Beschreibung:   
In dieser Tabelle werden Kollektivverträge verwaltet.

Inlandsreise: Ab Kalendertag  KOW_AB_KALENDERTAG
In diesem Feld ist anzugeben, ab dem wievielten Kalendertag bei einer mehrtägigen Inlandsdienstreise eine abweichende Diätenstufe gilt.

Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.

Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
 
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.

Beispiel
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Ab Kalendertag/Monat  KOW_AB_KALENDERTAG_MONAT
In diesem Feld ist anzugeben, ab dem wievielten Kalendertag pro Monat eine abweichende Diätenstufe gilt.

Mit der Sonderregel Kalendertage/Monat kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor.

Beispiel
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Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.

Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden.

Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).

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Dann gilt Stufe  KOW_AB_KT_STUFE
In diesem Feld ist die abweichende Diätenstufe anzugeben, die ab dem x.ten Kalendertag einer mehrtägigen Inlandsdiensreise angewandt wird.

Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.

Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.

Beispiel
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Abfertigungsrückstellung mit KV-Besserstellung  KOW_ABFRUECKST_KVBESSER
In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob es in diesem Kollektivvertrag eine KV-Besserstellung für die Abfertigungsrückstellungen gibt. 

Manche Kollektivverträge sehen individuelle Abfertigungsfaktoren vor, wonach beispielsweise auch für Dienstnehmer, die seit dem 01.01.2003 eingetreten sind, eine Abfertigungsrückstellung berechnet werden muss, obwohl für diese Dienstnehmer BV-Pflicht besteht (Abfertigung NEU). Wenn dieses Feld auf "Ja" steht, werden jene Dienstnehmer mit "Abfertigung NEU", die somit grundsätzlich von der "Gesetzlichen Abfertigungsrückstellung" ausgenommen sind, trotzdem berücksichtigt. Das Feld BVK-Kennzeichen in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen hat dann die Ausprägung "Abfertigung alt (Neueintritt)".

Für Dienstnehmer mit Voll- bzw. Teilübertrittt in die Betriebliche Vorsorge (BV) ist dies nicht zutreffend.

In den Rückstellungen werden dann die in der Faktorentabelle für Entgeltmultiplikatoren definierten Ansprüche herangezogen. Die Faktorentabelle unterscheidet sich aber dann von den Dienstnehmern in BV-Neu und Abfertigung Alt, da bei Dienstnehmern mit Abfertigung Alt die gesetzliche Abfertigung zusätzlich zur KV-Besserstellung beachtet werden muss und bei Dienstnehmern mit BV-Neu nur die KV-Besserstellung. Es gibt zwei grundsätzliche Lösungsansätze. 
  • Für die kleinere Gruppe von Dienstnehmern in den Rückstellungen auf Dienstnehmerebene abweichende Berechnungsparameter hinterlegen. Dies ist eher zu empfehlen, wenn es wenige Dienstnehmer gibt und die Rückstellungen jährlich gebildet werden. 

  • Im LOHN ist ein weiterer Kollektivvertrag anzulegen. Somit können bereits im LOHN die Dienstnehmer unterschieden werden. Dies hat den Vorteil, dass die Berechnungsparameter in den Rückstellungen einfach zu warten sind. Es hat aber den Nachteil der doppelten Stammdatenpflege im LOHN bei den Kollektiverträgen.

Betrachtungsweise für Essensabzug  KOW_ABZUG_AE_BETRACHTUNG
In dieser individuellen Sonderregel wird festgelegt, ob die Betrachtungsweise für Essensabzug zeilenweise pro Tag oder für die Gesamtreise erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Zeilenweise
  • Gesamtreise

Sachbezugsumfang  KOW_AE_SBUMFANG
Dieses Feld ist nicht relevant.

SZ-Umfang – A+E-Krankengeld  KOW_AEK_SZUMFANG
Die hier eingestellte Ausprägung dient bei ELDA-Meldungen der Meldeart "A+E-Krankengeld" (Arbeits- und Entgeltbestätigungen Krankengeld) als Vorschlagswert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • kein Anspruch
  • Voll (100%)
  • Aliquot
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Beachten Sie eine Veröffentlichung der ÖGK hinsichtlich dieser neuen Felder ab 2022 in ÖGK Newsletter Nr. 3/Feburar 2022.

Änderungsdatum  KOW_AENDERUNGSDATUM
Datum der letzten Änderung

Aliquotierung  KOW_ALIQUOTIERUNG
In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob bzw. wie die Lohnarten in der Bruttoerfassung beispielsweise bei Ein- und Austritt während des Monats aliquotiert werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung.

Ja (Kalendertage): Die Aliquotierung erfolgt nach Kalendertagen.

Ja (SV-Tage): Die Aliquotierung erfolgt nach SV-Tagen.

Ja (Ein-Aus: SV-Tage, sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach SV-Tagen. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

Ja (Ein-Aus: Arbeitsstunden; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach Arbeitsstunden des hinterlegten Wochenmodells. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

Ja (Ein-Aus: *Arbeitsstunden/MT; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Arbeitsstunden laut Wochenmodell multipliziert und durch den Monatsteiler dividiert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

Ja (Ein-Aus: *Werktage/26; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem durch den fixen Teiler 26 dividiert und mit der Anzahl der Werktage von Montag bis Samstag ab dem Eintritt bzw. bis zum Austritt multipliziert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.

wie im General-KV hinterlegt: Es wird so aliquotiert, wie es im General-KV hinterlegt ist. Diese Ausprägung steht im Generalkollektivvertrag selbst nicht zur Verfügung.

Hinweis
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Die Einstellung im Generalkollektivvertrag bezogen auf dieses Feld beruht NICHT auf einer Gesetzlichkeit oder dem Rahmenkollektivvertrag. Der Generalkollektivvertrag kommt als Rückfallebene zur Anwendung. Die Einstellung in diesem Feld kann nach eigenem Ermessen geändert werden.

Bei jedem Kollektivvertrag muss vom Anwender festgelegt werden, wie die Aliquotierung bei Ein- und Austritten während des Monats zu erfolgen hat.

