Expatriates sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Fachkräfte, die von einem international tätigen Unternehmen vorübergehend – meist für ein bis drei Jahre – an eine ausländische Zweigstelle oder ein verbundenes Unternehmen entsendet werden. In diesem Dokument geht es um ausländische Dienstnehmer, welche nach Österreich entsandt worden sind.
Derartige Personen sind in der Regel gezwungen, ihren bisherigen Wohnsitz aufrecht zu erhalten. Daraus erwachsen ihnen nicht unbeträchtliche Kosten (Übersiedlung und Notwendigkeit eines inländischen Wohnsitzes), die dem Wesen nach Werbungskosten darstellen.
Aus diesem Grund wurde für Expatriates ein eigenes Werbungskostenpauschale eingeführt. Dieses Pauschale beträgt 20 % der LSt-Bemessungsgrundlage, maximal aber € 10.000 jährlich bzw. € 833,33 monatlich.
Beispiel:
Monat | LST-BMG | 20 % | Mtl. Grenze | Abzug |
Jänner | € 3.500,00 | € 700,00 | € 833,33 | € 700,00 |
Februar | € 6.000,00 | € 1.200,00 | € 833,33 | € 833,33 |
Ist ein Mitarbeiter nicht das ganze Jahr beschäftigt, ist der Betrag von € 10.000 auf die Anzahl der Beschäftigungsmonate zu aliquotieren, wobei angefangene Monate als volle Monate zu bewerten sind.
Im LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ am Reiter "Finanzamt" gib es zwei Felder
Expatriate-WKP im akt. Monat und
Expatriate mit WK-Pauschale , über welche das Werbungskostenpauschale für Expatriats im Paket LOHN erfasst werden kann. Diese Felder müssen bei Bedarf über die Feldauswahl eingeblendet werden.

Beispiel – Juni | Expatriate mit einem Gehalt von € 4500,00 mit Werbungskostenpauschale.
Das Expatriate-Pauschale berechnet sich wie folgt:
Schritt 1: Ermittlung der Grenze
20 %-Grenze
| Jahresobergrenze |
| | LST-BMG Jahr | 4.500,00 | Jahresobergrenze | 10.000,00 |
| | Davon 20 % | 900,00 | 10.000 / 12 * 1 | 833,33 | 10.000 / 12 * zustehende Monate |
Schritt 2: Ermittlung des offenen Pauschales für den aktuellen Monat
| Niedrigere Grenze aus Schritt 1 | 833,33 | | Bereits ausgeschöpft | 0 | | WKP für lfd. Monat | 833,33 |
Der Begriff "LST-BMG Jahr" bedeutet auf die L16-Kennzahlen bezogen konkret:
KZ 210 | Lohnsteuerpflichtige Bezüge | - KZ 215 | Bezüge, die nach § 68 Abs. 1 oder § 68 Abs. 2 EStG lohnsteuerfrei sind | - KZ 220 | Sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels |
Diese Summe wird mit der maximalen Jahresobergrenze von € 10.000,00 monatlich verglichen.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer ist zu beachten, dass aufgrund des Werbungskostenpauschales das "normale Werbungskostenpauschale" entfällt. Dieses beträgt € 132,00 pro Jahr (Stand 2025) und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Für Expatriates muss dieses Pauschale herausgerechnet werden, um zur korrekten Lohnsteuer zu gelangen. Die Berechnung findet dabei im Hintergrund statt und ist auf der Netto-Vorschau nicht ersichtlich.
Die Lohnsteuer berechnet sich in diesem Beispiel wie folgt (Stand 2025):
| BMG Gesamt | 4.500,00 | | | SV Beitrag lfd DN-Anteil | - 813,15 | | | WK-Pauschale | - 833,33 | | | BMG LST lfd | 2.853,52 | | | LST vor Abzug | 856,06 | 2.853,52 * 30 %
| VAB | - 40,58 |
| allg. Abzug | - 405,24 |
| "Normale WK-Pauschale" entfällt | + 3,3 | 132 / 12 * 30 % | LST lfd | 413,53 |
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Zu beachten ist, dass es sich hier immer um eine Jahresgenze handelt. Das heißt, in den Nachfolgemonaten wird immer das ganze Jahr neu durchgerechnet.
