Standardfelder Reiter "Allgemein"

Bezeichnung
Bezeichnung des Kollektivvertrags
Zusatzbezeichnung
Zusatzbezeichnung
 
Hinweis
Hinweis.png
Bei Verwendung des HGKV-Service wird die Nummer des Kollektivvertrags beim Webservice HGKV in diesem Feld automatisch eingetragen.
Betriebsvereinbarung
Kennzeichen für Betriebsvereinbarung
Monatsteiler
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Monatsteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet worden ist.
Überstundenteiler
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Überstundenteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet wurde.
Aliquotierung
In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob bzw. wie die Lohnarten in der Bruttoerfassung beispielsweise bei Ein- und Austritt während des Monats aliquotiert werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung.

Ja (Kalendertage): Die Aliquotierung erfolgt nach Kalendertagen.

Ja (SV-Tage): Die Aliquotierung erfolgt nach SV-Tagen.

Ja (Ein-Aus: SV-Tage, sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach SV-Tagen. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

Ja (Ein-Aus: Arbeitsstunden; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach Arbeitsstunden des hinterlegten Wochenmodells. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

Ja (Ein-Aus: *Arbeitsstunden/MT; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Arbeitsstunden laut Wochenmodell multipliziert und durch den Monatsteiler dividiert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

Ja (Ein-Aus: *Werktage/26; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem durch den fixen Teiler 26 dividiert und mit der Anzahl der Werktage von Montag bis Samstag ab dem Eintritt bzw. bis zum Austritt multipliziert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

wie im General-KV hinterlegt: Es wird so aliquotiert, wie es im General-KV hinterlegt ist. Diese Ausprägung steht im Generalkollektivvertrag selbst nicht zur Verfügung.

Hinweis
Hinweis.png
Die Einstellung im Generalkollektivvertrag bezogen auf dieses Feld beruht NICHT auf einer Gesetzlichkeit oder dem Rahmenkollektivvertrag. Der Generalkollektivvertrag kommt als Rückfallebene zur Anwendung. Die Einstellung in diesem Feld kann nach eigenem Ermessen geändert werden.

Bei jedem Kollektivvertrag muss vom Anwender festgelegt werden, wie die Aliquotierung bei Ein- und Austritten während des Monats zu erfolgen hat.

Die Aliquotierung kann bei jeder Lohnart im Programm LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld Aliquotierung individuell festgelegt werden und somit die Einstellung im Kollektivvertrag übersteuern.

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Teilzeitberechnung
Mit diesem Feld kann selektiert werden, wie der Teilzeitprozentsatz laut KV in diesem Kollektivvertrag gerechnet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Beispiel:
Monatsteiler für eine Vollzeitbeschäftigung 167. Vollzeitwochenmodell 38,5. Betrachtet wird eine 20-Stunden-Woche.

Teiler aus Wochenmodell / Vollzeitwochenmodell: 20 / 38,5 = 0,5195 = 51,95 %
Stunden * 4,33 / Monatsteiler: 20 * 4,33 / 167 = 0,5186 = 51,86 %

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Initiallohnarten
Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
Initiallohnarten für Lehrling
Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
Dienstgeberjubiläen
Die Dienstgeber-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. 
Dienstnehmerjubiläen
Die Dienstnehmer-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. 
Wechsel Arb/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen
Falls die Dienstzeit als Arbeiter für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.

Die Ausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Arbeiter nicht zur Dienstzeit für Krank-Ansprüche des Angestellten gezählt wird, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel von einem Arbeiter- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Änderung Tarifgruppe erfolgt.

Mit der Jahresumstellung 2019/2020 wurden alle Kollektivverträge aufgrund einer gesetzlichen Änderung auf die Standardausprägung "Ja" gestellt.
Wechsel Lehrl/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen
Falls die Dienstzeit als Lehrling für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.

