
LOHN
→ Stammdaten
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→ Menü "Funktionen"
→ KV-Service
→ KV kostenpflichtig abonnieren:
Mit dieser Funktion können Kollektivverträge über den in den "Allgemeinen Einstellungen" hinterlegten Update-Service abonniert werden.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Es öffnet sich ein Fenster mit einer Liste aller verfügbaren, noch nicht abonnierten HGKV-Kollektivverträge. In der Spalte "Region" wird angezeigt, für welches Bundesland der Kollektivvertrag gültig ist.
Beispiel | Noch nicht abonnierte Kollektivverträge für Rechtsanwälte:
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Mit den Pfeiltasten können die Kollektivverträge, die abonniert werden sollen, ausgewählt werden.
Hinweis | Die Nummer in der Spalte "KVNr" entspricht der Nummer bei HGKV-Datenbanken. Das heißt, die abonnierten Kollektivverträge können auch jederzeit auf der Website von HGKV unter der jeweiligen Nummer eingesehen werden. |
Werden die ausgewählten KVs übernommen, öffnet sich ein Fenster mit einem Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMD und HGKV-Datenbanken.
Über die Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" wird der Bestellvorgang ausgelöst.
Nach erfolgreicher Abwicklung stehen die Kollektivverträge für die Anlage über die Funktion
Neuanlage mit KV-Service zur Verfügung.
Hinweis | Sobald die BMD Schnittstelle zur HGKV-Datenbank genutzt wird, sollten Kollektivverträge nur noch von BMD aus abonniert werden und nicht mehr direkt auf der HGKV-Homepage. |