Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.Menü | Abrechnung → Bruttoerfassung |
Funktionsnummer | L110 |


Soll die Erfassung der monatlichen Bezüge getrennt nach Abrechnungskreisen erfolgen, muss dieser Parameter auf "Ja" gestellt werden. Hinweis
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - Nein 1 - Ja |

![]() | Der Dienstnehmer Allinger Peter ist am 20. Februar 2020 bei der Firma eingetreten. Eintrittsdatum und DV-Beginn-Datum stimmen überein. Ab 19. April 2025 leistet der Dienstnehmer Truppenübung. Das Dienstverhältnis Nr. 1 wird mit 18. April auf "ruhend" gestellt (Funktion "Aktiv → Ruhend") und endet daher. ![]() Dienstverhältnis 2 wird angelegt, um die Zeit der Truppenübung richtig abzurechnen (BV-Beitrag). Eintrittsdatum und DV-Beginn-Datum stimmen nicht mehr überein. ![]() Am 14. Mai kehrt der Dienstnehmer von der Truppenübung zurück. Dienstverhältnis 3 wird angelegt (Funktion "Ruhend → Aktiv"). ![]() |
. | Es wurde noch keine Erfassung durchgeführt. |
0 | Der Dienstnehmer wurde in der Bruttoerfassung angesprochen, es wurden Bezüge erfasst bzw. aktiviert oder Stammänderungen vorgenommen. |
L | Das Programm "Abrechnung durchführen" wurde bereits gestartet. |
A | Es wurde eine Aufrollung durchgeführt. |
F | Der Dienstnehmer wurde im jeweiligen Monat bereits endverspeichert. |
M | Der Dienstnehmer befindet sich in Mutterschutz (Monat ist endverspeichert). |
K | Der Dienstnehmer befindet sich in Karenz (Monat ist endverspeichert). |
P | Der Dienstnehmer leistet Präsenzdienst (Monat ist endverspeichert). |
D | Diverse Ruhezeiten (Monat ist endverspeichert) |
U | Unbezahlter Urlaub (Monat ist endverspeichert) |
![]() | Der Abrechnungsstatus kann im Feld "Dienstnehmer" beim Aufruf der Suchroutine mit F4 oder auch im Dienstnehmerstamm, aufgelistet für alle Dienstnehmer, angesehen werden. ![]() Dienstnehmer 1 wurde beispielsweise in den Monaten 1 bis 4 endverspeichert (ohne Endverspeicherung kann die Abrechnung eines weiteren Monats nicht durchgeführt werden). Im Monat 5 wurden Lohnarten erfasst und das Programm "Abrechnung durchführen" gestartet. Bei Dienstnehmer 3 mit der DV-Nr. 2 wurden von Jänner bis März keine Erfassungen durchgeführt, da das Dienstverhältnis erst mit 19. April 2025 begonnen hat. Dienstnehmer 3 mit der DV-Nr. 3 wurde in der Bruttoerfassung im Monat 5 zumindest einmal angesprochen bzw. wurden Erfassungen durchgeführt. |
![]() | Werden bei den Lohnfirmen Bearbeiterkennzeichen erfasst und wird dieses Bearbeiterkennzeichen in den Lohnbasiseinstellungen hinterlegt, so werden beim Starten von "Lohnarten aktivieren alle Firmen" nur jene Firmen aktiviert, die das Bearbeiterkennzeichen eingestellt haben. |


![]() | Nach Eingabe der Dienstnehmernummer steht auch die Funktion "LA aktivieren Dienstverhältnis" (Umschalt + Strg + L) zur Auswahl. Sie aktiviert ausschließlich Lohnarten des ausgewählten Dienstverhältnisses. ![]() |
![]() | Natürlich berücksichtigt die Funktion "LA aktivieren Firma" einen eventuell hinterlegten Abrechnungskreis in der Bruttoerfassung, sodass mit dieser Funktion auch nur alle Dienstnehmer einer Firma eines bereits erfassten Abrechnungskreises aktiviert werden können. |
![]() | Befindet sich ein Dienstnehmer seit mehreren Monaten in "Krank ohne Entgelt" oder "Unfall ohne Entgelt" und tritt seinen Dienst wieder an, so ist in diesem Monat eine Aktivierung seiner Bezüge NICHT möglich. In diesem Fall muss der Bezug manuell erfasst werden. |
![]() | Der Entgeltfortzahlungsanspruch endet mit 14.03.2025. Der Dienstnehmer ist darüber hinaus bis 31.05.2025 krank. In den Monaten wird wie folgt abgerechnet: März: Grundbezug aliquot 2010 Krank 50 % Tage 2015 Krank 50 % Korrektur 2190 Krank ohne Entgelt (Info) 7513 Bmg BV Krankengeld April und Mai: 2190 Krank ohne Entgelt (Info) 7513 Bmg BV Krankengelt Juni: wenn der Dienstnehmer nach dem Langzeitkrankenstand mit 01.06. wieder zu arbeiten beginnt, dann muss in der Bruttoerfassung die Lohnart für den Grundbezug manuell mit "Erfassen (F5)" erfasst werden. Hier kann die Lohnart "Grundbezug" nicht aktiviert werden, da sie im Vormonat nicht abgerechnet worden ist. ![]() |
![]() | Die Reihenfolge, wie die Lohnarten in einer Lohnartengruppe dargestellt werden, entspricht keiner Sortierung nach Lohnartennummern, sondern hat beispielsweise für die Lohnartenaktivierung oder auch die Vorerfassung mit Lohnartengruppe eine große Bedeutung und sollte beim Erweitern einer Lohnartengruppe durchdacht werden. |
Bei freien Dienstnehmern wird automatisch mit der Lohnartenaktivierung für die Firma die Lohnart 7610 "Abrechnung ohne Bezug" in die Bruttoerfassung geschrieben. Dadurch wird bei der Abrechnung eine mBGM ohne Verrechnung erzeugt. Die Erstellung der mBGM ohne Verrechnung kann für Dienstnehmer im SV-Bereich der Erwachsenenbildung über diesen Parameter deaktiviert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - Nein 1 - Ja |


![]() | Das Erledigt-Kennzeichen wird nur für die Hinweise in der Bruttoerfassung gesetzt. Hinweise, die auch am Lohnset und/oder auf der Hinweisliste angedruckt werden, müssen, sofern keine Automatik hinterlegt ist, im jeweiligen Stamm manuell auf "erledigt" gesetzt werden. |




Zustand ändern | Möglichkeit zur Änderung des aktuellen Zustands (z. B. von "übernommen" auf "nicht übernommen") |
![]() | Wird der Zustand eines Datensatzes auf "nicht übernommen" gesetzt, so wird dieser Datensatz nicht in die Bruttoerfassung importiert. Ein bereits als "übernommen" gekennzeichtneter Datensatz kann mit "Zustand ändern" wieder auf "nicht übernommen" gesetzt werden und so nochmals in die Bruttoerfassung importiert werden. |
![]() | Mit der "Globalen Lohnarteneingabe" können keine Kostentypen erfasst werden, sondern nur Lohnarten. |
![]() | Für alle Dienstnehmer des KVs "1 - IT-Kollektivvertrag " soll im Monat 6 die Lohnart "1510 - Prämie" mit € 250,00 ausbezahlt werden. ![]() |

![]() |
Sie können die Schnellerfassung auch jederzeit mit ESC stoppen und mit der Funktion an der Stelle wieder fortsetzen, wo Sie unterbrochen haben. |
in das Suchfenster verzweigen, in dem alle vorhandenen Lohnartengruppen mit den zugeteilten Lohnarten angezeigt werden.
). Das Fenster "Lohnartengruppe suchen" öffnet sich:

![]() | Der Dienstnehmer erhält ein Kfz mit EUR 25.000,00 Anschaffungskosten und einem CO2-Ausstoss von 142 g/km. Der monatliche Sachbezug beträgt EUR 500,00. Da das Fahrzeug erst ab 15.09.2026 zur Verfügung gestellt wird, wird der Sachbezug aliquotiert: EUR 500,00 diviert durch Kalendertage (des vollen Monats) mal den Tagen ab Nutzung. Berechnung: 500 / 30 * 16 = 266,67 ![]() Der aliquotierte Wert von 266,67 € wird in die Bruttoerfassung übernommen und im September abgerechnet. Im Oktober wird nach der Lohnartenaktivierung der Monatswert in die Bruttoerfassung gestellt. ![]() |
Soll ein Sonderzahlungslauf gesetzt werden, muss an dieser Stelle eine Akontolohnart hinterlegt werden, damit der Netto-Auszahlungsbetrag der Sonderzahlung bei der endgültigen Monatsabrechnung in Abzug gebracht werden kann. |
Wenn bei einem Sonderzahlungslauf dieser Parameter auf "Ja" gestellt ist, dann wird ein Durchschnittswert aller bisherigen Jahressechstelbasen dieses Jahres gebildet und zur aktuellen Jahressechstelbasis addiert. Somit wird ein mögliches Jahressechstel bei aktivem Sonderzahlungslauf simuliert. 0 - Nein 1 - Ja |
![]() | Für die Dienstnehmer der Firma 6000 - Muster GmbH soll am 15. Juni der Urlaubszuschuss abgerechnet und ausbezahlt werden. Die normale Juni-Abrechnung wird mit Ende des Monats durchgeführt. |


![]() | Das Setzen des Sonderzahlungslaufs gilt immer für alle Dienstnehmer einer Firma, auch wenn Sie im Feld "Dienstnehmer" eine Person ausgewählt haben. Die Funktion bewirkt, dass eventuelle Freibeträge, Pendlerpauschalen usw. ausgeschaltet werden, da diese bei der Sonderzahlung nicht relevant sind. Ausnahme: Bei freien bzw. geringfügig freien Dienstnehmern, die im Dienstnehmerstamm am Reiter "Pfändung" im Feld "SZ-Anspruch" auf "Nein" eingestellt sind, wird der Sonderzahlungslauf automatisch entfernt. Somit ist für freie Dienstnehmer eine "normale" Abrechnung möglich. Das heißt aber auch, dass bei gesetztem Sonderzahlungslauf nicht aufgerollt werden darf, da sonst Freibeträge und Pendlerpauschalen in der Aufrollung herausgenommen werden würden. |
![]() | Die Lohnartenaktivierung darf nicht durchgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt nur der Urlaubszuschuss abgerechnet werden soll. Haben Sie die Fixbezüge aus dem Vormonat aber bereits aktiviert, müssen Sie alle erzeugten Lohnarten mit der Funktionstaste F7 wieder löschen. |
![]() | Ob der Sonderzahlungslauf gesetzt ist oder nicht, sehen Sie bei den einzelnen Dienstnehmern in der Informationszeile unter den Jahreswerten. Ist der Sonderzahlungslauf gesetzt, erscheint unterhalb der Jahreswerte ein Geldsack-Symbol :![]() Bewegen Sie den Mauszeiger über das Geldsack-Symbol unterhalb der Jahreswerte, wird folgender Mouseover-Text angezeigt: "für diesen Mitarbeiter ist der Sonderzahlungslauf gesetzt" ![]() |

![]() | Wird bei Dienstnehmern mit gesetztem Sonderzahlunglauf keine Sonderzahlung abgerechnet, ist wie folgt vorzugehen:
Erklärung Dienstnehmer, die keine Sonderzahlung erhalten (Freie Dienstnehmer, Geschäftsführer, Dienstnehmer ohne SZ-Anspruch wegen zu kurzer Dienstzeit ...), haben bei der Aktivierung der laufenden Bezüge immer noch den gesetzten Sonderzahlungslauf. Dienstnehmer, die eine Sonderzahlung erhalten haben, werden jetzt bereits zum zweiten Mal abgerechnet. Dienstnehmer ohne Sonderzahlung werden zum ersten Mal abgerechnet. Als Folge können die Dienstnehmer ohne Sonderzahlung nicht endverspeichert werden, es folgt die Meldung: "Mitarbeiter <DV-Firma>/<MA-Nummer> (<DV-Nummer>) hat Sonderzahlungslauf Netto Betrag ungleich 0 und kann daher nicht endverspeichert werden." ![]() Durch die beschriebene Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Dienstnehmer ohne Sonderzahlung erstmalig nach der Lohnartenaktivierung und danach mit der endgültigen Monatsabrechnung abgerechnet werden können. |
![]() | Ein Dienstnehmer mit gesetztem Sonderzahlungslauf ohne korrekte Abrechnung kann nicht endverspeichert werden. In weiterer Folge ist im Dezember keine Jahresumstellung möglich. |

![]() | Wird die Scheinaufrollung für alle Firmen gestartet, erscheint eine Sicherheitsabfrage, ob Sie wirklich für alle Dienstnehmer aller Firmen eine Scheinaufrollung durchführen wollen. |

![]() | Alle hier erwähnten Funktionen sind auch nach der Eingabe der Dienstnehmernummer aufrufbar und stehen vereinzelt auch für den jeweiligen Dienstnehmer zur Auswahl (z. B. "Lohnarten aktivieren Dienstverhältnis", "Importpuffer für Dienstnehmer entleeren" und "Scheinaufrollung Dienstnehmer"). |

![]() | Befindet man sich in der Erfassung für Juni, werden unter den Jahreswerten die Monate Jänner bis Mai dargestellt. ![]() Mit einem Doppelklick auf eine bliebige Lohnart werden die abgerechneten Werte monatlich aufgelistet. So kann beispielsweise auf einfache Weise festgestellt werden, wann bei dem Dienstnehmer eine Gehaltserhöhung durchgeführt worden ist. ![]() |
![]() | ![]() Durch einen Doppelklick auf die Lohnart "Prämie" sehen Sie genau, in welchen Monaten und in welcher Höhe eine Prämie an den Dienstnehmer ausbezahlt worden ist. ![]() |
![]() | Abrechnung 2025 wurde bis März durchgeführt. Vergleichszeitraum: Jänner bis März 2024 und Jänner bis März 2025 ![]() Durch einen Doppelklick auf eine Lohnart sehen Sie die monatliche Gegenüberstellung der abgerechneten Werte. So kann beispielsweise das Gehalt mit dem Vorjahr auf einfache Weise verglichen werden. ![]() |
![]() | ![]() Durch einen Doppelklick auf eine bestimmte Lohnart kann die Entwicklung der Lohnart (über mehrere Jahre hinweg) angesehen werden. ![]() |
![]() | Zur besseren Übersicht sollen alle Abzugslohnarten rot, alle Überstundenlohnarten grün und alle Sonderzahlungslohnarten blau dargestellt werden. Im Lohnartenstamm wurde am Reiter "Divers" folgende Farbcodetabelle angelegt und bei den jeweiligen Lohnarten hinterlegt. ![]() Darstellung in der Bruttoerfassung: ![]() |
![]() | Die Farbcodetabelle im Lohnartenstamm existiert nur einmal pro Datenbank und ist demzufolge datenbestandsübergreifend! |

![]() | Bevor Sie mit der Erfassung beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass die Funktion Lohnarten aktivieren gestartet wurde. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte die Lohnartenaktivierung vor Beginn jeder Abrechnung gestartet werden. Die Aktivierung kann an dieser Stelle auch für den einzelnen Dienstnehmer durchgeführt werden. ![]() |

![]() | Wird im Feld "LA-Nr." die Buchstabenkombination "präm" eingegeben, öffnet sich das Suchfenster mit folgendem Vorschlag. ![]() Die gewünschte Lohnart kann mit den Cursortasten ausgewählt und mit der EINGABE-Taste übernommen werden. |



