In dieser Tabelle werden Daten des Personalstamms, die insbesondere für die Abrechnung relevant sind, monatlich gespeichert.
Abrechnungsmethode PSM_ABRE_METHODEDieses Feld hat abhängig vom Lohnjahr unterschiedliche Ausprägungen.
Im Lohnjahr 2026 stehen die folgenden Ausprägung zur Verfügung:
-: Standard laut Gesetzeswerten von 2026
Gesetzeswerte § 68 (2) von 2025 verwenden: Es werden die Gesetzeswerte des Jahres 2025 herangezogen (18 Stunden/€ 200).
Gesetzeswerte § 68 (2) (max. 10 Std/120 Euro) verwenden: Es werden zuvor für das Jahr 2026 geltenden Werte herangezogen (10 Stunden/€ 120). Diese Ausprägung ist möglicherweise zur Nacherfassung relevant, falls mit diesen Gesetzeswerten ursprünglich abgerechnet worden ist. Beachten Sie, dass hierdurch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung umfangreiche manuelle Nacharbeiten anfallen.
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Im Lohnjahr 2025 steht keine Ausprägung zur Verfügung.
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Im Lohnjahr 2024 steht die Ausprägung "Gesetzeswerte § 68 (1), (2) von 2023 verwenden" zur Verfügung. Falls Überstunden und deren Zuschläge zeitversetzt ausgezahlt werden sollen und die Gesetzeswerte bez. des § 68 (1), (2) vom Jahr 2023 verwendet werden sollen, ist diese Ausprägung zu wählen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Neuerungen 2024 Kapitel
Zeitversetzte Auszahlung von Überstunden und Zulagen.
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Im Lohnjahr 2022 stehen die folgende Ausprägungen zur Verfügung:
neue Pendlerpauschale anwenden (ab 5/2022): Standardeinstellung, denn ab Mai 2022 gelten für Pendlerpauschale und Pendlereuro geänderte Gesetzeswerte.
neue Pendlerpauschale NICHT anwenden (ab 5/2022): Diese Ausprägung ist in Einzelfällen zu verwenden, wenn für EINZELNE Dienstnehmer NICHT die neue Pendlerpauschale ab Mai 2022 angewandt werden soll, z. B. weil sie bereits ausgetreten und endabgerechnet worden sind.
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In Lohnjahren 2020 und früher wird über dieses Feld festgelegt, wie die Zuordnung der SV zu den Bezügen nach § 67 (1,2) innerhalb des J/6 erfolgen soll. Im Lohnjahr 2021 sind zwar auch diese Ausprägungen ersichtlich, allerdings ohne Bedeutung. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- SV-Zuordnung § 67(1,2) gemäß LStRL bis 2020
- SV-Zuordnung § 67(1,2) gemäß LStRL 2021
Abrechnungskreis PSM_ABRECHNUNGSKREISDienstnehmer, die zur gleichen Zeit abgerechnet werden sollen (z. B. Angestellte zum 25. und Arbeiter zum 30. des Monats), können in diesem Feld mit der gleichen Abrechnungskreisnummer gekennzeichnet werden. Im Anschluss kann die Monatsabrechnung (d. h. Bruttoerfassung, Abrechnung, div. Auswertungen und Endverspeicherung) getrennt bzw. je Abrechnungskreis durchgeführt werden.
Hinweis
| Wenn Abrechnungskreise in Verwendung sind und ein Dienstnehmer diesen untermonatig wechselt, so wird im Zuge dessen ein neues Dienstverhältnis angelegt. Beim Endverspeichern dieses Dienstnehmers darf kein Abrechnungskreis als Filter hinterlegt sein.
Dieser Dienstnehmer ist extra zu verspeichern. Der Grund dafür liegt darin, dass eine Endverspeicherung pro Abrechnungskreis zu Statusproblemen führen kann. |
Hinweis
| Wenn im Dienstnehmerstamm bei den Einstiegsfeldern die Abrechnungskreiseingabe aktiviert ist, so wird dieser Filter bei den Combobox-Ausprägungen "alle Dienstnehmer" und "ausgetretene Dienstnehmer" ignoriert. |
KORE-Abteilung PSM_ABTEILUNGDefinition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "KORE-Abteilung" am Artikelstamm.
Hinweis | Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat. Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet. Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen: Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und Warenannahme |
KORE-Abteilung PSM_ABTEILUNGDie KORE-Abteilung, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Abteilung ist als KORE-Typ angelegt.
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für KORE-Abteilungen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stamm-KORE-Abteilung hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf KORE-Abteilungen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stamm-KORE-Abteilung beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich. |
Abwesenheit PSM_ABWESENHEITMit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf

gelangen Sie in die Nichtleistungszeiten-Verwaltung.
freiwilliger LSt-Abzug § 47 (1) lit. b PSM_ABZUG_FRWDieses Feld ist auf "Ja" zu stellen, falls es zu einem freiwilligen Lohnsteuerabzug gem. § 47 Abs. 1 lit. b EStG kommt. Für alle Monate mit der gleichen Ausprägung in diesem Feld wird ein Lohnzettel Finanz (L16) zusammengefasst.
Beispiel
| Dieses Feld ist in den Monaten Jänner bis April sowie Juli bis Dezember auf "Nein" gesetzt, aber in den Monaten Mai bis Juni auf "Ja".
Dann wird ein L16 für den Zeitraum Jänner bis Dezember natürlich mit den korrekten Beträgen (ohne der Monate Mai bis Juni) und ein L16 für den Zeitraum Mai bis Juni erstellt. |
Abzug fiktive LSt Ausland (%) PSM_ABZUG_LST_AUSL_PROZAb dem Jahr 2022: In diesem Feld kann der Abzug der fiktiven Lohnsteuer laufend für einen Auslandsanteil in Prozent erfasst werden.
Aliquotierung § 68 (1), (2) PSM_ALIQU_P68In diesem Feld können Sie festlegen, ob im Falle einer Kürzung der LSt-Tage (z. B. bei Ein- und Austritt oder bei Anlage eines neuen technischen Dienstverhältnisses) die Freibeträge nach § 68 (1) und § 68 (2) aliquotiert werden sollen. Ab der Jahresumstellung 2020/2021 wird dieses Feld für das neue Jahr immer auf die Standardausprägung "Nein" zurückgesetzt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Die Freibeträge § 68 (1) bzw. § 68 (2), werden nicht aliquotiert. Im Falle von 2 Dienstverhältnissen wird je Dienstverhältnis der nicht aliquotierte Freibetrag herangezogen.
Ja, § 68(1) und (2): Die Freibeträge § 68 (1) bzw. § 68 (2) werden aliquotiert. In diesem Fall werden sowohl die Stunden als auch die Beträge der Lohnarten entsprechend den jeweiligen Lohnsteuertagen aliquotiert. Insbesondere bei Anlage technischer Dienstverhältnisse (z. B. durch untermonatigen Wochenmodellwechsel) wird diese Ausprägung automatisch in diesem Monat eingestellt. Mit der Endverspeicherung wird wieder die Ausprägung "Nein" im nächsten Monat initialisiert.
Ja, nur § 68(1): Der Freibetrag § 68 (1) wird aliquotiert. Hier erfolgt nur eine Berücksichtigung des Betrages der Lohnarten. Der Freibetrag wird entsprechend den jeweiligen Lohnsteuertagen aliquotiert. Diese Ausprägung wird automatisch, sofern erforderlich, bei Umstellungen aus BMD 5.5 verwendet und ist vom Anwender nie manuell einzustellen.

Alleinverdiener/-erzieher PSM_ALLEINVERDIENERHat der Dienstnehmer Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, muss in diesem Feld die jeweilige Einstellung getroffen werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Alleinverdiener
- Alleinerzieher
Hier muss die Anzahl der Kinder für die Berechnung des AVAB bzw. AVAE erfasst werden.
Anzahl der Kinder | Höhe des AVAB/AVAE jährlich (2024) | Höhe des AVAB/AVAE jährlich (2025) |
| AVAB/AEAB: 1 Kind | € 572,00 | € 601,00 |
AVAB/AEAB: 2 Kinder | € 774,00 | € 813,00 |
AVAB/AEAB: Zusatzbetrag für jedes weitere Kind | € 255,00 | € 268,00 |
AV-Staffelung PSM_ALV_STAFFELUNGDieses Feld steht ab dem Lohnjahr 2019 nicht mehr zur Verfügung. Hier kann in Lohnjahren bis 2018 eingestellt werden, ob die ALV-Staffel-Automatik angewendet werden soll oder nicht, wobei die Standardeinstellung immer auf "anwenden" gesetzt ist.
Angehörige PSM_ANGEHOERIGEDieses Feld dient zur Anlage der Familienangehörigen eines Dienstnehmers.
Hat der Dienstnehmer beispielsweise Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, muss zur richtigen Darstellung am L16 der jeweilige Ehepartner bzw. das jüngste Kind angelegt werden. Auch im Falle einer Pfändung wird die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erstmalig aus den hier vorhandenen Einträgen ermittelt. Das Feld
Unterhaltsberechtigte Personen muss danach manuell gewartet werden.
Arbeitsstätte PSM_ARBEITSSTAETTEDie hier hinterlegte Arbeitsstätte ist jene, die am L16 in der Arbeitsstättenmeldung für die Statistik Austria des Dienstnehmers angedruckt wird.
§ 67 (1, 2) In- und Ausland PSM_AUFTEILUNG_GRENZELaut der EAS-Auskunft 3331 des BMF ist es ab 2014 möglich, die Grenzen für sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1, 2 zwischen In- und Ausland anteilsmäßig aufzuteilen, wenn ein Dienstnehmer im gleichen Monat Inlands- und Auslandssonderzahlungen erhält. Die Aufteilung der Grenzen betrifft die Fragen,
- welche Bezüge vorrangig das Jahressechstel ausschöpfen.
- welche Bezüge vorrangig in der Staffelung der Prozentsätze des § 67 Abs. 1, 2 berücksichtigt werden.
Dafür gibt es im Lohnartenstamm bei der Lohnsteuer die neue Ausprägung § 67 Abs 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland).
Über dieses Feld kann die Einstellung der Lohnartenpflichtigkeit beim einzelnen Dienstnehmer übersteuert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Bezüge direkt zuordenbar: Laut Lohnsteuerrichtlinien. Ausland geht vor Inland. Diese Ausprägung ist vorgangig gegenüber der Lohnartenpflichtigkeit, obwohl eine betroffene Lohnart eventuell in der Brutterfassung abgerechnet worden ist.
Grenzen anteilsmäßig aufteilen: Laut EAS 3331. Anteilsmäßiges Ausschöpfen im Verhältnis der SZ-Brutto-Inland zu SZ-Brutto-Ausland im Auszahlungsmonat. Diese Ausprägung ist vorgangig gegenüber der Lohnartenpflichtigkeit, obwohl eine betroffene Lohnart eventuell in der Brutterfassung abgerechnet worden ist.
Lt. Lohnartenpflichtigkeit: Laut EAS 3331. Alle Lohnarten, bei denen eingestellt ist, dass eine Aufteilung der Grenzen erfolgen soll (Programm "Lohnarten", Feld
Auslandstätigkeit (begünstigt)), werden wie oben beschrieben aufgeteilt. Alle Lohnarten mit "normaler" Sonderzahlungspflichtigkeit werden vorrangig dem Ausland zugeteilt. Beachten Sie, dass die verwendete Auslandssonderzahlungslohnart bei dieser Ausprägung die Einstellung "§ 67 Abs. 1, 2 (Aufteilung der Grenzen zw. In- und Ausland)" im Feld
Lohnsteuer (gem. EStG) haben muss.
