Bezeichnung | Bezeichnung des Kollektivvertrags | ||
Zusatzbezeichnung | Zusatzbezeichnung Hinweis
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Betriebsvereinbarung | Kennzeichen für Betriebsvereinbarung | ||
Monatsteiler | Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Monatsteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet worden ist. | ||
Überstundenteiler | Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Überstundenteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet wurde. | ||
Aliquotierung | In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob bzw. wie die Lohnarten in der Bruttoerfassung beispielsweise bei Ein- und Austritt während des Monats aliquotiert werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung. Ja (Kalendertage): Die Aliquotierung erfolgt nach Kalendertagen. Ja (SV-Tage): Die Aliquotierung erfolgt nach SV-Tagen. Ja (Ein-Aus: SV-Tage, sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach SV-Tagen. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen. Ja (Ein-Aus: Arbeitsstunden; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach Arbeitsstunden des hinterlegten Wochenmodells. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen. Ja (Ein-Aus: *Arbeitsstunden/MT; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Arbeitsstunden laut Wochenmodell multipliziert und durch den Monatsteiler dividiert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen. Ja (Ein-Aus: *Werktage/26; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem durch den fixen Teiler 26 dividiert und mit der Anzahl der Werktage von Montag bis Samstag ab dem Eintritt bzw. bis zum Austritt multipliziert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen. wie im General-KV hinterlegt: Es wird so aliquotiert, wie es im General-KV hinterlegt ist. Diese Ausprägung steht im Generalkollektivvertrag selbst nicht zur Verfügung. Hinweis
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Teilzeitberechnung | Mit diesem Feld kann selektiert werden, wie der Teilzeitprozentsatz laut KV in diesem Kollektivvertrag gerechnet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Beispiel: Monatsteiler für eine Vollzeitbeschäftigung 167. Vollzeitwochenmodell 38,5. Betrachtet wird eine 20-Stunden-Woche. Teiler aus Wochenmodell / Vollzeitwochenmodell: 20 / 38,5 = 0,5195 = 51,95 % Stunden * 4,33 / Monatsteiler: 20 * 4,33 / 167 = 0,5186 = 51,86 % ![]() | ||
Initiallohnarten | Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden. | ||
Initiallohnarten für Lehrling | Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden. | ||
Dienstgeberjubiläen | Die Dienstgeber-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. | ||
Dienstnehmerjubiläen | Die Dienstnehmer-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. | ||
Wechsel Arb/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen | Falls die Dienstzeit als Arbeiter für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen. Die Ausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Arbeiter nicht zur Dienstzeit für Krank-Ansprüche des Angestellten gezählt wird, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel von einem Arbeiter- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Änderung Tarifgruppe erfolgt. Mit der Jahresumstellung 2019/2020 wurden alle Kollektivverträge aufgrund einer gesetzlichen Änderung auf die Standardausprägung "Ja" gestellt. | ||
Wechsel Lehrl/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen | Falls die Dienstzeit als Lehrling für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen. Die Standardausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Lehrling nicht als Dienstzeit für Krank-Ansprüche eines Angestellten gezählt werden, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel vom Lehrling- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Lehrzeitende erfolgt. | ||
Krank-Sonderregel | Mit diesem Feld können diverse Krank-Sonderregelungen eingestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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SZ-Umfang – A+E-Krankengeld | Die hier eingestellte Ausprägung dient bei ELDA-Meldungen der Meldeart "A+E-Krankengeld" (Arbeits- und Entgeltbestätigungen Krankengeld) als Vorschlagswert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Beachten Sie eine Veröffentlichung der ÖGK hinsichtlich dieser neuen Felder ab 2022 in ÖGK Newsletter Nr. 3/Feburar 2022. | ||
Abfertigungsrückstellung mit KV-Besserstellung | In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob es in diesem Kollektivvertrag eine KV-Besserstellung für die Abfertigungsrückstellungen gibt. Manche Kollektivverträge sehen individuelle Abfertigungsfaktoren vor, wonach beispielsweise auch für Dienstnehmer, die seit dem 01.01.2003 eingetreten sind, eine Abfertigungsrückstellung berechnet werden muss, obwohl für diese Dienstnehmer BV-Pflicht besteht (Abfertigung NEU). Wenn dieses Feld auf "Ja" steht, werden jene Dienstnehmer mit "Abfertigung NEU", die somit grundsätzlich von der "Gesetzlichen Abfertigungsrückstellung" ausgenommen sind, trotzdem berücksichtigt. Das Feld BVK-Kennzeichen in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen hat dann die Ausprägung "Abfertigung alt (Neueintritt)". Für Dienstnehmer mit Voll- bzw. Teilübertrittt in die Betriebliche Vorsorge (BV) ist dies nicht zutreffend. In den Rückstellungen werden dann die in der Faktorentabelle für Entgeltmultiplikatoren definierten Ansprüche herangezogen. Die Faktorentabelle unterscheidet sich aber dann von den Dienstnehmern in BV-Neu und Abfertigung Alt, da bei Dienstnehmern mit Abfertigung Alt die gesetzliche Abfertigung zusätzlich zur KV-Besserstellung beachtet werden muss und bei Dienstnehmern mit BV-Neu nur die KV-Besserstellung. Es gibt zwei grundsätzliche Lösungsansätze.
