UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
 
A_TREE1.bmp LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung
 
In diesem Programm erfolgt die monatliche Erfassung der Be- und Abzugsarten eines Dienstnehmers.
 
Das Programm "Bruttoerfassung" gliedert sich in die Einstiegsfelder zur Auswahl anzuzeigender Stammdaten, die Jahreswerte, die Monatswerte mit einer Erfassungszeile und in die Informationsdaten.

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Einstiegsfelder 

Die obere horizontal verlaufende Programmleiste bildet den Einstiegsbereich. Hier gibt es ein Eingabefeld, in dem die entsprechende Firma ausgewählt werden kann. Weiters kann (sofern vorhanden) der jeweilige Abrechnungskreis hinterlegt werden. Außerdem gibt es ein Eingabefeld für den Dienstnehmer, für den eine Erfassung vorgenommen werden soll. Wird ein Dienstnehmer ausgewählt, werden im rechten Bereich das Eintrittsdatum, das Beginn-Datum des aktuellen Dienstverhältnisses sowie der Abrechnungsstatus des Dienstnehmers angezeigt. 
 

​Informationsbereich

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Nachdem ein Dienstnehmer ausgewählt worden ist, werden im rechten Bereich die Basisinformationen zum Dienstverhältnis und der Abrechnungsstatus angezeigt. Da ein Dienstnehmer mehrere Dienstverhältnisse haben kann, können Eintrittsdatum und DV-Beginn-Datum voneinander abweichen.

Der Abrechnungsstatus zeigt den Zustand, in dem sich die Abrechnung des jeweiligen Dienstnehmers momentan befindet. Dabei steht jeder Punkt für einen Monat von Jänner bis Dezember. Die Quartale sind durch senkrechte Striche optisch getrennt. Für die Aufrollungsmonate 13-24 wird dieser Status nach zwei senkrechten Trennstrichen angezeigt.​

Folgende Kennzeichen werden für den Abrechnungsstatus verwendet:

.
Es wurde noch keine Erfassung durchgeführt.
0
Der Dienstnehmer wurde in der Bruttoerfassung angesprochen, es wurden Bezüge erfasst bzw. aktiviert oder Stammänderungen vorgenommen.
L
Das Programm "Abrechnung durchführen" wurde bereits gestartet.
A
Es wurde eine Aufrollung durchgeführt.
F
Der Dienstnehmer wurde im jeweiligen Monat bereits endverspeichert.
M
Der Dienstnehmer befindet sich in Mutterschutz (Monat ist endverspeichert).
K
Der Dienstnehmer befindet sich in Karenz (Monat ist endverspeichert).
P
Der Dienstnehmer leistet Präsenzdienst (Monat ist endverspeichert).
D
Diverse Ruhezeiten (Monat ist endverspeichert)
U 
Unbezahlter Urlaub (Monat ist endverspeichert)

Ist bei diesem Dienstnehmer bereits ein Austritt erfasst worden, so werden das DV-Ende-Datum und der erfasste Austrittsgrund sowie die KurzBez (Kurzbezeichnung) angezeigt.
Folgende Abmeldegründe stehen zur Verfügung:

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Achtung! 
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Steht die Kurzbezeichnung "KüKrK" im Informationsfeld, so bedeutet dies Kündigung im Krankenstand.
Erklärungen zur Kündigung vor oder während des Krankenstandes finden Sie unter Kündigung vor oder während eines Krankenstandes.

Jahreswerte

Im Bereich der Jahreswerte werden alle Lohnarten des Dienstnehmers kumuliert dargestellt.

Über das Auswahlmenü kann entschieden werden, ob die Lohnarten des aktuellen Jahres, die des Vorjahres, ein Vergleich zwischen aktuellem Jahr und Vorjahr, alle abgerechneten Jahre, die Daten des Vormonats oder des aktuellen Monats des Vorjahres angezeigt werden sollen:

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Im Bereich der Jahreswerte werden die Lohnarten nach der Lohnartennummer sortiert aufgelistet.  

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Monatswerte

Im Bereich der Monatswerte werden die für den aktuellen Monat erfassten Lohnarten dargestellt. Über das Auswahlmenü kann entschieden werden, ob die Darstellung mit oder ohne KORE erfolgt. "Mit KORE" bedeutet, dass die Felder "Kostenstelle", "Kostenträger", "Abteilung", "Dimension" und "Geschäftsbereich" eingeblendet werden.