Weitere Informationen zu
Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.
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Ausl.-Tage DBA-AnreM PSM_AUSLANDSTAGE_ANR_ENTSTage der Auslandstätigkeit Entsendung mit DBA-Anrechnungsmethode
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Ausl.-Tage DBA-BefrM PSM_AUSLANDSTAGE_ENTSTage der Auslandstätigkeit Entsendung mit DBA-Befreiungsmethode
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Ausl.-Tage fixieren PSM_AUSLANDSTAGE_KZIst dieses Feld auf "Ja" gesetzt, dann werden die Auslandstage für den nächsten Monat fixiert. Steht dieses Feld auf "Nein", dann werden die Auslandstätigkeitstage im nächsten Monat mit 0 initialisiert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja (Folgemonat = gleiche Werte)
- Ja (Folgemonat = 30)
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AVAE-Betrag PSM_AVAE_BETRAGIn diesem Feld steht der maximal mögliche AVAE-Betrag. Ist dieser Betrag größer als die Lohnsteuer laufend, dann ist entsteht natürlich
KEINE Negativsteuer.
Betriebskennzeichen PSM_BBK_BBKNRHier ist das BUAK-Betriebskennzeichen auszuwählen, unter dem der Dienstnehmer bei der BUAK geführt wird. Die Betriebskennziffern werden im Lohnfirmenstamm unter dem Reiter "BUAK-BKZ" definiert.
Die Beitragsgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern
wird in diesem Feld bereits eine eingeschränkte Auswahl vorgeschlagen.
Es werden nur jene Beitragsgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden.
Beispiel
| Arbeitsverhältnis: Angestellter Versicherungsgruppe: Geringfügig Versicherung: ASVG |
Folgende Beitragsgruppen werden vorgeschlagen:
Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Beitragsgruppen umgestellt werden.
Auswahl des Betriebsrats, an den die Betriebsratsumlage abgeführt wird.
Hinweis | Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit", Feld Betriebsrat) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der BU bestimmt werden. Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung der BU herangezogen.
|
Firma PSM_BETRIEBSRAT_FIRMENNRFirma des Betriebsrat
Dieses Feld wird benötigt, wenn in einem Monat die Berechnung der Betriebsratsumlage rückgängig gemacht werden soll. Das heißt, im entsprechenden Monat darf keine BU gerechnet werden. Ist das der Fall, ist das Feld auf "Nein" zu stellen.
Hinweis | Das Feld ist nur in der Bruttoerfassung über die Funktion Stamm aufrufbar und kann auch nur in einem Aufrollmonat bearbeitet werden. |
ID Beitragsgruppe Voll/Gering PSM_BGS_VG_WECHSEL_IDVoll/Gering-Wechsel Beitragsgruppe für den automatischen Wechsel der Beitragsgruppe bei schwankenden Bezügen.
nächste BJ-Änderung PSM_BJ_AENDERUNGIn diesem Feld muss bei der Neuanlage eines Dienstnehmers einmalig festgelegt werden, wann die erste (nächste) Beschäftigungsjahr-Änderung erfolgen soll. Die eingetragene Jahreszahl wird im weiteren Verlauf automatisch aufgrund der in der L/G-Tabelle hinterlegten Vorrückungen angepasst.
Bonus Altfall PSM_BONUS_ALTFALLDas Bonus/Malus-System war bis 31.08.2009 in Kraft. Für Dienstnehmer, die vor dem 01.09.2009 von der Begünstigung erfasst waren und deren Dienstverhältnis noch aufrecht ist, entfällt der Dienstgeberanteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-DG-Beitrag) weiterhin. In diesen Fällen ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen.
Ab 2026 kann kein Bonus-Altfall mehr abgerechnet werden, da diese Regelung ausgelaufen ist. Dieses Feld wird daher mit der Jahresumstellung auf "Nein" gestellt.
Bonuspension PSM_BONUSPENSIONFalls es sich um eine Bonuspension handelt, ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen. Unabhängig von der Versicherung beträgt die Reduktion beim Dienstnehmer 5,12 % und beim Dienstgeber 6,28 %.
Zugehörigkeit PSM_BUAK_ZUGEHIn diesem Feld wird definiert, ob der Dienstnehmer der BUAK angehört und ob die Abrechnung mit Treuhandkonto oder per Direktverrechnung erfolgt. Vor 2022 war das Feld eine einfache Checkbox (Ja/Nein-Feld). Mit der Jahresumstellung auf das Jahr 2022 wird dieses Feld abhängig vom Feld
BUAK Direktverrechnung in der Lohnfirma initialisiert. Die Unterscheidung in Treuhandkonto oder Direktverrechnung ist insbesondere für die korrekte Berechnung der Pfändung ausschlaggebend. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- -
- Treuhandkonto
- Direktverrechnung
Beachten Sie, dass bei BUAK-zugehörigen Dienstnehmern keine
Schwerarbeitsmeldungen erstellt werden, da diese von der BUAK durchgeführt werden.
Betriebliche Vorsorge PSM_BV_RECHNENHier wird festgelegt, ob ein Dienstnehmer der "Abfertigung NEU" angehört oder nicht. Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch auf "Ja, weil Neueintritt" gestellt (Ausnahmen: Freie Dienstnehmer, Ferialpraktikanten und diverse Dienstnehmer wie z. B. Arbeiter mit BUAK-Zugehörigkeit).
Tritt ein Dienstnehmer in das neue Abfertigungssystem über, stehen die Ausprägungen "Ja, weil Vollübertritt" oder "Ja, weil Teilübertritt" zur Verfügung, wobei die jeweilige Auswahl nur für die Rückstellungsberechnung von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Berechnung der BV-Beiträge gibt es zwischen den Ausprägungen keinen Unterschied.
Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja, weil Neueintritt
- Ja, weil Vollübertritt
- Ja, weil Teilübertritt
BV-Tage PSM_BV_TAGE_LFDBetriebliche Vorsorge Tage
Ist im Feld
Versicherung die Ausprägung "BVA" gewählt, ist dieses Feld aktiv. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
-: Keine BVA-Art
Vertragsbediensteter: Am Lohnzettel Finanz (L16) wird die
Soziale Stellung bei dieser Einstellung mit dem Wert "Vertragsbedienstete(r)" befüllt.
Beamter: Am Lohnzettel Finanz (L16) wird die
Soziale Stellung bei dieser Einstellung mit dem Wert "Beamter/Beamtin" befüllt.
Mandatar: Am Lohnzettel Finanz (L16) wird die
Soziale Stellung bei dieser Einstellung mit dem Wert "Sonstige" befüllt.
Das Feld "BVA Frühkarenz" steht ab dem Lohnjahr 2020 zur Verfügung und ist nur dann editierbar, wenn der Dienstnehmer BVA versichert ist. Steht das Feld auf "Ja" wird beim SV-DG Anteil kein UV-Beitrag gerechnet.
DAG PSM_DAGDas Feld "DAG" (kurz für Dienstgeberabgabe) kann vom Anwender nicht verändert werden (ist für den Anwender im Dienstnehmerstamm außerdem nicht sichtbar) und wird im Zuge der Summierung automatisch, abhängig von der Einstellung im Firmenstamm "DAG bei geringf. rechnen", gesetzt. Ob die DAG gerechnet wird oder nicht, können Sie beispielsweise im Programm "Abrechnung ansehen" im jeweiligen Monat am Reiter "Dienstnehmer" im Feld "DAG" nachvollziehen. In diesem Feld wird gekennzeichnet, ob die DAG gerechnet werden soll oder nicht.
DB PSM_DBDienstgeberbeitrag - Ist der Dienstnehmer DB-pflichtig?
DB Prozentsatz PSM_DB_PROZDer Dienstgeberbeitrag (DB) soll ab dem Jahr 2025 von 3,9 % auf 3,7 % reduziert werden (Stand November 2022).
Ab dem Jahr 2025 steht in diesem Feld nur die Ausprägung "Laut Gesetzeswert" zur Verfügung und das Feld ist gesperrt.
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In den Lohnjahren 2023 und 2024 standen folgende Ausprägungen in diesem Feld zur Verfügung:
Eine vorgezogene Reduktion für die Jahre 2023 und 2024 auf 3,7 % ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Standardmäßig wird ab 2023 mit dem reduzierten und günstigeren DB-Prozentsatz von 3,7 gerechnet. Mit diesem Feld kann manuell der frühere, höhere DB-Prozentsatz eingestellt werden. Mit der Jahresumstellung auf das Jahr 2023 wird dieser Wert gesetzt bzw. gilt für Neuanlagen ab 2023.
Möchte man bewusst den höheren DB-Prozentsatz, dann kann dieses Feld auf den alten, höheren Wert gesetzt werden und es sollte ein DN-Vorschlag im Programm Lohnfirmen für neue Dienstnehmer gesetzt werden. Setzen Sie bei Wiedereintritten das Feld manuell, denn bei Wiedereintritten wird der DN-Vorschlag nicht ausgelöst.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
DBA-AnreM mit LSt-Berechnung PSM_DBA_ANREMLSTFür Dienstnehmer, die im Ausland mit DBA-Anrechnungsmethode abgerechnet werden, kann über dieses Feld eine fiktive Inlands-Lohnsteuer berechnet werden, welche dann am Auslandslohnzettel angedruckt wird. Dies hat den Vorteil, dass für den Dienstnehmer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung keine zu hohen Nachzahlungsbeträge anfallen.
Weitere Informationen zu
Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.
DBA-Land PSM_DBA_LANDNRAb 2015 muss im ELDA-Datensatz für die Lohnzettelart 24 (Auslandsabrechnung, DBA mit Anrechnungsmethode) auch das Land, in dem der Dienstnehmer tätig war, mitgeliefert werden. Das heißt, sind entweder im Feld
Ausl-Tage Mont. mit DBA-AnreM oder im Feld
Ausl-Tage DBA-AnreM die entsprechenden Auslandstage hinterlegt, muss in diesem Feld das dazugehörige Land erfasst werden.
Im und für das Lohnjahr 2021 wurden Regelungen geschaffen, die die Eingabe dieses Feldes auch für die DBA-Befreiungsmethode notwendig machten. Allerdings wurden diese Regelungen 2022 wieder zürückgenommen. Das DBA-Land ist für die DBA-Befreiungsmethode weder im ELDA-Satzaufbau noch im ELDA-Prüfkatalog relevant.
Weitere Informationen zu
Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.
Diätenstufe PSM_DIAETENSTUFEDieses Feld wird für die Dienstreiseabrechnung benötigt. Es wird festgelegt, welche im KV hinterlegte Diätenstufe beim jeweiligen Dienstnehmer zur Anwendung kommt.
Dv-Nr. PSM_DIENSTVLFDNRDienstverhältnis
Dimension PSM_DIMENSIONDie Dimension, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Dimension ist ein KORE-Typ.
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Dimensionen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammdimension hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbeleg drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Dimensionen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammdimension beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm MA-KORE-Report um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich. |
Dimension PSM_DIMENSIONDie Dimension, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Dimension ist ein KORE-Typ.
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Dimensionen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammdimension hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Dimensionen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammdimension beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich. |
ID Abrechnungskreis PSM_DSTID_ABRKRDienstnehmer, die zur gleichen Zeit abgerechnet werden sollen (z. B. Angestellte zum 25. und Arbeiter zum 30. des Monats), können in diesem Feld mit der gleichen Abrechnungskreisnummer gekennzeichnet werden. Im Anschluss kann die Monatsabrechnung (d. h. die Bruttoerfassung, die Abrechnung, div. Auswertungen und die Endverspeicherung) getrennt bzw. je Abrechnungskreis durchgeführt werden.