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Beispiel – Juli | Der Expatriate vom o. a. Beispiel erhält im Juli zusätzlich zum Gehalt von € 4.500,00 eine Prämie in Höhe von € 1.000,00.
Das Expatriate-Pauschale berechnet sich wie folgt:
Schritt 1: Ermittlung der Grenze
20 %-Grenze | Jahresobergrenze 10.000 | | | LST-BMG Jahr | 10.000,00 | Jahresobergrenze | 10.000,00 | | | Davon 20 % | 2.000,00 | 10.000 / 12 * 2 | 1.666,67 | 10.000 / 12 * zustehende Monate |
Schritt 2: Ermittlung offenes Pauschale für den aktuellen Monat
| Niedrigere Grenze aus Schritt 1 | 1.666,67 | | Bereits ausgeschöpft | - 833,33 | | Offen für aktuellen Monat | 833,34 |
Die Lohnsteuer berechnet sich wie folgt (Stand 2025):
| Bezüge LSt lfd. Gesamt | 5500,00 | | | SV Beitrag lfd DN-Anteil | - 993,85 | | | WK-Pauschale | - 833,34 | | | BMG LST lfd | 3.672,81 | | | LST vor Abzug | 1.469,12 | 3.672,81* 40 %
| VAB | - 40,58 | | allg. Abzug | - 704,98 |
| "Normale WK-Pauschale" entfällt | + 4,4 | 132 / 12 * 40 % | LST lfd | 727,97 |
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Zusammenhängende Unterbrechungen von mehr als einem Monat (z. B. Krankenstand, Sonderurlaub) kürzen den Zeitraum für das WK-Pauschale um einen vollen Monat, d. h., die zustehenden Monate verringern sich entsprechend.
Beispiel | Tage | Krankenstand
| Anzahl Monate für Reduktion | 27 | 15.01. bis 10.02. | 0 | 47 | 05.01. bis 20.02. | 1 | 55 | 15.01. bis 10.03. | 1 | 36 | 15.01. bis 20.02. | 1 |
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Unter LOHN
→ Abrechnungen
→ Bruttoerfassung
→ Funktionen
→ Monatsstammdaten
→ Reiter "Finanzamt" kann man im Feld
Expatriate mit WK-Pauschale das Pauschale für den jeweiligen Monat deaktivieren. In welchem Monat dies ausgeführt wird, spielt für die Berechnung keine Rolle, in Summe muss die korrekte Anzahl der Monate deaktiviert werden.

Beispiel – August | Expatriate vom Beispiel zuvor. Das Werbungskostenpauschale wird im August unterbrochen.
Das Expatriate-Pauschale berechnet sich wie folgt:
Schritt 1: Ermittlung der Grenze
20 %-Grenze
| Jahresobergrenze 10.000 |
| | LST-BMG Jahr | 14.500,00 | Jahresobergrenze | 10.000,00 |
| | Davon 20 % | 2.900,00 | 10.000 / 12 * 2 | 1.666,67 | 10.000 / 12 * zustehende Monate |
Im August stehen beispielsweise aufgrund eines langen Krankenstandes nur zwei Monate für das Expatriate-Pauschale zu.
Schritt 2: Ermittlung offenes Pauschale für den aktuellen Monat
| Niedrigere Grenze aus Schritt 1 | 1.666,67 | | Bereits ausgeschöpft | - 1.666,67 | | Offen für aktuellen Monat | 0,00 |
Die Lohnsteuer berechnet sich wie folgt (Stand 2025):
| BMG Gesamt | 4.500,- | | | SV Beitrag lfd DN-Anteil | - 813,15 | | | WK-Pauschale | 0,00 | | | BMG LST lfd | 3.686,85 | | | LST vor Abzug | 1.474,74 | 3.686,85 * 40 %
| VAB | - 40,58 | | allg. Abzug | - 704,98 |
| "Normale WK-Pauschale" entfällt | + 4,4 | 132 / 12 * 40 % | LST lfd | 733,58 |
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Da für den August das Expatriate-Pauschale deaktiviert ist, wird die Höchstgrenze weiterhin nur für 2 Monate berechnet.