Die Aliquotierung kann bei jeder Lohnart im Programm LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld Aliquotierung individuell festgelegt werden und somit die Einstellung im Kollektivvertrag übersteuern.

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wenn am Anreisetag vor  KOW_ANREISE_VOR
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist die Uhrzeit des Abreisetages zu hinterlegen, VOR der eine abweichende Diätenstufe (Feld dann gilt) gilt. Wird die Dienstreise am Anreisetag nach dieser Uhrzeit angetreten, dann wird die Diätenstufe aus dem Feld sonst gilt verwendet.

Beispiel
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Regelung ist gültig für  KOW_ANRUECK_GILT_INAUSLAND
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Für die "Sonderregelung Anreise-/Rückreisetag" kann in diesem Feld festgelegt werden, für welche Reisen diese Regelung definiert ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • In- und Auslandsreisen
  • Inlandsreisen
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Beispiel
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Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen  KOW_ANRUECK_INL_BEGRENZEN
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Für die "Sonderregelung Anreise-/Rückreisetag" kann in diesem Feld festgelegt werden, ob der Auslandssatz mit dem Inlandssatz begrenzt werden soll.

Beispiel
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Abzug Arbeitsessen (Ausland)  KOW_ARBEITSESSEN_AUSLAND
Wie im Feld "Abzug Arbeitsessen Inland" wird auch hier festgelegt, in welcher Form die Arbeitsessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitsessen innerhalb einer Auslandsdienstreise wird nach der Reisegebührenverordnung (RGV) vorgegangen. Das heißt, eine Kürzung erfolgt erst ab dem zweiten Essen pro Tag auf 1/3 bzw. 4/12 des entsprechenden Auslandsreisesatzes.
 
Manche Kollektivverträge enthalten besondere Vorschriften, die den Abzug von Arbeitsessen regeln. So kann es erforderlich sein, dass auch eine prozentuelle bzw. betragsmäßige Kürzung erfolgt oder die Abzugsbasis das volle bzw. das aliquotierte Taggeld darstellt.
 
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Abzugsbasis
In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
 
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Beispiel
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Taggeld = € 35,30; 15 % für Frühstück, 10 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = 35,30 / 12 * 10 = € 29,42.

Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 5,30 (15 % von 35,30), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 4,41 (15 % von 29,42). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.

Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht.

Abzug Arbeitsessen (Inland)  KOW_ARBEITSESSEN_INLAND
An dieser Stelle wird definiert, in welcher Form Arbeitsessen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) berücksichtigt werden. Dabei kann zusätzlich zur gesetzlichen Regelung nach RGV (pro bezahltem Essen werden € 15,00 vom steuerfreien Taggeld abgezogen und als steuerpflichtig gerechnet) ein prozentueller oder betragsmäßiger Abzug berücksichtigt werden. In einem weiteren Feld wird festgelegt, ob der Abzug vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll.
 
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Abzugsbasis
In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
 
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Beispiel
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Taggeld = € 30,00, 15 % für Frühstück, 6 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = € 15,00

Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 4,50 (15 % von € 30,00), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 2,25 (15 % von € 15,00). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.

Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht. 

Abzugsregel Abendessen (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_ABEND_R
Abzugsregel für Arbeitsessen bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
 
-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+prozentueller Abzug: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+absoluter Abzug: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RG und ein absoluter Abzug angesetzt.
 
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Abzug Abendessen (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_ABEND_W
Abzug je Abendessen bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsbasis  KOW_AUSL_ABZ_ABZUGSBASIS
Über dieses Feld kann definiert werden, ob der Abzug für Arbeitsessen im Ausland vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Abzug vom vollen Taggeld
  • Abzug vom aliqu. Taggeld
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Abzugsregel Frühstück (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_FRUEHSTUECK_R
Abzugsregel für Frühstück bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Frühstück (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_FRUEHSTUECK_W
Abzug je Frühstück bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsregel Mittagessen (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_MITTAG_R
Abzugsregel für Mittagessen bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Mittagessen (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_MITTAG_W
Abzug je Mittagessen bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsregel Vollverpfl.(Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_VOLL_R
Abzugsregel für Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Vollverpfl. (Ausl.)  KOW_AUSL_ABZ_VOLL_W
Abzug je Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Aliquotierung (Ausland)  KOW_AUSL_ALIQUOTREGEL
In diesem Feld kann die Aliquotierung für Auslandsdienstreisen hinterlegt werden. Die Tagsätze werden entweder laut Kalendertagsregel oder 24-Stunden-Regel, per Zwölftel- oder Drittelregelung berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • 24-Stunden + 1/3-Regel
  • 24-Stunden + 1/12-Regel
  • Kalendertag + 1/3-Regel
  • Kalendertag + 1/12-Regel
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Aliquotierung Ausland 1/12-Regel (EStG): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 3 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 3 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind dem EStG (Einkommensteuergesetz) zu entnehmen.

Aliquotierung Ausland 1/3-Regel (RGV): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 5 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 5 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind der RGV (Reisegebührenvorschrift) zu entnehmen.

Auslandsgebührenstufe  KOW_AUSL_GEBUEHRENSTUFE
Es gibt vier Auslandsgebührenstufen. Normalerweise wird hier die Stufe 3 hinterlegt. Das ist die höchste Stufe des jeweiligen Landes, die abgabenfrei bleiben kann.
 
Die Gebührenstufen können je Land unter Dienstreisen → Stammdaten → Regionen angesehen werden.
 
Beispiel für Deutschland:

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Text  KOW_BLOBLFDNR
Hier besteht die Möglichkeit zur Erfassung beliebiger Informationen. Diese Informationen können jederzeit angesehen, verändert, aber auch gedruckt oder exportiert werden.
 
Ob im KV ein Text erfasst wurde, ist durch die Kennzeichnung in der KV-Übersicht sofort erkennbar. Durch einen Doppelklick auf das Textsymbol kann das Dokument geöffnet werden.
 