ID Fibu-Kreis PSM_DSTID_FIBUIdentifikationsnummer des FIBU-Kreises
DV-Firma PSM_DVFIRMENNRFirma Dienstverhältnis
DZ PSM_DZZuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ist der Dienstnehmer DZ-pflichtig? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
- Ja, prozentuelle Bmg
Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld
DZ - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der DZ-Bmg herangezogen werden soll.
Beispiel | Betreuer in Alten-/Pflegeheimen sind ab 1.1.2025 nur mehr zu 80 % DZ befreit. Dazu muss im Feld DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt werden. Im Feld DZ - Bmg Prozentsatz ist ein Prozentsatz von 20 zu hinterlegen.
Ausgangssituation: DZ-BMG = € 2.000,00 DZ = Ja, prozentuelle Bmg DZ-Bmg Prozentsatz = 20 % DZ-Bmg neu = 2.000,00 * 20 % = € 400,00 |
Ab dem Jahr 2026 ist das Feld "DZ-Bundesland" ein Pflichtfeld und ersetzt das Feld "Finanzamt Lfd-Nr".
Sofern ein Dienstnehmer im Feld "DZ" die Ausprägung auf "Ja" gesetzt hat, ist dieses Feld zwingend mit einem der folgenden Werte zu befüllen:
- Wien
- Niederösterreich
- Burgenland
- Oberösterreich
- Salzburg
- Tirol
- Vorarlberg
- Kärnten
- Steiermark
Wurde ein Bundesland ausgewählt, erscheint neben der Combobox der akutell gültige Prozentsatz.
DZ – BMG Prozentsatz PSM_DZ_PROZWurde im Feld
DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt, ist in diesem Feld der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der DZ-Bmg herangezogen werden soll.
Beispiel | Betreuer in Alten/Pflegeheimen sind ab 1.1.2025 nur mehr zu 80 % vom DZ befreit. Dazu muss im Feld DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt werden. Im Feld DZ - Bmg Prozentsatz ist ein Prozentsatz von 20 zu hinterlegen.
Ausgangssituation: DZ-BMG = € 2.000,00 DZ = Ja, prozentuelle Bmg DZ-Bmg Prozentsatz = 20 % DZ-Bmg neu = 2.000,00 * 20 % = € 400,00 |
Entwicklungshilfe Mindest-BMG PSM_ENTW_MINDESTBMGFür Einsatzverträge, die ab 01.01.2014 geschlossen werden, kommt eine Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (§ 48 ASVG) zur Anwendung.
Liegt das Entgelt des Dienstnehmers unter der Mindestbeitragsgrundlage, sind die Pensionsversicherungsbeiträge von der Mindestbeitragsgrundlage zu entrichten. Das heißt, ist der Einsatzvertrag ab 01.01.2014 geschlossen worden, muss das Feld auf "Ja" gesetzt werden.
| Jahr | Mindestbeitragsgrundlage |
2024 | 2.163,78 |
2023 | 2.090,61 |
2022 | 2.027,75 |
2021 | 1.986,04 |
2020 | 1.922,59 |
| 2019 | 1.864,78 |
2018 | 1.828,22 |
| |
| |
| |
2014 | 1.649,84 |
Erstelldatum PSM_ERSTELLDATUMDatum der Erstellung des Datensatzes
Ersteller PSM_ERSTELLUSERBenutzer, der den Datensatz erstellt hat.
Familienbonus Plus PSM_FABO_BETRAGIn diesem Feld steht der automatisch ermittelte maximal mögliche "FABO+"-Betrag in Abhängigkeit zu den Einstellungen im Angehörigenstamm bzw. den "FABO+"-Einstellungen. Das Feld kann nicht bearbeitet werden. Abhängig von der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer wird ggf. ein geringerer Betrag als der hier ausgewiesene abgerechnet.
Beispiel | Der Dienstnehmer soll für ein Kind einen Familienbonus Plus in Höhe von € 125 angerechnet bekommen. Allerdings beträgt die Lohnsteuer nur € 100. Dann können natürlich nicht die hier ausgewiesenen € 125 zur Gänze an die Lohnsteuer angerechnet werden, weil ansonsten eine negative Lohnsteuer entstehen würde. |
Fallw. beschäftigt PSM_FALLW_BESCHIn diesem Feld wird festgelegt, ob es sich bei dem Dienstnehmer um einen fallweise Beschäftigten handelt.
Fallw. beschäftigt Tage PSM_FALLW_BESCH_TAGEHier werden die Tage ausgewählt, an denen der fallweise Beschäftigte beschäftigt wird.
Fallw. beschäftigt Tage PSM_FALLW_BESCH_TAGEHier werden die Tage ausgewählt, an denen der fallweise Beschäftigte beschäftigt wird. Der Tage des DV-Beginns wird seit 2019 automatisch in dieses Feld eingetragen. Eine fallweise Beschäftigung kann lediglich einen Tag umfassen.
Vor 2019:
Zur Auswahl der Tage kann mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf

der BMD Kalender geöffnet werden. Vor 2019 konnten in einem Dienstverhältnis bei bestimmten Voraussetzungen mehrere fallweise beschäftigte Tage abgerechnet werden.
Beispiel | Der Dienstnehmer wird im März an folgenden Tagen beschäftigt:
|
Hinweis | Ab dem Jahr 2019 muss für jeden Tag einer fallweisen Beschäftigung ein eigenes Dienstverhältnis angelegt werden. Dies ist übrigens auch schon früher notwendig, wenn die Bezüge an den fallweise beschäftigten Tagen unterschiedlich hoch ausfallen.
|
Beispiel | Ein Dienstnehmer ist an 2 Tagen im Monat fallweise Beschäftigt und verdient an einem Tag € 500 und am anderen € 10. Dann sind beide Tage separat hinsichtlich Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze und BV-Bemessungsgrundlage zu beurteilen und dies passiert nur bei Verwendung separater Dienstverhältnisse. Bei Verwendung eines Dienstverhältnisses wird der gesamte Betrag in diesem Fall € 510 für die 2 Tage bewertet, woraus eine Vollversicherung über der täglichen Höchstbeitragsgrundlage resultieren würde. Außerdem würden die vollen € 510 die Bemessungsgrundlage für die BV bilden. |
Fibu-Kreis PSM_FIBUKREISJeder Dienstnehmer kann einem bestimmten FIBU-Kreis zugeteilt werden. Ist das der Fall, kann je FIBU-Kreis ein eigener Buchungsbeleg erstellt werden. Auf den einzelnen Buchungsbelegen befinden sich anschließend nur Dienstnehmer mit dem gleichen FIBU-Kreis. Beachten Sie die Ausführung zum Einsatz von
Fibukreise im Themendokument Lohnfirmen.
Finanzamt PSM_FINANZAMTHinterlegen Sie hier das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers.
Finanzamt-Lfd.-Nr. PSM_FINANZAMTLFDNRHinterlegen Sie hier das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers.
Hier ist das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers zu hinterlegen. Jeder Dienstnehmer kann einem Finanzamt zugeordnet werden, dies betrifft auch lohnsteuer- bzw. DZ-befreite Dienstnehmer.
Hinweis | Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer des Finanzamts laut Firmen-FA-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter Finanzamt), nicht die Finanzamts-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Finanzämter ersichtlich ist.
|
Fixwerte PSM_FIXWERTMit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf
gelangen Sie in das Anlagefenster für Fixwerte, in dem Fixbeträge und Fixsätze je Dienstnehmer (z. B. Grundbezug, Fixprämie, Sachbezug ...) hinterlegt werden können.
Freier DN hat Anspruch auf SZ PSM_FREIER_DN_ZUSAETZL_SZHat ein freier Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen, muss das in diesem Feld hinterlegt werden.
Hier muss die Gemeinde hinterlegt werden, an die die Kommunalsteuer abzuführen ist.
Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer PSM_GEMEINDE_UBAHNIn diesem Feld ist eine abweichende Gemeinde für die U-Bahn-Steuer zu hinterlegen.
Wenn im Feld
U-Bahn-Steuer die Ausprägung "keine U-Bahn-Steuer" eingestellt ist, dann ist der Dienstnehmer trotzdem U-Bahn-Steuer-pflichtig, wenn im Feld "Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer" eine Gemeinde hinterlegt ist.
Wenn im Feld
U-Bahn-Steuer die Ausprägung "keine U-Bahn-Steuer" hinterlegt ist, wird beim Speichern mit der "normalen" Gemeinde (Feld
Gemeinde Lfd-Nr) geprüft, ob die Einstellungen passen. Ist die Ausprägung "U-Bahn-Steuer-pflichtig" und eine Gemeinde im Feld "Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer" hinterlegt, dann wird mit der "abweichenden Gemeinde" geprüft.
Die
U-Bahnwochen sind bei Verwendung dieses Feldes manuell im Programm "Bruttoerfassung"
→ Funktion "Monatsstammdaten"
→ Reiter "Tage"
→ Feld "U-Bahn Wochen" zu befüllen.
Gemeinde Lfd-Nr PSM_GEMEINDELFDNR Hier muss die Gemeinde hinterlegt werden, an die die Kommunalsteuer abzuführen ist. Jeder Dienstnehmer muss eine Gemeinde Lfd Nr. zugeordnet haben, insbesondere auch kommunalsteuerbefreite Dienstnehmer.
Hinweis | Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gemeinde laut Firmen-Gemeinde-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter Gemeinde), nicht die 5-stellige Gemeinde-Nr, die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gemeinden ersichtlich ist.
|
In diesem Feld ist es möglich, eine Aufteilung der Kommunalsteuer auf mehrere Gemeinden vorzunehmen.
In der Praxis gibt es für die Gemeindeverteilung zwei Anwendungsfälle:
- Der Betrieb erstreckt sich über mehrere Gemeinden (z. B. großer land- und forstwirtschaftlicher Betrieb)
- Die Baustelle dauert länger als 6 Monate. In diesem Fall ist die Kommunalsteuer an die Gemeinde, in der sich die Baustelle befindet, abzuführen.
Geschäftsbereich PSM_GESCHAEFTSBEREICHDer Geschäftsbereich, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. Ein Geschäftsbereich ist ein KORE-Typ.
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Geschäftsbereiche besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammgeschäftsbereich hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbeleg drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Geschäftsbereiche aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammgeschäftsbereich beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm MA-KORE-Report um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich. |
Geschäftsbereich PSM_GESCHAEFTSBEREICHDer Geschäftsbereich, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. Ein Geschäftsbereich ist ein KORE-Typ.
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Geschäftsbereiche besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammgeschäftsbereich hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Geschäftsbereiche aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammgeschäftsbereich beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich. |
Die Eingabe in diesem Feld wird für die Anmeldung bei der Gesundheitskasse benötigt. Grundsätzlich wird die gesetzliche Grundlage automatisch aufgrund der Werte in folgenden Feldern vorgeschlagen:
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- -
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Angestelltengesetz
- Gutsangestelltengesetz
- Vertragsbedienstetengesetz
- Journalistengesetz
- Theaterarbeitsgesetz
- Landarbeitergesetz
- Hausbesorgergesetz
- Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz
- Heimarbeitergesetz
- Berufsausbildungsgesetz
- freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs. 4 ASVG
- Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG)
- Rechtspraktikantengesetz (RPG)
- Zahnärztlicher Lehrgang (BGBI. 184/86)
- Universitätsorganisationsgesetz (UOG)
- Wehrgesetz (WehrG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Bundesgesetz Studienrichtung Veterinärmedizin
- §9 ASVG (gemäß BMI)
- Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
- andere Gesetze
Dieses Feld hat nur in einigen Lohnjahren Auswirkungen auf die Abrechnung. Man kann damit auf die alte gesetzliche Regelung im Falle einer unterjährigen Gesetzesänderung umschalten. Diese Möglichkeit ist bei der Nacherfassung von bereits in einem Fremdsystem abgerechneten Monaten erforderlich.
