UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
 

 Allgemeines

Bei der Erhöhung der Bezüge von Dienstnehmern (Gehalt, Monatslohn, Stundenlohn, Zulagen etc.) sind folgende Fälle zu unterscheiden:
  • Individuelle IST-Lohnerhöhung eines Dienstnehmers über die Bruttoerfassung

  • Wert- bzw. prozentmäßige IST-Lohnerhöhung mehrerer Dienstnehmer

  • Wert- bzw. prozentmäßige KV-Lohnerhöhung mehrerer Dienstnehmer aufgrund einer im Kollektivvertrag angelegten Lohn-/Gehaltstabelle

  • KV-Vorrückungen einzelner Dienstnehmer (Dienstnehmer rückt in ein neues Beschäftigungjahr vor → Lohn/Gehalt erhöht sich dadurch) aufgrund einer im Kollektivvertrag angelegten Lohn-/Gehaltstabelle

Die unterschiedlichen Varianten werden im Folgenden näher ausgeführt.
 

 Erhöhungen über die Bruttoerfassung

Wenn nur bei einzelnen Dienstnehmern bestimmte Lohnarten erhöht werden sollen, werden diese Lohnerhöhungen über die Bruttoerfassung durchgeführt.

 Vorgehensweise

Soll der Bezug eines Dienstnehmers verändert werden, muss die entsprechende Lohnart einfach in der Bruttoerfassung aufgerufen und der neue Satz oder Betrag erfasst werden.

Bestätigt man die untenstehende Abfrage mit "Ja", wird der alte Wert (Betrag oder Satz) im Fixwertspeicher durch den neuen Wert überschrieben und beim nächsten Aufruf der Lohnart automatisch vorgeschlagen. Der neue Wert bleibt solange gespeichert, bis er wieder verändert wird.
 
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Hinweis 
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Theoretisch können solche Lohnartenerhöhungen auch im Dienstnehmerstamm am Reiter Fixwerte durchgeführt werden.
 
Ist der Wert einer Lohnart nicht im Dienstnehmerstamm, sondern im KV- oder im Firmenstamm gespeichert (z. B. das Kilometergeld, div. Zulagen), kann er nicht einfach durch Eingabe des neuen Werts in der Bruttoerfassung geändert werden. Die Änderung muss entweder über das Menü Funktionen → Divers → Fixwerte oder direkt im KV- oder Firmenstamm vorgenommen werden.

 Prozentuelle/absolute erhöhung der ist-werte

Wenn bei mehreren Dienstnehmern (z. B. allen Dienstnehmern einer Firma oder eines Kollektivvertrags) bestimmte Lohnarten um einen bestimmten Wert erhöht werden sollen, werden diese Lohnerhöhungen über Erhöhungsregeln im KV durchgeführt.

Beispiel 
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Die Ist-Gehälter sollen um 3,5 % erhöht werden.

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 Vorgehensweise

Um eine prozentuelle oder absolute Erhöhung durchführen zu können, muss das Programm Kollektivverträge geöffnet, der gewünschte KV markiert und der Reiter Erhöhungsregeln ausgewählt werden.

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 Erhöhungsregel anlegen

Die Anlage der Erhöhungsregel erfolgt über das Icon "Neu" oder die Funktionstaste F5. Es öffnet sich ein Fenster, in dem folgende Eingabefelder befüllt werden können:

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Vorgang
Mit dem Vorgang kann definiert werden, wie die Änderung durch die Erhöhungsregel erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Prozentuelle Erhöhung: Im Feld Wert ist ein Prozentsatz einzugeben, um den erhöht wird.

Absolute Erhöhung: Im Feld Wert ist der absolute Betrag einzugeben, um den erhöht werden soll.

Änderung Fixwert: Im Feld Wert ist der neue Fixwert zu erfassen, auf den geändert wird.

Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt: Die Erhöhung soll um die Differenz zwischen KV-neu und KV-alt erfolgen. Diese Ausprägung wird verwendet, wenn die Löhne und Gehälter aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen angehoben werden sollen. Im Feld Erhöhung um Differenz aus KV-Neu  - KV-Alt wird definiert, was mit einer etwaig vorhandenen Überzahlung passieren soll.
 
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Wert
Je nach Vorgang ist hier entweder ein Prozentsatz (prozentuelle Erhöhung) oder ein absoluter Betrag (absolute Erhöhung) anzugeben. Soll eine Fixwertänderung durchgeführt werden (z. B. Änderung des Satzes für die Schmutzzulage), muss hier bereits der Wert eingegeben werden, der übernommen werden soll. Im Fall einer "Erhöhung um die Differenz aus KV-neu und KV-alt" ist dieses Feld inaktiv.
Rundung
In diesem Feld wird festgelegt, wie der ermittelte Erhöhungsbetrag oder Satz gerundet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • kaufmännisch
  • abrunden
  • aufrunden
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Nach der Rundung erfolgt ggf. der Vergleich mit dem KV-Lohn bzw. -Gehalt, sofern das Feld Vergleich mit KV-Lohn/Gehalt auf "Ja" gesetzt ist, wodurch eine KV-Unterzahlung vermieden werden kann.
Rundung auf
Auf welchen Wert gerundet werden soll, wird in diesem Feld bestimmt. Es muss ein Wert, auf den gerundet werden soll, eingegeben werden. Die Hinterlegung von 0 in diesem Feld bewirkt, dass der Wert IST-neu mit 0 ermittelt wird.
 
Beispiel  
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0,01 für eine centgenaue Rundung. 1 rundet auf Eurobeträge genau.
Min.
Bei der prozentuellen Erhöhung können Sie den Mindestwert angeben, um den erhöht werden soll. Dieser Wert wird bei Teilzeitkräften mit dem Teilzeitprozentsatz multipliziert, wodurch der konkrete Mindestwert bei Teilzeitkräften niedriger ist.
Max
Bei der prozentuellen Erhöhung können Sie den Maximalwert angeben, um den erhöht werden soll. Dieser Wert wird bei Teilzeitkräften mit dem Teilzeitprozentsatz multipliziert, wodurch der konkrete Maximalwert bei Teilzeitkräften niedriger ist.
Vergleich mit KV-Lohn/Gehalt
Wird dieses Feld auf "ja" gesetzt, erfolgt eine Prüfung auf eine eventuelle KV-Unterzahlung. Ist das der Fall, wird die Unterzahlung des Grundbezugs automatisch korrigiert und an den jeweiligen KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt angepasst. Vereinfacht ausgedrückt ist das Feld auf "ja" zu setzen, wenn die neuen Ist-Werte der Dienstnehmer mindestens den aktuellen KV-Werten entsprechen sollen.

