Beschreibung:     
In dieser Tabelle werden Daten des Personalstamms, die insbesondere für die Abrechnung relevant sind, monatlich gespeichert.

Abrechnungsmethode  PSM_ABRE_METHODE
Dieses Feld hat abhängig vom Lohnjahr unterschiedliche Ausprägungen.

Im Lohnjahr 2026 stehen die folgenden Ausprägung zur Verfügung:

-:  Standard laut Gesetzeswerten von 2026

Gesetzeswerte § 68 (2) von 2025 verwenden: Es werden die Gesetzeswerte des Jahres 2025 herangezogen (18 Stunden/€ 200).

Gesetzeswerte § 68 (2) (max. 10 Std/120 Euro) verwenden: Es werden zuvor für das Jahr 2026 geltenden Werte herangezogen (10 Stunden/€ 120). Diese Ausprägung ist möglicherweise zur Nacherfassung relevant, falls mit diesen Gesetzeswerten ursprünglich abgerechnet worden ist. Beachten Sie, dass hierdurch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung umfangreiche manuelle Nacharbeiten anfallen.

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Im Lohnjahr 2025 steht keine Ausprägung zur Verfügung.

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Im Lohnjahr 2024 steht die Ausprägung "Gesetzeswerte § 68 (1), (2) von 2023 verwenden" zur Verfügung. Falls Überstunden und deren Zuschläge zeitversetzt ausgezahlt werden sollen und die Gesetzeswerte bez. des § 68 (1), (2) vom Jahr 2023 verwendet werden sollen, ist diese Ausprägung zu wählen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Neuerungen 2024 Kapitel Zeitversetzte Auszahlung von Überstunden und Zulagen.

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Im Lohnjahr 2022 stehen die folgende Ausprägungen zur Verfügung:

neue Pendlerpauschale anwenden (ab 5/2022): Standardeinstellung, denn ab Mai 2022 gelten für Pendlerpauschale und Pendlereuro geänderte Gesetzeswerte.

neue Pendlerpauschale NICHT anwenden (ab 5/2022): Diese Ausprägung ist in Einzelfällen zu verwenden, wenn für EINZELNE Dienstnehmer NICHT die neue Pendlerpauschale ab Mai 2022 angewandt werden soll, z. B. weil sie bereits ausgetreten und endabgerechnet worden sind.

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In Lohnjahren 2020 und früher wird über dieses Feld festgelegt, wie die Zuordnung der SV zu den Bezügen nach § 67 (1,2) innerhalb des J/6 erfolgen soll. Im Lohnjahr 2021 sind zwar auch diese Ausprägungen ersichtlich, allerdings ohne Bedeutung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • SV-Zuordnung § 67(1,2) gemäß LStRL bis 2020
  • SV-Zuordnung § 67(1,2) gemäß LStRL 2021
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Abrechnungskreis  PSM_ABRECHNUNGSKREIS
Dienstnehmer, die zur gleichen Zeit abgerechnet werden sollen (z. B. Angestellte zum 25. und Arbeiter zum 30. des Monats), können in diesem Feld mit der gleichen Abrechnungskreisnummer gekennzeichnet werden. Im Anschluss kann die Monatsabrechnung (d. h. Bruttoerfassung, Abrechnung, div. Auswertungen und Endverspeicherung) getrennt bzw. je Abrechnungskreis durchgeführt werden.

Hinweis 
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Wenn Abrechnungskreise in Verwendung sind und ein Dienstnehmer diesen untermonatig wechselt, so wird im Zuge dessen ein neues Dienstverhältnis angelegt. Beim Endverspeichern dieses Dienstnehmers darf kein Abrechnungskreis als Filter hinterlegt sein.

Dieser Dienstnehmer ist extra zu verspeichern. Der Grund dafür liegt darin, dass eine Endverspeicherung pro Abrechnungskreis zu Statusproblemen führen kann.

Hinweis 
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Wenn im Dienstnehmerstamm bei den Einstiegsfeldern die Abrechnungskreiseingabe aktiviert ist, so wird dieser Filter bei den Combobox-Ausprägungen "alle Dienstnehmer" und "ausgetretene Dienstnehmer" ignoriert.

ID Arbeitsstätte  PSM_ABS_HRSSEQID
Identifikationsnummer der Arbeitsstätte

KORE-Abteilung  PSM_ABTEILUNG
Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "KORE-Abteilung" am Artikelstamm.

Hinweis
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Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat.
Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet.
Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen:
Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und Warenannahme

KORE-Abteilung  PSM_ABTEILUNG
Die KORE-Abteilung, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Abteilung ist als KORE-Typ angelegt.

Hinweis 
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Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für KORE-Abteilungen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stamm-KORE-Abteilung hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf KORE-Abteilungen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stamm-KORE-Abteilung beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.

Abwesenheit  PSM_ABWESENHEIT
Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png gelangen Sie in die Nichtleistungszeiten-Verwaltung.  

freiwilliger LSt-Abzug § 47 (1) lit. b  PSM_ABZUG_FRW
Dieses Feld ist auf "Ja" zu stellen, falls es zu einem freiwilligen Lohnsteuerabzug gem. § 47 Abs. 1 lit. b EStG kommt. Für alle Monate mit der gleichen Ausprägung in diesem Feld wird ein Lohnzettel Finanz (L16) zusammengefasst.

Beispiel
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Dieses Feld ist in den Monaten Jänner bis April sowie Juli bis Dezember auf "Nein" gesetzt, aber in den Monaten Mai bis Juni auf "Ja".

Dann wird ein L16 für den Zeitraum Jänner bis Dezember natürlich mit den korrekten Beträgen (ohne der Monate Mai bis Juni) und ein L16 für den Zeitraum Mai bis Juni erstellt.

Abzug fiktive LSt Ausland (%)  PSM_ABZUG_LST_AUSL_PROZ
Ab dem Jahr 2022: In diesem Feld kann der Abzug der fiktiven Lohnsteuer laufend für einen Auslandsanteil in Prozent erfasst werden.

Änderungsdatum  PSM_AENDERUNGSDATUM
Datum der letzten Änderung

Aliquotierung § 68 (1), (2)  PSM_ALIQU_P68
In diesem Feld können Sie festlegen, ob im Falle einer Kürzung der LSt-Tage (z. B. bei Ein- und Austritt oder bei Anlage eines neuen technischen Dienstverhältnisses) die Freibeträge nach § 68 (1) und § 68 (2) aliquotiert werden sollen. Ab der Jahresumstellung 2020/2021 wird dieses Feld für das neue Jahr immer auf die Standardausprägung "Nein" zurückgesetzt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Nein: Die Freibeträge § 68 (1) bzw. § 68 (2), werden nicht aliquotiert. Im Falle von 2 Dienstverhältnissen wird je Dienstverhältnis der nicht aliquotierte Freibetrag herangezogen.

Ja, § 68(1) und (2): Die Freibeträge § 68 (1) bzw. § 68 (2) werden aliquotiert. In diesem Fall werden sowohl die Stunden als auch die Beträge der Lohnarten entsprechend den jeweiligen Lohnsteuertagen aliquotiert. Insbesondere bei Anlage technischer Dienstverhältnisse (z. B. durch untermonatigen Wochenmodellwechsel) wird diese Ausprägung automatisch in diesem Monat eingestellt. Mit der Endverspeicherung wird wieder die Ausprägung "Nein" im nächsten Monat initialisiert.

Ja, nur § 68(1): Der Freibetrag § 68 (1) wird aliquotiert. Hier erfolgt nur eine Berücksichtigung des Betrages der Lohnarten. Der Freibetrag wird entsprechend den jeweiligen Lohnsteuertagen aliquotiert. Diese Ausprägung wird automatisch, sofern erforderlich, bei Umstellungen aus BMD 5.5 verwendet und ist vom Anwender nie manuell einzustellen.

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Alleinverdiener/-erzieher  PSM_ALLEINVERDIENER
Hat der Dienstnehmer Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, muss in diesem Feld die jeweilige Einstellung getroffen werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Alleinverdiener
  • Alleinerzieher
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AVAE Kinder  PSM_ALLEINVERDIENER_KINDER
Hier muss die Anzahl der Kinder für die Berechnung des AVAB bzw. AVAE erfasst werden.

Anzahl der Kinder 
Höhe des AVAB/AVAE jährlich (2024)
Höhe des AVAB/AVAE jährlich (2025)
AVAB/AEAB: 1 Kind€ 572,00€ 601,00
AVAB/AEAB: 2 Kinder 
€ 774,00
€ 813,00
AVAB/AEAB: Zusatzbetrag für jedes weitere Kind  
€ 255,00
€ 268,00


AV Rückverr. Prozent  PSM_ALV_RUECK_PROZ
ALV Rückverr. Prozent 

AV-Staffelung  PSM_ALV_STAFFELUNG
Dieses Feld steht ab dem Lohnjahr 2019 nicht mehr zur Verfügung. Hier kann in Lohnjahren bis 2018 eingestellt werden, ob die ALV-Staffel-Automatik angewendet werden soll oder nicht, wobei die Standardeinstellung immer auf "anwenden" gesetzt ist. 

Angehörige  PSM_ANGEHOERIGE
Dieses Feld dient zur Anlage der Familienangehörigen eines Dienstnehmers.
 
Hat der Dienstnehmer beispielsweise Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, muss zur richtigen Darstellung am L16 der jeweilige Ehepartner bzw. das jüngste Kind angelegt werden. Auch im Falle einer Pfändung wird die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erstmalig aus den hier vorhandenen Einträgen ermittelt. Das Feld Unterhaltsberechtigte Personen muss danach manuell gewartet werden.

Einen Überblick über die erfassten Angehörigen bietet die Auswertung "Angehörigenliste" im Programm Auswertungsdesigner bzw. Lohnauswertungen drucken.

Arbeitsstätte  PSM_ARBEITSSTAETTE
Die hier hinterlegte Arbeitsstätte ist jene, die am L16 in der Arbeitsstättenmeldung für die Statistik Austria des Dienstnehmers angedruckt wird.  

§ 67 (1, 2) In- und Ausland  PSM_AUFTEILUNG_GRENZE
Laut der EAS-Auskunft 3331 des BMF ist es ab 2014 möglich, die Grenzen für sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1, 2 zwischen In- und Ausland anteilsmäßig aufzuteilen, wenn ein Dienstnehmer im gleichen Monat Inlands- und Auslandssonderzahlungen erhält. Die Aufteilung der Grenzen betrifft die Fragen,
  • welche Bezüge vorrangig das Jahressechstel ausschöpfen.
  • welche Bezüge vorrangig in der Staffelung der Prozentsätze des § 67 Abs. 1, 2 berücksichtigt werden.
Dafür gibt es im Lohnartenstamm bei der Lohnsteuer die neue Ausprägung § 67 Abs 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland).

Über dieses Feld kann die Einstellung der Lohnartenpflichtigkeit beim einzelnen Dienstnehmer übersteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 

Bezüge direkt zuordenbar: Laut Lohnsteuerrichtlinien. Ausland geht vor Inland. Diese Ausprägung ist vorgangig gegenüber der Lohnartenpflichtigkeit, obwohl eine betroffene Lohnart eventuell in der Brutterfassung abgerechnet worden ist.

Grenzen anteilsmäßig aufteilen: Laut EAS 3331. Anteilsmäßiges Ausschöpfen im Verhältnis der SZ-Brutto-Inland zu SZ-Brutto-Ausland im Auszahlungsmonat. Diese Ausprägung ist vorgangig gegenüber der Lohnartenpflichtigkeit, obwohl eine betroffene Lohnart eventuell in der Brutterfassung abgerechnet worden ist.

Lt. Lohnartenpflichtigkeit: Laut EAS 3331. Alle Lohnarten, bei denen eingestellt ist, dass eine Aufteilung der Grenzen erfolgen soll (Programm "Lohnarten", Feld Auslandstätigkeit (begünstigt)), werden wie oben beschrieben aufgeteilt. Alle Lohnarten mit "normaler" Sonderzahlungspflichtigkeit werden vorrangig dem Ausland zugeteilt. Beachten Sie, dass die verwendete Auslandssonderzahlungslohnart bei dieser Ausprägung die Einstellung "§ 67 Abs. 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland)" im Feld Lohnsteuer (gem. EStG) haben muss.

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Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage Montage  PSM_AUSLANDSTAGE
Tage der Auslandstätigkeit Montage

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage DBA-AnreM  PSM_AUSLANDSTAGE_ANR_ENTS
Tage der Auslandstätigkeit Entsendung mit DBA-Anrechnungsmethode

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage Mont. mit DBA-BefrM  PSM_AUSLANDSTAGE_DBA
Tage der Auslandstätigkeit Montage mit DBA-Befreiungsmethode

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage Mont. mit DBA-AnreM  PSM_AUSLANDSTAGE_DBA_ANRE
Tage der Auslandstätigkeit Montage mit DBA-Anrechnungsmethode

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage DBA-BefrM  PSM_AUSLANDSTAGE_ENTS
Tage der Auslandstätigkeit Entsendung mit DBA-Befreiungsmethode

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage Entwicklungshilfe  PSM_AUSLANDSTAGE_ENTW
Tage der Auslandstätigkeit Entwicklungshilfe

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Ausl.-Tage fixieren  PSM_AUSLANDSTAGE_KZ
Ist dieses Feld auf "Ja" gesetzt, dann werden die Auslandstage für den nächsten Monat fixiert. Steht dieses Feld auf "Nein", dann werden die Auslandstätigkeitstage im nächsten Monat mit 0 initialisiert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja (Folgemonat = gleiche Werte)
  • Ja (Folgemonat = 30)
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Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

AVAE-Betrag  PSM_AVAE_BETRAG
In diesem Feld steht der maximal mögliche AVAE-Betrag. Ist dieser Betrag größer als die Lohnsteuer laufend, dann ist entsteht natürlich KEINE Negativsteuer.

