Überzahlungen sind ein häufiges Thema in der Lohnverrechnung. Oftmals wird die Überzahlung nicht gesondert ausgewiesen.
In diesem Dokument wird eine Vorgehensweise präsentiert, wie mit wenigen und einfachen Änderungen die Überzahlung in diversen Programmautomatismen berücksichtigt wird und zusätzlich transparent ausgewiesen werden kann.
Das Gesamt-Grundgehalt bleibt auf einer "Grundbezugs-Lohnart". Dadurch funktionieren sämtliche Logiken und Automatiken ohne Einschränkung wie z. B.:
- Keine Anpassungen bei Fixwerten für NLZ-Lohnarten, Überstunden …
- Keine Anpassungen bei Berechnungen für Sonderzahlungen, AWD-Listen …
- Keine Auswirkung auf Automatiken in Bezug auf Vorrückungen und Erhöhungen.
Nachfolgend wird als Ausgangsbasis die Lohnart "Gehalt" verwendet. Alle Ausführungen lassen sich auch auf Monatslohn bzw. andere Grundbezüge anwenden.
Für maximal flexible Anwendungsmöglichkeiten werden zusätzlich zum Gehalt/Monatslohn/Stundenlohn zwei Informationslohnarten ohne Pflichtigkeiten und Verbuchung empfohlen. Diese Lohnarten können für den Andruck am Lohnset, aber auch für Berechnungen, Auswertungen etc. verwendet werden.
Grundbezug als Betragslohnarten:
| Lohnartennummer | Lohnartenbezeichnung | Erklärung und Besonderheiten |
| 1001 | Gehalt inkl. Überzahlung | Koppelung auf die Lohnarten 1470 und 1475 wird hinterlegt. |
1470 | KV-Bezug | Betragseingabe mit Wert auf L/G-Tabelle, eigener Fixwert |
1475 | Überzahlung | Betragseingabe mit Wert aus Berechnung, Differenz zwischen den Fixwerten des Grundbezugs und des KV-Bezugs auf der Lohnart 1470 |
Grundbezug als Satzlohnarten:
| Lohnartennummer | Lohnartenbezeichnung | Erklärung und Besonderheiten |
| 1301 | Stundenlohn inkl. Überzahlung | Koppelung auf die Lohnarten 1450 und 1455 wird hinterlegt. |
1450 | KV-Bezug | Mengen-Eingabe mit "Ja" und Satz-Eingabe mit Wert aus L/G-Tabelle, eigener Fixwert |
1455 | Überzahlung | Mengen-Eingabe mit "Ja" und Satz-Eingabe mit Wert aus Berechnung, Differenz zwischen den Fixwerten des Grundbezugs und des KV-Bezugs auf der Lohnart 1450 |
Hinweis | Die Lohnarten für den KV-Bezug und die Überzahlung sind nicht im Standard enthalten, sondern wie unter Kapitel Betragslohnarten bzw. Satzlohnarten abgebildet, manuell anzulegen.
|
Auf dieser Lohnart wird der KV-Wert laut KV-Einstufung dargestellt. Die Lohnart hat keine Pflichtigkeiten und wird nicht verbucht, das heißt, es handelt sich um eine Informationslohnart.
Diese Lohnart ermittelt bei der Betragseingabe den Wert aus der Lohn- und Gehaltstabelle (Feld "Eingabe Betrag" mit der Ausprägung "Ja (Wert von Lohn-/Gehaltstabelle))".
Die Lohnart hat einen eigenen Fixwert, damit bei Bedarf in Berechnungen etc. darauf zugegriffen werden kann.
Damit in Monaten mit Eintritt, Austritt, ruhenden Dienstverhältnissen etc. die Werte möglichst genau ermittelt werden, wird die Lohnart im Feld "Aliquotierung" auf die Ausprägung "Wie im KV-Stamm hinterlegt" eingestellt. Das Feld "Teilzeitprozentsatz anwenden" muss auf "Ja" gestellt sein.
Diese Lohnart hat keine Pflichtigkeit und wird nicht verbucht. Aus Performance-Gründen sollte diese Lohnart nicht im Budget sichtbar oder eingebbar sein.
Auf dieser Lohnart wird der Wert der Überzahlung dargestellt. Die Lohnart hat keine Pflichtigkeiten und wird nicht verbucht, das heißt, es handelt sich um eine Informationslohnart. Die Lohnart ist der Lohnartengruppe 110 "Überzahlungen" zuzuordnen.
