UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
 

 Allgemeines

 Kollektivvertragsstamm

Die Hinterlegung von Kollektivverträgen bei Dienstnehmern bringt große Vorteile aufgrund vielfältiger Automatisierungsmöglichkeiten.

Im Kollektivvertragsstamm werden unterschiedliche KV-bezogene Informationen erfasst. Dazu zählen beispielsweise:
  • Monats- und Überstundenteiler (werden bei Neuanlage eines Dienstnehmers automatisch vorgeschlagen)

  • Fixbeträge und Fixsätze, die für alle Dienstnehmer eines KVs gleich sind (z. B. Satz einer Schmutzzulage oder das amtliche Kilometergeld)

  • Berechnungen für Lohnarten (automatische Berechnung von UZ, WR, Urlaubsersatzleistung, Kündigungsentschädigung ...)

  • Diätentabellen (zur automatischen Berechnung der Reisekosten)

  • Lohn- und Gehaltstabellen (zur Automatisierung von KV-Erhöhungen und KV-Vorrückungen)

  • Felder zur Einstellung einer Lehrlingsautomatik, die im Dienstnehmerstamm einen Lehrjahreswechsel durchführt.
    Weitere Informationen dazu finden Sie in der Themenenhilfe zur Lehrlingsabrechnung.

  • Anrechnung der Arbeiterdienstzeiten für die Entgeltfortzahlung bei Übernahme ins Angestelltenverhältnis

Weitere abrechnungsrelevante Einstellungen im Kollektivvertragsstamm, z. B.:
  • Die Berechnungsweise der Aliquotierung von Lohnarten, beispielsweise bei Fällen einer untermonatigen Abrechnung bzw. bei Abrechnungen mit Zeiten ohne Entgeltfortzahlung.
    Einige fixe Lohnarten greifen auf diese KV-Einstellungen zurück.

  • Die Berechnungsweise des Teilzeitprozentsatzes bei Teilzeitmitarbeitern, der in den Dienstnehmerstamm übernommen wird.

Hinweis 
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Kollektivverträge gelten firmenübergreifend innerhalb eines Datenbestandes. Das heißt, alle Dienstnehmer, bei denen im Dienstnehmerstamm die gleiche KV-Nummer hinterlegt ist, unterliegen den gleichen KV-Bedingungen, unabhängig davon, bei welcher Firma sie angelegt sind.

Die Zuordnung der Mitarbeiter zu einem Kollektivvertrag erfolgt im Dienstnehmerstamm → Reiter "Kollektivvertrag" → Feld "Kollektivvertrag".

Im Firmenstamm kann im Reiter DN-Vorschlag je Firma ein Vorschlagswert für den Kollektivvertrag der Arbeiter und Angestellten hinterlegt werden.

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Kommt es im Dienstnehmerstamm zu einer Dienstnehmerneuanlage, wird – abhängig davon, ob Angestellter oder Arbeiter – automatisch der richtige KV inklusive Monats- und Überstundenteiler vorgeschlagen.

 Generalkollektivvertrag

Mit der Standardauslieferung ist bereits ein Generalkollektivvertrag (KV-Nr. 9999) angelegt, der wesentliche Einstellungen beinhaltet. Wird im Dienstnehmerstamm ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird auf diese Einstellungen zurückgegriffen. Es kann auch der General-KV selbst hinterlegt werden.

Der Generalkollektivvertrag mit seinen Einstellungen bewältigt beispielsweise folgende Aufgaben:
  • Dienstzeitanrechnung ruhender Dienstverhältnisse, die nicht zu einer Verkürzung von bestimmten gesetzlichen Nichtleistungszeiten-Ansprüchen führen dürfen bzw. bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen mitberücksichtigt werden müssen, z. B. Zeiten des Mutterschutzes oder Zeiten der 1. gesetzlichen Karenz im Ausmaß von 10 Monaten bei Geburten ab 1.8.2019.

  • Aliquotierung des Urlaubsanspruchs für ruhende Dienstverhältnisse, die eine Verkürzung des betreffenden Urlaubsjahres zur Folge haben, z. B. Mütter- und Väterkarenzen oder mehr als 30-tägige Präsenz- oder Zivildienstzeiten.

  Gliederung des Dokuments

Ein eigenes Kapitel behandelt die Anlage von Kollektivverträgen mit Beschreibung der Standardfeldauswahl sowie Informationen zu den Reitern. In einem weiteren Kapitel wird auf die Menüfunktion Kollektivvertrag kopieren eingegangen. Die Menüfunktion KV-Nummer umstellen sowie die Möglichkeit, über LindeDigital Zugriff auf rechtliche Informationen abzurufen, werden in den abschließenden Kapiteln beschrieben.

 Programmeinstieg

Der Einstieg in das Programm erfolgt in den Stammdaten → Kollektivverträge.

Das Fenster ist in mehrere Bereiche unterteilt und wird wie folgt dargestellt:

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Hinweis 
Hinweis.png
Beim Klick auf das Burger-Menü haben Sie in den Layouteinstellungen unter "Layout ändern" die Möglichkeit, zwischen diversen Darstellungsvarianten zu wählen.

Je nach Vorliebe können Sie festlegen, ob die Kollektivverträge oben und die KV-Details unten (siehe Abbildung oben) oder die Kollektivverträge links und die KV-Details rechts angezeigt werden sollen. Auch die Verknüpfung zu LindeDigital kann beliebig angeordnet oder – wenn nicht gewünscht bzw. keine Lizenz vorhanden ist – auch ausgeblendet werden.

Weiters können Sie unter dem Menüpunkt "Ansicht" festlegen, ob nur aktive, inaktive oder alle KVs angezeigt werden sollen.

Seitenanfang StartOfPage.png

 Anlage Kollektivvertrag

Wie in allen anderen Stammdatenprogrammen (Lohnfirmenstamm, Dienstnehmerstamm) können Sie einen neuen KV anlegen, indem Sie auch hier die Funktionstaste F5 drücken und eine neue, bisher noch nicht verwendete Nummer vergeben.

Grundsätzlich können die Kollektivverträge unter einer beliebigen Nummer angelegt werden. Der Kollektivvertrag mit der Nummer 9999 - General-KV ist jedoch bereits angelegt und im Standard von BMD enthalten. Im General-KV sind bzw. können KV-übergreifende Werte und Einstellungen hinterlegt werden, die dann zum Zug kommen, wenn bei dem im Mitarbeiterstamm hinterlegten KV keine Einträge vorhanden sind. Er kann weder gelöscht noch auf eine andere Nummer umgestellt werden.

Da Teiler, Diätensätze, Berechnungen, Lohn- und Gehaltstabellen unterschiedlich sind, ist für Angestellte und Arbeiter jeweils ein eigener KV anzulegen.

Beispiel
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  • KV 1 – für Handelsangestellte
  • KV 2 – für Handelsarbeiter
  • Seitenanfang StartOfPage.png

     Standard-Feldauswahl

    Bei der Neuanlage öffnet sich ein Fenster mit drei Reitern, die folgende Eingabefelder enthalten:

     Allgemein

    Bezeichnung
    Bezeichnung des Kollektivvertrags
    Zusatzbezeichnung
    Zusatzbezeichnung
     
    Hinweis
    Hinweis.png
    Bei Verwendung des HGKV-Service wird die Nummer des Kollektivvertrags beim Webservice HGKV in diesem Feld automatisch eingetragen.
    Betriebsvereinbarung
    Kennzeichen für Betriebsvereinbarung
    Monatsteiler
    Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Monatsteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet worden ist.
    Überstundenteiler
    Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Überstundenteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet wurde.
    Aliquotierung
    In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob bzw. wie die Lohnarten in der Bruttoerfassung beispielsweise bei Ein- und Austritt während des Monats aliquotiert werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

    Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung.

    Ja (Kalendertage): Die Aliquotierung erfolgt nach Kalendertagen.

    Ja (SV-Tage): Die Aliquotierung erfolgt nach SV-Tagen.

    Ja (Ein-Aus: SV-Tage, sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach SV-Tagen. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

    Ja (Ein-Aus: Arbeitsstunden; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach Arbeitsstunden des hinterlegten Wochenmodells. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

    Ja (Ein-Aus: *Arbeitsstunden/MT; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Arbeitsstunden laut Wochenmodell multipliziert und durch den Monatsteiler dividiert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

    Ja (Ein-Aus: *Werktage/26; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem durch den fixen Teiler 26 dividiert und mit der Anzahl der Werktage von Montag bis Samstag ab dem Eintritt bzw. bis zum Austritt multipliziert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

    wie im General-KV hinterlegt: Es wird so aliquotiert, wie es im General-KV hinterlegt ist. Diese Ausprägung steht im Generalkollektivvertrag selbst nicht zur Verfügung.

    Hinweis
    Hinweis.png
    Die Einstellung im Generalkollektivvertrag bezogen auf dieses Feld beruht NICHT auf einer Gesetzlichkeit oder dem Rahmenkollektivvertrag. Der Generalkollektivvertrag kommt als Rückfallebene zur Anwendung. Die Einstellung in diesem Feld kann nach eigenem Ermessen geändert werden.

    Bei jedem Kollektivvertrag muss vom Anwender festgelegt werden, wie die Aliquotierung bei Ein- und Austritten während des Monats zu erfolgen hat.

    Die Aliquotierung kann bei jeder Lohnart im Programm LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld Aliquotierung individuell festgelegt werden und somit die Einstellung im Kollektivvertrag übersteuern.

    1158575055001301130.png
    Teilzeitberechnung
    Mit diesem Feld kann selektiert werden, wie der Teilzeitprozentsatz laut KV in diesem Kollektivvertrag gerechnet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

    Beispiel:
    Monatsteiler für eine Vollzeitbeschäftigung 167. Vollzeitwochenmodell 38,5. Betrachtet wird eine 20-Stunden-Woche.

    Teiler aus Wochenmodell / Vollzeitwochenmodell: 20 / 38,5 = 0,5195 = 51,95 %
    Stunden * 4,33 / Monatsteiler: 20 * 4,33 / 167 = 0,5186 = 51,86 %

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    Initiallohnarten
    Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
    Initiallohnarten für Lehrling
    Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
    Dienstgeberjubiläen
    Die Dienstgeber-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. 
    Dienstnehmerjubiläen
    Die Dienstnehmer-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. 
    Wechsel Arb/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen
    Falls die Dienstzeit als Arbeiter für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.

    Die Ausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Arbeiter nicht zur Dienstzeit für Krank-Ansprüche des Angestellten gezählt wird, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel von einem Arbeiter- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Änderung Tarifgruppe erfolgt.

    Mit der Jahresumstellung 2019/2020 wurden alle Kollektivverträge aufgrund einer gesetzlichen Änderung auf die Standardausprägung "Ja" gestellt.
    Wechsel Lehrl/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen
    Falls die Dienstzeit als Lehrling für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.

    Die Standardausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Lehrling nicht als Dienstzeit für Krank-Ansprüche eines Angestellten gezählt werden, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel vom Lehrling- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Lehrzeitende erfolgt.
    Krank-Sonderregel
    Mit diesem Feld können diverse Krank-Sonderregelungen eingestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • Nein
    • Angestelltengesetz bis 06/2018
    • VBG Sbg.
    1364132413000006230.png
    SZ-Umfang – A+E-Krankengeld
    Die hier eingestellte Ausprägung dient bei ELDA-Meldungen der Meldeart "A+E-Krankengeld" (Arbeits- und Entgeltbestätigungen Krankengeld) als Vorschlagswert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • kein Anspruch
    • Voll (100%)
    • Aliquot
    1443915086000101370.png

    Beachten Sie eine Veröffentlichung der ÖGK hinsichtlich dieser neuen Felder ab 2022 in ÖGK Newsletter Nr. 3/Feburar 2022.
    Abfertigungsrückstellung mit KV-Besserstellung
    In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob es in diesem Kollektivvertrag eine KV-Besserstellung für die Abfertigungsrückstellungen gibt. 

