Wie die Schnittwerte in BMD NTCS errechnet werden bzw. welche Einstellungen getroffen werden müssen, wird in den folgenden Ausführungen beschrieben.
Die Schnittberechnung wird in erster Linie für die Berechnung des Urlaubs-, Pflegeurlaubs,- Feiertags- und Krankenentgelts benötigt.
Laut Gesetz (EFZG, UrlG, AngG) richtet sich die Höhe dieser Entgelte nach dem Lohnausfallprinzip. Das heißt, der Arbeitnehmer muss für die Zeit seines Urlaubs oder der Arbeitsverhinderung jenes Entgelt bekommen, das ihm zugestanden wäre, wenn er den Urlaub nicht konsumiert hätte bzw. keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre.
Wenn die tatsächliche Höhe der variablen Bezüge (Überstunden, Leistungsprämien, Provisionen ...) für den Zeitraum der Arbeitsverhinderung oder des Urlaubs nicht genau feststellbar ist, muss ein Durchschnitt ermittelt werden. Häufig wird ein 13-Wochen-Schnitt bzw. ein 3-Monats-Schnitt errechnet, es kann aber auch ein längerer Zeitraum (z. B. 12-Monats-Schnitt) herangezogen werden.
Hinweis | Da in der Lohnverrechnung die Daten nur monatsweise erfasst werden, kann es nur einen Monatsschnitt, aber keinen Wochenschnitt geben. Die maximale Monatsanzahl zur Berechnung des Schnittes ist mit 36 Monaten begrenzt.
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Für die Einstellung der Schnittberechnung müssen unterschiedliche Programme berücksichtigt werden.
Sollten die zwölf Schnitte im Auslieferungsstandard von BMD nicht ausreichen, können im Programm LOHN → Stammdaten → Diverse Stammdaten → Schnitte, neue Schnitte mit einer Schnitt-Nr. und eine Bezeichnung angelegt werden. Grundsätzlich können beliebig viele Schnitte angelegt und verwaltet werden.
Aus welchen Lohnarten sich der jeweilige Schnitt letztendlich zusammensetzt, wird im Programm
Schnitte zuordnen definiert.
Beispiel | Schnitte im Auslieferungsstandard von BMD (Stand 2023):
Mehr- und Überstunden werden in der Regel mit einer Menge erfasst, weshalb ein Mengenschnitt gebildet werden kann, der hinsichtlich des Aktualitätsprinzips etwas genauer ist als ein Betragsschnitt.
Prämien und Provisionen werden in einem eigenen Schnitt zusammengefasst, weil hier der Beobachtungszeitraum meistens länger, beispielsweise auf 12 Monate, gewählt wird.
Zulagenschnitte werden unterschieden in SV-frei und SV-pflichtig und ob die Zulagenlohnart als Menge oder als Betrag erfasst wird. Bei Mengenschnitten wird auch hier das Aktualitätsprinzip gewahrt.
NLZ-Schnittlohnarten gehen selbst wiederum in den Schnitt für die nächsten Monate ein. Damit auch hier der Überblick gewahrt bleibt, gibt es 2 Schnitte für SV-freie und SV-pflichtige Schnittlohnarten.
Die Schnitte 31-34 dienen zur Korrektur der Lohnsteuerfreiheit nach § 68 (1) bzw. § 68 (2) EStG. |
Im Programm LOHN → Stammdaten → Diverse Stammdaten → Schnitte zuordnen wird festgelegt, welche Lohnarten in welcher Form in die Schnittberechnung einfließen. Das heißt, Sie geben alle Lohnarten an, die beispielsweise für die Berechnung des Mehr- und Überstundenschnittes benötigt werden.
Hinweis | Die Schnittzuordnung kann auch im Programm Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld "Schnittzuordnung" vorgenommen werden.
Mit der Funktionstaste F8 bzw. Mausklick auf  gelangen Sie automatisch in das Programm "Schnitte zuordnen" |
Achtung! | Soll eine Lohnart nicht Firmen- oder KV-spezifisch in den Schnitt fließen, so hat die Einstellung im Programm "Schnitte zuordnen" zu erfolgen und in der Lohnart über "Schnittzuordnung"!
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Beispiel | Die Schnittzuordnung für den Schnitt 13 sieht folgendermaßen aus:
Wird in den Einstiegsfeldern der gewünschte Schnitt eingegeben und bleibt das Feld "Lohnart" leer, erhalten Sie einen Überblick aller Lohnarten, die dem Schnitt zugeordnet sind. Außerdem sind auch die hinterlegten Werte schnell erfassbar.
Soll nun eine weitere individuell angelegte SV-pflichtige aber LSt-freie Mengen-Lohnart in den Schnitt aufgenommen werden, kann dies mit der Funktionstaste F5 (Neu) durchgeführt werden. |
Folgende Felder sind bei der Zuordnung der Lohnarten zu berücksichtigen:
Wert | Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Nein | Der Wert der Lohnart wird nicht berücksichtigt. Diese Einstellung wird beispielsweise benötigt, wenn eine Lohnart KV- oder firmenbezogen nicht in den Schnitt gerechnet werden soll oder die Lohnart nicht in die Schnitt-BMGL einfließen soll, die Menge aber für den An-/Abwesenheitsspeicher bzw. die An-/Abwesenheitsprüfung benötigt wird (z. B. Lohnart "Urlaubsentgelt"). | Menge | Die Menge wird in die Schnittberechnung aufgenommen. | Betrag | Der Betrag wird in die Schnittberechnung aufgenommen. | Betrag mit Vorzeichendrehung | Der Betrag wird mit Vorzeichendrehung in die Schnittberechnung aufgenommen. | Menge als Betrag | Die Menge wird als Betrag in die Schnittberechnung aufgenommen. | Nur für Überwiegenheitsprüfung | Mit dieser Einstellung wird die Lohnart in die Schnittbasis ohne Menge bzw. Betrag aufgenommen, sie kann jedoch für Überwiegenheitsprüfungen herangezogen werden.
| Reduziert Freibetrag § 68 (1), (2) | Wenn eine Lohnart mit dieser Einstellung hinterlegt ist, - die § 68 (1) bzw. § 68 (2) in der EStG-pflichtig ist und
- ein Freibetrag § 68 (1) bzw. § 68 (2) existiert,
dann wird der Betrag der Lohnart beim entsprechenden Freibetrag in Abzug gebracht. Die maximale Menge bei § 68 (2) wird dabei nicht geprüft. Der Prozensatz § 68 (2) wird angewendet. Ist der Freibetrag mit Vorzeichendrehung vorhanden, dann wird adäquat der zu reduzierende Betrag addiert.
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Hinweis | Die Ausprägung "Menge" ist dann wesentlich, wenn zur Berechnung der Schnitte die Sätze des aktuellen Monats herangezogen werden sollen. |
Beispiel | Die Lohnarten "ÜST-Grundlohn", "ÜST 50 % frei" und "ÜST 50 % pflichtig" werden mit der Menge in den Schnitt gesteuert. Im Monat April erhält der Dienstnehmer den Schnitt für eine Woche Urlaub. |
Betrachtet man im Programm Dienstnehmer die Berechnungsbasis, erhält man folgendes Bild:
Für die Berechnung der Schnittbemessungsgrundlage wird der Überstundensatz des aktuellen Monats (April) mit einem Wert von € 14,97 herangezogen.
Die Ansicht Schnitt + Detail je Monat und Lohnart liefert folgende Ergebnisse:
Berechnung des Schnittwerts: Schnittwert Monat 4 = 1.010,48 / 501 = € 2,02 pro Stunde |
Prozent von Wert | Eingabe des Prozentsatzes, mit dem der Wert der Lohnart in die Schnittberechnung einfließen soll. |
Teiler | Soll die Menge der Lohnart als Teiler für die Schnittberechnung herangezogen werden, muss dieses Feld auf "ja" bzw. "ja, mit Vorzeichendrehung" stehen. |
An-/Abwesenheit - Speicher | Dieses Feld muss berücksichtigt werden, wenn die An- oder Abwesenheit überprüft werden soll, bevor die Entscheidung fällt, ob ein Monat für die Schnittberechnung herangezogen wird. Damit eine Überprüfung durchgeführt werden kann, müssen mehrere Einstellungen getroffen werden. An dieser Stelle wird festgelegt, ob die jeweilige Lohnart in die Berechnung der An- oder Abwesenheit einfließen soll. Folgende Einstellungen stehen zur Auswahl: - Nein
- Menge wird addiert
- Menge wird subtrahiert
- Betrag wird addiert
- Betrag wird subtrahiert
Beispiel | Ein Mitarbeiter hat einen 3-Monats-Schnitt. Es sollen aber nur jene Monate für die Schnittberechnung herangezogen werden, in denen der Mitarbeiter mehr als 127 Stunden gearbeitet hat. Da die Anwesenheitsstunden überprüft werden sollen, muss bei der Lohnart Stundenlohn und bei der Lohnart Überstundengrundlohn, falls Überstunden geleistet werden, das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" auf Menge wird addiert gestellt werden. Durch diese Einstellung wird überprüft, ob der Wert der auf den Lohnarten eingegebenen Stunden über oder unter 127 liegt. Werden die Anwesenheitsstunden in einem der drei Monate nicht erreicht (es handelt sich um einen 3-Monats-Schnitt), wird auf den jeweiligen Vormonat zurückgegriffen bis der Wert erreicht wird. Monate, in denen die Grenze von 127 unterschritten wird, bleiben bei der Schnittberechnung unberücksichtigt. |
Darüber hinaus sind weitere Einstellungen zu treffen. Es muss festgelegt werden, ob eine An-/Abwesenheitsprüfung durchgeführt werden soll. Außerdem muss die Grenze definiert werden, die nicht über- oder unterschritten werden darf. Diese Einstellungen können entweder im Firmenstamm im Reiter Schnitt Vorschlag als Vorschlagswert für alle Mitarbeiter oder - wenn die An-/Abwesenheitsprüfung nur für einen bestimmten Mitarbeiter durchgeführt werden soll - im Mitarbeiterstamm im Reiter Schnitte festgelegt werden. |
Überwiegenheit – Prüfung | Eine Zulage bzw. Überstunde muss im Fall von Krankheit, Urlaub ... üblicherweise nur dann fortgezahlt werden, wenn sie regelmäßig ausbezahlt worden ist. Wenn diese Regelmäßigkeit vom Programm geprüft werden soll, muss dies an dieser Stelle bei der betroffenen Lohnart definiert werden. Weitere Einstellungen diesbezüglich müssen im Mitarbeiterstamm im Reiter Schnitte bzw. im Firmenstamm im Reiter Schnitte - Vorschlag durchgeführt werden. Dort wird festgelegt, was "überwiegend" im speziellen Fall bedeutet.