Im Jahr 2024 kann auf die alten Freigrenzen und die alte Einschleifregelung zurückgestellt werden. Das BGBl. I Nr. 13 sieht folgende Änderungen vor:
- Die Freigrenze bei den sonstigen Bezügen wird rückwirkend mit 01.01.2024 von € 2.100,00 auf den Betrag von € 2.447,00 angehoben.
- Der Sockelbetrag bei der "Einschleifregelung" wird von € 2.000,00 auf € 2.330,00 angehoben.
- Es besteht eine Aufrollverpflichtung bis längstens 30.06.2024.
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Im Juli 2020 wurde die Lohnsteuertarifsenkung für das gesamte Jahr 2020 beschlossen. Mit diesem Feld kann der Anwender bewusst im Programm "Dienstnehmer" festlegen, dass noch die alte Lohnsteuertabelle vor der Senkung im Jahr 2020 angewandt werden soll.
In diesem Feld kann die Gewerkschaft, an die die Gewerkschaftsbeiträge abzuführen sind, ausgewählt werden.
Hinweis | Die Anlage und Verwaltung der Gewerkschaften bzw. der GW-Beitragsberechnung erfolgen im Paket CRM und DMS im Menüpunkt Stammdaten → Institutionen. Im Lohnfirmenstamm werden lediglich die Gewerkschaften, die für die jeweilige Firma von Bedeutung sind, zugeteilt. |
Hinweis
| Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit", Feld Gewerkschaft) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.
Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen. |
ID Gewerkschaftsuntergruppe PSM_GEWUNTERGR_GWUIDHier muss die Gewerkschaftsuntergruppe ausgewählt werden, bei der die automatische Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags definiert wurde.
Hinweis
| Die Anlage und Verwaltung der Gewerkschaften bzw. der GW-Beitragsberechnung erfolgt im Paket CRM und DMS im Menüpunkt Stammdaten → Institutionen. Im Lohnfirmenstamm werden lediglich die Gewerkschaften, die für die jeweilige Firma von Bedeutung sind, zugeteilt. |
Hinweis
| Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit" → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.
Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen. |
Gesundheitskasse PSM_GKKIn diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Jeder Dienstnehmer muss eine ÖGK-Lfd-Nr zugeordnet haben – insbesondere auch SV-freie Dienstnehmer, die natürlich auch abgerechnet werden.
Hinweis | Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskasse laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen erfasst ist.
|
In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Das Feld ist nur bei
Notariatskandidaten für die Betriebliche Vorsorge (BV) auszufüllen. Weitere Informationen zur Abrechnung von
Notariatskandidaten entnehmen Sie der Themenhilfe.
Hinweis | Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskase laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen ersichtlich ist.
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In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Jeder Dienstnehmer muss eine ÖGK Lfd-Nr. zugeordnet haben – insbesondere auch SV-freie Dienstnehmer, die natürlich auch abgerechnet werden.
Hinweis | Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskasse laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen erfasst ist.
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Wird in diesem Feld eine neue ÖGK hinterlegt, so wird automatisch am Reiter "DV" das Feld "Dienstzettel ausstellen" auf "Ja" gesetzt.
abweichende ÖGK (BV) LfdNr PSM_GKKLFDNR_NOTIn diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Das Feld ist nur bei
Notariatskandidaten für die Betriebliche Vorsorge (BV) auszufüllen. Weitere Informationen zur Abrechnung von
Notariatskandidaten entnehmen Sie der Themenhilfe.
Hinweis | Zur Auswahl stehen die Gesundheitskassen aus dem Lohnfirmenstamm der jeweiligen Firma. Im Dienstnehmerstamm wird die laufende Nummer hinterlegt (ersichtlich unter LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen ersichtlich ist. |
Gewerkschaftsuntergruppe PSM_GWUNTERGRUPPEHier muss die Gewerkschaftsuntergruppe ausgewählt werden, bei der die automatische Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags definiert wurde.
Hinweis | Die Anlage und Verwaltung der Gewerkschaften bzw. der GW-Beitragsberechnung erfolgt im Paket CRM und DMS im Menüpunkt Stammdaten → Institutionen. Im Lohnfirmenstamm werden lediglich die Gewerkschaften, die für die jeweilige Firma von Bedeutung sind, zugeteilt. |
Hinweis | Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter "Pflichtigkeit" → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.
Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen. |
ID Gewerkschaft PSM_GWZ_HRSSEQIDIn diesem Feld kann die Gewerkschaft, an die die GW-Beiträge abzuführen sind, ausgewählt werden.
Hinweis | Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter Pflichtigkeit → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.
Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen.
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Hinweis | Im Lohnartenstamm kann durch Kennzeichnung der entsprechenden Lohnarten (Reiter Pflichtigkeit → Feld Gewerkschaftsbeitrag) die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewerkschaftsbeitrags bestimmt werden.
Ist bei den Lohnarten nichts hinterlegt, wird die SV-Bemessungsgrundlage als Basis für die automatische Berechnung des GW-Beitrags herangezogen. |
Gewerkschaft rechnen PSM_GWZ_RECHNENDieses Feld wird benötigt, wenn in einem Monat die Berechnung der Gewerkschaftsbeiträge rückgängig gemacht werden soll. Das heißt, im entsprechenden Monat darf kein GW-Beirag gerechnet werden. Nur in diesem Fall ist das Feld auf "Nein" zu stellen.
Hinweis | Das Feld ist nur in der Bruttoerfassung über die Funktion Stamm aufrufbar und kann auch nur in einem Aufrollmonat bearbeitet werden. |
ID KV PSM_HRSSEQIDIdentifikationsnummer des Kollektivvertrages
Invalidenfreibetrag § 35 PSM_INVALIDENFREIBETRAGIn diesem Feld kann der Invalidenfreibetrag (Freibetrag gemäß § 35 EStG) hinterlegt werden. Dieses Feld ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen, d. h., im Standardfall ist dieses Feld nicht zu befüllen.
Schutzmonat PSM_IST_SCHUTZMONATMit diesem Feld wird der Schutzmonat bei Geringfügigkeit gekennzeichnet. Im konkreten Fall bedeutet ein "Ja", dass ein Dienstnehmer bei der ÖGK vollversichert bleibt, wenn er unbeabsichtigt für einen Monat in eine Geringfügigkeit fällt.
Tritt eine geringfügige Beschäftigung untermonatig ein, so gilt noch bis Ende des Monats eine Vollversicherung und das Feld "Schutzmonat" ist auf "Ja" zu setzen. Ist die Geringfügigkeit aber bereits zu Beginn des Monats bekannt, so entfällt die Vollversicherung sofort und nicht erst mit nächstem Monat. Das Feld "Schutzmonat" bleibt auf "Nein".
Expatriate-WKP im akt. Monat PSM_ISTEXPATRIATE_WKPAUSCHWenn eine Expatriate-Werbungskostenpauschale im aktuellen Monat vorliegt, dann ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen.
Weitere Informationen zu
Expatriates entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.
Geschäftsführung PSM_ISTGESCHAEFTSFUEHRERAb 2019 bzw. ab der Einführung der Tarifgruppen ist dieses Feld als Info-Feld zu verstehen.
Vor 2019 bzw. als noch mit Beitragsgruppen abgerechnet worden ist, hat dieses Feld gesteuert, ob ein handelsrechtlicher Geschäftsführer im sozialrechtlichen Sinn vorliegt (von KU befreit).
J/6-Neuber. bei Aufroll. PSM_J6_AUFROLLUNG_KZIn diesem Feld wird festgelegt, ob eine Neuberechnung des Jahressechstels bei Aufrollungen durchgeführt werden soll. Ab der Jahresumstellung 2020/2021 wird dieses Feld für das neue Jahr immer auf die Standardausprägung "Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2)" zurückgesetzt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Das Jahressechstel wird nicht neu berechnet.
Ja: Das Jahressechstel wird bei Stammdaten- und Lohnartenaufrollungen neu berechnet. Beispielsweise wird das Jahressechstel neu berechnet, wenn Vordienstbezüge von anderen Dienstgebern in den Stammdaten erfasst werden und die Sonderzahlung nochmals in der Bruttoerfassung eingegeben wird.
Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2): (Standardeinstellung) Hier wird das Jahressechstel nur dann neu berechnet wenn Bezüge nach § 67 Abs. (1,2) betragsmäßig geändert werden.

Kalendertage PSM_KALENDERTAGE_BERECHNETKalendertage berechnet
Kalendertage halbe Entgelt PSM_KALTAGE_ENTHALBKalendertage mit halbem Entgelt. Diese werden üblicherweise durch die Eingabe von Teilentgeltlohnarten (50 %) automatisch eingetragen.
KommSt PSM_KOMMSTIn diesem Feld wird hinterlegt, ob der Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
- Ja, prozentueller Bmg
Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld
Kommst - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der KommSt-BMG herangezogen werden soll.
Beispiel | Wird im Feld "Kommunalsteuer" die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt und im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz 95 % erfasst, vermindert sich die Kommunalsteuer-BMG um 5 %.
Ausgangssituation: KommSt-BMG = € 2.000,00 Kommunalsteuer = Ja, prozentuelle Bmg KommSt-Proz = 95 % KommSt-BMG neu = 2.000,00 * 95 % = 1.900,00
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KommSt – BMG Prozentsatz PSM_KOMMST_PROZEingabe des Prozentsatzes, der für die Berechnung der KommSt-Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll.
Beispiel | Wird im Feld "Kommunalsteuer" die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt und im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz 95 % erfasst, vermindert sich die Kommunalsteuer-BMG um 5 %.
Ausgangssituation: KommSt-BMG = € 2.000,00 Kommunalsteuer = Ja, prozentuelle Bmg KommSt-Proz = 95 % KommSt-BMG neu = 2.000,00 * 95 % = 1.900,00
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Kostenstelle PSM_KOSTENSTELLEDefinition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenstelle" am Artikelstamm.
Hinweis | Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat. Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet. Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen: Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und in der Warenannahme. |
Kostenstelle PSM_KOSTENSTELLEDie Kostenstelle, der der Dienstnehmer zugeordnet ist (Stammkostenstelle).
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Kostenstellen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammkostenstelle hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Kostenstellen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammkostenstelle beim betroffenen Dienstnehmer. Um eine Fehlerursache zu identifizieren, ist das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen hilfreich. Möglicherweise ist eine Korrektur im Lohnartenstamm erforderlich. |
Kostenträger PSM_KOSTENTRAEGERDefinition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenträger" am Artikelstamm.
Hinweis | Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat. Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet. Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen: Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und Warenannahme |
Kostenträger PSM_KOSTENTRAEGERDer Kostenträger, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist.
Hinweis | Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Kostenträger besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammkostenträger hinterlegt hat.
Falls im Programm Buchungsbelege drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Kostenträger aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammkostenträger beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm Dienstnehmer-Kore-Auswertungen, um die Fehlerursache zu identifieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich. |
Verwendungsgruppe PSM_KV_SPALTEÜber dieses Feld erfolgt die spaltenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags.
nächster KV-Sprung PSM_KV_VORR_JAHRIn diesem Feld wird errechnet, wann der nächste KV-Sprung erfolgt. In der Regel stimmen die Werte aus den Feldern "nächste BJ-Änderung" und "nächster KV-Sprung" überein. Gibt es jedoch Einträge in den Feldern
Vorrückung aussetzen und/oder
Vorrückungstopf, wird dies bei der Ermittlung berücksichtigt.