Die Standardausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Lehrling nicht als Dienstzeit für Krank-Ansprüche eines Angestellten gezählt werden, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel vom Lehrling- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Lehrzeitende erfolgt.
Krank-Sonderregel
Mit diesem Feld können diverse Krank-Sonderregelungen eingestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Angestelltengesetz bis 06/2018
  • VBG Sbg.
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SZ-Umfang – A+E-Krankengeld
Die hier eingestellte Ausprägung dient bei ELDA-Meldungen der Meldeart "A+E-Krankengeld" (Arbeits- und Entgeltbestätigungen Krankengeld) als Vorschlagswert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • kein Anspruch
  • Voll (100%)
  • Aliquot
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Beachten Sie eine Veröffentlichung der ÖGK hinsichtlich dieser neuen Felder ab 2022 in ÖGK Newsletter Nr. 3/Feburar 2022.
Abfertigungsrückstellung mit KV-Besserstellung
In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob es in diesem Kollektivvertrag eine KV-Besserstellung für die Abfertigungsrückstellungen gibt. 

Manche Kollektivverträge sehen individuelle Abfertigungsfaktoren vor, wonach beispielsweise auch für Dienstnehmer, die seit dem 01.01.2003 eingetreten sind, eine Abfertigungsrückstellung berechnet werden muss, obwohl für diese Dienstnehmer BV-Pflicht besteht (Abfertigung NEU). Wenn dieses Feld auf "Ja" steht, werden jene Dienstnehmer mit "Abfertigung NEU", die somit grundsätzlich von der "Gesetzlichen Abfertigungsrückstellung" ausgenommen sind, trotzdem berücksichtigt. Das Feld BVK-Kennzeichen in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen hat dann die Ausprägung "Abfertigung alt (Neueintritt)".

Für Dienstnehmer mit Voll- bzw. Teilübertrittt in die Betriebliche Vorsorge (BV) ist dies nicht zutreffend.

In den Rückstellungen werden dann die in der Faktorentabelle für Entgeltmultiplikatoren definierten Ansprüche herangezogen. Die Faktorentabelle unterscheidet sich aber dann von den Dienstnehmern in BV-Neu und Abfertigung Alt, da bei Dienstnehmern mit Abfertigung Alt die gesetzliche Abfertigung zusätzlich zur KV-Besserstellung beachtet werden muss und bei Dienstnehmern mit BV-Neu nur die KV-Besserstellung. Es gibt zwei grundsätzliche Lösungsansätze. 
  • Für die kleinere Gruppe von Dienstnehmern in den Rückstellungen auf Dienstnehmerebene abweichende Berechnungsparameter hinterlegen. Dies ist eher zu empfehlen, wenn es wenige Dienstnehmer gibt und die Rückstellungen jährlich gebildet werden. 

  • Im LOHN ist ein weiterer Kollektivvertrag anzulegen. Somit können bereits im LOHN die Dienstnehmer unterschieden werden. Dies hat den Vorteil, dass die Berechnungsparameter in den Rückstellungen einfach zu warten sind. Es hat aber den Nachteil der doppelten Stammdatenpflege im LOHN bei den Kollektiverträgen.
Dokumente
Dokumentenzuordnung
 

Standardfelder Reiter "L/G-Tabelle"

Lohn- und Gehaltstabelle
Sollen die Gehälter und Löhne der Dienstnehmer bei KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch erhöht werden, muss an dieser Stelle die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrags erfasst werden. Ist dies nicht erwünscht, kann die Tabelle leer bleiben.
Referenzlohnart
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).
 
Achtung!
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In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.
 
Achtung!
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Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
Referenzlohnart für Lehrlinge
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).

Achtung!
Achtung.png
In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

Achtung!
Achtung.png
Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, können liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
KV-Vorrückung
In diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert.