Betriebskennzeichen  PSM_BBK_BBKNR
Hier ist das BUAK-Betriebskennzeichen auszuwählen, unter dem der Dienstnehmer bei der BUAK geführt wird. Die Betriebskennziffern werden im Lohnfirmenstamm unter dem Reiter "BUAK-BKZ" definiert.

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Beitragsgruppe  PSM_BEITRAGSGRUPPEID
Die Beitragsgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern
 
Es werden nur jene Beitragsgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden.  

Beispiel
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Arbeitsverhältnis: Angestellter
Versicherungsgruppe: Geringfügig
Versicherung: ASVG
 
Folgende Beitragsgruppen werden vorgeschlagen:

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Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Beitragsgruppen umgestellt werden.

Betriebsrat  PSM_BETRIEBSRAT
Auswahl des Betriebsrats, an den die Betriebsratsumlage abgeführt wird.
 
Hinweis
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Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit", Feld Betriebsrat) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der BU bestimmt werden.
 
Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung der BU herangezogen. 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserer Onlinehilfe Betriebsrat: Anlage und Abrechnung.

Firma  PSM_BETRIEBSRAT_FIRMENNR
Firma des Betriebsrat

PersonenID Betriebsrat  PSM_BETRIEBSRAT_PERSONENID
Personen-ID Betriebsrat

Betriebsrat rechnen  PSM_BETRIEBSRAT_RECHNEN
Dieses Feld wird benötigt, wenn in einem Monat die Berechnung der Betriebsratsumlage rückgängig gemacht werden soll. Das heißt, im entsprechenden Monat darf keine BU gerechnet werden. Ist das der Fall, ist das Feld auf "Nein" zu stellen.

Hinweis 
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Das Feld ist nur in der Bruttoerfassung über die Funktion Stamm aufrufbar und kann auch nur in einem Aufrollmonat bearbeitet werden.

PSM_BGS_BEITRAGSGRUPPEID  PSM_BGS_BEITRAGSGRUPPEID
Beitragsgruppen-ID 

ID Beitragsgruppe Voll/Gering  PSM_BGS_VG_WECHSEL_ID
Voll/Gering-Wechsel Beitragsgruppe für den automatischen Wechsel der Beitragsgruppe bei schwankenden Bezügen.

nächste BJ-Änderung  PSM_BJ_AENDERUNG
In diesem Feld muss bei der Neuanlage eines Dienstnehmers einmalig festgelegt werden, wann die erste (nächste) Beschäftigungsjahr-Änderung erfolgen soll. Die eingetragene Jahreszahl wird im weiteren Verlauf automatisch aufgrund der in der L/G-Tabelle hinterlegten Vorrückungen angepasst.

Bonus Altfall  PSM_BONUS_ALTFALL
Das Bonus/Malus-System war bis 31.08.2009 in Kraft. Für Dienstnehmer, die vor dem 01.09.2009 von der Begünstigung erfasst waren und deren Dienstverhältnis noch aufrecht ist, entfällt der Dienstgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-DG-Beitrag) weiterhin. In diesen Fällen ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen.

Ab 2026 kann kein Bonus-Altfall mehr abgerechnet werden, da diese Regelung ausgelaufen ist. Dieses Feld wird daher mit der Jahresumstellung auf "Nein" gestellt.

Bonuspension  PSM_BONUSPENSION
Falls es sich um eine Bonuspension handelt, ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen. Unabhängig von der Versicherung beträgt die Reduktion beim Dienstnehmer 5,12 % und beim Dienstgeber 6,28 %.

Betriebsratsumlage bei "Abrechnung ohne Lohnart" berechnen  PSM_BR_BERECH_OHNELA
Legen Sie hier fest, ob die Betriebsratsumlage auch bei einer "Abrechnung ohne Lohnart" berechnet werden soll. 

Zugehörigkeit  PSM_BUAK_ZUGEH
In diesem Feld wird definiert, ob der Dienstnehmer der BUAK angehört und ob die Abrechnung mit Treuhandkonto oder per Direktverrechnung erfolgt. Vor 2022 war das Feld eine einfache Checkbox (Ja/Nein-Feld). Mit der Jahresumstellung auf das Jahr 2022 wird dieses Feld abhängig vom Feld BUAK Direktverrechnung in der Lohnfirma initialisiert. Die Unterscheidung in Treuhandkonto oder Direktverrechnung ist insbesondere für die korrekte Berechnung der Pfändung ausschlaggebend. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Treuhandkonto
  • Direktverrechnung
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Beachten Sie, dass bei BUAK-zugehörigen Dienstnehmern keine Schwerarbeitsmeldungen erstellt werden, da diese von der BUAK durchgeführt werden.

Betriebliche Vorsorge  PSM_BV_RECHNEN
Hier wird festgelegt, ob ein Dienstnehmer der "Abfertigung NEU" angehört oder nicht. Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch auf "Ja, weil Neueintritt" gestellt (Ausnahmen: Freie Dienstnehmer, Ferialpraktikanten und diverse Dienstnehmer wie z. B. Arbeiter mit BUAK-Zugehörigkeit).
 
Tritt ein Dienstnehmer in das neue Abfertigungssystem über, stehen die Ausprägungen  "Ja, weil Vollübertritt" oder "Ja, weil Teilübertritt" zur Verfügung, wobei die jeweilige Auswahl nur für die Rückstellungsberechnung von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Berechnung der BV-Beiträge gibt es zwischen den Ausprägungen keinen Unterschied.
 
Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja, weil Neueintritt
  • Ja, weil Vollübertritt
  • Ja, weil Teilübertritt
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BV-Tage  PSM_BV_TAGE_LFD
Betriebliche Vorsorge Tage

BVA-Art  PSM_BVA_ART
Ist im Feld Versicherung die Ausprägung "BVA" gewählt, ist dieses Feld aktiv. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

-: Keine BVA-Art

Vertragsbediensteter: Am Lohnzettel Finanz (L16) wird die Soziale Stellung bei dieser Einstellung mit dem Wert "Vertragsbedienstete(r)" befüllt.

Beamter: Am Lohnzettel Finanz (L16) wird die Soziale Stellung bei dieser Einstellung mit dem Wert "Beamter/Beamtin" befüllt.

Mandatar: Am Lohnzettel Finanz (L16) wird die Soziale Stellung bei dieser Einstellung mit dem Wert "Sonstige" befüllt.

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BVA Frühkarenz  PSM_BVA_FRUEHKARENZ
Das Feld "BVA Frühkarenz" steht ab dem Lohnjahr 2020 zur Verfügung und ist nur dann editierbar, wenn der Dienstnehmer BVA versichert ist. Steht das Feld auf "Ja" wird beim SV-DG Anteil kein UV-Beitrag gerechnet.

DAG  PSM_DAG
Das Feld "DAG" (kurz für Dienstgeberabgabe) kann vom Anwender nicht verändert werden (ist für den Anwender im Dienstnehmerstamm außerdem nicht sichtbar) und wird im Zuge der Summierung automatisch, abhängig von der Einstellung im Firmenstamm "DAG bei geringf. rechnen", gesetzt. Ob die DAG gerechnet wird oder nicht, können Sie beispielsweise im Programm "Abrechnung ansehen" im jeweiligen Monat am Reiter "Dienstnehmer" im  Feld "DAG" nachvollziehen. In diesem Feld wird gekennzeichnet, ob die DAG gerechnet werden soll oder nicht.

DB  PSM_DB
Dienstgeberbeitrag - Ist der Dienstnehmer DB-pflichtig?

DB Prozentsatz  PSM_DB_PROZ
Der Dienstgeberbeitrag (DB) soll ab dem Jahr 2025 von 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden (Stand November 2022).

Ab dem Jahr 2025 steht in diesem Feld nur die Ausprägung "Laut Gesetzeswert" zur Verfügung und das Feld ist gesperrt. 

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In den Lohnjahren 2023 und 2024 standen folgende Ausprägungen in diesem Feld zur Verfügung:

Eine vorgezogene Reduktion für die Jahre 2023 und 2024 auf 3,7 % ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Standardmäßig wird ab 2023 mit dem reduzierten und günstigeren DB-Prozentsatz von 3,7 gerechnet. Mit diesem Feld kann manuell der frühere, höhere DB-Prozentsatz eingestellt werden. Mit der Jahresumstellung auf das Jahr 2023 wird dieser Wert gesetzt bzw. gilt für Neuanlagen ab 2023.

Möchte man bewusst den höheren DB-Prozentsatz, dann kann dieses Feld auf den alten, höheren Wert gesetzt werden und es sollte ein DN-Vorschlag im Programm Lohnfirmen für neue Dienstnehmer gesetzt werden. Setzen Sie bei Wiedereintritten das Feld manuell, denn bei Wiedereintritten wird der DN-Vorschlag nicht ausgelöst.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • 3,7
  • 3,9
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DBA-AnreM mit LSt-Berechnung  PSM_DBA_ANREMLST
Für Dienstnehmer, die im Ausland mit DBA-Anrechnungsmethode abgerechnet werden, kann über dieses Feld eine fiktive Inlands-Lohnsteuer berechnet werden, welche dann am Auslandslohnzettel angedruckt wird. Dies hat den Vorteil, dass für den Dienstnehmer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung keine zu hohen Nachzahlungsbeträge anfallen.

Das Feld ist jedoch nur relevant, wenn Auslandstage mit Anrechnungsmethode (im Feld Ausl-Tage DBA-AnreM oder Ausl-Tage Mont. mit DBA-AnreM) abgerechnet werden. Siehe auch Feld DBA-AnreM Land.

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

DBA-Land  PSM_DBA_LANDNR
Ab 2015 muss im ELDA-Datensatz für die Lohnzettelart 24 (Auslandsabrechnung, DBA mit Anrechnungsmethode) auch das Land, in dem der Dienstnehmer tätig war, mitgeliefert werden. Das heißt, sind entweder im Feld Ausl-Tage Mont. mit DBA-AnreM oder im Feld Ausl-Tage DBA-AnreM die entsprechenden Auslandstage hinterlegt, muss in diesem Feld das dazugehörige Land erfasst werden.

Im und für das Lohnjahr 2021 wurden Regelungen geschaffen, die die Eingabe dieses Feldes auch für die DBA-Befreiungsmethode notwendig machten. Allerdings wurden diese Regelungen 2022 wieder zürückgenommen. Das DBA-Land ist für die DBA-Befreiungsmethode weder im ELDA-Satzaufbau noch im ELDA-Prüfkatalog relevant.

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Datenbestand  PSM_DBS_DATENBESTANDNR
Datenbestand 

Diätenstufe  PSM_DIAETENSTUFE
Dieses Feld wird für die Dienstreiseabrechnung benötigt. Es wird festgelegt, welche im KV hinterlegte Diätenstufe beim jeweiligen Dienstnehmer zur Anwendung kommt.

Dv-Nr.  PSM_DIENSTVLFDNR
Dienstverhältnis 

Dimension  PSM_DIMENSION
Die Dimension, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Dimension ist ein KORE-Typ.

Hinweis 
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Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Dimensionen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammdimension hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbeleg drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Dimensionen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammdimension beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm MA-KORE-Report um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.

Dimension  PSM_DIMENSION
Die Dimension, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Dimension ist ein KORE-Typ.

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Dimensionen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammdimension hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Dimensionen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammdimension beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.

ID Abrechnungskreis  PSM_DSTID_ABRKR
Dienstnehmer, die zur gleichen Zeit abgerechnet werden sollen (z. B. Angestellte zum 25. und Arbeiter zum 30. des Monats), können in diesem Feld mit der gleichen Abrechnungskreisnummer gekennzeichnet werden. Im Anschluss kann die Monatsabrechnung (d. h. die Bruttoerfassung, die Abrechnung, div. Auswertungen und die Endverspeicherung) getrennt bzw. je Abrechnungskreis durchgeführt werden.

ID Fibu-Kreis  PSM_DSTID_FIBU
Identifikationsnummer des FIBU-Kreises

DV-Firma  PSM_DVFIRMENNR
Firma Dienstverhältnis

DZ  PSM_DZ
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ist der Dienstnehmer DZ-pflichtig? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Ja, prozentuelle Bmg
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Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld DZ - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der DZ-Bmg herangezogen werden soll.

