Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Lohnverrechnung → BUAK → Schlechtwetter erfassen

Datum | Tag, an dem die Schlechtwetterstunden angefallen sind |
Stunden | Schlechtwetterstundenanzahl |
Ursache | Ursache der Ausfallstunden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Kostenträger | Baustelle, an der die Schlechtwetter-Stunden angefallen sind. In den Stammdaten dieses Kostenträgers sind die Adressdaten der Baustelle zu hinterlegen. Die Adressdaten der Baustelle sind Pflichtangaben bei Schlechtwettermeldungen. |
PLZ | Dieses Feld ist in der Lohnverrechnung für den Schlechtwetterantrag und in der Bilanz für die Steuererklärung (E1a, E1b, K2a, K2b, E6b), bei dort hinterlegtem Kostentyp und Kostennummer, relevant. |
Ort | Um diese Ortsbezeichnung zu ändern, wählen Sie bitte das Land und die richtige Postleitzahl. Ein Import des Orts ist auch nur bei zusätzlicher Angabe von Land und Postleitzahl möglich. |
Straße | Dieses Feld ist in der Lohnverrechnung für den Schlechtwetterantrag und in der Bilanz für die Steuererklärung (E1a, E1b, K2a, K2b, E6b) bei dort hinterlegtem Kostentyp/hinterlegter Kostennummer relevant. |
Hausnummer | Dieses Feld ist in der Lohnverrechnung für den Schlechtwetterantrag und in der Bilanz für die Steuererklärung (E1a, E1b, K2a, K2b, E6b), bei dort hinterlegtem Kostentyp und Kostennummer, relevant. |

![]() | Die Erfassung eines Kostentyps als Baustelle kann alternativ im Paket KORE erfolgen. Die Felder "Straße (ohne Hausnummer)", "Hausnummer/Postfach", "Postleitzahl" und "Ort" wurden über die Feldauswahl im Kontextmenü eingeblendet und danach gespeichert. Die Felder mit der Gemeindeauswahl für die Kommunalsteuer sowie die Höhenbaustelle können auch mit der Feldauswahl eingeblendet werden. ![]() |

![]() | Kontrollieren Sie die Voraussetzungen, wenn Sie eine der folgenden Meldungen erhalten: Mitarbeiter ist nicht schlechtwetterpflichtig! ![]() Beim Mitarbeiter ist keine BUAK-BKZ hinterlegt! ![]() |
![]() | Nicht in Anspruch genommene Stunden aus der Sommerperiode werden in der nachfolgenden Winterperiode für die Gewährung der Schlechtwetterentschädigung herangezogen. ![]() |
![]() | Reststunden aus der alten Periode werden durch die gesetzliche Neuregelung des § 4 Abs. 3 BScheEG nicht mehr in die neue Periode mitgenommen. Beginnend mit November 2026 wird eine neue "Periode 2026/2027" angelegt, die von 1.11. bis 31.10. Anwendung findet. Gleiches gilt dann auch für die Folgejahre. Pro Periode können maximal 320 ausfallende Arbeitsstunden verrechnet werden ![]() |
Anspruch bearbeiten | Es öffnet sich ein Fenster, in dem der Anspruch für die jeweilige Periode bearbeitet werden kann. ![]() |
Nächster Monat | Wechsel in den nächsten Monat |
Vorheriger Monat | Wechsel in den vorherigen Monat |
Vorheriger Dienstnehmer | Wechsel zum vorherigen Dienstnehmer |
Nächster Dienstnehmer | Wechsel zum nächsten Dienstnehmer |
Hier kann die Lohnart hinterlegt werden, mit der das Schlechtwetter abgerechnet wird. Es ist die Lohnart einzugeben, die 100 % des Schlechtwetters umfasst. Üblicherweise wird die Eingabelohnart "2400 Schlechtwetter Bau" hinterlegt, an welche die Lohnarten "2401 Schlechtwetter 60 %" und "2402 Schlechtwetter-Zuschlag" gekoppelt sind. Die Koppelung auf zwei Lohnarten ist notwendig, weil der Krankenversicherungsbeitrag aus der Differenz zwischen dem vollen Arbeitsentgelt und der 60%igen Entschädigung vom Dienstgeber allein zu tragen ist. In der Abrechnung ist dies mit der Lohnart 2402 dargestellt, die 40 % der Eingabelohnart als Basis hat. | |
Hier kann die Rundungsart festgelegt werden, wie mit halben Stunden verfahren werden soll. 1 - kaufmännisch runden 2 - abrunden 3 - aufrunden |