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Die erfassten Lohnarten werden nach der Lohnartennummer sortiert aufgelistet. Neben den Feldern "Menge" und "Betrag" bieten die Felder "Tage" (insbesondere bei Krank oder Unfall), F/V (zur Unterscheidung von fixen und variablen Lohnarten) und "Kz" (bei vor Änderungen oder vor Neuberechnung geschützten Eingaben) einen guten Überblick. Obwohl der Satz bei einer Lohnart erfasst werden kann, wird er in der Bruttoerfassung nicht gespeichert und kann deshalb nicht angezeigt werden. Für die Bruttoerfassung sind lediglich die Felder "Menge" und "Betrag" ausschlaggebend. Über die Feldauswahl kann das Feld "Betrag / Menge" optional hinzugewählt werden, wobei der Wert dieses Feldes durch Division ermittelt wird und es deshalb zu einer Mischberechnung oder Rundungsdifferenzen kommt.

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Mit der Erfassungszeile kann eine neue Lohnart eingegeben werden. In den Bearbeitungsmodus gelangt man durch Betätigen der F5-Taste. Je nachdem, welcher Eingabecode für die Lohnart im Lohnartenstamm definiert worden ist, können nach Auswahl der jeweiligen Lohnart Tage, Mengen, ein Satz oder ein Betrag eingegeben werden.

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Einige Einstellungen von Lohnarten können im Bedarfsfall temporär übersteuert werden. Wird vor Eingabe der Lohnarten-Nummer in der Spalte "LA-Nr." ein "+"-Zeichen gesetzt, öffnet sich ein Dialogfenster mit den auszuwählenden Möglichkeiten. Diese Übersteuerung wirkt sich nur in dem Monat der Erfassung aus. Es wird empfohlen, eine übersteuerte Lohnart vor Änderungen oder vor Neuberechnung zu schützen.

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Hinweis 
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Im Lohnartenstamm werden die Einstellungen von Lohnarten verwaltet. Weist z. B. eine erfasste Lohnart einen nicht nachvollziehbaren Betrag auf oder wird ein Satz nicht oder falsch berechnet, kann eine Überprüfung der Einstellungen hilfreich sein.
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Informationsdaten

Der Bereich der Informationsdaten befindet sich in der unteren horizontal verlaufenden Programmleiste. Hier werden verschiedene Stammdaten des Dienstnehmers dargestellt. Im linken Bereich werden die Tage (Kalender-, Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und BV-Tage) des aktuellen Monats sowie der Grundbezug angezeigt. Im rechten Bereich befinden sich Stammdaten wie Arbeitsverhältnis, Versichertengruppe, Finanzamt, Beitragsgruppe und Arbeitsstätte.

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Hinweis 
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In den Informationsdaten können über die Feldauswahl (Icon 1508867891000006340.png) zusätzliche Felder ein- oder ausgeblendet werden.


Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:

Funktionen
Mit dieser Funktion werden alle fixen Bezüge des Vormonats automatisch in die aktuelle Erfassung übernommen. Die Lohnartenaktivierung kann entweder für
  • die jeweilige Firma,
  • einen bestimmten Dienstverhältnisses,
  • alle Firmen
durchgeführt werden. Bereits erfasste Abrechnungskreise werden bei der Funktion "LA aktivieren Firma" berücksichtigt.
Aufruf der Hinweise für den aktuellen Monat
Im Importpuffer werden Werte zwischengespeichert, die z. B. in der Nichtleistungszeitenverwaltung (Urlaub, Krankenstand ...) oder in der Vorerfassung eingegeben wurden und in weiterer Folge auf bestimmte Lohnarten übergeben werden können. Durch die Entleerung des Importpuffers werden die Lohnarten in die Bruttoerfassung geholt.

Folgende Funktionen stehen zur Auswahl:

A_Export.bmp Importpuffer für Dienstnehmers entleeren
A_Export.bmp Importpuffer für alle Firmen entleeren
Änderungen im Dienstnehmerstamm, die sich noch auf die laufende Abrechnung auswirken sollen, sind während der Bruttoerfassung grundsätzlich über die Funktion "Monatsstammdaten" durchzuführen.

Achtung!
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Eine Änderung im Dienstnehmerstamm würde, wenn der Dienstnehmer nicht noch einmal abgerechnet wird, im laufenden Monat nicht mehr berücksichtigt werden, sondern erst ab dem nächsten Monat gelten.
Neben der Änderung im laufenden Monat können über diese Funktion auch Stammdatenaufrollungen vorgenommen werden.

Werden die Dienstnehmerstammdaten in einen Aufrollmonat aufgerufen, wird im Bereich der Menüfunktionen auf der rechten Seite der Abrechnungsmonat angezeigt, in dem die Einstellungen der Stammdaten relevant sind bzw. in dem ein Bearbeiten der Stammdaten Auswirkungen hat. In Klammern gesetzt ist der Monat, der aufgerollt wird.