Beispiel
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Betreuer in Alten-/Pflegeheimen sind ab 1.1.2025 nur mehr zu 80 % DZ befreit. Dazu muss im Feld DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt werden. Im Feld DZ - Bmg Prozentsatz ist ein Prozentsatz von 20 zu hinterlegen.

Ausgangssituation: DZ-BMG = € 2.000,00
DZ = Ja, prozentuelle Bmg
DZ-Bmg Prozentsatz = 20 %
DZ-Bmg neu = 2.000,00 * 20 % = € 400,00


DZ-Bundesland  PSM_DZ_BUNDESLAND
Ab dem Jahr 2026 ist das Feld "DZ-Bundesland" ein Pflichtfeld und ersetzt das Feld "Finanzamt Lfd-Nr".
Sofern ein Dienstnehmer im Feld "DZ" die Ausprägung auf "Ja" gesetzt hat, ist dieses Feld zwingend mit einem der folgenden Werte zu befüllen:
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Burgenland
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Kärnten
  • Steiermark
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Wurde ein Bundesland ausgewählt, erscheint neben der Combobox der akutell gültige Prozentsatz.

DZ – BMG Prozentsatz  PSM_DZ_PROZ
Wurde im Feld DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt, ist in diesem Feld der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der DZ-Bmg herangezogen werden soll.

Beispiel
Beispiel.png
Betreuer in Alten/Pflegeheimen sind ab 1.1.2025 nur mehr zu 80 % vom DZ befreit.
Dazu muss im Feld DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt werden. Im Feld DZ - Bmg Prozentsatz ist ein Prozentsatz von 20 zu hinterlegen.

Ausgangssituation: DZ-BMG = € 2.000,00
DZ = Ja, prozentuelle Bmg
DZ-Bmg Prozentsatz = 20 %
DZ-Bmg neu = 2.000,00 * 20 % = € 400,00


Entwicklungshilfe Mindest-BMG  PSM_ENTW_MINDESTBMG
Für Einsatzverträge, die ab 01.01.2014 geschlossen werden, kommt eine Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (§ 48 ASVG) zur Anwendung. 

Liegt das Entgelt des Dienstnehmers unter der Mindestbeitragsgrundlage, sind die Pensionsversicherungsbeiträge von der Mindestbeitragsgrundlage zu entrichten. Das heißt, ist der Einsatzvertrag ab 01.01.2014 geschlossen worden, muss das Feld auf "Ja" gesetzt werden. 

Jahr Mindestbeitragsgrundlage 
2024
2.163,78 
2023
2.090,61 
2022
2.027,75 
2021
1.986,04 
2020
1.922,59
20191.864,78
2018 
1.828,22
2017 
1.776,70
2016 
1.735,06 
2015 
1.694,39  
2014 
1.649,84 

Erstelldatum  PSM_ERSTELLDATUM
Datum der Erstellung des Datensatzes

Ersteller  PSM_ERSTELLUSER
Benutzer, der den Datensatz erstellt hat.

Familienbonus Plus  PSM_FABO_BETRAG
In diesem Feld steht der automatisch ermittelte maximal mögliche "FABO+"-Betrag in Abhängigkeit zu den Einstellungen im Angehörigenstamm bzw. den "FABO+"-Einstellungen. Das Feld kann nicht bearbeitet werden. Abhängig von der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer wird ggf. ein geringerer Betrag als der hier ausgewiesene abgerechnet.

Beispiel
Beispiel.png
Der Dienstnehmer soll für ein Kind einen Familienbonus Plus in Höhe von € 125 angerechnet bekommen. Allerdings beträgt die Lohnsteuer nur € 100. Dann können natürlich nicht die hier ausgewiesenen € 125 zur Gänze an die Lohnsteuer angerechnet werden, weil ansonsten eine negative Lohnsteuer entstehen würde.

Fallw. beschäftigt  PSM_FALLW_BESCH
In diesem Feld wird festgelegt, ob es sich bei dem Dienstnehmer um einen fallweise Beschäftigten handelt.  

Fallw. beschäftigt Tage  PSM_FALLW_BESCH_TAGE
Hier werden die Tage ausgewählt, an denen der fallweise Beschäftigte beschäftigt wird.

Fallw. beschäftigt Tage  PSM_FALLW_BESCH_TAGE
Hier werden die Tage ausgewählt, an denen der fallweise Beschäftigte beschäftigt wird. Der Tage des DV-Beginns wird seit 2019 automatisch in dieses Feld eingetragen. Eine fallweise Beschäftigung kann lediglich einen Tag umfassen.

Vor 2019:
Zur Auswahl der Tage kann mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png der BMD Kalender geöffnet werden. Vor 2019 konnten in einem Dienstverhältnis bei bestimmten Voraussetzungen mehrere fallweise beschäftigte Tage abgerechnet werden.
 
Beispiel
Beispiel.png
Der Dienstnehmer wird im März an folgenden Tagen beschäftigt:
 
1089712860000600064_2.png 

Hinweis
Hinweis.png
Ab dem Jahr 2019 muss für jeden Tag einer fallweisen Beschäftigung ein eigenes Dienstverhältnis angelegt werden. Dies ist übrigens auch schon früher notwendig, wenn die Bezüge an den fallweise beschäftigten Tagen unterschiedlich hoch ausfallen.


Beispiel
Beispiel.png
Ein Dienstnehmer ist an 2 Tagen im Monat fallweise Beschäftigt und verdient an einem Tag € 500 und am anderen € 10. Dann sind beide Tage separat hinsichtlich Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze und BV-Bemessungsgrundlage zu beurteilen und dies passiert nur bei Verwendung separater Dienstverhältnisse. Bei Verwendung eines Dienstverhältnisses wird der gesamte Betrag in diesem Fall € 510 für die 2 Tage bewertet, woraus eine Vollversicherung über der täglichen Höchstbeitragsgrundlage resultieren würde. Außerdem würden die vollen € 510 die Bemessungsgrundlage für die BV bilden.


Fibu-Kreis  PSM_FIBUKREIS
Jeder Dienstnehmer kann einem bestimmten FIBU-Kreis zugeteilt werden. Ist das der Fall, kann je FIBU-Kreis ein eigener Buchungsbeleg erstellt werden. Auf den einzelnen Buchungsbelegen befinden sich anschließend nur Dienstnehmer mit dem gleichen FIBU-Kreis. Beachten Sie die Ausführung zum Einsatz von Fibukreise im Themendokument Lohnfirmen.

Filterfelder  MCU_PSM_FILTERFELDER_CD
Filterfelder 

Konstanten-ID  MCU_PSM_FILTERMCAID_CD
Konstanten-ID  

Finanzamt  PSM_FINANZAMT
Hinterlegen Sie hier das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers.  

Finanzamt-Lfd.-Nr.  PSM_FINANZAMTLFDNR
Hinterlegen Sie hier das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers.  

Hier ist das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers zu hinterlegen. Jeder Dienstnehmer kann einem Finanzamt zugeordnet werden, dies betrifft auch lohnsteuer- bzw. DZ-befreite Dienstnehmer.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer des Finanzamts laut Firmen-FA-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter Finanzamt), nicht die Finanzamts-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Finanzämter ersichtlich ist.

1087148323003600000_0.png


Firma  PSM_FIRMENNR
Firma 

Fixwerte  PSM_FIXWERT
Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png gelangen Sie in das Anlagefenster für Fixwerte, in dem Fixbeträge und Fixsätze je Dienstnehmer (z. B. Grundbezug, Fixprämie, Sachbezug ...) hinterlegt werden können.  

Freier DN hat Anspruch auf SZ  PSM_FREIER_DN_ZUSAETZL_SZ
Hat ein freier Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen, muss das in diesem Feld hinterlegt werden. 

Freifeld 15 Monat  PSM_FREIFELDA01_20
Alphanumerisches Freifeld

Freifeld 01 Monat  PSM_FREIFELDN1_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 02 Monat  PSM_FREIFELDN2_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 03 Monat  PSM_FREIFELDN3_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 04 Monat  PSM_FREIFELDN4_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 05 Monat  PSM_FREIFELDN5_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 06 Monat  PSM_FREIFELDN6_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 07 Monat  PSM_FREIFELDN7_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 08 Monat  PSM_FREIFELDN8_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 09 Monat  PSM_FREIFELDN9_10
Numerisches Freifeld

Freifeld 10 Monat  PSM_FREIFELDNK10
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen

Freifeld 11 Monat  PSM_FREIFELDNK11
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen

Freifeld 12 Monat  PSM_FREIFELDNK12
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen 

Freifeld 13 Monat  PSM_FREIFELDNK13
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen

Freifeld 14 Monat  PSM_FREIFELDNK14
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen

Gemeinde  PSM_GEMEINDE
Hier muss die Gemeinde hinterlegt werden, an die die Kommunalsteuer abzuführen ist. 

Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer  PSM_GEMEINDE_UBAHN
In diesem Feld ist eine abweichende Gemeinde für die U-Bahn-Steuer zu hinterlegen.

Wenn im Feld U-Bahn-Steuer die Ausprägung "keine U-Bahn-Steuer" eingestellt ist, dann ist der Dienstnehmer trotzdem U-Bahn-Steuer-pflichtig, wenn im Feld "Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer" eine Gemeinde hinterlegt ist.

Wenn im Feld U-Bahn-Steuer die Ausprägung "keine U-Bahn-Steuer" hinterlegt ist, wird beim Speichern mit der "normalen" Gemeinde (Feld Gemeinde Lfd-Nr) geprüft, ob die Einstellungen passen. Ist die Ausprägung "U-Bahn-Steuer-pflichtig" und eine Gemeinde im Feld "Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer" hinterlegt, dann wird mit der "abweichenden Gemeinde" geprüft.

Die U-Bahnwochen sind bei Verwendung dieses Feldes manuell im Programm "Bruttoerfassung" → Funktion "Monatsstammdaten" → Reiter "Tage" → Feld "U-Bahn Wochen" zu befüllen.

Gemeinde Lfd-Nr  PSM_GEMEINDELFDNR
Hier muss die Gemeinde hinterlegt werden, an die die Kommunalsteuer abzuführen ist. Jeder Dienstnehmer muss eine Gemeinde Lfd Nr. zugeordnet haben, insbesondere auch kommunalsteuerbefreite Dienstnehmer.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gemeinde laut Firmen-Gemeinde-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter Gemeinde), nicht die 5-stellige Gemeinde-Nr, die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gemeinden ersichtlich ist.

1087148324000000000_0.png

Gemeindeverteilung  PSM_GEMEINDEVERTEILUNG
In diesem Feld ist es möglich, eine Aufteilung der Kommunalsteuer auf mehrere Gemeinden vorzunehmen.

In der Praxis gibt es für die Gemeindeverteilung zwei Anwendungsfälle:
  • Der Betrieb erstreckt sich über mehrere Gemeinden (z. B. großer land- und forstwirtschaftlicher Betrieb)
  • Die Baustelle dauert länger als 6 Monate. In diesem Fall ist die Kommunalsteuer an die Gemeinde, in der sich die Baustelle befindet, abzuführen.
Beispiel
Beispiel.png
1087148382001600000.png

Geschäftsbereich  PSM_GESCHAEFTSBEREICH
Der Geschäftsbereich, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. Ein Geschäftsbereich ist ein KORE-Typ.

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Geschäftsbereiche besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammgeschäftsbereich hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbeleg drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Geschäftsbereiche aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammgeschäftsbereich beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm MA-KORE-Report um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.

Geschäftsbereich  PSM_GESCHAEFTSBEREICH
Der Geschäftsbereich, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. Ein Geschäftsbereich ist ein KORE-Typ. 

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Geschäftsbereiche besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammgeschäftsbereich hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Geschäftsbereiche aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammgeschäftsbereich beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.

Gesetzl. Grundlage  PSM_GESETZ_GRUNDL
Die Eingabe in diesem Feld wird für die Anmeldung bei der Gesundheitskasse benötigt. Grundsätzlich wird die gesetzliche Grundlage automatisch aufgrund der Werte in folgenden Feldern vorgeschlagen:
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Angestelltengesetz
  • Gutsangestelltengesetz
  • Vertragsbedienstetengesetz
  • Journalistengesetz
  • Theaterarbeitsgesetz
  • Landarbeitergesetz
  • Hausbesorgergesetz
  • Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz
  • Heimarbeitergesetz
  • Berufsausbildungsgesetz
  • freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs. 4 ASVG
  • Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG)
  • Rechtspraktikantengesetz (RPG)
  • Zahnärztlicher Lehrgang (BGBI. 184/86)
  • Universitätsorganisationsgesetz (UOG)
  • Wehrgesetz (WehrG)
  • Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Bundesgesetz Studienrichtung Veterinärmedizin
  • §9 ASVG (gemäß BMI)
  • Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
  • andere Gesetze
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Gesetzl. Grundlage Text  PSM_GESETZ_GRUNDL_TEXT
Wird im Feld Gesetzl. Grundlage die Ausprägung "andere Gesetze" ausgewählt, kann hier der entsprechende Text dazu erfasst werden. 

alte unterjährige Gesetzesregelung anwenden  PSM_GESETZL_AENDERUNG_ANW
Dieses Feld hat nur in einigen Lohnjahren Auswirkungen auf die Abrechnung. Man kann damit auf die alte gesetzliche Regelung im Falle einer unterjährigen Gesetzesänderung umschalten. Diese Möglichkeit ist bei der Nacherfassung von bereits in einem Fremdsystem abgerechneten Monaten erforderlich.