![]() | Nachdem eine Lohnart mengen- oder betragsmäßig erfasst ist und der Cursor am Feld Auswahl steht, wird unterhalb der Erfassungszeile eine kurze Legende sichtbar. Die hier angeführten Tastenkombinationen können im Feld Auswahl eingegeben werden, um nützliche Funktionen direkt bei der Lohnarteneingabe zu verwenden. ![]() * = Lohnartenaufrollung Umschalt + Return = speichern und vor Neuberechnung schützen Strg + Return = speichern und vor Änderungen schützen |
![]() | Sollen Lohnarteneinstellungen temporär übersteuert werden, dann ist vor der Eingabe der Lohnartennummer ein + einzugeben. Auch hier finden Sie eine Legende unter der Eingabezeile, sofern der Cursor am "Feld LA-Nr." steht. ![]() Mit der Erfassung von '+' + LA-Nr. öffnet sich ein separates Fenster, wobei je nach gewählter Lohnart unterschiedliche Felder zur Verfügung stehen. ![]() Anzumerken ist, dass es sich dabei wie bereits zuvor erwähnt, um eine temporäre Übersteuerung der jeweiligen Lohnart handelt. Wird die Lohnart erneut über die Eingabezeile angesprochen, erfolgt die Bewertung wie gewohnt laut Einstellungen aus dem Lohnartenstamm. |

) oder ein Schloss-Symbol (
) angezeigt.
), welches durch einen Doppelklick geöffnet werden kann, dargestellt. 

![]() | Die Spalte "Notiz" kann nur in der Ansicht "ohne KORE" angezeigt werden. |



![]() | Überstunden sind grundsätzlich variabel (unterschiedliche Menge je Monat), mit einem bestimmten Dienstnehmer sind jedoch fix 10 Überstunden plus 50 % Zuschlag pro Monat vereinbart. Lösung: Die Lohnart bleibt im Lohnartenstamm variabel. Bei dem speziellen Dienstnehmer wird sie jedoch in der Bruttoerfassung über das Kontextmenü (Lohnart markieren → rechte Maustaste → Fix) auf "fix gesteuert" gestellt. Vor der Fixierung: ![]() Nach der Fixierung: ![]() Die Lohnart wird mit einem kleinen f gekennzeichnet und ab dem Folgemonat im Zuge der Lohnartenaktivierung produziert. Die Fixierung gilt jedoch nur für den jeweiligen Dienstnehmer und muss für jede Lohnart einzeln vorgenommen werden. |
![]() | Soll die Lohnart bei dem Dienstnehmer nicht mehr automatisch aktiviert werden, kann die Fixierung über die Funktion "variabel" wieder aufgehoben werden. Die Lohnart wird mit einem kleinen "v" gekennzeichnet. |
![]() | Die Provision ist grundsätzlich eine variable Lohnart (unterschiedliche Menge je Monat). Damit sie bei der Erfassung der Bezüge nicht übersehen wird, kann sie über das Kontextmenü auf fix ohne Wert gesteuert werden. ![]() Die Lohnart wird mit einem kleinen x gekennzeichnet und im nächsten Monat automatisch aktiviert. Die Einstellung gilt jedoch nur bei dem jeweiligen Dienstnehmer. ![]() Soll die Lohnart generell auf diese Weise funktionieren, muss die Kennzeichnung im Lohnartenstamm am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld "Fix/Variabel" vorgenommen werden. ![]() Wurde das Feld "Fix/Variabel" auf Ausprägung "2 - Fixe Lohnart (ohne Wert)" gestellt, wird die Lohnart in der Bruttoerfassung mit einem großen X gekennzeichnet und gilt somit für alle Dienstnehmer, bei denen die Lohnart abgerechnet wird. Bei der Lohnartenaktivierung im nächsten Monat wird die Lohnart automatisch ohne Wert in die Bruttoerfassung gestellt. ![]() |


![]() | Diese Funktion schützt nicht vor manuellen Änderungen (F6 - Bearbeiten) oder Änderungen durch Import. Diese können weiterhin jederzeit vorgenommen werden. |

![]() | Wird eine Lohnart "Vor Änderung geschützt", so erhalten Sie folgenden Hinweis, wenn die Funktion "LA aktivieren Firma" oder "LA aktivieren Dienstverhältnis" gestartet wird: "Dienstnehmer <DV-Firmennummer>/<MA-Nummer> (<DV-Nr.>), Monat <Nummer> (<Nummer>): Lohnart <Nummer> ist geschützt und kann daher nicht terminmäßig erzeugt/gelöscht werden!" ![]() |