Dieses Feld ist leer und inaktiv, falls im Feld Wert die Ausprägung "Nur für Überwiegenheitsprüfung" oder "Reduziert Freibetrag § 68 (1), (2)" eingestellt ist. |
Überwiegenheit – LA-Gruppe | Wird eine Lohnartengruppe hinterlegt, wird überprüft, ob die Überwiegenheit für die Lohnartengruppen zusammengefasst erfüllt ist. Ist das der Fall, fließen die Lohnarten der Lohnartengruppe in die Schnittberechnung ein. Die Überwiegenheit ist erfüllt, wenn Lohnarten aus der hinterlegten Lohnartengruppe die Überwiegenheit erfüllen. Jeder Monat, in dem eine Lohnart aus der Lohnartengruppe vorhanden ist, wird für die Überwiegenheit als positiver Monat gewertet.
Dieses Feld ist leer und inaktiv, falls im Feld Wert die Ausprägung "Nur für Überwiegenheitsprüfung" oder "Reduziert Freibetrag § 68 (1), (2)" eingestellt ist. |
Hinweis | Die Lohnarten- bzw. Schnittzuordnung kann nicht nur global, sondern auch je Kollektivvertrag oder firmenbezogen durchgeführt werden. Es kann beispielsweise festgelegt werden, dass die Lohnart "Schmutzzulage pfl. Menge" in den globalen Einstellungen in Schnitt 13 gesteuert wird, bei der Firma XY jedoch keine Berücksichtigung findet. Es ist aber auch der umgekehrte Weg möglich, d. h., global wird die Lohnart nicht zugeordnet, firmenbezogen jedoch schon. Anders als im Lohnartenstamm muss die Zuordnung nicht erst global vorgenommen werden, damit sie firmenbezogen abgeändert werden kann! |
Sind alle relevanten Lohnarten entsprechend zugeordnet worden, ist der erste Schritt der Schnittdefinition abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt weiß das Programm,
- welche Lohnarten, wie (Menge, Betrag ...) und wo (Schnitt 11, Schnitt 12 ...) in die Schnittberechnung einfließen,
- ob und wenn ja, welche Lohnart für die Berechnung der An- und Abwesenheitszeiten herangezogen wird und
- ob für bestimmte Lohnarten eine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt werden soll.
Als nächstes müssen die Einstellungen im Firmen- bzw. Dienstnehmerstamm vorgenommen werden. Schließlich wird dort entschieden,
- aus wie vielen Monaten sich der Schnitt zusammensetzt,
- was im Falle einer Überwiegenheitsprüfung "überwiegend" bedeutet und
- welche Grenzen im Fall einer An- und Abwesenheitsprüfung gültig sind.
Das Programm "Schnitte zuordnen" verfügt über einige Funktionen, die insbesondere bei Anpassungen des Schnittekonzepts nützlich sind und nachfolgend in diesem Kapitel erklärt werden.
Wird die Schnittzuordnung zu einem späteren Zeitpunkt in irgendeiner Weise geändert, indem beispielsweise
- eine neue Lohnart in die Schnittberechnung aufgenommen wird,
- eine Lohnart aus der Schnittberechnung entfernt wird,
- sich die Definition einer Lohnart ändert (z. B. Überwiegenheitsprüfung Ja/Nein, An-/Abwesenheitsspeicher Ja/Nein) oder
- ein neuer Schnitt (z. B. Schnitt 5) angelegt und bei den Mitarbeitern im Stamm hinterlegt wird,
können Sie mit dieser Funktion eine Neuberechnung der Schnittbasiswerte in allen Monaten durchführen.
Die Neuberechnung kann entweder für
- einzelne Dienstnehmer einer Firma,
- eine selektive Auswahl an Dienstnehmern einer Firma,
- alle Dienstnehmer einer Firma,
- alle Dienstnehmer eines Abrechnungskreises,
- alle Dienstnehmer aller Firmen oder
- alle Dienstnehmer einer selektiven Auswahl an Firmen
durchgeführt werden. Dabei kann jeweils der gewünschte Schnitt einzeln ausgewählt werden.
Hinweis | Die Neuberechnung der Schnittbasiswerte löst keine neue Bewertung der in der Bruttoerfassung für diesen Monat bereits hinterlegten Lohnarten aus! Die Bruttoerfassung sollte aus diesem Grund zum Zeitpunkt der Funktionsausführung geschlossen sein.
Nach Durchführung dieser Funktion kann in der Bruttoerfassung die Neubewertung der Schnittlohnarten ausgelöst werden, indem eine Lohnart durchbestätigt wird oder die Funktion Erfassungen neu bewerten gestartet wird.
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Hinweis | Die Neuberechnung der Schnittbasiswerte löst keine automatische Aufrollung der abgerechneten Schnittlohnarten (z. B. Urlaubsschnitt, Feiertagsschnitt, Krankenschnitt) in der Bruttoerfassung aus!
Soll sich die Änderung auch auf die ausbezahlten Schnitte in den Vormonaten auswirken, ist eine manuelle Aufrollung in den jeweiligen Monat im Programm "Bruttoerfassung" durchzuführen. Dort muss dann entweder eine Lohnart (z. B. die Schnittlohnart) durchbestätigt oder die Funktion "Erfassungen neu bewerten" gestartet werden (LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktionen → Divers → Erfassung neu bewerten).
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Soll die Berechnungsbasis für die Schnittwertberechnung ab einem bestimmten Monat erhöht werden (z. B. im Jänner wird eine KV-Erhöhung durchgeführt, daher sollen auch die Schnittbasiswerte entsprechend erhöht werden), kann das über diese Funktion durchgeführt werden.
Die Erhöhung kann über folgende Felder beeinflusst werden:
Beispiel | Die Schnittbasiswerte werden für die Schnittberechnung ab Mai um 3 % erhöht.
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Hinweis | Die Erhöhung kann im Mitarbeiterstamm am Reiter "Schnitte" → Combobox-Ausprägung "Berechnungsbasis" nachvollzogen werden.
Die Spalten "Ab Monat" und "Ab Jahr" können über Rechtsklick auf die Spaltenüberschriften und "Spalte hinzufügen" eingeblendet werden. |
Über den Reiter "Schnittvorschlag" im Lohnfirmenstamm können Sie Vorschlagswerte für die Schnittberechnung definieren. Die Angaben werden dann im Dienstnehmerstamm im Zuge einer Neuanlage automatisch vorgeschlagen, können jedoch bei jedem Dienstnehmer abgeändert und individuell angepasst werden.
Es wird empfohlen, dass Sie in der Lohn-Vorschlagswerte-Firma jene Schnittvorschläge hinterlegen, die für die meisten Lohnfirmen gelten. Die Schnittvorschläge werden von der Lohn-Vorschlagswerte-Firma auf eine neu angelegte Lohnfirma übernommen. Ändern Sie auf den einzelnen Lohnfirmen die Einstellungen so ab, dass sie in der jeweiligen Lohnfirma für die meisten Dienstnehmer, die neu angelegt werden, passen.
Eine optimale Einstellung der Schnittvorschläge auf der Lohn-Vorschlagswerte-Firma und auf der jeweiligen Lohnfirma erleichtern spürbar die Neuanlage einer weiteren Lohnfirma oder eines neuen Dienstnehmers.
Die Vorschlagswerte für die Schnittberechnung können nicht nur pro Firma sondern auch für unterschiedliche Dienstnehmergruppen definiert werden.
Folgende Felder sind bei der Anlage zu berücksichtigen:
Anzahl Monate | Legen Sie hier fest, wie viele Monate für die Schnittberechnung herangezogen werden sollen. |
Überwiegenheit – Anzahl Monate | Soll eine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt werden (wird im Programm Schnittzuordnung definiert), müssen Sie hier festlegen, was "überwiegend" im speziellen Fall bedeutet. Genauer gesagt muss die Anzahl der Monate erfasst werden, in denen die Lohnarten vorkommen müssen, um in die Schnittberechnung einzufließen. Bleibt dieses Feld leer, wird keine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt.
Beispiel | Ein Dienstnehmer bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage: Jänner | € 121,36 | Februar | € 0,00 | März | € 242,73 | Gesamt | € 364,09 → / 3 Monate / 167 Monatsteiler = € 0,72 Schnitt pro Std |
Im Monat April geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub. Überwiegenheit | Bedeutung | 2 Monate | Um für jede Urlaubsstunde € 0,72 Schnitt zu erhalten, muss die Erschwerniszulage in mindestens zwei von drei Monaten abgerechnet worden sein. Das heißt, hätte der Dienstnehmer im Jänner keine Zulage bekommen, würde er daraus auch keinen Durchschnitt bekommen. | 3 Monate | Die Erschwerniszulage muss in allen drei Monaten abgerechnet worden sein. Da in diesem Beispiel im Februar keine Zulage ausbezahlt worden ist, würde der Mitarbeiter die € 0,72 nicht bekommen. | 0 Monate | Es wird keine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt. |
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Überwiegenheit – Art | An dieser Stelle entscheiden Sie, ob die Prüfung der Anzahl der Überwiegenheit-Monate absolut oder relativ erfolgen soll. Absolut bedeutet, dass die Anzahl der Monate fix ist und in jedem Fall gegeben sein muss. Bei einem 12-Monatsschnitt und einer Überwiegenheit von 6 Monaten müssen die 6 Monate immer gegeben sein. Auch wenn ein Dienstnehmer neu eintritt, wird der Schnitt erst bezahlt, wenn die 6 Monate überwiegend erreicht wurden. Wird die Einstellung "relativ" gewählt, wird die Überwiegenheitsprüfung "im Verhältnis" durchgeführt. Im diesem speziellen Fall würde dies bedeuten, dass bei einem 12-Monatsschnitt und einer Überwiegenheit von 6 Monaten der Schnitt auch dann bezahlt wird, wenn der Dienstnehmer z. B. aufgrund eines Neueintritts zum Zeitpunkt des Anlassfalles erst 6 Monate beschäftigt ist und die Lohnart in mindestens 3 Monaten abgerechnet wurde oder 4 Monate beschäftigt ist und die Lohnart in mindestens 2 Monaten abgerechnet wurde. |
Teiler | In diesem Feld wird der Teiler, der für die Errechnung des Durchschnitts herangezogen werden soll, hinterlegt. Es stehen folgende Einstellungen zur Auswahl: von Lohnarten sonst Monatsteiler: Ist im Programm Schnittzuordnung festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechneten Stunden bestimmter Lohnarten geteilt werden soll (z. B. Stundenlohn, Urlaubsentgelt ...), muss die Ausprägung "von Lohnarten sonst Monatsteiler" gewählt werden. Sind bei einem Dienstnehmer keine derart gekennzeichneten Lohnarten abgerechnet worden, wird als Ersatz der Monatsteiler herangezogen.
von Lohnarten sonst Tagesteiler: Ist im Programm Schnittzuordnung festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechneten Tage bestimmter Lohnarten geteilt werden soll (als Menge werden in der Lohnart Tage erfasst), muss die Ausprägung "von Lohnarten sonst Tagesteiler" gewählt werden. Sind bei einem Dienstnehmer keine derart gekennzeichneten Lohnarten abgerechnet worden, wird als Ersatz der Tagesteiler herangezogen. Bei dieser Ausprägung wird mit einem Tagesschnittsatz gearbeitet. Aus diesem Grund ist je Tagesmodell im beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell im Feld Krank-Bezahlt die gewünschte Anzahl an Tagen (1 oder 0) für die Schnittverwaltung zu hinterlegen.
von Lohnart: Ist im Programm Schnittzuordnung festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechnete Menge bestimmter Lohnarten geteilt werden soll, muss die Ausprägung "von Lohnart" gewählt werden.