    Manche Kollektivverträge sehen individuelle Abfertigungsfaktoren vor, wonach beispielsweise auch für Dienstnehmer, die seit dem 01.01.2003 eingetreten sind, eine Abfertigungsrückstellung berechnet werden muss, obwohl für diese Dienstnehmer BV-Pflicht besteht (Abfertigung NEU). Wenn dieses Feld auf "Ja" steht, werden jene Dienstnehmer mit "Abfertigung NEU", die somit grundsätzlich von der "Gesetzlichen Abfertigungsrückstellung" ausgenommen sind, trotzdem berücksichtigt. Das Feld BVK-Kennzeichen in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen hat dann die Ausprägung "Abfertigung alt (Neueintritt)".

    Für Dienstnehmer mit Voll- bzw. Teilübertrittt in die Betriebliche Vorsorge (BV) ist dies nicht zutreffend.

    In den Rückstellungen werden dann die in der Faktorentabelle für Entgeltmultiplikatoren definierten Ansprüche herangezogen. Die Faktorentabelle unterscheidet sich aber dann von den Dienstnehmern in BV-Neu und Abfertigung Alt, da bei Dienstnehmern mit Abfertigung Alt die gesetzliche Abfertigung zusätzlich zur KV-Besserstellung beachtet werden muss und bei Dienstnehmern mit BV-Neu nur die KV-Besserstellung. Es gibt zwei grundsätzliche Lösungsansätze. 
    • Für die kleinere Gruppe von Dienstnehmern in den Rückstellungen auf Dienstnehmerebene abweichende Berechnungsparameter hinterlegen. Dies ist eher zu empfehlen, wenn es wenige Dienstnehmer gibt und die Rückstellungen jährlich gebildet werden. 

    • Im LOHN ist ein weiterer Kollektivvertrag anzulegen. Somit können bereits im LOHN die Dienstnehmer unterschieden werden. Dies hat den Vorteil, dass die Berechnungsparameter in den Rückstellungen einfach zu warten sind. Es hat aber den Nachteil der doppelten Stammdatenpflege im LOHN bei den Kollektiverträgen.
    Dokumente
    Dokumentenzuordnung
     

     Seitenanfang StartOfPage.png

     L/G-Tabelle

    Lohn- und Gehaltstabelle
    Sollen die Gehälter und Löhne der Dienstnehmer bei KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch erhöht werden, muss an dieser Stelle die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrags erfasst werden. Ist dies nicht erwünscht, kann die Tabelle leer bleiben.
    Referenzlohnart
    Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).
     
    Achtung!
    Achtung.png
    In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.
     
    Achtung!
    Achtung.png
    Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
    Referenzlohnart für Lehrlinge
    Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).

    Achtung!
    Achtung.png
    In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

    Achtung!
    Achtung.png
    Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, können liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
    KV-Vorrückung
    In diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert.

    Beispiel
    Beispiel.png

    Be­schäf­tigungs­jahrVerwendungsgruppe 1 
    1 1500 
    2 
    1500 
    3 
    1600 

    KV-Vorrückung = Ja

    Beschäftigungs­jahr vor der
    Vor­rückung
    Fixwert vor der
    Vorrückung 
    Be­schäftigungs­jahr nach der Vor­rückung
    Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) 
    Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unter­zahlung korrigieren = Ja) 
    1 1500
    2
    1500 
    1500
    1 
    1550 
    2
    1550 
    1550 
    2 
    1500
    3
    1600 
    1600 
    2 
    1550 
    3 
    1650 
    1650 

    KV-Vorrückung = Nein

    Beschäftigungs­jahr vor der
    Vor­rückung
    Fixwert vor der Vorrückung
    Be­schäftigungs­jahr nach der Vo­rrückung
    Fixwert vor der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein)
    Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja)
    1 1500
    2
    1500
    1500
    1 
    1550 
    2
    1550
    1550
    2 
    1500
    3
    1500
    1600
    2 
    1550 
    3
    1550
    1600

    Hinweis
    Hinweis.png
    Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "nein" vorgeschlagen.
     
    Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" → KV-Vorrückung

    Beispiele zu KV-Vorrückungen finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhungen unter dem Punkt Vorrückung anwenden.
    KV-Unterzahlung korrigieren
    Steht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
    Hinweis bei KV-Vorrückung
    Steht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
    Aktion bei Lehrzeitüberschreitung
    Bei Ablauf der Lehrzeit ist der frühere Lehrling als Arbeiter bzw. Angestellter zu führen. In diesem Feld muss definiert werden, ob bei Ablauf der Lehrzeit eine Einstufung als Hilfsarbeiter oder als Arbeiter/Angestellter durchgeführt werden soll. Je nach Auswahl wird der frühere Lehrling anhand der folgenden Felder eingestuft:
    bzw.
    1281179759000035190_0.png
    KV-Unternummer nach Lehrzeit (Arb/Ang)
    Die Kollektivvertragsunternummer nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
    • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
    • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
    Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Arb/Ang)
    Die Verwendungsgruppe nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
    • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
    • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
    Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Arb/Ang)
    Das Beschäftigungsjahr nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
    • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
    • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
    KV-Unternummer nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)
    Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese KV-Unternummer eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.
    Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)
    Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese Verwendungsgruppe eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.
    Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)
    Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in dieses Beschäftigungsjahr eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.


    Seitenanfang StartOfPage.png

     Reisekosten

    Diätentabelle
    In der Diätentabelle können die Diätensätze pro Kollektivvertrag hinterlegt werden. Nach dem Einstieg mit F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png können Sätze für bis zu 9 Stufen erfasst werden. Dabei müssen in jeder verwendeten Stufe für jede Stunde der entsprechende Diätensatz laut KV sowie Tag- und Nachtsatz hinterlegt werden. Weitere Informationen zur Anlage von Diätentabellen erhalten Sie unter Anlage Diätentabelle.
    keine Diäten bis Stunde
    Zahlreiche Kollektivverträge sehen vor, dass für eine Dienstreise erst ab einer gewissen Anzahl von Stunden Reisekosten bezahlt werden. In diesem Feld hinterlegen Sie, bis zu welcher Reisezeit keine Diäten bezahlt werden. Üblicherweise stehen Taggelder erst zu, wenn die Reise länger als drei Stunden gedauert hat.
     
    Beispiel
    Beispiel.png
    Auszug KV Handelsangestellte:
     
    Dauert eine Dienstreise länger als 3 Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 des vollen Taggeldes berechnet werden.
     
    Es gibt aber auch Kollektivverträge, die bei nicht vollen Tagen auch bei mehrtägigen Dienstreisen bis inklusive 3 Stunden (oder auch 5 Stunden) keine Taggelder ausbezahlen. In diesem Fall müssen für eine korrekte Abrechnung in der Diätentabelle die ersten drei bzw. fünf Zeilen frei bleiben.
     
    Beispiel
    Beispiel.png
    Auszug KV für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie:

    Dauert die Dienstreise weniger als 24 Stunden, gebührt für ...
     bis zu 5 Stunden kein Inlandstaggeld
     mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden 1/3 des Inlandstaggeldes
     mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden 2/3 des Inlandstaggeldes
     mehr als 12 Stunden volles Inlandstaggeld

    Für die das Vielfache von 24 Stunden überschreitende Zeit gilt diese Aliquotierungsregel ebenfalls.
    Aliquotierung (Inland)
    Hier wird festgelegt, ob die Diäten nach der 24-Stunden-Regel oder nach der Kalendertags-Regel aliquotiert werden.
     
    1087148240000800000_0.png
     
    Beispiel
    Beispiel.png
    Beginn der Dienstreise: Dienstag 07:00 Uhr → Dauer: 3 aufeinanderfolgende Tage

    1. Anwendung der 24-Stunden-Regel:

     1. Dienstreisetag Dienstag 07:00 Uhr bis Mittwoch 07:00 Uhr
     2. Dienstreisetag Mittwoch 07:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
     3. Dienstreisetag Donnerstag 07:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr

    2. Anwendung der Kalendertags-Regel:

     1. Dienstreisetag Dienstag 07:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr
     2. Dienstreisetag Mittwoch 00:00 Uhr bis Mittwoch 24:00 Uhr
     3. Dienstreisetag Donnerstag 00:00 Uhr bis Donnerstag 24:00 Uhr

    Abzug Arbeitsessen (Inland)
    An dieser Stelle wird definiert, in welcher Form Arbeitsessen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) berücksichtigt werden. Dabei kann zusätzlich zur gesetzlichen Regelung nach RGV (pro bezahltem Essen werden € 15,00 vom steuerfreien Taggeld abgezogen und als steuerpflichtig gerechnet) ein prozentueller oder betragsmäßiger Abzug berücksichtigt werden. In einem weiteren Feld wird festgelegt, ob der Abzug vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll.
     
    1091397374000100600_1.png

    Abzugsbasis
    In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
     
    1091397374000100600_2.png

    Beispiel
    Beispiel.png
    Taggeld = € 30,00, 15 % für Frühstück, 6 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = € 15,00

    Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 4,50 (15 % von € 30,00), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 2,25 (15 % von € 15,00). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.

    Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht. 
    Aliquotierung (Ausland)
    In diesem Feld kann die Aliquotierung für Auslandsdienstreisen hinterlegt werden. Die Tagsätze werden entweder laut Kalendertagsregel oder 24-Stunden-Regel, per Zwölftel- oder Drittelregelung berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • 24-Stunden + 1/3-Regel
    • 24-Stunden + 1/12-Regel
    • Kalendertag + 1/3-Regel
    • Kalendertag + 1/12-Regel
    1087148240000000000_0.png

    Aliquotierung Ausland 1/12-Regel (EStG): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 3 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 3 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind dem EStG (Einkommensteuergesetz) zu entnehmen.

    Aliquotierung Ausland 1/3-Regel (RGV): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 5 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 5 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind der RGV (Reisegebührenvorschrift) zu entnehmen.
    Auslandsgebührenstufe
    Es gibt vier Auslandsgebührenstufen. Normalerweise wird hier die Stufe 3 hinterlegt. Das ist die höchste Stufe des jeweiligen Landes, die abgabenfrei bleiben kann.
     
    Die Gebührenstufen können je Land unter Dienstreisen → Stammdaten → Regionen angesehen werden.
     
    Beispiel für Deutschland:

    1087148240000099968.png
    Abzug Arbeitsessen (Ausland)
    Wie im Feld "Abzug Arbeitsessen Inland" wird auch hier festgelegt, in welcher Form die Arbeitsessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitsessen innerhalb einer Auslandsdienstreise wird nach der Reisegebührenverordnung (RGV) vorgegangen. Das heißt, eine Kürzung erfolgt erst ab dem zweiten Essen pro Tag auf 1/3 bzw. 4/12 des entsprechenden Auslandsreisesatzes.
     
    Manche Kollektivverträge enthalten besondere Vorschriften, die den Abzug von Arbeitsessen regeln. So kann es erforderlich sein, dass auch eine prozentuelle bzw. betragsmäßige Kürzung erfolgt oder die Abzugsbasis das volle bzw. das aliquotierte Taggeld darstellt.
     
    1091397374000000600_0.png

    Abzugsbasis
    In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
     
    1091397374000000600_1.png

    Beispiel
    Beispiel.png
    Taggeld = € 35,30; 15 % für Frühstück, 10 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = 35,30 / 12 * 10 = € 29,42.

    Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 5,30 (15 % von 35,30), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 4,41 (15 % von 29,42). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.

    Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht.
    Sonderregel Anreise-/Rückreisetag
    Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
    Beispiel
    Beispiel.png
     1087148441002899968.png
    Sonderregel Kalendertage/Monat
    Mit dieser Sonderregel kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
    Beispiel
    Beispiel.png
    Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:

    Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.

    Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden.

    Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).