Der Vergleich mit dem KV-Lohn bzw. -Gehalt erfolgt nach einer etwaig in der Erhöhungsregel definierten Rundung als letzter Berechnungsschritt.
Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt
Im Feld Vorgang ist die Ausprägung "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ausgewählt. Eine etwaig vorhandene Überzahlung auf der zu erhöhenden Lohnart wird dann verringert ("aufgefressen"), wenn dieses Feld auf "Nein" steht. Die Überzahlung wird in gleicher Höhe fortgeführt, falls dieses Feld auf "Ja" steht.
Gültig ab
Sollen die Fixwerte rückwirkend für bereits endverspeicherte Monate erhöht werden, kann hier der gewünschte Monat eingegeben werden.

Hinweis
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In den Vormonaten erfolgt keine automatische Aufrollung der Werte. Sie werden lediglich im Fixwertspeicher eingetragen.
Firma
Eingabe der Firma, für deren Dienstnehmer die Erhöhung durchgeführt werden soll.
Verwendungsgruppen
Soll die Erhöhung nur für bestimmte Verwendungsgruppen durchgeführt werden, können diese hier mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png ausgewählt werden.  
Vergleich KV- mit Ist-Lohn
Dieses Feld ist eine Filtermöglichkeit. Die Erhöhungsregel soll nur auf bestimmte Ist-Löhne angewandt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Nein: Die Erhöhungsregel wird unabhängig vom Ist-Lohn angewandt.

Ist-Lohn <= KV-Lohn: Die Erhöhungsregel wird angewandt, wenn der Ist-Lohn kleiner oder gleich dem KV-Lohn ist (Unterzahlung oder gleich dem KV-Lohn)

Ist-Lohn > KV-Lohn: Die Erhöhungsregel wird angewandt, wenn der Ist-Lohn größer als der KV-Lohn ist (Überzahlung)

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Von Wert
Soll die Erhöhung nur bei jenen Dienstnehmern durchgeführt werden, bei denen der Wert der zu erhöhenden Lohnart innerhalb eines bestimmten Wertebereichs liegt, kann der Von- und Bis-Wert hier hinterlegt werden.

Beispiel
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Erhöhung des Grundbezugs um 3 % bei allen Dienstnehmern, deren Gehalt zwischen € 4.000,00 und € 5.000,00 liegt.
Bis Wert
Soll die Erhöhung nur bei jenen Dienstnehmern durchgeführt werden, bei denen der Wert der zu erhöhenden Lohnart innerhalb eines bestimmten Wertebereichs liegt, kann der Von- und Bis-Wert hier hinterlegt werden.

Beispiel
Beispiel.png
Erhöhung des Grundbezugs um 3 % bei allen Dienstnehmern, deren Gehalt zwischen € 4.000,00 und € 5.000,00 liegt.
 
 
Die IST-Erhöhung kann durch die Auswahl des entsprechenden Vorgangs entweder prozentuell oder absolut erfolgen. Bei der prozentuellen Erhöhung kann zusätzlich ein Minimum- bzw. Maximumbetrag erfasst werden, darüber hinaus sind verschiedenste Rundungsvarianten möglich.

Möchte man sichergehen, dass die neuen IST-Werte der Dienstnehmer zumindest den aktuellen KV-Werten entsprechen, muss das Feld Vergleich mit KV-Lohn/Gehalt auf "Ja" gesetzt werden.
 
Damit ein Vergleich und – im Falle einer Unterzahlung – eine entsprechende Korrektur durchgeführt werden kann, muss im KV am Reiter Lohn-/Gehaltstabelle jedoch eine entsprechende Lohn-/Gehalts-Tabelle angelegt sein. Zudem muss die Zuordnung folgender KV-Daten im Programm Dienstnehmer am Reiter Kollektivvertrag bei jedem Dienstnehmer erfolgen.
 
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Sollen die Fixwerte auch rückwirkend für bereits endverspeicherte Monate erhöht werden, kann im Feld "Gültig ab" der gewünschte Monat eingeben werden.
 
Hinweis 
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Die geänderten Fixwerte werden in den Vormonaten nicht automatisch aufgerollt. Sie werden lediglich im Fixwertspeicher eingetragen.

 Filteroptionen

Unter den Filteroptionen können neben der Firma auch die Verwendungsgruppen, die erhöht werden sollen, ausgewählt werden. Diese Funktion wird benötigt, wenn die Verwendungsgruppen mit unterschiedlichen Prozentsätzen erhöht werden sollen. So können beispielsweise die Dienstnehmer der Verwendungsgruppen 1 bis 3 um 3 % erhöht werden, die Dienstnehmer der Verwendungsgruppe 4 bis 6 aber um 3,5 % usw.

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Über die Felder "Von Wert" und "Bis Wert" kann man einstellen, dass eine Erhöhung nur bei solchen Dienstnehmern durchgeführt werden soll, bei denen der Wert der zu erhöhenden Lohnart innerhalb eines bestimmten Wertebereichs liegt.

Beispiel 
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Erhöhung des Grundbezugs um 3 % bei allen Dienstnehmern, deren Gehalt zwischen € 3.000,00 und € 4.000,00 liegt.
 
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Wurden alle notwendigen Daten erfasst, kann die Erhöhungsregel über die Funktion "Speichern und Schließen" gespeichert werden. Die Erhöhung wird in diesem Schritt noch nicht durchgeführt!

 Erhöhungsliste drucken

Unter Funktionen → Erhöhungsliste drucken besteht die Möglichkeit, das Ergebnis, das sich aus der Anwendung der Erhöhungsregeln ergeben würde, zu Kontrollzwecken auszudrucken. Die Erhöhung wird dabei noch nicht durchgeführt und der Ausdruck kann beliebig oft gestartet werden (wenn das Feld "Kontrollausdruck" auf "ja" steht).

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Folgende Felder können befüllt werden:

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 Reiter Allgemein

Abrechnungsmonat 
Monat, in dem die Auswertung gedruckt werden soll. 
Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag und es wird auch nicht geprüft. Somit gelangen alle betroffenen Dienstnehmer in der Vorschau auf den Ausdruck.

0 - Nein
1 - Ja
Sortierung
In diesem Feld kann die Sortierreihenfolge der Dienstnehmer auf dem Ausdruck festgelegt werden. Die Sortierung kann beispielsweise nach Dienstnehmernummern, Abrechnungskreisen, Kostenstellen, KV usw. erfolgen. Es können auch mehrere Sortierungsstufen hinterlegt werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob die Sortierung "aufsteigend" oder "absteigend" erfolgen soll.

Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf  Funktion_F8.png gelangen Sie in das Sortierungsfenster.
Filterfelder
Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder Funktion_F8.png ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken.

Im Standard ist eine Filterung je Dienstnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann.
Soll die Erhöhungsliste gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

0 - Nein
1 - Ja
Soll die Erhöhungsliste archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

0 - Nein
1 - Ja
Soll die Erhöhungsliste per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

0 - Nein
1 - Ja
 

 Reiter Erweitert

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zur Anlage und Hinterlegung eines eigenen Titelblocks.

