UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte CRM.
UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Inbetriebnahme der Dienstreiseprogramme finden Sie unter Reisekostenabrechnung - Inbetriebnahme.

A_TREE1.bmp CRM und DMS → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Adressdetails → Regionen
A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Dienstreisen → Stammdaten → Regionen
 
Die Regionen werden bei der Erstinstallation von NTCS standardmäßig vorgegeben bzw. importiert, können jedoch beliebig erweitert werden.
 
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Folgende Funktionen stehen Ihnen über die Menüleiste zur Verfügung:
 
A_Empty.bmp Übersicht ReisekostensätzeBietet eine Übersichtstabelle, in der alle Länder, Regionen und Auslandsreisekostensätze aufgelistet sind.
A_IMPORT.bmp Import Standard (Regionen+Reisekostensätze)Importiert Regionen und Reisekostensätze.
Extras
 

Besonderheit im Paket LOHN

Im Programm CRM → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Adressdetails → Regionen bzw. LOHN → Dienstreisen → Stammdaten → Regionen werden die unterschiedlichen Reisekostensätze für Auslandsdienstreisen verwaltet. Die Regionen werden bereits bei der Erstinstallation von der NTCS vorgegeben bzw. importiert, können jedoch beliebig erweitert werden. Dabei wird zwischen vier Gebührenstufen (1, 2a, 2b und 3) mit jeweils einem Tag- und Nachtsatz unterschieden. Welche Gebührenstufe letztendlich zur Anwendung kommt, wird im Kollektivvertrag unter dem Reiter "Reisekosten" im Abschnitt "Ausland" festgelegt.

Im Zuge der Dienstreiseerfassung kann in manchen Ländern auch zwischen mehreren Regionen mit unterschiedlichen Sätzen ausgewählt werden.
 
Beispiel 
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Großbritannien verfügt über zwei Regionen, in denen unterschiedliche Reisekostensätze zur Anwendung kommen.

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Zu beachten ist außerdem, dass in den Lohnsteuerrichtlinien, in denen die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen hinterlegt sind, nicht für alle Länder entsprechende Sätze hinterlegt sind. Die Lohnsteuerrichtlinie Rz 1405a besagt: "Enthält die Tabelle (Anmerkung der Redaktion: Tabelle für Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen in Lohnsteuerrichtlinie Rz 1405) nicht das Land der Auslandsdienstreise, ist das dem Auslandsdienstreiseort nächstgelegene Land für die Tages- und Nächtigungsgebühr heranzuziehen."

Beispiel 
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Für Serbien sind keine Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen definiert. Hier muss für jede Dienstreise der konkrete Auslandsdienstort und das nächstgelegene Land beachtet werden. Bei der einen Dienstreise kommen beispielsweise die Tages- und Nächtigungsgelder für Kroatien und bei der anderen für Rumänien zu tragen, immer abhängig vom jeweiligen Auslandsdienstort in Serbien. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Tages- und Nächtigungsgelder manuell bei der jeweiligen Dienstreise im Detail zu erfassen, anstatt einen festen, den Lohnsteuerrichtlinien nicht in allen Fällen entsprechenden Satz für Serbien zu definieren.


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