![]() | ![]() |
![]() | Wird das Rufzeichen-Symbol eingeblendet, stimmt etwas mit dem Abrechnungsstatus nicht. Auslöser dafür kann sein, dass bei dem Dienstnehmer der Vormonat noch nicht endverspeichert ist oder das Dienstverhältnis bereits beendet worden ist. Kontrollieren Sie den Abrechnungsstatus bzw. ob Sie sich im richtigen Monat befinden! |
![]() | Dieses Icon wird angezeigt, wenn für den Dienstnehmer ein Lohnsettext vorhanden ist. Klicken Sie auf das Symbol, verzweigt das Programm automatisch in die Hinweisverwaltung, wo der Lohnsettext eingetragen worden ist. |
![]() | Ist für die Firma ein Sonderzahlungslauf gesetzt worden, wird bei allen Dienstnehmern ein Geldsack angezeigt. |
![]() | Das Paragrafen-Symbol scheint auf, wenn für den Dienstnehmer eine aktuelle Pfändung existiert. Wenn Sie auf das Symbol klicken, verzweigt das Programm automatisch in die Pfändungsverwaltung, wo die berechneten Werte angesehen werden können. |
![]() | Befinden sich im Importpuffer Sätze, die noch nicht entleert worden sind, erscheint dieses Symbol. Klicken Sie auf das Symbol, gelangen Sie in den Importpuffer des Dienstnehmers. |
![]() | Dieses Symbol wird eingeblendet, wenn für den Dienstnehmer aktuelle Hinweise existieren. Klickt man auf das Symbol, öffnet sich die Hinweisverwaltung des Dienstnehmers. Teilweise wird für die Ermittlung der aktuellen Hinweise die Dienstzeit ermittelt oder Vordienstzeiten sind relevant. Falls zeitgleich Änderungen am Reiter "Vordienstzeiten" vorgenommen werden, die hier in den aktuellen Hinweisen der Bruttoerfassung Berücksichtigung finden sollen, dann ist die Bruttoerfassung zu schließen und wieder zu öffnen. Nur bei Auswahl einer Firma werden die Vordienstzeiten für die Hinweise geladen. |
![]() | Sind beim Dienstnehmer Notizen hinterlegt, wird dieses Symbol angezeigt. Durch einen Mausklick auf das Symbol öffnet sich der Notizzettel des Dienstnehmers. |
![]() | ![]() |
Feldauswahl) festlegen, welche Dienstnehmerstammfelder eingeblendet werden sollen. ![]() | ![]() |
Mit dieser Funktion werden alle fixen Bezüge des Vormonats automatisch in die aktuelle Erfassung übernommen. Die Lohnartenaktivierung kann entweder für
durchgeführt werden. Bereits erfasste Abrechnungskreise werden bei der Funktion "LA aktivieren Firma" berücksichtigt. | |||
Aufruf der Hinweise für den aktuellen Monat | |||
Im Importpuffer werden Werte zwischengespeichert, die z. B. in der Nichtleistungszeitenverwaltung (Urlaub, Krankenstand ...) oder in der Vorerfassung eingegeben wurden und in weiterer Folge auf bestimmte Lohnarten übergeben werden können. Durch die Entleerung des Importpuffers werden die Lohnarten in die Bruttoerfassung geholt. Folgende Funktionen stehen zur Auswahl: Importpuffer für Dienstnehmers entleeren Importpuffer für alle Firmen entleeren | |||
Änderungen im Dienstnehmerstamm, die sich noch auf die laufende Abrechnung auswirken sollen, sind während der Bruttoerfassung grundsätzlich über die Funktion "Monatsstammdaten" durchzuführen. Achtung!
Neben der Änderung im laufenden Monat können über diese Funktion auch Stammdatenaufrollungen vorgenommen werden. Werden die Dienstnehmerstammdaten in einen Aufrollmonat aufgerufen, wird im Bereich der Menüfunktionen auf der rechten Seite der Abrechnungsmonat angezeigt, in dem die Einstellungen der Stammdaten relevant sind bzw. in dem ein Bearbeiten der Stammdaten Auswirkungen hat. In Klammern gesetzt ist der Monat, der aufgerollt wird. ![]() Im Dienstnehmerstamm kann eine Stammdatenaufrollung für einen bestimmten Monat sowie für alle oder mehrere Monate gleichzeitig durchgeführt werden. | |||
Mit dieser Funktion können Bezugsaufrollungen durchgeführt werden. | |||
Mit dieser Funktion kann eine Lohnart in einem Schritt für mehrere Monate aufgerollt werden. | |||
Lohnsettext | An dieser Stelle kann ein Hinweistext zur Ausweisung am Lohnset erfasst werden. Folgende Funktionen stehen zur Auswahl: Schnellerfassung: Es wird automatisch ein Eintrag in der Hinweisverwaltung des Dienstnehmers erzeugt. Erfassung: Verzweigt zur Erfassung direkt in die Hinweisverwaltung im Dienstnehmerstamm. | ||
Folgende Funktionen stehen zur Auswahl: Globale Lohnarteneingabe: Eine Lohnart soll für mehrere oder alle Dienstnehmer erfasst werden. Globale Lohnartenlöschung: Umkehrfunktion zur globalen Lohnarteneingabe. | |||
Über die Schnellerfassung können zuvor definierte Lohnarten für mehrere Dienstnehmer, je Abrechnungskreis oder für die ganze Firma effizient erfasst werden. Folgende Funktionen stehen zur Auswahl: Schnellerfassung fortsetzen | |||
Netto | Folgende Funktionen stehen zur Auswahl: Netto-Vorschau: Diese Funktion zeigt eine detaillierte Berechnung des Nettoauszahlungsbetrags mit sämtlichen Abgaben. Netto auf Brutto: Möglichkeit zur Berechnung des Bruttobetrags bei Eingabe des gewünschten Nettobetrags. | ||
Über diese Funktion steigen Sie in die Nichtleistungszeitenverwaltung ein. | |||
Aufruf der Pfändungsverwaltung | |||
Schwerarbeit | Achtung: Ab der Version 27.45 ist die Erfassung der Schwerarbeit ausschließlich über das Programm Dienstnehmer am Reiter "Schwerarbeit" vorzunehmen. Bis vor der Version 27.45 wurde mit dieser Funktion die Schwerarbeiterfassung geöffnet. | ||
Aufruf der Schlechtwettererfassung | |||
Diese Funktion öffnet das Fenster für die Erfassung der Kostenverteilung. | |||
Notiz | Es können Notizen zum Dienstnehmer erfasst werden, die auch im Dienstnehmerstamm am Reiter "Notizen" sichtbar sind. Sind Notizen vorhanden, wird in der Hinweiszeile unter den Jahreswerten durch ein entsprechendes Symbol darauf hingewiesen. ![]() | ||
In diesem Fenster kann die Berechnung des Schnittwerts des jeweiligen Dienstnehmers nachvollzogen werden. Detaillierte Informationen zum Einsatz, zur Anlage und Verwaltung von Schnitten erhalten Sie im Hilfethema Schnittberechnung. | |||
Erfassungen löschen | Diese Funktion löscht alle Erfassungen des Dienstnehmers im aktuellen Monat. | ||
Folgende Funktionen stehen zur Verfügung: Austritt: Tritt ein Dienstnehmer aus dem Unternehmen aus, muss der Austritt mit dieser Funktion erfasst werden. Aktiv → Ruhend: Mutterschutz, Karenz (gesetzlich), Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Hospizkarenz, Präsenzdienst, Truppenübung und sonstige Ruhezeiten werden mit dieser Funktion erfasst. Bei der Ausprägung "Erwachsenenbildung" im Feld SV-Berechnung ist diese Funktion nicht verfügbar. Ruhend → Ruhend: Bei Wechsel von Mutterschutz auf Karenz (gesetzlich) oder von Karenz (gesetzlich) auf Karenz (freiwillig). Bei der Ausprägung "Erwachsenenbildung" im Feld SV-Berechnung ist diese Funktion nicht verfügbar. Änderung Tarifgruppe: Bei Wechsel von Arbeiter auf Angestellten, vollversichert auf geringfügig beschäftigt ... Wiedereintritt: Ist ein Dienstnehmer ausgetreten, kann mit dieser Funktion ein neues Dienstverhältnis für den Wiedereintritt angelegt werden. Dienstverhältnis löschen: Löscht ein bestehendes Dienstverhältnis, sofern möglich. Dienstverhältnis Beginn-Datum ändern: Diese Funktion ist nur aktiv, wenn sich der DV-Beginn im gleichen Lohnjahr befindet. Dienstverhältnis Ende-Datum ändern: Diese Funktion ist nur aktiv, wenn ein Ende-Datum existiert.
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UEL-/KÜE | Wurde ein Austritt erfasst, kann mit dieser Funktion die UEL- und Kündigungsschablone aufgerufen werden. | ||
Diese Funktion öffnet eine Nach-/Vergleichszahlungsschablone, die eine übersichtliche Erfassung der nachzuzahlenden Bezüge je Monat, unterteilt in SV-lfd und Sonderzahlung, bis zur HBGL bzw. über der HBGL, ermöglicht. | |||
Sachbezüge | Folgende Funktionen stehen zur Verfügung: Auf Basis der bereitgestellten Daten erfolgt die Berechnung des jeweiligen Sachbezuges, welcher dann auch direkt in die Bruttoerfassung übernommen werden kann.Berechnu | ||
Divers | Folgende Funktionen stehen zur Verfügung: Sonderzahlungslauf setzen: Sonderzahlungen werden getrennt von der Monatsabrechnung abgerechnet und ausbezahlt. Sonderzahlungslauf rücksetzen: Stellt das Kennzeichen "Sonderzahlungslauf" für die gesamt Firma bzw. den gewählten Abrechnungskreis zurück. Sonderzahlungslauf umkehren: Kehrt das Kennzeichen "Sonderzahlungslauf" für die gesamte Firma bzw. den gewählten Abrechnungskreis um. Erfassungen neu Bewerten: Der Status wird wieder auf 0 gesetzt und Erfassungen werden neu bewertet. Tage neu berechnen: Wurden in den Monatsstammdaten am Reiter "Tage" Änderungen durchgeführt, wird durch den Start dieser Funktion die Ausgangssituation wiederhergestellt. Fixwerte: Liefert einen Überblick über die hinterlegten Fixwerte, die den Dienstnehmer betreffen. Gemeindeverteilung: Aufteilung der KommSt auf mehrere Gemeinden. Scheinaufrollung: Alle bereits abgerechneten Monate werden neu durchgerechnet. Die Scheinaufrollung kann für den Dienstnehmer, alle Dienstnehmer der Firma (ohne Austritte), alle Dienstnehmer der Firma (nur Austritte) oder für alle Firmen (ohne Austritte) gestartet werden. Abrechnungsstatus rücksetzen (L → 0): Die Abrechnung kann für die aktuelle oder für alle Firmen zurückgesetzt werden (Status wird von L auf 0 gesetzt). KV Text: Diese Funktion öffnet ein Fenster, in dem bei Verwendung des KV-Services (HG-KV) der Kollektivvertragstext eingesehen werden kann. Die Funktion ist nur dann vorhanden, wenn die Lizenz 435 "HG-KV Datenbank Schnittstelle" verwendet wird. KV Zulagen Text: Diese Funktion öffnet ein Fenster, in dem bei Verwendung des KV-Services (HG-KV) der Zulagen-Text des Kollektivvertrages eingesehen werden kann. Die Funktion ist nur dann vorhanden, wenn die Lizenz 435 "HG-KV Datenbank Schnittstelle" verwendet wird. |
Eigene Einstellungen | An dieser Stelle gelangen Sie in die eigenen Parametereinstellungen. |
Firmenbezogene Einstellungen | An dieser Stelle gelangen Sie in die firmenbezogenen Parametereinstellungen. |
Allgemeine Einstellungen | An dieser Stelle gelangen Sie in die allgemeinen Parametereinstellungen. |
Erfassungsprotokoll Dienstnehmer | Diese Funktion öffnet ein Erfassungsprotokoll des jeweiligen Dienstnehmer, das zeigt, welche Lohnarten von wem, wann und wie erfasst wurden. |
Erfassungsprotokoll Firma | Zeigt das Erfassungsprotokoll der gesamten Firma. |
Dienstnehmer | Diese Funktion verzweigt in den Dienstnehmerstamm des jeweiligen Dienstnehmers. |
Logdatei Berechnungsgenerator | Dokumentiert Fehler und Probleme, die beim Ausführen einer Berechnung auftreten. |
Logdatei Bruttoerfassung | Dokumentiert Fehler und Probleme, die beim Ausführen der Bruttoerfassung auftreten. |