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Dokumente | Dokumentenzuordnung |
Lohn- und Gehaltstabelle | Sollen die Gehälter und Löhne der Dienstnehmer bei KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch erhöht werden, muss an dieser Stelle die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrags erfasst werden. Ist dies nicht erwünscht, kann die Tabelle leer bleiben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Referenzlohnart | Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt). Achtung!
Achtung!
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Referenzlohnart für Lehrlinge | Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung). Achtung!
Achtung!
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KV-Vorrückung | In diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert. Beispiel
Hinweis
Beispiele zu KV-Vorrückungen finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhungen unter dem Punkt Vorrückung anwenden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KV-Unterzahlung korrigieren | Steht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweis bei KV-Vorrückung | Steht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktion bei Lehrzeitüberschreitung | Bei Ablauf der Lehrzeit ist der frühere Lehrling als Arbeiter bzw. Angestellter zu führen. In diesem Feld muss definiert werden, ob bei Ablauf der Lehrzeit eine Einstufung als Hilfsarbeiter oder als Arbeiter/Angestellter durchgeführt werden soll. Je nach Auswahl wird der frühere Lehrling anhand der folgenden Felder eingestuft:
bzw.
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KV-Unternummer nach Lehrzeit (Arb/Ang) | Die Kollektivvertragsunternummer nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
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Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Arb/Ang) | Die Verwendungsgruppe nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
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Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Arb/Ang) | Das Beschäftigungsjahr nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
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KV-Unternummer nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter) | Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese KV-Unternummer eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter) | Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese Verwendungsgruppe eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter) | Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in dieses Beschäftigungsjahr eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde. |
Diätentabelle | In der Diätentabelle können die Diätensätze pro Kollektivvertrag hinterlegt werden. Nach dem Einstieg mit F8 oder einem Mausklick auf können Sätze für bis zu 9 Stufen erfasst werden. Dabei müssen in jeder verwendeten Stufe für jede Stunde der entsprechende Diätensatz laut KV sowie Tag- und Nachtsatz hinterlegt werden. Weitere Informationen zur Anlage von Diätentabellen erhalten Sie unter Anlage Diätentabelle. | ||||||||||||||
keine Diäten bis Stunde | Zahlreiche Kollektivverträge sehen vor, dass für eine Dienstreise erst ab einer gewissen Anzahl von Stunden Reisekosten bezahlt werden. In diesem Feld hinterlegen Sie, bis zu welcher Reisezeit keine Diäten bezahlt werden. Üblicherweise stehen Taggelder erst zu, wenn die Reise länger als drei Stunden gedauert hat. Beispiel
Es gibt aber auch Kollektivverträge, die bei nicht vollen Tagen auch bei mehrtägigen Dienstreisen bis inklusive 3 Stunden (oder auch 5 Stunden) keine Taggelder ausbezahlen. In diesem Fall müssen für eine korrekte Abrechnung in der Diätentabelle die ersten drei bzw. fünf Zeilen frei bleiben. Beispiel
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Aliquotierung (Inland) | Hier wird festgelegt, ob die Diäten nach der 24-Stunden-Regel oder nach der Kalendertags-Regel aliquotiert werden. ![]() Beispiel
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Abzug Arbeitsessen (Inland) | An dieser Stelle wird definiert, in welcher Form Arbeitsessen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) berücksichtigt werden. Dabei kann zusätzlich zur gesetzlichen Regelung nach RGV (pro bezahltem Essen werden € 15,00 vom steuerfreien Taggeld abgezogen und als steuerpflichtig gerechnet) ein prozentueller oder betragsmäßiger Abzug berücksichtigt werden. In einem weiteren Feld wird festgelegt, ob der Abzug vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll. ![]() Abzugsbasis In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll. ![]() Beispiel