Im Jahr 2024 kann auf die alten Freigrenzen und die alte Einschleifregelung zurückgestellt werden. Das BGBl. I Nr. 13 sieht folgende Änderungen vor:
  • Die Freigrenze bei den sonstigen Bezügen wird rückwirkend mit 01.01.2024 von € 2.100,00 auf den Betrag von € 2.447,00 angehoben.
  • Der Sockelbetrag bei der "Einschleifregelung" wird von € 2.000,00 auf € 2.330,00 angehoben.
  • Es besteht eine Aufrollverpflichtung bis längstens 30.06.2024.
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Im Juli 2020 wurde die Lohnsteuertarifsenkung für das gesamte Jahr 2020 beschlossen. Mit diesem Feld kann der Anwender bewusst im Programm "Dienstnehmer" festlegen, dass noch die alte Lohnsteuertabelle vor der Senkung im Jahr 2020 angewandt werden soll.

Gewerkschaft  PSM_GEWERKSCHAFT
In diesem Feld kann die Gewerkschaft, an die die Gewerkschaftsbeiträge abzuführen sind, ausgewählt werden.
 
Hinweis
Hinweis.png
Die Anlage und Verwaltung der Gewerkschaften bzw. der GW-Beitragsberechnung erfolgen im Paket CRM und DMS im Menüpunkt Stammdaten → Institutionen. Im Lohnfirmenstamm werden lediglich die Gewerkschaften, die für die jeweilige Firma von Bedeutung sind, zugeteilt.
 
 
Hinweis
Hinweis.png
Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit", Feld Gewerkschaft) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.

Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen.

ID Gewerkschaftsuntergruppe  PSM_GEWUNTERGR_GWUID
Hier muss die Gewerkschaftsuntergruppe ausgewählt werden, bei der die automatische Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags definiert wurde.
 
Hinweis
Hinweis.png
Die Anlage und Verwaltung der Gewerkschaften bzw. der GW-Beitragsberechnung erfolgt im Paket CRM und DMS im Menüpunkt Stammdaten → Institutionen. Im Lohnfirmenstamm werden lediglich die Gewerkschaften, die für die jeweilige Firma von Bedeutung sind, zugeteilt.
 
Hinweis
Hinweis.png
Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit" → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.

Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen.

Gesundheitskasse  PSM_GKK
In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Jeder Dienstnehmer muss eine ÖGK-Lfd-Nr zugeordnet haben – insbesondere auch SV-freie Dienstnehmer, die natürlich auch abgerechnet werden.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskasse laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen erfasst ist.

1375093054002606190.png


In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Das Feld ist nur bei Notariatskandidaten für die Betriebliche Vorsorge (BV) auszufüllen. Weitere Informationen zur Abrechnung von Notariatskandidaten entnehmen Sie der Themenhilfe.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskase laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen ersichtlich ist. 

1131186447000001510.png

ÖGK Lfd-Nr.  PSM_GKKLFDNR
In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Jeder Dienstnehmer muss eine ÖGK Lfd-Nr. zugeordnet haben – insbesondere auch SV-freie Dienstnehmer, die natürlich auch abgerechnet werden.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskasse laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen erfasst ist.

1087148324000199936.png


Wird in diesem Feld eine neue ÖGK hinterlegt, so wird automatisch am Reiter "DV" das Feld "Dienstzettel ausstellen" auf "Ja" gesetzt.

Abweichende ÖGK-Masseforderung  PSM_GKKLFDNR_MASSE
Dieses Feld ist nur relevant, wenn es sich um ein Dienstverhältnis mit Masseforderung handelt.

abweichende ÖGK (BV) LfdNr  PSM_GKKLFDNR_NOT
In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Das Feld ist nur bei Notariatskandidaten für die Betriebliche Vorsorge (BV) auszufüllen. Weitere Informationen zur Abrechnung von Notariatskandidaten entnehmen Sie der Themenhilfe.

Hinweis
Hinweis.png
Zur Auswahl stehen die Gesundheitskassen aus dem Lohnfirmenstamm der jeweiligen Firma. Im Dienstnehmerstamm wird die laufende Nummer hinterlegt (ersichtlich unter LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen ersichtlich ist.

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Gewerkschaftsbeitrag bei "Abrechnung ohne Lohnart" berechnen  PSM_GW_BERECH_OHNELA
Gewerkschaftsbeitrag bei "Abrechnung ohne Lohnart" berechnen.

Gewerkschaftsuntergruppe  PSM_GWUNTERGRUPPE
Hier muss die Gewerkschaftsuntergruppe ausgewählt werden, bei der die automatische Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags definiert wurde.
 
Hinweis
Hinweis.png
Die Anlage und Verwaltung der Gewerkschaften bzw. der GW-Beitragsberechnung erfolgt im Paket CRM und DMS im Menüpunkt Stammdaten → Institutionen. Im Lohnfirmenstamm werden lediglich die Gewerkschaften, die für die jeweilige Firma von Bedeutung sind, zugeteilt.
 
Hinweis
Hinweis.png
Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit" → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.

Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen.

ID Gewerkschaft  PSM_GWZ_HRSSEQID
In diesem Feld kann die Gewerkschaft, an die die GW-Beiträge abzuführen sind, ausgewählt werden.
 
Hinweis
Hinweis.png
Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter Pflichtigkeit → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.

Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen.

Hinweis
Hinweis.png
Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter Pflichtigkeit → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.

Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen.

Gewerkschaft rechnen  PSM_GWZ_RECHNEN
Dieses Feld wird benötigt, wenn in einem Monat die Berechnung der Gewerkschaftsbeiträge rückgängig gemacht werden soll. Das heißt, im entsprechenden Monat darf kein GW-Beirag gerechnet werden. Nur in diesem Fall ist das Feld auf "Nein" zu stellen.

Hinweis 
Hinweis.png
Das Feld ist nur in der Bruttoerfassung über die Funktion Stamm aufrufbar und kann auch nur in einem Aufrollmonat bearbeitet werden.

ID KV  PSM_HRSSEQID
Identifikationsnummer des Kollektivvertrages

Indiv. Pendlerpauschale/Monat  PSM_INDIV_PENDLERPAU
Wird im Feld Pendlerpauschale die Ausprägung "Individuelle Pendlerpauschale" ausgewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Wert hinterlegt werden. 

Insolvenzforderung ohne Auszahlung  PSM_INSOLVENZ_OA
In diesem Feld ist zu kennzeichnen, ob es sich um eine Insolvenzforderung ohne Auszahlung handelt.

Invalidenfreibetrag § 35  PSM_INVALIDENFREIBETRAG
In diesem Feld kann der Invalidenfreibetrag (Freibetrag gemäß § 35 EStG) hinterlegt werden. Dieses Feld ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen, d. h., im Standardfall ist dieses Feld nicht zu befüllen.

Schutzmonat  PSM_IST_SCHUTZMONAT
Mit diesem Feld wird der Schutzmonat bei Geringfügigkeit gekennzeichnet. Im konkreten Fall bedeutet ein "Ja", dass ein Dienstnehmer bei der ÖGK vollversichert bleibt, wenn er unbeabsichtigt für einen Monat in eine Geringfügigkeit fällt.   

Tritt eine geringfügige Beschäftigung untermonatig ein, so gilt noch bis Ende des Monats eine Vollversicherung und das Feld "Schutzmonat" ist auf "Ja" zu setzen. Ist die Geringfügigkeit aber bereits zu Beginn des Monats bekannt, so entfällt die Vollversicherung sofort und nicht erst mit nächstem Monat. Das Feld "Schutzmonat" bleibt auf "Nein".

Expatriate-WKP im akt. Monat  PSM_ISTEXPATRIATE_WKPAUSCH
Wenn eine Expatriate-Werbungskostenpauschale im aktuellen Monat vorliegt, dann ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen.

Weitere Informationen zu Expatriates entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.

Geschäftsführung  PSM_ISTGESCHAEFTSFUEHRER
Ab 2019 bzw. ab der Einführung der Tarifgruppen ist dieses Feld als Info-Feld zu verstehen.

Vor 2019 bzw. als noch mit Beitragsgruppen abgerechnet worden ist, hat dieses Feld gesteuert, ob ein handelsrechtlicher Geschäftsführer im sozialrechtlichen Sinn vorliegt (von KU befreit).

J/6-Neuber. bei Aufroll.  PSM_J6_AUFROLLUNG_KZ
In diesem Feld wird festgelegt, ob eine Neuberechnung des Jahressechstels bei Aufrollungen durchgeführt werden soll. Ab der Jahresumstellung 2020/2021 wird dieses Feld für das neue Jahr immer auf die Standardausprägung "Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2)" zurückgesetzt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
 
Nein: Das Jahressechstel wird nicht neu berechnet.
 
Ja: Das Jahressechstel wird bei Stammdaten- und Lohnartenaufrollungen neu berechnet. Beispielsweise wird das Jahressechstel neu berechnet, wenn Vordienstbezüge von anderen Dienstgebern in den Stammdaten erfasst werden und die Sonderzahlung nochmals in der Bruttoerfassung eingegeben wird.
 
Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2): (Standardeinstellung) Hier wird das Jahressechstel nur dann neu berechnet wenn Bezüge nach § 67 Abs. (1,2) betragsmäßig geändert werden.
 
1087148459003399936_0.png

Jubiläum  PSM_JUBILAEUM


Datum-Jubiläum  PSM_JUBILDAT

Kalendertage (Eingabe)  PSM_KALENDERTAGE
Kalendertage zum manuellen Eingabe 

Kalendertage  PSM_KALENDERTAGE_BERECHNET
Kalendertage berechnet 

Kalendertage halbe Entgelt  PSM_KALTAGE_ENTHALB
Kalendertage mit halbem Entgelt. Diese werden üblicherweise durch die Eingabe von Teilentgeltlohnarten (50 %) automatisch eingetragen.

Kalendertage ohne Entgelt  PSM_KALTAGE_ENTOHNE
Kalendertage ohne Entlohnung

Kalendertage viertel Entgelt  PSM_KALTAGE_ENTVIERTEL
Kalendertage mit viertel Entgelt 

Kalendertage Truppenübung  PSM_KALTAGE_TRUPPENUEB
Kalendertage Truppenübung

Kalendertage unbezahlter Urlaub  PSM_KALTAGE_UNBEZURLAUB
Kalendertage unbezahlter Urlaub 

KommSt  PSM_KOMMST
In diesem Feld wird hinterlegt, ob der Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Ja, prozentueller Bmg
1087148330000899968_0.png

Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der KommSt-BMG herangezogen werden soll.
 
Beispiel
Beispiel.png
Wird im Feld "Kommunalsteuer" die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt und im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz 95 % erfasst, vermindert sich die Kommunalsteuer-BMG um 5 %.

Ausgangssituation: KommSt-BMG = € 2.000,00
Kommunalsteuer = Ja, prozentuelle Bmg
KommSt-Proz = 95 %
KommSt-BMG neu = 2.000,00 * 95 % = 1.900,00

KommSt – BMG Prozentsatz  PSM_KOMMST_PROZ
Eingabe des Prozentsatzes, der für die Berechnung der KommSt-Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll.
 
Beispiel
Beispiel.png
Wird im Feld "Kommunalsteuer" die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt und im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz 95 % erfasst, vermindert sich die Kommunalsteuer-BMG um 5 %.

Ausgangssituation: KommSt-BMG = € 2.000,00
Kommunalsteuer = Ja, prozentuelle Bmg
KommSt-Proz = 95 %
KommSt-BMG neu = 2.000,00 * 95 % = 1.900,00

Kostenstelle  PSM_KOSTENSTELLE
Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenstelle" am Artikelstamm.

Hinweis 
Hinweis.png
Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat.
Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet.
Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen: Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und in der Warenannahme.

Kostenstelle  PSM_KOSTENSTELLE
Die Kostenstelle, der der Dienstnehmer zugeordnet ist (Stammkostenstelle). 

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Kostenstellen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammkostenstelle hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Kostenstellen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammkostenstelle beim betroffenen Dienstnehmer. Um eine Fehlerursache zu identifizieren, ist das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen hilfreich. Möglicherweise ist eine Korrektur im Lohnartenstamm erforderlich.

Kostenträger  PSM_KOSTENTRAEGER
Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenträger" am Artikelstamm.

Hinweis 
Hinweis.png
Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat.
Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet.
Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen:
Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und Warenannahme

Kostenträger  PSM_KOSTENTRAEGER
Der Kostenträger, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. 

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Kostenträger besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammkostenträger hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Kostenträger aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammkostenträger beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.

KV+Verwendungsgruppe  PSM_KV_AND_VERWGR
KV + Verwendungsgruppe

Verwendungsgruppe  PSM_KV_SPALTE
Über dieses Feld erfolgt die spaltenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. 

