
Lohnverrechnung
→ Abrechnungen
→ Bruttoerfassung
→ Aufrollung
Sollen Lohnarten bereits endverspeicherter Monate erfasst, verändert oder gelöscht werden, so ist das mit der Funktion "Aufrollung" bzw. in diesem Fenster möglich.
Nach Eingabe des entsprechenden Monats öffnet sich das Abrechnungsfenster des Aufrollungsmonats, in dem alle bei diesem Dienstnehmer ursprünglich abgerechneten Lohnarten zu sehen sind. Sie können nun, wie im laufenden Monat, alle Bezüge verändern bzw. löschen oder auch neue Bezüge erfassen.
Beispiel | In diesem Beispiel wurde im Jänner das Gehalt mit € 2.800,00 abgerechnet und endverspeichert. Von Februar aus soll das Jänner-Gehalt auf € 3.000,00 korrigiert werden. Wird die Funktion "Aufrollung" gestartet, öffnet sich das Abrechnungsfenster von Jänner und man sieht, mit welchen Beträgen sämtliche Lohnarten ursprünglich abgerechnet worden sind. Die Änderung kann nun einfach mit "F6 - Bearbeiten" oder "F5 - Erfassen" durchgeführt werden.
|
Hinweis | Sollte ein Dienstnehmer mehrere Dienstverhältnisse in einem Monat haben, so ist es notwendig, das korrekte Dienstverhältnis auszuwählen. Dies ist möglich, wenn mit F4 die Auswahl aufgerufen wird. Im folgenden Fenster wird das korrekte Dienstverhältnis ausgewählt und übernommen.
Soll bei Dienstnehmerin 6 z. B. das Ende des Mutterschutzes geändert werden, so wählen Sie Dienstnehmerin 6 und Dienstverhältnis 2 und übernehmen den Datenatz. Dann können Sie in der Bruttoerfassung weiterarbeiten.
|
Soll eine Aufrollung zum Jahresende nach dem Monat 12 erfolgen, kann dies über die fiktiven Monate 13-24 durchgeführt werden.
Essenziell dafür ist, dass der Monat 12 endverspeichert wurde. Im Anschluss daran kann in den
Lohn-Basiseinstellungen in den nächsthöheren Monat gewechselt werden und wie auch unterjährig eine Aufrollung für den entsprechenden Monat angestoßen werden.
Auswertungsstapel können wie gewohnt aus dem Aufrollmonat ausgeführt werden!
Hinweis | Nach Eingabe der Firmennummer muss das korrekte Dienstverhältnis des Dienstnehmers eingegeben werden, für das die Aufrollung durchgeführt werden soll.
Bei einem Dienstverhältnis, das bis in den vorangegangenen Monat abgerechnet und endverspeichert worden ist, kann im laufenden Monat abgerechnet bzw. in die vorangegangenen Monate aufgerollt werden.
Bei einem Dienstverhältnis, das aufgrund eines Ruhend-Status in einem Vormonat beendet worden ist, erscheint folgende Meldung, wenn eine Erfassung erfolgen soll: "Das Dienstverhältnis des Dienstnehmers <MA-Nummer> (<DV-Nummer>) ist bereits beendet! Trotzdem Erfassungen zulassen?"
Wird diese Meldung mit "Ja" bestätigt, so ist eine Aufrollung in einen abgerechneten Monat möglich.
|
Tritt ein Dienstnehmer aus, so kann das Dienstverhältnis aus einem Folgemonat aufgerollt werden. Es ist wie zuvor beschrieben vorzugehen und im Anschluss wie gewohnt die Abrechnung durchzuführen.
Auf dem Lohnset ist nun die Differenz aus dem ursprünglichen und dem neu erfassten Wert ersichtlich. Für diesen Dienstnehmer wird die Überweisung durchgeführt.
Sollte für den Dienstnehmer nochmals in der Bruttoerfassung im selben Monat eine Aufrollung erfolgen, so erscheint folgende Abfrage:
"Der Dienstnehmer XY (DV: XX) wurde bereits überwiesen!
Hat der Dienstnehmer das Geld schon erhalten und wird die Abrechnung geändert, so muss dieser Betrag mit einer Akontolohnart abgezogen werden!
Falls der Dienstnehmer mehrere Dienstverhältnisse in diesem Monat hat, müssen Sie das eventuell für alle Dienstverhältnisse durchführen!
Trotzdem Erfassungen zulassen?"
Möchten Sie nochmals in die Aufrollung einsteigen, so beantworten Sie die Frage mit "Ja".
Sie können nun die Änderungen durchführen. Die Akontolohnart ist in diesem Fall manuell in der Bruttoerfassung einzugeben!