Diese Lohnart ermittelt bei der Betragseingabe den Wert einer Berechnung. Die Berechnung hat in diesem Beispiel die Nummer 1475 und ist weiter unten definiert.
Hinweis | Die Berechnungsnummer kann von diesem Beispiel abweichen. |
Die Lohnart hat einen eigenen Fixwert, damit bei Bedarf in Berechnungen etc. darauf zugegriffen werden kann.
Damit in Monaten mit Eintritt, Austritt, ruhenden Dienstverhältnissen etc. die Werte möglichst genau ermittelt werden, wird die Lohnart im Feld "Aliquotierung" auf die Ausprägung "Wie im KV-Stamm hinterlegt" eingestellt.
Aus Performance-Gründen sollte diese Lohnart nicht ins Budget übernommen werden.

Die Berechnung ermittelt die Differenz der Fixwerte der Lohnarten 1 "Grundbezug" (mit Überzahlung) und 1470 "KV-Bezug".
Achtung! | Die Aliquotierungseinstellung bzw. die Berücksichtigung des Teilzeitprozentsatzes kann zu Cent-Differenzen führen, wodurch der KV-Bezug auf der Lohnart 1470 und die Überzahlung auf der Lohnart 1475 nicht exakt das Gehalt inkl. Überzahlung (Fixwert 1 "Grundbezug") ergeben.
Würde in der Berechnung aber auf Lohnarten-Werte zugegriffen werden, gäbe es Probleme bei der Neuberechnung der Werte bei Erfassung bzw. Löschen von Austritten, ruhenden Dienstverhältnissen etc.
Die errechneten Werte sind immer als Vorschlagswerte zu verstehen und können im Bedarfsfall vom Anwender überschrieben werden.
|
Die Lohnart 1000 "Gehalt" wird auf eine neue freie Nummer kopiert (in diesem Beispiel auf die Nummer 1001) und entsprechend umbenannt auf "Gehalt inkl. Überzahlung". Die einzige Anpassung bei der Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung" ist eine Koppelung auf die vorhin vorgestellten Lohnarten 1470 "KV-Bezug" und 1475 "Überzahlung". Das Feld "Übergabe" ist jeweils auf "Nein" zu stellen.

Falls diese Logik eventuell nicht für alle Firmen angewendet werden soll, kann die Koppelung firmenbezogen auf der Lohnart 1001 gesteuert werden. Die Koppelungseinstellungen (Feld "Koppelung vorhanden", Taste F8) können global hinterlegt werde. Empfohlen wird in diesen Fällen, nur das Feld "Koppelung anwenden" firmenbezogen zu ändern.
Auf dieser Lohnart wird der Gesamtbetrag (KV-Bezug + Überzahlung) erfasst. Der Gesamtbetrag kann in der Bruttoerfassung beispielsweise initial erfasst oder geändert werden und die beiden Lohnarten 1470 und 1475 werden daraufhin neu berechnet.
Kommt es zu einer KV-Erhöhung, wird die Erhöhungregel auf dem Grundbezug (Fixwert 1) ausgeführt. Durch die hinterlegten Lohnarteneinstellungen und die Berechnung werden sowohl der KV-Bezug als auch die Überzahlung in der Bruttoerfassung jedes Mal neu berechnet. Aus diesem Grund kann ein sehr hoher Grad an Automatisierung erreicht werden, wenngleich eine manuelle Kontrolle vorgenommen werden sollte, da es wie oben beschrieben zu Cent-Differenzen kommen kann.
Die Lohnarten 1470 und 1475 werden nur dann berechnet, wenn die Bedingung in der Spalte "Bedingung" erfüllt ist. Eine Bedingung ist eine Berechnung im Kollektivvertrag. In der Spalte "Bedingung" wird die Berechnungsnummer hinterlegt. Sie ist - wie das nächste Bild zeigt - definiert und dient zur Behandlung von Dienstnehmern, bei denen die Lohnarten 5501 "Altersteilzeit Diff. SV lfd" bzw. 5506 "Teilpension Diff. SV lfd" abgerechnet wird. Die Berechnung besagt, dass bei einem Dienstnehmer, der die Lohnarten für Altersteilzeit erhält, die Koppelung nicht angestoßen wird.