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Im Dienstnehmerstamm kann eine Stammdatenaufrollung für einen bestimmten Monat sowie für alle oder mehrere Monate gleichzeitig durchgeführt werden.
Mit dieser Funktion können Bezugsaufrollungen durchgeführt werden.
Mit dieser Funktion kann eine Lohnart in einem Schritt für mehrere Monate aufgerollt werden.
A_NEW.bmp Lohnsettext
An dieser Stelle kann ein Hinweistext zur Ausweisung am Lohnset erfasst werden. Folgende Funktionen stehen zur Auswahl:

A_NEW.bmpSchnellerfassung: Es wird automatisch ein Eintrag in der Hinweisverwaltung des Dienstnehmers erzeugt.
A_NEW.bmpErfassung: Verzweigt zur Erfassung direkt in die Hinweisverwaltung im Dienstnehmerstamm.
Folgende Funktionen stehen zur Auswahl:

A_NEW.bmp Globale Lohnarteneingabe: Eine Lohnart soll für mehrere oder alle Dienstnehmer erfasst werden.
A_NEW.bmp Globale Lohnartenlöschung: Umkehrfunktion zur globalen Lohnarteneingabe.
Über die Schnellerfassung können zuvor definierte Lohnarten für mehrere Dienstnehmer, je Abrechnungskreis oder für die ganze Firma effizient erfasst werden.

Folgende Funktionen stehen zur Auswahl:

A_AnbuStart.bmp Schnellerfassung fortsetzen
A_NEW.bmp Netto
Folgende Funktionen stehen zur Auswahl: 

A_Calculator.bmp Netto-Vorschau: Diese Funktion zeigt eine detaillierte Berechnung des Nettoauszahlungsbetrags mit sämtlichen Abgaben.
A_NEW.bmp Netto auf Brutto: Möglichkeit zur Berechnung des Bruttobetrags bei Eingabe des gewünschten Nettobetrags.
Über diese Funktion steigen Sie in die Nichtleistungszeitenverwaltung ein.
Aufruf der Pfändungsverwaltung
A_NEW.bmp Schwerarbeit
Achtung: Ab der Version 27.45 ist die Erfassung der Schwerarbeit ausschließlich über das Programm Dienstnehmer am Reiter "Schwerarbeit" vorzunehmen.
Bis vor der Version 27.45 wurde mit dieser Funktion die Schwerarbeiterfassung geöffnet.
Aufruf der Schlechtwettererfassung
Diese Funktion öffnet das Fenster für die Erfassung der Kostenverteilung.
A_NEW.bmp Notiz
Es können Notizen zum Dienstnehmer erfasst werden, die auch im Dienstnehmerstamm am Reiter "Notizen" sichtbar sind. Sind Notizen vorhanden, wird in der Hinweiszeile unter den Jahreswerten durch ein entsprechendes Symbol darauf hingewiesen.

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In diesem Fenster kann die Berechnung des Schnittwerts des jeweiligen Dienstnehmers nachvollzogen werden.
Detaillierte Informationen zum Einsatz, zur Anlage und Verwaltung von Schnitten erhalten Sie im Hilfethema Schnittberechnung.
A_DeleteAll.bmp Erfassungen löschen
Diese Funktion löscht alle Erfassungen des Dienstnehmers im aktuellen Monat.
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

T_HelpDelete.bmp Austritt: Tritt ein Dienstnehmer aus dem Unternehmen aus, muss der Austritt mit dieser Funktion erfasst werden.
T_Pause.bmp Aktiv →  Ruhend: Mutterschutz, Karenz (gesetzlich), Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Hospizkarenz, Präsenzdienst, Truppenübung und sonstige Ruhezeiten werden mit dieser Funktion erfasst. Bei der Ausprägung "Erwachsenenbildung" im Feld SV-Berechnung ist diese Funktion nicht verfügbar.
A_NEW.bmp Ruhend → Ruhend: Bei Wechsel von Mutterschutz auf Karenz (gesetzlich) oder von Karenz (gesetzlich) auf Karenz (freiwillig). Bei der Ausprägung "Erwachsenenbildung" im Feld SV-Berechnung ist diese Funktion nicht verfügbar.
A_Bonusauswertung.bmp  Änderung Tarifgruppe: Bei Wechsel von Arbeiter auf Angestellten, vollversichert auf geringfügig beschäftigt ...
A_Redo.bmp Wiedereintritt: Ist ein Dienstnehmer ausgetreten, kann mit dieser Funktion ein neues Dienstverhältnis für den Wiedereintritt angelegt werden.
A_NEW.bmp Dienstverhältnis löschen: Löscht ein bestehendes Dienstverhältnis, sofern möglich.
A_NEW.bmp Dienstverhältnis Beginn-Datum ändern: Diese Funktion ist nur aktiv, wenn sich der DV-Beginn im gleichen Lohnjahr befindet.
A_NEW.bmp Dienstverhältnis Ende-Datum ändern: Diese Funktion ist nur aktiv, wenn ein Ende-Datum existiert. 
A_Wochenmodelle.bmp Wochenmodell ändern: Wochenmodell ändern mit Monatserstem 
A_Zeitausgl_Urlbtab.bmp UEL-/KÜE
Wurde ein Austritt erfasst, kann mit dieser Funktion die UEL- und Kündigungsschablone aufgerufen werden.
Diese Funktion öffnet eine Nach-/Vergleichszahlungsschablone, die eine übersichtliche Erfassung der nachzuzahlenden Bezüge je Monat, unterteilt in SV-lfd und Sonderzahlung, bis zur HBGL bzw. über der HBGL, ermöglicht.
A_NEW.bmp Sachbezüge
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:


Auf Basis der bereitgestellten Daten erfolgt die Berechnung des jeweiligen Sachbezuges, welcher dann auch direkt in die Bruttoerfassung übernommen werden kann.Berechnu
A_NEW.bmp Divers
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

A_NEW.bmp Sonderzahlungslauf setzen: Sonderzahlungen werden getrennt von der Monatsabrechnung abgerechnet und ausbezahlt.
A_NEW.bmp Sonderzahlungslauf rücksetzen: Stellt das Kennzeichen "Sonderzahlungslauf" für die gesamt Firma bzw. den gewählten Abrechnungskreis zurück.
A_NEW.bmp Sonderzahlungslauf umkehren: Kehrt das Kennzeichen "Sonderzahlungslauf" für die gesamte Firma bzw. den gewählten Abrechnungskreis um.
A_NEW.bmp Erfassungen neu Bewerten: Der Status wird wieder auf 0 gesetzt und Erfassungen werden neu bewertet.
A_NEW.bmp Tage neu berechnen: Wurden in den Monatsstammdaten am Reiter "Tage" Änderungen durchgeführt, wird durch den Start dieser Funktion die Ausgangssituation wiederhergestellt.
A_NEW.bmp Fixwerte: Liefert einen Überblick über die hinterlegten Fixwerte, die den Dienstnehmer betreffen.
A_NEW.bmp Gemeindeverteilung: Aufteilung der KommSt auf mehrere Gemeinden.
A_NEW.bmp Scheinaufrollung: Alle bereits abgerechneten Monate werden neu durchgerechnet. Die Scheinaufrollung kann für den Dienstnehmer, alle Dienstnehmer der Firma (ohne Austritte), alle Dienstnehmer der Firma (nur Austritte) oder für alle Firmen (ohne Austritte) gestartet werden.
A_NEW.bmp Abrechnungsstatus rücksetzen (L →  0): Die Abrechnung kann für die aktuelle oder für alle Firmen zurückgesetzt werden (Status wird von L auf 0 gesetzt).
T_XMLText.bmp KV Text: Diese Funktion öffnet ein Fenster, in dem bei Verwendung des KV-Services (HG-KV) der Kollektivvertragstext eingesehen werden kann. Die Funktion ist nur dann vorhanden, wenn die Lizenz 435 "HG-KV Datenbank Schnittstelle" verwendet wird.
T_XMLText.bmp KV Zulagen Text: Diese Funktion öffnet ein Fenster, in dem bei Verwendung des KV-Services (HG-KV) der Zulagen-Text des Kollektivvertrages eingesehen werden kann. Die Funktion ist nur dann vorhanden, wenn die Lizenz 435 "HG-KV Datenbank Schnittstelle" verwendet wird.