Wird diese Funktion bzw. dieses Fenster vor der Erfassung einer Lohnart mit hinterlegter Berechnung gestartet bzw. geöffnet, kann die "Ergebnisfindung" in dem Fenster Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Zusätzlich kann ein Überblick der Einstellungen der erfassten Lohnarten angesehen werden. Angezeigt werden der KV, die Berechnungsnummer, der Dienstnehmer sowie der Monat, in dem die Berechnung gestartet worden ist. In diesem Beispiel im Reiter "Berechnungsgenerator" sehen Sie die Berechnungsschritte für die UEL laufend und UEL Sonderzahlung: ![]() Dieses Beispiel zeigt die Einstellungen der Lohnart 1000 im Reiter "Lohnartenbewertung": ![]() Falls diese Meldung nach Aufruf der Funktion erscheint, ist ein Schließen und erneutes Öffnen des Programms "Bruttoerfassung" notwendig oder sie verwenden die Funktion "Lohnarten/Berechnungen resynchronisieren" im Menü "Extras" in der Bruttoerfassung: "Das Debugfenster kann nicht geöffnet werden, weil bereits Makros gecached sind!" ![]() | |
Lohnarten/Berechnungen resynchronisieren | Diese Funktion wird benötigt, um in der Bruttoerfassung die aktuellen Lohnarteneinstellungen zur Verfügung zu haben. Folgende Situation:
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Lohnkonto ansehen | Mit dieser Funktion können Sie das Lohnkonto des jeweiligen Dienstnehmers aufrufen. |
Lohnset drucken | Diese Funktion ermöglicht den Ausdruck des Lohnsets des jeweiligen Dienstnehmers. Die Lohnsets können aber auch für alle Dienstnehmer gedruckt werden. Das Programm "Abrechnung durchführen" wird dabei automatisch gestartet (der Abrechnungsstatus wird auf "L" gesetzt). |
Tage initialisieren Firma | Mit dieser Funktion kann eine Neuberechnung der Kalender-, LSt-, SV- und BV-Tage für alle Dienstnehmer ausgelöst werden. |
Mit dieser Funktion kann man auch aktivieren, falls man im Vormonat keine Abrechnung hatte. Beispielsweise beginnt ein Neukunde im Oktober mit der Parallelabrechnung. Die Lohnverrechnung wird erst im Jänner des darauffolgenden Jahres mit der NTCS durchgeführt. Mit dieser Funktion kann der Anwender im Oktober aktivieren. Die Monate Oktober bis Dezember können parallel oder für Übungszwecke abgerechnet werden und danach folgt die Jahresumstellung. Die Funktion prüft zuerst, ob es Dienstnehmer mit einem Abrechnungsstatus in einem Monat oder einem anderen Jahr gibt und bricht in diesen Fällen ab. Dadurch wird sichergestellt, dass die Funktion bei irrtümlicher Anwendung keine Schäden anrichtet. | |
LSt-Tarifsenkung 2022 rückwirkend anwenden | Diese Funktion steht nur im Jahr 2022 zur Verfügung: Das Feld "alte unterjährige Gesetzesregelung anwenden" wird in allen Vormonaten des Jahres und im Basiseinstellungsmonat für alle Dienstnehmer der erfassten DV-Firma auf "Nein" geändert. Zusätzlich wird der Abrechnungsstatus angepasst. "A" in Aufrollungsmonaten und "0" im aktuellen Monat. Austritte in Vormonaten werden von der Funktion nicht berücksichtigt. Es wird ein Hinweis ausgegeben, bei welchen Dienstnehmern in welchen Monaten die Änderung nicht durchgeführt werden konnte, sodass manuelle Korrekturen zielgerichtet durchgeführt werden können. Diese Funktion ist nur dann anzuwenden, falls die alte unterjährige Gesetzesregelung aufgrund der Lohnsteuer-Tarifsenkung vom Jahr 2022 weiterhin genutzt wurde. |
Diese Funktion steht nur dann zur Verfügung, wenn
Ist dies alles erfüllt und die Funktion wird ausgeführt, dann werden die Tage des aktuellen Monats um die Tage aller vergangenen Monate bis zum Eintritt initialisiert. Im aktuellen Monat wird der Abrechnungsstatus 0 und in allen Vormonaten zurück bis zum Eintrittsmonat wird der Abrechnungsstatus A erzeugt. | |
Vorjahresschnittbasis § 68 (2) für 2026 anpassen | Diese Funktion steht nur im Jahr 2026 zur Verfügung. Ab dem Jahr 2026 gelten im Vergleich zu davor andere gesetzliche Grenzen für den § 68 (2) EStG. Diese Funktion simuliert die im Vorjahr abgerechneten Lohnarten und prüft, wie viele nach den neuen Gesetzeswerten frei nach § 68 (2) abgerechnet werden hätten können. Die Differenz wird in der Schnittverwaltung in einer eigenen Zeile eingetragen. Weitere Details zu dieser Funktion sind den Neuerungen 2026 Kapitel Anpassung von Schnittwerten aus dem Vorjahr zu entnehmen. |
Vorjahresschnittbasis §68 (1), (2) für 2024 anpassen | Diese Funktion steht nur im Jahr 2024 zur Verfügung. Ab dem Jahr 2024 gelten im Vergleich zu davor andere gesetzliche Grenzen für den § 68 (1) bzw. (2) EStG. Diese Funktion simuliert die im Vorjahr abgerechneten Lohnarten und prüft, wie viele nach den neuen Gesetzeswerten frei nach § 68 (1) und (2) abgerechnet werden hätten können. Die Differenz wird in der Schnittverwaltung in einer eigenen Zeile eingetragen. Weitere Details zu dieser Funktion sind den Neuerungen 2024 Kapitel 9.3 Anpassung von Schnittwerten aus dem Vorjahr zu entnehmen. |
Vorjahresschnittbasis §68 (1), (2) für 2024 anpassen (inkl. pfl. ÜStd-/MStd-Zuschlag) | Diese Funktion steht nur im Jahr 2024 zur Verfügung. Der Unterschied zur Funktion "Vorjahresschnittbasis §68 (1), (2) für 2024 anpassen" liegt darin, dass diese Funktion in der Simulation auch die als Lohnsteuer laufend abgerechneten Zuschläge wie § 68 (2) bewertet, sodass die nun höhere maximale Menge an Überstunden nach § 68 (2) ausgeschöpft werden kann. Die Funktion berücksichtigt nur jene Zuschläge, deren Lohnartenbezeichnung der exakten Bezeichnung des aktuellen BMD Standard entsprechen. Weitere Details zu dieser Funktion sind den Neuerungen 2024 Kapitel 9.3 Anpassung von Schnittwerten aus dem Vorjahr zu entnehmen. |
Familienbonus Plus rückwirkend neu berechnen (ohne Austritte) | Diese Funktion steht nur in einigen Lohnjahren zur Verfügung. Jahr 2024 Da der ab 2024 geltende Familienbonus Plus für Kinder ab 18 Jahre erst nach dem Vorupdate 26.45 eingelangt ist, wird in der Bruttoerfassung für 2024 diese Funktion zur Verfügung gestellt, womit der FABO+ nochmals für alle Vormonate bzw. für den aktuellen Monat ermittelt werden kann. Die Funktion ist je Firma aufrufbar. Ist keine Firma in der Bruttoerfassung ausgewählt, kommt folgender Hinweis: "Wählen Sie zuerst eine Firma aus!". Zusätzlich kann je Abrechnungskreis eingeschränkt werden. Berücksichtigt werden jeweils nur Dienstnehmer mit dem Abrechnungsstatus 0 der selektierten Firma und des etwaig hinterlegten Abrechnungskreises. Idealerweise wird diese Funktion direkt nach der Lohnartenaktivierung gestartet und pro Firma ausgeführt. Insofern kann ein Steuerberater pro Firma festlegen, wann die Aufrollung bzw. Neubewertung des FABO+ Betrages erfolgen soll. Jahr 2022 Berücksichtigt werden jeweils nur Dienstnehmer mit dem Abrechnungsstatus 0 der selektierten Firma und des etwaig hinterlegten Abrechnungskreises. Idealerweise wird diese Funktion direkt nach der Lohnartenaktivierung gestartet und pro Firma ausgeführt. Insofern kann ein Steuerberater pro Firma festlegen, wann die Aufrollung bzw. Neubewertung des FABO+ bzw. AVAE-Betrages erfolgen soll. |
Familienbonus Plus rückwirkend neu berechnen (nur Austritte) | Diese Funktion steht nur in einigen Lohnjahren zur Verfügung. Jahr 2024 Da der ab 2024 geltende Familienbonus Plus für Kinder ab 18 Jahre erst nach dem Vorupdate 26.45 eingelangt ist, wird in der Bruttoerfassung für 2024 diese Funktion zur Verfügung gestellt, womit der FABO+ nochmals für alle Vormonate bzw. für den aktuellen Monat ermittelt werden kann. Die Funktion ist je Firma aufrufbar. Ist keine Firma in der Bruttoerfassung ausgewählt, kommt folgender Hinweis: "Wählen Sie zuerst eine Firma aus!". Zusätzlich kann je Abrechnungskreis eingeschränkt werden. Mit dieser Funktion wird für bereits in einem Vormonat ausgetretene Dienstnehmer die Aufrollung des FABO+ im Jahr 2024 initiiert. Die Funktion berücksichtigt alle Beschäftigungen, die bereits in einem Vormonat ausgeschieden sind. Dienstnehmer, die im aktuellen Monat ausgetreten sind oder bereits ein zukünftiges Austrittsdatum hinterlegt haben, werden mit der Funktion "Familienbonus Plus/AVAE-Betrag rückwirkend neu berechnen (ohne Austritte)" abgedeckt. Jahr 2022 Mit dieser Funktion wird für bereits in einem Vormonat ausgetretene Dienstnehmer die Aufrollung des FABO+/AVAE im Jahr 2022 initiiert. Die Funktion berücksichtigt alle Beschäftigungen, welche bereits in einem Vormonat ausgeschieden sind. Dienstnehmer, die im aktuellen Monat ausgetreten sind oder bereits ein zukünftiges Austrittsdatum hinterlegt haben, werden mit der Funktion "Familienbonus Plus/AVAE-Betrag rückwirkend neu berechnen (ohne Austritte)" abgedeckt. |
![]() | Nacherfassung eines zu spät gemeldeten Eintritts im laufenden Jahr Sie stehen mit der laufenden Abrechnung im Juli und erfahren, dass ein Dienstnehmer bereits mit 01. Mai begonnen hat. In der Bruttoerfassung im Monat Juli stehend wird der Dienstnehmer aufgerufen und Sie erhalten folgende Meldung: "Achtung: Dienstnehmer <Firmennr/DN-Nr (DV-Nr)>: Hinweis, ein Vormonat ist noch nicht korrekt erfasst/abgerechnet. Das ist ungültig. Kontrollieren Sie die Lohn-Basiseinstellungen!" ![]() Diese Meldung mit "Ok" bestätigen und unter "Extras" die Funktion "Nacherfassung eines zu spät gemeldeten Eintritts" ausführen. ![]() Warnung: "Wollen Sie die Funktion "Nacherfassung eines zu spät gemeldeten Eintritts" wirklich für Dienstnehmer <DV-Firma>/<MA-Nummer> (<DV>) - Dienstnehmername ausführen?" Diese Meldung mit "Ja" bestätigen. ![]() Dadurch erhält der Dienstnehmer im laufenden Monat den Status "0" und in den Vormonaten bis zum Beginndatum den Status "A". Jetzt kann mit der Funktion "Aufrollung" die Abrechnung der einzelnen Monate erfasst werden. ![]() |
![]() | Der Dienstnehmer muss vor dem Ausführen der Funktion den Status "." in allen Monaten haben. |
![]() | Nacherfassung eines zu spät gemeldenten Eintritts für das Vorjahr Sie stehen mit der laufenden Abrechnung im Februar 2026 und erfahren, dass ein Dienstnehmer bereits am 1. Oktober 2025 begonnen hat. Wechseln Sie in den Lohn-Basiseinstellungen in das Jahr 2025, Monat 12. Der Dienstnehmer wird im Dienstnehmerstamm mit seinen Daten und Beginn per 1. Oktober 2025 im Lohnjahr 2025 angelegt und die Anmeldung wird erstellt. In der Bruttoerfassung im Monat 12 stehend wird der Dienstnehmer aufgerufen und Sie erhalten die Meldung: "Dienstnehmer <DV-Firma>/<MA-Nummmer>(<DV>): Hinweis, ein Vormonat ist noch nicht korrekt erfasst/abgerechnet. Kontrollieren Sie die Lohn-Basiseinstellungen! ![]() Diese Meldung mit "Ok" bestätigen. Unter "Extras" die Funktion "Nacherfassung eines zu spät gemeldeten Eintritt" aufrufen. ![]() Warnung: "Wollen Sie die Funktion "Nacherfassung eines zu spät gemeldeten Eintritts" wirklich für Dienstnehmer <DV-Firma>/<MA-Nummer> (<DV>) ausführen?" Diese Meldung mit "Ja" bestätigen. ![]() Dadurch erhält der Dienstnehmer im Monat 12 den Status "0" und in den Vormonaten bis zum Beginndatum den Status "A". Jetzt kann mit der Funktion "Aufrollung" die Abrechnung der einzelnen Monate erfasst werden. ![]() |
![]() | Die Funktion "Tage neu berechnen" kann je Dienstnehmer verwendet werden, wenn
Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da alle nicht geschützten Lohnarten ("vor Neuberechnung schützen" oder "vor Änderung schützen") neu durchgerechnet werden. |
![]() | Eine Änderung im Dienstnehmerstamm würde, wenn der Dienstnehmer nicht noch einmal abgerechnet wird, im laufenden Monat nicht mehr berücksichtigt werden. Eine solche Änderung würde erst ab dem nächsten Monat gelten. |