Hinweis | Wenn eine Initiallohnart wie 1000 "Gehalt", 1200 "Monatslohn" oder 1300 "Stundenlohn" kopiert wird und die kopierte Lohnart unter LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge am Reiter "L-/G-Tabelle" bei Feld "Referenzlohnart" nicht hinterlegt ist, so ist im ersten Monat der Abrechnung eines Dienstnehmers die Lohnart 1001 manuell in der Bruttoerfassung zu erfassen.
|
Diese Einstellungen lassen sich in analoger Weise auf den Monatslohn übertragen. Die Lohnarten 1470 und 1475 können sowohl vom Gehalt als auch vom Monatslohn ausgehend verwendet werden und müssen nicht doppelt angelegt werden.
In der Bruttoerfassung wird die Lohnart 1001 in Höhe des Gesamtwertes eingegeben. Im nachfolgenden Beispiel beträgt der KV-Bezug € 2.000 und die Überzahlung € 500. Auf der Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung" wird der Gesamtwert in Höhe von € 2.500 erfasst. In den nachfolgenden Monaten wird die Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung" über die Lohnartenaktivierung erzeugt. Die beiden anderen Lohnarten 1470 und 1475 werden über die Koppelung ausgelöst.
Wie man in der Netto-Vorschau gut erkennen kann, geht nur die Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung" ins Brutto, nicht jedoch die beiden anderen Lohnarten 1470 und 1475. Die beiden Lohnarten 1470 "KV-Bezug" und 1475 "Überzahlung" sind reine Informationslohnarten ohne Pflichtigkeit und beeinflussen somit in keinster Weise die Abrechnung oder Lohnnebenkostenermittlung.
Alle drei Lohnarten werden im Fixwertspeicher des Dienstnehmers abgelegt, woduch maximale Flexibilität für Auswertungen, Berechnungen etc. gewährleistet wird.
Am Lohnset sollten alle drei Lohnarten angedruckt werden. Der Andruck ohne die Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung" ist nicht sinnvoll, da die beiden Informationslohnarten ohne SV- und LSt-BMG angedruckt werden und somit die Bemessungsgrundlage für SV und LSt für den Dienstnehmer nicht nachvollziehbar ist.
Analog erfolgt die Darstellung am Lohnkonto.
Bei einer KV-Erhöhung muss unterschieden werden, ob die Überzahlung beibehalten oder um die KV-Erhöhung verringert ("aufgefressen") werden soll.
Beispiel | KV-Bezug (Lohnart 1470 "KV-Bezug"): € 2.000 Überzahlung (Lohnart 1475 "Überzahlung"): € 500 Gesamt (wie oben in Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung"): € 2.500
Der KV sieht eine Erhöhung um 5 % vor. Es ist eine neue Lohn-/Gehaltstabelle im KV mit dem neuen Gültig ab-Datum angelegt worden und eine Erhöhungsregel wird folgendermaßen auf dem Grundbezug (Fixwert 1) definiert. Das Feld "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ist auf "Ja" zu stellen.
Die Erhöhungsregel wird angewandt und in der Bruttoerfassung wird schließlich aktiviert. Der Dienstnehmer aus diesem Beispiel hat nun einen KV-Bezug von € 2.100 (+ 5 %) und die Überzahlung bleibt gleich bei € 500. Somit ist der neue Gesamtbetrag € 2.600.
|
Beispiel | KV-Bezug (Lohnart 1470 "KV-Bezug"): € 2.000 Überzahlung (Lohnart 1475 "Überzahlung"): € 500 Gesamt (wie oben in Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung"): € 2.500
Der KV sieht eine Erhöhung um 5 % vor. Es ist eine neue Lohn-/Gehaltstabelle im KV mit dem neuen Gültig ab-Datum angelegt worden und eine Erhöhungsregel wird folgendermaßen auf dem Grundbezug (Fixwert 1) definiert. Das Feld "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ist auf "Nein" zu stellen.
Die Erhöhungsregel wird angewandt und in der Bruttoerfassung wird schließlich aktiviert. Der Dienstnehmer aus diesem Beispiel hat nun einen KV-Bezug von € 2.100 (+ 5 %) und die Überzahlung wird entsprechend auf € 400 reduziert. Somit bleibt der Gesamtbetrag bei € 2.500.
|
Auch eine KV-Vorrückung kann das Verhältnis von KV-Bezug zu Überzahlung verändern. KV-Vorrückungen reduzieren immer die Überzahlung.