A_Empty.bmp Eigene EinstellungenAn dieser Stelle gelangen Sie in die eigenen Parametereinstellungen.
A_Empty.bmp Firmenbezogene Einstellungen
An dieser Stelle gelangen Sie in die firmenbezogenen Parametereinstellungen.
A_Empty.bmp Allgemeine Einstellungen
An dieser Stelle gelangen Sie in die allgemeinen Parametereinstellungen.
A_Empty.bmp Erfassungsprotokoll Dienstnehmer
Diese Funktion öffnet ein Erfassungsprotokoll des jeweiligen Dienstnehmer, das zeigt, welche Lohnarten von wem, wann und wie erfasst wurden.
A_Empty.bmp Erfassungsprotokoll Firma
Zeigt das Erfassungsprotokoll der gesamten Firma.
A_Personalstamm.bmp Dienstnehmer
Diese Funktion verzweigt in den Dienstnehmerstamm des jeweiligen Dienstnehmers.
A_Empty.bmp Logdatei BerechnungsgeneratorDokumentiert Fehler und Probleme, die beim Ausführen einer Berechnung auftreten.
A_Empty.bmp Logdatei Bruttoerfassung 
Dokumentiert Fehler und Probleme, die beim Ausführen der Bruttoerfassung auftreten.
Wird diese Funktion bzw. dieses Fenster vor der Erfassung einer Lohnart mit hinterlegter Berechnung gestartet bzw. geöffnet, kann die "Ergebnisfindung" in dem Fenster Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Zusätzlich kann ein Überblick der Einstellungen der erfassten Lohnarten angesehen werden.

Angezeigt werden der KV, die Berechnungsnummer, der Dienstnehmer sowie der Monat, in dem die Berechnung gestartet worden ist.

In diesem Beispiel im Reiter "Berechnungsgenerator" sehen Sie die Berechnungsschritte für die UEL laufend und UEL Sonderzahlung:

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Dieses Beispiel zeigt die Einstellungen der Lohnart 1000 im Reiter "Lohnartenbewertung":

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Falls diese Meldung nach Aufruf der Funktion erscheint, ist ein Schließen und erneutes Öffnen des Programms "Bruttoerfassung" notwendig oder sie verwenden die Funktion "Lohnarten/Berechnungen resynchronisieren" im Menü "Extras" in der Bruttoerfassung:

"Das Debugfenster kann nicht geöffnet werden, weil bereits Makros gecached sind!"

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A_Compare.bmp Lohnarten/Berechnungen resynchronisieren
Diese Funktion wird benötigt, um in der Bruttoerfassung die aktuellen Lohnarteneinstellungen zur Verfügung zu haben.

Folgende Situation:
  • User A und B arbeiten im gleichen Datenbestand.
  • User A arbeitet in der Bruttoerfassung.
  • User B ändert eine Lohnart im Lohnartenstamm.
  • User A bekommt von der Änderung nichts mit, solange nicht NTCS oder die Funktion gestartet wird.
A_Empty.bmp Lohnkonto ansehen
Mit dieser Funktion können Sie das Lohnkonto des jeweiligen Dienstnehmers aufrufen.
A_Empty.bmp Lohnset drucken
Diese Funktion ermöglicht den Ausdruck des Lohnsets des jeweiligen Dienstnehmers. Die Lohnsets können aber auch für alle Dienstnehmer gedruckt werden. Das Programm "Abrechnung durchführen" wird dabei automatisch gestartet (der Abrechnungsstatus wird auf "L" gesetzt).
A_Empty.bmp Tage initialisieren Firma
Mit dieser Funktion kann eine Neuberechnung der Kalender-, LSt-, SV- und BV-Tage für alle Dienstnehmer ausgelöst werden.
Mit dieser Funktion kann man auch aktivieren, falls man im Vormonat keine Abrechnung hatte.

Beispielsweise beginnt ein Neukunde im Oktober mit der Parallelabrechnung. Die Lohnverrechnung wird erst im Jänner des darauffolgenden Jahres mit der NTCS durchgeführt. Mit dieser Funktion kann der Anwender im Oktober aktivieren. Die Monate Oktober bis Dezember können parallel oder für Übungszwecke abgerechnet werden und danach folgt die Jahresumstellung. Die Funktion prüft zuerst, ob es Dienstnehmer mit einem Abrechnungsstatus in einem Monat oder einem anderen Jahr gibt und bricht in diesen Fällen ab. Dadurch wird sichergestellt, dass die Funktion bei irrtümlicher Anwendung keine Schäden anrichtet.
A_Empty.bmp LSt-Tarifsenkung 2022 rückwirkend anwenden 
Diese Funktion steht nur im Jahr 2022 zur Verfügung:
Das Feld "alte unterjährige Gesetzesregelung anwenden" wird in allen Vormonaten des Jahres und im Basiseinstellungsmonat für alle Dienstnehmer der erfassten DV-Firma auf "Nein" geändert. Zusätzlich wird der Abrechnungsstatus angepasst. "A" in Aufrollungsmonaten und "0" im aktuellen Monat. Austritte in Vormonaten werden von der Funktion nicht berücksichtigt.

Es wird ein Hinweis ausgegeben, bei welchen Dienstnehmern in welchen Monaten die Änderung nicht durchgeführt werden konnte, sodass manuelle Korrekturen zielgerichtet durchgeführt werden können.