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KV-Nr. (BMD 5.5)  KOW_BMD5X_KVNR
Nummer des Kollektivvertrages in der BMD 5.5. Dieses Feld wird automatisch bei Datenübernahmen aus BMD 5.5 befüllt.

dann gilt  KOW_DANN_STUFE
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist "abweichende Diätenstufe" zu hinterlegen, die verwendet wird, wenn VOR der erfassten Uhrzeit am Anreisetag bzw. NACH der erfassten Uhrzeit am Rückreisetag die Reise angetreten wird.

Beispiel
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dann gilt  KOW_DANN_STUFE_KAL_MON
In diesem Feld wird die abweichende Diätenstufe angegegen, die ab dem x.ten Kalendertag pro Monat angewandt werden soll.

Mit der Sonderregel Kalendertage/Monat kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor.

Beispiel
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Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.

Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden.

Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).

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Datenbestand  KOW_DATENBESTANDNR
Nummer des Datenbestandes

Dienstgeberjubiläen  KOW_DG_JUB
Die Dienstgeber-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. 

Dokumente  KOW_DKZID
Dokumentenzuordnung

Dienstnehmerjubiläen  KOW_DN_JUB
Die Dienstnehmer-Jubiläen sind durch Kommas getrennt einzugeben. 

Drittelaliquotierung: Umschichtung StR  KOW_DRITTELALIQ_UMSCHICHT
Falls eine Umschichtung nach Steuerrecht bei Drittelaliquotierung vorgenommen werden soll, ist dieses Feld auf "Ja" zu stellen. Der maximale steuerfreie Betrag laut Steuerrecht kommt zur Auszahlung. Beträge, die diesen übersteigen, werden pflichtig aufgeteilt.

Drittelaliquotierung: Auslandsteile  KOW_DRITTELALIQ_ZUSAMMEN
Wie soll die Drittelaliquotierung bei mehreren Auslandsteilen erfolgen? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

einzeln betrachten: jeder Auslandsteil wird einzeln betrachtet.

zusammenrechnen: alle Auslandsteile werden zusammengerechnet

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Dienstreise-Regelwerk  KOW_DRRNR
Nummer des Dienstreise-Regelwerks

Erstelldatum  KOW_ERSTELLDATUM
Datum, an dem der Kollektivvertrag erstellt wurde.

Ersteller  KOW_ERSTELLUSER
Benutzername jenes Anwenders, der den Kollektivvertrag angelegt hat.

KOW_HRSSEQID  KOW_HRSSEQID
Identifikationsnummer des Kollektivvertrags

Abzugsregel Abendessen (Inl.)  KOW_INL_ABZ_ABEND_R
Abzugsregel für Abendessen bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

nach RGV: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

Abzug Prozent: Für das Abendessen wird lediglich ein prozentueller Abzug angesetzt.

Abzug absolut: Für das Abendessen wird lediglich ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Abendessen (Inl.)  KOW_INL_ABZ_ABEND_W
Abzug je Abendessen bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsregel Frühstück (Inl.)  KOW_INL_ABZ_FRUEHSTUECK_R
Abzugsregel für Frühstück bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Frühstück (Inl.)  KOW_INL_ABZ_FRUEHSTUECK_W
Abzug je Frühstück bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsregel Mittagessen (Inl.)  KOW_INL_ABZ_MITTAG_R
Abzugsregel für Mittagessen bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

nach RGV: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

Abzug Prozent: Für das Mittagessen wird lediglich ein prozentueller Abzug angesetzt.

Abzug absolut: Für das Mittagessen wird lediglich ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Mittagessen (Inl.)  KOW_INL_ABZ_MITTAG_W
Abzug je Mittagessen bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsregel Vollverpfl. (Inl.)  KOW_INL_ABZ_VOLL_R
Abzugsregel für Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

nach RGV: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)

RGV+Abzug Prozent: Für die Vollverpflegung werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.

RGV+Abzug absolut: Für die Vollverpflegung werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.

Abzug Prozent: Für die Vollverpflegung wird lediglich ein prozentueller Abzug angesetzt.

Abzug absolut: Für die Vollverpflegung wird lediglich ein absoluter Abzug angesetzt.

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Abzug Vollverpfl. (Inl.)  KOW_INL_ABZ_VOLL_W
Abzug je Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag

Abzugsbasis Arbeitsessen Inland  KOW_INL_ABZ_VORSCHRIFT
Über dieses Feld kann definiert werden, ob der Abzug für Arbeitsessen im Ausland vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Abzug vom vollen Taggeld
  • Abzug vom aliqu. Taggeld
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Aliquotierung (Inland)  KOW_INL_ALIQUOTREGEL
Hier wird festgelegt, ob die Diäten nach der 24-Stunden-Regel oder nach der Kalendertags-Regel aliquotiert werden.
 
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Beispiel
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Beginn der Dienstreise: Dienstag 07:00 Uhr → Dauer: 3 aufeinanderfolgende Tage

1. Anwendung der 24-Stunden-Regel:

 1. Dienstreisetag Dienstag 07:00 Uhr bis Mittwoch 07:00 Uhr
 2. Dienstreisetag Mittwoch 07:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
 3. Dienstreisetag Donnerstag 07:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr

2. Anwendung der Kalendertags-Regel:

 1. Dienstreisetag Dienstag 07:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr
 2. Dienstreisetag Mittwoch 00:00 Uhr bis Mittwoch 24:00 Uhr
 3. Dienstreisetag Donnerstag 00:00 Uhr bis Donnerstag 24:00 Uhr


keine Diäten bis Stunde  KOW_INL_KEINE_DIAETEN_STD
Zahlreiche Kollektivverträge sehen vor, dass für eine Dienstreise erst ab einer gewissen Anzahl von Stunden Reisekosten bezahlt werden. In diesem Feld hinterlegen Sie, bis zu welcher Reisezeit keine Diäten bezahlt werden. Üblicherweise stehen Taggelder erst zu, wenn die Reise länger als drei Stunden gedauert hat.
 
Beispiel
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Auszug KV Handelsangestellte:
 
Dauert eine Dienstreise länger als 3 Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 des vollen Taggeldes berechnet werden.
 
Es gibt aber auch Kollektivverträge, die bei nicht vollen Tagen auch bei mehrtägigen Dienstreisen bis inklusive 3 Stunden (oder auch 5 Stunden) keine Taggelder ausbezahlen. In diesem Fall müssen für eine korrekte Abrechnung in der Diätentabelle die ersten drei bzw. fünf Zeilen frei bleiben.
 
Beispiel
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Auszug KV für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie:

Dauert die Dienstreise weniger als 24 Stunden, gebührt für ...
 bis zu 5 Stunden kein Inlandstaggeld
 mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden 1/3 des Inlandstaggeldes
 mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden 2/3 des Inlandstaggeldes
 mehr als 12 Stunden volles Inlandstaggeld

Für die das Vielfache von 24 Stunden überschreitende Zeit gilt diese Aliquotierungsregel ebenfalls.

Auslandsreisen ohne Inlandsteil  KOW_INLAND_TG_SIMUL
Über dieses Feld wird festgelegt, ob bei einer Auslandsreise Inlandstaggeld gerechnet werden soll. Diese Sonderregel hat nur auf Auslandsreisen Auswirkungen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • kein Inlandstaggeld
  • Inlandstaggeld rechnen
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Aktiv  KOW_ISTAKTIV
Wird dieses Feld auf "nein" gesetzt, verschwindet der Kollektivvertrag aus der Übersicht im KV-Stamm und kann auch im Programm Dienstnehmer nicht mehr zugeteilt werden. Über das Menü "Ansicht" → "Nur inaktive Daten anzeigen" bzw. "Alle Daten anzeigen" können jedoch auch inaktive Kollektivverträge eingeblendet werden.

Betriebsvereinbarung  KOW_ISTBV
Kennzeichen für Betriebsvereinbarung

Ist-Erhöhung  KOW_ISTLOHN_ERHOEH
Dieses Feld wird durch Update aus dem KV-Service HGKV automatisch befüllt und weist auf eine Ist-Lohn-Erhöhung hin. Dies ist bei der Definition der Erhöhungsregel zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu Lohn- und Gehaltserhöhungen finden Sie im gleichnamigen Themendokument.

Krank-Sonderregel  KOW_KRANK_SONDERREGEL
Mit diesem Feld können diverse Krank-Sonderregelungen eingestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Angestelltengesetz bis 06/2018
  • VBG Sbg.
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gilt Aliquotierungsregelung  KOW_KT_24H_KTREGEL
In diesem Feld ist jene Aliquotierungsregel zu hinterlegen, die ab einer Reisezeit von mehr als der im Feld Ab Reisezeit von mehr als (Stunden) hinterlegen Stundenanzahl gültig ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Kalendertags-Regel
  • 24-Stunden-Regel
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Beispiel
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Ab Reisezeit von mehr als (Stunden)  KOW_KT_24H_REISESTUNDEN
Ab einer Reisezeit von mehr als der in diesem Feld angegebenen Stunden gilt bei dieser Sonderregel für Dienstreisen die im Feld gilt Aliquotierungsregel hinterlegte Aliquotierungsregel.

Beispiel
Beispiel.png
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KV-Gehalt  KOW_KV_GEHALT
KV-Gehalt

KV-Vorrückung  KOW_KV_VORR
In diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert.

Beispiel
Beispiel.png

Be­schäf­tigungs­jahrVerwendungsgruppe 1 
1 1500 
2 
1500 
3 
1600 

KV-Vorrückung = Ja

Beschäftigungs­jahr vor der
Vor­rückung
Fixwert vor der
Vorrückung 
Be­schäftigungs­jahr nach der Vor­rückung
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) 
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unter­zahlung korrigieren = Ja) 
1 1500
2
1500 
1500
1 
1550 
2
1550 
1550 
2 
1500
3
1600 
1600 
2 
1550 
3 
1650 
1650 

KV-Vorrückung = Nein

Beschäftigungs­jahr vor der
Vor­rückung
Fixwert vor der Vorrückung
Be­schäftigungs­jahr nach der Vo­rrückung
Fixwert vor der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein)
Fixwert nach der Vor­rückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja)
1 1500
2
1500
1500
1 
1550 
2
1550
1550
2 
1500
3
1500
1600
2 
1550 
3
1550
1600

Hinweis
Hinweis.png
Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "nein" vorgeschlagen.
 
Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" → KV-Vorrückung

Beispiele zu KV-Vorrückungen finden Sie im Spezialthema Lohn- und Gehaltserhöhungen unter dem Punkt Vorrückung anwenden.

Hinweis bei KV-Vorrückung  KOW_KV_VORR_HINWEIS
Steht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.

KV-Unterzahlung korrigieren  KOW_KV_VORR_UNTER
Steht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.

Zusatzbezeichnung  KOW_KV_ZUSATZ_BEZ
Zusatzbezeichnung
 
Hinweis
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Bei Verwendung des HGKV-Service wird die Nummer des Kollektivvertrags beim Webservice HGKV in diesem Feld automatisch eingetragen.

Bezeichnung  KOW_KVBEZ
Bezeichnung des Kollektivvertrags

interne Blob-Nr.  KOW_KVINFO_BLOBLFDNR
interne BLOB-Nummer

Kollektivvertrag  KOW_KVNR
Nummer des Kollektivvertrages

interne Blob-Nr.  KOW_KVUPDATE_BLOBLFDNR
interne BLOB-Nummer für das KV Update mit HGKV

Gültig ab  KOW_KVWERTE_GUELTIGAB
Datum, ab dem der Kollektivvertrag gütig ist.

Legaldefinition anwenden  KOW_LEGALDEFINITION
Die Legaldefinition kommt dann zum Einsatz, wenn für Dienstreisen im Nahbereich oder Fernbereich keine lohngestaltenden Vorschriften vorhanden sind. Ist das der Fall und soll für die Berechnung der Reisekosten die Legaldefinition herangezogen werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.
 