KV+Verwgr.+Beschäftigungsjahr  PSM_KV_VERW_BESCH
KV + Verwendungsgruppe + Beschäftigungsjahr

Verwendungsgruppe (Bezeichnung)  PSM_KV_VERWGRPBEZ
Bezeichnung der Verwendungsgruppe

nächster KV-Sprung  PSM_KV_VORR_JAHR
In diesem Feld wird errechnet, wann der nächste KV-Sprung erfolgt. In der Regel stimmen die Werte aus den Feldern "nächste BJ-Änderung" und "nächster KV-Sprung" überein. Gibt es jedoch Einträge in den Feldern Vorrückung aussetzen und/oder Vorrückungstopf, wird dies bei der Ermittlung berücksichtigt. 
 
Beispiel
Beispiel.png



nächste BJ-Änderung
2025
Vorrückungstopf
-
Vorrückungen aussetzen
2
nächster KV-Sprung
2026

Das Feld "nächster KV-Sprung" ist in folgenden Fällen leer:
  • In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren kein neuer Wert hinterlegt. Wenn der Dienstnehmer nicht mehr vorrückt, weil er bereits jetzt in einem Beschäftigungsjahr ist, nachdem keine weiteren Werte hinterlegt sind, dann wird das Feld nicht mehr befüllt.

  • In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren (Zeilen) der beim Dienstnehmer hinterlegten Verwendungsgruppe (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag") kein Wert (Betrag bzw. Satz) mehr hinterlegt. Stattdessen ist ein Rösselsprung, also ein Sprung in eine neue Verwendungsgruppe, eingetragen. Da es sich dabei um keinen Betrag bzw. Satz handelt, wird das Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht befüllt.

    Beispiel
    Beispiel.png



    IT-KV:

    1087148334001699968.png

    Hat ein Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im ersten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" befüllt, denn es gibt noch einen neuen Betrag im Beschäftigungsjahr 2: (Stand 2026)

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    Hat der Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im zweiten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" nicht befüllt, da ab dem Beschäftigungsjahr 3 kein weiterer Betrag mehr in der L/G-Tabelle eingetragen ist. Der Rösselsprung in die Verwendungsgruppe 2 des Beschäftigungsjahres 1 wird vom Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht erkannt: (Stand 2026)

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  • Es müssen alle erforderlichen Felder für die KV-Einstufung hinterlegt sein. Darunter fallen insbesondere Kollektivvertrag, KV-Unternummer, Verwendungsgruppe, Beschäftigungsjahr, Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung. Wenn eines dieser Felder nicht befüllt ist, kann der nächste KV-Sprung nicht ermittelt werden. In manchen Fällen löst eine erneute Eingabe der Werte in diese Felder eine Neuberechnung des Feldes "nächster KV-Sprung" aus.

  • Es muss einen Monat beim jeweiligen Dienstnehmer geben, der endverspeichert ist. Insbesondere wird dieses Feld im Eintrittsmonat noch nicht angezeigt. Im Zuge der Endverspeicherung wird das Feld automatisch befüllt.

Vorrückungsmonat  PSM_KV_VORR_MONAT
Eingabe des Monats, in welchem der Dienstnehmer um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.   

Vorrückungstag  PSM_KV_VORR_TAG
Vorrückungstag

Vorrückungsdatum (TT.MM)  PSM_KV_VORR_TTMM
Eingabe jenes Datums (im Format TT.MM), zu welchem der Dienstnehmer in der Lohn-/Gehaltstabelle um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.
 
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch mit dem 1. des Eintrittsmonats (z. B. 1. Mai oder 1. Oktober) initialisiert, was einer Vorrückung zu Monatsbeginn entspricht. Dieser Wert kann natürlich überschrieben werden.
 
Handelt es sich jedoch um einen Lehrling, wird wie folgt vorgegangen:
 
Liegt der Lehrzeit-Beginn vor dem Eintrittsdatum bzw. entspricht er dem Eintrittsdatum, werden in diesem Feld der Eintrittstag und der Eintrittsmonat eingetragen. Beginnt die Lehrzeit erst später bzw. ist der Lehrzeit-Beginn größer als das Eintrittsdatum, werden beim Vorrückungsdatum der Lehrzeitbeginn-Tag und der Lehrzeitbeginn-Monat eingetragen.
 
Hinweis
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Wurde in diesem Feld ein Tag > 1 (z. B. 15.06) eingetragen, wird aufgrund der KV-Vorrückung im Zuge der Endverspeicherung des Vormonats (in diesem Beispiel durch die Endverspeicherung von Monat 5) ein neues Dienstverhältnis angelegt, bei dem die Vorrückung automatisch vorgenommen wird.
 
Wurden die Lohnverrechnungsdaten aus BMD 5.5 übernommen, wird wie folgt initialisiert:
 
Im Falle eines Lehrlings werden hier der Eintrittstag und der Vorrückungsmonat übernommen. Wenn es sich nicht um einen Lehrling handelt, werden der Monatserste und der Vorrückungsmonat eingetragen.

Beschäftigungsjahr  PSM_KV_ZEILE
Über dieses Feld erfolgt die zeilenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. 

KV-Lohn  PSM_KVLOHN
Wird in den Feldern Verwendungsgruppe und Beschäftigungsjahr ein Wert aus der Lohn- und Gehaltstabelle hinterlegt, wird hier der dazugehörige KV-Lohn angezeigt. 

Diäten Unternummer  PSM_KVN_DIAETEN_LFDNR
Existieren in einem KV mehrere Diätentabellen, muss hier die entsprechende Diäten Unternummer hinterlegt werden. 

KV Unternummer  PSM_KVN_KV_LFDNR
Verfügt der Kollektivvertrag über unterschiedliche Lohn- und Gehaltstabellen (z. B. eigene Tabelle je Bundesland), muss in diesem Feld die entsprechende KV-Unternummer eingetragen werden.

Kollektivvertrag  PSM_KVNR
Wird ein Dienstnehmer einem Kollektivvertrag zugeteilt,
  • wird der im KV-Stamm hinterlegte Monats- und Überstundenteiler vorgeschlagen,
  • kann die KV-Vorrückung automatisiert und eine KV-Mindesteinstufung durchgeführt werden,
  • kann bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung auf KV-abhängige Beträge, Sätze und Berechnungen (UZ, WR ...) zugegriffen werden.  
Mit F4 kann der Kollektivvertrag ausgewählt werden. Ist das HGKV-Modul in Verwendung und wurde ein Kollektivvertrag in diesem Feld hinterlegt, so kann mit F8 der HGKV Text eingesehen werden.

Landarbeiterfreibetrag  PSM_LANDARB_FREIB
In diesem Feld ist festzulegen, ob ein Landarbeiterfreibetrag zusteht oder nicht. Dieses steht ab dem Jahr 2016 nicht mehr zur Verfügung, da der Landarbeiterfreibetrag mit Jahresende 2015 gestrichen wurde.

Lehrling mit Hilfsarbeiterlohn  PSM_LEHRLING_ANSPR_HAL
Hat der Lehrling Anspruch auf Hilfsarbeiterlohn, muss dieses Feld auf "Ja" stehen, um die richtige Beitragsgruppe ermitteln zu können.

Letzter User  PSM_LETZTERUSER
Benutzer, der den Datensatz zuletzt bearbeitet hat.

Versichertengruppe  PSM_LGGRUPPE
Auswahl der Versichertengruppe

Aufgrund der Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld "Tarifgruppe" bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • vollversichert
  • Geringfügig
  • Lehrling
  • Freier Dienstnehmer
  • Geringfügig freier Dienstnehmer 
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Hinweis
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Die Felder Lehrzeit von, Lehrzeit bis und Tarifgruppe nach Lehrzeit sind nur dann aktiv, wenn hier die Ausprägung "Lehrling" ausgewählt wird.

Die Eingabe des Arbeitsverhältnisses stellt eine Pflichteingabe dar. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern 
wird die Auswahl im Feld Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Arbeiter
  • Angestellter 
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PSM_LOHNARTEN_TERMINISIERT  PSM_LOHNARTEN_TERMINISIERT
 

Lohnsteuerberechnung  PSM_LST_BERECHNUNG
Mit diesem Feld legen Sie die Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers fest. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
 
Normale Lohnsteuer: (Standardeinstellung) Die Lohnsteuer wird normal nach der üblichen Lohnsteuerprogression berechnet.
 
Freier Dienstvertrag: Diese Einstellung ist insbesondere bei Freien Dienstnehmern zu verwenden, für die das Formular E109a zu befüllen ist.
 
Pensionist: Bei Zusatz- bzw. Firmenpensionen, Bezügen aus Pensionskassen, Zusatzpensionen von Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Patentanwaltskammer etc.), Pensionszahlungen der Kirche für Priester/Ordensleute. 
 
Fixer Prozentsatz § 69 (1), § 70 (2) Z 2:
Bei Auswahl dieser Ausprägung muss der abzurechnende steuerliche Prozentsatz im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) hinterlegt werden.

Bei Abrechnung gemäß § 70 (2) Z 2 gilt:
  • Erst ab einem erfassten Prozentsatz von 20 % im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) erfolgt die Lohnsteuerberechnung gemäß § 70 (2) Z 2 EStG.
  • Es wird ein Lohnzettel (L16) erstellt und
  • die Kennzahl 230 am Lohnzettel (L16) wird nicht befüllt.
Bei Abrechnung gemäß § 69 (1) gilt:
  • Bei einem Prozentsatz von unter 20 % im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) kommt § 69 (1) EStG zur Anwendung und
  • es wird kein Lohnzettel L16 erstellt. 
Keine Lohnsteuer: Es wird keine Lohnsteuer berechnet.
 
Keine Lohnsteuer wegen DBA: Es wird keine Lohnsteuer wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) berechnet. Die Lohnzettelart 8 wird jedoch erstellt. Lohnarten mit der Einstellung "Nein, falls LSt-Berechnung = Keine LSt aufgrund DBA" im Feld Auslandstätigkeit (begünstigt) können durch diese Ausprägung nicht übersteuert werden. Das Feld "Anteilige LSt-Tage (Inland) DBA-BefrM" steht nur bei dieser Ausprägung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit für Grenzgänger.
 
Lohnsteuerabzug § 69 (2): Auszug aus § 69 Abs. 2 EStG: "(2) Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und e, bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG und bei Auszahlung von Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG sind 25% Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 30 Euro täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen."
 
Beschränkt steuerpfl. § 70 (2) Z 1: Bei beschränkt steuerpflichtigen Dienstnehmern.
 
Pensionist mit erh. Absetzbetrag: Bei Pensionisten (analog zur Ausprägung "Pensionist") mit erhöhtem Absetzbetrag.
 
Lohnsteuerabzug § 69 (5): Diese Einstellung hat zur Folge, dass keine Lohnsteuer in der Abrechnung berechnet wird. Am L16 muss ein Siebentel der Bezüge in der Kennzahl 220 ausgewiesen werden. Auszug aus § 69 Abs. 5 EStG: "(5) Bei Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d hat die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben." In der Netto-Vorschau erscheint ein entsprechender Hinweis auf diese spezielle Einstellung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers.

Lohnsteuerabzug § 69 (3): Alle Lohnarten, welche eine LSt-Pflichtigkeit aufweisen, fließen in die Kennzahl 210 "Bezüge gemäß § 25" am L16 ein. Ein Siebentel der Bezüge gemäß § 25 wird als Sonderzahlung gemäß § 67 Abs. 1 ausgewiesen (ohne Versteuerung). Das Siebentel wird ebenso wie die restlichen sechs Siebentel gem. § 69 Abs. 3 EStG besteuert. Lohnarten, welche auf LSt lfd § 68 Abs. 1 oder 2, § 3 oder § 3 Abs. 1 Z 16c gesteuert sind, fließen in die Bezüge LSt lfd und werden für die Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle §-67-pflichtigen Lohnarten bei der LSt-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Für den Freibetrag werden statt der LSt-Tage die Kalendertage angesetzt. Pro Kalendertag werden 20 Euro in Abzug gebracht, die restliche Bmg LSt Lfd wird mit fixem Prozentsatz von 22 % versteuert. SV-Beiträge/Werbungskosten werden am L16 nicht berücksichtigt. Auszug aus § 69 Abs. 3 EStG: "(3) Bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 sind 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen."

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Lohnsteuerfreibetrag  PSM_LST_FREIBETRAG
Eingabe des monatlichen Lohnsteuerfreibetrags gemäß § 63 EStG, der am Freibetragsbescheid vermerkt ist.

Gemäß § 103 Abs. 1a EStG gilt für den Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Sportler Folgendes:

"(1a) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, kann das Finanzamt Österreich, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können daneben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden."
 
Der Zuzugsfreibetrag in Höhe von derzeit 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte ist manuell zu berechnen und kann in diesem Feld im Programm Dienstnehmer am Reiter "Finanzamt" erfasst werden. Dieser Betrag wird am Lohnzettel Finanz (L16) im selben Feld ausgewiesen wie der Zuzugsfreibetrag gem. § 103 Abs. 1a EStG. Dieses Feld kann nur dann für den Zuzugsfreibetrag gemäß § 103 Abs. 1a EStG verwendet werden, wenn es sich um KEINEN Auslandssachverhalt handelt.  