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Aliquotierung (Ausland) | In diesem Feld kann die Aliquotierung für Auslandsdienstreisen hinterlegt werden. Die Tagsätze werden entweder laut Kalendertagsregel oder 24-Stunden-Regel, per Zwölftel- oder Drittelregelung berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Aliquotierung Ausland 1/12-Regel (EStG): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 3 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 3 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind dem EStG (Einkommensteuergesetz) zu entnehmen. Aliquotierung Ausland 1/3-Regel (RGV): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 5 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 5 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind der RGV (Reisegebührenvorschrift) zu entnehmen. | ||||||||||||||
Auslandsgebührenstufe | Es gibt vier Auslandsgebührenstufen. Normalerweise wird hier die Stufe 3 hinterlegt. Das ist die höchste Stufe des jeweiligen Landes, die abgabenfrei bleiben kann. Beispiel für Deutschland: ![]() | ||||||||||||||
Abzug Arbeitsessen (Ausland) | Wie im Feld "Abzug Arbeitsessen Inland" wird auch hier festgelegt, in welcher Form die Arbeitsessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitsessen innerhalb einer Auslandsdienstreise wird nach der Reisegebührenverordnung (RGV) vorgegangen. Das heißt, eine Kürzung erfolgt erst ab dem zweiten Essen pro Tag auf 1/3 bzw. 4/12 des entsprechenden Auslandsreisesatzes. Manche Kollektivverträge enthalten besondere Vorschriften, die den Abzug von Arbeitsessen regeln. So kann es erforderlich sein, dass auch eine prozentuelle bzw. betragsmäßige Kürzung erfolgt oder die Abzugsbasis das volle bzw. das aliquotierte Taggeld darstellt. ![]() Abzugsbasis In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll. ![]() Beispiel
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Sonderregel Anreise-/Rückreisetag | Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Sonderregel Kalendertage/Monat | Mit dieser Sonderregel kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten: Beispiel
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Sonderregel Reisezeit Kalendertagsregel oder 24-Stundenregel | Sieht der Kollektivvertrag ab einer bestimmten Reisezeit eine andere Aliquotierungsregel vor, muss diese Sonderregel erfasst werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten: Beispiel
Bei dieser Sonderregel wird für Stunden vor dem Erreichen der in der Sonderregel hinterlegten Mindeststundenanzahl die 24h-Regel herangezogen. Es ist zu beachten, dass diese Sonderregeln nur bei Dienstreisen im Inland zur Anwendung kommt! | ||||||||||||||
Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag | Sieht der Kollektivvertrag vor, dass beispielsweise ab dem 8. Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz hinterlegt werden. Zur genaueren Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten: Beispiel
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Sonderregel Nahbereich | In diesem Feld können eigene Regeln für eine Dienstreise im Nahbereich festgelegt werden. Folgende Einstellungen sind zu treffen:
Beispiel
Hinweis
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Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage | Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll. Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll. Beispiel
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Sonderregel Vergleich Auslands- mit Inlandssatz | Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten: ![]() Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Legaldefinition anwenden | Die Legaldefinition kommt dann zum Einsatz, wenn für Dienstreisen im Nahbereich oder Fernbereich keine lohngestaltenden Vorschriften vorhanden sind. Ist das der Fall und soll für die Berechnung der Reisekosten die Legaldefinition herangezogen werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Die Berechnung der Legaldefinition wird jedoch nur bei jenen Dienstreisen durchgeführt, bei denen in der Dienstreiseerfassung der Zielort erfasst wurde. Ob eine "kleine" oder eine "große" Dienstreise behandelt werden soll, wird über das Feld Legaldefinition im Zuge der Erfassung gesteuert. "Kleine" Dienstreise
"Große" Dienstreise
In der Dienstreiseerfassung sind für die Anwendung der Legaldefinition folgende Eingabefelder zu berücksichtigen: | ||||||||||||||
Individuelle Sonderregelungen | Mit der Funktionstaste F8 öffnet sich ein Fenster, in dem Spezialprogrammierungen zu individuellen Betriebsvereinbarungen oder speziellen Kollektivvertragsregelungen hinterlegt werden können. ![]() Beispiel
Beispiel
Beispiel
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