oder F6. Führen Sie die gewünschte Änderung durch und schließen Sie mit "Speichern und Schließen" ab. Die Änderung wirkt sich sofort auf die Abrechnung aus, d. h., sie ist ab diesem Monat gültig. ![]() | Wenn Sie statt der Funktion "Bearbeiten" die Funktion "Aufrollung Monatsfeld" wählen, kann der veränderte Wert gleich für mehrere Monate aufgerollt werden (siehe Stammdatenaufrollung). |
![]() | Mit der Jahresumstellung 2025 auf 2026 erfolgt eine automatische Anpassung Bezug nehmend auf § 68 (2) EStG. Ab dem Lohnjahr 2026 haben die ursprünglichen Gesetzeswerte betreffend maximal 10 Stunden bzw. bis € 120,00 steuerliche Begünstigung wieder ihre Gültigkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines neuen Feldes, das hier zu finden ist: LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Divers" → Feld "Abrechnungsmethode" LOHN → Bruttoerfassung → Monatsstammdaten → Reiter "Divers" → Feld "Abrechnungsmethode" Werden Überstunden monatsversetzt abgerechnet, dann ist dieses Feld im Lohnjahr 2026, Abrechnungsmonat 1 manuell auf die Ausprägung "Gesetzeswerte § 68 (2) von 2025 verwenden" anzupassen. Wurde die Abrechnung endverspeichert, muss das Feld "Abrechnungsmethode", bei den entsprechenden Dienstnehmern, wieder auf den Wert "-" gestellt werden! |
im rechten unteren Bereich 