Lohnsteuerberechnung (%)  PSM_LST_PROZENT
Wird im Feld Lohnsteuerberechnung die Ausprägung "Fixer Prozentsatz" gewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden. Erst ab einem Prozentsatz von 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld Lohnsteuerberechnung
  • kommt § 70 (2) Z 2 EStG zur Anwendung,
  • wird ein Lohnzettel (L16) erstellt und
  • wird die Kennzahl 230 am Lohnzettel (L16) nicht befüllt. 
"Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer", die dem Anwendungsbereich des § 70 (2) Z 2 EStG unterliegen, fallen NICHT in die Anwendungsbereiche der §§ 67 (1,2) EStG (Sonderzahlungen), 67 (6) EStG (fester Steuersatz, nach Tarif), 67 (8) lit. d EStG (UEL lfd + UEL SZ) sowie 67 (8) lit. b EStG (Kündigungsentschädigungen). Alle abgerechneten diversen Werbekosten fließen auf "LST lfd".

Ab 2024: Bei Abrechnungen nach fixen Steuersätzen gemäß § 70 (2) Z 2 EStG können mit den Bezügen unmittelbar zusammenhängende Werbungskosten vom vollen Betrag der Bezüge abgezogen werden.

Bei einem Prozentsatz von unter 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld Lohnsteuerberechnung kommt der § 69 (1) EStG zur Anwendung.

Für Grenzgänger von Liechtenstein gilt ein besonderer Steuersatz, die sogenannte Quellsteuer, von 4 %. Darüber hinaus sind noch weitere spezielle Eingaben im Dienstnehmerstamm notwendig. Beachten Sie für mehr Informationen das Kapitel Liechtenstein in unserer Onlinehilfe Auslandstätigkeiten.

LSt-Tage (Eingabe)  PSM_LST_TAGE
Lohnsteuertage 

LSt-Tage  PSM_KALENDERTAGE_BER
Lohnsteuertage berechnet 

Durchschn. Arbeitsstd./Tag  PSM_MACRO_ARBEITSSTUNDEN_PRO_TAG


Arbeitstage/Wo.  PSM_MACRO_ARBEITSTAGE_WOCHE
Der Teilzeit-Prozentsatz ist ein historisches Feld.

Sollstunden/Wo.  PSM_MACRO_SOLLSTD_WOCHE
Der Teilzeit-Prozentsatz ist ein historisches Feld.

Mehrstunden Menge  PSM_MEHRSTU_ANZ
Im Falle einer Mehrstundenpauschale ist in diesem Feld die Menge der durch die Mehrstundenpauschale abgegoltenen Mehrstunden zu erfassen. Weitere Informationen zur Mehrstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument Pauschalisierungsvereinbarung.

Mehrstundenzuschlag in %  PSM_MEHRSTU_PROZ
Im Falle einer Mehrstundenpauschale ist der Prozentsatz des Mehrstundenzuschlags als Wert zwischen 0 und 100 anzugeben. Wird in diesem Feld kein Prozentsatz erfasst, aber eine Mehrstundenpauschale berechnet, dann wird der Mehrstundenzuschlag von 0 % angenommen. Weitere Informationen zur Mehrstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument Pauschalisierungsvereinbarung.

NVG-Mindestbeitrag  PSM_MINDBEITRAG
Ob ein NVG Mindestbeitrag bei Notariatskandidaten gerechnet werden soll oder nicht, kann ab dem Jahr 2019 mit diesem Feld festgelegt werden. Ab dem Jahr 2020 muss dieser bei technischem Dienstverhältniswechsel aliquotiert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung des NVG Mindestbeitrags

nicht aliquotieren: Dies stellt die Standardausprägung dar, die in den meisten Fällen eingestellt ist. Bei Endverspeicherung mit der Ausprägung "aliquotieren", wird das Feld im Folgemonat auf die Ausprägung "nicht aliquotieren" geändert.

aliquotieren: Bei technischem Dienstverhältniswechsel (z. B. untermonatigem Wochenmodellwechsel) wird das Feld am neuen Dienstverhältnis auf "aliquotieren" gesetzt, wenn es zuvor die Ausprägung "nicht aliquotieren" eingestellt hatte.

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MitarbeiterPSM_MITARBEITERID   PSM_MITARBEITERID
Identifikationsnummer des Dienstnehmers

Mitteilung § 109a  PSM_MITT_PARAGRAF109A
Mitteilung § 109a 

Monatsteiler  PSM_MONATSTEILER
Wurde beim Dienstnehmer im gleichnamigen Feld ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Monatsteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeitdienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger!

Beispiel
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Monatsteiler bei einer 40-Stunden-Woche: 173
Monatsteiler bei einer 20-Stunden-Woche:   86,5

Nachtarbeiter  PSM_NACHTARBEITER
Unterliegt die Arbeitszeit eines Dienstnehmers vorwiegend der Nachtarbeit (19:00 - 07:00 Uhr), so erhöht sich der Freibetrag gemäß § 68/1 EStG um 50 % auf € 600,00 (gem. EStG § 68/6).
 
Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 360,00
Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 540,00

Ab 1.1.2024 gelten folgende Werte:
Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 400,00
Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 600,00

Netto-Brutto: Änderungskennzeichen  PSM_NETTOBRUTTO_LAKZ
Netto-Brutto: Änderungskennzeichen

Netto-Brutto: Änderungslohnart  PSM_NETTOBRUTTO_LOHNARTID
Netto-Brutto: Änderungslohnart 

NeuFöG  PSM_NEUFOEG
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) wurde als Teil des Steuerreformgesetzes 2000 beschlossen. Mit dem NEUFÖG wird die Neugründung eines Betriebs durch zahlreiche Befreiungen von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren erleichtert.
 
Das heißt, Betriebe, die nach dem 1. Mai 1999 NEU gegründet werden, sind für die Dauer eines Jahres
  • vom DB und DZ,
  • von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie
  • von den Wohnbauförderungsbeiträgen des Dienstgebers befreit.
Für die Neugründung nach dem 31.12.2011 gelten folgende Änderungen:
  • Der Zeitraum, innerhalb dessen Begünstigungen nach dem NEUFÖG beansprucht werden können, umfasst nunmehr den Kalendermonat, in welchem die Neugründung erfolgt sowie die 35 darauffolgenden Kalendermonate.
  • Die Begünstigung besteht für den Kalendermonat, in dem erstmals ein Dienstnehmer beschäftigt ist und die folgenden 11 Kalendermonate.
  • Ab dem 12. Kalendermonat, der dem Kalendermonat der Neugründung folgt, ist die Begünstigung nur noch für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer anzuwenden.

Aliq. Pendlerpauschale  PSM_PENDLER_ALIQUOT
In diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Pendlerpauschale
  • 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
  • 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
  • 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
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Besonderheiten des Feldes
Wird im Feld Pendlerpauschale ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingetragen (egal ob Neuanlage oder bei bestehenden Dienstnehmern), wird dieses Feld automatisch anhand der Arbeitstage laut Wochenmodell und in Abhängigkeit des Eintrittsdatums mit der entsprechenden Ausprägung initialisiert. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell eingestellt werden.  

Aliq. Pendlerpauschale Folgemonat  PSM_PENDLER_ALIQUOT_FOLGE
In diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel für das Folgemonat eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Änderung
  • keine Pendlerpauschale
  • 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
  • 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
  • 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
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Besonderheiten des Feldes
Dieses Feld wird prinzipiell mit dem Wert "keine Änderung" initialisiert. Ergibt sich bei einem Dienstnehmer aufgrund des Eintritts im ersten Monat eine andere Drittelung, wird anhand des hinterlegten Wochenmodells die entsprechende Einstellung für das Folgemonat ermittelt. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell bearbeitet werden. 

Km Wohnung/Arbeitsstätte  PSM_PENDLER_KM
Wird bei einem Dienstnehmer die Pendlerpauschale berücksichtigt, sind auch die entsprechenden Kilometer (Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte) für die Berechnung des Pendlereuros zu erfassen (Pflichtfeld).
 
Hinweis 
Hinweis.png
Beim Speichern des Datensatzes wird geprüft, ob im Fall einer Pendlerpauschale auch die entsprechende Kilometeranzahl hinterlegt wurde. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie folgende Meldung:
 
"Im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" müssen die entsprechenden Kilometer eingetragen sein, falls für Mitarbeiter eine Pendlerpauschale abgerechnet wird." 

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Pendlerpauschale  PSM_PENDLERPAUSCHALE
In diesem Feld wird die Pendlerpauschale eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Pendlerpauschale
  • mindestens 20 km, Bus
  • mehr als 40 km, Bus
  • mehr als 60 km, Bus
  • mindestens 2 km, kein Bus
  • mehr als 20 km, kein Bus
  • mehr als 40 km, kein Bus
  • mehr als 60 km, kein Bus
  • individuelle Pendlerpauschale
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Hinweis 
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Wird in diesem Feld ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingegeben, werden die Felder Aliq. Pendlerpauschale, Aliq. Pendlerpauschale Folgemonat und Km Wohnung/Arbeitsstätte aktiv gestellt.

Unterhaltsberechtigte Personen  PSM_PFG_ANZAHL_UH
Eingabe der Gesamtanzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden sollen (auch jene, die gegen den Dienstnehmer als Gläubiger auftreten).
 
Beispiel 
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Der Dienstnehmer hat ein erwachsenes Kind, das nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, und zwei unterhaltsberechtigte Kinder.

Beim Dienstnehmer können alle drei Kinder als Angehörige hinterlegt werden. Die beiden unterhaltsberechtigten Kinder werden dabei im Feld Unterhaltsberechtigt mit "Ja" markiert. Im Programm "Dienstnehmer" ist am Reiter "Pfändung" im Feld "Unterhaltsberechtigte Personen" die Zahl "2" für die beiden unterhaltsberechtigten Kinder zu hinterlegen.

Hinweis 
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Wird bei einem Dienstnehmer eine Pfändung zum ersten Mal angelegt, erhalten Sie die Abfrage, ob die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen aus den Angehörigen (Feld Unterhaltsberechtigt) in den Dienstnehmerstamm übernommen werden soll.

Ändern sich die Einträge im Angehörigenstamm, erfolgt kein automatisches Update im Dienstnehmerstamm bez. der unterhaltsberechtigten Personen. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen muss in diesem Fall manuell geändert werden.

In diesem Zusammenhang ist die regelmäßige fachliche Kontrolle mithilfe der Auswertung "Angehörigenliste" im Programm Auswertungsdesigner bzw. Lohnauswertungen drucken empfehlenswert.

Anzahl Uh-Exekutionen  PSM_PFG_ANZAHL_UHEX
Anzahl der Unterhaltsexekutionen

Beendigungsanspruch - Anzahl Grundbeträge  PSM_PFG_ENDE_ANZAHL_GB
Stellt der Dienstnehmer beim Exekutionsgericht einen Antrag auf erweiterten Pfändungsschutz der einmaligen Beendigungsansprüche (§ 291d EO) und wird diesem stattgegeben, muss in diesem Feld die Anzahl der zu berücksichtigenden Grundbeträge (bzw. Monate) hinterlegt werden.  

Beendigungsanspruch - Anzahl HBGL  PSM_PFG_ENDE_ANZAHL_HBGL
Werden Beendigungsansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Abfertigung ausbezahlt, vervielfacht sich die HBGL für die Ermittlung des pfändbaren Betrages mit der Anzahl der Monate, für die die Beendigungsansprüche bezahlt werden (z. B. 3 Monatsentgelte Abfertigung = 3 Anspruchsmonate HBGL oder 28 Tage UEL = 2 Anspruchsmonate HBGL).
 
Wird in diesem Feld kein Wert eingegeben, erfolgt die Berechnung der Monatsanzahl automatisch (z. B. durch die Ermittlung der gesetzlichen Abfertigungsansprüche bzw. der UEL-Tage).
 
Beispiel
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Abfertigung
in Höhe von
UEL für
Höchstberechnungs-
grundlage
2 Monatsentgelten
-
2 Anspruchsmonate
3 Monatsentgelten
17 Urlaubstage (= 23 SV-Tage)
3 Anspruchsmonate
1 Monatsentgelt
35 Urlaubstage (= 49 SV-Tage)
2 Anspruchsmonate
-
28 Urlaubstage (= 38 SV-Tage)
2 Anspruchsmonate
 
Werden Abfertigung und UEL nebeneinander ausbezahlt, richtet sich die Höchstberechnungsgrundlage nach dem längsten Anspruch.
 
Hinweis
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Bei der Auszahlung einer kollektivvertraglichen oder freiwilligen Abfertigung (oder anderen Beendigungsansprüchen wie z. B. Sozialplanzahlungen bei DV-Ende) müssen die Anspruchsmonate auf jeden Fall manuell berechnet und eingetragen werden, da die Monatsanzahl vom Programm nicht festgestellt werden kann.  

Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag  PSM_PFG_ERHBETRAG
Soll das Existenzminimum aufgrund einer behördlichen Entscheidung erhöht oder herabgesetzt werden, kann der entsprechende Betrag (+ oder - ) in diesem Feld eingegeben werden.
 
Beispiel
Beispiel.png
Das Exekutionsgericht erlässt folgenden Beschluss: Der nach § 291a Exekutionsordnung errechnete unpfändbare Freibetrag wird monatlich um € 250,00 erhöht.
 
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Die Berechnung des pfändbaren Betrages sieht wie folgt aus (Werte vom Jahr 2025):
 
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   berechnetes Existenzminimum               1.890,50
+ Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag             250,00
= unpfändbarer Freibetrag                         2.140,50

Grundbeträge rechnen  PSM_PFG_GB_KZ
Falls durch einen Gerichtsbeschluss die gesetzlich festgelegten Grundbeträge nicht bzw. in anderer Höhe angewendet werden sollen, so kann dies durch die Auswahl der entsprechenden Ausprägung festgelegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag
  • Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz
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Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge.
 
Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld Indiv. Grundbetrag der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden.

Indiv. Grundbetrag  PSM_PFG_INDIV_GB
Eingabe eines individuellen Grundbetrages. Dieses Feld ist nur aktiv, falls im Feld Grundbeträge rechnen die Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" oder "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" gewählt wurden.

Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
Beispiel.png
Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Prozentsatz
Indiv. Grundbetrag = 30 %
Allgemeiner Grundbetrag = 1.273,00
Unterhalt-Grundbetrag = 508,00 (für 2 Kinder)
 
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Berechnung der Grundbeträge:
1.273,00 * 30 % = 381,90
508,00 * 30 % = 152,40
 
Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
Beispiel.png
Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Fixbetrag
Indiv. Grundbetrag = € 1.000,00
Allgemeiner Grundbetrag = 1.273,00
Unterhalt-Grundbetrag = 508,00 (für 2 Kinder)

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Berechnung der Grundbeträge:
1.273,00 + 508,00 = 1.781,00
1.000,00 / 1.781,00 * 100 = 56,1482 %
 
1.273,00 * 56,1482 % = 714,77
508,00 * 56,1482 % = 285,23

Berechnungsmodell  PSM_PKC_PKCLFDNR
In diesem Feld ist die Nummer des PK-Berechnungsmodells zu hinterlegen. Pensionskassen-Berechnungsmodelle werden im Paket LOHN im Programm Stammdaten → Weitere Stammdaten → PK-Berechnungsmodelle verwaltet.

Wollen Sie erreichen, dass erst ab einem bestimmten zukünftigen Monat das PK-Berechnungsmodell in der Abrechnung berücksichtigt wird, dann dürfen Sie das PK-Berechnungsmodell im Feld Berechnungsmodell noch nicht im Programm Dienstnehmer hinterlegen. Es ist erst in dem Abrechnungsmonat zu hinterlegen, ab dem das PK-Berechnungsmodell verwendet werden soll. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Hinweises am Dienstnehmer, um sich vom System erinnern zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in der Onlinehilfe zum Thema Pensionskasse.

Ist/Original Kennzeichen  PSM_PSMISTORG
Ist/Original Kennzeichen 

Jahr  PSM_PSMJAHR
Jahr

Monat  PSM_PSMMONAT
Monat

PV-Reduktion bei Regelpension  PSM_PV_RED_REGELPENSION
Falls eine PV-Reduktion bei Erwerbstätigkeit neben der Regelpension anzuwenden ist, muss dieses Feld mit "Ja" befüllt werden (gültig bis Ende 2025). Dieses Feld gibt es in der Auswahl ab dem Jahr 2026 nicht mehr.

PSM_RESERVED_C1  PSM_RESERVED_C1


PSM_RESERVED_C2  PSM_RESERVED_C2
 

PSM_RESERVED_C3  PSM_RESERVED_C3
 

PSM_RESERVED_D1  PSM_RESERVED_D1


PSM_RESERVED_D2  PSM_RESERVED_D2
 

PSM_RESERVED_N1  PSM_RESERVED_N1
 

PSM_RESERVED_N2  PSM_RESERVED_N2
 

PSM_RESERVED_N3  PSM_RESERVED_N3
 

PSM_RESERVED_V1  PSM_RESERVED_V1
 

PSM_RESERVED_V2  PSM_RESERVED_V2
 

Schnitte  PSM_SCHNITT
Schnitte

Schutzmonat Geringfügigkeit  PSM_SCHUTZMONAT_ANW
In diesem Feld legen Sie fest, ob bei dem Dienstnehmer der Schutzmonat bei Geringfügigkeit angewendet werden soll.
 
Tritt während der vollversicherten Beschäftigung durch Verringerung des Entgelts die Voraussetzung für eine geringfügige Beschäftigung ein, endet die Vollversicherung erst am Ende des laufenden Monats. Der Schutzmonat soll den Dienstnehmer vor einem nachträglichen Wegfall des Krankenversicherungsschutzes bewahren. Dies gilt jedoch nur dann, wenn nicht bereits am Monatsersten feststeht, dass das Entgelt ab diesem Monat unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. 
 
Beispiel
Beispiel.png
Ein Dienstnehmer erhält ein variables Gehalt, dessen Höhe erst am Ende des Beitragszeitraumes feststeht.
  • Jänner € 560,00
  • Februar € 573,00
  • März € 510,00
  • April € 501,00
Lösung:
Das Entgelt liegt zwar im Monat März unter der Geringfügigkeitsgrenze (Gesetzeswert 551,10 €, Stand Jahr 2025), da dies aber erst am Ende des Monats feststeht, besteht von Jänner bis März Vollversicherungspflicht. Ab April liegt dann nur mehr eine geringfügige Beschäftigung mit Teilversicherung in der UV vor.
 
Hinweis
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Damit der Schutzmonat berücksichtigt wird, muss das Feld "Schutzmonat Geringfügigkeit anwenden" auf "Ja" stehen und im Feld Voll Gering Wechsel die entsprechende Tarifgruppe hinterlegt sein.

Sortierfelder  MCU_PSM_SORTIERFELDER_CD
Sortierfelder 

Sortierung  MCU_PSM_SORTIERID_CD
Sortierung

Sortierreihenfolge  MCU_PSM_SORTIERRICHTUNG_CD
Sortierreihenfolge

Gruppensumme  MCU_PSM_SORTIERSUMME_CD
Gruppensumme

Sozialfonds  PSM_SOZIALFOND_AKUE
Über dieses Feld wird geregelt, ob ein Beitrag zum Sozialfonds über einen Zuschlag zur Tarifgruppe auf der mBGM übermittelt und letztlich an die ÖGK gezahlt wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -: Kein Sozialfonds

  • AKÜ: Arbeitskräftsüberlasser. Ab Jänner 2013: Beiträge an den "Sozial- und Weiterbildungsfonds" sind gem. § 22a AUG zu leisten. Für Angestellte sind ab 2017 Beträge zu entrichten. Löst den Zuschlag Z05 "Weiterbildungsbeitrag - AÜG" auf der mBGM aus. Bis 2018 wurde am Beitragsnachweis die Beitragsgruppe N18 für Arbeiter bzw. N28 für Angestellte ausgewiesen. Als Bemessung wird die allgemeine SV-Beitragsgrundlage (bis zur HBGL) herangezogen. Dies gilt auch für Sonderzahlungen.

  • Bewachungsgewerbe: Ab Juli 2026: Löst den Zuschlag Z15 "Beitrag Sozialfonds Bewachungsgewerbe" auf der mBGM aus.

  • Gebäudereinigungsgewerbe: Ab Juli 2026: Löst den Zuschlag Z16 "Beitrag Sozialfonds Gebäudereinigungsgewerbe" auf der mBGM aus.
Hinweis
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Sollte es innerhalb eines Monats zu zwei oder mehreren Dienstverhältnissen kommen, z. B. aufgrund eines Tarifgruppenwechsels, so ist bei jedem Dienstverhältnis das Häkchen im Dienstnehmerstamm für "Ja" zu setzen. Andernfalls kann keine mBGM bzw. keine korrekte mBGM erstellt werden.

SV-Berechnung  PSM_SV_BERECHNUNG
In diesem Feld ist zu hinterlegen, wie die SV-Berechnung erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Keine SV: Es wird keine SV berechnet

Normale SV: Die SV wird entsprechend der Tarifgruppe berechnet.

AMPFG-Lehrling § 2 Abs. 7: AMPFG steht für Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Bei geringem Einkommen vermindert sich der vom Lehrling zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (bzw. Sonderzahlung).

Erwachsenenbildung: Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis zu einer Obergrenze für Lehrende an Einrichtungen, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln betreiben, gelten nicht als Entgelt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Lehrenden nicht dessen Hauptberuf (zeitlicher Aspekt) und die Hauptquelle der Einnahmen (finanzieller Aspekt) bildet. Liegt ein Abrechnungsstatus mit dieser Ausprägung bereits vor, dann kann die Feldausprägung nicht mehr geändert werden.

Vorstandsmitglied: Für SV-pflichtige Vorstandsmitglieder

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Die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" steht zusätzlich in allen Lohnjahren bis inkl. 2018 zur Verfügung und ist mit der Jahresumstellung auf 2019 weggefallen.

SV-Tage (Eingabe)  PSM_SV_TAGE
Sozialversicherungstage

SV-Tage  PSM_SV_TAGE_BER
Sozialversicherungstage berechnet

Prozent für SZ-Zuschlag  PSM_SVSZ_ZUSCHLAG_PROZENT
Wird im Feld SV-Berechnung die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" ausgewählt, muss in diesem Feld der Prozentsatz für den SZ-Zuschlag erfasst werden. 

IE (ab 2019 nur BVA)  PSM_SVUMLAGE_IE
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) abzuführen ist. Der Beitrag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen.

KU (ab 2019 nur BVA)  PSM_SVUMLAGE_KU
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer die Kammerumlage oder Landarbeiterkammerumlage abzuführen ist. Hier sind die Beiträge vom Versicherten selbst zu tragen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:  
  • Nein
  • Arbeiterkammer
  • Landarbeiterkammer
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NB (ab 2019 nur BVA)  PSM_SVUMLAGE_NB
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Nachtschwerarbeits-Beitrag entrichtet werden muss. Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu tragen. 

SW  PSM_SVUMLAGE_SW
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag zu entrichten ist. Der SW-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen. 

WF (ab 2019 nur BVA)  PSM_SVUMLAGE_WF
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Wohnbauförderungs-Beitrag zu entrichten ist. Der WF-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen. 

Tagesteiler  PSM_TAGESTEILER
Der Tagesteiler gibt die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat an und wird beispielsweise dazu verwendet, um den Grundbezug auf eine Tagesbasis herunterzurechnen.
 
Beispiel
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Um das Krankenentgelt tageweise berechnen zu können, muss das Gehalt durch den Tagesteiler dividiert werden.
Tagesteiler bei einer 5-Tage-Woche = 22, Monatsgehalt = € 2.000,00 → € 2.000,00/22 = € 90,91 pro Tag

Teilentgelt – Ausschöpfung HBGL  PSM_TEILENTGELT_HBGL
Nur bis zum Jahr 2019 relevant:
Kommt ein Dienstnehmer in Teilentgelt, ist für die Zeiträume im Teilentgelt und im vollen Entgelt die Höchstbeitragsgrundlage getrennt zu betrachten. In diesem Feld können Sie festlegen, welche Reihenfolge herangezogen werden soll.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Tägl. HBGL: TE vor lfd. Bezüge
  • Tägl. HBGL: TE nach lfd. Bezüge 
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Teilzeitprozent lt. KV  PSM_TEILZEIT_BERECHNET
Der Teilzeitprozentsatz laut Kollektivvertrag wird abhängig vom Feld Teilzeitberechnung automatisch ermittelt. Dieses Feld wird für die Prüfung der KV-Unterzahlung in der Abrechnungskontrolle herangezogen.

Hinweis
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Der Teilzeitprozentsatz hat Auswirkungen auf die Berechnung von Schnitten, Sonderzahlungen und Rückstellungen. Daher ist es wichtig, diese Daten korrekt zu pflegen.

Hinweis
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Ist der Teilzeitprozentsatz laut KV nicht korrekt, so kann eine Neuberechnung angestoßen werden. Dazu ist unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Kollektivvertrag" beim Feld "Kollektivvertrag" kurzfristig ein anderer Kollektivvertrag zu hinterlegen, danach wieder der benötigte Kollektivvertrag.

Jedes Mal wenn ein Kollektivvertrag im Feld eingetragen wird, erscheint folgende Meldung:

"Sollen die Felder "Monatsteiler", "Überstundenteiler", "KV-Vorrückung", "KV-Unterzahlung korrigieren" und "Hinweis bei KV-Vorrückung" laut KV-Stamm angepasst werden?"

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Wird der kurzfristig falsche Kollektivvertrag hinterlegt, so wird die Meldung mit "Nein" bestätigt. Trägt man wieder den benötigten KV ein, so wird die Meldung mit "Ja" bestätigt.

