder die globale.
Beispiel | Wird das Feld "Tab 3 - Buchungsbeleg" KV-bezogen auf "Ja" gesetzt, gelten die KV-spezifischen Einstellungen des Reiters "Buchungsbeleg". Wird das Feld auf "Nein" gesetzt, gelten die globalen Einstellungen. |
Bei der Neuanlage einer KV- bzw. firmenspezifischen Lohnart werden die Inhalte der "Tab"-Felder des Reiters "Verwaltung" automatisch auf "Nein" gestellt. Falls nun beispielsweise im Reiter 1 eine Veränderung vorgenommen wird (z. B. Bezeichnung für die Lohnart), wird das dazugehörige Feld im Reiter "Verwaltung" automatisch auf "Ja" gesetzt. Dadurch ist nicht mehr die "gesamte" Lohnart firmenspezifisch angelegt, sondern nur der Tab, der sich tatsächlich von der globalen Lohnart unterscheidet.
Wird nun in der globalen Lohnart auf einem anderen Schirm eine Veränderung vorgenommen (z. B. die Einstellungen im Tabreiter "KORE"), wirkt sich diese Veränderung auch auf die firmenspezifische Lohnart aus - was in den meisten Fällen erwünscht ist. Ist dem nicht so, müsste man auch diesen Teil der Lohnart firmenspezifisch abändern.
Sollen bei der Lohnart in der Bruttoerfassung Tage erfasst werden, kann hier die entsprechende Auswahl getroffen werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
- Ja (1/2-Entgelt)
- Ja (1/4-Entgelt)
- Ja (ohne Entgelt)
- Ja (unbezahlter Urlaub)
- Ja (Wert von Berechnungsgenerator)
- Ja (1/2-Entgelt, Wert von Berechnungsgenerator)
- Ja (1/4-Entgelt, Wert von Berechnungsgenerator)
- Ja (ohne Entgelt, Wert von Berechnungsgenerator)
- Ja (unbezahlter Urlaub, Wert von Berechnungsgenerator)
- Ja (Kalendertage)
Werden die Felder
Eingabe Menge und
Eingabe Satz befüllt, muss auch immer ein entsprechender Teiler hinterlegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es ist kein Teiler definiert.
Überstundenteiler: Der Überstundenteiler, der beim Dienstnehmer hinterlegt ist, wird herangezogen.
Monatsteiler: Der Monatsteiler, der beim Dienstnehmer hinterlegt ist, wird herangezogen.
Tagesteiler: Der Tagesteiler, der beim Dienstnehmer hinterlegt ist, wird herangezogen.
Sollstunden laut Wochenmodell: Die Sollstunden des Dienstnehmers werden vom hinterlegten Wochenmodell ermittelt.
Kalendertage: Die Kalendertage, mit denen die Abrechnung in diesem Monat erfolgt, werden als Teiler herangezogen.
Arbeitstage laut Wochenmodell: Die Arbeitstage des Dienstnehmers werden vom hinterlegten Wochenmodell ermittelt.
30: Der Teiler ist fix 30.
Krankentage/Wochen * 4,33: Wenn im Feld Krank-Einheit Arbeitstage hinterlegt sind, wir die Anzahl der Kranktage pro Woche laut Wochenmodell mit 4,33 multipliziert. Wenn im Feld Krank-Einheit Kalendertage hinterlegt sind, dann ist der Teiler 30. Das Ergebnis ist der Teiler.
Steht das Feld "Teilzeit-Prozentsatz anwenden" auf "Nein" (Standardeinstellung), wird der Teilzeitprozentsatz lt. KV aus dem Programm Dienstnehmer nicht berücksichtigt, d. h., es findet auch keine automatische Berechnung statt. Steht das Feld auf "Ja", wird der
Teilzeitprozentsatz lt. KV aus dem Programm
Dienstnehmer verwendet. Das bedeutet, dass bei Teilzeitmitarbeitern im Vorfeld keine Kürzung des Grundbezugs erfolgen muss und die vollen 100 % erfasst werden können. Der eingegebene Wert wird dann automatisch mit dem
Teilzeitprozentsatz lt. KV, der im Programm
Dienstnehmer hinterlegt ist, multipliziert.