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Sollte diese Höchstgrenze in den ersten beiden Monaten noch nicht ausgeschöpft worden sein, könnte es in diesem Monat trotzdem zum Abzug eines Expatriate-Pauschales kommen, wie im folgenden Beispiel gezeigt wird:
Beispiel | Ein Expatriat erhält ein Gehalt von € 4.000,00. Im Jänner und Februar wurde ein Expatriate-Werbungskostenpauschale in Anspruch genommen. Im März wird der Bezug des Werbungskostenpauschales unterbrochen. In diesem Fall wurde in den beiden Vormonaten jeweils ein Expatriate-Werbungskostenpauschale von € 800,00 berücksichtigt.
Die Abrechnung für März stellt sich wie folgt dar: 
Das Expatriate-Pauschale berechnet sich wie folgt:
Schritt 1: Ermittlung der Grenze
20 %-Grenze
| Jahresobergrenze 10.000 |
| | LST-BMG Jahr | 12.000,00 | Jahresobergrenze | 10.000,00 |
| | Davon 20 % | 2.400,00 | 10.000 / 12 * 2 | 1.666,67 | 10.000 / 12 * zustehende Monate |
Im März stehen beispielsweise aufgrund eines langen Krankenstandes nur zwei Monate für das Expatriate-Pauschale zu.
Schritt 2: Ermittlung offenes Pauschale für den aktuellen Monat
| Niedrigere Grenze aus Schritt 1 | 1.666,67 | | Bereits ausgeschöpft | - 1.600,00 | | Offen für aktuellen Monat | 66,67 |
Die Lohnsteuer berechnet sich wie folgt (Stand 2025):
| BMG Gesamt | 4.000,00 | | | SV Beitrag lfd DN-Anteil | - 724,80 | | | WK-Pauschale | - 66,67 | | | BMG LST lfd | 3.210,53 | | | LST vor Abzug | 1.284,21 | 3.210,53 * 40 %
| VAB | - 40,58 | | allg. Abzug | - 704,98 |
| "Normale WK-Pauschale" entfällt | + 4,4 | 132 / 12 * 40% | LST lfd | 543,05 |
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Hinweis | Allfällige Rundungsdifferenzen werden am Jahresende wieder ausgeglichen, da im Jahr maximal genau € 10.000 als Pauschale berücksichtig werden.
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Am L16 werden die berücksichtigten Werbungskostenpauschalbeträge für Expatriates in einer eigenen Zeile angeführt und in der Kennzahl KZ 243 berücksichtigt.
Am Lohnkonto wird das Expatriate-Pauschale unter der Systemlohnart 9249 "WK-Pauschale Expatriates" angedruckt.
Liegt keine Sozialversicherungspflicht des ausländischen Dienstnehmers vor, dann ist im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Versicherung" im Feld
SV-Berechnung die Ausprägung "Keine SV" zu wählen. Das Feld
Betriebliche Vorsorgekasse ist getrennt zu bewerten und im Bedarfsfall ebenfalls manuell auf "Nein" zu stellen.
Sollen im Ausland angefallene SV-Beiträge bei der Abrechnung in Abzug gebracht werden, kann unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten auf die Standardlohnarten 7175 "SV lfd Ausland", 7176 "SV SZ Ausland", 7177 "SV lfd Ausland (WK)" und 7178 "SV SZ Ausland (WK)" zurückgegriffen werden:
Analog dazu ist auch die Sonderzahlungslohnart angelegt:
Beide Lohnarten haben am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld
Vorzeichenveränderung die Ausprägung "Ja (immer negativ)" eingestellt :
In der Bruttoerfassung wird diese Lohnart beim Mitarbeiter erfasst. Der Betrag, der als Werbungskosten in Abzug gebracht werden soll, muss selbst berechnet werden.
In der Netto-Vorschau kann jetzt nachvollzogen werden, wie die Lohnart 7175 "SV lfd Ausland" die Ermittlung der Lohnsteuer beeinflusst. Sie reduziert als diverse Werbungskosten die BMG für die Lohnsteuer laufend und dadurch auch die Lohnsteuer selbst.