Beispiel | KV-Bezug (Lohnart 1470 "KV-Bezug"): € 2.000 Überzahlung (Lohnart 1475 "Überzahlung): € 500 Gesamt (wie oben in "Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung"): € 2.500
Die KV-Vorrückung findet im nächsten Abrechnungsmonat statt. Ab dann ist der KV-Bezug laut der Lohn-/Gehaltstabelle € 2.050.
Mit der Endverspeicherung des Vormonats wird die KV-Vorrückung durchgeführt, das heißt, der Dienstnehmer gelangt in das nächste Beschäftigungsjahr bzw. in eine andere Verwendungsgruppe, sofern ein sogenannter "Rösselsprung" in der Lohn-/Gehaltstabelle definiert ist.
In der Bruttoerfassung wird wie gewohnt aktiviert. Das Gehalt wird wie sonst auch mit 2.500 erzeugt. Der KV-Bezug ist nun jedoch € 2.050. Die Überzahlung ist die Differenz von nur mehr € 450.
|
Üblicherweise wird ein Hinweis bei KV-Vorrückung auf der Hinweisliste des Vormonats ausgegeben. Eine diesbezügliche Einstellung finden Sie sowohl im Kollektivvertrag als auch im Programm "Dienstnehmer". Lassen Sie sich über die Hinweisliste über geplante KV-Vorrückungen informieren. Nehmen Sie im Bedarfsfall im Monat der KV-Vorrückung manuelle Änderungen durch Eingabe der Lohnart 1001 "Gehalt inkl. Überzahlung" in der Bruttoerfassung vor, sofern die Überzahlung in anderer Höhe berücksichtigt werden soll.
Auf dieser Lohnart wird der KV-Wert laut KV-Einstufung dargestellt. Die Lohnart hat keine Pflichtigkeiten und wird nicht verbucht, das heißt, es handelt sich um eine Informationslohnart.
Diese Lohnart ermittelt bei der Satzeingabe den Wert aus der Lohn- und Gehaltstabelle (Feld "Eingabe Satz" mit der Ausprägung "Ja (Wert von Lohn-/Gehaltstabelle)".
Die Lohnart hat einen eigenen Fixwert, damit bei Bedarf in Berechnungen etc. darauf zugegriffen werden kann.
Wie bei allen Satzlohnarten werden die Felder "Aliquotierung" und "Teilzeitprotzentsatz anwenden" auf "Nein" gestellt.
Diese Lohnart hat keine Pflichtigkeit und wird nicht verbucht. Aus Performance-Gründen sollte diese Lohnart nicht im Budget sichtbar oder eingebbar sein.
Auf dieser Lohnart wird der Wert der Überzahlung dargestellt. Die Lohnart hat keine Pflichtigkeiten und wird nicht verbucht, das heißt, es handelt sich um eine Informationslohnart. Die Lohnart ist der Lohnartengruppe 110 "Überzahlungen" zuzuordnen.
Diese Lohnart ermittelt bei der Satzeingabe den Wert einer Berechnung. Die Berechnung hat in diesem Beispiel die Nummer 1455 und ist weiter unten definiert.
Hinweis | Die Berechnungsnummer kann von diesem Beispiel abweichen. |
Die Lohnart hat einen eigenen Fixwert, damit bei Bedarf in Berechnungen etc. darauf zugegriffen werden kann.
Aus Performance-Gründen sollte diese Lohnart nicht ins Budget übernommen werden.
Wie bei allen Satzlohnarten werden die Felder "Aliquotierung" und "Teilzeitprotzentsatz anwenden" auf "Nein" gestellt.
Die Berechnung ermittelt die Differenz der Fixwerte der Lohnarten 1 "Grundbezug" (mit Überzahlung) und 1450 "KV-Bezug" (Satz).
Achtung! | Die Aliquotierungseinstellung bzw. die Berücksichtigung des Teilzeitprozentsatzes kann zu Cent-Differenzen führen, wodurch der KV-Bezug auf der Lohnart 1450 und die Überzahlung auf der Lohnart 1455 nicht exakt den Stundenlohn inkl. Überzahlung (Fixwert 1 "Grundbezug") ergeben.
Würde in der Berechnung aber auf Lohnarten-Werte zugegriffen werden, gäbe es Probleme bei der Neuberechnung der Werte bei Erfassung bzw. Löschen von Austritten, ruhenden Dienstverhältnissen etc.