Hinweis | In Bezug auf die Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung gibt es daher bei Teilzeitmitarbeitern zwei verschiedene Vorgehensweisen. Man sollte sich jedoch unbedingt für einen Weg entscheiden! |
Beispiel
| 40-Stunden-Woche, volles Gehalt € 1.455,00 → 16-Stunden-Woche (Teilzeit), Gehalt daher € 582,00
Soll in der Bruttoerfassung beim Teilzeitmitarbeiter - das "tatsächliche verminderte" Gehalt, also € 582,00 erfasst werden, dann sollten alle Lohnarten im Feld "Teilzeit-Prozentsatz anwenden" auf "Nein" gestellt sein.
- das "fiktive volle" Gehalt, also € 1.455,00 erfasst werden, dann sollten alle Lohnarten im Feld "Teilzeit-Prozentsatz anwenden" auf "Ja" gestellt sein.
|
Hinweis | Der Teilzeit-Prozentsatz wird nur bei Betragslohnarten angewandt und hat auf den Satz einer Lohnart keinen Einfluss. Dies ist in den meisten Fällen (z. B. Stundenlohn oder die meisten Zulagen) auch erwünscht. In konkreten Ausnahmefällen soll der Teilzeit-Prozentsatz auf den Satz einer Lohnart angewandt werden, beispielsweise bei einer Kinderzulage je Kind in Höhe von € 150 für eine Vollzeitkraft. Eine Teilzeitkraft mit 50 % Teilzeit-Prozentsatz soll jedoch nur € 75 pro Kind an Kinderzulage erhalten. In solchen Ausnahmefällen ist dieses Feld mit "Nein" zu befüllen und eine Berechnung für den Satz zu verwenden, in welcher der Teilzeit-Prozentsatz berücksichtigt wird. |
Veränderbar durch Neuberechnung LAW_VERAENDERBARSteht dieses Feld auf "Ja" bedeutet das, dass der Wert dieser Lohnart im Zuge einer Neuberechnung (z. B. ausgelöst durch die Änderung des Gehalts) in der Bruttoerfassung verändert wird. Soll die Lohnart bei einer Neuberechnung nicht verändert werden, muss dieses Feld auf "Nein" gestellt werden.
Achtung! | Wird dieses Feld auf der Lohnart 9600 "Auszahlungsbetrag" auf "Ja" gestellt, dann hat dies zur Konsequenz, dass am Kontoblatt des Verbindlichkeitenkontos 3640 "Verrechnung Löhne und Gehälter" die Auszahlungsbeträge der Mitarbeiter einsehbar sind.
Grundsätzlich wird die Einstellung "Nein" für die Lohnart 9600 "Auszahlungsbetrag" empfohlen. Soll dieses Feld für die Lohnart 9600 "Auszahlungsbetrag" dennoch auf "Ja" gestellt werden, dann stellen Sie durch Berechtigungen sicher, dass die in die FIBU gebuchten Daten nur von dafür berechtigten Benutzern eingesehen werden können. |
Vorschlag Stammdatenfeld LAW_VORSCHLAG_STAMMDATWird im Feld
Eingabe Stammdatenfeld nicht die Ausprägung "Nein" verwendet, ist dieses Feld aktiv. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt kein Vorschlag.
Ja: Diese Ausprägung wird beim Import für das Stammdatenfeld verwendet.
Ja (Wert von Berechnungsgenerator): Im Feld
Berechnungsnummer Stammdatenfeld ist die Nummer jener Berechnung zu hinterlegen, die den Wert des Stammdatenfeldes ermittelt.
Ja (Sollstunden laut Wochenmodell): Die Sollstunden laut dem beim Dienstnehmer hinterlegten
Wochenmodell werden übernommen.