Monatsteiler: Bei den Ausprägungen "Monatsteiler" wird durch den im Dienstnehmerstamm hinterlegten Teiler geteilt.
Tagesteiler: Bei den Ausprägungen "Tagesteiler" wird durch den im Dienstnehmerstamm hinterlegten Teiler geteilt. Bei dieser Ausprägung wird mit einem Tagesschnittsatz gearbeitet. Aus diesem Grund ist je Tagesmodell im beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell im Feld Krank-Bezahlt die gewünschte Anzahl an Tagen (1 oder 0) für die Schnittverwaltung zu hinterlegen.
Kalendertage: Die Ausprägung "Kalendertage" verwendet die Kalendertage des jeweiligen Monats.
Individueller Teiler: Bei dieser Ausprägung muss der Divisor im Feld "individueller Teiler" festgelegt werden.
Hinweis | Die abzurechnende Schnittlohnart darf nicht sowohl auf Tages- als auch auf Stundenschnitttöpfe zur Ermittlung des Satzes zugreifen, da ansonsten eine Mischung aus dem Tages- und Stundenschnittsatzes erfolgen würde, was fachlich falsch ist. In den meisten Fällen wird die Schnittverwaltung ausschließlich in Stunden und in wenigeren Fällen ausschließlich in Tagen geführt.
Für den seltenen Ausnahmefall, dass sowohl Stunden- als auch Tagesschnitttöpfe gebildet werden sollen, muss die Abrechnung über separate Schnittlohnarten erfolgen. Das heißt, die eine Schnittlohnart bezieht aus den Stundenschnitttöpfen ihren Satz und die anderen aus den Tagesschnitttöpfen. |
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Individueller Teiler | Hinterlegen Sie an dieser Stelle den Wert des individuellen Teilers. |
An-/Abwesenheit - Prüfung | Dieses Feld ist relevant, wenn die An- oder Abwesenheitszeiten eines Monats geprüft werden sollen, um zu entscheiden, ob ein Monat für die Schnittberechnung herangezogen wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Auswahl: Nein | Die Schnittberechnung wird wie gewohnt durchgeführt. | Abwesenheit <= Grenze | Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Abwesenheitsstunden kleiner oder gleich dem Wert sind, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Abwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnittzuordnung über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden. | Anwesenheit > Grenze | Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Anwesenheitsstunden größer sind als der Wert, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Anwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnittzuordnung über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden. |
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Grenze An-/Abwesenheit | In diesem Feld hinterlegen Sie die Grenze für die An- oder Abwesenheitszeiten. |
Werte vor letztem Eintritt verwenden | In diesem Feld können Sie entscheiden, ob bei der Schnittberechnung auch auf Werte aus Dienstverhältnissen vor dem letzten Eintritt zurückgegriffen werden soll. Das Programm kann auf bis zu 36 Monate zurückschauen. Beispiel | In diesem Beispiel soll ein 12-Monats-Schnitt berechnet werden. DV 1: Eintritt 01.01.2010; Austritt 15.06.2020 | Werte für Schnittberechnung vorhanden | DV 2: Eintritt 01.08.2020 | Werte für Schnittberechnung werden aufgebaut |
Im Monat September ist der Dienstnehmer eine Woche im Krankenstand. Zur Schnittberechnung kann in diesem Fall nur ein Monat (August) herangezogen werden. Wird dieses Feld jedoch auf "Ja" gestellt, werden auch frühere Dienstverhältnisse (max. 36 Monate zurück) berücksichtigt. Das heißt, das Programm greift für die Berechnung des 12-Monats-Schnittes auf die Werte aus DV 1 zurück. |
Hinweis | Dienstverhältnisse, die aufgrund von Beitragsgruppenwechsel oder Ruhendzeiten angelegt worden sind, werden automatisch berücksichtigt. |
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Teilzeitprozentsatz für Teiler anwenden | Soll der Teilzeitprozentsatz aus dem Dienstnehmerstamm auf den Teiler für die Schnittberechnung angewandt werden, muss dieses Feld auf "ja" stehen.
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Beginn initialisieren | Die Ausprägung "Ja, mit 1. des Folgemonats" wird benötigt, wenn die Schnittberechnung erst mit 1. des Folgemonats (nach Eintritt) starten soll. In diesem Fall wird bei der Neuanlage eines Dienstnehmers am Reiter "Schnitte" das Feld "Beginn" mit dem entsprechenden Datum initialisiert.
Beispiel | Eintrittsdatum: 15.06.2020 Beginn initialisieren: Ja, mit 1. des Folgemonats Schnittbeginn: 01.07.2020 |
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Hinweis | Innerhalb eines Kennzeichens (Firma, KV oder Gruppe) kann über die Sortierpfeile auf der linken Seite die Reihenfolge festgelegt werden, in der die Vorschlagswerte abgearbeitet werden sollen.
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Der Reiter "Schnitte" im Dienstnehmerstamm ist in zwei Bereiche unterteilt. Im linken Teil des Fensters kann je Dienstnehmer festgelegt werden, welche Schnitte wie errechnet werden sollen (siehe
Felder Schnittberechnung).
Wurden
Schnittvorschläge in der Lohnfirma hinterlegt, werden diese im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers bereits vorgeschlagen. Im Dienstnehmerstamm brauchen somit nur solche Änderungen durchgeführt zu werden, die je Dienstnehmer unterschiedlich sind. Natürlich können auch jederzeit neue Schnitte hinzugefügt werden.
Theoretisch kann im Dienstnehmerstamm bei jedem Dienstnehmer eine andere Schnittberechnung hinterlegt werden.
Im rechten Fensterbereich kann die Berechnung der Schnittwerte nachvollzogen werden. In der Combobox kann zwischen folgenden Ausprägungen gewählt werden:
Hinweis | Die Schnittverwaltung eines Mitarbeiters kann auch in der Bruttoerfassung über den Menüpunkt Funktionen → Schnitte aufgerufen werden.
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Folgende Felder (es handelt sich um dieselben Felder wie beim Schnittvorschlag) sind bei der Definition zu berücksichtigen:
Anzahl Monate | Legen Sie hier fest, wie viele Monate für die Schnittberechnung herangezogen werden sollen.
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Überwiegenheit – Anzahl Monate | Soll eine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt werden (wird im Programm Schnitte zuordnen definiert), müssen Sie hier festlegen, was "überwiegend" im speziellen Fall bedeutet. Genauer gesagt muss die Anzahl der Monate erfasst werden, in denen die Lohnarten vorkommen müssen, um in die Schnittberechnung einzufließen.
Durch die Eingabe in diesem Feld und die Anzahl der Monate, die in den Schnitt generell hineinfließen, wird ein Verhältnis ermittelt, welches bei der Überwiegenheit - Art "Relativ" erfüllt sein muss.
Bleibt dieses Feld leer, wird keine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt.
Beispiel | Ein Dienstnehmer bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage:
Jänner | € 121,36 | Februar | € 0,00 | März | € 242,73 | Gesamt | € 364,09 / 3 Monate / 167 Monatsteiler = € 0,72 Schnitt pro Stunde |
Im Monat April geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub.
Überwiegenheit → 2 Monate | Um für jede Urlaubsstunde € 0,72 Schnitt zu bekommen, muss die Erschwerniszulage in mindestens zwei von drei Monaten abgerechnet worden sein. Das heißt, hätte der Dienstnehmer beispielsweise im Jänner keine Zulage bekommen, würde er daraus auch keinen Durchschnitt bekommen. | Überwiegenheit → 3 Monate | Die Erschwerniszulage muss in allen drei Monaten abgerechnet worden sein. Da in diesem Beispiel im Februar keine Zulage ausbezahlt wurde, würde der Dienstnehmer die € 0,72 nicht bekommen. | Überwiegenheit → 0 Monate | Es wird keine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt. |
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Beispiel | Ein Dienstnehmer ist am 1.1. des Jahres eingetreten und bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage: Im Monat Februar geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub. Es handelt sich um einen 3 Monatsschnitt mit 2 Monate "Überwiegenheit - Anzahl Monate". | Absolut ist die Überwiegenheit nicht erfüllt, weil die Erschwerniszulage nur in einem Monat abgerechnet worden ist, aber fix 3 Monate gefordert werden. | | Relativ ist die Überwiegenheit erfüllt. Die Überwiegenheit bei einem 3-Monatsschnitt mit "Überwiegenheit - Art" = Relativ und "Überwiegenheit - Anzahl Monate" = 2 heißt umgerechnet, dass in 2 von 3 Monaten, also in 67 % der Monate, die Lohnart abgerechnet sein musste. Weil der Dienstnehmer erst im Jänner eingetreten ist und im Jänner bereits eine Erschwerniszulage hatte, ist die Überwiegenheit relativ erfüllt, weil dem Dienstnehmer sogar in 100 % der Vormonate die Zulagen abgerechnet worden sind. |
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Überwiegenheit – Art | An dieser Stelle entscheiden Sie, ob die Prüfung der Anzahl der Überwiegenheit-Monate absolut oder relativ erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Relativ: Wird die Einstellung "Relativ" gewählt, wird die Überwiegenheitsprüfung "im Verhältnis" durchgeführt. Durch die Eingabe im Feld Überwiegenheit - Anzahl Monate und der Anzahl der Monate, die in den Schnitt generell hineinfließen, wird ein Verhältnis ermittelt, welches bei der Überwiegenheit-Art "Relativ" erfüllt sein muss.