Beispiel
Beispiel.png

Be­schäf­tigungs­jahrVerwendungsgruppe 1 
1 1500 
2 
1500 
3 
1600 

KV-Vorrückung = Ja

Beschäftigungs­jahr vor der
Vor­rückung
Fixwert vor der
Vorrückung 
Be­schäftigungs­jahr nach der Vor­rückung
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) 
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unter­zahlung korrigieren = Ja) 
1 1500
2
1500 
1500
1 
1550 
2
1550 
1550 
2 
1500
3
1600 
1600 
2 
1550 
3 
1650 
1650 

KV-Vorrückung = Nein

Beschäftigungs­jahr vor der
Vor­rückung
Fixwert vor der Vorrückung
Be­schäftigungs­jahr nach der Vo­rrückung
Fixwert vor der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein)
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja)
1 1500
2
1500
1500
1 
1550 
2
1550
1550
2 
1500
3
1500
1600
2 
1550 
3
1550
1600

Hinweis
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Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "nein" vorgeschlagen.
 
Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" → KV-Vorrückung

Beispiele zu KV-Vorrückungen finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhungen unter dem Punkt Vorrückung anwenden.
KV-Unterzahlung korrigieren
Steht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
Hinweis bei KV-Vorrückung
Steht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
Aktion bei Lehrzeitüberschreitung
Bei Ablauf der Lehrzeit ist der frühere Lehrling als Arbeiter bzw. Angestellter zu führen. In diesem Feld muss definiert werden, ob bei Ablauf der Lehrzeit eine Einstufung als Hilfsarbeiter oder als Arbeiter/Angestellter durchgeführt werden soll. Je nach Auswahl wird der frühere Lehrling anhand der folgenden Felder eingestuft:
bzw.
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KV-Unternummer nach Lehrzeit (Arb/Ang)
Die Kollektivvertragsunternummer nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
  • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
  • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Arb/Ang)
Die Verwendungsgruppe nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
  • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
  • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Arb/Ang)
Das Beschäftigungsjahr nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
  • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
  • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
KV-Unternummer nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)
Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese KV-Unternummer eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.
Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)
Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese Verwendungsgruppe eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.
Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)
Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in dieses Beschäftigungsjahr eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.
 

Standardfelder Reiter "Reisekosten"

Diätentabelle
In der Diätentabelle können die Diätensätze pro Kollektivvertrag hinterlegt werden. Nach dem Einstieg mit F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png können Sätze für bis zu 9 Stufen erfasst werden. Dabei müssen in jeder verwendeten Stufe für jede Stunde der entsprechende Diätensatz laut KV sowie Tag- und Nachtsatz hinterlegt werden. Weitere Informationen zur Anlage von Diätentabellen erhalten Sie unter Anlage Diätentabelle.
keine Diäten bis Stunde
Zahlreiche Kollektivverträge sehen vor, dass für eine Dienstreise erst ab einer gewissen Anzahl von Stunden Reisekosten bezahlt werden. In diesem Feld hinterlegen Sie, bis zu welcher Reisezeit keine Diäten bezahlt werden. Üblicherweise stehen Taggelder erst zu, wenn die Reise länger als drei Stunden gedauert hat.
 
Beispiel
Beispiel.png
Auszug KV Handelsangestellte:
 
Dauert eine Dienstreise länger als 3 Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 des vollen Taggeldes berechnet werden.
 
Es gibt aber auch Kollektivverträge, die bei nicht vollen Tagen auch bei mehrtägigen Dienstreisen bis inklusive 3 Stunden (oder auch 5 Stunden) keine Taggelder ausbezahlen. In diesem Fall müssen für eine korrekte Abrechnung in der Diätentabelle die ersten drei bzw. fünf Zeilen frei bleiben.
 