Beispiel
| nächste BJ-Änderung | 2025 | Vorrückungstopf | - | Vorrückungen aussetzen | 2 | nächster KV-Sprung | 2026 |
|
Das Feld "nächster KV-Sprung" ist in folgenden Fällen leer:
- In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren kein neuer Wert hinterlegt. Wenn der Dienstnehmer nicht mehr vorrückt, weil er bereits jetzt in einem Beschäftigungsjahr ist, nachdem keine weiteren Werte hinterlegt sind, dann wird das Feld nicht mehr befüllt.
- In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren (Zeilen) der beim Dienstnehmer hinterlegten Verwendungsgruppe (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag") kein Wert (Betrag bzw. Satz) mehr hinterlegt. Stattdessen ist ein Rösselsprung, also ein Sprung in eine neue Verwendungsgruppe, eingetragen. Da es sich dabei um keinen Betrag bzw. Satz handelt, wird das Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht befüllt.
Beispiel
| IT-KV:
Hat ein Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im ersten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" befüllt, denn es gibt noch einen neuen Betrag im Beschäftigungsjahr 2: (Stand 2026)
Hat der Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im zweiten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" nicht befüllt, da ab dem Beschäftigungsjahr 3 kein weiterer Betrag mehr in der L/G-Tabelle eingetragen ist. Der Rösselsprung in die Verwendungsgruppe 2 des Beschäftigungsjahres 1 wird vom Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht erkannt: (Stand 2026)
|
- Es müssen alle erforderlichen Felder für die KV-Einstufung hinterlegt sein. Darunter fallen insbesondere Kollektivvertrag, KV-Unternummer, Verwendungsgruppe, Beschäftigungsjahr, Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung. Wenn eines dieser Felder nicht befüllt ist, kann der nächste KV-Sprung nicht ermittelt werden. In manchen Fällen löst eine erneute Eingabe der Werte in diese Felder eine Neuberechnung des Feldes "nächster KV-Sprung" aus.
- Es muss einen Monat beim jeweiligen Dienstnehmer geben, der endverspeichert ist. Insbesondere wird dieses Feld im Eintrittsmonat noch nicht angezeigt. Im Zuge der Endverspeicherung wird das Feld automatisch befüllt.
Vorrückungsmonat PSM_KV_VORR_MONATEingabe des Monats, in welchem der Dienstnehmer um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.
Vorrückungsdatum (TT.MM) PSM_KV_VORR_TTMMEingabe jenes Datums (im Format TT.MM), zu welchem der Dienstnehmer in der Lohn-/Gehaltstabelle um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch mit dem 1. des Eintrittsmonats (z. B. 1. Mai oder 1. Oktober) initialisiert, was einer Vorrückung zu Monatsbeginn entspricht. Dieser Wert kann natürlich überschrieben werden.
Handelt es sich jedoch um einen Lehrling, wird wie folgt vorgegangen:
Liegt der Lehrzeit-Beginn vor dem Eintrittsdatum bzw. entspricht er dem Eintrittsdatum, werden in diesem Feld der Eintrittstag und der Eintrittsmonat eingetragen. Beginnt die Lehrzeit erst später bzw. ist der Lehrzeit-Beginn größer als das Eintrittsdatum, werden beim Vorrückungsdatum der Lehrzeitbeginn-Tag und der Lehrzeitbeginn-Monat eingetragen.
Hinweis | Wurde in diesem Feld ein Tag > 1 (z. B. 15.06) eingetragen, wird aufgrund der KV-Vorrückung im Zuge der Endverspeicherung des Vormonats (in diesem Beispiel durch die Endverspeicherung von Monat 5) ein neues Dienstverhältnis angelegt, bei dem die Vorrückung automatisch vorgenommen wird. |
Wurden die Lohnverrechnungsdaten aus BMD 5.5 übernommen, wird wie folgt initialisiert:
Im Falle eines Lehrlings werden hier der Eintrittstag und der Vorrückungsmonat übernommen. Wenn es sich nicht um einen Lehrling handelt, werden der Monatserste und der Vorrückungsmonat eingetragen.
Beschäftigungsjahr PSM_KV_ZEILEÜber dieses Feld erfolgt die zeilenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags.
Diäten Unternummer PSM_KVN_DIAETEN_LFDNRExistieren in einem KV mehrere Diätentabellen, muss hier die entsprechende Diäten Unternummer hinterlegt werden.
KV Unternummer PSM_KVN_KV_LFDNRVerfügt der Kollektivvertrag über unterschiedliche Lohn- und Gehaltstabellen (z. B. eigene Tabelle je Bundesland), muss in diesem Feld die entsprechende KV-Unternummer eingetragen werden.
Kollektivvertrag PSM_KVNRWird ein Dienstnehmer einem Kollektivvertrag zugeteilt,
- wird der im KV-Stamm hinterlegte Monats- und Überstundenteiler vorgeschlagen,
- kann die KV-Vorrückung automatisiert und eine KV-Mindesteinstufung durchgeführt werden,
- kann bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung auf KV-abhängige Beträge, Sätze und Berechnungen (UZ, WR ...) zugegriffen werden.
Mit F4 kann der Kollektivvertrag ausgewählt werden. Ist das HGKV-Modul in Verwendung und wurde ein Kollektivvertrag in diesem Feld hinterlegt, so kann mit F8 der HGKV Text eingesehen werden.
Landarbeiterfreibetrag PSM_LANDARB_FREIBIn diesem Feld ist festzulegen, ob ein Landarbeiterfreibetrag zusteht oder nicht. Dieses steht ab dem Jahr 2016 nicht mehr zur Verfügung, da der Landarbeiterfreibetrag mit Jahresende 2015 gestrichen wurde.
Lehrling mit Hilfsarbeiterlohn PSM_LEHRLING_ANSPR_HALHat der Lehrling Anspruch auf Hilfsarbeiterlohn, muss dieses Feld auf "Ja" stehen, um die richtige Beitragsgruppe ermitteln zu können.
Letzter User PSM_LETZTERUSERBenutzer, der den Datensatz zuletzt bearbeitet hat.
Auswahl der Versichertengruppe
Aufgrund der Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld "
Tarifgruppe" bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- -
- vollversichert
- Geringfügig
- Lehrling
- Freier Dienstnehmer
- Geringfügig freier Dienstnehmer
Die Eingabe des Arbeitsverhältnisses stellt eine Pflichteingabe dar. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld
Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Lohnsteuerberechnung PSM_LST_BERECHNUNGMit diesem Feld legen Sie die Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers fest. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Normale Lohnsteuer: (Standardeinstellung) Die Lohnsteuer wird normal nach der üblichen Lohnsteuerprogression berechnet.
Freier Dienstvertrag: Diese Einstellung ist insbesondere bei Freien Dienstnehmern zu verwenden, für die das Formular E109a zu befüllen ist.
Pensionist: Bei Zusatz- bzw. Firmenpensionen, Bezügen aus Pensionskassen, Zusatzpensionen von Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Patentanwaltskammer etc.), Pensionszahlungen der Kirche für Priester/Ordensleute.
Fixer Prozentsatz § 69 (1), § 70 (2) Z 2: Bei Auswahl dieser Ausprägung muss der abzurechnende steuerliche Prozentsatz im Feld
Lohnsteuer Berechnung (%) hinterlegt werden.
Bei Abrechnung gemäß § 70 (2) Z 2 gilt:
- Erst ab einem erfassten Prozentsatz von 20 % im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) erfolgt die Lohnsteuerberechnung gemäß § 70 (2) Z 2 EStG.
- Es wird ein Lohnzettel (L16) erstellt und
- die Kennzahl 230 am Lohnzettel (L16) wird nicht befüllt.
Bei Abrechnung gemäß § 69 (1) gilt:
- Bei einem Prozentsatz von unter 20 % im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) kommt § 69 (1) EStG zur Anwendung und
- es wird kein Lohnzettel L16 erstellt.
Keine Lohnsteuer: Es wird keine Lohnsteuer berechnet.
Keine Lohnsteuer wegen DBA: Es wird keine Lohnsteuer wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) berechnet. Die Lohnzettelart 8 wird jedoch erstellt. Lohnarten mit der Einstellung "Nein, falls LSt-Berechnung = Keine LSt aufgrund DBA" im Feld
Auslandstätigkeit (begünstigt) können durch diese Ausprägung nicht übersteuert werden. Das Feld "Anteilige LSt-Tage (Inland) DBA-BefrM" steht nur bei dieser Ausprägung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit für Grenzgänger.
Lohnsteuerabzug § 69 (2): Auszug aus
§ 69 Abs. 2 EStG: "
(2) Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und e, bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG und bei Auszahlung von Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG sind 25% Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 30 Euro täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen."
Beschränkt steuerpfl. § 70 (2) Z 1: Bei beschränkt steuerpflichtigen Dienstnehmern.
Pensionist mit erh. Absetzbetrag: Bei Pensionisten (analog zur Ausprägung "Pensionist") mit erhöhtem Absetzbetrag.
Lohnsteuerabzug § 69 (5): Diese Einstellung hat zur Folge, dass keine Lohnsteuer in der Abrechnung berechnet wird. Am L16 muss ein Siebentel der Bezüge in der Kennzahl 220 ausgewiesen werden. Auszug aus
§ 69 Abs. 5 EStG: "
(5) Bei Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d hat die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben." In der Netto-Vorschau erscheint ein entsprechender Hinweis auf diese spezielle Einstellung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers.
Lohnsteuerabzug § 69 (3): Alle Lohnarten, welche eine LSt-Pflichtigkeit aufweisen, fließen in die Kennzahl 210 "Bezüge gemäß § 25" am L16 ein. Ein Siebentel der Bezüge gemäß § 25 wird als Sonderzahlung gemäß § 67 Abs. 1 ausgewiesen (ohne Versteuerung). Das Siebentel wird ebenso wie die restlichen sechs Siebentel gem. § 69 Abs. 3 EStG besteuert. Lohnarten, welche auf LSt lfd § 68 Abs. 1 oder 2, § 3 oder § 3 Abs. 1 Z 16c gesteuert sind, fließen in die Bezüge LSt lfd und werden für die Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle §-67-pflichtigen Lohnarten bei der LSt-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Für den Freibetrag werden statt der LSt-Tage die Kalendertage angesetzt. Pro Kalendertag werden 20 Euro in Abzug gebracht, die restliche Bmg LSt Lfd wird mit fixem Prozentsatz von 22 % versteuert. SV-Beiträge/Werbungskosten werden am L16 nicht berücksichtigt. Auszug aus
§ 69 Abs. 3 EStG: "
(3) Bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 sind 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen."

Lohnsteuerfreibetrag PSM_LST_FREIBETRAGEingabe des monatlichen Lohnsteuerfreibetrags gemäß
§ 63 EStG, der am Freibetragsbescheid vermerkt ist.
Gemäß
§ 103 Abs. 1a EStG gilt für den Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Sportler Folgendes:
"(1a) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, kann das Finanzamt Österreich, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können daneben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden."
Der Zuzugsfreibetrag in Höhe von derzeit 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte ist manuell zu berechnen und kann in diesem Feld im Programm
Dienstnehmer am Reiter "Finanzamt" erfasst werden. Dieser Betrag wird am Lohnzettel Finanz (L16) im selben Feld ausgewiesen wie der Zuzugsfreibetrag gem. § 103 Abs. 1a EStG. Dieses Feld kann nur dann für den Zuzugsfreibetrag gemäß
§ 103 Abs. 1a EStG verwendet werden, wenn es sich um KEINEN Auslandssachverhalt handelt.
Lohnsteuerberechnung (%) PSM_LST_PROZENTWird im Feld
Lohnsteuerberechnung die Ausprägung "Fixer Prozentsatz" gewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden. Erst ab einem Prozentsatz von 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld
Lohnsteuerberechnung- kommt § 70 (2) Z 2 EStG zur Anwendung,
- wird ein Lohnzettel (L16) erstellt und
- wird die Kennzahl 230 am Lohnzettel (L16) nicht befüllt.
"Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer", die dem Anwendungsbereich des § 70 (2) Z 2 EStG unterliegen, fallen NICHT in die Anwendungsbereiche der §§ 67 (1,2) EStG (Sonderzahlungen), 67 (6) EStG (fester Steuersatz, nach Tarif), 67 (8) lit. d EStG (UEL lfd + UEL SZ) sowie 67 (8) lit. b EStG (Kündigungsentschädigungen). Alle abgerechneten diversen Werbekosten fließen auf "LST lfd".
Ab 2024: Bei Abrechnungen nach fixen Steuersätzen gemäß § 70 (2) Z 2 EStG können mit den Bezügen unmittelbar zusammenhängende Werbungskosten vom vollen Betrag der Bezüge abgezogen werden.
Bei einem Prozentsatz von unter 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld
Lohnsteuerberechnung kommt der § 69 (1) EStG zur Anwendung.
Für Grenzgänger von Liechtenstein gilt ein besonderer Steuersatz, die sogenannte Quellsteuer, von 4 %. Darüber hinaus sind noch weitere spezielle Eingaben im Dienstnehmerstamm notwendig. Beachten Sie für mehr Informationen das Kapitel
Liechtenstein in unserer Onlinehilfe
Auslandstätigkeiten.
LSt-Tage PSM_KALENDERTAGE_BERLohnsteuertage berechnet
Arbeitstage/Wo. PSM_MACRO_ARBEITSTAGE_WOCHEDer Teilzeit-Prozentsatz ist ein historisches Feld.
Sollstunden/Wo. PSM_MACRO_SOLLSTD_WOCHEDer Teilzeit-Prozentsatz ist ein historisches Feld.
Mehrstunden Menge PSM_MEHRSTU_ANZIm Falle einer Mehrstundenpauschale ist in diesem Feld die Menge der durch die Mehrstundenpauschale abgegoltenen Mehrstunden zu erfassen. Weitere Informationen zur Mehrstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument
Pauschalisierungsvereinbarung.
Mehrstundenzuschlag in % PSM_MEHRSTU_PROZIm Falle einer Mehrstundenpauschale ist der Prozentsatz des Mehrstundenzuschlags als Wert zwischen 0 und 100 anzugeben. Wird in diesem Feld kein Prozentsatz erfasst, aber eine Mehrstundenpauschale berechnet, dann wird der Mehrstundenzuschlag von 0 % angenommen. Weitere Informationen zur Mehrstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument
Pauschalisierungsvereinbarung.
NVG-Mindestbeitrag PSM_MINDBEITRAGOb ein NVG Mindestbeitrag bei
Notariatskandidaten gerechnet werden soll oder nicht, kann ab dem Jahr 2019 mit diesem Feld festgelegt werden. Ab dem Jahr 2020 muss dieser bei technischem Dienstverhältniswechsel aliquotiert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung des NVG Mindestbeitrags
nicht aliquotieren: Dies stellt die Standardausprägung dar, die in den meisten Fällen eingestellt ist. Bei Endverspeicherung mit der Ausprägung "aliquotieren", wird das Feld im Folgemonat auf die Ausprägung "nicht aliquotieren" geändert.
aliquotieren: Bei technischem Dienstverhältniswechsel (z. B. untermonatigem Wochenmodellwechsel) wird das Feld am neuen Dienstverhältnis auf "aliquotieren" gesetzt, wenn es zuvor die Ausprägung "nicht aliquotieren" eingestellt hatte.
MitarbeiterPSM_MITARBEITERID PSM_MITARBEITERIDIdentifikationsnummer des Dienstnehmers
Monatsteiler PSM_MONATSTEILERWurde beim Dienstnehmer im gleichnamigen Feld ein
Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Monatsteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeitdienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger!
Beispiel | Monatsteiler bei einer 40-Stunden-Woche: 173 Monatsteiler bei einer 20-Stunden-Woche: 86,5 |
Nachtarbeiter PSM_NACHTARBEITERUnterliegt die Arbeitszeit eines Dienstnehmers vorwiegend der Nachtarbeit (19:00 - 07:00 Uhr), so erhöht sich der Freibetrag gemäß § 68/1 EStG um 50 % auf € 600,00 (gem. EStG § 68/6).
Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 360,00
Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 540,00
Ab 1.1.2024 gelten folgende Werte:
Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 400,00
Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 600,00
NeuFöG PSM_NEUFOEGDas Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) wurde als Teil des Steuerreformgesetzes 2000 beschlossen. Mit dem NEUFÖG wird die Neugründung eines Betriebs durch zahlreiche Befreiungen von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren erleichtert.
Das heißt, Betriebe, die nach dem 1. Mai 1999 NEU gegründet werden, sind für die Dauer eines Jahres
- vom DB und DZ,
- von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie
- von den Wohnbauförderungsbeiträgen des Dienstgebers befreit.
Für die Neugründung nach dem 31.12.2011 gelten folgende Änderungen:
- Der Zeitraum, innerhalb dessen Begünstigungen nach dem NEUFÖG beansprucht werden können, umfasst nunmehr den Kalendermonat, in welchem die Neugründung erfolgt sowie die 35 darauffolgenden Kalendermonate.
- Die Begünstigung besteht für den Kalendermonat, in dem erstmals ein Dienstnehmer beschäftigt ist und die folgenden 11 Kalendermonate.
- Ab dem 12. Kalendermonat, der dem Kalendermonat der Neugründung folgt, ist die Begünstigung nur noch für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer anzuwenden.
Aliq. Pendlerpauschale PSM_PENDLER_ALIQUOTIn diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- keine Pendlerpauschale
- 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
- 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
- 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
Besonderheiten des Feldes
Wird im Feld
Pendlerpauschale ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingetragen (egal ob Neuanlage oder bei bestehenden Dienstnehmern), wird dieses Feld automatisch anhand der Arbeitstage laut Wochenmodell und in Abhängigkeit des Eintrittsdatums mit der entsprechenden Ausprägung initialisiert. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell eingestellt werden.
Aliq. Pendlerpauschale Folgemonat PSM_PENDLER_ALIQUOT_FOLGEIn diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel für das Folgemonat eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- keine Änderung
- keine Pendlerpauschale
- 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
- 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
- 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
Besonderheiten des Feldes
Dieses Feld wird prinzipiell mit dem Wert "keine Änderung" initialisiert. Ergibt sich bei einem Dienstnehmer aufgrund des Eintritts im ersten Monat eine andere Drittelung, wird anhand des hinterlegten Wochenmodells die entsprechende Einstellung für das Folgemonat ermittelt. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell bearbeitet werden.
Km Wohnung/Arbeitsstätte PSM_PENDLER_KMWird bei einem Dienstnehmer die Pendlerpauschale berücksichtigt, sind auch die entsprechenden Kilometer (Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte) für die Berechnung des Pendlereuros zu erfassen (Pflichtfeld).
Hinweis | Beim Speichern des Datensatzes wird geprüft, ob im Fall einer Pendlerpauschale auch die entsprechende Kilometeranzahl hinterlegt wurde. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie folgende Meldung: "Im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" müssen die entsprechenden Kilometer eingetragen sein, falls für Mitarbeiter eine Pendlerpauschale abgerechnet wird."
|
Pendlerpauschale PSM_PENDLERPAUSCHALEIn diesem Feld wird die Pendlerpauschale eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- keine Pendlerpauschale
- mindestens 20 km, Bus
- mehr als 40 km, Bus
- mehr als 60 km, Bus
- mindestens 2 km, kein Bus
- mehr als 20 km, kein Bus
- mehr als 40 km, kein Bus
- mehr als 60 km, kein Bus
- individuelle Pendlerpauschale
Unterhaltsberechtigte Personen PSM_PFG_ANZAHL_UHEingabe der Gesamtanzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden sollen (auch jene, die gegen den Dienstnehmer als Gläubiger auftreten).
Beispiel | Der Dienstnehmer hat ein erwachsenes Kind, das nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, und zwei unterhaltsberechtigte Kinder.
Beim Dienstnehmer können alle drei Kinder als Angehörige hinterlegt werden. Die beiden unterhaltsberechtigten Kinder werden dabei im Feld Unterhaltsberechtigt mit "Ja" markiert. Im Programm "Dienstnehmer" ist am Reiter "Pfändung" im Feld "Unterhaltsberechtigte Personen" die Zahl "2" für die beiden unterhaltsberechtigten Kinder zu hinterlegen. |
Hinweis | Wird bei einem Dienstnehmer eine Pfändung zum ersten Mal angelegt, erhalten Sie die Abfrage, ob die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen aus den Angehörigen (Feld Unterhaltsberechtigt) in den Dienstnehmerstamm übernommen werden soll.
Ändern sich die Einträge im Angehörigenstamm, erfolgt kein automatisches Update im Dienstnehmerstamm bez. der unterhaltsberechtigten Personen. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen muss in diesem Fall manuell geändert werden.
|
Beendigungsanspruch - Anzahl HBGL PSM_PFG_ENDE_ANZAHL_HBGLWerden Beendigungsansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Abfertigung ausbezahlt, vervielfacht sich die HBGL für die Ermittlung des pfändbaren Betrages mit der Anzahl der Monate, für die die Beendigungsansprüche bezahlt werden (z. B. 3 Monatsentgelte Abfertigung = 3 Anspruchsmonate HBGL oder 28 Tage UEL = 2 Anspruchsmonate HBGL).
Wird in diesem Feld kein Wert eingegeben, erfolgt die Berechnung der Monatsanzahl automatisch (z. B. durch die Ermittlung der gesetzlichen Abfertigungsansprüche bzw. der UEL-Tage).
Beispiel | Abfertigung in Höhe von | UEL für | Höchstberechnungs- grundlage | 2 Monatsentgelten | - | 2 Anspruchsmonate | 3 Monatsentgelten | 17 Urlaubstage (= 23 SV-Tage) | 3 Anspruchsmonate | 1 Monatsentgelt | 35 Urlaubstage (= 49 SV-Tage) | 2 Anspruchsmonate | - | 28 Urlaubstage (= 38 SV-Tage) | 2 Anspruchsmonate |
Werden Abfertigung und UEL nebeneinander ausbezahlt, richtet sich die Höchstberechnungsgrundlage nach dem längsten Anspruch. |
Hinweis | Bei der Auszahlung einer kollektivvertraglichen oder freiwilligen Abfertigung (oder anderen Beendigungsansprüchen wie z. B. Sozialplanzahlungen bei DV-Ende) müssen die Anspruchsmonate auf jeden Fall manuell berechnet und eingetragen werden, da die Monatsanzahl vom Programm nicht festgestellt werden kann. |
Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag PSM_PFG_ERHBETRAGSoll das Existenzminimum aufgrund einer behördlichen Entscheidung erhöht oder herabgesetzt werden, kann der entsprechende Betrag (+ oder - ) in diesem Feld eingegeben werden.
Beispiel | Das Exekutionsgericht erlässt folgenden Beschluss: Der nach § 291a Exekutionsordnung errechnete unpfändbare Freibetrag wird monatlich um € 250,00 erhöht. Die Berechnung des pfändbaren Betrages sieht wie folgt aus (Werte vom Jahr 2025):
berechnetes Existenzminimum 1.890,50 + Erhöhungs-/Herabsetzungsbetrag 250,00 = unpfändbarer Freibetrag 2.140,50
|
Grundbeträge rechnen PSM_PFG_GB_KZFalls durch einen Gerichtsbeschluss die gesetzlich festgelegten Grundbeträge nicht bzw. in anderer Höhe angewendet werden sollen, so kann dies durch die Auswahl der entsprechenden Ausprägung festgelegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Ja
- Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag
- Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz
Bei der Ausprägung "Nein" erfolgt keine Berechnung der Grundbeträge.
Bei den Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" und "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" kann anschließend im Feld
Indiv. Grundbetrag der vom Gericht festgesetzte Wert bzw. Prozentsatz eingetragen werden.
Indiv. Grundbetrag PSM_PFG_INDIV_GBEingabe eines individuellen Grundbetrages. Dieses Feld ist nur aktiv, falls im Feld
Grundbeträge rechnen die Ausprägungen "Indiv. Grundbetrag - Fixbetrag" oder "Indiv. Grundbetrag - Prozentsatz" gewählt wurden.
Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
| Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Prozentsatz Indiv. Grundbetrag = 30 % Allgemeiner Grundbetrag = 1.273,00 Unterhalt-Grundbetrag = 508,00 (für 2 Kinder) Berechnung der Grundbeträge: 1.273,00 * 30 % = 381,90 508,00 * 30 % = 152,40 |
Beispiel (Beträge aus dem Jahr 2025)
| Grundbeträge rechnen = Indiv. Grundbetrag-Fixbetrag Indiv. Grundbetrag = € 1.000,00 Allgemeiner Grundbetrag = 1.273,00 Unterhalt-Grundbetrag = 508,00 (für 2 Kinder)
Berechnung der Grundbeträge: 1.273,00 + 508,00 = 1.781,00 1.000,00 / 1.781,00 * 100 = 56,1482 % 1.273,00 * 56,1482 % = 714,77 508,00 * 56,1482 % = 285,23
|
Berechnungsmodell PSM_PKC_PKCLFDNRIn diesem Feld ist die Nummer des PK-Berechnungsmodells zu hinterlegen. Pensionskassen-Berechnungsmodelle werden im Paket LOHN im Programm Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ PK-Berechnungsmodelle verwaltet.
Wollen Sie erreichen, dass erst ab einem bestimmten zukünftigen Monat das PK-Berechnungsmodell in der Abrechnung berücksichtigt wird, dann dürfen Sie das PK-Berechnungsmodell im Feld
Berechnungsmodell noch nicht im Programm
Dienstnehmer hinterlegen. Es ist erst in dem Abrechnungsmonat zu hinterlegen, ab dem das PK-Berechnungsmodell verwendet werden soll. Nutzen Sie die Möglichkeit eines
Hinweises am Dienstnehmer, um sich vom System erinnern zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie in der Onlinehilfe zum Thema
Pensionskasse.
PV-Reduktion bei Regelpension PSM_PV_RED_REGELPENSIONFalls eine PV-Reduktion bei Erwerbstätigkeit neben der Regelpension anzuwenden ist, muss dieses Feld mit "Ja" befüllt werden (gültig bis Ende 2025). Dieses Feld gibt es in der Auswahl ab dem Jahr 2026 nicht mehr.
Schutzmonat Geringfügigkeit PSM_SCHUTZMONAT_ANWIn diesem Feld legen Sie fest, ob bei dem Dienstnehmer der Schutzmonat bei Geringfügigkeit angewendet werden soll.
Tritt während der vollversicherten Beschäftigung durch Verringerung des Entgelts die Voraussetzung für eine geringfügige Beschäftigung ein, endet die Vollversicherung erst am Ende des laufenden Monats. Der Schutzmonat soll den Dienstnehmer vor einem nachträglichen Wegfall des Krankenversicherungsschutzes bewahren. Dies gilt jedoch nur dann, wenn nicht bereits am Monatsersten feststeht, dass das Entgelt ab diesem Monat unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt.
Beispiel | Ein Dienstnehmer erhält ein variables Gehalt, dessen Höhe erst am Ende des Beitragszeitraumes feststeht. - Jänner € 560,00
- Februar € 573,00
- März € 510,00
- April € 501,00
Lösung: Das Entgelt liegt zwar im Monat März unter der Geringfügigkeitsgrenze (Gesetzeswert 551,10 €, Stand Jahr 2025), da dies aber erst am Ende des Monats feststeht, besteht von Jänner bis März Vollversicherungspflicht. Ab April liegt dann nur mehr eine geringfügige Beschäftigung mit Teilversicherung in der UV vor. |
Hinweis | Damit der Schutzmonat berücksichtigt wird, muss das Feld "Schutzmonat Geringfügigkeit anwenden" auf "Ja" stehen und im Feld Voll Gering Wechsel die entsprechende Tarifgruppe hinterlegt sein. |
Über dieses Feld wird geregelt, ob ein Beitrag zum Sozialfonds über einen Zuschlag zur Tarifgruppe auf der mBGM übermittelt und letztlich an die ÖGK gezahlt wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- -: Kein Sozialfonds
- AKÜ: Arbeitskräftsüberlasser. Ab Jänner 2013: Beiträge an den "Sozial- und Weiterbildungsfonds" sind gem. § 22a AUG zu leisten. Für Angestellte sind ab 2017 Beträge zu entrichten. Löst den Zuschlag Z05 "Weiterbildungsbeitrag - AÜG" auf der mBGM aus. Bis 2018 wurde am Beitragsnachweis die Beitragsgruppe N18 für Arbeiter bzw. N28 für Angestellte ausgewiesen. Als Bemessung wird die allgemeine SV-Beitragsgrundlage (bis zur HBGL) herangezogen. Dies gilt auch für Sonderzahlungen.
- Bewachungsgewerbe: Ab Juli 2026: Löst den Zuschlag Z15 "Beitrag Sozialfonds Bewachungsgewerbe" auf der mBGM aus.
- Gebäudereinigungsgewerbe: Ab Juli 2026: Löst den Zuschlag Z16 "Beitrag Sozialfonds Gebäudereinigungsgewerbe" auf der mBGM aus.
Hinweis | Sollte es innerhalb eines Monats zu zwei oder mehreren Dienstverhältnissen kommen, z. B. aufgrund eines Tarifgruppenwechsels, so ist bei jedem Dienstverhältnis das Häkchen im Dienstnehmerstamm für "Ja" zu setzen. Andernfalls kann keine mBGM bzw. keine korrekte mBGM erstellt werden. |
SV-Berechnung PSM_SV_BERECHNUNGIn diesem Feld ist zu hinterlegen, wie die SV-Berechnung erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Keine SV: Es wird keine SV berechnet
Normale SV: Die SV wird entsprechend der Tarifgruppe berechnet.
AMPFG-Lehrling § 2 Abs. 7: AMPFG steht für Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Bei geringem Einkommen vermindert sich der vom Lehrling zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (bzw. Sonderzahlung).
Erwachsenenbildung: Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis zu einer Obergrenze für Lehrende an Einrichtungen, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln betreiben, gelten nicht als Entgelt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Lehrenden nicht dessen Hauptberuf (zeitlicher Aspekt) und die Hauptquelle der Einnahmen (finanzieller Aspekt) bildet. Liegt ein Abrechnungsstatus mit dieser Ausprägung bereits vor, dann kann die Feldausprägung nicht mehr geändert werden.
Vorstandsmitglied: Für SV-pflichtige Vorstandsmitglieder
Die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" steht zusätzlich in allen Lohnjahren bis inkl. 2018 zur Verfügung und ist mit der Jahresumstellung auf 2019 weggefallen.
SV-Tage PSM_SV_TAGE_BERSozialversicherungstage berechnet
Prozent für SZ-Zuschlag PSM_SVSZ_ZUSCHLAG_PROZENTWird im Feld
SV-Berechnung die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" ausgewählt, muss in diesem Feld der Prozentsatz für den SZ-Zuschlag erfasst werden.
IE (ab 2019 nur BVA) PSM_SVUMLAGE_IEAngabe, ob für diesen Dienstnehmer der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) abzuführen ist. Der Beitrag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen.
KU (ab 2019 nur BVA) PSM_SVUMLAGE_KUAngabe, ob für diesen Dienstnehmer die Kammerumlage oder Landarbeiterkammerumlage abzuführen ist. Hier sind die Beiträge vom Versicherten selbst zu tragen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Arbeiterkammer
- Landarbeiterkammer
NB (ab 2019 nur BVA) PSM_SVUMLAGE_NBAngabe, ob für diesen Dienstnehmer der Nachtschwerarbeits-Beitrag entrichtet werden muss. Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu tragen.
SW PSM_SVUMLAGE_SWAngabe, ob für diesen Dienstnehmer der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag zu entrichten ist. Der SW-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen.
WF (ab 2019 nur BVA) PSM_SVUMLAGE_WFAngabe, ob für diesen Dienstnehmer der Wohnbauförderungs-Beitrag zu entrichten ist. Der WF-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen.
Tagesteiler PSM_TAGESTEILERDer Tagesteiler gibt die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat an und wird beispielsweise dazu verwendet, um den Grundbezug auf eine Tagesbasis herunterzurechnen.
Beispiel | Um das Krankenentgelt tageweise berechnen zu können, muss das Gehalt durch den Tagesteiler dividiert werden. Tagesteiler bei einer 5-Tage-Woche = 22, Monatsgehalt = € 2.000,00 → € 2.000,00/22 = € 90,91 pro Tag |
Nur bis zum Jahr 2019 relevant:
Kommt ein Dienstnehmer in Teilentgelt, ist für die Zeiträume im Teilentgelt und im vollen Entgelt die Höchstbeitragsgrundlage getrennt zu betrachten. In diesem Feld können Sie festlegen, welche Reihenfolge herangezogen werden soll.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Tägl. HBGL: TE vor lfd. Bezüge
- Tägl. HBGL: TE nach lfd. Bezüge
Hinweis | Der Teilzeitprozentsatz hat Auswirkungen auf die Berechnung von Schnitten, Sonderzahlungen und Rückstellungen. Daher ist es wichtig, diese Daten korrekt zu pflegen. |
Hinweis | Ist der Teilzeitprozentsatz laut KV nicht korrekt, so kann eine Neuberechnung angestoßen werden. Dazu ist unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Kollektivvertrag" beim Feld "Kollektivvertrag" kurzfristig ein anderer Kollektivvertrag zu hinterlegen, danach wieder der benötigte Kollektivvertrag.
Jedes Mal wenn ein Kollektivvertrag im Feld eingetragen wird, erscheint folgende Meldung:
"Sollen die Felder "Monatsteiler", "Überstundenteiler", "KV-Vorrückung", "KV-Unterzahlung korrigieren" und "Hinweis bei KV-Vorrückung" laut KV-Stamm angepasst werden?"
Wird der kurzfristig falsche Kollektivvertrag hinterlegt, so wird die Meldung mit "Nein" bestätigt. Trägt man wieder den benötigten KV ein, so wird die Meldung mit "Ja" bestätigt. |
Teilzeitprozent lt. Wochenmodell PSM_TEILZEIT_PROZENTDer Teilzeit-Prozentsatz ist ein historisches Feld. Falls ein Wochenmodell eingegeben ist, errechnet er sich automatisch durch die Division: Sollstunden laut Wochenmodell / Sollstunden des Vollzeit-Wochenmodells. Ist ein Wochenmodell hinterlegt, kann das Feld nicht manuell übersteuert werden.