Hinweis
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Es wird bereits ein Standard-Block ausgeliefert, den Sie kopieren und abändern können.
Sprache am Ausdruck

0 - Deutsch (Österreich)
1 - Deutsch (Deutschland)
2 - Deutsch (Schweiz)
3 - Englisch
4 - Ungarisch
5 - Tschechisch
6 - Slowakisch
7 - Italienisch
8 - Slowenisch
9 - Kroatisch
10 - Türkisch
11 - Französisch
12 - Polnisch
13 - Russisch
 

 Reiter Export

Sollen die Erhöhungsregel als CSV-Datei exportiert werden?

0 - Nein
1 - Ja
Soll die Datei nach dem Exportieren geöffnet werden?

0 - Nein
1 - Ja
In diesem Feld ist der Name der Exportdatei inklusive Pfad anzugeben. Es kann nach einem Verzeichnis gesucht werden. Die Verwendung von Platzhaltern, insbesondere im Dateinamen, ist möglich.
Sollen die Spaltenüberschriften exportiert werden und wenn ja, in welchem Format? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

0 - nicht exportieren: Es werden keine Spaltenüberschriften exportiert.

1 - exportieren: Es werden die Spaltenüberschriften exportiert, die auch am Ausdruck stehen würden.

2 - DB-Namen exportieren: Die Felder werden mit ihren Datenbank-Feldnamen exportiert.
In diesem Parameter kann der Separator für die CSV-Datei hinterlegt werden.
Soll die exportierte CSV-Datei beim E-Mailversand anhängt werden?

0 - Nein
1 - Ja
 
Folgende Werte sind auf dem Ausdruck ersichtlich:
  • Dienstnehmer-Nr.
  • Dienstverhältnis-Nr.
  • Dienstnehmername
  • KV-Nr
  • KV-Bezeichnung
  • Verwendungsgruppe
  • Beschäftigungsjahr
  • Lohnarten-Nr
  • Lohnarten-Bezeichnung
  • Teilzeitprozentsatz
  • alter und neuer KV-Wert des Dienstnehmers
  • alter und neuer Ist-Wert des Dienstnehmers
Die Felder für die KV-Einstufung werden jedoch nur angedruckt, wenn es sich um eine Erhöhung des Grundbezugs handelt. Das Feld "Bemerkung" ist für schriftliche Notizen am Ausdruck durch den Anwender vorgesehen.

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Hinweis 
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Die Erhöhung selbst, die über die Funktion Erhöhungsregel anwenden gestartet wird, sollte erst dann durchgeführt werden, wenn die Liste die neuen gewünschten Werte aufweist!


 Erhöhungsregeln anwenden

Sind die Werte auf dem Ausdruck korrekt, kann die Erhöhung unter Funktionen → Erhöhungsregeln anwenden vorgenommen werden.

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Es öffnet sich ein Fenster, in dem man festlegt, für welchen KV bzw. welche KVs, Firma bzw. Firmen oder Dienstnehmer die Erhöhung durchgeführt werden soll.

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Nachdem alle Angaben gemacht und der Button "Durchführen" gedrückt wurde, erscheint eine Meldung über die Anzahl der geänderten Fixwerte.

Beispiel
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Die IST-Werterhöhung wurde erfolgreich durchgeführt.
 
Achtung! 
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Die Funktion Erhöhungsregel anwenden darf bei einer Firma nur einmal gestartet werden, da die bestehenden Fixwerte mit jedem Durchlauf um den entsprechenden Wert erhöht werden.

Hinweis 
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Wird die Funktion Erhöhungsregeln anwenden gestartet, werden alle Erhöhungsregeln, die bei dem jeweiligen KV angelegt wurden, der Reihe nach abgearbeitet.
 
Die Reihenfolge der angelegten Regeln kann mit den Funktionstasten "Pfeil oben, Pfeil unten" im linken Bereich des Fensters verändert werden, wobei Regeln, bei denen eine Firma hinterlegt ist, immer vorrangig angewandt werden.

Beispiel 
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Folgende Erhöhungsregeln wurden im KV "Metallindustrie Angestellte" für die Firma 44304 angelegt:

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Beim Start der Funktion werden die Fixwerte der Dienstnehmer zuerst um 3,5 % erhöht. Im nächsten Schritt erfolgt eine Erhöhung um € 50,00.
 
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 Fixwerte retourspielen

Mit dieser Funktion können die urspünglichen Fixwerte wiederhergestellt werden. Stellt sich heraus, dass die Erhöhung fehlerhaft war - Erhöhung wurde für die falsche Firma durchgeführt, es wurde ein falscher Prozentsatz angewandt - können die alten Fixwerte unter Funktionen → Fixwerte retourspielen einfach wiederhergestellt werden.

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Es öffnet sich ein Fenster, indem jene KVs, Firmen oder Dienstnehmer eingegeben werden müssen, deren ursprünglichen Werte retourgespielt werden sollen.

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Nachdem alle Angaben gemacht und der Button "Durchführen" gedrückt wurde, erhält man eine Meldung über die Anzahl der retourgespielten Fixwerte.

Beispiel
Beispiel.png
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 Erhöhungsregeln aus Vorjahr kopieren

Erhöhungsregeln werden im Zuge der Jahresumstellung nicht in das neue Lohnjahr übernommen. Sollen sie trotzdem im aktuellen Jahr zur Verfügung stehen, um sie beispielsweise als Vorlage zu verwenden, können sie über die Funktion "Erhöhungsregeln aus Vorjahr kopieren" ins laufende Jahr übernommen werden.

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Startet man die Funktion, werden die Erhöhungsregeln ohne Zwischenschritt aus dem Vorjahr kopiert.

 KV-Erhöhung mehrerer Dienstnehmer

Sollen die Löhne und Gehälter aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen angehoben werden, so wird dies ebenfalls mithilfe von Erhöhungsregeln durchgeführt.

Beispiel 
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Die KV-Löhne sollen um 5 % erhöht werden, KV-Überzahlungen müssen bestehen bleiben.

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 Voraussetzungen

Um die Erhöhung durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Vorgehensweise

Bevor die KV-Erhöhung bei den Dienstnehmern vorgenommen werden kann, muss im KV-Stamm die bestehende L/G-Tabelle auf eine L/G-Tabelle mit neuem "Gültig ab"-Datum kopiert und anschließend erhöht werden.

Hinweis 
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Wird zur Verwaltung der Kollektivverträge ein KV-Service (z. B. HG-Datenbank) verwendet, kann die neue L/G-Tabelle über die Funktion "Aktuellen KV updaten mit KV-Service" geladen werden (siehe HGKV im NTCS Lohn).

