UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.

UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Lizenzpaket BUAK finden Sie im Themendokument BUAK-Verwaltung.



 Schlechtwetter erfassen

 Warum kann ich für einen Dienstnehmer kein Schlechtwetter erfassen?

​Im Prinzip gibt es dafür folgende mögliche Ursachen:
  • Der Dienstnehmer muss eine Tarifgruppe zugewiesen haben, die schlechtwetterpflichtig ist. Kontrollieren Sie das Feld Tarifgruppe am Reiter "Versicherung" im Programm LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.

  • Es muss sich um einen BUAK-Dienstnehmer handeln. Kontrollieren Sie das Feld Zugehörigkeit am Reiter "BUAK/PK/Insolvenz" im Programm LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.

  • Aus letztem Grund müssen beim betroffenen Dienstnehmer zudem eine BUAK-BKZ (BUAK-Betriebskennziffer) sowie ein BUAK-Arbeitsnehmerkennzeichen hinterlegt sein. Auch diese Einstellungen treffen Sie am Reiter "BUAK/PK/Insolvenz" im Programm LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.
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Weitere Informationen:
Schlechtwetter erfassen
BUAK-Verwaltung

 Wie erfasse ich die Baustelle zum Schlechtwetter?

Im Programm LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen hinterlegen Sie im Feld BUAK Baustelle den Kostentyp. Auf diesem werden Baustellen in der Kore der Firma angelegt. Meistens wird der Kostentyp "Kostenträger" verwendet.

Sobald das Programm LOHN → BUAK → Schlechtwetter erfassen verwendet wird, müssen eine Kore für die jeweilige Firma und auf dieser im jeweils gewählten Kostentyp Baustellen angelegt sein.

Auf jeder Baustelle sollte die Adresse vollständig erfasst werden. Bei einer Höhenbaustelle ist das gleichnamige Feld zu markieren, damit das korrekte Schlechtwetterkontingent herangezogen werden kann.

Weitere Informationen:

Schlechtwetter erfassen
Feldauswahl Kostenstammdaten

 BUAK-Datendrehscheibe

 Wann wird eine Austrittsmeldung mit "Fristablauf bei Befristung..." erzeugt?

Bei einem Austritt eines BUAK-Dienstnehmers muss eine Austrittsmeldung an die BUAK erfolgen. Beim Abmeldegrund "Zeitablauf" unterscheidet die BUAK allerdings weiter in "Fristabläufe bei Befristungen von längstens 6 Monaten" und "Fristablauf bei Befristungen von mehr als 6 Monaten".

Wird ein Austritt mit dem Abmeldegrund "Zeitablauf" erfasst, dann erfolgt im Hintergrund eine Prüfung der Dienstzeit. Es wird geprüft, ob diese kürzer oder länger als 6 Monate gedauert hat, sodass die entsprechend korrekte BUAK-Austrittsmeldung erstellt werden kann.

Passt die vom Programm vorgeschlagene Austrittsmeldung nicht zu Ihren Aufzeichnungen, dann ist die Dienstzeit des Dienstnehmers zu kontrollieren. Verwenden Sie dafür die Funktion Dienstzeit ansehen im Menü "Funktionen" im Programm LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.

 Sind die BUAK-Meldearten "Kurzarbeit" bzw. "vorzeitiges Ende Kurzarbeit" im Programm umgesetzt?

Ja, beide Meldearten können mit dem Programm manuell erfasst werden.

Wie auch andere BUAK-Meldearten können Sie diese beiden entweder über die Urlaubsverwaltung des BUAK-Dienstnehmers oder über das Programm "BUAK-Datendrehscheibe" → Reiter "Monatliche Meldung" erfassen.

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Meldeart "COVID-19-Kurzarbeit"
Die Meldeart "COVID-19-Kurzarbeit" ist für Tage ohne Arbeitsleistung (Kurzarbeitstage) während der COVID-19-Kurzarbeit zu verwenden. Es ist immer zwingend ein Ab- und Bis-Datum bekannt zu geben, auch wenn die Kurzarbeit nur für einen Tag gemeldet wird. Hier ist nicht der gesamte Kurzarbeitszeitraum zu melden, sondern einzelne Tage bzw. Zeiträume, an denen wegen der Kurzarbeit nicht gearbeitet wird.

