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Erhält ein Dienstnehmer eine Dienstwohnung, kann über die Funktion "Wohnungssachbezug" der zu berücksichtigende Betrag für die Bruttoerfassung berechnet werden. Zusätzlich wird ein Berechnungsblatt generiert, das die Berechnung des ermittelten Sachbezuges auf zwei Varianten ausweist.
Im linken Fensterbereich können die Werte zur Wohnung bzw. Unterkunft eingegeben werden. Sobald das Feld "Wohnfläche (m²)" befüllt ist, erscheint in der Dokumentenvorschau bei Variante 1 ein Wert. Jedoch wird erst mit der Erfassung eines "Mietzins" auch das Feld "Sachbezug" befüllt und eine Berechnung für die Variante 2 angestoßen.
Sind alle Felder korrekt befüllt, bestehen folgende Möglichkeiten, um den Berechnungsnachweis zu übermitteln oder aufzubewahren:
- Versand per E-Mail
- Ausdruck/Archivierung
- Speichern unter
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Folgende Felder stehen für die Erfassung des Wohnungssachbezugs zur Verfügung:
| Wohnfläche (m²) | Hier ist die Anzahl in Quadratmeter der Wohnung zu erfassen. |
| Bundesland | In diesem Feld muss das jeweilige Bundesland definiert werden.
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| Mietwohnung | Hier legen Sie fest, ob es sich um eine Mietwohnung handelt. |
| Mietzins | Der erfasste Betrag im Feld "Mietzins" ist ausschlaggebend für die Ermittlung des Wohnungssachbezugs. |
Kostenbeitrag (monatlich) | Erfolgt seitens des Dienstnehmers ein monatlicher Kostenbeitrag, ist dieser hier zu erfassen. |
Substandard | Entspricht die Wohnung nicht dem üblichen Mindeststandard, ist dieses Feld auf "Ja" zu stellen. |
Hausbesorger, Portier | Handelt es sich bei dem Dienstnehmer um einen Hausbesorger oder Portier, muss dieses Feld entsprechend befüllt werden. |
DN trägt Betriebskosten | Kommt der Dienstnehmer für die Betriebskosten auf, muss dieses Feld auf "Ja" gestellt werden. |
Betriebskosten | Dieses Feld wird nur freigeschaltet, sofern es sich um eine Mietwohnung handelt und das Feld "DN trägt Betriebskosten" mit der Ausprägung "Ja" versehen ist. |
DG trägt Heizkosten | Kommt der Dienstgeber vollständig oder anteilig für die Heizkosten auf, ist dieses Feld auf "Ja" zu stellen.
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Heizkosten (gesamt) | Dieses Feld kann nur dann befüllt werden, sofern das Feld "DG trägt Heizkosten" mit der Ausprägung "Ja" versehen ist. Anhand des Feldes "Wohnfläche (m²)" und des pauschalen Heizkostensatzes (EUR 0,58/m² – Stand 09/2025) errechnet sich ein entsprechender Betrag. Es besteht die Möglichkeit, diesen manuell zu übersteuern.
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Heizkosten (Dienstnehmer) | Trägt der Dienstgeber die Heizkosten, wird dieses Feld für den Heizkostenanteil des Dienstnehmers freigeschaltet.
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Lebensmittelpunkt | Für Wohnungen bis 45 m² wird dieses Feld aktiviert. Bei größeren Wohnungen ist hier keine Eingabe möglich.
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Überlassung max. 12 Monate | Für Wohnungen von mehr als 35 m² bis 45 m² steht diese Feld zur Verfügung. Wird die vorgegebene Spanne unter- oder überschritten, ist keine Eingabe möglich.
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Sachbezug | Je nachdem, welche Einstellungen zuvor getroffen worden sind, wird hier der Wert des Sachbezugs der Variante 1 oder 2 ausgewiesen.
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Lohnart | Über die Funktion F4  kann aus den bereits bestehenden Sachbezugslohnarten ausgewählt werden.
Hinweis | Hier stehen nur jene Lohnarten zur Verfügung, die im Feld Sachbezug (20%-Regel) die Pflichtigkeit "Ja (Kfz)" ausweisen. |
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Hinweis | Bitte achten Sie auf die korrekte Pflichtigkeit bei der Lohnart "Sachbezug Wohnung". Unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Reiter "Pflichtigkeit" → Feld "Sachbezug" MUSS die Ausprägung "Ja (Wohnraum)" ausgewählt werden.