Beispiel
Beispiel.png
Auszug KV für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie:

Dauert die Dienstreise weniger als 24 Stunden, gebührt für ...
 bis zu 5 Stunden kein Inlandstaggeld
 mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden 1/3 des Inlandstaggeldes
 mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden 2/3 des Inlandstaggeldes
 mehr als 12 Stunden volles Inlandstaggeld

Für die das Vielfache von 24 Stunden überschreitende Zeit gilt diese Aliquotierungsregel ebenfalls.
Aliquotierung (Inland)
Hier wird festgelegt, ob die Diäten nach der 24-Stunden-Regel oder nach der Kalendertags-Regel aliquotiert werden.
 
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Beispiel
Beispiel.png
Beginn der Dienstreise: Dienstag 07:00 Uhr → Dauer: 3 aufeinanderfolgende Tage

1. Anwendung der 24-Stunden-Regel:

 1. Dienstreisetag Dienstag 07:00 Uhr bis Mittwoch 07:00 Uhr
 2. Dienstreisetag Mittwoch 07:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
 3. Dienstreisetag Donnerstag 07:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr

2. Anwendung der Kalendertags-Regel:

 1. Dienstreisetag Dienstag 07:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr
 2. Dienstreisetag Mittwoch 00:00 Uhr bis Mittwoch 24:00 Uhr
 3. Dienstreisetag Donnerstag 00:00 Uhr bis Donnerstag 24:00 Uhr

Abzug Arbeitsessen (Inland)
An dieser Stelle wird definiert, in welcher Form Arbeitsessen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) berücksichtigt werden. Dabei kann zusätzlich zur gesetzlichen Regelung nach RGV (pro bezahltem Essen werden € 15,00 vom steuerfreien Taggeld abgezogen und als steuerpflichtig gerechnet) ein prozentueller oder betragsmäßiger Abzug berücksichtigt werden. In einem weiteren Feld wird festgelegt, ob der Abzug vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll.
 
1091397374000100600_1.png

Abzugsbasis
In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
 
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Beispiel
Beispiel.png
Taggeld = € 30,00, 15 % für Frühstück, 6 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = € 15,00

Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 4,50 (15 % von € 30,00), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 2,25 (15 % von € 15,00). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.

Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht. 
Aliquotierung (Ausland)
In diesem Feld kann die Aliquotierung für Auslandsdienstreisen hinterlegt werden. Die Tagsätze werden entweder laut Kalendertagsregel oder 24-Stunden-Regel, per Zwölftel- oder Drittelregelung berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • 24-Stunden + 1/3-Regel
  • 24-Stunden + 1/12-Regel
  • Kalendertag + 1/3-Regel
  • Kalendertag + 1/12-Regel
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Aliquotierung Ausland 1/12-Regel (EStG): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 3 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 3 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind dem EStG (Einkommensteuergesetz) zu entnehmen.

Aliquotierung Ausland 1/3-Regel (RGV): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 5 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 5 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind der RGV (Reisegebührenvorschrift) zu entnehmen.
Auslandsgebührenstufe
Es gibt vier Auslandsgebührenstufen. Normalerweise wird hier die Stufe 3 hinterlegt. Das ist die höchste Stufe des jeweiligen Landes, die abgabenfrei bleiben kann.
 
Die Gebührenstufen können je Land unter Dienstreisen → Stammdaten → Regionen angesehen werden.
 
Beispiel für Deutschland:

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Abzug Arbeitsessen (Ausland)
Wie im Feld "Abzug Arbeitsessen Inland" wird auch hier festgelegt, in welcher Form die Arbeitsessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitsessen innerhalb einer Auslandsdienstreise wird nach der Reisegebührenverordnung (RGV) vorgegangen. Das heißt, eine Kürzung erfolgt erst ab dem zweiten Essen pro Tag auf 1/3 bzw. 4/12 des entsprechenden Auslandsreisesatzes.
 
Manche Kollektivverträge enthalten besondere Vorschriften, die den Abzug von Arbeitsessen regeln. So kann es erforderlich sein, dass auch eine prozentuelle bzw. betragsmäßige Kürzung erfolgt oder die Abzugsbasis das volle bzw. das aliquotierte Taggeld darstellt.
 
