Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Lohnverrechnung → Stammdaten → Schnitte zuordnen → Menü "Funktionen" → Schnittbasiswerte neu berechnen
![]() | Die Neuberechnung der Schnittbasiswerte löst keine neue Bewertung der in der Bruttoerfassung für diesen Monat bereits hinterlegten Lohnarten aus! Die Bruttoerfassung sollte aus diesem Grund zum Zeitpunkt der Funktionsausführung geschlossen sein. Nach Durchführung dieser Funktion kann in der Bruttoerfassung die Neubewertung der Schnittlohnarten ausgelöst werden, indem eine Lohnart durchbestätigt wird oder die Funktion Erfassungen neu bewerten gestartet wird. |
![]() | Die Neuberechnung der Schnittbasiswerte löst keine automatische Aufrollung der abgerechneten Schnittlohnarten (z. B. Urlaubsschnitt, Feiertagsschnitt, Krankenschnitt) in der Bruttoerfassung aus! Soll sich die Änderung auch auf die ausbezahlten Schnitte in den Vormonaten auswirken, ist eine manuelle Aufrollung in den jeweiligen Monat im Programm "Bruttoerfassung" durchzuführen. Dort muss dann entweder eine Lohnart (z. B. die Schnittlohnart) durchbestätigt oder die Funktion "Erfassungen neu bewerten" gestartet werden (LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktionen → Divers → Erfassung neu bewerten). |
![]() | Der Parameter Auto. Bewertung der Schnittlohnarten in der Bruttoerfassung hat in diesem Fall keine Auswirkung! |
![]() | Siehe auch: |