Die Berechnung der Legaldefinition wird jedoch nur bei jenen Dienstreisen durchgeführt, bei denen in der Dienstreiseerfassung der Zielort erfasst wurde. Ob eine "kleine" oder eine "große" Dienstreise behandelt werden soll, wird über das Feld Legaldefinition im Zuge der Erfassung gesteuert.
 
"Kleine" Dienstreise
  • Reise im Nahbereich (tägliche Rückkehr ist zumutbar)
  • Regelmäßigkeit der Dienstreise ist relevant (mind. 1x pro Woche)
  • Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 5 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig.
  • Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnen die 5 Tage wieder von vorne zu laufen.
  • Bei Unregelmäßigkeit gilt eine Anlaufphase von 15 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig, und eine Vergessenszeit von einem Kalenderjahr.
"Große" Dienstreise
  • Reise im Fernbereich (tägliche Rückkehr unzumutbar)
  • Regelmäßigkeit ist irrelevant
  • Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 6 Monaten (= 183 Tage) steuerfrei, danach steuerpflichtig.
  • Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnt eine neue 6-Monats-Frist zu laufen.
In der Dienstreiseerfassung sind für die Anwendung der Legaldefinition folgende Eingabefelder zu berücksichtigen:

Aktion bei Lehrzeitüberschreitung  KOW_LEHRZEIT_UEBER
Bei Ablauf der Lehrzeit ist der frühere Lehrling als Arbeiter bzw. Angestellter zu führen. In diesem Feld muss definiert werden, ob bei Ablauf der Lehrzeit eine Einstufung als Hilfsarbeiter oder als Arbeiter/Angestellter durchgeführt werden soll. Je nach Auswahl wird der frühere Lehrling anhand der folgenden Felder eingestuft:
bzw.
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Letzter User  KOW_LETZTERUSER
Benutzername jenes Anwenders, der den Kollektivvertrag zuletzt bearbeitet hat.

Lohnjahr  KOW_LGR_JAHR
Lohnjahr, für das der Kollektivvertrag gilt.

Initiallohnarten  KOW_LGRID_ARBANG
Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.

Initiallohnarten für Lehrling  KOW_LGRID_LG
Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.

Initiallohnarten  KOW_LGRNR_ARBANG
Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.

Initiallohnarten für Lehrling  KOW_LGRNR_LG
Sollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.

Referenzlohnart  KOW_LOHNART_ARBANG
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).
 
Achtung!
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In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.
 
Achtung!
Achtung.png
Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.

Referenzlohnart für Lehrlinge  KOW_LOHNART_LG
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).

Achtung!
Achtung.png
In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

Achtung!
Achtung.png
Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, können liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.

Referenzlohnart  KOW_LOHNARTID_ARBANG
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).

Achtung!
Achtung.png
In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

Achtung!
Achtung.png
Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.

Referenzlohnart für Lehrlinge  KOW_LOHNARTID_LG
Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).

Achtung!
Achtung.png
In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen.

Achtung!
Achtung.png
Ist hier keine Referenzlohnart für Lehrlinge hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.

Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Arb/Ang)  KOW_LZ_KV_BJ
Das Beschäftigungsjahr nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
  • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
  • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.

Beschäftigungsjahr nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)  KOW_LZ_KV_BJ_HA
Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in dieses Beschäftigungsjahr eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.

KV-Unternummer nach Lehrzeit (Arb/Ang)  KOW_LZ_KV_UNR
Die Kollektivvertragsunternummer nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
  • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
  • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.

KV-Unternummer nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)  KOW_LZ_KV_UNR_HA
Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese KV-Unternummer eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.

Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Arb/Ang)  KOW_LZ_KV_VWGR
Die Verwendungsgruppe nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:
  • Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
  • bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.

Verwendungsgruppe nach Lehrzeit (Hilfsarbeiter)  KOW_LZ_KV_VWGR_HA
Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese Verwendungsgruppe eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde.

Matchcode  KOW_MATCHCODE
Der Matchcode ist ein Kurzname, nach dem gefiltert werden kann. Er erleichtert das Auffinden von Kollektivverträgen, die mit dem gleichen Namen beginnen (z. B. Kollektivvertrag der ..., Kollektivvertrag der ...).

Umschichtung bei 12/12-Überschreitung  KOW_MAX_12_UMSCHICHT
Soll eine Umschichtung erfolgen, wenn eine 12/12-Überschreitung vorliegt?

Auslandsreise: Ab Kalendertag  KOW_MEHRT_AUSL_AB_KT
In diesem Feld ist anzugeben, ab dem wievielten Kalendertag bei einer mehrtägigen Auslandsdienstreise eine prozentuelle Reduktion erfolgen soll.

Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.

Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.

Beispiel
Beispiel.png

1087148314003100032_0.png

Anwenden auf  KOW_MEHRT_AUSL_ANWEND
Bei der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" im Ausland kann mit diesem Feld festgelegt werden, ob es zu einer Verringerung des Taggeldes oder des Tag- und Nächtigungsgeldes kommt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Taggeld
  • Tag- und Nächtigungsgeld
Mit der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.

Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.

Beispiel
Beispiel.png

1087148314003100032_0.png

Verringerung um (%)  KOW_MEHRT_AUSL_KUERZ_PROZ
Bei der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" im Ausland kann mit diesem Feld eine Verringerung um eine bestimmten Prozentsatz erzielt werden.

Mit der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.

Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.

Beispiel
Beispiel.png

1087148314003100032_0.png

Monatsteiler  KOW_MONATSTEILER
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Monatsteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet worden ist.

Ab Kalendertag  KOW_NACHT_AB_KALENDERTAG
Sieht der Kollektivvertrag vor, dass ab einem bestimmten Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz in dieser Sonderregel hinterlegt werden. In diesem Feld wird hinterlegt, ab welchem Kalendertag eine abweichende Diätenstufe verwendet werden soll.

Beispiel
Beispiel.png
1087148453003500032.png

dann gilt  KOW_NACHT_AB_KT_STUFE
Sieht der Kollektivvertrag vor, dass ab einem bestimmten Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz in dieser Sonderregel hinterlegt werden. In diesem Feld wird die abweichende Diätenstufe hinterlegt, die ab dem im Feld Ab Kalendertag hinterlegten Kalendertag verwendet werden soll.