In diesem speziellen Fall würde das bedeuten, dass bei einem 12-Monatsschnitt und einer Überwiegenheit von 6 Monaten der Schnitt auch dann bezahlt wird, wenn der Dienstnehmer z. B. aufgrund eines Neueintritts zum Zeitpunkt des Anlassfalles erst 6 Monate beschäftigt ist und die Lohnart in mindestens 3 Monaten abgerechnet wurde oder 4 Monate beschäftigt ist und die Lohnart in mindestens 2 Monaten abgerechnet wurde.
Absolut: Absolut bedeutet, dass die Anzahl der Monate fix ist und in jedem Fall gegeben sein muss. Bei einem 12-Monatsschnitt und einer Überwiegenheit von 6 Monaten müssen die 6 Monate immer gegeben sein. Auch wenn ein Dienstnehmer neu eintritt, wird der Schnitt erst bezahlt, wenn die 6 Monate überwiegend erreicht wurden.
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Teiler | In diesem Feld wird der Teiler, der für die Errechnung des Durchschnitts herangezogen werden soll, hinterlegt. Es stehen folgende Einstellungen zur Auswahl:
von Lohnarten sonst Monatsteiler: Ist im Programm Schnitte zuordnen festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechneten Stunden bestimmter Lohnarten geteilt werden soll (z. B. Stundenlohn, Urlaubsentgelt ...), muss die Ausprägung "von Lohnarten sonst Monatsteiler" gewählt werden. Sind bei einem Dienstnehmer keine derart gekennzeichneten Lohnarten abgerechnet worden, wird als Ersatz der Monatsteiler herangezogen.
von Lohnarten sonst Tagesteiler: Ist im Programm Schnitte zuordnen festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechneten Tage bestimmter Lohnarten geteilt werden soll (als Menge werden in der Lohnart Tage erfasst), muss die Ausprägung "von Lohnarten sonst Tagesteiler" gewählt werden. Sind bei einem Dienstnehmer keine derart gekennzeichneten Lohnarten abgerechnet worden, wird als Ersatz der Tagesteiler herangezogen. Bei dieser Ausprägung wird mit einem Tagesschnittsatz gearbeitet. Aus diesem Grund ist je Tagesmodell im beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell im Feld Krank-Bezahlt die gewünschte Anzahl an Tagen (1 oder 0) für die Schnittverwaltung zu hinterlegen.
von Lohnart: Ist im Programm Schnitte zuordnen festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechnete Menge bestimmter Lohnarten geteilt werden soll, muss die Ausprägung "von Lohnart" gewählt werden.
Monatsteiler: Bei den Ausprägungen "Monatsteiler" wird durch den im Dienstnehmerstamm hinterlegten Teiler geteilt.
Tagesteiler: Bei den Ausprägungen "Tagesteiler" wird durch den im Dienstnehmerstamm hinterlegten Teiler geteilt. Bei dieser Ausprägung wird mit einem Tagesschnittsatz gearbeitet. Aus diesem Grund ist je Tagesmodell im beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell im Feld Krank-Bezahlt die gewünschte Anzahl an Tagen (1 oder 0) für die Schnittverwaltung zu hinterlegen.
Kalendertage: Die Ausprägung "Kalendertage" verwendet die Kalendertage des jeweiligen Monats.
Individueller Teiler: Bei dieser Ausprägung muss der Divisor im Feld "individueller Teiler" festgelegt werden.
Hinweis | Die abzurechnende Schnittlohnart darf nicht sowohl auf Tages- als auch auf Stundenschnitttöpfe zur Ermittlung des Satzes zugreifen, da ansonsten eine Mischung aus dem Tages- und Stundenschnittsatzes erfolgen würde, was fachlich falsch ist. In den meisten Fällen wird die Schnittverwaltung ausschließlich in Stunden und in wenigeren Fällen ausschließlich in Tagen geführt.
Für den seltenen Ausnahmefall, dass sowohl Stunden- als auch Tagesschnitttöpfe gebildet werden sollen, muss die Abrechnung über separate Schnittlohnarten erfolgen. Das heißt, die eine Schnittlohnart bezieht aus den Stundenschnitttöpfen ihren Satz und die anderen aus den Tagesschnitttöpfen. |
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Individueller Teiler | Hinterlegen Sie an dieser Stelle den Wert des individuellen Teilers. |
An-/Abwesenheit - Prüfung | Dieses Feld ist relevant, wenn die An- oder Abwesenheitszeiten eines Monats geprüft werden sollen, um zu entscheiden, ob ein Monat für die Schnittberechnung herangezogen wird. Folgende Ausprägungen stehen zur Auswahl: Nein | Die Schnittberechnung wird wie gewohnt durchgeführt. | Abwesenheit <= Grenze | Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Abwesenheitsstunden kleiner oder gleich dem Wert sind, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Abwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnitte zuordnen über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden. | Anwesenheit > Grenze | Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Anwesenheitsstunden größer sind als der Wert, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Anwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnitte zuordnen über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden. |
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Grenze An-/Abwesenheit | In diesem Feld hinterlegen Sie die Grenze für die An- oder Abwesenheitszeiten. |
Werte vor letztem Eintritt verwenden | In diesem Feld können Sie entscheiden, ob bei der Schnittberechnung auch auf Werte aus Dienstverhältnissen vor dem letztem Eintritt zurückgegriffen werden soll. Das Programm kann bis zu 36 zurückliegende Monate berücksichtigen. Beispiel | In diesem Beispiel soll ein 12-Monats-Schnitt berechnet werden.
DV 1: Eintritt 01.01.2010; Austritt 15.06.2023 | Werte für Schnittberechnung vorhanden | DV 2: Eintritt 01.08.2023 | Werte für Schnittberechnung werden aufgebaut |
Im Monat September ist der Dienstnehmer eine Woche im Krankenstand. Zur Schnittberechnung kann in diesem Fall nur ein Monat (August) herangezogen werden. Wird dieses Feld jedoch auf "Ja" gestellt, werden auch frühere Dienstverhältnisse (max. 36 Monate zurück) berücksichtigt. Das heißt, das Programm greift für die Berechnung des 12-Monats-Schnittes auf die Werte aus DV 1 zurück. |
Hinweis | Dienstverhältnisse, die aufgrund von Tarifgruppenwechsel oder Ruhendzeiten angelegt wurden, werden automatisch berücksichtigt. |
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Teilzeitprozentsatz für Teiler anwenden | Soll der Teilzeitprozentsatz aus dem Dienstnehmerstamm auf den Teiler für die Schnittberechnung angewandt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Diese Einstellung wirkt sich jedoch nur aus, wenn der Teiler für die Schnittberechnung aus dem Dienstnehmerstamm kommt.
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Im Folgenden werden die unterschiedlichen Ansichten der Schnittwert-Berechnung näher erläutert.
Diese Ansicht zeigt alle Lohnarten, die im jeweiligen Monat in die Bemessungsgrundlage des ausgewählten Schnitts einfließen. Dabei kann auf bis zu 36 Monate zurückgeblickt werden.
Je nach Steuerung in der Schnittzuordnung, wird entweder die Menge oder der Betrag der berücksichtigten Lohnarten eingeblendet. In der Spalte
Herkunft ist der Ursprung der Werte ersichtlich (beispielsweise kommt der Teiler aus dem Dienstnehmerstamm). Ist eine Prüfung der An- oder Abwesenheitsstunden hinterlegt, würde in der Spalte "An-/Abwesenheitsspeicher" die jeweilige Stundenanzahl angezeigt werden (siehe Beispiel
An-/Abwesenheitsprüfung).
In dieser Ansicht werden neben den errechneten Schnittwerten auch die Bemessungsgrundlagen und Teiler pro Monat dargestellt. Zusätzlich wird das Feld Anmerkung eingeblendet, das anzeigt, wenn ein Monat von der Schnittberechnung ausgeschlossen wird, weil beispielsweise keine Werte (kein Teiler und kein Betrag) geliefert wurden oder die Grenze des An-/Abwesenheitsspeichers verletzt wurde.
Im Gegensatz zur Ausprägung "Berechnungsbasis" wo die Schnittbasiswerte gegebenenfalls bis zu 36 Monate zurück aufscheinen, stellt diese Ansicht nur jene Monate dar, die für die Schnittberechnung des laufenden Monats (Monat aus den Lohn-Basiseinstellungen) relevant sind.
In diesem Fall ist beispielsweise ein 3-Monats-Schnitt und der Lohn-Basiseinstellungsmonat 4 hinterlegt.
Hinweis
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Die in der Schnittverwaltung angezeigten Schnittwerte sind "tagaktuell". Sie werden bei jedem Einstieg bzw. bei jeder Verwendung neu errechnet und werden nicht abgespeichert. Dies bietet den Vorteil, das die Schnittdefinition jederzeit geändert werden kann → z. B. von einem 3-Monats-Schnitt auf einen 6-Monats-Schnitt. Jedoch kommt es auch hier zu keiner automatischen Aufrollung der Schnittlohnarten in der Bruttoerfassung.
Soll sich die Änderung auch auf die ausbezahlten Schnitte in den Vormonaten auswirken, muss eine manuelle Aufrollung in den jeweiligen Monat durchgeführt werden. Dort muss dann entweder eine Lohnart (z. B. die Schnittlohnart) durchbestätigt oder die Funktion Erfassungen neu bewerten gestartet werden.
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Diese Ausprägung stellt eine Kombination aus Ansicht 1 und 2 dar. Neben den errechneten Schnittwerten und Monatssummen wird auch die Berechnungsbasis detailliert je Monat angezeigt.
Auch hier werden wieder nur jene Monate angezeigt, die für die Berechnung des Schnittwerts des laufenden Monats relevant sind.
Hinweis | Das Programm "Durchschnittsliste drucken" ermöglicht den Ausdruck einer Liste mit den Schnittwerten aller bzw. ausgewählter Mitarbeiter. Genauso wie im Mitarbeiterstamm können Sie auch bei der Durchschnittsliste aus unterschiedlichen Darstellungvarianten wählen. |
Grundsätzlich werden die Bemessungsgrundlagen und Teiler zur Schnittwertberechnung aus den abgerechneten Lohnarten vergangener Monate ermittelt. Wie bereits erwähnt, können die Schnittbasiswerte aber auch manuell erfasst werden.
Hinweis | Manuelle Eingaben bleiben bestehen und werden durch eine eventuelle Neuberechnung vom Programm nicht überschrieben! |
Beispiel | Ein Klient wird im Jänner übernommen; d. h., im Programm existieren keine Abrechnungen vom Vorjahr. Die Dienstnehmer sollen trotzdem den Schnitt der letzten 3 Monate ausbezahlt bekommen. In diesem Fall sind die Bemessungsgrundlagen und Teiler der letzten 3 Monate zu hinterlegen. |
Wechseln Sie dazu in die Ansicht "Berechnungsbasis" und öffnen Sie das Kontextmenü. Über die Funktion "Neu" kann die manuelle Erfassung für den jeweiligen Schnitt gestartet werden:
Es öffnet sich folgendes Fenster:
Hinweis | Um die Schnittbemessungsgrundlage beeinflussen zu können, können Mengen und Beträge auch als Minus-Werte erfasst werden. |
Da in diesem Beispiel der für Jänner gültige Schnitt errechnet werden soll, sind die Schnittbasiswerte der Monate Dezember, November und Oktober einzugeben.
Dabei können entweder die entsprechenden Lohnarten (z. B. ÜStd.-Grundlohn, ÜStd.-Zuschlag 50 % fr, ÜStd.-Zuschlag 50 % pf, Prämie ...) mit den entsprechenden Werten (je nach Eingabeverhalten entweder die Menge oder der Betrag) oder gleich die errechneten Bemessungsgrundlagen und Teiler erfasst werden.
Variante 1: Eingabe über Lohnarten
Die Spalte "Herkunft" zeigt an, dass die Lohnarten manuell erfasst wurden.
Wechselt man die Ansicht auf Schnitt + Detail je Monat + Lohnart, werden die errechneten Beträge der Lohnarten, die Bemessungsgrundlagen und der Schnittwert angezeigt.
Der Satz für die Überstunden errechnet sich wie folgt:
Grundlohn Monat 1/2025: € 3.000,00
Überstundenteiler: 143
Überstundensatz: € 3.000,00/143 = € 20,98
Variante 2: Eingabe der Bemessungsgrundlagen
Bei dieser Variante werden die Bemessungsgrundlagen und Teiler in einem Schritt erfasst.
Hinweis
Der errechnete Schnitt kann nun von entsprechend gesteuerten Lohnarten in der Bruttoerfassung verwendet werden.
Dazu müssen bei den Schnittlohnarten (z. B. Urlaub-Schnitt pfl., Krank Ang. 100 % Schnitt fr., Krank Ang. 100 % Schnitt pfl. ...) im Programm "Lohnarten" am Reiter "Name, Bruttoerfassung" folgende Einstellungen getroffen werden:
- Feld Eingabe Menge: 1 - Ja
- Feld Eingabe Satz: 6 - Ja (Durchschnitt)
- Feld Schnitt-Nr.: Auswahl der zu verwendenden Schnitte
Beispiel | Schnitteinstellungen der Lohnart "Urlaub-Schnitt pfl."
Mit F8 bzw. einem Mausklick auf das Symbol  kann die gesamte Auswahl an Schnitten kontrolliert oder eingestellt werden.
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Überstundenpauschalen sind fixe Lohnarten und werden (wie das Gehalt) immer voll weiterbezahlt. Daher wurden diese Lohnarten in der Vergangenheit keinem Schnitttopf zugeordnet. Wenn die Zuschläge bei den Überstundenpauschalen nach § 68 (2) frei gerechnet werden, werden wie bei normalen Überstunden die Systemlohnarten für die Freibeträge im Hintergrund mitgeführt. Damit werden auch Werte in den Schnitttöpfen 32 und 34 erzeugt.
Wenn sonst keine anderen variablen Bezüge abgerechnet werden, kann das dazu führen, dass im Krankheitsfall der Wert der einen Schnittlohnart positiv und der Wert der anderen Schnittlohnart negativ wird. Zwar wäre das Ergebnis abrechnungstechnisch richtig (weil die Überstundenpauschalen den § 68 (2) ausschöpfen und der Schnitt nicht mehr frei berechnet werden würde), die Lohnarten sorgen aber für Verwirrung, insbesondere beim Andruck am Lohnset.

Um diese Problemstellung zu lösen, wird im Programm "Schnitte zuordnen" in den Schnitttöpfen 32 und 34 die Lohnart 3410 "ÜStd.-Pauschale Zuschlag §68 (2) frei" mit der Ausprägung "Reduziert Freibetrag § 68 (1,2)" im Feld
Wert hinterlegt.
Die Einstellung "Reduziert Freibetrag § 68 (1,2)" im Feld
Wert bewirkt, dass der Betrag der Lohnart 3410 "ÜStd.-Pauschale Zuschlag §68 (2) frei" für die Schnittberechnung beim entsprechenden Freibetrag in Abzug gebracht wird.
Beispiel | In folgendem Beispiel wird dies verdeutlicht:
Am Lohnkonto ist ersichtlich, dass die Lohnart 3410 "ÜStd.-Pauschale Zuschlag" mit einem Wert von € 75,00 abgerechnet worden ist. Diese € 75,00 finden sich wie üblich auch auf der Lohnart 9120 "Freibetrag (§ 68(2)" wieder.
Die oben abgebildete Einstellung "Reduziert Freibetrag § 68 (1,2)" bei der Lohnart 3410 "ÜStd.-Pauschale Zuschlag § 68 (2) frei" bewirkt nun in der Schnittberechnung, dass die Schnitte 32 und 34 auf null gestellt werden, weil der Wert der Lohnart 3410 "ÜStd.-Pauschale Zuschlag §68 (2) frei" von der Lohnart 9120 "Freibetrag § 68 (2)" abgezogen wird:
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Schnittlohnarten können an andere Lohnarten gekoppelt werden. Sind jedoch die entsprechenden Einstellungen nicht korrekt vorgenommen worden, wird kein Wert für die Lohnart berechnet. Die Schnitllohnarten erscheinen somit auch nicht in der Bruttoerfassung.
Im folgenden Beispiel wird darauf eingeganen, wie es zu einer fehlenden Schnittlohnart in der Bruttoerfassung kommen kann.
Beispiel | Der Dienstnehmer ist im Monat 7 auf Urlaub. Nach der Erfassung in der Nichtleistungszeitenverwaltung und Aktivierung der Lohnarten in der Bruttoerfassung wird nur die Lohnart 2300 "Urlaub Entgelt" mit der Lohnart 2302 "Urlaub Korrektur" erzeugt. Es fehlt die Schnittlohnart 2301 "Urlaub Schnitt pfl."
Als ersten Schritt empfielt es sich, das Erfassungsprotokoll in der Bruttoerfassung zu kontrollieren. LOHN → Abrechnung → Bruttoerfassung → Extras → Erfassungsprotokoll Dienstnehmer
Über das Feld Änderungskennzeichen (Änd-Kz) lässt sich ermitteln, welche Lohnarten durch die Koppelung in die Bruttoerfassung übernommen worden sind:

Aus diesem Fenster können sich folgende Erkenntnisse ableiten:
- Die Zeile der Schnittlohnart fehlt.
Voraussichtlich ist die Lohnart 2301 "Urlaub Schnitte pfl." nicht in der Koppelung der Lohnart 2300 "Urlaub Entgelt" enthalten.
Lösung: Im Feld Koppelung vorhanden der Startlohnart 2300 "Urlaub Entgelt" wird die Lohnart 2301 "Urlaub Schnitte pfl." hinzugefügt. LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Startlohnart der Koppelung öffnen → Reiter "Koppelungen" → Koppelung vorhanden

- Die Felder "Menge" und "Betrag" sind leer.

In der Koppelung ist die Übergabe an die Schnittlohnart auf "Nein" gestellt.
Lösung: Im Feld Übergabe die Ausprägung auf "Wert der Startlohnart" einstellen. LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Startlohnart der Koppelung öffnen → Reiter "Koppelungen" → Koppelung vorhanden

- Die Felder "Menge" und "Betrag" haben den Wert 0.

In der Koppelung ist die Übergabe Maximalwert an die Schnittlohnart auf 0 % gestellt.
Lösung: Im Feld Übergabe Maximalwert ist der Wert auf 100 % zu stellen. LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Startlohnart der Koppelung öffnen → Reiter "Koppelungen" → Koppelung vorhanden

- Die Felder "Satz" und "Betrag" haben den Wert 0.

Der Satz hat dann den Wert 0,00, wenn die zugeordnete Lohnart des jeweiligen Schnitttopfes nicht abgerechnet wurde oder wenn den Schnitttöpfen keine enstprechenden Lohnarten zugeteilt wurden. Weiters besteht die Möglichkeit, dass in der Schnittlohnart (z. B. "Urlaub Schnitt pfl.") keine Schnitt-Nr. vorhanden ist. Für die Berechnung des Schnitts vom Schnitt ist die Schnittezuordnung essentiell.
Lösung: Hier müssen die Schnitttöpfe über den Programmpunkt Schnitte zuordnen oder im Einzelfall die Felder Schnitt-Nr. und Schnittzuordnung im Lohnartenstamm kontrolliert werden LOHN → Stammdaten → Schnitte zuordnen LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Schnittlohnart öffnen → Felder Schnitt-Nr. und Schnittzuordnung LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Schnitte" → relevante Schnitttöpfe
Sonstige Kriterien für eine funktionierende Koppelung:
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Um Schnittwerte aus bereits abgerechneten Monaten zu ändern, müssen manuelle Eingriffe erfolgen. Dafür stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Schnittlohnart wird in den jeweiligen Monaten manuell angesprochen.
- In jedem zu korrigierenden Monat besteht die Möglichkeit, die Funktion "Erfassung neu bewerten" zu verwenden.
- Unterstützend zu Punkt 1 und 2 kann für die nachfolgenden Monate der Parameter Autom. Bewertung Schnittlohnarten eine Neuberechnung auslösen. Somit sind Punkt 1 oder 2 nur im ersten Monat der Aufrollung auszuführen.
- Mit der "Globalen Lohnartenerfassung" wird eine Infolohnart für jene Monate erfasst, die neu berechnet werden sollen. (Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Lohnarten die Eigenschaft "Veränderbar durch Neuberechnung" besitzen.)
Hinweis | Die Funktion "Scheinaufrollung" löst keine Neuberechnung der Schnittwerte aus! |
Soll sich die Änderung auf die ausbezahlten Schnitte aus den Vormonaten auswirken, kann eine manuelle Aufrollung in den jeweiligen Monat im Programm
Bruttoerfassung durchgeführt werden. Dort ist entweder eine Lohnart (z. B. die Schnittlohnart) durchzubestätigen oder die Funktion "Erfassungen neu bewerten" zu starten.
LOHN → Abrechnung → Bruttoerfassung → Dienstnehmer auswählen → Aufrollung → Monat auswählen, der korrigiert werden muss → Schnittlohnart nochmals mit Enter bestätigen
LOHN → Abrechnung → Bruttoerfassung → Dienstnehmer auswählen → Aufrollung → Monat auswählen, der korrigiert werden muss → Funktionen → Divers → Erfassungen neu bewerten
Über den LOHN Parameter
Autom. Bewertung Schnittlohnarten kann die automatische Aufrollung von Schnittlohnarten in nachfolgende Monate angestoßen werden. Dazu muss der Parameter auf "Ja" stehen und im ersten Monat der Aufrollung muss die Schnittlohnart mit Enter bestätigt werden.
LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Bruttoerfassung → Allgemein
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Extras → firmenbezogene oder allgemeine Einstellungen
| Werden Lohnarten, die in die Schnittberechnung einfließen, aufgerollt (z. B. Überstunden) und soll sich diese Aufrollung automatisch auf die ausbezahlten Schnitte (z. B. Urlaubs-Schnitt, Feiertags-Schnitt ...) in den Vormonaten auswirken, muss dieser Parameter auf "Ja" stehen.
0 - Nein: Bei dieser Ausprägung erfolgt keine automatische Bewertung der Schnittlohnarten. Soll der Parameter auf diese Ausprägung eingestellt werden, so ist die rechtliche und fachliche Korrektheit der Schnittabrechnung vom Anwender zu verifizieren.
1 - Ja: Die automatische Bewertung der Schnittlohnarten erfolgt.
Beispiel | Werden im Juni Überstunden für März nachgezahlt (mittels Aufrollung), so wirkt sich diese Aufrollung standardmäßig nicht auf Schnittlohnarten aus, die bei dem Dienstnehmer im April bzw. im Mai ausbezahlt wurden (außer man steigt in den Monat ein und bestätigt eine Lohnart durch).
Wenn eine im Mai abgerechnete Schnittlohnart automatisch korrigiert (= aufgerollt) werden soll, muss der Parameter auf "Ja" stehen. |
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Beispiel | Dem Dienstnehmer werden vom April aus 5 Überstunden für Februar aufgerollt.
Sobald die Lohnart für die Überstunden in der Bruttoerfassung im Monat Februar mit Enter bestätigt worden ist, werden die Schnittwerte (z. B. Urlaubsschnitt, Feiertagsschnitt ...) für März und April neubewertet.
Der Abrechnungsstatus sieht nun so aus: FAA|0..|...
Im Jänner werden keine Schnittwerte verändert. Die Aufrollung des Schnitts fand nur für den Monat Februar und die nachfolgende Monate März und April statt.
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Die Neuberechnung des Schnittsatzes in bereits vergangenen Monaten kann auch mit der Funktion
Globale Lohnarteneingabe und der Eingabe einer Infolohnart ausgelöst werden.
Aus dem Standard kann eine bereits vorhandene Infolohnart verwendet oder kopiert und umbenannt werden. Wichtig dabei ist, dass das Feld "Neuberechnung auslösen" auf "Ja" eingestellt ist.
Eine Infolohnart erkennt man daran, dass sie absolut keine Pflichtigkeiten besitzt und nicht verbucht wird (z. B. LA 2190 "Krank ohne Entgelt (Info)", LA 5430 "Jahresviertel (Info)" ...).
LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Funktion "Neu" oder Funktion "Lohnart kopieren" → Reiter "Name, Bruttoerfassung" → Feld "Neuberechnung auslösen"
In der Maske der
Globale Lohnarteneingabe sind die Dienstnehmer und die Monate zu definieren, die korrigiert werden müssen. Eine Infolohnart ist auszuwählen und es ist nicht nötig, bei Menge, Satz oder Betrag einen Wert anzugeben. Bleiben diese Felder leer, ist die Ausführung der Funktion
Globale Lohnartenlöschung anschließend nicht mehr erforderlich.
Beispiel | Eine Lohnart wird im nachhinein einem Schnitt zugeordnet. Die Abrechnung steht bereits im Oktober. Die Schnittwerte müssen bei einigen Dienstnehmern von März bis Oktober korrigiert werden. Als effizentesten Weg zur Neuberechnung der Schnittwerte für mehrere Dienstnehmer und Monate verwenden wir die Funktion Globale Lohnarteneingabe mit einer Infolohnart. Folgende Schritte sind durchzuführen:- Dem Schnitttopf wird die fehlende Schnittlohnart über das Programm "Schnitte zuordnen" hinzugefügt.
LOHN → Stammdaten → Schnitte zuordnen
- Die Funktion Schnittbasiswerte neu berechnen wird ausgeführt.
LOHN → Stammdaten → Schnitte zuordnen → Funktionen → Schnittbasiswerte neu berechnen
- Der Parameter Autom. Bewertung Schnittlohnarten kann bei Bedarf angepasst werden.
LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Bruttoerfassung → Allgemein
- Im Lohnartenstamm wird eine Infolohnart ausgewählt oder neu erstellt.
LOHN → Stammdaten → Lohnarten
Wichtige Eigenschaft der Infolohnart am Reiter "Name, Bruttoerfassung": Feld Neuberechnung auslösen: Ja
z. B. Lohnart 2190 "Krank ohne Entgelt (Info)"
- In der Bruttoerfassung wird die Funktion Globale Lohnarteneingabe aufgerufen. Bei Bedarf sind für die Aufrollmonate März bis Oktober die jeweiligen Dienstnehmer über die Funktion F8 zu selektieren.
Im Feld "Lohnart" wird die Infolohnart ausgewählt. LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktionen → Globale Lohnarten → Globale Lohnarteneingabe
Der Abrechnungsstatus wird nach Ausführung der Funktion Globale Lohnarteneingabe bei den Dienstnehmern wie folgt aussehen: FFA|AAA|AAA|0..
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Hinweis | Würde in der Eingabemaske von Globale Lohnarteneingabe die Menge 1 eingegeben werden, würde die neue Infolohnart mit der Menge 1 in der Abrechnung erzeugt. Gibt man jedoch keine Werte in die Felder "Menge", "Satz" oder "Betrag" ein, wird die Lohnart nur im Hintergrund erzeugt und landet nicht in der Abrechnung, weil sie den Wert 0 aufweist.
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Im Programm LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer stehen am Reiter "Divers" die Felder
Schnitt übersteuern von und
Schnitt übersteuern bis zur Verfügung. Ist in diesen Feldern ein Übersteuerungszeitraum festgelegt, dann wird der in der Lohnart vorgeschlagene Schnittsatz übersteuert. Wie diese Übersteuerung genau passiert, ist abhängig von der Lohnartengruppen-Zuordnung der verwendeten Lohnart.
Die Lohnartengruppen-Zuordnung kann im Programm LOHN
→ Stammdaten
→ Lohnartengruppen vorgenommen werden. Beachten Sie, dass beispielsweise die Lohnart "Urlaub Schnitt" der Lohnartengruppe 990 und "Krank Schnitt frei" der Lohnartengruppe 991 und die Lohnart "Feiertag Schnitt" gar keiner Lohnartengruppe zugeordnet sein kann. Somit reagieren alle 3 Lohnarten jeweils unterschiedlich für den gleichen Übersteuerungszeitraum.
Lohnarten, die sich in der
Lohnartengruppe 990 "Schnitt ist eingefroren" befinden, werden mit dem Schnittsatz von vor dem Übersteuerungszeitraum vorgeschlagen.
Beispiel | In den Feldern Schnitt übersteuern von bzw. Schnitt übersteuern bis ist der Zeitraum 04.YYYY bis 10.YYYY hinterlegt. Es wird ein 3-Monatsschnitt verwendet. Die verwendete Schnittlohnart befindet sich in der Lohnartengruppe 990. In allen Monaten zwischen April und Oktober des Jahres wird der Schnittsatz vom Monat 4 vorgeschlagen, welcher auf die Monate Jänner, Februar und März zurückgreift.
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Lohnarten, die sich in der Lohnartengruppe 991 "Schnitt ist null" befinden, werden mit dem Schnittsatz 0 vorgeschlagen.
Beispiel | In den Feldern Schnitt übersteuern von bzw. Schnitt übersteuern bis ist der Zeitraum 04.YYYY bis 10.YYYY hinterlegt. Es wird ein 3-Monatsschnitt verwendet. Die verwendete Schnittlohnart befindet sich in der Lohnartengruppe 991. In allen Monaten zwischen April und Oktober YYYY wird der Schnittsatz 0 vorgeschlagen.
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Für alle jene Lohnarten, die weder in der Lohnartengruppe 990 noch 991 zugeordnet sind, wird der Schnittsatz auch in diesem Übersteuerungszeitraum "normal" vorgeschlagen.
Achtung! | Eine Änderung des Übersteuerungszeitraum bewirkt kein automatisches Durchrechnen der Schnitte und auch keine automatische Aufrollung. Achten Sie zu Beginn des Übersteuerungszeitraums darauf, dass Sie den Beginnmonat im Feld Schnitt übersteuern von rechtzeitig vor der Eingabe der Schnittlohnarten in der Bruttoerfassung erfassen.
Achten Sie am Ende des Übersteuerungszeitraum darauf, dass Sie den Endemonat im Feld Schnitt übersteuern bis rechtzeitig vor der Eingabe der Schnittlohnarten im ersten Monat nach dem Übersteuerungszeitraum erfassen.
Müssen Beginn oder Ende für den Übersteuerungszeitraum im Nachhinein gesetzt werden, dann sind nach Einstellung in den Feldern im Lohnmitarbeiterstamm und der Lohnartengruppenzuordnung, die entsprechenden Schnittlohnarten, die übersteuert werden sollen, noch einmal in der Bruttoerfassung im Übersteuerungszeitraum anzusprechen, sodass eine neue Bewertung erfolgt.
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Die Felder
Schnitt übersteuern von bzw.
Schnitt übersteuern bis können mit der Funktion "Spalte bearbeiten" für sämtliche Dienstnehmer auf einmal befüllt werden. Blenden Sie sich dafür die zwei Felder
Schnitt übersteuern von bzw.
Schnitt übersteuern bis in der Liste der Dienstnehmer ein und machen Sie einen Rechtsklick auf die Spaltenüberschrift. Nun können Sie die markierte Spalte für alle aktuell angezeigten Dienstnehmer in nur einem Arbeitsschritt befüllen.
Tipp: Filtern Sie zuerst nach der erforderlichen Abteilung etc.
Die Lohnartengruppen-Zuordnung erfolgt vom Anwender bei Bedarf. Standardmäßig ist lediglich die Lohnart 5811 "KUA Urlaub Schnitt" der Lohnartengruppe 990 Schnitt ist eingefroren zugeordnet.