Diese Funktion ist nur dann anzuwenden, falls die alte unterjährige Gesetzesregelung aufgrund der Lohnsteuer-Tarifsenkung vom Jahr 2022 weiterhin genutzt wurde.
Diese Funktion steht nur dann zur Verfügung, wenn
  • der Dienstnehmer im aktuellen Jahr eingetreten ist,
  • es sich um das Dienstverhältnis mit dem Kennzeichen "ist Eintritt" handelt (arbeitsrechtlicher Eintritt) und
  • in keinem Vormonat ein Abrechnungsstatus vorhanden ist (das heißt, in allen Monaten lautet der Abrechnungsstatus .).
Ist dies alles erfüllt und die Funktion wird ausgeführt, dann werden die Tage des aktuellen Monats um die Tage aller vergangenen Monate bis zum Eintritt initialisiert. Im aktuellen Monat wird der Abrechnungsstatus 0 und in allen Vormonaten zurück bis zum Eintrittsmonat wird der Abrechnungsstatus A erzeugt.
A_Empty.bmp Vorjahresschnittbasis § 68 (2) für 2026 anpassen
Diese Funktion steht nur im Jahr 2026 zur Verfügung.

Ab dem Jahr 2026 gelten im Vergleich zu davor andere gesetzliche Grenzen für den § 68 (2) EStG. Diese Funktion simuliert die im Vorjahr abgerechneten Lohnarten und prüft, wie viele nach den neuen Gesetzeswerten frei nach § 68 (2) abgerechnet werden hätten können. Die Differenz wird in der Schnittverwaltung in einer eigenen Zeile eingetragen.

Weitere Details zu dieser Funktion sind den Neuerungen 2026 Kapitel Anpassung von Schnittwerten aus dem Vorjahr zu entnehmen.
A_Empty.bmp Vorjahresschnittbasis §68 (1), (2) für 2024 anpassen
Diese Funktion steht nur im Jahr 2024 zur Verfügung.

Ab dem Jahr 2024 gelten im Vergleich zu davor andere gesetzliche Grenzen für den § 68 (1) bzw. (2) EStG. Diese Funktion simuliert die im Vorjahr abgerechneten Lohnarten und prüft, wie viele nach den neuen Gesetzeswerten frei nach § 68 (1) und (2) abgerechnet werden hätten können. Die Differenz wird in der Schnittverwaltung in einer eigenen Zeile eingetragen.

Weitere Details zu dieser Funktion sind den Neuerungen 2024 Kapitel 9.3 Anpassung von Schnittwerten aus dem Vorjahr zu entnehmen.
A_Empty.bmp Vorjahresschnittbasis §68 (1), (2) für 2024 anpassen (inkl. pfl. ÜStd-/MStd-Zuschlag) 
Diese Funktion steht nur im Jahr 2024 zur Verfügung.

Der Unterschied zur Funktion "Vorjahresschnittbasis §68 (1), (2) für 2024 anpassen" liegt darin, dass diese Funktion in der Simulation auch die als Lohnsteuer laufend abgerechneten Zuschläge wie § 68 (2) bewertet, sodass die nun höhere maximale Menge an Überstunden nach § 68 (2) ausgeschöpft werden kann. Die Funktion berücksichtigt nur jene Zuschläge, deren Lohnartenbezeichnung der exakten Bezeichnung des aktuellen BMD Standard entsprechen.

Weitere Details zu dieser Funktion sind den Neuerungen 2024 Kapitel 9.3 Anpassung von Schnittwerten aus dem Vorjahr zu entnehmen.
A_Empty.bmp Familienbonus Plus rückwirkend neu berechnen (ohne Austritte) 
Diese Funktion steht nur in einigen Lohnjahren zur Verfügung.

Jahr 2024
Da der ab 2024 geltende Familienbonus Plus für Kinder ab 18 Jahre erst nach dem Vorupdate 26.45 eingelangt ist, wird in der Bruttoerfassung für 2024 diese Funktion zur Verfügung gestellt, womit der FABO+ nochmals für alle Vormonate bzw. für den aktuellen Monat ermittelt werden kann. Die Funktion ist je Firma aufrufbar. Ist keine Firma in der Bruttoerfassung ausgewählt, kommt folgender Hinweis: "Wählen Sie zuerst eine Firma aus!". Zusätzlich kann je Abrechnungskreis eingeschränkt werden. Berücksichtigt werden jeweils nur Dienstnehmer mit dem Abrechnungsstatus 0 der selektierten Firma und des etwaig hinterlegten Abrechnungskreises. Idealerweise wird diese Funktion direkt nach der Lohnartenaktivierung gestartet und pro Firma ausgeführt. Insofern kann ein Steuerberater pro Firma festlegen, wann die Aufrollung bzw. Neubewertung des FABO+ Betrages erfolgen soll.