Beispiel
Beispiel.png
1087148453003500032.png

welche Tage zählen  KOW_NACHT_KT_ZAEHLWEISE
Sieht der Kollektivvertrag vor, dass ab einem bestimmten Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz in dieser Sonderregel hinterlegt werden. Für die Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag x kann in diesem Feld festgelegt werden, welche Tage zählen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfüggung:
  • Nur Nächtigungen
  • Alle
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Beispiel
Beispiel.png
1087148453003500032.png

Nahbereich = Entfernung bis zu (km)  KOW_NAHBEREICH_ENTFERNUNG
In diesem Feld ist die Anzahl an Kilometer zu erfassen, bis zu denen eine Dienstreise als im Nahbereich gilt.

Beispiel
Beispiel.png

1087148314003000064.png


Hinweis
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Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden.
Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird.

im Nahbereich gilt  KOW_NAHBEREICH_KTREGEL
In diesem Feld wird festgelegt, welche Aliquotierungsregel im Nahbereich angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Kalendertags-Regel
  • 24-Stunden-Regel 
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Beispiel
Beispiel.png

1087148314003000064.png


Hinweis
Hinweis.png
Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden.
Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird.

im Nahbereich gilt Diätenstufe  KOW_NAHBEREICH_STUFE
In diesem Feld wird festgelegt, welche Diätenstufe im Nahbereich angewandt werden soll.

Beispiel
Beispiel.png

1087148314003000064.png


Hinweis
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Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden.
Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird.

Notiz  KOW_POSTITNR
An dieser Stelle besteht die Möglichkeit zur Erfassung beliebiger Informationen, die jederzeit angesehen und verändert werden können. Beispielsweise können der Zeitpunkt der nächsten KV-Vorrückung oder wichtige Regeln und Vorschriften hinterlegt werden.
 
Ob im KV Notizen hinterlegt worden sind, ist durch die Kennzeichnung in der KV-Übersicht sofort erkennbar.
 
1089712838001200000_2.png

Reisestunden abrunden  KOW_REISESTUNDEN_ABRUNDEN
Diese Eingabe bewirkt, dass die Dienstreisezeit immer abgerundet wird, d. h., nur jede volle Stunde zählt!

Beispiel
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Die Reisedauer beträgt 5 Stunden 50 Minuten → Reisezeit wird auf 5 Stunden abgerundet.

Hinweis 
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Bei der Prüfung des Feldes Keine Diäten bis Stunde wird in Verbindung mit "Reisestunden abrunden" nicht abgerundet.
 
Beispiel: Reise von 14:53 - 18:34 (3 h 41 min) wären abgerundet 3 Stunden. Ist im Feld "Keine Diäten bis Stunde" der Wert 3 hinterlegt, werden trotzdem Diäten berechnet.
 
Zusätzlich gibt es eine Prüfung hinsichtlich der Auslandszeit. Beträgt diese mehr als 3 Stunden, wird auch hier keine Abrundung durchgeführt.

bzw. am Rückreisetag nach  KOW_RUECKREISE_NACH
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese, Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist die Uhrzeit des Rückreisetages zu hinterlegen, NACH der eine abweichende Diätenstufe (Feld "dann gilt") gilt. Wird die Dienstreise am Rückreisetag vor dieser Uhrzeit angetreten, dann wird die Diätenstufe aus dem Feld "sonst gilt" verwendet.

Beispiel
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interne Blob-Nr.  KOW_SERVICE_BLOBLFDNR
interne BLOB-Nummer für den HGKV Service

HGKV Nr.  KOW_SERVICEID
Die Nummer des Kollektivvertrages in der HGKV-Datenbank. 

Inlandsreise unter 24/über 12 Stunden  KOW_SONDER_24H_VOLL_TG
Legen Sie in diesem Feld fest, wie speziell mit Inlandsreisen umgegangen werden soll, die unter 24 aber über 12 Stunden dauern.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Volles Taggeld
  • Volles Taggeld nur bei Nächtigung
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Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung  KOW_SONDER_AUSLALIQ
In diesem Feld kann eine Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung hinterlegt werden. Die Faktorentabelle wird im Kollektivvertrag am Reiter "Faktorentabelle" definiert.

individuelle Betriebsvereinbarung  KOW_SONDER_BV
Einige individuelle Betriebsvereinbarungen stehen in diesem Feld zur Auswahl. Dieses Feld ist nur dann zu befüllen, wenn Sie von einem Supportmitarbeiter dazu aufgefordert werden.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 
  • keine
  • 400107 (CZ)
  • 209816 (LPL)
  • 209816 (SB)'
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Inlandstaggeld bei Auslandsreisen  KOW_SONDER_INLANDTG_B_AUSL
Falls bei einer Auslandsreise eine spezielle Regelung für das Inlandstaggeld gilt, stehen folgende Ausprägungen in einer Sonderregelung zur Verfügung:

-: keine spezielle Regelung

kein Inlandstaggeld: Bei Auslandsdienstreisen wird kein Inlandstaggeld gerechnet.

Inland/Ausland getrennt bewerten: Bei dieser Einstellung werden die Reiseteile für Inland und Ausland getrennt von einander bewertet.

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Anwenden auf  KOW_SONDER_VGL_TAGNACHT
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden.Dieses Feld wird bei der Sonderregel "Vergleich Ausland - Inlandssatz" verwendet und gibt an, auf welche Gelder die Regelung angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Taggeld
  • Tag- und Nächtigungsgeld
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Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein

  • EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.

  • Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.

  • Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.

  • Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.

  • Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
    - Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
    - Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.


VergleichsartKOW_SONDER_VGL_VERGLART  KOW_SONDER_VGL_VERGLART
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Für die Sonderregel Vergleich Ausland - Inlandssatz kann in diesem Feld die Vergleichsart festgelegt werden.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

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  • Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.

  • Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.

  • Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.

  • Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
    - Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
    - Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
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Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein

  • EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.

  • Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • nur Taggeld
  • Tag- und Nächtigungsgeld

Sonderregel  KOW_SONDERREGEL
1 - Rahmen-KV Angestellte Industrie, 2 - Dienstpragmatik der Landesbediensteten, 3 - Elektro-/Elektronikindustrie (5/2006), 4 - Fahrzeugindustrie Angestellte

KOW_SONDERREGEL_TEXT  KOW_SONDERREGEL_TEXT
Text für KV Sonderregeln

sonst gilt  KOW_SONST_STUFE
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist "Diätenstufe" zu hinterlegen, die verwendet wird, wenn NACH der erfassten Uhrzeit am Anreisetag bzw. VOR der erfassten Uhrzeit am Rückreisetag die Reise angetreten wird.

Beispiel
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Taggeldhöchstgrenze/Tag  KOW_TAGGELDMAX_TAG
maximales Taggeld pro Tag

Teilzeitberechnung  KOW_TEILZEITBERECHNUNG
Mit diesem Feld kann selektiert werden, wie der Teilzeitprozentsatz laut KV in diesem Kollektivvertrag gerechnet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Beispiel:
Monatsteiler für eine Vollzeitbeschäftigung 167. Vollzeitwochenmodell 38,5. Betrachtet wird eine 20-Stunden-Woche.

Teiler aus Wochenmodell / Vollzeitwochenmodell: 20 / 38,5 = 0,5195 = 51,95 %
Stunden * 4,33 / Monatsteiler: 20 * 4,33 / 167 = 0,5186 = 51,86 %

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Terminisierte Lohnarten  KOW_TERMINLOHNARTEN
Im Kollektivvertrag definierte Terminlohnarten.

Überstundenteiler  KOW_UEBERSTUNDENTEILER
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Überstundenteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet wurde.

Sonderregel anwenden auf  KOW_VERGL_ANWEND_AUF
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden.Für die Sonderregel Vergleich Ausland - Inlandssatz kann in diesem Feld definiert werden, für welche Länder diese Sonderregel angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein

  • EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.

  • Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
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Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.

  • Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.

  • Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.

  • Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
    - Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
    - Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • nur Taggeld
  • Tag- und Nächtigungsgeld

Sonderregel Vergleich Auslands- mit Inlandssatz  KOW_VERGLEICH_EU_INLAND
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
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Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein

  • EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.

  • EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.

  • Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.

  • Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.

  • Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.

  • Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
    - Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
    - Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • nur Taggeld
  • Tag- und Nächtigungsgeld

Vorrückung anwenden  KOW_VORRUECK_ANWENDEN
Dieses Feld ist nicht mehr in Verwendung.
Über dieses Feld wurde früher gesteuert, was im Fall einer KV-Vorrückung geschehen soll. Genauer gesagt wurde hier festgelegt, ob und wie der Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Lohn des Dienstnehmers angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen standen zur Verfügung:

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Hinweis
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Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "Nein" vorgeschlagen.

Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag" → KV-Vorrückung

KV-Vorrückung während Mutterschafts-Karenz  KOW_VORRUECK_MUTTERSCHUTZ
Sollen KV-Vorrückungen auch während der Mutterschafts-Karenz durchgeführt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.

Wechsel Arb/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen  KOW_WECHSEL_ARBNG_DZRECH
Falls die Dienstzeit als Arbeiter für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.

Die Ausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Arbeiter nicht zur Dienstzeit für Krank-Ansprüche des Angestellten gezählt wird, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel von einem Arbeiter- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Änderung Tarifgruppe erfolgt.

Mit der Jahresumstellung 2019/2020 wurden alle Kollektivverträge aufgrund einer gesetzlichen Änderung auf die Standardausprägung "Ja" gestellt.

Wechsel Lehrl/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen  KOW_WECHSEL_LGANG_DZRECH
Falls die Dienstzeit als Lehrling für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.

Die Standardausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Lehrling nicht als Dienstzeit für Krank-Ansprüche eines Angestellten gezählt werden, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel vom Lehrling- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion Lehrzeitende erfolgt.

welche Reisen zählen  KOW_ZAEHLWEISE_KAL_MON
Über dieses Feld kann festgelegt werden, für welche Dienstreisen die Sonderzegel Kalendertage/Monat angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • alle Reisen
  • nur Inlandsreisen
  • Inlandsreisen + Inlandsteil bei Auslandsreisen
Mit der Sonderregel Kalendertage/Monat kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor.

Beispiel
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Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.

Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden.

Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).

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Berechnungen  MCU_KOW_BERECHNUNGEN
Berechnungen können hier hinterlegt bzw. bearbeitet werden.

Diätentabelle  MCU_KOW_DIAETEN_TABELLE
In der Diätentabelle können die Diätensätze pro Kollektivvertrag hinterlegt werden. Nach dem Einstieg mit F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png können Sätze für bis zu 9 Stufen erfasst werden. Dabei müssen in jeder verwendeten Stufe für jede Stunde der entsprechende Diätensatz laut KV sowie Tag- und Nachtsatz hinterlegt werden. Weitere Informationen zur Anlage von Diätentabellen erhalten Sie unter Anlage Diätentabelle.

Faktorentabelle  MCU_KOW_FAKTORTABELLE
Hier können Faktorentabellen zu einem Kollektivvertrag erfasst werden. Faktorentabellen werden beispielsweise für die Staffelungen von Abfertigungsansprüchen verwendet. Weitere Informationen zur Anlage von Faktorentabellen erhalten Sie unter Anlage Faktorentabelle.

Fixwerte  MCU_KOW_FIXWERTE
Je Kollektivvertrag können beliebig viele Fixbeträge und Fixsätze hinterlegt werden, auf die in der Bruttoerfassung zugegriffen werden kann. Zulagensätze oder -beträge können hier für den Kollektivvertrag verwaltet werden.

Gebiete je Kollektivvertrag  MCU_KOW_GEBIETE_JE_KV
Gebiete je Kollektivvertrag

Indiv. Auslandsdiätensätze  MCU_KOW_GEBSTUFEKV
Sieht ein Kollektivvertrag für Auslandsdienstreisen eigene Tag- und Nächtigungsgelder vor, können sie in diesem Fenster hinterlegt werden.
 