Teilzeitprozent lt. Wochenmodell  PSM_TEILZEIT_PROZENT
Der Teilzeitprozentsatz ist ein historisches Feld.

Teilzeitprozent lt. Wochenmodell  PSM_TEILZEIT_PROZENT
Der Teilzeit-Prozentsatz ist ein historisches Feld. Falls ein Wochenmodell eingegeben ist, errechnet er sich automatisch durch die Division: Sollstunden laut Wochenmodell / Sollstunden des Vollzeit-Wochenmodells. Ist ein Wochenmodell hinterlegt, kann das Feld nicht manuell übersteuert werden.

Dieses Feld wird unabhängig von der im Feld Teilzeitberechnung im Kollektivvertrag gewählten Einstellung immer auf diese Weise berechnet. Der Teilzeitprozentsatz lt. Wochenmodell kann sich vom Teilzeitprozentsatz lt. KV unterscheiden.

Hinweis
Hinweis.png
Der Teilzeitprozentsatz hat Auswirkungen auf die Berechnung von Schnitten, Sonderzahlungen und Rückstellungen. Daher ist es wichtig, diese Daten korrekt zu pflegen.

Hinweis
Hinweis.png
Ist der Teilzeitprozentsatz laut Wochenmodell nicht korrekt, so kann eine Neuberechnung angestoßen werden. Dazu ist unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung die Funktion unter Divers → "Tage neu berechnen" (Strg + T) durchzuführen. 

Tarifgruppe   PSM_TGR_TARIFGRUPPENNR
Die Tarifgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern
wird in diesem Feld bereits eine eingeschränkte Auswahl vorgeschlagen.

Es werden nur jene Tarifgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden.  

Beispiel
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Arbeitsverhältnis: Angestellter
Versicherungsgruppe: Geringfügig
Versicherung: ASVG

Folgende Tarifgruppen werden vorgeschlagen:

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Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Tarifgruppen umgestellt werden.

Hinweis
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Ob bei einem Dienstnehmer gesetzliche Abgaben/Umlagen wie AK (bzw. KU), WF, LK ... u. a. abgerechnet werden, wird über dieses Feld gesteuert.

Eine genaue Aufschlüsselung der Abgaben pro Tarifgruppe findet sich unter LOHN → Stammdaten → weitere Stammdaten → Tarifgruppen. Die Wahl der passenden Tarifgruppe obliegt dem Anwender. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die ÖGK.

Im Zuge der Jahresumstellung wird die Tarifgruppe vom alten auf das neue Lohnjahr übernommen. Steht die Tarifgruppe im neuen Jahr nicht (mehr) im Tarifsystem zur Verfügung, dann wird das Feld geleert und muss im neuen Lohnjahr nach der Jahresumstellung manuell gesetzt werden.

Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe  PSM_TGR_VG_WECHSEL_NR
Wird in diesem Feld die entsprechende Tarifgruppe eingetragen, wird die Geringfügigkeitsgrenze bei jeder Abrechnung überprüft. Bei Bedarf - d. h., wenn die Geringfügigkeitsgrenze entweder unter- oder überschritten wird - werden die Inhalte der Felder "Tarifgruppe" und "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe" ausgetauscht.

Im Falle eines Wechsels der Tarifgruppe wird ab dem Lohnjahr 2019 keine Änderungsmeldung an die ÖGK mehr erstellt. Die Meldung der Änderung an die ÖGK erfolgt mit der nächsten mBGM. Wird im Feld "Voll Gering Wechsel" keine Tarifgruppe eingetragen, wird auch keine Voll-Gering-Prüfung durchgeführt.

Natürlich muss darauf geachtet werden, dass eine passende Tarifgruppe eingetragen wird.

Beispiel
Feld "Tarifgruppe": 2001 - B002 Ang.
Feld "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe": 2501 - B030 Gfg. Ang.

U-Bahn-Steuer  PSM_UBAHN
In diesem Feld wird festgelegt, ob der Dienstnehmer U-Bahn-Steuer-pflichtig oder U-Bahn-Steuer-befreit ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine U-Bahn-Steuer
  • U-Bahn-Steuer-pflichtig
  • U-Bahn-Steuer-befreit
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Wird bei der Dienstnehmeranlage eine Wiener Gemeinde mit Gemeindekennziffer 90101 hinterlegt, wird das Feld automatisch auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" gestellt.

Steht das Feld auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" oder "U-Bahn-Steuer-befreit" und ist keine Wiener Gemeinde hinterlegt, erfolgt beim Speichern folgende Warnmeldung:
"Aufgrund der Zuordnung zu einer nicht Wiener-Gemeinde sollte der Mitarbeiter nicht U-Bahn-Steuer-pflichtig sein".

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Die Hinterlegung der Gemeinde für die U-Bahn-Steuer erfolgt über die Felder Gemeinde Lfd-Nr und Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer.

Hinweis
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Beachten Sie, dass es eine von den Wochenstunden abhängige Befreiung der U-Bahn-Steuer gibt. Achten Sie aus diesem Grund auch bei einem Wochenmodellwechsel auf die korrekte Einstellung dieses Feldes.

Hinweis
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Lehrlinge mit einer Arbeitsstätte in Wien sind prinzipiell auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" zu belassen, da aufgrund der Versichertengruppe "Lehrling" am Reiter "Versicherung" keine DGA (U-Bahn-Steuer) berechnet wird. Nach dem Lehrzeitende wird aus dem Lehrling ein Arbeiter bzw. Angestellter und das Feld ist am Reiter "Gemeinde" bereits korrekt eingestellt.

Dienstnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, werden automatisch von der U-Bahn-Steuer befreit. 

Hinweis
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Wenn die Wiener DGA (U-Bahn-Steuer) für einen Dienstnehmer zwar anfällt, aber die Kommunalsteuer an eine andere Gemeinde abgeführt werden muss, dann ist im Feld Gemeinde Lfd-Nr im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Gemeinde" die Wiener Gemeinde zu hinterlegen, die davor im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Gemeinden" angelegt worden ist.

Zusätzlich ist eine Gemeindeverteilung mit 100 % auf die gewünschte andere Kommunalsteuergemeinde zu hinterlegen. Im Feld Arbeitsstätte ist eine Arbeitsstätte in Wien zu wählen, die wiederum zuvor im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Arbeitsstätte" angelegt worden ist. Dies gilt auch für Konstellationen, in denen der Dienstnehmer ausschließlich Telearbeit in Wien macht und nicht an einer Arbeitsstätte der Firma.
 
Gemäß § 3 lit. e) des Wr. Dienstgeberabgabengesetzes fällt für Dienstverhältnisse, bei denen die vom Dienstnehmer zu leistende Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden (Stand Mai 2025) nicht übersteigt, keine DGA-Abgabe (U-Bahn-Steuer) an. Gerade bei unregelmäßigen Dienstzeiten kann es vorkommen, dass einmal die Grenze überschritten und im nächsten Monat unterschritten wird. Für diesen Zweck wurde die Lohnart 7492 "DGA-Wochen/U-Bahn-Steuer (Info)" eingerichtet, mit der manuell die DGA-Wochen pro Dienstnehmer übersteuert werden können. Der Dienstnehmer ist während der gesamten Zeit als "U-Bahn-Steuer-pflichtig" im Feld "U-Bahn-Steuer" eingestellt. Über die Lohnart 7492 können die tatsächlichen DGA-Wochen erfasst und abgerechnet werden. Natürlich kann die Lohnart 7492 importiert werden.

U-Bahn-Steuer bei "Abrechnung ohne Bezüge" berechnen  PSM_UBAHN_BERECH_OHNELA
Ab dem Lohnjahr 2022: "Abrechnung ohne Bezug" bedeutet, dass bei der Prüfung der Lohnarten-Pflichtigkeiten die BV-Pflichtigkeit ausgeschlossen, das heißt, nicht geprüft wird. Somit kann z. B. bei "Krank ohne Entgelt" die Semisystemlohnart "Bmg BV Krank" in der Abrechnung enthalten sein und trotzdem wird dieser Monat als "Abrechnung ohne Bezug" erkannt.

Bis dem Lohnjahr 2021: In diesem Feld wird festgelegt, ob im Fall einer "Abrechnung ohne Bezüge" bei einem aktiven Dienstverhältnis (Feld Ruhendstatus hat die Ausprägung "Nicht ruhend") die U-Bahn-Steuer trotzdem berechnet werden soll. Wenn dieses Feld auf "Nein" steht, dann wird keine DGA (U-Bahn-Steuer) gerechnet, selbst wenn DGA-Wochen vorhanden sind. Dies gilt natürlich nur, wenn keine Eingabe- und Semisystem-Lohnart eine Pflichtigkeit aufweist.

U-Bahn Wochen  PSM_UBAHN_WOCHEN
U-Bahn-Wochen 

Überstundenteiler  PSM_UEBERSTUNDENTEILER
Wurde beim Dienstnehmer ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Überstundenteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeit-Dienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger!

Beispiel
Überstundenteiler bei einer 40-Stunden-Woche: 158
Überstundenteiler bei einer 20-Stunden-Woche:   79

UEL  PSM_UEL_KZ
UEL 

Überstundenpauschale Betrag  PSM_UESTPAU_BETRAG
Im Falle einer betraglich vereinbarten Überstundenpauschale ist der vereinbarte Betrag einzugeben. Alternativ kann eine Überstundenpauschale über die damit abgegoltene Überstundenmenge definiert sein. Bei Vorliegen einer Überstundenpauschale ist entweder der Betrag zu erfassen oder das Feld Überstundenpauschale Menge zu definieren. Weitere Informationen zur Überstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument Pauschalisierungsvereinbarung.

Überstundenpauschale Menge  PSM_UESTPAU_MENGE
Im Falle einer Überstundenpauschale, mit der eine vereinbarte Überstundenmenge (mengenmäßige Vereinbarung) abgegolten ist, ist die vereinbarte Menge einzugeben. Alternativ kann eine betragliche Überstundenpauschale definiert werden. Bei Vorliegen einer Überstundenpauschale ist entweder diese oder das Feld Überstundenpauschale Betrag zu definieren. Weitere Informationen zur Überstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument Pauschalisierungsvereinbarung.

VDZ (J/M/T)  PSM_VDZ


Monat  PSM_VERGL_MONAT
Monat 

Versicherung  PSM_VERSICHERUNG
Auswahl der Versicherung
 
Aufgrund der Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • ASVG
  • VAEB
  • BVA
  • GSVG
  • NVG (Notariatskandidat): Weitere Informationen zur Abrechnung von Notariatskandidaten entnehmen Sie unserer Themenhilfe.
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PSM_VOLL_GERING_AUTOMATIK  PSM_VOLL_GERING_AUTOMATIK


Vollzeit/Teilzeit  PSM_VOLL_TEILZEIT
Vollzeit/Teilzeit

Voll Gering Wechsel  PSM_VOLLGERINGWECHSELID
Wird in diesem Feld die entsprechende Tarifgruppe eingetragen, wird die Geringfügigkeitsgrenze bei jeder Abrechnung überprüft. Bei Bedarf - d. h., wenn die Geringfügigkeitsgrenze entweder unter- oder überschritten wird - werden die Inhalte der Felder "Tarifgruppe" und "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe" ausgetauscht.

Im Falle eines Wechsels der Tarifgruppe wird ab dem Lohnjahr 2019 keine Änderungsmeldung an die ÖGK mehr erstellt. Die Meldung der Änderung an die ÖGK erfolgt mit der nächsten mBGM. Wird im Feld "Voll Gering Wechsel" keine Tarifgruppe eingetragen, wird auch keine Voll-Gering-Prüfung durchgeführt.

Natürlich muss darauf geachtet werden, dass eine passende Tarifgruppe eingetragen wird.
 
Beispiel
Feld "Tarifgruppe": 2001 - B002 Ang.
Feld "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe": 2501 - B030 Gfg. Ang.

mBGM Von-Tag  PSM_VVON


Öffi-/Jobticket/Werkverkehr  PSM_WERKVERKEHR
Beförderung mit Öffiticket, Jobticket bzw. Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 lit b. EStG.

Steht dieses Feld auf "Ja", d. h., wird ein Öffiticket oder Jobticket bezogen oder liegt ein Werkverkehr vor, wird das am Lohnkonto im jeweiligen Monat ausgewiesen.

Wochenmodell  PSM_WOCHENMODELLNR_HIST
Ein passendes Wochenmodell ist in der Lohnverrechnung für die Führung einer korrekten Nichtleistungszeitenverwaltung Voraussetzung. Ist das Feld "Wochenmodell" befüllt, so ist das Feld Teilzeitprozent lt. Wochenmodell von einer manuellen Änderung geschützt. Nur bei Neuanlage eines Dienstnehmers bzw. beim Umstellen eines Bewerbers zu einem Dienstnehmer ist die F4-Suche nach einem Wochenmodell erlaubt. Bei Verwendung des Pakets LOHN ist stets die Funktion Wochenmodell ändern zu verwenden, falls das Wochenmodell nachträglich eingetragen oder geändert werden soll.