 Lohn- und Gehaltstabelle erhöhen

Für die Durchführung der KV-Erhöhung, muss im KV-Stamm am Reiter "Lohn- und Gehaltstabelle" die aktuelle L/G-Tabelle aufgerufen werden. Über die Funktion "L/G-Tabelle kopieren" kann die bestehende Tabelle kopiert werden. Es erscheint eine Abfrage, in der das Gültigkeitsdatum der neuen Tabelle angegeben werden muss. 

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Durch die Bestätigung des Datums wird die neue Tabelle automatisch mit den Werten der alten Tabelle initialisiert. Diese Werte (Beträge oder Sätze) können nun in einem weiteren Schritt über die Funktion "KV-Erhöhung" erhöht werden.

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Folgende Eingabefelder sind bei der Erhöhung zu berücksichtigen:

Art
An dieser Stelle wird festgelegt, ob die Werte prozentuell oder absolut erhöht werden sollen.
Prozent/Wert
Angabe des Erhöhungswertes
  • Prozent: 3,50 oder
  • Wert: € 100,00
Rundungsart
Wie soll der neue Wert (Satz oder Betrag) gerundet werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • kaufmännisch
  • abrunden
  • aufrunden
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Rundung auf
Hier wird festgelegt, auf welche Stelle die Rundung erfolgen soll (z. B. 0,01 oder 0,1).
Minimalwert
In diesem Feld kann das Minimum der Erhöhung erfasst werden.
 
Beispiel
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Die KV-Löhne sollen um 3 % erhöht werden.
Minimalwert: € 60,00 → Die Werte müssen mindestens um € 60,00 erhöht werden.
Maximalwert
In diesem Feld kann das Maximum der Erhöhung erfasst werden.
 
Beispiel
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Die KV-Löhne sollen um 3 % erhöht werden.
Maximalwert: € 150,00 → Die Werte dürfen maximal um € 150,00 erhöht werden.
Spalte
Sollen nur bestimmte Verwendungsgruppen erhöht werden, kann über die Funktionstaste F8 oder einen Mausklick auf Funktion_F8.png die entsprechende Spaltenauswahl getroffen werden.
Zeile
Sollen nur bestimmte Beschäftigungsjahre erhöht werden, kann über die Funktionstaste F8 oder einen Mausklick auf Funktion_F8.png die entsprechende Zeilenauswahl getroffen werden.
Von Brutto
Wenn die Erhöhung nur innerhalb einer bestimmten Bruttogrenze erfolgen soll, kann dies hier festgelegt werden.
Bis Brutto
Wenn die Erhöhung nur innerhalb einer bestimmten Bruttogrenze erfolgen soll, kann dies hier festgelegt werden.
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Nachdem die Erhöhung der Tabelle durchgeführt wurde, muss am Reiter "Erhöhungsregeln" eine neue Erhöhungsregel angelegt werden.

 Erhöhungsregeln anlegen

Die Anlage erfolgt wieder mit der Funktionstaste F5, wobei diesmal im Feld "Vorgang" die Ausprägung "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ausgewählt werden muss. Anders als bei der absoluten bzw. prozentuellen Erhöhung können in diesem Fall keine Werte - auch kein Mindest- oder Maximalwert - erfasst werden. Die Felder werden automatisch inaktiv gesetzt. Alle anderen Angaben können wie gewohnt vorgenommen werden.

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Hinweis 
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Es sollte auch unbedingt das Feld "Gültig ab" beachtet werden. Hier ist jener Monat zu hinterlegen, ab dem die Fixwerte der Dienstnehmer durch die Erhöhungsregel geändert werden sollen. Dieses Feld ist insbesondere bei einer rückwirkend gültigen KV-Erhöhung von großem Nutzen, da die Fixwerte der Vormonate ab dem Gültig-ab-Monat bis zum aktuellen Monat geändert werden. Da viele Berechnungen bzw. andere Lohnarten auf den Fixwert des Grundbezugs zugreifen, ist es notwendig, die Fixwerte in den einzelnen Monaten richtig zu hinterlegen.

Eine Aufrollung der Grundbezüge mit den neuen Fixwerten erfolgt über die Funktion Globale Lohnarteneingabe im Programm Bruttoerfassung.

 Erhöhungsliste drucken

Wurde die Erhöhungsregel gespeichert, können die Werte, die sich durch die Anwendung der Regel ergeben, mit der Funktion Erhöhungsliste drucken wieder überprüft werden.

Auch hier kann der Ausdruck wieder beliebig oft durchgeführt werden.

 Erhöhungsregeln anwenden

Nach Eingabe des KVs, der Firma oder der gewünschten Dienstnehmer, werden die Löhne und Gehälter der Dienstnehmer automatisch auf den neuen Stand gebracht.

Achtung! 
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Wie bei der Ist-Erhöhung gilt auch für die KV-Erhöhung, dass die Funktion nur einmal gestartet werden darf, da mit jedem Durchlauf die bestehenden Fixwerte um den entsprechenden Wert erhöht werden.
Auch in diesem Fall können bei einer fehlerhaften Erhöhung die "alten" Fixwerte mit der Funktion Fixwerte retourspielen wiederhergestellt werden.

 Rückwirkende KV-Erhöhung

Bei einer rückwirkenden KV-Erhöhung muss das Feld "Gültig-Ab-Monat" bei der Definition der Erhöhungsregel beachtet werden (siehe Kapitel Erhöhungsregeln anlegen). Zur Aufrollung der Grundbezüge in der Bruttoerfassung ist die Funktion Globale Lohnarteneingabe zu nutzen.

 Unterschiedliche Erhöhung von Mindest- und Ist-Löhnen

Häufig sehen Kollektivverträge unterschiedliche Erhöhungen für Mindestlöhne und -gehälter und IST-Löhne und -gehälter vor. Im folgenden Beispiel wird dargestellt, wie in diesem Fall vorzugehen ist:

Beispiel 
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Die KV-Mindestlöhne sollen um 5 % erhöht werden. Die Ist-Löhne (d. h. Dienstnehmer mit einer KV-Überzahlung) werden jedoch nur um 3 % erhöht.
Die Dienstnehmer sollen auf jeden Fall zumindest den neuen KV-Lohn erhalten.
 
Schritt 1: Bestehende Lohn-/Gehaltstabelle auf eine neue kopieren
Schritt 2: Erhöhung der neuen Tabelle um 5 % durchführen (siehe Lohn-/Gehaltstabelle erhöhen)
Schritt 3: Anlage der Erhöhungsregel wie folgt
 
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Hier ist es wichtig, dass als Wert der Prozentsatz der Ist-Erhöhung angegeben wird → 3 % und das Feld "Vergleich mit KV-Lohn/Gehalt" auf "Ja" steht. So wird sichergestellt, dass jeder Dienstnehmer zumindest den neuen KV-Lohn erhält. Die Mindestlohnerhöhung (5 %) wird mithilfe der neuen Lohn-/Gehaltstabelle abgewickelt.
 