Dieses Feld wird unabhängig von der im Feld
Teilzeitberechnung im
Kollektivvertrag gewählten Einstellung immer auf diese Weise berechnet. Der Teilzeitprozentsatz lt. Wochenmodell kann sich vom Teilzeitprozentsatz lt. KV unterscheiden.
Hinweis | Der Teilzeitprozentsatz hat Auswirkungen auf die Berechnung von Schnitten, Sonderzahlungen und Rückstellungen. Daher ist es wichtig, diese Daten korrekt zu pflegen. |
Hinweis | Ist der Teilzeitprozentsatz laut Wochenmodell nicht korrekt, so kann eine Neuberechnung angestoßen werden. Dazu ist unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung die Funktion unter Divers → "Tage neu berechnen" (Strg + T) durchzuführen. |
Tarifgruppe PSM_TGR_TARIFGRUPPENNRDie Tarifgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern
wird in diesem Feld bereits eine eingeschränkte Auswahl vorgeschlagen.
Es werden nur jene Tarifgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden.
Beispiel
| Arbeitsverhältnis: Angestellter Versicherungsgruppe: Geringfügig Versicherung: ASVG |
Folgende Tarifgruppen werden vorgeschlagen:

Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Tarifgruppen umgestellt werden.
Hinweis | Ob bei einem Dienstnehmer gesetzliche Abgaben/Umlagen wie AK (bzw. KU), WF, LK ... u. a. abgerechnet werden, wird über dieses Feld gesteuert.
Eine genaue Aufschlüsselung der Abgaben pro Tarifgruppe findet sich unter LOHN → Stammdaten → weitere Stammdaten → Tarifgruppen. Die Wahl der passenden Tarifgruppe obliegt dem Anwender. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die ÖGK. |
Im Zuge der Jahresumstellung wird die Tarifgruppe vom alten auf das neue Lohnjahr übernommen. Steht die Tarifgruppe im neuen Jahr nicht (mehr) im Tarifsystem zur Verfügung, dann wird das Feld geleert und muss im neuen Lohnjahr nach der Jahresumstellung manuell gesetzt werden.
Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe PSM_TGR_VG_WECHSEL_NRWird in diesem Feld die entsprechende Tarifgruppe eingetragen, wird die Geringfügigkeitsgrenze bei jeder Abrechnung überprüft. Bei Bedarf - d. h., wenn die Geringfügigkeitsgrenze entweder unter- oder überschritten wird - werden die Inhalte der Felder "Tarifgruppe" und "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe" ausgetauscht.
Im Falle eines Wechsels der Tarifgruppe wird ab dem Lohnjahr 2019 keine Änderungsmeldung an die ÖGK mehr erstellt. Die Meldung der Änderung an die ÖGK erfolgt mit der nächsten mBGM. Wird im Feld "Voll Gering Wechsel" keine Tarifgruppe eingetragen, wird auch keine Voll-Gering-Prüfung durchgeführt.
Natürlich muss darauf geachtet werden, dass eine passende Tarifgruppe eingetragen wird.
Beispiel
 | Feld "Tarifgruppe": 2001 - B002 Ang. Feld "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe": 2501 - B030 Gfg. Ang. |
U-Bahn-Steuer PSM_UBAHNIn diesem Feld wird festgelegt, ob der Dienstnehmer U-Bahn-Steuer-pflichtig oder U-Bahn-Steuer-befreit ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- keine U-Bahn-Steuer
- U-Bahn-Steuer-pflichtig
- U-Bahn-Steuer-befreit
Wird bei der Dienstnehmeranlage eine Wiener Gemeinde mit Gemeindekennziffer 90101 hinterlegt, wird das Feld automatisch auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" gestellt.
Steht das Feld auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" oder "U-Bahn-Steuer-befreit" und ist keine Wiener Gemeinde hinterlegt, erfolgt beim Speichern folgende Warnmeldung:
"Aufgrund der Zuordnung zu einer nicht Wiener-Gemeinde sollte der Mitarbeiter nicht U-Bahn-Steuer-pflichtig sein".
Hinweis | Beachten Sie, dass es eine von den Wochenstunden abhängige Befreiung der U-Bahn-Steuer gibt. Achten Sie aus diesem Grund auch bei einem Wochenmodellwechsel auf die korrekte Einstellung dieses Feldes. |
Hinweis | Lehrlinge mit einer Arbeitsstätte in Wien sind prinzipiell auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" zu belassen, da aufgrund der Versichertengruppe "Lehrling" am Reiter "Versicherung" keine DGA (U-Bahn-Steuer) berechnet wird. Nach dem Lehrzeitende wird aus dem Lehrling ein Arbeiter bzw. Angestellter und das Feld ist am Reiter "Gemeinde" bereits korrekt eingestellt.
Dienstnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, werden automatisch von der U-Bahn-Steuer befreit. |
Hinweis | Wenn die Wiener DGA (U-Bahn-Steuer) für einen Dienstnehmer zwar anfällt, aber die Kommunalsteuer an eine andere Gemeinde abgeführt werden muss, dann ist im Feld Gemeinde Lfd-Nr im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Gemeinde" die Wiener Gemeinde zu hinterlegen, die davor im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Gemeinden" angelegt worden ist.
Zusätzlich ist eine Gemeindeverteilung mit 100 % auf die gewünschte andere Kommunalsteuergemeinde zu hinterlegen. Im Feld Arbeitsstätte ist eine Arbeitsstätte in Wien zu wählen, die wiederum zuvor im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Arbeitsstätte" angelegt worden ist. Dies gilt auch für Konstellationen, in denen der Dienstnehmer ausschließlich Telearbeit in Wien macht und nicht an einer Arbeitsstätte der Firma. |
Gemäß
§ 3 lit. e) des Wr. Dienstgeberabgabengesetzes fällt für Dienstverhältnisse, bei denen die vom Dienstnehmer zu leistende Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden (Stand Mai 2025) nicht übersteigt, keine DGA-Abgabe (U-Bahn-Steuer) an. Gerade bei unregelmäßigen Dienstzeiten kann es vorkommen, dass einmal die Grenze überschritten und im nächsten Monat unterschritten wird. Für diesen Zweck wurde die Lohnart 7492 "DGA-Wochen/U-Bahn-Steuer (Info)" eingerichtet, mit der manuell die DGA-Wochen pro Dienstnehmer übersteuert werden können. Der Dienstnehmer ist während der gesamten Zeit als "U-Bahn-Steuer-pflichtig" im Feld "U-Bahn-Steuer" eingestellt. Über die Lohnart 7492 können die tatsächlichen DGA-Wochen erfasst und abgerechnet werden. Natürlich kann die Lohnart 7492 importiert werden.
U-Bahn-Steuer bei "Abrechnung ohne Bezüge" berechnen PSM_UBAHN_BERECH_OHNELAAb dem Lohnjahr 2022: "Abrechnung ohne Bezug" bedeutet, dass bei der Prüfung der Lohnarten-Pflichtigkeiten die BV-Pflichtigkeit ausgeschlossen, das heißt, nicht geprüft wird. Somit kann z. B. bei "Krank ohne Entgelt" die Semisystemlohnart "Bmg BV Krank" in der Abrechnung enthalten sein und trotzdem wird dieser Monat als "Abrechnung ohne Bezug" erkannt.
Bis dem Lohnjahr 2021: In diesem Feld wird festgelegt, ob im Fall einer "Abrechnung ohne Bezüge" bei einem aktiven Dienstverhältnis (Feld
Ruhendstatus hat die Ausprägung "Nicht ruhend") die U-Bahn-Steuer trotzdem berechnet werden soll. Wenn dieses Feld auf "Nein" steht, dann wird keine DGA (U-Bahn-Steuer) gerechnet, selbst wenn DGA-Wochen vorhanden sind. Dies gilt natürlich nur, wenn keine Eingabe- und Semisystem-Lohnart eine Pflichtigkeit aufweist.
Überstundenteiler PSM_UEBERSTUNDENTEILERWurde beim Dienstnehmer ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Überstundenteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeit-Dienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger!
Beispiel
 | Überstundenteiler bei einer 40-Stunden-Woche: 158 Überstundenteiler bei einer 20-Stunden-Woche: 79 |
Überstundenpauschale Betrag PSM_UESTPAU_BETRAGIm Falle einer betraglich vereinbarten Überstundenpauschale ist der vereinbarte Betrag einzugeben. Alternativ kann eine Überstundenpauschale über die damit abgegoltene Überstundenmenge definiert sein. Bei Vorliegen einer Überstundenpauschale ist entweder der Betrag zu erfassen oder das Feld
Überstundenpauschale Menge zu definieren. Weitere Informationen zur Überstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument
Pauschalisierungsvereinbarung.
Überstundenpauschale Menge PSM_UESTPAU_MENGEIm Falle einer Überstundenpauschale, mit der eine vereinbarte Überstundenmenge (mengenmäßige Vereinbarung) abgegolten ist, ist die vereinbarte Menge einzugeben. Alternativ kann eine betragliche Überstundenpauschale definiert werden. Bei Vorliegen einer Überstundenpauschale ist entweder diese oder das Feld
Überstundenpauschale Betrag zu definieren. Weitere Informationen zur Überstundenpauschale entnehmen Sie dem Themendokument
Pauschalisierungsvereinbarung.
Monat PSM_VERGL_MONATMonat
Auswahl der Versicherung
Aufgrund der Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld
Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- -
- ASVG
- VAEB
- BVA
- GSVG
- NVG (Notariatskandidat): Weitere Informationen zur Abrechnung von Notariatskandidaten entnehmen Sie unserer Themenhilfe.
Voll Gering Wechsel PSM_VOLLGERINGWECHSELIDWird in diesem Feld die entsprechende Tarifgruppe eingetragen, wird die Geringfügigkeitsgrenze bei jeder Abrechnung überprüft. Bei Bedarf - d. h., wenn die Geringfügigkeitsgrenze entweder unter- oder überschritten wird - werden die Inhalte der Felder "Tarifgruppe" und "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe" ausgetauscht.
Im Falle eines Wechsels der Tarifgruppe wird ab dem Lohnjahr 2019 keine Änderungsmeldung an die ÖGK mehr erstellt. Die Meldung der Änderung an die ÖGK erfolgt mit der nächsten mBGM. Wird im Feld "Voll Gering Wechsel" keine Tarifgruppe eingetragen, wird auch keine Voll-Gering-Prüfung durchgeführt.
Natürlich muss darauf geachtet werden, dass eine passende Tarifgruppe eingetragen wird.
Beispiel
 | Feld "Tarifgruppe": 2001 - B002 Ang. Feld "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe": 2501 - B030 Gfg. Ang. |
Öffi-/Jobticket/Werkverkehr PSM_WERKVERKEHRBeförderung mit Öffiticket, Jobticket bzw. Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 lit b. EStG.
Steht dieses Feld auf "Ja", d. h., wird ein Öffiticket oder Jobticket bezogen oder liegt ein Werkverkehr vor, wird das am Lohnkonto im jeweiligen Monat ausgewiesen.
Wochenmodell PSM_WOCHENMODELLNR_HISTEin passendes Wochenmodell ist in der Lohnverrechnung für die Führung einer korrekten Nichtleistungszeitenverwaltung Voraussetzung. Ist das Feld "Wochenmodell" befüllt, so ist das Feld Teilzeitprozent lt. Wochenmodell von einer manuellen Änderung geschützt. Nur bei Neuanlage eines Dienstnehmers bzw. beim Umstellen eines Bewerbers zu einem Dienstnehmer ist die F4-Suche nach einem Wochenmodell erlaubt. Bei Verwendung des Pakets LOHN ist stets die Funktion Wochenmodell ändern zu verwenden, falls das Wochenmodell nachträglich eingetragen oder geändert werden soll.