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Achtung! | Wird die Funktion "Wohnungssachbezug" in der Bruttoerfassung gestartet, ohne zuvor über die Einstiegsfelder einen Dienstnehmer ausgewählt zu haben, wird folgender Hinweis ausgegeben:
"Überleitung der Sachbezugslohnart nicht möglich: Kein Dienstnehmer in der Bruttoerfassung ausgwählt."
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Achtung! | Werden in der Wohnungssachbezug-Schablone negative Werte erfasst, wird folgende Meldung ausgegeben:
"Feldname: Ungültige Eingabe!"
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Im rechten Fensterbereich wird die Berechnung des Wohnungssachbezugs in zwei Varianten veranschaulicht.
Handelt es sich bei der Unterkunft um eine Mietwohnung (Feld "Mietwohnung" steht auf "Ja"), erfolgt ein Vergleich zwischen Variante 1 und Variante 2. Hier wird immer der höher errechnete Wert als Sachbezug herangezogen.
Geht es um keine Mietwohnung (Feld "Mietwohnung" steht auf "Nein"), wird immer der Wert von Variante 1 herangezogen.
Hinweis | Bei jeder Erfassung oder Anpassung der Werte in der Wohngssachbezug-Schablone wird automatisch eine Neuberechnung angestoßen. |
Hinweis | Vorgaben zur Berechnung für Variante 1 oder Variante 2 stehen online bei der ÖGK und der WKO zur Verfügung. (Stand 09/2025) |
Um den Berechnungsnachweis aufzubewaren oder zu versenden, stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Versand per E-Mail
- Ausdruck in Papierform
- Archivierung in das BMD Archiv über den Button "Ausdruck"
- Speichern auf einem beliebigen Laufwerk
Die aufgezählten Varianten sind in der linken oberen Ecke in der Dokumentenvorschau zu finden.
Mit der Übernahme des Wohnungssachbezugswerts wird auf Basis der ausgewählten Sachbezugslohnart eine Datensatzzeile in der
Bruttoerfassung generiert.
Hinweis | Unabhängig davon, ob die Sachbezugslohnart mit dem ermittelten Wert bereits in die Bruttoerfassung übernommen worden ist oder nicht, wird die Wohnungssachbezug-Schablone nach jedem Schließen des Fensters geleert. Die zuvor erfassten Werte werden auch nach erfolgter Übernahme nicht in der Schablone gespeichert. |
Sind die Werte über die Wohngssachbezug-Schablone korrekt erfasst worden, erfolgt durch "Übernehmen" die automatische Überleitung der ausgewählten Lohnart in die Bruttoerfassung. Diese ist im Importpuffer mit dem Quellkennzeichen "Sachbezug" ersichtlich.
Die erfassten Werte sind in der Bruttoerfassung unter Funktionen → Importpuffer →
Importpuffer ansehen → Quelle "Sachbezug" → Combobox "Übernommen" einzusehen.

Wenn die Wohnungssachbezug-Schablone im Monat 13-24 gestartet wird, erfolgt zwar die Berechnung des Sachbezugs korrekt, aber mit der Übernahme wird folgende Meldung ausgegeben:
"Überleitung der Sachbezugslohnart nicht möglich: Überleitung ist nur für die Monate 1 bis 12 verfügbar."
Wird die Wohungssachbezug-Schablone über einen Aufrollmonat angesprochen und auf "Übernehmen" geklickt, kommt folgender Hinweis:
"Überleitung der Sachbezugslohnart nicht möglich: Überleitung ist für Aufrollungen nicht verfügbar."
Soll eine Aufrollung für das laufende Abrechnungsjahr aus den Monaten 13-24 vorgenommen werden, kann die Ermittlung des Sachbezugs in der Bruttoerfassung unter Funktionen
→ Sachbezüge
→ Wohnungssachbezug erfolgen.
Die tatsächliche Aufrollung für den entsprechenden Zeitraum des Wohnungssachbezugs kann unter Funktionen → Globale Lohnarten →
Globale Lohnarteneingabe durchgeführt werden.
Alternativ kann die Erfassung der Lohnart wie gewohnt über eine
Aufrollung im jeweiligen Monat manuell erfolgen.