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Dienstnehmer A und Dienstnehmer C erhalten die Mindestlohnerhöhung, da die neuen Ist-Löhne sonst unter dem aktuellen KV-Lohn liegen würden.
Dienstnehmer B und Dienstnehmer D erhalten die Ist-Erhöhung, da der alte Ist-Lohn über dem alten KV-Lohn liegt.

 Absolute IST-Lohn-Erhöhung unter Berücksichtigung des Teilzeitprozentsatzes

In Kollektivvertragsabschlüssen kam es in jüngster Vergangenheit öfter zu einer Erhöhung der prozentuellen Erhöhung der Ist-Löhne zuzüglich eines absoluten Fixbetrages, wobei Teilzeitbeschäftigte den Fixbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit erhalten. Ein Beispiel ist die KV-Änderung per 1.11.2022 des Kollektivvertrags des Fachverbands der Metalltechnischen Industrie (Metaller-KV). Konkret sieht die KV-Änderung im Metaller-KV per 1.11.2022 die Erhöhung der Ist-Löhne um 5,4 % zuzüglich eines Fixbetrages von € 75,00 vor. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Fixbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich verenbarten Normalarbeitszeit. Die hier beschriebene Vorgehensweise kann natürlich auch auf andere Kollektivverträge mit analogen Formulierungen angewendet werden.

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Die Erhöhung der KV-Löhne kann bei Verwendung des KV-Service HGKV durch die Ausführung der Funktion "Aktuellen KV updaten mit KV-Service" gelöst werden. Dadurch werden der KV und insbesondere die Lohn-/Gehaltstabelle und der HGKV-Text aktualisiert.

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Wird der KV-Service HGKV nicht verwendet, dann kann die bestehende Lohn-/Gehaltstabelle kopiert und danach erhöht werden (Funktionen "L/G-Tabelle kopieren" und "KV-Erhöhung").

Beides bewirkt, dass eine Lohn-/Gehaltstabelle per November 2022 angelegt wird. Kontrollieren Sie in jedem Fall die KV-Löhne/Gehälter.

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Die Erhöhung der Ist-Löhne gestaltet sich komplizierter, denn der absolute Betrag von 75 muss für Teilzeitkräfte entsprechend aliquotiert werden.

Beispiel:

Vollzeit, das heißt Teilzeitprozentsatz = 100, KV-Lohn alt = 2141,23, KV-Lohn neu = 2291,12, Ist-Lohn alt = 2200, Ist-Lohn neu = 2200 * 1,054 + 75 * 1 = 2393,80. Die KV-Erhöhung der Ist-Löhne beträgt 5,4 % und auf den absoluten Betrag 75 wird der Teilzeitprozentsatz 100 % angewendet.

Teilzeit mit 50 % Teilzeitprozentsatz, KV-Lohn alt = 1070,62, KV-Lohn neu = 1145,56, Ist-Lohn alt = 1100, Ist-Lohn neu = 1100 * 1,054 + 75 * 0,5 = 1159,40 + 37,50 = 1196,90. Auf den absoluten Betrag 75 muss der Teilzeitprozentsatz des Mitarbeiters angewendet werden.

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Um dies zu erreichen, sind zwei Erhöhungsregeln - wie folgt - anzulegen.

Erhöhungsregel zur prozentuellen Erhöhung um 5,4 %:

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Erhöhungsregel zur Berücksichtung des absoluten Betrags, jedoch unter Berücksichtung des Teilzeitprozentsatzes:

Bei Wahl des Vorgangs "absolute Erhöhung" wird der Teilzeitprozentsatz mit aktuellem Programmverhalten nicht berücksichtigt. Deshalb ist der Vorgang "prozentuelle Erhöhung" zu verwenden. Im Feld "Wert" ist ein sehr hoher Betrag zu erfassen, welcher mit dem Teilzeitprozentsatz des Mitarbeiters multipliziert wird. Unter der Annahme, dass kein Mitarbeiter einen geringeren Teilzeitprozentsatz als 1 % hat, kann der Wert 7500 verwendet werden, ansonsten muss ein noch höherer Wert gewählt werden. Wichtig ist, dass der Wert im Feld "Max" auf den in der KV-Änderung definierten absoluten Betrag in Höhe von 75 festgesetzt wird. 

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Die Reihenfolge der Erhöhungsregeln ist in diesem Beispiel sehr wichtig. An erster Stelle muss die prozentuelle Erhöhung um 5,4 % stattfinden und im Anschluss die Erhöhung um € 75. Mit den Pfeil-nach-oben- bzw. Pfeil-nach-unten-Schaltflächen auf der linken Seite am Reiter "Erhöhungsregeln" kann die Reihenfolge der Erhöhungsregeln festgelegt werden.

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Danach kann die Erhöhungsliste gedruckt und nach deren Kontrolle angewendet werden. Weitere Anpassungen sind manuell vorzunehmen.

Achtung! 
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Diese Lösung über die genannten zwei Erhöhungsregeln ist nur dann möglich, wenn die im Kollektivvertrag hinterlegte Referenzlohnart die Lohnarten-Einstellung Teilzeitprozentsatz anwenden = Nein hat. Dies ist die übliche Einstellung bei Grundbezugslohnarten. In Ausnahmefällen ist das Feld auf "Ja" gesetzt und genau in diesen Fällen kann die oben präsentierte Lösung mit den zwei Erhöhungsregeln NICHT angewendet werden.

Alternativ kann der Fixwert des Grundbezugs manuell berechnet und importiert werden (Abrechnungen importieren bzw. Fixwerte importieren) oder für Teilzeitkräfte manuell berechnet und manuell in der Bruttoerfassung eingegeben werden. Man könnte die oben beschriebene Vorgehensweise nur für Vollzeitkräfte anwenden, da die Funktion "Erhöhungsregeln anwenden" über eine Mehrfachauswahl der Mitarbeiter verfügt, und die Teilzeitkräfte manuell behandeln.

 KV-Vorrückung einzelner Dienstnehmer

Wechselt ein Dienstnehmer aufgrund des im Dienstnehmerstamm hinterlegten Vorrückungsmonats in das nächste Beschäftigungsjahr, so rückt dieser auch in der L/G-Tabelle um eine Zeile nach unten. Verändert sich dadurch sein KV-Wert, werden abhängig von den Einstellungen im Dienstnehmerstamm → Reiter "Kollektivvertrag" → Feld "KV-Vorrückung", Feld "KV-Unterzahlung korrigieren" und Feld "Hinweis bei KV-Vorrückung" unterschiedliche Aktionen durchgeführt.