![]() | In diesem Beispiel wurde im April die Lohnart "Gehalt" mit € 2.500,00 abgerechnet und endverspeichert. Von Mai aus soll nun das April-Gehalt auf € 2.600,00 korrigiert werden. Wenn Sie die Aufrollung für April aktivieren, sehen Sie das Gehalt, das ursprünglich abgerechnet worden ist. ![]() Um das Gehalt zu ändern, markieren Sie die Lohnart und drücken "F6 - Bearbeiten". Ändern Sie nun den Betrag von € 2.500,00 auf € 2.600,00. Anschließend können Sie die Aufrollung mit ESC oder dem Minus-Icon verlassen. Sie befinden sich wieder im laufenden Abrechnungsmonat und können die Lohnverrechnung wie gewohnt fortsetzen. |
![]() | Geben Sie auch bei Aufrollungen immer den aktuellen Wert ein, nie die Differenz! Eine Ausnahme bilden addierend gesteuerte Lohnarten. Hier werden nur Differenzen eingegeben. (Addierend gesteuerte Lohnarten werden in der Spalte "Kz" durch ein Plus-Symbol ( ) gekennzeichnet.) |






![]() | Im nächsten Beispiel soll das Gehalt eines Dienstnehmers im laufenden Monat und für die vergangenen Monate von € 2.000,00 auf € 2.100,00 erhöt werden. Nachdem das neue Gehalt im laufenden Monat erfasst worden ist, wird im Feld "Auswahl" ein * (Stern) erfasst. Damit öffnet sich das Fenster "Aufrollung-LA", in dem die Von-/Bis-Monate und die Aufteilung ausgewählt werden können. ![]() ![]() Bei der Aufteilung mit Ausprägung "Nein" wird der erfasste Betrag (€ 2.100,00) in jeden Monat gerollt und überschreibt den alten Wert. |
![]() | Ist eine Prämie von € 800 auf die ersten fünf Monate aufzuteilen, so muss – wie gewohnt – zunächst die Prämie von € 800 im laufenden Monat eingegeben werden. Nach Eingabe des Betrags starten Sie die Funktion "Aufrollung-LA" über die Erfassung eines "*" (Stern) im Feld "Auswahl". Es ist der Zeitraum mit den Werten 1 bis 5 zu befüllen und bei dem Feld "Aufteilung" die Ausprägung "je Monat" auszuwählen. Der Dienstnehmer erhält so jeden Monat rückwirkend eine Prämie von € 160,00. ![]() ![]() Soll die aufgeteilte Lohnart wieder gelöscht werden, müssen Sie im jeweiligen Monat über die Funktion "Aufrollung" einsteigen und die Lohnart löschen. Alternativ steht Ihnen im LOHN → Abrechnung → Bruttoerfassung → Funktionen → Globale Lohnarten → Globale Lohnartenlöschung zur Verfügung. |
![]() | Die Funktion Aufrollung-LA steht in Aufrollungsmonaten 13 bis 24 nicht zur Verfügung. |
![]() | Aufrollungen können, abhängig von der Parametereinstellung im Programm Lohnset drucken, entweder mit der laufenden Abrechnung auf einem Lohnset oder auf getrennten Lohnsets ausgewiesen werden. |
![]() | Eine Prämie wird für den Monat Jänner mit € 100,00, Februar mit € 50,00 und März mit € 150,00 rückwirkend aufgerollt. Die Aufrollung wird wie folgt auf dem Lohnset dargestellt:
|

![]() | In diesem Beispiel wird im Monat Juli rückwirkend für das ganze Jahr ein Pendlerpauschale geltend gemacht. Dazu sind zuerst im laufenden Monat das Pendlerpauschale und die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu erfassen und zu speichern. Die Anpassung kann direkt im LOHN → Abrechnung → Bruttoerfassung → Funktion "Monatsstammdaten" erfolgen. Anschließend ist das Feld "Pendlerpauschale" mit einem Klick anzuwählen, sodass das Feld sich gelb einfärbt, und die Funktion "Aufrollung Monatsfeld" zu starten. Im nächsten Fenster kann der erfasste Wert für den laufende Monat mit der Funktion "Wert auf alle Monate kopieren" auf alle bereits abgerechnete Monate kopiert werden. ![]() |
![]() | Aufgerollt werden können nur Felder, die auch monatlich abgespeichert werden. In allen anderen Fällen erhalten Sie folgende Meldung: "Mit dieser Funktion können nur monatliche Stammdaten verändert werden." ![]() Stammdaten-Aufrollungen können jederzeit während des Jahres entweder für einen bestimmten Monat oder für mehrere Monate bzw. ein ganzes Jahr durchgeführt werden. |
![]() | Wird das Pendlerpauschale von "Nein" auf eine andere Ausprägung aufgerollt, dann wird das Feld "Aliq. Pendlerpauschale" automatisch auf 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)" gestellt und auch rückwirkend bis Jänner gerollt, sodass die Daten in sich schlüssig sind. Ggf. muss dieses Feld manuell für die Vormonate angepasst werden. Zuletzt muss noch das Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" auf gleiche Weise aufgerollt werden. Die Felder Pendlerpauschale, Aliq. Pendlerpauschale und Km Wohnung/Arbeitsstätte sollten immer zu dritt und in sich schlüssig bearbeitet und in diesem Fall aufgerollt werden. |
![]() | Die Aufrollung und die steuerliche Veränderung können bereits vor Durchführung der Abrechnung (des Abrechnungsstapels) in der Bruttoerfassung über die Funktion Netto-Vorschau nachvollzogen werden. ![]() |

![]() | Die erfassten Hinweise werden am Lohnset in einem eigenen Abschnitt unter dem Auszahlungsbetrag angedruckt. ![]() |
gelangen Sie in die Netto-Vorschau. Sie zeigt den Weg vom Brutto- zum Nettobetrag bzw. Auszahlungsbetrag mit sämtlichen Abgaben und Lohnnebenkosten. 