Für Urlaubstage ist weiterhin wie gewohnt die Meldeart "Urlaub" zu verwenden.

Tage, an denen gearbeitet wird, sind mit der "normalen" Regiemeldung (Beschäftigungsart laufende Arbeit) zu melden.

Insofern können für einen Monat mehrere Meldungen der Art COVID-19-Kurzarbeit, Regie bzw. Urlaub mit den jeweiligen Zeiträumen anfallen. Wie im Bild oben zu sehen, wird zwar die Meldeart "Beschäftigungsart laufende Arbeit" für den ganzen Monat automatisch angezeigt, jedoch im Hintergrund in der XML-Meldung korrekterweise aufgeteilt, sodass es keine Überlappungen der Zeiträume gibt.

Meldeart "COVID-19-Kurzarbeit vorzeitiges Ende (vor 30.6.2020)"
Diese Meldeart ist zu verwenden, wenn die COVID-19-Kurzarbeit vor dem 30.06.2020 endet. Die BUAK geht bei allen COVID-19-Kurzarbeitern vom Kurzarbeit-Ende 30.06.2020 aus. Endet die COVID-19-Kurzarbeit früher, ist mit dieser Meldung das vorzeitige Ende bekannt zu geben.
 

 Meldungen im Zusammenhang mit der Abrechnung von BUAK-Mitarbeiter/innen

​
Meldung
Automatische Erstellung in der BMD BUAK-Datendrehscheibe
Manuelle Erstellung in der BMD BUAK-Datendrehscheibe erforderlich
Meldung notwendig, steht nicht im BMD Programm zur Verfügung 
Hinweise
Schlechtwetteranträge - Erstellung von XML-Sendedateien für Schlechtwetter-stunden
 
x
   
Einreichungen um Urlaubsentgelt - Einreichung von Urlaubstagen an die BUAK mit Erstellung einer XML-DateiTreuhand   DirektverrechnungDie BUAK ermöglicht nur XML-Einreichungen für Treuhandkonten
monatliche Meldung Beschäftigungsart laufende Arbeit

x 
   
monatliche Meldung Eintritt
x 
   
monatliche Meldung Urlaub
x 
   
monatliche Meldung unbezahlter Urlaubdurch Anlage eines neuen ruhenden Dienstverhältnisses - Karenz freiwilligebenso manuelle Erstellung möglich   
monatliche Meldung Schicht  x  
monatliche Meldung Teilzeit
 

x
  Menü "Funktionen" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Wochenmodell ändern
monatliche Meldung Krankengeld  x  
monatliche Meldung Entsendung  x  
monatliche Meldung Solidaritätsprämienmodell Kurzarbeit   x   
monatliche Meldung  Familienhospiz / Bildungskarenz in Teilzeit  x  
monatliche Meldung ordentlicher Präsenzdienst
 x
   
monatliche Meldung Zivildienst
 x
   
monatliche Meldung außerordentlicher Zivildienst  x  
monatliche Meldung Mutterschutz, Wochengeld
x
   
monatliche Meldung Karenz, Väterkarenz, Kinderbetreuungsgeld -> Meldung Karenz
 x 
  Funktion "Aktiv -> Ruhend" → Karenz gesetzlich
monatliche Meldung Karenz, Väterkarenz, Kinderbetreuungsgeld -> Meldung Väterkarenz

x 
  Funktion "Aktiv -> Ruhend" → Karenz gesetzlich
monatliche Meldung Karenz, Väterkarenz, Kinderbetreuungsgeld -> Meldung Kinderbetreuungsgeld x  
monatliche Meldung Familienzeitbonus "Papamonat" gemäß FamZeitbG
 x
 
