
LOHN
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→ Dienstverhältnis löschen
Mit dieser Funktion wird das aktuell in der Bruttoerfassung selektierte Dienstverhältnis gelöscht, sofern dies möglich ist.
Vor dem Löschen wird eine Sicherheitsfrage gestellt:
"Es existieren etwaige Erfassungen/Abrechnungen für dieses Dienstverhältnis, trotzdem löschen?"
Erst wenn diese Frage mit "Ja" beantwortet wird, startet der tatsächliche Löschvorgang.
Es gibt einige Ausschlussgründe, wann ein Dienstverhältnis nicht gelöscht werden kann. In diesen Fällen wird der Vorgang abgebrochen und es erscheint eine entsprechende Meldung mit einem Hinweis, warum das Dienstverhältnis nicht gelöscht werden kann.
Das Dienstverhältnis kann natürlich nicht gelöscht werden, wenn es bereits in einem anderen Jahr (z. B. im Vorjahr) verwendet worden ist, da ansonsten die Abrechnungen des anderen Jahres verloren gehen würden:
"Lohndienstverhältnis wird bereits in einem anderen Jahr verwendet und kann nicht gelöscht werden!"
Das Dienstverhältnis kann natürlich auch nicht gelöscht werden, wenn es sich um das einzige Dienstverhältnis des Dienstnehmers handelt. Jeder Dienstnehmer braucht mindestens ein Dienstverhältnis. Wird der ganze Dienstnehmer nicht benötigt, dann sollte die
Löschung des Mitarbeiters bzw. des Dienstnehmers in Erwägung gezogen werden.
"Dienstverhältnis kann nicht gelöscht werden, Dienstnehmer braucht mindestens 1 Dienstverhältnis! Löschen Sie bitte den ganzen Dienstnehmer!"