 Voraussetzungen

Damit KV-Vorrückungen automatisch durchgeführt werden können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  • Im Kollektivvertrag muss am Reiter "Lohn- und Gehaltstabelle" eine gültige Lohn-/Gehalts-Tabelle angelegt sein. Außerdem müssen weitere Felder, wie die Referenzlohnarten und die Felder zur KV-Vorrückung, befüllt werden.

    1456662880000007870.png

    Hinweis 
    Hinweis.png
    Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort die Einstellung "nein" vorgeschlagen. Im Firmenstamm kann über den DN-Vorschlag die Ausprägung "wie im KV hinterlegt" eingestellt werden (siehe Variante 5)

  • Im Programm Dienstnehmer müssen am Reiter "Kollektivvertrag" alle relevanten Felder zur KV-Vorrückung hinterlegt werden.

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 Relevante KV-Stamm-Felder

Die Angabe folgender KV-Stamm-Felder ist für die automatisierte Vorrückung Voraussetzung.

Sollen die Gehälter und Löhne der Dienstnehmer bei KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch erhöht werden, muss an dieser Stelle die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrags erfasst werden. Ist dies nicht erwünscht, kann die Tabelle leer bleiben.
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).
 
Achtung!
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In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.
 
Achtung!
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Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
Referenzlohnart für Lehrlinge  Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).

Achtung!
Achtung.png
In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

Achtung!
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Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, können liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
In diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert.

Beispiel
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Be­schäf­tigungs­jahrVerwendungsgruppe 1 
1 1500 
2 
1500 
3 
1600 

KV-Vorrückung = Ja

Beschäftigungs­jahr vor der
Vor­rückung
Fixwert vor der
Vorrückung 
Be­schäftigungs­jahr nach der Vor­rückung
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) 
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unter­zahlung korrigieren = Ja) 
1 1500
2
1500 
1500
1 
1550 
2
1550 
1550 
2 
1500
3
1600 
1600 
2 
1550 
3 
1650 
1650 

KV-Vorrückung = Nein

Beschäftigungs­jahr vor der
Vor­rückung
Fixwert vor der Vorrückung
Be­schäftigungs­jahr nach der Vo­rrückung
Fixwert vor der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein)
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja)
1 1500
2
1500
1500
1 
1550 
2
1550
1550
2 
1500
3
1500
1600
2 
1550 
3
1550
1600

Hinweis
Hinweis.png
Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "nein" vorgeschlagen.
 
Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" → KV-Vorrückung

Beispiele zu KV-Vorrückungen finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhungen unter dem Punkt Vorrückung anwenden.
Steht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
Steht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
 Seitenanfang StartOfPage.png

 Relevante Dienstnehmerstamm-Felder

Im Folgenden werden alle Dienstnehmerstamm-Felder angeführt, die bei KV-Vorrückungen berücksichtigt werden müssen: 

Wird ein Dienstnehmer einem Kollektivvertrag zugeteilt,
  • wird der im KV-Stamm hinterlegte Monats- und Überstundenteiler vorgeschlagen,
  • kann die KV-Vorrückung automatisiert und eine KV-Mindesteinstufung durchgeführt werden,
  • kann bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung auf KV-abhängige Beträge, Sätze und Berechnungen (UZ, WR ...) zugegriffen werden.  
Mit F4 kann der Kollektivvertrag ausgewählt werden. Ist das HGKV-Modul in Verwendung und wurde ein Kollektivvertrag in diesem Feld hinterlegt, so kann mit F8 der HGKV Text eingesehen werden.
KV Unternummer Verfügt der Kollektivvertrag über unterschiedliche Lohn- und Gehaltstabellen (z. B. eigene Tabelle je Bundesland), muss in diesem Feld die entsprechende KV-Unternummer eingetragen werden.
Über dieses Feld erfolgt die spaltenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. 
Über dieses Feld erfolgt die zeilenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. 
Wird in den Feldern Verwendungsgruppe und Beschäftigungsjahr ein Wert aus der Lohn- und Gehaltstabelle hinterlegt, wird hier der dazugehörige KV-Lohn angezeigt. 
Eingabe jenes Datums (im Format TT.MM), zu welchem der Dienstnehmer in der Lohn-/Gehaltstabelle um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.
 
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch mit dem 1. des Eintrittsmonats (z. B. 1. Mai oder 1. Oktober) initialisiert, was einer Vorrückung zu Monatsbeginn entspricht. Dieser Wert kann natürlich überschrieben werden.
 
Handelt es sich jedoch um einen Lehrling, wird wie folgt vorgegangen:
 
Liegt der Lehrzeit-Beginn vor dem Eintrittsdatum bzw. entspricht er dem Eintrittsdatum, werden in diesem Feld der Eintrittstag und der Eintrittsmonat eingetragen. Beginnt die Lehrzeit erst später bzw. ist der Lehrzeit-Beginn größer als das Eintrittsdatum, werden beim Vorrückungsdatum der Lehrzeitbeginn-Tag und der Lehrzeitbeginn-Monat eingetragen.
 
Hinweis
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Wurde in diesem Feld ein Tag > 1 (z. B. 15.06) eingetragen, wird aufgrund der KV-Vorrückung im Zuge der Endverspeicherung des Vormonats (in diesem Beispiel durch die Endverspeicherung von Monat 5) ein neues Dienstverhältnis angelegt, bei dem die Vorrückung automatisch vorgenommen wird.
 
Wurden die Lohnverrechnungsdaten aus BMD 5.5 übernommen, wird wie folgt initialisiert:
 
Im Falle eines Lehrlings werden hier der Eintrittstag und der Vorrückungsmonat übernommen. Wenn es sich nicht um einen Lehrling handelt, werden der Monatserste und der Vorrückungsmonat eingetragen.
In diesem Feld muss bei der Neuanlage eines Dienstnehmers einmalig festgelegt werden, wann die erste (nächste) Beschäftigungsjahr-Änderung erfolgen soll.
Die eingetragene Jahreszahl wird im weiteren Verlauf automatisch aufgrund der in der L/G-Tabelle hinterlegten Vorrückungen angepasst.
In diesem Feld wird errechnet, wann der nächste KV-Sprung erfolgt. In der Regel stimmen die Werte aus den Feldern "nächste BJ-Änderung" und "nächster KV-Sprung" überein. Gibt es jedoch Einträge in den Feldern Vorrückung aussetzen und/oder Vorrückungstopf, wird dies bei der Ermittlung berücksichtigt. 
 
Beispiel
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nächste BJ-Änderung
2025
Vorrückungstopf
-
Vorrückungen aussetzen
2
nächster KV-Sprung
2026

Das Feld "nächster KV-Sprung" ist in folgenden Fällen leer:
  • In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren kein neuer Wert hinterlegt. Wenn der Dienstnehmer nicht mehr vorrückt, weil er bereits jetzt in einem Beschäftigungsjahr ist, nachdem keine weiteren Werte hinterlegt sind, dann wird das Feld nicht mehr befüllt.