Die errechneten Werte sind immer als Vorschlagswerte zu verstehen und können im Bedarfsfall vom Anwender überschrieben werden.
|
Die Lohnart 1300 "Stundenlohn" wird auf eine neue freie Nummer kopiert (in diesem Beispiel auf die Nummer 1301) und entsprechend umbenannt auf "Stundenlohn inkl. Überzahlung". Die einzige Anpassung bei der Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung" ist eine Koppelung auf die vorhin vorgestellten Lohnarten 1450 "KV-Bezug" (Satz) und 1455 "Überzahlung" (Satz). Das Feld "Übergabe" ist jeweils auf "Wert der Startlohnart" zu stellen, sodass die Menge vom Stundenlohn an die beiden folgenden Lohnarten übergeben wird.

Falls diese Logik eventuell nicht für alle Firmen angewendet werden soll, kann die Koppelung firmenbezogen auf der Lohnart 1301 gesteuert werden. Die Koppelungseinstellungen (Feld "Koppelung vorhanden", Taste F8) können global hinterlegt werde. Empfohlen wird in diesen Fällen, nur das Feld "Koppelung anwenden" firmenbezogen zu ändern.
Auf dieser Lohnart wird der Gesamtsatz (KV-Bezug + Überzahlung, beides in Sätzen) erfasst. Der Gesamtsatz kann in der Bruttoerfassung beispielsweise initial erfasst oder geändert werden und die beiden Lohnarten 1450 und 1455 werden daraufhin neu berechnet.
Kommt es zu einer KV-Erhöhung, wird die Erhöhungregel auf dem Grundbezug (Fixwert 1) ausgeführt. Durch die hinterlegten Lohnarteneinstellungen und die Berechnung werden sowohl der KV-Bezug als auch die Überzahlung in der Bruttoerfassung jedes Mal neu berechnet. Aus diesem Grund kann ein sehr hoher Grad an Automatisierung erreicht werden, wenngleich eine manuelle Kontrolle vorgenommen werden sollte, da es wie oben beschriebenen zu Cent-Differenzen kommen kann.
Die Menge der Lohnart 1301 kann entweder jeden Monat manuell erfasst bzw. importiert werden oder es wird direkt bei der Lohnart eingestellt, dass die Menge sich aus dem Wochenmodell ergeben soll.
Hinweis | Wenn eine Initiallohnart wie 1000 "Gehalt", 1200 "Monatslohn" oder 1300 "Stundenlohn" kopiert wird und die kopierte Lohnart unter LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge am Reiter "L-/G-Tabelle" bei Feld "Referenzlohnart" nicht hinterlegt ist, so ist im ersten Monat der Abrechnung eines Dienstnehmers die Lohnart 1001 manuell in der Bruttoerfassung zu erfassen.
|
In der Bruttoerfassung wird die Lohnart 1301 mit der gewünschten Gesamtmenge und dem Gesamtsatz eingegeben. Im nachfolgenden Beispiel beträgt der KV-Bezug (Satz) € 10 und die Überzahlung (Satz) € 2. Auf der Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung" wird die gewünschte Menge mit dem Gesamtsatz in Höhe von € 12 erfasst. Die Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung" kann manuell erfasst, importiert oder auch über die Lohnartenaktivierung (Menge greift auf das hinterlegte Wochenmodell zu) erzeugt werden. Die beiden anderen Lohnarten 1450 und 1455 werden über die Koppelung ausgelöst.
Zur besseren Visualisierung wurde das Feld Betrag/Menge im nachfolgenden Bild eingeblendet.
Wie man in der Netto-Vorschau gut erkennen kann, geht nur die Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung" ins Brutto, nicht jedoch die beiden anderen Lohnarten 1450 und 1455. Die beiden Lohnarten 1450 "KV-Bezug" (Satz) und 1455 "Überzahlung" (Satz) sind reine Informationslohnarten ohne Pflichtigkeit und beeinflussen somit in keinster Weise die Abrechnung oder Lohnnebenkostenermittlung.
Alle drei Lohnarten werden im Fixwertspeicher des Dienstnehmers abgelegt, woduch maximale Flexibilität für Auswertungen, Berechnungen etc. gewährleistet wird.