 
Funktion "Aktiv -> Ruhend" → Familienzeit / Papamonat
monatliche Meldung Bauhandwerkerschule  x  
monatliche Meldung Familienhospiz, Bildungskarenz, Pflegekarenz in Vollzeit

x
   
monatliche Meldung Übertritt in den nicht BUAK-pflichtigen Betriebsteil  x  
monatliche Meldung freiwillige Abfertigung, Ausland  x  
monatliche Meldung geringfügig beschäftigt  x   
monatliche Meldung fallweise beschäftigt
 x 
   
monatliche Meldung neuer KV-Lohn
x
   
monatliche Meldung neuer Ist-Lohn  x  
monatliche Meldung neuer Berufsschlüssel x
Ausnahme:
wenn Berufsschlüssel "Lehrling in Behaltefrist" notwendig 
 Meldung automatisch, wenn neues DV angelegt wird.
monatliche Meldung Exekutionsvormerkung   x   
monatliche Meldung Lehrzeitx   
monatliche Meldung BUAK-Austrittsmeldung x    
monatliche Meldung keine Entgeltpflicht  x  
monatliche Meldung Kinderrehabilitation   x Weder automatische noch manuelle Erstellung möglich.

  
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 Besonderheiten

 Was ist zu beachten, wenn BUAK-Direktverrechnung und NeuFöG zusammenfallen?

Bei der BUAK-Direktverrechnung werden Arbeitgeberabgaben wie beispielsweise DB und DZ von der BUAK an die Behörde gemeldet und bezahlt. Die von der BUAK direkt abgerechneten Beträge müssen in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

Darf das NeuFöG angewendet werden, dann sind die Dienstnehmer unter Umständen DB- und DZ-befreit. Im Programm "Dienstnehmer" ist am Reiter "Finanzamt" das Feld "NeuFöG" angehakt.

Der Arbeitgeber erhält von der BUAK die Arbeitgeberinformation mit den verrechneten Beiträgen. Diese sind über die BUAK-Lohnartenschablone zu erfassen, die über die Lohnart 2410 geöffnet wird. Dies gilt auch für den DB- und DZ-Beitrag. Durch die Einstellung im Feld "NeuFöG" wird in der BMD Abrechnung kein DB und DZ berechnet, dennoch müssen die durch die BUAK bereits verrechneten Abgaben aufscheinen und übertragen werden, da andernfalls zu viele Abgaben bezahlt werden. Die Erfassung der Beiträge über die Lohnartenschablone reduziert die vom Programm berechneten Abgaben.

Ist die Verrechnung der BUAK generell nicht korrekt, dann sollte der Arbeitgeber mit der BUAK Kontakt aufnehmen und die Berücksichtigung des NeuFöG bzw. die Berichtigung der verrechneten Beiträge einfordern.

 Was ist hinsichtlich der Einbeziehung von Spenglerbetrieben ins BUAG im Jahr 2023 zu beachten?

Fachliche Informationen zur schrittweisen Einbeziehung von Spenglern in das BUAG finden Sie in den FAQ der BUAK (02_FAQs-Einbeziehung-von-Spenglerbetrieben-ins-BUAG.pdf).
 
Wesentliche Arbeitsschritte sind:
  • Aufbereitung von Datenmaterial und Erfassung im BUAK-Portal
  • Umstellung auf BUAK im Programm
  • Anlage eines eigenen Kollektivvertrages
  • Berücksichtigung eines Monatslohns in der BUAK-Verwaltung
Zudem sind ggf. Schlechtwetter und Abfertigungen zu berücksichtigen.

 ​Wo finde ich die Lohnartenschablone für BUAK-Direktverrechner?

Im Standard ist die Lohnartenschablone für BUAK-Direktverrechner bei der Lohnart 2410 "Bau Urlaub Direkt (Eingabe)" zu finden. In dieser Lohnartenschablone können folgende Werte erfasst werden:
  • Lohnbestandteil (laufend und Sonderzahlung)
  • Dienstnehmerabgaben
  • Dienstgeberabgaben
  • Stundenanzahl

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Siehe auch: