In dieser Tabelle wird für den betrachteten Kollektivvertrag festgelegt, wie Dienstzeiten eines ruhenden Dienstverhältnisses an die Dienstzeit angerechnet werden sollen.
Abfertigung DZA_ABFEntscheiden Sie, ob der ausgewählte
Ruhendstatus bei der Berechnung des Abfertigungsanspruchs berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld
Urlaub):
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld
Urlaub):
Monate Abfertigung DZA_ABF_MONATEAnzahl der Monate, die beim
Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
DB-Nr DZA_DBSNRDatenbestandsnummer
Erstelldatum DZA_ERSTELLDATUMDatum, wann der Datensatz erstellt wurde.
Ersteller DZA_ERSTELLUSERBenutzer, der den Datensatz erstellt hat.
Ab Jahr DZA_JAHRDie Felder "Ab Jahr" und
Ab Monat geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen.
Beispiel | Karenz ab 01.01.2000 Im KV gibt es eine Einstellung für Karenz ab 01/2004. Diese Einstellung kann aber für die Karenz ab 01.01.2000 nicht verwendet werden. Daher wird nach einer passenden Einstellung im General-KV gesucht.
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Jubiläum DZA_JUBILEntscheiden Sie, ob der ausgewählte
Ruhendstatus bei der Berechnung von Jubiläen berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld
Urlaub):
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld
Urlaub):
Monate Jubiläum DZA_JUBIL_MONATEAnzahl der Monate, die beim
Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
Krank DZA_KRANKEntscheiden Sie, ob der ausgewählte
Ruhendstatus bei der Berechnung der Anspruchshöhe für Krankenstände berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld
Urlaub):
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld
Urlaub):
Monate Krank DZA_KRANK_MONATEAnzahl der Monate, die beim
Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
Letzter User DZA_LETZTERUSERBenutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.
Ab Monat DZA_MONATDie Felder "
Ab Jahr" und "Ab Monat" geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen.
Beispiel
| Karenz ab 01.01.2000
Im KV gibt es eine Einstellung für Karenz ab 01/2004. Diese Einstellung kann aber für die Karenz ab 01.01.2000 nicht verwendet werden. Daher wird nach einer passenden Einstellung im General-KV gesucht.
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Ruhendstatus DZA_RUHENDSTATUSRuhendstatus, für den eine Einstellung hinterlegt werden soll:
- Präsenzdienst
- Mutterschutz
- Karenz (gesetzlich)
- Bildungskarenz)
- Hospizkarenz
- Diverse Ruhezeit
- Truppenübung
- Zivildienst
- Pflegekarenz
- Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
- Rehabilitationskarenz
- Familienzeit/Papamonat
- Karenz (freiwillig)
- Kinderrehabilitation
Urlaub DZA_URLAUBEntscheiden Sie, ob der ausgewählte
Ruhendstatus bei der Berechnung der Anwartschaft für einen erhöhten Urlaubsanspruch berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl:

- Nein: Die Dienstzeit wird nicht angerechnet.
- Ja: Die Dienstzeit wird zur Gänze angerechnet.
- Ja, max. x Monate 1. Karenz bei Firma: Für die erste Karenz bei der Firma (= erstes Dienstverhältnis mit Ruhendstatus = Karenz) stehen bis zu x Monate zur Verfügung. Liegt die Karenz vor der aktuellen Dienstzeit (letzter echter Eintritt bis Stichtag), dann kann keine Karenz mehr für die aktuelle Dienstzeit angerechnet werden.
- Ja, max. x Monate 1. Karenz ab letztem Eintritt: Für die erste Karenz ab dem letzten echten Eintritt (= erstes DV mit Ruhendstatus = Karenz ab letztem echten Eintritt) stehen bis zu x Monate zur Verfügung.
- Ja, max. x Monate 1. Karenz (1. Kind): Für die Karenz(en), wo am Reiter "DV" im Feld Kind 1 hinterlegt ist, dürfen bis zu x Monate angerechnet werden. Gibt es mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Karenzen mit Kind 1 (keine andere Karenz dazwischen), werden die Karenzen zusammengefasst und als "ein Karenzurlaub zum selben Kind" angesehen. Zudem wird in diesem Fall die Einstellung mit "Gültig ab" kleiner/gleich dem DV-Beginn-Datum der ersten Karenz herangezogen.
- Ja, max. x Monate je Karenz: Bei jeder Karenz können bis zu x Monate angerechnet werden.
- Ja, max. x Monate insgesamt bei Firma: Es können bis zu x Monate insgesamt bei der Firma von den Karenzen angerechnet werden. Bei der jeweiligen Karenz wird geprüft, wie viel von den zeitlich davorliegenden Karenzen bereits angerechnet wurde.
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld
Urlaub):
- Nein: Die Dienstzeit wird nicht angerechnet.
- Ja: Die Dienstzeit wird zur Gänze angerechnet.
- Ja, max. x Monate je Karenz (=DV): Bei jedem Karenzdienstverhältnis können bis zu x Monate angerechnet werden.
- Ja, max. x Monate insgesamt bei Firma: Es können bis zu x Monate insgesamt bei der Firma von den Karenzen angerechnet werden. Bei der jeweiligen Karenz wird geprüft, wie viel von den zeitlich davorliegenden Karenzen bereis angerechnet worden ist.
Monate Urlaub DZA_URLAUB_MONATEAnzahl der Monate die beim
Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
KV-Vorrückung DZA_VORREntscheiden Sie, ob der ausgewählte
Ruhendstatus bei einer KV-Vorrückung berücksichtig werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld
Urlaub):
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld
Urlaub):