Am Lohnset sollten alle drei Lohnarten angedruckt werden. Der Andruck ohne die Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung" ist nicht sinnvoll, da die beiden Informationslohnarten ohne SV- und LSt-BMG angedruckt werden und somit die Bemessungsgrundlage für SV und LSt für den Dienstnehmer nicht nachvollziehbar ist.
Analog erfolgt die Darstellung am Lohnkonto.
Bei einer KV-Erhöhung muss unterschieden werden, ob die Überzahlung beibehalten oder um die KV-Erhöhung verringert ("aufgefressen") werden soll.
Beispiel | KV-Bezug (Lohnart 1450 "KV-Bezug" (Satz)): € 10,00 Überzahlung (Lohnart 1455 "Überzahlung" (Satz)): € 2,00 Gesamt (wie oben in Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung"): €12,00
Der KV sieht eine Erhöhung um 5 % vor. Es ist eine neue Lohn-/Gehaltstabelle im KV mit dem neuen Gültig ab-Datum angelegt worden und eine Erhöhungsregel wird folgendermaßen auf dem Grundbezug (Fixwert 1) definiert. Das Feld "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ist auf "Ja" zu stellen.
Die Erhöhungsregel wird angewandt und in der Bruttoerfassung wird die Lohnart 1301 erfasst. Der Dienstnehmer aus diesem Beispiel hat nun einen KV-Bezug von € 10,50 (+ 5 %) und die Überzahlung bleibt gleich bei € 2,00. Somit ist der neue Gesamtbetrag € 12,50.
|
Beispiel | KV-Bezug (Lohnart 1450 "KV-Bezug" (Satz)): € 10,00 Überzahlung (Lohnart 1455 "Überzahlung" (Satz)): € 2,00 Gesamt (wie oben in Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung"): € 12,00
Der KV sieht eine Erhöhung um 5 % vor. Es ist eine neue Lohn-/Gehaltstabelle im KV mit dem neuen Gültig ab-Datum angelegt worden und eine Erhöhungsregel wird folgendermaßen auf dem Grundbezug (Fixwert 1) definiert. Das Feld "Erhöhung um Differenz aus KV-Neu - KV-Alt" ist auf "Nein" zu stellen.
Die Erhöhungsregel wird angewandt und in der Bruttoerfassung wird schließlich aktiviert. Der Dienstnehmer aus diesem Beispiel hat nun einen KV-Bezug von € 10,50 (+ 5 %) und die Überzahlung wird entsprechend auf € 1,50 reduziert. Somit bleibt der Gesamtbetrag bei € 12,00.
|
Auch eine KV-Vorrückung kann das Verhältnis von KV-Bezug zu Überzahlung verändern. KV-Vorrückungen reduzieren immer die Überzahlung.
Beispiel | KV-Bezug (Lohnart 1450 "KV-Bezug" (Satz)): €10,00 Überzahlung (Lohnart 1455 "Überzahlung" (Satz)): € 2,00 Gesamt (wie oben in Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung"): € 12,00
Die KV-Vorrückung findet im nächsten Abrechnungsmonat statt. Ab dann ist der KV-Bezug laut der Lohn-/Gehaltstabelle € 11,00.
Mit der Endverspeicherung des Vormonats wird die KV-Vorrückung durchgeführt, das heißt, der Dienstnehmer gelangt in das nächste Beschäftigungsjahr bzw. in eine andere Verwendungsgruppe, sofern ein sogenannter "Rösselsprung" in der Lohn-/Gehaltstabelle definiert ist.
Der Stundenlohn wird wie gewohnt erfasst oder importiert. Der KV-Bezug (Satz) ist nun jedoch € 11,00. Die Überzahlung ist die Differenz von nur mehr € 1,00. Der Gesamtstundensatz beträgt somit € 12,00.
|
Üblicherweise wird ein Hinweis bei KV-Vorrückung auf der Hinweisliste des Vormonats ausgegeben. Eine diesbezügliche Einstellung finden Sie sowohl im Kollektivvertrag als auch im Programm "Dienstnehmer". Lassen Sie sich über die Hinweisliste über geplante KV-Vorrückungen informieren. Nehmen Sie im Bedarfsfall im Monat der KV-Vorrückung manuelle Änderungen durch Eingabe der Lohnart 1301 "Stundenlohn inkl. Überzahlung" in der Bruttoerfassung vor, sofern die Überzahlung in anderer Höhe berücksichtigt werden soll.