Jahr 2022
Berücksichtigt werden jeweils nur Dienstnehmer mit dem Abrechnungsstatus 0 der selektierten Firma und des etwaig hinterlegten Abrechnungskreises. Idealerweise wird diese Funktion direkt nach der Lohnartenaktivierung gestartet und pro Firma ausgeführt. Insofern kann ein Steuerberater pro Firma festlegen, wann die Aufrollung bzw. Neubewertung des FABO+ bzw. AVAE-Betrages erfolgen soll.
A_Empty.bmp Familienbonus Plus 
rückwirkend neu berechnen (nur Austritte) 
Diese Funktion steht nur in einigen Lohnjahren zur Verfügung.

Jahr 2024
Da der ab 2024 geltende Familienbonus Plus für Kinder ab 18 Jahre erst nach dem Vorupdate 26.45 eingelangt ist, wird in der Bruttoerfassung für 2024 diese Funktion zur Verfügung gestellt, womit der FABO+ nochmals für alle Vormonate bzw. für den aktuellen Monat ermittelt werden kann. Die Funktion ist je Firma aufrufbar. Ist keine Firma in der Bruttoerfassung ausgewählt, kommt folgender Hinweis: "Wählen Sie zuerst eine Firma aus!". Zusätzlich kann je Abrechnungskreis eingeschränkt werden. Mit dieser Funktion wird für bereits in einem Vormonat ausgetretene Dienstnehmer die Aufrollung des FABO+ im Jahr 2024 initiiert. Die Funktion berücksichtigt alle Beschäftigungen, die bereits in einem Vormonat ausgeschieden sind. Dienstnehmer, die im aktuellen Monat ausgetreten sind oder bereits ein zukünftiges Austrittsdatum hinterlegt haben, werden mit der Funktion "Familienbonus Plus/AVAE-Betrag rückwirkend neu berechnen (ohne Austritte)" abgedeckt.

Jahr 2022
Mit dieser Funktion wird für bereits in einem Vormonat ausgetretene Dienstnehmer die Aufrollung des FABO+/AVAE im Jahr 2022 initiiert. Die Funktion berücksichtigt alle Beschäftigungen, welche bereits in einem Vormonat ausgeschieden sind. Dienstnehmer, die im aktuellen Monat ausgetreten sind oder bereits ein zukünftiges Austrittsdatum hinterlegt haben, werden mit der Funktion "Familienbonus Plus/AVAE-Betrag rückwirkend neu berechnen (ohne Austritte)" abgedeckt.
Extras
 

Relevante LOHN Parameter

Parametereinstellungen können entweder über das Programm LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter oder direkt im Programm "Bruttoerfassung" über das Menü "Extras" → Allgemeine oder firmenbezogene Einstellungen vorgenommen werden.

Soll die Erfassung der monatlichen Bezüge getrennt nach Abrechnungskreisen erfolgen, muss dieser Parameter auf "Ja" gestellt werden. 

Hinweis
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Im Dienstnehmerstamm muss am Reiter Divers bei jedem Dienstnehmer der entsprechende Abrechnungskreis hinterlegt werden.
 
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

0 - Nein
1 - Ja
Mit diesem Parameter können Sie festlegen, wie beim Aufruf des nächsten bzw. vorherigen Dienstenehmers mit STRG+ bzw. STRG- oder den Pfeiltasten sortiert werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

1 - Nach Nummern
2 - Nach Name
3 - Nach Stammkostenstellen
Soll ein Sonderzahlungslauf gesetzt werden, muss an dieser Stelle eine Akontolohnart hinterlegt werden, damit der Netto-Auszahlungsbetrag der Sonderzahlung bei der endgültigen Monatsabrechnung in Abzug gebracht werden kann. 
Werden Lohnarten, die in die Schnittberechnung einfließen, aufgerollt (z. B. Überstunden) und soll sich diese Aufrollung automatisch auf die ausbezahlten Schnitte (z. B. Urlaubs-Schnitt, Feiertags-Schnitt ...) in den Vormonaten auswirken, muss dieser Parameter auf "Ja" stehen.

0 - Nein: Bei dieser Ausprägung erfolgt keine automatische Bewertung der Schnittlohnarten. Soll der Parameter auf diese Ausprägung eingestellt werden, so ist die rechtliche und fachliche Korrektheit der Schnittabrechnung vom Anwender zu verifizieren.

1 - Ja: Die automatische Bewertung der Schnittlohnarten erfolgt.