1091397374000000600_0.png

Abzugsbasis
In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
 
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Beispiel
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Taggeld = € 35,30; 15 % für Frühstück, 10 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = 35,30 / 12 * 10 = € 29,42.

Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 5,30 (15 % von 35,30), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 4,41 (15 % von 29,42). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.

Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht.
Sonderregel Anreise-/Rückreisetag
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Sonderregel Kalendertage/Monat
Mit dieser Sonderregel kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.

Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden.

Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).

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Sonderregel Reisezeit Kalendertagsregel oder 24-Stundenregel
Sieht der Kollektivvertrag ab einer bestimmten Reisezeit eine andere Aliquotierungsregel vor, muss diese Sonderregel erfasst werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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1087148486002700032.png 

Bei dieser Sonderregel wird für Stunden vor dem Erreichen der in der Sonderregel hinterlegten Mindeststundenanzahl die 24h-Regel herangezogen.

Es ist zu beachten, dass diese Sonderregeln nur bei Dienstreisen im Inland zur Anwendung kommt!
Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag
Sieht der Kollektivvertrag vor, dass beispielsweise ab dem 8. Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz hinterlegt werden. Zur genaueren Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
Beispiel.png
1087148453003500032.png 
Sonderregel Nahbereich
In diesem Feld können eigene Regeln für eine Dienstreise im Nahbereich festgelegt werden.
 
Folgende Einstellungen sind zu treffen:
Beispiel
Beispiel.png
 
1087148314003000064.png
 
 
Hinweis
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Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden.
Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird.
Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage
Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
 
Beispiel
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Sonderregel Vergleich Auslands- mit Inlandssatz
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
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Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein

  • EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.

  • Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.

  • Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.

  • Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.

  • Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
    - Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
    - Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • nur Taggeld
  • Tag- und Nächtigungsgeld
Legaldefinition anwenden
Die Legaldefinition kommt dann zum Einsatz, wenn für Dienstreisen im Nahbereich oder Fernbereich keine lohngestaltenden Vorschriften vorhanden sind. Ist das der Fall und soll für die Berechnung der Reisekosten die Legaldefinition herangezogen werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.
 
Die Berechnung der Legaldefinition wird jedoch nur bei jenen Dienstreisen durchgeführt, bei denen in der Dienstreiseerfassung der Zielort erfasst wurde. Ob eine "kleine" oder eine "große" Dienstreise behandelt werden soll, wird über das Feld Legaldefinition im Zuge der Erfassung gesteuert.
 
"Kleine" Dienstreise
  • Reise im Nahbereich (tägliche Rückkehr ist zumutbar)
  • Regelmäßigkeit der Dienstreise ist relevant (mind. 1x pro Woche)
  • Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 5 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig.
  • Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnen die 5 Tage wieder von vorne zu laufen.
  • Bei Unregelmäßigkeit gilt eine Anlaufphase von 15 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig, und eine Vergessenszeit von einem Kalenderjahr.
"Große" Dienstreise
  • Reise im Fernbereich (tägliche Rückkehr unzumutbar)
  • Regelmäßigkeit ist irrelevant
  • Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 6 Monaten (= 183 Tage) steuerfrei, danach steuerpflichtig.
  • Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnt eine neue 6-Monats-Frist zu laufen.
In der Dienstreiseerfassung sind für die Anwendung der Legaldefinition folgende Eingabefelder zu berücksichtigen:
Individuelle Sonderregelungen
Mit der Funktionstaste F8 öffnet sich ein Fenster, in dem Spezialprogrammierungen zu individuellen Betriebsvereinbarungen oder speziellen Kollektivvertragsregelungen hinterlegt werden können.