Ist | (Aktueller) Betrag nach einer eventuellen Aufrollung von einem späteren Monat in diesen Monat |
Original | (Ursprünglicher) Betrag ohne etwaige Aufrollungen |
Original + Aufrollung | (Ursprünglicher) Betrag inkl. Aufrollungen, die von diesem Monat für einen früheren Monat durchgeführt werden |
Aufrollung | Aufrollungen in Summe, die von diesem Monat in frühere Monate durchgeführt werden |
![]() | Klickt man beispielsweise auf SV Beitrag lfd, zeigt die Detailansicht die einzelnen Lohnarten, die in die SV-BMGL einfließen, die SV-Tage und den SV-Prozentsatz, die/der für die Berechnung herangezogen werden, an. ![]() Auch die Berechnung des J/6 wird aufgeschlüsselt dargestellt und ist somit gut nachvollziehbar. ![]() |
![]() | In der Netto-Vorschau sind die Daten des Dienstverhältnisses zu sehen, das gerade abgerechnet wird. Das heißt, es ist durchaus möglich, dass hier ein SV-Prozentsatz angezeigt wird, der unter Berücksichtigung mehrerer Dienstverhältnisse abweicht. Die Berechnung erfolgt korrekt. |

| Anwendungsart | In diesem Feld legen Sie fest, ob es sich beim gewünschten Netto um das neue Gesamtnetto oder eine Nettoerhöhung handelt. |
| Gewünschtes Netto | Eingabe des gewünschten Nettobetrags (Gesamtnetto oder Nettoerhöhung) |
Änderungslohnart | Hier erfassen Sie die Lohnart, die an die Änderung angepasst werden soll. |
Änderung von | Entscheiden Sie in diesem Feld, ob der Betrag bzw. der Satz oder die Menge der Lohnart angepasst werden soll. |
Inkl. Neuberechnung bei Abrechnung | Wird dieses Feld auf "Ja" gesetzt und werden in der Bruttoerfassung zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen durchgeführt (es wird beispielsweise eine Prämie hinzugefügt), wird bei der nächsten Abrechnung oder der Funktion "Netto ansehen" trotzdem das zuvor erfasste "gewünschte Netto" berechnet. Um dies zu ermöglichen, wird die LA 7990 "Gewünschtes Netto" in der Bruttoerfassung erzeugt. |
![]() | In diesem Beispiel soll sich das Gehalt so anpassen, dass sich inklusive 15 (bereits erfasster) Überstunden ein Netto von € 2.200,00 ergibt. ![]() |





Soll die Erfassung der monatlichen Bezüge getrennt nach Abrechnungskreisen erfolgen, muss dieser Parameter auf "Ja" gestellt werden. Hinweis
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - Nein 1 - Ja | |||
Mit diesem Parameter können Sie festlegen, wie beim Aufruf des nächsten bzw. vorherigen Dienstenehmers mit STRG+ bzw. STRG- oder den Pfeiltasten sortiert werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 1 - Nach Nummern 2 - Nach Name 3 - Nach Stammkostenstellen | |||
Soll ein Sonderzahlungslauf gesetzt werden, muss an dieser Stelle eine Akontolohnart hinterlegt werden, damit der Netto-Auszahlungsbetrag der Sonderzahlung bei der endgültigen Monatsabrechnung in Abzug gebracht werden kann. | |||
Werden Lohnarten, die in die Schnittberechnung einfließen, aufgerollt (z. B. Überstunden) und soll sich diese Aufrollung automatisch auf die ausbezahlten Schnitte (z. B. Urlaubs-Schnitt, Feiertags-Schnitt ...) in den Vormonaten auswirken, muss dieser Parameter auf "Ja" stehen. 0 - Nein: Bei dieser Ausprägung erfolgt keine automatische Bewertung der Schnittlohnarten. Soll der Parameter auf diese Ausprägung eingestellt werden, so ist die rechtliche und fachliche Korrektheit der Schnittabrechnung vom Anwender zu verifizieren. 1 - Ja: Die automatische Bewertung der Schnittlohnarten erfolgt. Beispiel
| |||
An dieser Stelle können Sie die Erfassungsvariante in der Bruttoerfassung festlegen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - ohne KORE 1 - mit KORE | |||
Abhängig von diesem Parameter wird in der Bruttoerfassung bei einem Dienstnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen entweder gleich auf das Hauptdienstverhältnis verzweigt oder der Suchdialog geöffnet. 1 - Immer Haupt-DV 2 - Suchfenster, falls mehrere DV's im Monat vorhanden | |||
Mit diesem Parameter kann das Verhalten der Funktion Importpuffer entleeren gewählt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 1 - Normal: Der Importpuffer wird nur dann entleert, wenn noch kein Dienstnehmer den Abrechnungsstatus L in aktuellen Monat hat (Ausnahme: Sonderzahlungslauf). 2 - Erweitert: Es erscheint eine Abfrage, ob der Abrechnungsstatus L ignoriert werden soll. | |||
Bei freien Dienstnehmern wird automatisch mit der Lohnartenaktivierung für die Firma die Lohnart 7610 "Abrechnung ohne Bezug" in die Bruttoerfassung geschrieben. Dadurch wird bei der Abrechnung eine mBGM ohne Verrechnung erzeugt. Die Erstellung der mBGM ohne Verrechnung kann für Dienstnehmer im SV-Bereich der Erwachsenenbildung über diesen Parameter deaktiviert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - Nein 1 - Ja | |||
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Bildungskarenz" gerechnet werden soll. 0 - Nein 1 - Ja (Standardausprägung) Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet. Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird. Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden. Bildungskarenz Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Familienhospizkarenz Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben. Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden. Daraus folgt: Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen! Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden. | |||
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat" gerechnet werden soll. 0 - Nein (Standardausprägung) 1 - Ja Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet. Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird. Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden. Bildungskarenz Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Familienhospizkarenz Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben. Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden. Daraus folgt: Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen! Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden. | |||
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Diverse Ruhezeit" gerechnet werden soll. 0 - Nein (Standardausprägung) 1 - Ja Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet. Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird. Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden. Bildungskarenz Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Familienhospizkarenz Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben. Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden. Daraus folgt: Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen! Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden. | |||
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Familienzeit/Papamonat" gerechnet werden soll. 0 - Nein (Standardausprägung) 1 - Ja Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet. Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird. Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden. Bildungskarenz Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Familienhospizkarenz Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben. Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden. Daraus folgt: Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen! Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden. | |||
Mit diesem Parameter kann eingestellt werden, ob die DGA (Wiener Dienstgeberabgabe U-Bahn-Steuer) bei Dienstverhältnissen mit Ruhendstatus "Karenz (freiwillig)" gerechnet werden soll. 0 - Nein (Standardausprägung) 1 - Ja Jede Ruhendart muss separat betrachtet werden, ob ein gesetzlicher Anspruch besteht oder nicht. Wenn es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, wird die U-Bahn-Steuer nicht gerechnet, wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, wird die U-Bahn-Steuer gerechnet. Laut § 3 lit. g 2. Satz Wiener Dienstgeberabgabegesetz sind Dienstverhältnisse von der Abgabe während der Zeit befreit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird. Dem entsprechend muss die Definition der jeweiligen Karenz genau analysiert werden. Bildungskarenz Lt. § 11 Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz-AVRAG können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Familienhospizkarenz Lt. § 14a Abs. 1 AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum verlangen. Der Arbeitgeber kann gem. Abs. 3 Klage gegen die Wirksamkeit der Maßnahme beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erheben. Während aus der Textierung "können... vereinbaren" die Bildungskarenz eindeutig als eine freiwillige Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu interpretieren ist, kann aus der Textierung "kann... verlangen" bei der Familienhospizkarenz eine Anspruchsberechtigung herausgelesen werden. Daraus folgt: Familienhospizkarenz - keine Dienstgeberabgabepflicht = keine U-Bahn-Steuer Bildungskarenz - die Wiener Dienstgeberabgabe = U-Bahn-Steuer ist in dieser Zeit weiterhin abzuführen! Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch keine U-Bahn-Steuer gerechnet, da ein gesetzlicher Anspruch besteht:
Bei folgenden Ruhendstatus wird automatisch eine U-Bahn-Steuer gerechnet, da kein gesetzlicher Anspruch besteht auf:
Mit diesem Parameter kann für die in der Bezeichnung angegebene Ruhendart individuell nach eigenem Ermessen das Programmverhalten übersteuert werden. |