Beispiel
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Werden im Juni Überstunden für März nachgezahlt (mittels Aufrollung), so wirkt sich diese Aufrollung standardmäßig nicht auf Schnittlohnarten aus, die bei dem Dienstnehmer im April bzw. im Mai ausbezahlt wurden (außer man steigt in den Monat ein und bestätigt eine Lohnart durch).

Wenn eine im Mai abgerechnete Schnittlohnart automatisch korrigiert (= aufgerollt) werden soll, muss der Parameter auf "Ja" stehen.
An dieser Stelle können Sie die Erfassungsvariante in der Bruttoerfassung festlegen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

0 - ohne KORE
1 - mit KORE
Abhängig von diesem Parameter wird in der Bruttoerfassung bei einem Dienstnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen entweder gleich auf das Hauptdienstverhältnis verzweigt oder der Suchdialog geöffnet.

1 - Immer Haupt-DV
2 - Suchfenster, falls mehrere DV's im Monat vorhanden
Mit diesem Parameter kann das Verhalten der Funktion Importpuffer entleeren gewählt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

1 - Normal: Der Importpuffer wird nur dann entleert, wenn noch kein Dienstnehmer den Abrechnungsstatus L in aktuellen Monat hat (Ausnahme: Sonderzahlungslauf).

2 - Erweitert: Es erscheint eine Abfrage, ob der Abrechnungsstatus L ignoriert werden soll.
Bei freien Dienstnehmern wird automatisch mit der Lohnartenaktivierung für die Firma die Lohnart 7610 "Abrechnung ohne Bezug" in die Bruttoerfassung geschrieben. Dadurch wird bei der Abrechnung eine mBGM ohne Verrechnung erzeugt.

Die Erstellung der mBGM ohne Verrechnung kann für Dienstnehmer im SV-Bereich der Erwachsenenbildung über diesen Parameter deaktiviert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

0 - Nein
1 - Ja
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Bildungskarenz" gerechnet werden soll.

0 - Nein
1 - Ja (Standardausprägung)

Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet.

Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden.

Bildungskarenz
Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.

Familienhospizkarenz
Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben.

Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden.

Daraus folgt:

Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer
Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen!

Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
  • Präsenzdienst
  • Zivildienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Hospizkarenz
  • Truppenübung
  • Rehabilitationskarenz (könnte umstritten sein)
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz
  • Div. Ruhenszeiten
  • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
  • Familienzeit/Papamonat
  • Karenz (freiwillig)
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden.
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat" gerechnet werden soll.

0 - Nein (Standardausprägung)
1 - Ja

Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet.

Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden.

Bildungskarenz
Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.

Familienhospizkarenz
Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben.

Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden.

Daraus folgt:

Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer
Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen!

Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
  • Präsenzdienst
  • Zivildienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Hospizkarenz
  • Truppenübung
  • Rehabilitationskarenz (könnte umstritten sein)
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz
  • Div. Ruhenszeiten
  • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
  • Familienzeit/Papamonat
  • Karenz (freiwillig)
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden.
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Diverse Ruhezeit" gerechnet werden soll.

0 - Nein (Standardausprägung)
1 - Ja

Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet.

Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden.

Bildungskarenz
Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.

Familienhospizkarenz
Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben.

Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden.

Daraus folgt:

Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer
Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen!

Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
  • Präsenzdienst
  • Zivildienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Hospizkarenz
  • Truppenübung
  • Rehabilitationskarenz (könnte umstritten sein)
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz
  • Div. Ruhenszeiten
  • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
  • Familienzeit/Papamonat
  • Karenz (freiwillig)
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden.
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Familienzeit/Papamonat" gerechnet werden soll.
 
0 - Nein (Standardausprägung)
1 - Ja

Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet.

Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden.

Bildungskarenz
Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.

Familienhospizkarenz
Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben.

Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden.

Daraus folgt:

Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer
Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen!

Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
  • Präsenzdienst
  • Zivildienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Hospizkarenz
  • Truppenübung
  • Rehabilitationskarenz (könnte umstritten sein)
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz
  • Div. Ruhenszeiten
  • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
  • Familienzeit/Papamonat
  • Karenz (freiwillig)
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden.
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Karenz (freiwillig)" gerechnet werden soll.
 
0 - Nein (Standardausprägung)
1 - Ja

Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet.

Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.

Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden.

Bildungskarenz
Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.

Familienhospizkarenz
Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben.

Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden.

Daraus folgt:

Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer
Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen!

Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
  • Präsenzdienst
  • Zivildienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Hospizkarenz
  • Truppenübung
  • Rehabilitationskarenz (könnte umstritten sein)
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz
  • Div. Ruhenszeiten
  • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
  • Familienzeit/Papamonat
  • Karenz (freiwillig)
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden.
 

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