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Beispiel
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Die Einstellung FEEI (Elektro-/Elektronikindustrie) im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung bewirkt, dass bei Reisen in die am 01.05.2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten sowie bei Reisen nach Rumänien und Bulgarien die Auslandstagsätze schrittweise ab 01.01.2007 jeweils um € 3,00 pro Kalenderjahr angehoben werden, bis der Wert des Inlandstaggeldes bzw. -nächtigungsgeldes erreicht ist. Ab 01.01.2016 sind auch Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dabei. In der Schweiz gilt beispielsweise ein Tagsatz von 36,80 €. Durch diese Sonderregel passiert eine Aufwertung auf 9 € (Jahr 2016, 2017, 2018), sodass für die Schweiz im Jahr 2018 ein Tagsatz von 45,80 € ermittelt wird. 

Beachten Sie, wenn das Feld Sonderregelung Vergleich Ausland - Inlandssatz auf "Ja" gesetzt ist, wird Norwegen als EU-Land gewertet.
Wenn Dienstreisen im Nahbereich (bei einer betroffenen Dienstreise ist das Feld im Nahbereich auf "Ja" gesetzt) erfasst werden, erfolgt der Essensabzug fix nach dem Muster bis 11 Stunden 100% Kürzung, über 11 Stunden 50% Kürzung. Für Reisen im Fernbereich erfolgt der Essensabzug nach den hinterlegten Abzugsregeln.

Beispiel
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Im KV Metallindustrie (Ausprägung Metallindustrie im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung) wird der Inlandsteil bei Auslandsreisen speziell bewertet. Der Inlandsteil ergibt sich aus Gesamt-Reisezeit - Auslandsreisezeit.

Die hier berechneten Stunden werden dann aufgrund einer speziellen Drittelregelung wie folgt bewertet:

> 12 → Tagsatz
> 9 → Stufe 10
> 6 → Stufe 7
> 3 → Stufe 4

Seit 2018 werden die Tagsätze für die Metallindustrie an die jährliche KV-Erhöhung für einige europäische Länder (darunter Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien und einige mehr) angepasst. Das bedeutet in Formeln ausgedrückt:

01.01.2018 - 31.10.2018 Gebührenstufe 3 + 3,00
01.11.2018 - 31.10.2019 Wert aus 2018 + 2,1 % + 3,00
01.11.2019 - 31.10.2020 Wert aus 2019 + 2,0 % + 3,00
01.11.2020 - 31.10.2021 Wert aus 2020 + 1,45 % + 3,00
01.11.2021 - 31.10.2022 Wert aus 2021 + 2,5 % + 3,00
01.11.2022 - 31.10.2023 Wert aus 2022 + 7,0 % + 3,00
01.11.2023 - 31.10.2024 Wert aus 2023 + 8,5 % + 3,00
01.11.2024 - 31.10.2025 Wert aus 2024 + 3,8 % + 3,00
01.11.2025 - 31.10.2026 Wert aus 2025 + 2,0 % + 3,00
01.11.2026 - 31.10.2027 Wert aus 2026 + 2,1 % + 3,00

... solange bis das Inlandstaggeld erreicht wird.

Um diese Bewertungen abbilden zu können, muss im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung die Ausprägung Metallindustrie ausgewählt werden.

Beispiel
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Im Feld Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung können spezielle Auslandsaliquotierungsregeln eingestellt werden.

Der KV "Chemische Industrie Angestellte" sieht beispielsweise folgende Regel vor:

 Bei einer Abwesenheit bis zu 4 Stunden kein Taggeld
 Bei einer Abwesenheit über 4 bis zu 8 Stunden das halbe Taggeld
 Bei einer Abwesenheit über 8 Stunden das volle Taggeld

Um diese Anforderung abzubilden, muss im Feld "Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung" eine entsprechende Tabelle angelegt werden.

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Aufgrund dieser Faktorentabelle würde bei Auslandsdienstreisen mit folgenden Werten gerechnet werden:

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