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Lohn- und Gehaltstabelle  MCU_KOW_LG_TABELLE
Sollen die Gehälter und Löhne der Dienstnehmer bei KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch erhöht werden, muss an dieser Stelle die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrags erfasst werden. Ist dies nicht erwünscht, kann die Tabelle leer bleiben.

Sonderregel Anreise-/Rückreisetag  MCU_KOW_SONDER_ANREISE
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Individuelle Sonderregelungen  MCU_KOW_SONDER_INDIV
Mit der Funktionstaste F8 öffnet sich ein Fenster, in dem Spezialprogrammierungen zu individuellen Betriebsvereinbarungen oder speziellen Kollektivvertragsregelungen hinterlegt werden können.

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Beispiel
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Die Einstellung FEEI (Elektro-/Elektronikindustrie) im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung bewirkt, dass bei Reisen in die am 01.05.2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten sowie bei Reisen nach Rumänien und Bulgarien die Auslandstagsätze schrittweise ab 01.01.2007 jeweils um € 3,00 pro Kalenderjahr angehoben werden, bis der Wert des Inlandstaggeldes bzw. -nächtigungsgeldes erreicht ist. Ab 01.01.2016 sind auch Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dabei. In der Schweiz gilt beispielsweise ein Tagsatz von 36,80 €. Durch diese Sonderregel passiert eine Aufwertung auf 9 € (Jahr 2016, 2017, 2018), sodass für die Schweiz im Jahr 2018 ein Tagsatz von 45,80 € ermittelt wird. 

Beachten Sie, wenn das Feld Sonderregelung Vergleich Ausland - Inlandssatz auf "Ja" gesetzt ist, wird Norwegen als EU-Land gewertet.
Wenn Dienstreisen im Nahbereich (bei einer betroffenen Dienstreise ist das Feld im Nahbereich auf "Ja" gesetzt) erfasst werden, erfolgt der Essensabzug fix nach dem Muster bis 11 Stunden 100% Kürzung, über 11 Stunden 50% Kürzung. Für Reisen im Fernbereich erfolgt der Essensabzug nach den hinterlegten Abzugsregeln.

Beispiel
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Im KV Metallindustrie (Ausprägung Metallindustrie im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung) wird der Inlandsteil bei Auslandsreisen speziell bewertet. Der Inlandsteil ergibt sich aus Gesamt-Reisezeit - Auslandsreisezeit.

Die hier berechneten Stunden werden dann aufgrund einer speziellen Drittelregelung wie folgt bewertet:

> 12 → Tagsatz
> 9 → Stufe 10
> 6 → Stufe 7
> 3 → Stufe 4

Seit 2018 werden die Tagsätze für die Metallindustrie an die jährliche KV-Erhöhung für einige europäische Länder (darunter Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien und einige mehr) angepasst. Das bedeutet in Formeln ausgedrückt:

01.01.2018 - 31.10.2018 Gebührenstufe 3 + 3,00
01.11.2018 - 31.10.2019 Wert aus 2018 + 2,1 % + 3,00
01.11.2019 - 31.10.2020 Wert aus 2019 + 2,0 % + 3,00
01.11.2020 - 31.10.2021 Wert aus 2020 + 1,45 % + 3,00
01.11.2021 - 31.10.2022 Wert aus 2021 + 2,5 % + 3,00
01.11.2022 - 31.10.2023 Wert aus 2022 + 7,0 % + 3,00
01.11.2023 - 31.10.2024 Wert aus 2023 + 8,5 % + 3,00
01.11.2024 - 31.10.2025 Wert aus 2024 + 3,8 % + 3,00
01.11.2025 - 31.10.2026 Wert aus 2025 + 2,0 % + 3,00
01.11.2026 - 31.10.2027 Wert aus 2026 + 2,1 % + 3,00

... solange bis das Inlandstaggeld erreicht wird.

Um diese Bewertungen abbilden zu können, muss im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung die Ausprägung Metallindustrie ausgewählt werden.

Beispiel
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Im Feld Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung können spezielle Auslandsaliquotierungsregeln eingestellt werden.

Der KV "Chemische Industrie Angestellte" sieht beispielsweise folgende Regel vor:

 Bei einer Abwesenheit bis zu 4 Stunden kein Taggeld
 Bei einer Abwesenheit über 4 bis zu 8 Stunden das halbe Taggeld
 Bei einer Abwesenheit über 8 Stunden das volle Taggeld

Um diese Anforderung abzubilden, muss im Feld "Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung" eine entsprechende Tabelle angelegt werden.

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Aufgrund dieser Faktorentabelle würde bei Auslandsdienstreisen mit folgenden Werten gerechnet werden:

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Sieht der Kollektivvertrag ab einer bestimmten Reisezeit eine andere Aliquotierungsregel vor, muss diese Sonderregel erfasst werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Bei dieser Sonderregel wird für Stunden vor dem Erreichen der in der Sonderregel hinterlegten Mindeststundenanzahl die 24h-Regel herangezogen.

Es ist zu beachten, dass diese Sonderregeln nur bei Dienstreisen im Inland zur Anwendung kommt!

Sonderregel Kalendertage/Monat  MCU_KOW_SONDER_KT_MON
Mit dieser Sonderregel kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.

Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden.

Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).

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Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag  MCU_KOW_SONDER_NACHTGELD
Sieht der Kollektivvertrag vor, dass beispielsweise ab dem 8. Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz hinterlegt werden. Zur genaueren Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
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Sonderregel Nahbereich  MCU_KOW_SONDER_NAHBEREICH
In diesem Feld können eigene Regeln für eine Dienstreise im Nahbereich festgelegt werden.
 
Folgende Einstellungen sind zu treffen:
Beispiel
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Hinweis
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Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden.
Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird.

Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage  MCU_KOW_SONDER_REISE_X_KT
Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.

Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
 
Beispiel
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