UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte Lohn.
 
A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Dienstreisen → Dienstreisen erfassen → Menü "Funktionen" → Detail
 
In diesem Fenster können Sie je Dienstreise feststellen, welche Tag- und Nachtsätze berechnet und welche Arbeitsessen erfasst wurden. Wird das Programm aus der Dienstreiseerfassung heraus aufgerufen, besteht außerdem die Möglichkeit, die errechneten Diäten manuell zu übersteuern.

 1126640573000002700.png 

Fensterbereiche

Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu Fenstern mit flexiblem Layout.

Reisedetail

 
Von
Von
Bis
Bis
Bezeichnung
Bezeichnung der Region.
Frühstück
Frühstück
Mittagessen
Mittagessen
Abendessen
Abendessen
Tag frei
Taggeld frei
Tag pfl.
Taggeld pflichtig
Nacht frei
Nächtigungsgeld frei
Nacht pfl.
Nächtigungsgeld pflichtig
 
Hinweis 
Hinweis.png
Sobald eine Dienstreise manuell übersteuert wurde, erhalten Sie beim Start der Auslandsaufenthalte, Arbeitsessen, Nächtigungen oder bei einer Änderung mit F6 - Bearbeiten, die folgende Meldung:

1199636507000001330_3.png

Wird eine Änderung vorgenommen und gespeichert, so wird die Reise wieder neu vom Programm durchgerechnet.

Ob eine Reise manuell übersteuert wurde, sehen Sie im Feld "Quelle".

1199636507000001330_4.png

Wird die Reise erneut bearbeitet, wird die Kennung für die manuelle Übersteuerung wieder zurückgesetzt.

1199636507000001330_5.png

Hinweis 
Hinweis.png
Für Auslandsdienstreisen in Länder, für die in den Lohnsteuerrichtlinien Rz 1405 keine Tages- und Nächtigungsgelder definiert sind, werden auch von BMD keine Tages- und Nächtigungsgelder im Standard ausgeliefert. Die Anmerkung in den Lohnsteuerrichtlinien Rz 1405a besagt: "Enthält die Tabelle (Anmerkung der Redaktion: Tabelle für Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen in Lohnsteuerrichtlinie Rz 1405) nicht das Land der Auslandsdienstreise, ist das dem Auslandsdienstreiseort nächstgelegene Land für die Tages- und Nächtigungsgebühr heranzuziehen." In derartigen Fällen wird empfohlen, das jeweils heranzuziehende Tages- bzw. Nächtigungsgeld manuell im Reisedetail zu erfassen.

Beispiel
Beispiel.png
Für Serbien sind keine Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen definiert. Hier muss für jede Dienstreise der konkrete Auslandsdienstort und das nächstgelegene Land beachtet werden. Bei der einen Dienstreise kommen beispielsweise die Tages- und Nächtigungsgelder für Kroatien und bei der anderen für Rumänien zu tragen, immer abhängig vom jeweiligen Auslandsdienstort in Serbien. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Tages- und Nächtigungsgelder manuell bei der jeweiligen Dienstreise im Detail zu erfassen, anstatt einen festen, den Lohnsteuerrichtlinien nicht in allen Fällen entsprechenden Satz für Serbien zu definieren.

 

1097582601000001570.png