  • In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren (Zeilen) der beim Dienstnehmer hinterlegten Verwendungsgruppe (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag") kein Wert (Betrag bzw. Satz) mehr hinterlegt. Stattdessen ist ein Rösselsprung, also ein Sprung in eine neue Verwendungsgruppe, eingetragen. Da es sich dabei um keinen Betrag bzw. Satz handelt, wird das Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht befüllt.

    Beispiel
    Beispiel.png



    IT-KV:

    1087148334001699968.png

    Hat ein Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im ersten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" befüllt, denn es gibt noch einen neuen Betrag im Beschäftigungsjahr 2: (Stand 2026)

    1087148334001699968_1.png

    Hat der Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im zweiten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" nicht befüllt, da ab dem Beschäftigungsjahr 3 kein weiterer Betrag mehr in der L/G-Tabelle eingetragen ist. Der Rösselsprung in die Verwendungsgruppe 2 des Beschäftigungsjahres 1 wird vom Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht erkannt: (Stand 2026)

    1087148334001699968_2.png

  • Es müssen alle erforderlichen Felder für die KV-Einstufung hinterlegt sein. Darunter fallen insbesondere Kollektivvertrag, KV-Unternummer, Verwendungsgruppe, Beschäftigungsjahr, Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung. Wenn eines dieser Felder nicht befüllt ist, kann der nächste KV-Sprung nicht ermittelt werden. In manchen Fällen löst eine erneute Eingabe der Werte in diese Felder eine Neuberechnung des Feldes "nächster KV-Sprung" aus.

  • Es muss einen Monat beim jeweiligen Dienstnehmer geben, der endverspeichert ist. Insbesondere wird dieses Feld im Eintrittsmonat noch nicht angezeigt. Im Zuge der Endverspeicherung wird das Feld automatisch befüllt.
In diesem Feld können Sie in Monaten festlegen, wie lange ein Beschäftigungsjahr tatsächlich dauert. Standardmäßig werden 12 Monate vorgeschlagen. Bei einer verkürzten Lehrzeit kann sich diese Dauer verkürzen. 

Beispiel
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Die Lehrzeit wird von drei auf zwei Lehrjahre verkürzt. In diesem Beispiel ist im Feld "BJ Dauer (in Monaten)" der Wert "8" einzugeben, da alle acht Monate eine Vorrückung erfolgt.
In diesem Feld legen Sie fest, ob der Vorrückungswert im Fall einer KV-Vorrückung auf das aktuelle Gehalt bzw. den Lohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • wie im KV hinterlegt
  • Ja 
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Standardgemäß (ohne DN-Vorschlag) steht das Feld auf "nein".
 
Bei der Ausprägung "wie im KV hinterlegt" werden die Felder "Hinweis bei KV-Vorrückung" und "KV-Unterzahlung korrigieren" automatisch inaktiv gestellt. Es wird empfohlen, im Kollektivvertrag einzustellen, ob die KV-Vorrückung ausgeführt werden soll oder nicht und bei den Dienstnehmern die Ausprägung "wie im KV hinterlegt" zu nutzen. Nur bei jenen Dienstnehmern, bei denen die KV-Vorrückung anders als im KV geregelt stattfinden soll, ist dann eine Anpassung im Programm "Dienstnehmer" vorzunehmen.
 
Beispiele zur KV-Vorrückung finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhung unter dem Punkt KV-Vorrückung einzelner Dienstnehmer.

Beispiel
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Beschäftigungsjahr Verwendungsgruppe 1 
1  1500 
2 
1500 
3 
1600 

KV-Vorrückung = Ja

Beschäf­tigungs­jahr vor der Vor­rückung Fixwert vor der Vor­rückung
Beschäf­tigungs­jahr nach der Vor­rückung 
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) 
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja) 
1  1500
2
1500 
1500
1 
1550 
2
1550 
1550 
2 
1500
3
1600 
1600 
2 
1550 
3 
1650 
1650 

KV-Vorrückung = Nein

Beschäf­tigungs­jahr vor der Vor­rückung Fixwert vor der Vor­rückung
Beschäf­tigungs­jahr nach der Vor­rückung
Fixwert vor der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein)
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja)
1  1500
2
1500
1500
1 
1550 
2
1550
1550
2 
1500
3
1500
1600
2 
1550 
3
1550
1600

In diesem Feld legen Sie fest, ob eine eventuelle KV-Unterzahlung korrigiert werden soll. 
Wollen Sie vor einer KV-Vorrückung darüber informiert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Der Hinweis steht dann einen Monat vorher auf der Hinweisliste.
Hier kann die Anzahl der Vorrückungen eingegeben werden, die nicht berücksichtigt bzw. durchgeführt werden sollen.
 
Wird hier beispielsweise der Wert 2 hinterlegt, werden die nächsten zwei Vorrückungen nicht automatisch vorgenommen. Nach einer "nicht stattgefundenen" Vorrückung wird die Anzahl auf den Wert 1 reduziert. Erst wenn das Feld wieder leer steht, werden KV-Vorrückungen wieder automatisch durchgeführt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können rechtswirksam vereinbaren, dass eine freiwillige Gehaltserhöhung auf die nächsten Vorrückungen angerechnet wird.
 
Der Vorrückungstopf kann mit einem beliebigen Betrag gefüllt werden und hat die Aufgabe, die nächsten automatischen Erhöhungen durch Vorrückung zu neutralisieren. Der Vorrückungstopf wird dabei um den nicht angewandten Vorrückungswert vermindert bis dieser den Wert Null erreicht.

Beispiel
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Ein Dienstnehmer hat ein Ist-Gehalt von € 2.000,00. Er bekommt eine Gehaltserhöhung um € 150,00. Mit dem Dienstnehmer ist vereinbart worden, dass die nächsten Vorrückungen mit dieser Erhöhung abgegolten sind. Diese € 150,00 werden im Vorrückungstopf hinterlegt.
 
Nach einem Jahr erhöht sich der KV-Lohn des Dienstnehmers von 1.800,00 auf 1.850,00. Da im Vorrückungstopf des Dienstnehmers ein Wert hinterlegt ist, bekommt der Dienstnehmer keine Gehaltserhöhung. Der Betrag wird von € 150,00 auf € 100,00 vermindert. Der Vorrückungswert wird gekürzt, bis er auf null steht.
Wird in diesem Feld ein Prozentsatz hinterlegt (z. B. 50 %), wird bei der nächsten Vorrückung eine etwaige Überzahlung um den hier hinterlegten Prozentsatz (in diesem Fall 50 %) reduziert.
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 Vorrückung anwenden

Wie bereits erwähnt, wird über die Felder im Dienstnehmerstamm gesteuert, was im Fall einer KV-Vorrückung geschehen soll. 
Hier wird festgelegt, ob
  • der Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Lohn des Dienstnehmers angewandt,
  • eine eventuelle KV-Unterzahlung korrigiert und/oder 
  • ein Hinweis auf der Hinweisliste ausgewiesen werden soll.
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Die Felder können beliebig kombiniert werden.