Die Schnitttöpfe werden unabhängig vom Übersteuerungszeitraum wie gewohnt mit Schnittbasiswerten befüllt. Im Monat nach dem Übersteuerungszeitraum wird der Schnitt aus den Schnittbasiswerten ermittelt. Beachten Sie dabei, dass die Schnittbasiswerte nach dem Übersteuerungszeitraum möglicherweise geringer befüllt sind als üblich, sofern die in den Schnitt gesteuerten Lohnarten im Übersteuerungszeitraum ebenso nicht abgerechnet wurden (z. B. in Kurzarbeit). Insofern kann eine Verlängerung des Übersteuerungszeitraum bis die Schnitttöpfe wieder befüllt sind, in Erwägung gezogen werden. Alternativ dazu kann man direkt im Schnitttopf des Dienstnehmers ein Beginndatum hinterlegen, bis zu dem maximal bei der Ermittlung des Schnitts zurückgeblickt wird.
Beispiel | Übersteuerungszeitraum April bis September, 3-Monatsschnitt
| Schnittlohnart im Monat x | greift auf die Schnittbasiswerte der Monate y zu | 3 | 12, 1, 2 | 4-9 | 1, 2, 3 | 10 | 7, 8, 9 |
Übersteuerungszeitraum April bis Juni, 3-Monatsschnitt, Schnittbeginn: 01.06.
| Schnittlohnart im Monat x | greift auf die Schnittbasiswerte der Monate y zu | 3 | 12, 1, 2 | 4-6 | 1, 2, 3 | 7 | 6 | 8 | 6, 7 | 9 | 6, 7, 8 | 10 | 7, 8, 9 |
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Die Deaktivierung eines Schnitttopfes kann auf verschiedene Arten erfolgen, abhängig davon, ob sie für einen Dienstnehmer, eine Kollektivvertag, eine Firma oder global gelten soll.
Um einen Schnitttopf für einen Dienstnehmer zu deaktivieren, navigieren Sie zum Reiter
Schnitte und entfernen Sie den Schnitttopf mit der Taste F7 oder der Funktion "Löschen".
Soll der Schnitttopf für eine Krankenversicherung, eine Firma oder global deaktiviert werden, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie das Programm Schnitte zuordnen.
- Navigieren Sie zu den jeweiligen Reitern.
- Wählen Sie mit der Taste F5 den Schnitt oder die Lohnart aus.
- Stellen Sie den Wert auf "Nein" ein.
Anhand der folgenden Beispiele wird gezeigt, welche Einstellungen in den unterschiedlichen Fällen benötigt werden und wie sich die Schnittwerte in den einzelnen Monaten berechnen.
In diesem Beispiel soll ein 3-Monats-Schnitt errechnet werden, wobei ein Monat nur in die Schnittberechnung einfließen soll, wenn die Abwesenheitszeit <= 77 Stunden beträgt.
Um die Abwesenheitszeiten festzustellen, müssen alle Lohnarten, auf denen Abwesenheitszeiten abgerechnet werden (z. B. Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt, Krankenentgelt ...) in die Schnittberechnung aufgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Lohnarten ohne Wert einfließen!
Im Feld "An-/Abwesenheitsspeicher" legen Sie fest, ob die Mengen addiert oder subtrahiert werden sollen. Da in diesem Beispiel die Abwesenheitszeiten ermittelt werden sollen, muss das Feld auf "Menge wird addiert" gestellt werden.
In der Schnittverwaltung im Mitarbeiterstamm → Ansicht "Berechnungsbasis" kann man erkennen, dass die Lohnart "Urlaubsentgelt" weder mit der Menge noch mit dem Betrag in die Schnittberechnung einfließt. Die Einstellung beliefert ausschließlich den An-/Abwesenheitsspeicher.
Im Dienstnehmerstamm bzw. im Schnittvorschlag im Firmenstamm müssen Sie angeben, ob die An-/Abwesenheits-Prüfung durchgeführt werden soll. In diesem Fall soll ein Monat nur in die Schnittberechnung einfließen, wenn die Abwesenheitsstunden 77 nicht übersteigen.
Für den Monat 5 ergibt sich ein pflichtiger Schnitt von € 0,0896. Weil im April die Abwesenheitsgrenze von 77 Stunden überschritten worden ist (der DN war im April 84 Stunden im Urlaub → sichtbar in der Spalte "An-/Abwesenheitsspeicher"), wird der Monat von der Schnittberechnung ausgeschlossen.
Hinweis | Ein von der Schnittberechnung ausgeschlossener Monat wird in hellgrauer Farbe dargestellt. Darüber hinaus erscheint in der Spalte "Anmerkung" der Hinweis "Speichergrenze verletzt". |
Um trotzdem einen 3-Monats-Schnitt berechnen zu können, wird auf einen weiteren Monat zurückgegriffen. Der Schnittsatz für den Monat Mai errechnet sich daher aus den Monaten April, Februar und Jänner. Würde die Abwesenheitsgrenze beispielsweise auch im Jänner überschritten werden, wird der Dezember als nächster möglicher Monat herangezogen.
In diesem Beispiel soll ein 6-Monats-Schnitt berechnet werden. Bestimmte Lohnarten sollen in die Schnittbemessungsgrundlage aber nur dann aufgenommen werden, wenn sie mindestens in 4 von 6 Monaten abgerechnet wurden.
Bei folgenden Lohnarten ist eine Überwiegenheitsprüfung vorzunehmen:
Schnitt pflichtig - Betrag | Schnitt frei - Betrag |
LA 4505 - Schmutzzulage pfl. | LA 4500 - Schmutzzulage fr. |
LA 4525 - Gefahrenzulage pfl. | LA 4520 - Gefahrenzulage fr. |
LA 4515 - Erschwerniszulage pfl. | LA 4510 - Erschwerniszulage fr. |
Im Programm "Schnitte zuordnen" müssen alle Lohnarten, bei denen eine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt werden soll, gekennzeichnet werden.
Ob für eine Lohnart eine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt wird, kann in der Übersicht schnell festgestellt werden.
Im Dienstnehmerstamm bzw. im Schnittvorschlag wird nun festgelegt, ob die Überwiegenheitsprüfung für die gekennzeichneten Lohnarten bei den Mitarbeitern der jeweiligen Firma durchgeführt werden soll.
Dies wird durch die Eingabe der Monate im Feld Überwiegenheit - Anzahl Monate erreicht. In unserem Beispiel muss eine Überwiegenheit von vier Monaten gegeben sein, damit die Lohnarten bei der Schnittberechnung berücksichtigt werden.
Im Feld Überwiegenheit - Art soll die Einstellung "relativ" gewählt werden, da die Lohnarten auch dann in den Schnitt einfließen sollen, wenn die Lohnarten noch keine vier Monate abgerechnet wurden, das Verhältnis aber stimmt.
Beispiel | Eintritt 01.01.2012 → Schnittberechnung für April → Lohnarten mit Überwiegenheitsprüfung wurden in allen drei Monaten abgerechnet → Lohnarten fließen in die Schnittberechnung ein. |
Wählt man die Einstellung "absolut", würden die Lohnarten bei der Berechnung des Schnittsatzes für April nicht berücksichtigt werden, da sie absolut erst drei Monate abgerechnet wurden.
Für den Monat Juli ergibt sich bei einem Mitarbeiter, der im Jänner eingetreten ist, ein freier Schnitt von € 0,6319. Da die Lohnart "Gefahrenzulage fr." nur in drei von sechs Monaten abgerechnet wurde, wird sie in der Schnittberechnung nicht berücksichtigt.
Hinweis | Eine von der Schnittberechnung ausgeschlossene Lohnart wird in hellgrauer Farbe dargestellt. Darüber hinaus erscheint in der Spalte "Anmerkung" der Hinweis Nicht überwiegend. |
Wählt man bei der Schnittdefinition im Feld Überwiegenheit-Art die Ausprägung absolut, werden bei der Schnittberechnung für den Monat April alle Lohnarten mit Überwiegenheitsprüfung "ausgegraut", da sie absolut noch keine vier Monate abgerechnet wurden.
Bei einem Dienstnehmer fallen regelmäßig Mehr- oder Überstunden an, jedoch nur unregelmäßig die pflichtigen Zuschläge.
Beispiel | Juni Mehrstunden (Lohnart 3020 "MStd. Zuschlag 50% pfl.") August Überstunden (Lohnart 3120 "ÜStd. Zuschlag 50% pfl.")
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In der Abrechnung sind somit Lohnarten, die nicht regelmäßig anfallen. Um diese aber dennoch im Schnitt berücksichtigen zu können, helfen uns die Lohnartengruppen.
Durch die LA-Gruppe wird bei der Überwiegenheitsprüfung kontrolliert, ob in 2 von 3 Monaten eine der Lohnarten aus der Lohnartengruppe abgerechnet worden ist. Trifft dies zu, ist die Überweisengheitsprüfung erfüllt und der Wert der abgerechneten Lohnart wird im Schnitt mitgerechnet.
Dadurch wird die Menge, der Satz oder der Betrag der ausbezahlten Mehr- oder Überstunden von der Bruttoerfassung in die Schnittberechnung übernommen. Welcher Wert in den Schnitt aufgenommen wird, wird im Feld
Wert bei der Lohnart im Schnittopf definiert.
Hinweis | Sollte der Lohnart 3020 "MStd. Zuschlag 50%" im Schnitt 11 keine LA-Gruppen-Nr. für die Überweigenheitsprüfung zugeordnet sein, wird auch kein Wert berücksichtigt.
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Bei der Lohnfirma wird in den benötigten Schnitten die Überwiegenheitsprüfung aktiviert.
Für unser Beispiel wurde in den Schnitttöpfen 11 bis 16 sowie 32 und 34 die Überwiegenheit definiert.
Wurden die Einstellungen getroffen, werden diese bei der Neuanlage eines Dienstnehmers sofort mitübernommen. Unter dem Punkt "Funktionen" haben Sie die Möglichkeit, die definierten Schnittvorschläge auf eine andere Firma oder auf bereits bestehenden Dienstnehmer zu kopieren.
Hinweis | Die Überwiegenheitsprüfung kann auch direkt am Dienstnehmer angelegt werden. LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → gewünschten Dienstnehmer markieren → Reiter "Schnitte" → Fenster "Schnittdienstnehmer" → mit Bearbeiten in den jeweiligen Schnitt einsteigen |
Bei den Lohnarten der Schnitte ist nun die Lohnartengruppe zu definieren. Es wird die LA-Gruppe hinterlegt, die auch die betroffenen Lohnarten beinhaltet.
LOHN → Stammdaten → Schnitte zuordnen
Beispiel | Bei Schnitt 11 kann für die Mehr- und Überstundenlohnarten die gleiche Lohnartengruppe 320 hinterlegt werden.
In Schnitttopf 14 wird die LA-Gruppen-Nr 400 definiert.