    1087148460002599936.png 
    Sonderregel Reisezeit Kalendertagsregel oder 24-Stundenregel
    Sieht der Kollektivvertrag ab einer bestimmten Reisezeit eine andere Aliquotierungsregel vor, muss diese Sonderregel erfasst werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
    Beispiel
    Beispiel.png
    1087148486002700032.png 

    Bei dieser Sonderregel wird für Stunden vor dem Erreichen der in der Sonderregel hinterlegten Mindeststundenanzahl die 24h-Regel herangezogen.

    Es ist zu beachten, dass diese Sonderregeln nur bei Dienstreisen im Inland zur Anwendung kommt!
    Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag
    Sieht der Kollektivvertrag vor, dass beispielsweise ab dem 8. Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz hinterlegt werden. Zur genaueren Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
    Beispiel
    Beispiel.png
    1087148453003500032.png 
    Sonderregel Nahbereich
    In diesem Feld können eigene Regeln für eine Dienstreise im Nahbereich festgelegt werden.
     
    Folgende Einstellungen sind zu treffen:
    Beispiel
    Beispiel.png
     
    1087148314003000064.png
     
     
    Hinweis
    Hinweis.png
    Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden.
    Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird.
    Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage
    Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
    Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

    Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
     
    Beispiel
    Beispiel.png
     1087148314003100032_0.png
    Sonderregel Vergleich Auslands- mit Inlandssatz
    Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
    1087148439000000000.png

    Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • Nein

    • EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

    • EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

    • EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.

    • Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
    Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.

    • Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.

    • Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.

    • Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
      - Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
      - Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
    Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • nur Taggeld
    • Tag- und Nächtigungsgeld
    Legaldefinition anwenden
    Die Legaldefinition kommt dann zum Einsatz, wenn für Dienstreisen im Nahbereich oder Fernbereich keine lohngestaltenden Vorschriften vorhanden sind. Ist das der Fall und soll für die Berechnung der Reisekosten die Legaldefinition herangezogen werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.
     
    Die Berechnung der Legaldefinition wird jedoch nur bei jenen Dienstreisen durchgeführt, bei denen in der Dienstreiseerfassung der Zielort erfasst wurde. Ob eine "kleine" oder eine "große" Dienstreise behandelt werden soll, wird über das Feld Legaldefinition im Zuge der Erfassung gesteuert.
     
    "Kleine" Dienstreise
    • Reise im Nahbereich (tägliche Rückkehr ist zumutbar)
    • Regelmäßigkeit der Dienstreise ist relevant (mind. 1x pro Woche)
    • Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 5 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig.
    • Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnen die 5 Tage wieder von vorne zu laufen.
    • Bei Unregelmäßigkeit gilt eine Anlaufphase von 15 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig, und eine Vergessenszeit von einem Kalenderjahr.
    "Große" Dienstreise
    • Reise im Fernbereich (tägliche Rückkehr unzumutbar)
    • Regelmäßigkeit ist irrelevant
    • Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 6 Monaten (= 183 Tage) steuerfrei, danach steuerpflichtig.
    • Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnt eine neue 6-Monats-Frist zu laufen.
    In der Dienstreiseerfassung sind für die Anwendung der Legaldefinition folgende Eingabefelder zu berücksichtigen:
    Individuelle Sonderregelungen
    Mit der Funktionstaste F8 öffnet sich ein Fenster, in dem Spezialprogrammierungen zu individuellen Betriebsvereinbarungen oder speziellen Kollektivvertragsregelungen hinterlegt werden können.

    1087148477000000000.png
     
    Beispiel
    Beispiel.png
    Die Einstellung FEEI (Elektro-/Elektronikindustrie) im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung bewirkt, dass bei Reisen in die am 01.05.2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten sowie bei Reisen nach Rumänien und Bulgarien die Auslandstagsätze schrittweise ab 01.01.2007 jeweils um € 3,00 pro Kalenderjahr angehoben werden, bis der Wert des Inlandstaggeldes bzw. -nächtigungsgeldes erreicht ist. Ab 01.01.2016 sind auch Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dabei. In der Schweiz gilt beispielsweise ein Tagsatz von 36,80 €. Durch diese Sonderregel passiert eine Aufwertung auf 9 € (Jahr 2016, 2017, 2018), sodass für die Schweiz im Jahr 2018 ein Tagsatz von 45,80 € ermittelt wird. 

    Beachten Sie, wenn das Feld Sonderregelung Vergleich Ausland - Inlandssatz auf "Ja" gesetzt ist, wird Norwegen als EU-Land gewertet.
    Wenn Dienstreisen im Nahbereich (bei einer betroffenen Dienstreise ist das Feld im Nahbereich auf "Ja" gesetzt) erfasst werden, erfolgt der Essensabzug fix nach dem Muster bis 11 Stunden 100% Kürzung, über 11 Stunden 50% Kürzung. Für Reisen im Fernbereich erfolgt der Essensabzug nach den hinterlegten Abzugsregeln.

    Beispiel
    Beispiel.png
    Im KV Metallindustrie (Ausprägung Metallindustrie im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung) wird der Inlandsteil bei Auslandsreisen speziell bewertet. Der Inlandsteil ergibt sich aus Gesamt-Reisezeit - Auslandsreisezeit.

    Die hier berechneten Stunden werden dann aufgrund einer speziellen Drittelregelung wie folgt bewertet:

    > 12 → Tagsatz
    > 9 → Stufe 10
    > 6 → Stufe 7
    > 3 → Stufe 4

    Seit 2018 werden die Tagsätze für die Metallindustrie an die jährliche KV-Erhöhung für einige europäische Länder (darunter Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien und einige mehr) angepasst. Das bedeutet in Formeln ausgedrückt:

    01.01.2018 - 31.10.2018 Gebührenstufe 3 + 3,00
    01.11.2018 - 31.10.2019 Wert aus 2018 + 2,1 % + 3,00
    01.11.2019 - 31.10.2020 Wert aus 2019 + 2,0 % + 3,00
    01.11.2020 - 31.10.2021 Wert aus 2020 + 1,45 % + 3,00
    01.11.2021 - 31.10.2022 Wert aus 2021 + 2,5 % + 3,00
    01.11.2022 - 31.10.2023 Wert aus 2022 + 7,0 % + 3,00
    01.11.2023 - 31.10.2024 Wert aus 2023 + 8,5 % + 3,00
    01.11.2024 - 31.10.2025 Wert aus 2024 + 3,8 % + 3,00
    01.11.2025 - 31.10.2026 Wert aus 2025 + 2,0 % + 3,00
    01.11.2026 - 31.10.2027 Wert aus 2026 + 2,1 % + 3,00

    ... solange bis das Inlandstaggeld erreicht wird.

    Um diese Bewertungen abbilden zu können, muss im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung die Ausprägung Metallindustrie ausgewählt werden.

    Beispiel
    Beispiel.png
    Im Feld Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung können spezielle Auslandsaliquotierungsregeln eingestellt werden.

    Der KV "Chemische Industrie Angestellte" sieht beispielsweise folgende Regel vor:

     Bei einer Abwesenheit bis zu 4 Stunden kein Taggeld
     Bei einer Abwesenheit über 4 bis zu 8 Stunden das halbe Taggeld
     Bei einer Abwesenheit über 8 Stunden das volle Taggeld

    Um diese Anforderung abzubilden, muss im Feld "Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung" eine entsprechende Tabelle angelegt werden.

    1087148477000000000_4.png

    Aufgrund dieser Faktorentabelle würde bei Auslandsdienstreisen mit folgenden Werten gerechnet werden:

    1087148477000000000_3.png


    Seitenanfang StartOfPage.png

     Kollektivvertrag-Details

    An dieser Stelle können auf verschiedenen Reitern weitere KV-bezogene Informationen wie Fixwerte, Lohn- und Gehaltstabellen, Diätentabellen, Berechnungen, Texte und Notizen, Termin-Lohnarten und Hinweise erfasst werden.

    Hinweis 
    Hinweis.png
    Es besteht die Möglichkeit, alle bzw. bestimmte Reiter über die Berechtigungen für bestimmte Benutzer, Datenbesitzergruppen, Gruppen oder Rollen ersichtlich zu machen oder auszublenden.

     Lohn- und Gehaltstabelle

    Sollen die Löhne und Gehälter der Dienstnehmer aufgrund von KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch angepasst werden, muss eine Lohn- und Gehaltstabelle angelegt werden.

    1130687599000002060_6.png>>

    Achtung!
    Achtung.png
    In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn im Feld Referenzlohnart kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Sind in einem Kollektivvertrag sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner geregelt, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

    Sieht ein Kollektivvertrag dabei mehrere Lohn- und Gehaltstabellen vor (z. B. unterschiedliche Werte je Bundesland oder Gebiet), muss für jede benötigte Tabelle eine Unternummer angelegt werden.
    >>
    Hinweis 
    Hinweis.png
    Sollen Erhöhungsregeln genutzt werden, müssen die Werte für Satz und Betrag immer in getrennten Kollektivverträgen (und nicht in Unternummern zu einem Kollektivvertrag) erfasst werden, da pro Kollektivvertrag immer nur eine Referenzlohnart erfasst werden kann. Die Regeln der Erhöhung werden immer anhand des Lohnartentyps (Satz-/Betragslohnart) der Referenzlohnart umgesetzt.

    Jene Unternummer, die als "Haupt-Unternummer" gekennzeichnet ist, wird bei der Neuanlage im Dienstnehmerstamm automatisch vorgeschlagen.​

    Die Abbildung zeigt eine zusätzlich angelegte Unternummer für Lohn- und Gehaltstabellen für Lehrlinge.

    1527619868000006680_1.png

    Folgende Punkte sind bei der Anlage einer Lohn- und Gehaltstabelle zu beachten:
    • Die Verwendungsgruppen (Spaltenüberschriften) sind horizontal einzugeben, dafür sind maximal 90 Spalten vorgesehen.

    • Die Werte der entsprechenden Beschäftigungsjahre (Zeilenbezeichnungen) sind vertikal einzugeben, dafür stehen 90 Zeilen zur Verfügung.

    • Mithilfe der Funktion Beschriftung oder mit einem Mausklick in die Überschriftenspalten bzw. -zeilen können Spalten- und Zeilenbeschriftungen vergeben werden.

      1127755707000002310_1.png

    • In einer Spalte dürfen auch Lücken vorkommen, d. h., wenn beispielsweise in einer Verwendungsgruppe mehrere Jahre lang der gleiche Wert gilt, muss nicht jede Zeile mit dem gleichen Wert befüllt werden.

      1127755707000002310_2.png

    • Die Spalten müssen nicht bis zum 90. Jahr aufgefüllt werden, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Vorrückung mehr stattfindet.

    • Auch für Kollektivverträge ohne Vorrückung ist es sinnvoll, eine Tabelle anzulegen, denn dann kann bei der Neuanlage eines Dienstnehmers der entsprechende Stundensatz oder Monatsbetrag automatisch zugeordnet werden.

    Hinweis 
    Hinweis.png
    Damit KV-Vorrückungen und -Erhöhungen automatisch vorgenommen werden können, müssen im Programm LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" der jeweilige Kollektivvertrag, die Verwendungsgruppe, das Beschäftigungsjahr und der Vorrückungsmonat auf jeden Fall angegeben werden.  
     
    Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise bei KV-Vorrückungen und Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen siehe Thema: Lohn- und Gehaltserhöhungen.
     
    Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:

    A_TRUE.bmp Haupt-Unternummer
    Die Lohn-/Gehaltstabelle, die als Haupt-Unternummer definiert worden ist, wird im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers bei der Hinterlegung von Verwendungsgruppe und Beschäftigungsjahr automatisch vorgeschlagen.
    A_Copy.bmp Unternummer kopieren
    Diese Funktion kopiert die aktuelle Unternummer mit allen vorhandenen Lohn-/Gehaltstabellen auf eine neue Unternummer.
    Unternummer - Funktionen

    An dieser Stelle können die Spalten und Zeilen der Lohn-/Gehaltstabelle beschriftet werden.
    Diese Funktion kopiert die aktuelle Lohn-/Gehaltstabelle auf eine Lohn-/Gehaltstabelle mit neuem Gültigkeitsdatum.
    Mit dieser Funktion kann die jährliche KV-Erhöhung durchgeführt werden.
    Mit dieser Funktion wird ein Verwendungsgruppensprung in eine andere Verwendungsgruppe (Spalte) dieses Kollektivvertrags definiert. Weitere Informationen zum Verwendungsgruppensprung (auch "Rösselsprung" genannt) finden Sie in der Dokumentation Lohn- und Gehaltserhöhungen.
    Funktionen

    Seitenanfang StartOfPage.png

     Diätentabelle

    Um im Programm Dienstreise eine Reisekostenabrechnung mit automatischer Berechnung von Tag- und Nächtigungsgeldern durchführen zu können, muss an dieser Stelle erst eine Diätentabelle erfasst werden.

    Wie schon bei den Lohn- und Gehaltstabellen wird auch hier mit Unternummern gearbeitet. Werden bei einem KV mehrere unterschiedliche Diätentabellen benötigt, muss je Tabelle eine eigene Unternummer angelegt werden. Jene Unternummer, die als "Haupt-Unternummer" gekennzeichnet ist, wird bei der Neuanlage im Dienstnehmerstamm wieder automatisch vorgeschlagen.

    Über die Combobox kann zwischen den bereits angelegten Diäten-Tabellen einer Unternummer gewechselt werden.

    Im rechten Bereich des Fensters werden die Diätensätze des ausgewählten Kollektivvertrags hinterlegt. Dabei können Sätze für bis zu 9 Stufen erfasst werden, wobei pro Stunde der entsprechende Diätensatz (Gesamtsatz und freier Satz) laut KV hinterlegt werden muss.

    1130687620000002060_1.png

    In Bezug auf die Dienstreiseabrechnung sind im KV-Stamm neben der Anlage der Diätentabelle auch noch andere Einstellungen zu treffen. Diese wurden bereits unter dem Punkt "Eingabefelder" → Reiter "Reisekosten" näher erläutert.

    Hinweis 
    Hinweis.png
    Um eine automatische Berechnung der Reisekosten zu ermöglichen, muss die entsprechende Diätenstufe unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" bei jedem Dienstnehmer hinterlegt werden.
     
    Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:

    A_TRUE.bmp Haupt-Unternummer
    Die Diätentabelle, die als Haupt-Unternummer definiert worden ist, wird im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers bei der Hinterlegung der Diätenstufe automatisch vorgeschlagen.
    A_Copy.bmp Unternummer kopieren
    Diese Funktion kopiert die markierte Unternummer mit allen vorhandenen Diätentabellen auf eine neue Unternummer.
    Unternummer - Funktionen
      
    R_EDITOR.bmp BeschriftungMit dieser Funktion kann die Beschriftung der Tabelle geändert werden.
    A_Copy.bmp Diätentabelle kopieren
    Diese Funktion kopiert die aktuelle Diätentabelle auf eine Diätentabelle mit neuem Gültigkeitsdatum. Die Werte müssen anschließend manuell erhöht werden.
    A_Delete_Col.bmp Diätenstufe löschen
    Mit dieser Funktion kann eine bereits angelegte Diätenstufe gelöscht werden.
    A_Insert_Col_Aft.bmp Diätenstufe laden (Standard)
    Diese Funktion lädt die Standard-Diätensätze laut § 26 EStG in die Diätentabelle.
    Diätentabelle
     
      Seitenanfang StartOfPage.png

     Fixwerte

    An dieser Stelle können Fixbeträge und Fixsätze, die im Kollektivvertrag geregelt und für alle dem KV zugeordneten Dienstnehmer gültig sind, hinterlegt werden.

    Da die einzelnen Fixwerte ab einem bestimmten Datum hinterlegt werden können, lässt sich über die Combobox auf der rechten Seite festlegen, ob entweder alle Fixwerte oder nur die aktuell gültigen angezeigt werden sollen.

    Über die Combobox kann zwischen den im aktuellen Kalenderjahr gültigen oder allen Fixwerten gewechselt werden.

    1130687589000002060_3.png

    Fixwerte können jedoch nicht nur im Kollektivvertrag, sondern auch im Lohnfirmen- und im Dienstnehmerstamm hinterlegt werden.

    Die Entscheidung, wo ein Fixwert zu hinterlegen ist, hängt davon ab, ob der Fixwert je Dienstnehmer unterschiedlich bzw. für alle Dienstnehmer einer Firma oder für alle Dienstnehmer eines KVs gleich ist. Das Gehalt differiert beispielsweise je Dienstnehmer und wird deshalb im Programm "Dienstnehmer" (als Betrag) gespeichert. Der Satz von bestimmten Zulagen oder das Kilometergeld ist wahrscheinlich für alle Dienstnehmer einer Firma oder eines KVs gleich, weshalb der Wert entweder im KV- oder im Firmenstamm hinterlegt wird.
     
    Auf diese Weise können auch unterschiedliche Fixwerte je Dienstnehmer, je Firma und je KV für dieselbe Lohnart gespeichert werden.

    Beispiel
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    Der KV "Metallindustrie Arbeiter" sieht eine Montagezulage von € 1,09 pro Stunde vor, daher muss im Kollektivvertrag auch dieser Fixwert gespeichert werden.

    1130759578000101180_2.png

    Die Dienstnehmer der Firma XY, die diesem KV angehören, erhalten für Montagetätigkeiten jedoch eine Zulage von € 1,43. Für eine korrekte Abrechnung muss der Fixwert daher auch im Firmenstamm der Firma XY mit dem entsprechenden Satz hinterlegt werden.

    1130759578000101180_3.png

    Das Programm entscheidet anschließend aufgrund folgender Hierarchie, welcher Wert für die Abrechnung herangezogen wird.
    1. Fixwert aus Dienstnehmerstamm (höchste Priorität)
    2. Fixwert aus Firmenstamm
    3. Fixwert aus Kollektivvertrag
    4. Fixwert aus General-KV

     Standardfeldauswahl – Fixwerte

    Ab Jahr
    Jahr, ab dem der Fixwert gültig ist.
    Ab Monat
    Monat, ab dem der Fixwert gültig ist.
    Betrag
    Betrag des Fixwertes
    Bezeichnung
    Die Bezeichnung bzw. der Name einer Lohnart sollte "sprechend" vergeben werden, denn diese Bezeichnung wird auf allen Auswertungen, auf denen Lohnarten vorkommen, angedruckt.

    Die Lohnartenbezeichnung kann auch in andere Sprachen übersetzt werden.
    Lohnart
    Eingabe der Lohnart, die als Fixwert hinterlegt werden soll.
    Satz
    Satz des Fixwertes

    Seitenanfang StartOfPage.png

     Terminlohnarten

    An dieser Stelle besteht die Möglichkeit, Termine für die Aktivierung bestimmter Lohnarten in der Bruttoerfassung zu hinterlegen. Beispielsweise können Sie definieren, dass alle Dienstnehmer, die zu einem bestimmten KV gehören, im Monat Jänner eine Prämie von € 350,00 erhalten oder dass die Lohnarten für UZ und WR jedes Jahr im Juni bzw. im November produziert werden sollen. Die manuelle Eingabe der Lohnart in der Bruttoerfassung ist dann nicht mehr notwendig.

    1130687662000002060.png

    Hinweis 
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    Werden Terminlohnarten angelegt, ist es besonders wichtig, dass die monatliche Lohnartenaktivierung in der Bruttoerfassung über die Funktionen "LA aktivieren Firma" bzw. "LA aktivieren Dienstnehmer" durchgeführt wird, da durch diesen Vorgang auch die hinterlegten Termine aktiviert werden. Vorausgesetzt wird, dass eine Betragsberechnung in der Lohnart hinterlegt ist, sich die Menge aufgrund von Wochenstunden automatisch ermitteln lässt oder direkt beim Termin ein Betrag definiert wird.

    Termine können nicht nur im Kollektivvertrag, sondern auch im Lohnfirmen- und im Dienstnehmerstamm hinterlegt werden. Die Entscheidung, wo ein Termin zu hinterlegen ist, hängt davon ab, ob die Lohnart nur bei einem bestimmten Dienstnehmer oder für alle Dienstnehmer einer Firma bzw. eines KVs aktiviert werden soll.

    Das Programm entscheidet aufgrund folgender Hierarchie, welcher Termin für die Abrechnung herangezogen wird.
    1. Termin aus Dienstnehmerstamm (höchste Priorität)
    2. Termin aus Firmenstamm
    3. Termin aus Kollektivvertrag
    4. Termin aus General-KV
    Beispiel 
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    Den Dienstnehmern der Firma XYZ, die einem bestimmten Kollektivvertrag unterliegen, wird im Oktober 2024 eine Mitarbeiterprämie in Höhe von 700,00 gewährt. Dienstnehmern, die zum Zeitpunkt der Auszahlung noch keine sechs Monate angestellt sind, wird die halbe Prämie gewährt. Erst im Monat der Abrechnung eingetretene Dienstnehmer sollen ausgenommen werden.

    Im Kollektivvertrag wird ein Termin mit der Lohnart und dem Betrag von 700,00 erfasst.

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    Bei Dienstzugehörigkeit unter sechs Monaten wird bei den betroffenen Dienstnehmern in den Stammdaten → Dienstnehmerstamm → Reiter "Terminlohnart" ein Termin mit dem Betrag von 350,00 angelegt.

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    Bei kürzlich eingetretenen Dienstnehmern wird in den Stammdaten → Dienstnehmerstamm → Reiter "Terminlohnart" ein Termin mit Vorgang "Lohnart löschen" erzeugt. Die Eingabe eines Betrages ist nicht notwendig. Da diese Termine die höchste Priorität haben, bewirkt dieser Vorgang, dass mit der Lohnartenaktivierung keine Lohnart in der Bruttoerfassung erzeugt werden kann.

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    Hinweis 
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    Der General-KV (KV-NR. 9999) beinhaltet im Auslieferungsstandard eine Terminlohnart für das abzurechnende E-Card-Service-Entgelt im November. Dieser Termin greift für alle angelegten Kollektivverträge. In der Ansicht jedes Kollektivvertrages wird diese Terminlohnart in grauer Schriftfarbe dargestellt.

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    Hinweis 
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    Wenn für die Terminlohnart im Feld "LA-Nr" eine fixe Lohnart hinterlegt wird, ist das Feld "Bis" inaktiv. Fixe Lohnarten werden ohnehin mit der Lohnartenaktivierung mit dem entsprechenden Wert des Vormonats aktiviert. Wollen Sie eine Terminlohnart mit hinterlegtem Von- und Bis-Monat erstellen, muss eine variable Lohnart verwendet werden.

    Die Einstellung, ob eine Lohnart variabel oder fix ist, wird unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" beim Feld Fix/Variabel getroffen.

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    Hinweis 
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    Terminlohnarten für addierende Lohnarten sind insofern nicht sinnvoll, als dass sie sich immer wieder automatisch addieren würden, wenn die Aktivierung mehrmals gestartet wird. Addierende Lohnarten werden in Verbindung mit Dienstreise-Lohnarten in der Bruttoerfassung verwendet und auch dies schränkt Terminlohnarten ein, da diese manuelle Erfassung bei automatischer Erfassung über die Lohnartenaktivierung nicht durchgeführt werden kann.

    Aus diesem Grund sollte man Terminlohnarten nur für Lohnarten verwenden, die das Feld Eingaben addieren im Lohnartenstamm auf "Nein" gestellt und keine Kostentypen-Eingabe erfordern. 

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     Standardfeldauswahl - Terminlohnarten

    Terminart
    Die Terminart legt das Eingabeformat der Terminlohnart fest. Folgende Einstellungen stehen zur Verfügung:

    Monat/Jahr: In den Feldern "Von" und "Bis" muss jeweils ein Datum mit Monat und Jahr erfasst werden. Die Terminlohnart wird nur im angegebenen Monat und Jahr aktiviert. Diese Terminart eignet sich besonders bei einmaligen Terminen, wie beispielsweise bei einer Erfolgsprämie, deren Auszahlung in einem Jahr ausgesetzt werden kann, oder bei einer individuellen Gehaltserhöhung.

    Monat: In den Feldern "Von" und "Bis" muss jeweils ein Monat erfasst werden. In jedem Jahr wird die Lohnart im hinterlegten Monat aktiviert. Diese Terminart eignet sich besonders für jährlich wiederkehrende Termine, wie beispielsweise den Urlaubszuschuss im Monat 6.

    x Monate nach Eintritt: x Monate nach dem Eintritt wird die mit dieser Terminart hinterlegte Terminlohnart aktiviert.
    Von
    Eingabe Von-Datum
    Bis
    Eingabe Bis-Datum
    LA-Nr.
    Eingabe der Lohnart, die aktiviert werden soll.
    Menge
    Eingabe der Menge, die aktiviert werden soll.
    Satz
    Eingabe des zu aktivierenden Satzes.
    Betrag
    Eingabe des zu aktivierenden Betrags
    Zusatzbetrag
    Dieses Feld ist nur dann aktiv, wenn im Feld "Lohnart" eine gesetzliche Abfertigungslohnart eingegeben worden ist. Ist das der Fall, muss hier der entsprechende Lohnsteuerbetrag erfasst werden.
    Betragsformat
    Wie ist der in der Terminlohnart erfasste Betrag zu interpretieren? Folgende Einstellungen können getroffen werden:

    Absolut: Die Einstellung "Absolut" bewirkt, dass eine Lohnart mit einem bestimmten Betrag zum festgelegten Termin aktiviert wird (z. B. Abzug eines Darlehens in der Höhe von € 250,00 von Februar bis Dezember 2025).

    Relativ: Durch die Einstellung "Relativ" wird eine Lohnart um den erfassten Betrag zu einem bestimmten Termin erhöht (z. B. das Gehalt eines Dienstnehmers soll im Mai 2025 um € 90,00 erhöht werden).

    Relativ bis KV: Will man bewirken, dass sich (bei einer etwaigen Unterzahlung) der Wert aus dem Fixwertspeicher jährlich um einen bestimmten Betrag erhöht (und zwar so lange bis der KV-Wert erreicht ist), so ist die Einstellung "Relativ bis KV" zu wählen. In diesem Fall ist bei den Feldern "von" und "Bis" nur der Monat – keine Jahreszahl – einzugeben (z. B. bis der KV-Lohn erreicht ist, soll sich der Monatslohn jeweils im Juni um € 60,00 erhöhen).

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    Vorgang
    Welcher Vorgang soll durch die Terminlohnart ausgelöst werden? Folgende Einstellungen können getroffen werden:

    Lohnart erzeugen: Die Lohnart wird in der Bruttoerfassung zum hinterlegten Termin mit dem entsprechenden Wert erzeugt.

    Lohnart löschen: Die Lohnart wird in der Bruttoerfassung gelöscht.  
     

    Hinweis 
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    Terminlohnarten können mit dem Programm Terminlohnarten importieren auch importiert werden. 
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     Berechnungen

    Hier können beispielsweise Berechnungen für Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration usw. angelegt werden. Im General-KV stehen mit der Standardauslieferung Beispielberechnungen für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zur Verfügung. Diese müssen an kollektivvertragliche Bestimmungen angepasst und können bei den Lohnarten hinterlegt werden. Bei Einsatz von mehreren Kollektivverträgen mit unterschiedlichen Regelungen können diese Berechnungen mit der Funktion "Berechnungen kopieren" in die Kollektivverträge kopiert und dort individuell bearbeitet werden.

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    Im Bereich "Berechnungen" finden Sie oben rechts eine Combobox, wo Sie selektieren können, welche Berechnungen angezeigt werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • Berechnungen des aktuellen KVs
    • Berechnungen aktueller KV + GeneralKV
    • Alle Berechnungen
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     Standardfeldauswahl - Berechnungen

    Berechnungsnummer
    Die Nummer der Berechnung ist eine Zahl zwischen 1 und 999999. Sie wird beispielsweise in Lohnarten, Auswertungen oder Parametern hinterlegt. Eine Berechnungsnummer darf nur für einen Zweck verwendet werden.

    Beispielweise sollte die Berechnung mit der Nummer 5000 ausschließlich eine Berechnung für den Urlaubszuschuss definieren. Die Berechnung mit dieser Nummer kann durchaus in den einzelnen Kollektivverträgen unterschiedlich definiert sein. Es handelt sich dabei jedoch immer um eine Berechnung für den Urlaubszuschuss. Die Berechnungsnummer 5000 wird auf der globalen Lohnart für den Urlaubszuschuss hinterlegt. Jene Berechnung des Kollektivvertrag, dem der einzelne Dienstnehmer angehört, wird ausgeführt und liefert schließlich den berechneten Betrag.

    Würde man in einem Kollektivvertrag unter dieser Nummer eine Berechnung für eine gänzlich anderen Zweck definieren (z. B. eine Berechnung zur Ermittlung der gesetzlichen Abfertigung), dann würde bei Eingabe der Urlaubszuschuss-Lohnart ein fachlich falscher Wert vorgeschlagen.
    Bezeichnung
    Bezeichnung der Berechnung
    Erstelldatum
    Datum, wann der Datensatz erstellt wurde.
    Ersteller
    Benutzer, der den Datensatz erstellt hat.
    Farbcode
    Nummer des Farbcodes. Mit dem Farbcode können Berechnungen für unterschiedliche Zwecke individuell kategorisiert werden.
    Information
    Information zur Formel bzw. zum Makro
    Letzter User
    Benutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.
    LGVMakroID
    Identifikationsnummer des Makros
    Notiz
    Individuelle Notiz zur Berechnung. Beschreiben Sie für den Anwender, der die Berechnung möglicherweise nicht einsehen oder bearbeiten kann, was die Berechnung genau macht oder warum.
    Änderungsdatum
    Datum der letzten Änderung

    Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
     
    Funktionen
    Mit dieser Funktion kann eine Berechnung für einen beliebigen Ausführungsmonat und beliebigen Dienstnehmer ausgeführt werden. Das Ergebnis der Berechnung wird im Analysefenster "Berechnungsgenerator" angezeigt.
    Mithilfe dieser Funktion kann eine Berechnung auf eine andere Berechnungsnummer oder in einen anderen Kollektivvertrag innerhalb desselben Datenbestandes kopiert werden.
    Diese Funktion kopiert eine Berechnung auf eine wählbare Berechnungsnummer in einen Kollektivvertrag in ein beliebiges Vorjahr innerhalb desselben Datenbestandes. Dieses Vorjahr muss als Lohnjahr im Datenbestand existieren.

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     Hinweise

    In diesem Reiter können Hinweise erfasst werden, die helfen sollen, auf zukünftige Ereignisse nicht zu vergessen. Bei der Erfassung können Sie festlegen, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Stelle (in der Bruttoerfassung, am Lohnset oder auf der Hinweisliste) der Hinweis erfolgen soll. Darüberhinaus können Vorwarnzeiten und Intervalle hinterlegt werden.

    Hinweise können über das jeweilige Stammdatenprogramm entweder im Kollektivvertrag, bei der Firma oder bei einzelnen Dienstnehmern eingetragen werden (siehe Hinweise anlegen). Über die Combobox auf der rechten Seite können Sie festlegen, ob nur die offenen, die erledigten oder alle Hinweise angezeigt werden sollen.


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     Standardfeldauswahl - Hinweise

    Hinweisart
    In diesem Feld wird die Art des Hinweises festgelegt. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
     
    Normal
    Beliebiger Hinweis (ohne bestimmten Anlassfall)
    Austritt
    Hinweis erfolgt bei Austritt in Form eines Austrittshinweises.
    Geburtstag
    Hinweis erfolgt zu festgelegten oder allen Geburtstagen → zusätzliche Eingabe im Feld Alter/Jubiläum.
    Jubiläum
    Hinweis erfolgt zu festgelegten Jubiläen → zusätzliche Eingabe im Feld Alter/Jubiläum.
    Ruhend Ende
    Hinweis erfolgt bei Ende Mutterschutz, Präsenzdienst, Karenz (gesetzlich) ...
    Lehrzeitende
    Hinweis erfolgt bei Zeitablauf der Lehrzeit (Feld Lehrzeit bis im Programm Dienstnehmer).
    Teilzeit Ende
    Hinweis erfolgt bei Ende einer Teilzeit-Vereinbarung (Feld Teilzeit-Vereinbarung im Programm Dienstnehmer).
    Familienbeihilfe Ende
    Hinweis erfolgt abhängig von den Einstellungen im Familienbonus Plus bzw. Angehörigenstamm unterschiedlich.
    Ist das Feld "FABO+" auf
    • "Ja, bis 18 Jahre" gestellt, dann wird für den Hinweis auf das Erreichen des 18. Geburtstags des Angehörigen und das Feld "Familienbeihilfe bis" geachtet.
    • "Ja" gestellt, dann wird für den Hinweis nur auf das Feld "Familienbeihilfe bis" geachtet.
    • "Nein" gestellt, dann erfolgt kein Hinweis.
     
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    Ab-Datum
    Zeitpunkt, zu dem der Hinweis erfolgen soll → Eingabeformat MM.JJJJ
    Hinweistext
    Hinweistext, der in der Bruttoerfassung, am Lohnset und/oder auf der Hinweisliste angezeigt wird. Es können max. 255 Zeichen erfasst werden.

    Für Geburtstags-, Jubiläums- und Ruhend-Hinweise stehen zusätzlich Platzhalter zur Verfügung, die, wenn erfasst, entweder das Alter des Dienstnehmers {age}, die Anzahl der Dienstjahre {yearsjub} oder die Ruhendart {ruhensart} auswerfen.

    Bei der Neuanlage eines Jubiläum-Hinweises wird als Hinweistext automatisch "{YEARSJUB}. Dienstjahr" vorgeschlagen. Der Platzhalter liefert die Dienstjahre inklusive der Vordienstzeit Jubiläum. Der Eintrag kann natürlich jederzeit abgeändert werden.

    Bei der Neuanlage eines Geburtstags-Hinweises wird als Hinweistext automatisch "{AGE}. Geburtstag" vorgeschlagen. Der Platzhalter liefert das Alter des Dienstnehmers.

    Bei der Neuanlage eines Ruhend-Ende-Hinweises wird als Hinweistext automatisch "Ende {RUHENSART}" vorgeschlagen. Der Platzhalter liefert die Ruhendart (z. B. Ende Präsenzdienst, Ende Mutterschutz, Ende Karenz (gesetzlich) ....)
     
    Bei der Neuanlage eines Teilzeit-Ende-Hinweises wird als Hinweistext automatisch "Ende {TEILZEITART}" vorgeschlagen. Der Platzhalter liefert die Teilzeitart (z. B. Elternteilzeit, Altersteilzeit ...).
     
    Bei der Neuanlage eines Lehrzeitende-Hinweises wird als Hinweistext automatisch "Lehrzeitende" vorgeschlagen.

    Bei der Neuanlage eines Familienbeihilfe-Ende-Hinweises wird als Hinweistext automatisch "Familienbeihilfe: {FAMILIENBEIHILFE_ENDE}" vorgeschlagen.

    Zusätzlich gibt es noch den Platzhalter {YEARSURL}. Wird dieser Platzhalter bei einem Jubiläums-Hinweis erfasst, werden die Dienstjahre inklusive der Vordienstzeiten Urlaub berechnet.

    Beispiel
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    Hinweistext, der bei der Hinweisart "Geburtstag" am Lohnset des Dienstnehmers angedruckt werden soll:
    Wir wünschen Ihnen alles Gute zum {AGE}. Geburtstag!

    Hinweistext, der bei der Hinweisart "Jubiläum" auf der Hinweisliste und in der Bruttoerfassung angezeigt werden soll:
    Der Dienstnehmer hat sein {YEARSJUB}. Dienstnehmerjubiläum vollendet.
    Alter/Jubiläum
    Dieses Feld ist nur bei den Hinweisarten "Geburtstag" und "Jubiläum" aktiv und dient der Erfassung zusätzlicher Informationen zur gewählten Hinweisart.
     
    Jubiläumshinweis
    Ist das Feld "Alter/Jubiläum" leer, wird folgende Hierarchie für die Ermittlung der Jubiläumsjahre angewendet:
    1. Eintrag des Feldes "Dienstnehmerjubiläen" (LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge → Reiter "Allgemein") vom KV des Dienstnehmers
    2. Eintrag des Feldes "Dienstnehmerjubiläen" (LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge → Reiter "Allgemein") vom General-KV (9999)
    3. Alle "runden" Jubiläen (5, 10, 15, 20, 25, 35, 40, 45, 50)
    Falls das Feld "Alter/Jubiläum" nicht leer ist, werden die durch Beistrich getrennten Jubiläumsjahre ausgewertet, z. B. 17,33.

    Im Feld "Alter/Jubiläum" wird als Info der Text "wie im KV-Stamm im Feld "Dienstnehmer-Jubiläen" hinterlegt" angezeigt.

    Geburtstagshinweis
    Im Feld "Alter/Jubiläum" werden der 15., 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. und 65. Geburtstag vorgeschlagen. Der Eintrag kann natürlich jederzeit geändert werden.
     
    Bleibt das Feld leer, so werden alle Jahre geprüft und als Info steht der Text "Alle Geburtstage".
    In Bruttoerfassung anzeigen
    Der Hinweis wird in der Bruttoerfassung (LOHN → Abrechnungen) bei der Lohnartenaktivierung (Funktion "LA aktivieren Firma") angezeigt.
    Vorwarnzeit (in Monaten)
    Gibt an, wie viele Monate im Voraus der Hinweis in der Bruttoerfassung (LOHN → Abrechnungen) angezeigt werden soll.
    Erledigt
    Kennzeichnet, ob der Hinweis in der Bruttoerfassung (LOHN → Abrechnungen) bereits angezeigt worden ist.
     
    Hinweis
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    Die Intervallfunktion funktioniert nicht bei Hinweisen in der Bruttoerfassung, sobald diese als "erledigt" gekennzeichnet werden.
    Am Lohnset anzeigen
    Der Hinweis wird am Lohnset (LOHN → Abrechnungen → Lohnsets drucken) angezeigt. Diese Option wird vor allem dann genutzt, wenn der Hinweis auch für den Dienstnehmer ersichtlich sein soll.
    Vorwarnzeit (in Monaten)
    Gibt an, wie viele Monate im Voraus der Hinweis am Lohnset (LOHN → Abrechnungen → Lohnsets drucken) angezeigt werden soll.
    Erledigt
    Kennzeichnet, ob der Hinweis am Lohnset (LOHN → Abrechnungen → Lohnsets drucken) bereits angezeigt worden ist.
    Auf Hinweisliste anzeigen
    Der Hinweis wird auf der Hinweisliste (LOHN → Auswertungen → Monatsauswertungen → Hinweislisten drucken) angezeigt.
    Vorwarnzeit (in Monaten)
    Gibt an, wie viele Monate im Voraus der Hinweis auf der Hinweisliste (LOHN → Auswertungen → Monatsauswertungen → Hinweislisten drucken) angezeigt werden soll.
    Erledigt
    Kennzeichnet, ob der Hinweis auf der Hinweisliste schon angezeigt bzw. gedruckt worden ist (LOHN → Auswertungen → Monatsauswertungen → Hinweislisten drucken).
    Intervall (in Monaten)
    Soll ein Hinweis regelmäßig und wiederkehrend angezeigt werden, kann hier die Anzahl der Monate erfasst werden, in denen eine erneute Erinnerung erfolgen soll. Aufgrund der Eingabe wird in der Hinweisverwaltung nach Erledigung automatisch eine neue Zeile mit neuem Erinnerungsdatum generiert.

    Hinweis
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    Das Feld Automatik muss bei Verwendung der Intervallfunktion (Feld "Intervall (in Monaten)") auf "Ja" gesetzt sein.

    Beispiel 
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    Ein Hinweis ist ursprünglich mit dem Ab-Datum 02.2022 angelegt. Im Feld "Intervall" ist 3 hinterlegt. Mit der Endverspeicherung des Februars 2022 wird ein neuer Hinweis mit dem Ab-Datum 05.2022, also 3 Monate später, angelegt. Mit der Endverspeicherung des Mais 2022 wird wieder ein Hinweis mit dem Ab-Datum 08.2022 angelegt und so weiter. Das Intervall, in dem der Hinweis wiederkehrend erscheint, beträgt also immer 3 Monate. Es handelt sich dabei nicht um die Anzahl der gewünschten Wiederholungen.
     
    Hinweis
    Hinweis.png
    Die Intervallfunktion funktioniert nicht bei Hinweisen in der Bruttoerfassung, sobald diese als "erledigt" gekennzeichnet werden.
    Automatik
    Soll der Hinweis, nachdem er angezeigt oder angedruckt wurde, automatisch auf "erledigt" gesetzt werden, muss dieses Feld auf "Ja" gesetzt werden.

    Hinweis
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    Das Feld "Automatik" muss bei Verwendung der Intervallfunktion (Feld Intervall (in Monaten)) auf "Ja" gesetzt sein.
     
    Hinweis
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    Die Automatik ist nur im Firmen- und Dienstnehmerstamm aktiv und kann nicht bei Hinweisen aus dem Kollektivvertrag angewandt werden.
    Seitenanfang StartOfPage.png

     Text

    Dieser Reiter ermöglicht die Hinterlegung von beliebigen Informationen zum jeweiligen Kollektivvertrag. Mit Doppelklick in den Bereich der Textfläche öffnet sich der BMD Editor zum Erfassen von Texten.

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     Erhöhungsregeln

    Mithilfe der Erhöhungsregeln können Lohn- und Gehaltserhöhungen (KV- und Istwert-Erhöhungen) sowie Fixwertänderungen für mehrere Mitarbeiter einfach durchgeführt werden. Davon zu unterscheiden sind jedoch Lohn- und Gehaltserhöhungen aufgrund von Vorrückungen in ein neues Beschäftigungsjahr sowie individuell vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen, die am besten über die Bruttoerfassung eingegeben werden. Eine ausführliche Erklärung aller Varianten finden Sie in den Spezialthemen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie KV-Erhöhung bei Überzahlung.

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     Erhöhungsregel anlegen

    Bevor eine Lohn-/Gehaltserhöhung durchgeführt werden kann, muss eine Erhöhungsregel angelegt werden, in der Sie beispielsweise festlegen
    • ob die Erhöhung um einen absoluten Betrag (z. B. € 120,00) oder um einen Prozentsatz (z. B. 3,5 %) erfolgen soll,
    • wie der neue Wert (Satz oder Betrag) gerundet werden soll,
    • ob um einen Mindest- oder Maximalwert erhöht werden soll und
    • für welche Verwendungsgruppen die Erhöhung gültig ist.

    Die Anlage erfolgt mit der Funktionstaste F5 - Neu. Es öffnet sich ein Fenster, in dem folgende Eingabefelder befüllt werden müssen:
     
    Lohnart 
    Eingabe der Lohnart, die erhöht werden soll.
    Mit dem Vorgang kann definiert werden, wie die Änderung durch die Erhöhungsregel erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

    Prozentuelle Erhöhung: Im Feld Wert ist ein Prozentsatz einzugeben, um den erhöht wird.

    Absolute Erhöhung: Im Feld Wert ist der absolute Betrag einzugeben, um den erhöht werden soll.

    Änderung Fixwert: Im Feld Wert ist der neue Fixwert zu erfassen, auf den geändert wird.

    Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt: Die Erhöhung soll um die Differenz zwischen KV-neu und KV-alt erfolgen. Diese Ausprägung wird verwendet, wenn die Löhne und Gehälter aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen angehoben werden sollen. Im Feld Erhöhung um Differenz aus KV-Neu  - KV-Alt wird definiert, was mit einer etwaig vorhandenen Überzahlung passieren soll.
     
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    Wert 
    Je nach Vorgang ist hier entweder ein Prozentsatz (prozentuelle Erhöhung) oder ein absoluter Betrag (absolute Erhöhung) anzugeben. Soll eine Fixwertänderung durchgeführt werden (z. B. Änderung des Satzes für die Schmutzzulage), muss hier bereits der Wert eingegeben werden, der übernommen werden soll. Im Fall einer "Erhöhung um die Differenz aus KV-neu und KV-alt" ist dieses Feld inaktiv.
    In diesem Feld wird festgelegt, wie der ermittelte Erhöhungsbetrag oder Satz gerundet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • kaufmännisch
    • abrunden
    • aufrunden
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    Nach der Rundung erfolgt ggf. der Vergleich mit dem KV-Lohn bzw. -Gehalt, sofern das Feld Vergleich mit KV-Lohn/Gehalt auf "Ja" gesetzt ist, wodurch eine KV-Unterzahlung vermieden werden kann.
    Auf welchen Wert gerundet werden soll, wird in diesem Feld bestimmt. Es muss ein Wert, auf den gerundet werden soll, eingegeben werden. Die Hinterlegung von 0 in diesem Feld bewirkt, dass der Wert IST-neu mit 0 ermittelt wird.
     
    Beispiel  
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    0,01 für eine centgenaue Rundung. 1 rundet auf Eurobeträge genau.
    Min 
    Bei der prozentuellen Erhöhung können Sie den Mindestwert angeben, um den erhöht werden soll. Dieser Wert wird bei Teilzeitkräften mit dem Teilzeitprozentsatz multipliziert, wodurch der konkrete Mindestwert bei Teilzeitkräften niedriger ist.
    Max 
    Bei der prozentuellen Erhöhung können Sie den Maximalwert angeben, um den erhöht werden soll. Dieser Wert wird bei Teilzeitkräften mit dem Teilzeitprozentsatz multipliziert, wodurch der konkrete Maximalwert bei Teilzeitkräften niedriger ist.
    Wird dieses Feld auf "ja" gesetzt, erfolgt eine Prüfung auf eine eventuelle KV-Unterzahlung. Ist das der Fall, wird die Unterzahlung des Grundbezugs automatisch korrigiert und an den jeweiligen KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt angepasst. Vereinfacht ausgedrückt ist das Feld auf "ja" zu setzen, wenn die neuen Ist-Werte der Dienstnehmer mindestens den aktuellen KV-Werten entsprechen sollen.

    Der Vergleich mit dem KV-Lohn bzw. -Gehalt erfolgt nach einer etwaig in der Erhöhungsregel definierten Rundung als letzter Berechnungsschritt.
    Im Feld Vorgang ist die Ausprägung "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ausgewählt. Eine etwaig vorhandene Überzahlung auf der zu erhöhenden Lohnart wird dann verringert ("aufgefressen"), wenn dieses Feld auf "Nein" steht. Die Überzahlung wird in gleicher Höhe fortgeführt, falls dieses Feld auf "Ja" steht.
    Sollen die Fixwerte rückwirkend für bereits endverspeicherte Monate erhöht werden, kann hier der gewünschte Monat eingegeben werden.

    Hinweis
    Hinweis.png
    In den Vormonaten erfolgt keine automatische Aufrollung der Werte. Sie werden lediglich im Fixwertspeicher eingetragen.
     
    Filteroptionen
    Firma 
    Eingabe der Firma, für deren Dienstnehmer die Erhöhung durchgeführt werden soll.
    Verwendungsgruppen 
    Soll die Erhöhung nur für bestimmte Verwendungsgruppen durchgeführt werden, können diese hier mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png ausgewählt werden.  
    Dieses Feld ist eine Filtermöglichkeit. Die Erhöhungsregel soll nur auf bestimmte Ist-Löhne angewandt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

    Nein: Die Erhöhungsregel wird unabhängig vom Ist-Lohn angewandt.

    Ist-Lohn <= KV-Lohn: Die Erhöhungsregel wird angewandt, wenn der Ist-Lohn kleiner oder gleich dem KV-Lohn ist (Unterzahlung oder gleich dem KV-Lohn)

    Ist-Lohn > KV-Lohn: Die Erhöhungsregel wird angewandt, wenn der Ist-Lohn größer als der KV-Lohn ist (Überzahlung)

    1319289278000036280_0.png
    Soll die Erhöhung nur bei jenen Dienstnehmern durchgeführt werden, bei denen der Wert der zu erhöhenden Lohnart innerhalb eines bestimmten Wertebereichs liegt, kann der Von- und Bis-Wert hier hinterlegt werden.

    Beispiel
    Beispiel.png
    Erhöhung des Grundbezugs um 3 % bei allen Dienstnehmern, deren Gehalt zwischen € 4.000,00 und € 5.000,00 liegt.
    Soll die Erhöhung nur bei jenen Dienstnehmern durchgeführt werden, bei denen der Wert der zu erhöhenden Lohnart innerhalb eines bestimmten Wertebereichs liegt, kann der Von- und Bis-Wert hier hinterlegt werden.

    Beispiel
    Beispiel.png
    Erhöhung des Grundbezugs um 3 % bei allen Dienstnehmern, deren Gehalt zwischen € 4.000,00 und € 5.000,00 liegt.
     
    Beispiel 
    Beispiel.png
    Im Mai sollen die Gehälter der Angestellten um 6,5 % erhöht werden. Die Mindesterhöhung beträgt € 90,00. Eventuelle KV-Unterzahlungen sollen automatisch korrigiert werden.

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    Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:

    A_PRINT.bmp Erhöhungsliste druckenDruckt eine Liste mit den angelegten Erhöhungsregeln. Dabei werden diese Regel noch nicht angewendet.
    A_DATENUEB_GESAMT.bmp Fixwerte retourspielenMit dieser Funktion können Erhöhungsregeln, die zuvor unabsichtlich angewendet wurden, rückgängig gemacht werden.
    A_PLANWERT.bmp Erhöhungsregeln anwendenDiese Funktion wendet die zuvor angelegten Erhöhungsregeln an.
    A_COPY.bmp Erhöhungsregeln aus Vorjahr kopierenErhöhungsregeln aus dem Vorjahr können mit dieser Funktion übernommen werden.
    Funktionen

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     Erhöhungsliste drucken

    Unter Funktionen → Erhöhungsliste drucken besteht die Möglichkeit, das Ergebnis, das sich aus der Anwendung der Erhöhungsregeln ergeben würde, zu Kontrollzwecken auszudrucken. Die Erhöhung wird dabei noch nicht durchgeführt und der Ausdruck kann beliebig oft gestartet werden (wenn das Feld "Kontrollausdruck" auf "ja" steht).

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    Folgende Felder können befüllt werden:

    1144582139000400980_3.png

    Abrechnungsmonat 
    Monat, in dem die Auswertung gedruckt werden soll. 
    Hier können Sie angeben, ob es sich bei dem Ausdruck um einen Kontrollausdruck handelt. Steht dieses Feld auf "Ja", erfolgt in der Zustandsverwaltung kein Eintrag und es wird auch nicht geprüft. Somit gelangen alle betroffenen Dienstnehmer in der Vorschau auf den Ausdruck.

    0 - Nein
    1 - Ja
    Sortierung
    In diesem Feld kann die Sortierreihenfolge der Dienstnehmer auf dem Ausdruck festgelegt werden. Die Sortierung kann beispielsweise nach Dienstnehmernummern, Abrechnungskreisen, Kostenstellen, KV usw. erfolgen. Es können auch mehrere Sortierungsstufen hinterlegt werden. Außerdem können Sie entscheiden, ob die Sortierung "aufsteigend" oder "absteigend" erfolgen soll.

    Mit der Funktionstaste F8 oder einem Mausklick auf  Funktion_F8.png gelangen Sie in das Sortierungsfenster.
    Filterfelder
    Durch die Definition von Filterfeldern (F8 oder Funktion_F8.png ) besteht die Möglichkeit, die Auswertung auf einen bestimmten Bereich (z. B. nur für einen Abrechnungskreis, nur für einen oder mehrere Dienstnehmer, nur für eine oder mehrere bestimmte Kostenstellen ...) einzuschränken.

    Im Standard ist eine Filterung je Dienstnehmer vorgesehen, die jederzeit abgeändert werden kann.
    Soll die Erhöhungsliste gedruckt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

    0 - Nein
    1 - Ja
    Soll die Erhöhungsliste archiviert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

    0 - Nein
    1 - Ja
    Soll die Erhöhungsliste per E-Mail versendet werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

    0 - Nein
    1 - Ja
     
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    Folgende Werte sind auf dem Ausdruck ersichtlich:
    • Dienstnehmer-Nr.
    • Dienstverhältnis-Nr.
    • Dienstnehmername
    • KV-Nr
    • KV-Bezeichnung
    • Verwendungsgruppe
    • Beschäftigungsjahr
    • Lohnarten-Nr
    • Lohnarten-Bezeichnung
    • Teilzeitprozentsatz
    • alter und neuer KV-Wert des Dienstnehmers
    • alter und neuer Ist-Wert des Dienstnehmers
    Die Felder für die KV-Einstufung werden jedoch nur angedruckt, wenn es sich um eine Erhöhung des Grundbezugs handelt. Das Feld "Bemerkung" ist für schriftliche Notizen am Ausdruck durch den Anwender vorgesehen.

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    Hinweis 
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    Die Erhöhung selbst, die über die Funktion Erhöhungsregel anwenden gestartet wird, sollte erst dann durchgeführt werden, wenn die Liste die neuen gewünschten Werte aufweist!


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     Erhöhungsregel anwenden

    Sind die Werte auf der Erhöhungsliste korrekt, kann die Erhöhung oder die Fixwertänderung mit der Funktion vorgenommen werden. Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie festlegen, für welchen KV bzw. welche KVs, Firma bzw. Firmen oder Mitarbeiter die Erhöhung durchgeführt werden soll.

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    Nachdem Sie alle Angaben erfasst und die Funktion durchgeführt haben, erhalten Sie eine Meldung über die Anzahl der geänderten Fixwerte.

    Beispiel 
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    1136892932000001980_5.png

    Achtung! 
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    Die Funktion Erhöhungsregel anwenden darf bei einer Firma nur einmal gestartet werden, da die bestehenden Fixwerte mit jedem Durchlauf um den entsprechenden Wert erhöht werden.

     Fixwerte retourspielen

    Mit dieser Funktion können die urspünglichen Fixwerte wiederhergestellt werden. Stellt sich heraus, dass die Erhöhung fehlerhaft war (Erhöhung wurde für die falsche Firma durchgeführt, es wurde ein falscher Prozentsatz angewandt), können die Fixwerte über die Funktion einfach wieder retourgespielt werden. Dabei müssen jene KVs, Firmen oder Dienstnehmer eingegeben werden, deren ursprüngliche Werte wiederhergestellt werden sollen.

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    Nachdem Sie alle Angaben erfasst und die Funktion durchgeführt haben, erhalten Sie eine Meldung über die Anzahl der retourgespielten Fixwerte.

    Beispiel 
    Beispiel.png
    1136892938000001980_5.png

    Hinweis 
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    Weitere Informationen und Beispiele zur Anwendung von Erhöhungsregeln finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhungen.
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     Dienstzeiten - Anrechnung

    Für eine korrekte Verwaltung von Nichtleistungszeiten weisen die Einstellungen dieses Reiters eine besondere Bedeutung auf. Bei Dienstverhältnissen mit bestimmten Ruhendzeiten gewährleisten diese Einträge eine gesetzeskonforme Umsetzung von Dienstzeitanrechnung auf Urlaub- oder Krank-Anspruch sowie auf Jubiläum, Abfertigung und KV-Vorrückung.

    Auf diesem Reiter wird pro Ruhendstatus festgelegt, ob die Ruhendzeit auf die Dienstzeit angerechnet werden soll. Diese Zuteilung erfolgt für Urlaub, Krank, Jubiläum, Abfertigung und KV-Vorrückungen getrennt.

    Im General-KV wird bereits ein Standard ausgeliefert. Die Abbildung zeigt die Einträge im General-KV.

    1168696376001005070.png

    Diese Detailabbildung zeigt die Ruhendzeiten, für die Einträge vorhanden sind:

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    Gibt es eine kollektivvertragliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung, die eine Besserstellung vorsieht, kann dieser Eintrag im entsprechenden Kollektivvertrag erfasst und können die Spalteneinträge entsprechend eingestellt werden. Mit dieser Vorgangsweise bleibt der ursprüngliche Eintrag im General-KV bestehen.

    Hinweis 
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    Soll der gesetzliche Standard umgesetzt werden, müssen diese Dienstzeitenanrechnungen nicht in andere Kollektivverträge eingetragen werden.

    Das Programm setzt nach Priorität um, welche Regel berücksichtigt werden:
    Sind im KV des Mitarbeiters keine Einträge vorhanden, wird automatisch auf die Regeln im General-KV zurückgegriffen.

    Zudem kann festgelegt werden, wie viele Monate angerechnet werden sollen. Damit können Sie beispielsweise einstellen, dass max. 10 Monate der Karenz für das 1. Kind angerechnet werden sollen, aber nicht mehr.

    Beispiel 
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    Rechtslage für Geburten bis zum 31.07.2019
    Die erste Karenz im Arbeitsverhältnis wird u. a. für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Urlaubsausmaß mit insgesamt höchstens zehn Monaten angerechnet.

    Mit den Spalten "Ab Jahr" und "Ab Monat" wird definiert, ab wann der Eintrag gültig ist. Die Einträge in den Spalten "Urlaub" und "Krank" mit der Ausprägung "Ja, max. x Monate 1. Karenz bei Firma" im Zusammenspiel mit dem Eintrag von "10" in den Spalten "Monate Urlaub" sowie "Monate Krank" grenzen Dienstzeiten eines ruhenden Dienstverhältnisses wegen gesetzlicher Karenz auf zehn Monate ein.

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    Dienstzeiten für Jubiläum, Abfertigung und KV-Vorrückung sind nicht vorgesehen. Diese Spalten sind mit "Nein" versehen.

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    Rechtslage für Geburten ab 01.08.2019
    Sämtliche Karenzen im Dienstverhältnis sind bei gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Ansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, anzurechnen. Zu diesen Ansprüchen zählen u. a. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß, Vorrückungen im Kollektivvertrag und die Abfertigung alt.

    Die Spalten "Urlaub" und "Krank" sind mit der Ausprägung "Ja" versehen. Die Spalten "Monate Urlaub" und "Monate Krank" bleiben leer, da es keine zeitliche Einschränkung geben darf.

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    Dasselbe gilt für die weiteren Spalten für Jubiläum, Abfertigung sowie KV-Vorrückung.

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     Standardfeldauswahl - Dienstzeit anrechnen

    Ruhendstatus
    Ruhendstatus, für den eine Einstellung hinterlegt werden soll:
    • Präsenzdienst
    • Mutterschutz
    • Karenz (gesetzlich)
    • Bildungskarenz)
    • Hospizkarenz
    • Diverse Ruhezeit
    • Truppenübung
    • Zivildienst
    • Pflegekarenz
    • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
    • Rehabilitationskarenz
    • Familienzeit/Papamonat
    • Karenz (freiwillig)
    • Kinderrehabilitation
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    Ab Jahr
    Die Felder "Ab Jahr" und Ab Monat geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen.
     
    Beispiel 
    Beispiel.png
    Karenz ab 01.01.2000
     
    Im KV gibt es eine Einstellung für Karenz ab 01/2004. Diese Einstellung kann aber für die Karenz ab 01.01.2000 nicht verwendet werden. Daher wird nach einer passenden Einstellung im General-KV gesucht.
    Ab Monat
    Die Felder "Ab Jahr" und "Ab Monat" geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen.
     
    Beispiel 
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    Karenz ab 01.01.2000

    Im KV gibt es eine Einstellung für Karenz ab 01/2004. Diese Einstellung kann aber für die Karenz ab 01.01.2000 nicht verwendet werden. Daher wird nach einer passenden Einstellung im General-KV gesucht.

    Urlaub
    Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung der Anwartschaft für einen erhöhten Urlaubsanspruch berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).

    Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl:

    1173614100004501060.png
    • Nein: Die Dienstzeit wird nicht angerechnet.

    • Ja: Die Dienstzeit wird zur Gänze angerechnet.

    • Ja, max. x Monate 1. Karenz bei Firma: Für die erste Karenz bei der Firma (= erstes Dienstverhältnis mit Ruhendstatus = Karenz) stehen bis zu x Monate zur Verfügung. Liegt die Karenz vor der aktuellen Dienstzeit (letzter echter Eintritt bis Stichtag), dann kann keine Karenz mehr für die aktuelle Dienstzeit angerechnet werden.

    • Ja, max. x Monate 1. Karenz ab letztem Eintritt: Für die erste Karenz ab dem letzten echten Eintritt (= erstes DV mit Ruhendstatus = Karenz ab letztem echten Eintritt) stehen bis zu x Monate zur Verfügung.

    • Ja, max. x Monate 1. Karenz (1. Kind): Für die Karenz(en), wo am Reiter "DV" im Feld Kind 1 hinterlegt ist, dürfen bis zu x Monate angerechnet werden. Gibt es mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Karenzen mit Kind 1 (keine andere Karenz dazwischen), werden die Karenzen zusammengefasst und als "ein Karenzurlaub zum selben Kind" angesehen. Zudem wird in diesem Fall die Einstellung mit "Gültig ab" kleiner/gleich dem DV-Beginn-Datum der ersten Karenz herangezogen.

    • Ja, max. x Monate je Karenz: Bei jeder Karenz können bis zu x Monate angerechnet werden.

    • Ja, max. x Monate insgesamt bei Firma: Es können bis zu x Monate insgesamt bei der Firma von den Karenzen angerechnet werden. Bei der jeweiligen Karenz wird geprüft, wie viel von den zeitlich davorliegenden Karenzen bereits angerechnet wurde.
    Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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    • Nein: Die Dienstzeit wird nicht angerechnet.

    • Ja: Die Dienstzeit wird zur Gänze angerechnet.

    • Ja, max. x Monate je Karenz (=DV): Bei jedem Karenzdienstverhältnis können bis zu x Monate angerechnet werden.

    • Ja, max. x Monate insgesamt bei Firma: Es können bis zu x Monate insgesamt bei der Firma von den Karenzen angerechnet werden. Bei der jeweiligen Karenz wird geprüft, wie viel von den zeitlich davorliegenden Karenzen bereis angerechnet worden ist.
    Monate Urlaub
    Anzahl der Monate die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. 
    Krank
    Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung der Anspruchshöhe für Krankenstände berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
    Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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    Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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    Monate Krank
    Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
    Jubiläum
    Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung von Jubiläen berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
    Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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    Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

    1173614100001301060_1.png
    Monate Jubiläum
    Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
    Abfertigung
    Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung des Abfertigungsanspruchs berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
    Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

    1173614100001301060_0.png

    Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

    1173614100001301060_1.png
    Monate Abfertigung
    Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
    KV-Vorrückung
    Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei einer KV-Vorrückung berücksichtig werden soll (Ja oder Nein).
    Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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    Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

    1173614100001301060_1.png
    Monate KV-Vorrückung
    Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
     

     Notizen

    Auch in den Notizen können Informationen zum KV hinterlegt werden. Im Vergleich zu den Texten sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Notizen jedoch eingeschränkt.

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     Faktorentabellen

    Faktorentabellen können insbesondere für Berechnungen und der Ermittlung des Urlaubsanspruchs verwendet werden. Eine wichtige Einstellung in einer Faktorentabelle ist der Vergleichsoperator.

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    Dieser gibt an, ob – und mit welchen mathematischen Vergleichsoperatoren – der übergebene Wert verglichen werden soll, sodass der jeweilige Faktor ermittelt werden kann. Bei Urlaubsansprüchen wird im Allgemeinen der Vergleichsoperator "kleiner (<)" verwendet und mit 25 Dienstjahren verglichen.

    Ein weiterer Vergleichsoperator ist "DifferenzSumme". Dieser wird angewendet, um eine Staffelung zu realisieren. Dabei wird kein Faktor geliefert, sondern der Endwert anhand der Faktorwerte.

    Beispiel 
    Beispiel.png
    Provisionen für Verkäufer sollen sich mit Erreichen bestimmter Umsatzzahlen nach folgender Regel erhöhen:
    Zwischen 0 € – 1000 €: 0 %, 1000 € – 3000 €: 5 %, 3000 € – 5000 €: 10 % und ab 5000 €: 15 %.
    Bei einem Wert von 3001 € wird wie folgt gerechnet:
    • für die ersten 1000 € fallen 0 % Provision an
    • für die nächsten 2000 € (bis 3000 €) fallen 5 % an
    • für den verbleibenden 1 € fallen 10 % an
    Diese Werte werden aufaddiert und als Ergebnis zurückgegeben. Damit errechnet sich bei einem Wert von 3001 € das Ergebnis wie folgt: 1000 * 0 + 2000 * 0,05 + 1 * 0,1 = 100,1 €.
    Die dazugehörige Faktorentabelle wird wie im nachfolgenden Bild angelegt. Beachten Sie, dass in diesen Fällen der Faktor als Kommazahl eingegeben werden muss. 10 % entsprechen der Eingabe 0,10.

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     Standardfeldauswahl - Faktorentabelle

    Aktiv
    Dieses Feld gibt an, ob die Faktorentabelle aktiv oder inaktiv ist. Das Feld kann über die Funktion "Aktiv/Inaktiv" geändert werden.
    Erst.-Dat.
    Datum, wann der Datensatz erstellt wurde.
    Ersteller
    Benutzer, der den Datensatz erstellt hat.
    KV-Nr.
    Nummer des Kollektivvertrages
    L-User
    Benutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.
    Matchcode
    Matchcode
    Nummer
    Laufende Nummer der Faktorentabelle

    Besonderheit Paket LOHN:
    Diese kann frei definiert werden. Der Nummernbereich von 1 bis 99 ist jedoch für BMD-Standard-Faktorentabellen reserviert.
    Spaltenbez. Faktor
    Frei wählbare Spaltenbezeichnung des ermittelten Faktors z. B. "Wochen".
    Spaltenbez. Wert
    Frei wählbare Spaltenbezeichnung des übergebenen Wertes in der Faktorwerttabelle z. B. "bis zu diesem Dienstjahr".
    Tab-Bez
    Die Bezeichnung der Faktorentabelle
    Vergleichsoperator
    In diesem Feld ist der Vergleichsoperator anzugeben, mit dem der übergebene Wert mit jenem aus der Faktorwerttabelle verglichen werden soll, damit der entsprechende Faktor bestimmt werden kann. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
    • gleich (=)
    • kleiner gleich (<=)
    • größer gleich (>=)
    • kleiner (<)
    • größer (>)
    • ungleich (<>)
    • maximum
    • DifferenzSumme
    1237310697000201770.png
    Änd.-Dat.
    Datum der letzten Änderung


    Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:
     
    A_Checked_Masked.bmp Aktiv/Inaktiv
    Mit dieser Funktion wird die selektierte Faktorentabelle aktiv oder inaktiv gesetzt.

    Inaktive Berechnungen werden kursiv und in grauer Schriftfarbe dargestellt.

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    Diese Funktion kopiert die Faktorentabelle und fügt sie unter einer neuen Nummer in einen wählbaren Kollektivvertrag ein.
    Extras

    Hinweis 
    Hinweis.png
    Allgemeine Informationen über Faktorentabellen sind dem Themendokument zu entnehmen.
    Seitenanfang StartOfPage.png

     HGKV-Text

    In diesem Reiter wird der Kollektivvertragstext angezeigt, sofern der Kollektivvertrag von HGKV heruntergeladen worden ist (Voraussetzung: Lizenz für HGKV). Der Kollektivvertragstext kann nicht bearbeitet werden. Dieser Reiter dient lediglich zur Anzeige. Im KV-Text kann eine Suchfunktion verwendet werden.  

    1221493495000003260.png

     Seitenanfang StartOfPage.png
    Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:

    1500977677000007800.png Historisch anzeigenMit dieser Funktion werden im Kollektivvertragstext in vergangenen Jahren gültige Inhalte ein- oder ausgeblendet. Diese sind zur besseren Übersicht durchgestrichen dargestellt.
    Ansicht

     Letzte Änderungen HGKV

    In diesem Reiter werden jene Änderungen am Kollektivvertrag erfasst, die in der HGKV-Datenbank erfasst wurden und durch ein Update aus dem HGKV-Service heruntergeladen werden. Dieser Reiter dient somit auch zur besseren Nachvollziehbarkeit von Kollektivvertragsänderungen (Voraussetzung: Lizenz für HGKV). Manuelle Einträge auf diesem Reiter sind nicht möglich. 

    1243694904000103080.png
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     Kollektivvertrag kopieren

    Mit dieser Funktion können Sie einen bestehenden KV auf eine neue Nummer kopieren und somit duplizieren. Dazu brauchen Sie nur die entsprechenden KV-Nummern anzugeben und entscheiden, welche Informationen mitkopiert werden sollen.

    Die Funktion kann entweder über die Menüleiste unter dem Punkt "Funktionen" oder über das Kontextmenü (KV markieren → rechte Maustaste) aufgerufen werden.

    Folgendes Fenster öffnet sich:

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    Über die einzelnen Checkboxen können Sie festlegen, welche Daten übernommen werden sollen. Neben den Informationen aus dem KV-Stamm können auch KV-spezifische Daten aus anderen Programmen, wie beispielsweise KV-spezifische Lohnarten oder Kontoreferenzierungen, übernommen werden.
    Hinweis 
    Hinweis.png
    Allgemeine Informationen über Kollektivvertrag kopieren sind der Fensterhilfe zu entnehmen.

     KV-Nummer umstellen

    Mit dieser Funktion können Sie einen bestehenden KV mit allen dazugehörigen Daten (Teiler, Fixwerte, Lohn- und Gehaltstabelle, Diätentabelle, Berechnungen ...) auf eine neue Nummer umstellen.

    Diese Funktion kann beispielsweise dazu genutzt werden, um thematisch zusammengehörige KVs, die im Laufe der Jahre auf beliebigen Nummern angelegt wurden, innerhalb eines bestimmten Nummernkreises anzusiedeln. 

    Die Umstellung der KV-Nummer kann durchgeführt werden, indem Sie den gewünschten KV markieren und im Kontextmenü (rechte Maustaste) die Funktion "KN-Nr. umstellen" starten.
     
    Dabei öffnet sich folgendes Fenster:

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    Wird der KV 1 - Handelsangestellte auf eine neue (freie) Nummer (10) umgestellt, ist die ursprüngliche wieder frei und kann erneut vergeben werden.

     LindeDigital

    In diesem Fensterbereich wird auf den Service "KomKo - Kommentierte Kollektivverträge" von LindeDigital zugegriffen, welcher Kommentierungen zu den relevantesten Kollektivverträgen beinhaltet.

    Voraussetzung für den Zugriff sind die hinterlegten Zugangsdaten in den CRM Parametern. Der Eintrag erfolgt unter CRM und DMS → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Zugangsdaten: 

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    Hinweis 
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    Für die Nutzung von Linde Digital ist das Lizenzpaket 525 "Anbindung Linde Verlag" notwendig.

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