Im Folgenden werden unterschiedliche Einstellungsvarianten und deren Auswirkung angeführt.

 Variante 1

KV-Vorrückung = Nein
KV-Unterzahlung korrigieren = Nein
Hinweise bei KV-Vorrückung = Ja

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Bei dieser Variante wird im Fall einer Vorrückung keine Änderung am Grundbezug durchgeführt. D. h., es erfolgt keine Erhöhung des Grundbezugs um den KV-Vorrückungswert. Auch eventuelle KV-Unterzahlungen bleiben unberücksichtigt.
 
Ein Monat vorher erscheint jedoch ein Hinweis auf der Hinweisliste mit dem Vermerk, dass keine automatische Erhöhung durchgeführt wird:
 
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 Variante 2

KV-Vorrückung = Nein
KV-Unterzahlung korrigieren = Ja
Hinweise bei KV-Vorrückung = Ja

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In diesem Fall wird der Grundbezug um den KV-Vorrückungswert nur erhöht, wenn der aktuelle Ist-Wert unter dem neuen KV-Wert liegt. Auch hier erscheint ein entsprechender Hinweis auf der Hinweisliste.
 
Beispiel 
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KV-Vorrückung im Monat Mai laut L/G-Tabelle um € 50,00.
 
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 Variante 3

KV-Vorrückung = Ja
KV-Unterzahlung korrigieren = Ja
Hinweise bei KV-Vorrückung = Ja

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Steht auch das Feld "KV-Vorrückung" auf "Ja", wird der Vorrückungswert in jedem Fall angewendet. Zusätzlich wird noch eine eventuelle KV-Unterzahlung korrigiert und ein Hinweis angedruckt.
 
Beispiel 
Beispiel.png
KV-Vorrückung im Monat Mai laut L/G-Tabelle um € 50,00.
 
1137410394000001720.png 
 

 Variante 4

KV-Vorrückung = Ja
KV-Unterzahlung korrigieren = Nein
Hinweise bei KV-Vorrückung = Ja

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Bei dieser Einstellung wird die Vorrückung auch in jedem Fall angewendet. Eventuelle KV-Unterzahlungen werden jedoch nicht korrigiert.
 
Beispiel 
Beispiel.png
KV-Vorrückung im Monat Mai laut L/G-Tabelle um € 50,00.
 
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 Variante 5 

Steht das Feld "KV-Vorrückung" auf "wie im KV hinterlegt", werden die Felder "KV-Unterzahlung korrigieren" und "Hinweis bei KV-Vorrückung" inaktiv gestellt.
 
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Die Ausprägung "wie im KV hinterlegt" greift auf die Einstellungen, die im Kollektivvertrag am Reiter L/G-Tabelle hinterlegt sind, zurück. Dort stehen dieselben Einstellungsmöglichkeiten zur Auswahl wie oben angeführt.
 
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Hinweis 
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Diese Einstellung hat den Vorteil, dass im Fall einer Änderung die Einstellung nur einmal zentral im KV und nicht bei jedem Dienstnehmer vorgenommen werden muss.

Die Ausprägung "wie im KV hinterlegt" kann im Firmenstamm als DN-Vorschlag hinterlegt werden.

 Verwendungsgruppensprung

Einige Kollektivverträge sehen nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren in einer Verwendungsgruppe einen Sprung in eine andere Verwendungsgruppe vor. In der Literatur wird dieser Sprung auch als Rösselsprung bezeichnet.

Der Verwendungsgruppensprung passiert in der Lohn-/Gehaltstabelle zur Seite in eine andere Spalte und eventuell auch in eine andere Zeile und kann im Kollektivvertrag am Reiter "Lohn- und Gehaltstabelle" über die entsprechende Funktion erfasst werden.

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Startet man die Funktion öffnet sich ein Übersichtsfenster, in dem alle bisherigen Verwendungsgruppensprünge aufgelistet werden.

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Mit einem Klick auf das Icon "Neu" wird ein Fenster geöffnet, indem ein neuer Verwendungsgruppensprung erfasst werden kann. Es kann genau definiert werden, von welcher Spalte bzw. Zeile auf welche Spalte bzw. Zeile gesprungen werden soll.

Beispiel 
Beispiel.png
Bei den Dienstnehmern mit Verwendungsgruppe 2 und Beschäftigungsjahr 7 soll ein Verwendungsgruppensprung in Verwendungsgruppe 3 und Beschäftigungsjahr 5 vorgenommen werden.

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Dargestellt wird ein hinterlegter Verwendungsgruppensprung direkt in der Zelle, in der der Sprung definiert ist. Zuerst steht der KV-Wert der jeweiligen Zelle (2.189,69), gefolgt von der Verwendungsgruppe (Spalte 6) und dem Beschäftigungsjahr (Zeile 5), auf die/das als nächstes gesprungen werden soll. Die Hintergrundfarbe einer Zelle mit hinterlegtem Verwendungsgruppensprung ist gelb.

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Bevor der Verwendungsgruppensprung durchgeführt wird, erscheint eine Information auf der Hinweisliste.

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Hinweis 
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Der Verwendungsgruppensprung wird wie bei einer gewöhnlichen Vorrückung mit der Endverspeicherung des Vormonats durchgeführt.
Wird über den KV-Service HGKV ein Verwendungsgruppensprung wie im IT-KV angeliefert, dann wird dieser bei der Aktualisierung des KVs angelegt, sodass weniger manuelle Anpassungen notwendig sind.

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 Fixwertänderung mehrerer Dienstnehmer

Wurde ein allgemeingültiger Wert als Fixwert bei den Dienstnehmern im Dienstnehmerstamm gespeichert und soll dieser Fixwert (z. B. Satz der Schmutzzulage) bei allen bzw. ausgewählten Dienstnehmern in einem Schritt geändert werden, so kann dies über eine Erhöhungsregel im KV vorgenommen werden.

Dazu muss einfach die zu ändernde Lohnart eingegeben und im Feld "Vorgang" die Ausprägung "Änderung Fixwert" gewählt werden. Das Besondere an dieser Erhöhungsregel ist, dass im Feld "Wert" bereits der neue Wert der Lohnart (aktueller Satz oder Betrag) erfasst werden kann und kein Erhöhungswert.

Beispiel 
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Der Satz der Schmutzzulage soll bei allen Dienstnehmern von € 0,53 auf € 0,57 geändert werden.
 
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Alle weiteren Eingaben können wie gewohnt durchgeführt werden.
 
Mit der Funktion "Erhöhungsregeln anwenden" wird der Fixwert bei allen ausgewählten Dienstnehmern im Dienstnehmerstamm geändert.

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