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Hinweis | Mit Rechtsklick auf ein Feld der Spalte "LA-Gruppen-Nr" kann per "Spaltenweise bearbeiten" die Eingabe in einem Zug nach unten erledigt werden. Bei jeder Eingabe ist mit Enter zu bestätigen, um in die nächste Zeile zu gelangen. Am Ende wird per "STRG + S" oder mit dem Speicher-Symbol  gespeichert.
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Wichtig ist, in den Schnitttöpfen 32 und 34 bei der Lohnart 9120 "Freibetrag § 68 (2)" die LA-Gruppe 311 einzutragen.
Damit die Überwiegenheit mit LA-Gruppen funktioniert, müssen auch alle Lohnarten der LA-Gruppe in den gleichen Schnitttopf zugeordnet werden. In diesem Fall muss die LA 3100 "ÜStd. Grundlohn" mit der Ausprägung "Nur für Überwiegenheitsprüfung" auch in den Schnitttopf 32 und 34 hinzugefügt werden:

- Schnittopf 31 & 33 § 68/1
Da sowohl Überstunden als auch Zulagen vorkommen können, muss Folgendes abgeklärt werden: Werden nur Zulagen nach § 68/1 abgerechnet?
Denn dann kann auch bei den Töpfen 31 und 33 die Überwiegenheit eingestellt werden – wie bei Schritt 3.3.1.
Als LA-Gruppe ist eine zu wählen, wo alle Zulagen § 68/1 enthalten sind und die Zulagen wiederum auch im Schnittopf 31 und 33 mit dem Wert "Nur für Überwiegenheitsprüfung" angelegt werden .
- Schnitt vom Schnitt mit Topf 21 und 22
Wird keine Überwiegenheit definiert, kann es zu falschen Abrechnungen kommen.
Mit Überwiegenheit ist die gleiche Logik anzunehmen, die zuvor beschrieben wurde. Man muss sich für eine LA-Gruppe entscheiden (Zulagen oder ÜSt).
Im Topf 21 und 22 ist diese LA-Gruppe für die Überwiegenheit einzustellen und wiederum sind die Lohnarten aus der Lohnartengruppe in den Töpfen 21 und 22 mit dem Wert "Nur für Überwiegeneheitsprüfung" hinzuzufügen.
Standardmäßig wird bei der Berechnung eines Schnitts nach einer Ruhendzeit der Durschnitt aus den 3 Monaten vor der Ruhendzeit herangezogen (z. B. bei einem 3-Monats-Schnitt).
Soll stattdessen die Berechnung ganz neu nach der Ruhendzeit starten, muss im Bereich
Schnitte - Dienstnehmer im Feld
Beginn das Ende der Ruhendzeit eingetragen werden.
Beispiel | Was passiert, wenn der Schnittsatz in der Bruttoerfassung übersteuert wird?
Ein Dienstnehmer erhält ein Gehalt von 3.000,00 €. Der Satz für den Üst.-Grundlohn ergibt sich aus der Division des Grundbezugs durch den Überstundenteiler 167.
3.000 / 167 = 17,964 x 10 Üstd = 176,64 €
Im Schnitttopf wird der Monatsteiler von 170,75 herangezogen.
Der Satz wird von 17,964 manuell in der Bruttoerfassung für alle Monate auf 22 übersteuert.
Die Schnittberechnung blickt dennoch korrekt auf die Standardberechnung mit Grundbezug und Monatsteiler.
Um auch im Schnitt den veränderten Betrag zu erhalten, muss in der "Berechnungsbasis" manuell die Differenz nachgetragen werden.
Lohnart 3100 / 220 - 179,64 = 40,36 Lohnart 3110 / 110 - 89,82 = 20,18
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Eine Zulage, die mit der Lohnsteuerpflichtigkeit "§ 68 Abs. 1" abgerechnet wird, soll in der Schnittberechnung nicht berücksichtigt werden.
Beispiel
| Die Lohnart 4550 "Infektionszulage frei Betrag" wird monatlich ausbezahlt, auch während Krank oder Urlaub. Diese Zulage soll aus diesem Grund nicht mehr in den Schnitt einfließen. In diesem Beispiel werden die Schnitte rückwirken von Mai aus korrigiert.
Am Lohnkonto sind noch die Schnittwerte inkl. der Infektionszulage ersichtlich. LOHN → Auswertungen → Bildschirmansichten → Lohnkonten ansehen → in den Einstiegsfeldern den Dienstnehmer auswähen und die Ansicht auf "Alle Lohnarten" umstellen.
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Dienstnehmer markieren → Reiter "Schnitte" mit der Ansicht "Schnitt + Detail je Monat und Lohnarten"
Damit der Betrag der Infektionszulage aus den NLZ-Schnittlohnarten herausgenommen wird, muss beim Schnitttopf 15 die Lohnart 4550 "Infektionszulage frei Betrag" entfernt werden.
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Achtung! | Würde die Lohnart nur im Schnitttopf 15 geändert werden, ist sie weiterhin im Schnitttopf 31 und 33 enthalten, da sie zur Bemessungsgrundlage des Freibertrags § 68 Abs. 1 zählt.
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Im Schnitttopf 15 kann die LA 4550 "Infektionszulage frei Betrag" im Feld "Wert" auf "Nein" eingestellt oder mit der Funktion "Löschen" entfernt werden.
Für das Beispiel wurde auf Firmenebene die Lohnart mit Wert "Nein" hinterlegt.
LOHN → Stammdaten → Schnitte zuordnen → Reiter "Firma"
Die LA 4550 "Infektionszulage frei Betrag" besitzt die Lohnsteuerpflichtigkeit "§ 68 Abs.1". Dadurch ist sie im Betrag der LA 9110 "Freibetrag § 68 (1)" enthalten und fließt in die Schnitttöpfe 31 und 33 mit ein.
Achtung! | Entfernt man die LA 9110 "Freibetrag § 68 (1)" aus der Schnittzuordnung der Töpfe 31 und 33, würden keine anderen "§ 68 (1)"-Lohnarten mehr berücksichtigt werden. Daher wird die LA 4550 "Infektionszulage frei Betrag" in den Schnitttöpfen 31 und 33 ergänzt, um als Korrekturlohnart zu fungieren und sich dadurch selbst auf null zu setzen.
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Bei Schnitt-Nr. 31 muss die LA 4550 "Infektionszulage frei Betrag" mit dem Wert "Betrag mit Vorzeichendrehung" eingestellt werden.
Bei Schnitt-Nr. 33 ist die LA 4550 "Infektionszulage frei Betrag" mit dem Wert "Betrag" zu definieren.
Anschließend kann in die Bruttoerfassung für Monat 5 eingestiegen, der Dienstnehmer aufgerufen und die NLZ-Schnitt-LA erneut angesprochen werden.
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Dienstnehmer auswählen
Hinweis | Die Neuberechnung der Schnittbasiswerte löst keine automatische Aufrollung der abgerechneten Schnittlohnarten (z. B. Urlaubsschnitt, Feiertagsschnitt, Krankenschnitt) in der Bruttoerfassung aus!
Soll sich die Änderung auch auf die ausbezahlten Schnitte in den Vormonaten auswirken, ist eine manuelle Aufrollung in den jeweiligen Monat im Programm "Bruttoerfassung" durchzuführen. Dort muss dann entweder eine Lohnart (z. B. die Schnittlohnart) durchbestätigt oder die Funktion "Erfassungen neu bewerten" gestartet werden (LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktionen → Divers → Erfassung neu bewerten).
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In bestimmten Fällen lassen sich Feiertagsschnitt-Lohnarten während einer Aufrollung nicht dauerhaft löschen. Die Löschung kann innerhalb der Rollung vorgenommen werden, jedoch werden die Lohnarten beim Verlassen der Aufrollung automatisch wieder erzeugt.
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → jeweiligen DN auswählen → Aufrollung → Lohnart 2331 "Feiertagsentgelt 100% Tage" löschen → Aufrollung mit "ESC" beenden
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → jeweiligen DN auswählen → Aufrollung → Extras → Erfassungsprotokoll Dienstnehmer
Der Grund dafür ist die automatische Neubewertung aller im betreffenden Monat ursprünglich abgerechneten Lohnaten beim Ausstieg aus der Aufrollung. Speziell bei Feiertagen ermittelt sich die Menge als Sollstunden aus dem Wochenmodell. Dadurch werden sowohl eine Menge als auch ein Satz berechnet und die Lohnart wird systemseitig wieder aktiviert.
Lösungsvariante 1
Im Lohnartenstamm kann das Feld "Menge" oder das Feld "Satz" auf "Nein" gestellt werden.
LOHN
→ Stammdaten
→ Lohnarten
→ Lohnart 2331 "Feiertag 100% Schnitt pfl." bearbeiten
→ Feld
Eingabe Menge → Ausprägung: "Nein"
LOHN
→ Stammdaten
→ Lohnarten
→ Lohnart 2331 "Feiertag 100% Schnitt pfl." bearbeiten
→ Feld
Eingabe Satz → Ausprägung: "Nein"
| Für die Lösungsvariante 1 muss abgeklärt werden, auf welcher Ebene diese Einstellungen getroffen werden sollen!
Wird diese Einstellung am Reiter "Global" vorgenommen, gilt das Verhalten für alle Firmen des LOHN Datenbestandes. LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Reiter "Global" → Lohnart 2331 "Feiertag 100% Schnitt pfl." bearbeiten
Soll es nur für bestimmte Firmen oder KVs vorgenommen werden, muss die Einstellung am Reiter "Firma" oder "KV" erfolgen. LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Reiter "KV" oder "Firma" → Neuanlage → Lohnart - Nummer "2331" eingeben
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Lösungsvariante 2
Muss die Feiertagsschnitt-Lohnart nur individuell entfernt werden, kann die Menge auf 1 und der Satz auf 0,001 gesetzt werden.
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → jeweiligen DN auswählen → Aufrollung → Lohnart 2331 "Feiertagsentgelt 100% Tage" bearbeiten → Menge: 1
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → jeweiligen DN auswählen → Aufrollung → Lohnart 2331 "Feiertagsentgelt 100% Tage" bearbeiten → Satz: 0,001
| Diese Multiplikation von 1 x 0,0001 ergibt zwar gerundet 0, aber die Lohnart wird in der Bruttoerfassung weiterhin angezeigt. Daher muss die Lohnart vor Änderungen geschützt werden, um weitere unerwünschte Änderungen zu verhindern.
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → jeweiligen DN auswählen → Aufrollung → Lohnart 2331 "Feiertagsentgelt 100% Tage" markieren → Rechtsklick → "vor Änderungen schützen" aktivieren
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