Ja (Arbeitstage laut Wochenmodell): Die Arbeitstage laut dem beim Dienstnehmer hinterlegten
Wochenmodell werden übernommen.
Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell): Das Pendlerdrittel wird anhand des beim Dienstnehmer hinterlegten
Wochenmodells ermittelt.
Ja (Pendlerdrittel laut Ist-Zeiterfassung): Das Pendlerdrittel wird anhand der Ist-Zeiterfassung ermittelt. Diese Ausprägung muss herangezogen werden, wenn der Programmpunkt ZEIT
→ Datentransfer
→ ZEIT in LOHN übernehmen in Verwendung ist.
Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell abzgl. Telearbeitstage): Die Pendlertage werden anhand des
Wochenmodells abzüglich der auf der Lohnart 7590 erfassten
Telearbeitstage und der entsprechenden Telearbeitstage bei Auslandstätigkeit ermittelt. Abhängig von den Pendlertagen ergibt sich danach das Pendlerdrittel. Für alle Abrechnungsmonate vor Juli 2021 verhält sich diese Ausprägung gleich wie die Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell)".
Ja (Pendlerdrittel laut Pendlertagen): Auf Basis der Lohnart 7596 "Pendlertage" wird bei dieser Ausprägung das Pendlerdrittel ermittelt.
Mit diesem Feld wird festgelegt, wie das Vorzeichen des eingegebenen Wertes verändert werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt keine Änderung des Vorzeichens.
Ja (immer negativ): Egal, wie der Wert erfasst wird, der Betrag wird immer auf einen negativen Betrag umgestellt.
Ja (immer positiv): Egal, wie der Wert erfasst wird, der Betrag wird immer auf einen positiven Betrag umgestellt.
Ja (Drehung): Es erfolgt eine automatische Änderung auf das jeweils andere Vorzeichen. Aus einem positiven wird ein negativer Betrag und umgekehrt.
PLE in LOHN überleiten (Gut-Std./Div. NLZ-Nr.) LAW_ZLE_DNZ_NRDieses Feld ist nur dann aktiv und muss befüllt werden, wenn im Feld
PLE -> Lohn-Ziel eine der Ausprägungen
- Gutstunden (+),
- Gutstunden (-),
- Gutstunden (+/-) bzw.
- Diverse Nichtleistungszeit
hinterlegt wurde. In diesem Feld ist die Nummer des Gutstundentopfes bzw. der Diversen Nichtleistungszeit-Art zu hinterlegen. Gutstunden und Diverse Nichtleistungszeiten werden im Paket LOHN unter Stammdaten
→ Diverse Stammdaten
→ Gutstunden/Diverse NLZ verwaltet.
In diesem Feld ist die Bewertungsart für die Projektleistungserfassung (PLE) auszuwählen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
PLE -> Lohnziel LAW_ZLELOHN_ZIELIn diesem Feld kann das Ziel im Paket LOHN definiert werden, auf welchem die Informationen aus der PLE im Zuge der Überleitung aus der PLE in den Lohn landen. Beispielsweise kann hier hinterlegt werden, dass die Informationen an die Urlaubsverwaltung, die Schlechtwetterverwaltung oder direkt den Importpuffer übergeben werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Importpuffer
- Importpuffer (ohne PLE-Kostentypen)
- Urlaub
- Krankheit
- Arbeitsunfall
- Freizeitunfall
- Arzt
- Pflegeurlaub
- Gutstunden (+)
- Gutstunden (-)
- Gutstunden (+/-)
- Diverse Nichtleistungszeiten
- Schlechtwetter
- Schlechtwetter (Folgewirkung)
- Schlechtwetter (besondere Witterungseinflüsse)
- Kostenverteilung
- Kostenverteilung + Importpuffer (ohne PLE-Kostentypen)
Schnittzuordnung MCU_LAW_SCHNITTZUMit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf

gelangen Sie in das Programm
Schnittzuordnung, wo festgelegt wird, in welcher Form eine Lohnart in der Schnittberechnung eingesetzt wird.