Beschreibung:
In dieser Tabelle werden Kollektivverträge verwaltet.
Inlandsreise: Ab Kalendertag KOW_AB_KALENDERTAGIn diesem Feld ist anzugeben, ab dem wievielten Kalendertag bei einer mehrtägigen Inlandsdienstreise eine abweichende Diätenstufe gilt.
Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
In diesem Feld ist anzugeben, ab dem wievielten Kalendertag pro Monat eine abweichende Diätenstufe gilt.
Mit der Sonderregel Kalendertage/Monat kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor.
Beispiel | Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.
Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden. Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).
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Dann gilt Stufe KOW_AB_KT_STUFEIn diesem Feld ist die abweichende Diätenstufe anzugeben, die ab dem x.ten Kalendertag einer mehrtägigen Inlandsdiensreise angewandt wird.
Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
Abfertigungsrückstellung mit KV-Besserstellung KOW_ABFRUECKST_KVBESSERIn diesem Feld kann hinterlegt werden, ob es in diesem Kollektivvertrag eine KV-Besserstellung für die Abfertigungsrückstellungen gibt.
Manche Kollektivverträge sehen individuelle Abfertigungsfaktoren vor, wonach beispielsweise auch für Dienstnehmer, die seit dem 01.01.2003 eingetreten sind, eine Abfertigungsrückstellung berechnet werden muss, obwohl für diese Dienstnehmer BV-Pflicht besteht (Abfertigung NEU). Wenn dieses Feld auf "Ja" steht, werden jene Dienstnehmer mit "Abfertigung NEU", die somit grundsätzlich von der "Gesetzlichen Abfertigungsrückstellung" ausgenommen sind, trotzdem berücksichtigt. Das Feld
BVK-Kennzeichen in der Dienstnehmerliste der Personalrückstellungen hat dann die Ausprägung "Abfertigung alt (Neueintritt)".
Für Dienstnehmer mit Voll- bzw. Teilübertrittt in die Betriebliche Vorsorge (BV) ist dies nicht zutreffend.
In den Rückstellungen werden dann die in der Faktorentabelle für
Entgeltmultiplikatoren definierten Ansprüche herangezogen. Die Faktorentabelle unterscheidet sich aber dann von den Dienstnehmern in BV-Neu und Abfertigung Alt, da bei Dienstnehmern mit Abfertigung Alt die gesetzliche Abfertigung zusätzlich zur KV-Besserstellung beachtet werden muss und bei Dienstnehmern mit BV-Neu nur die KV-Besserstellung. Es gibt zwei grundsätzliche Lösungsansätze.
- Für die kleinere Gruppe von Dienstnehmern in den Rückstellungen auf Dienstnehmerebene abweichende Berechnungsparameter hinterlegen. Dies ist eher zu empfehlen, wenn es wenige Dienstnehmer gibt und die Rückstellungen jährlich gebildet werden.
- Im LOHN ist ein weiterer Kollektivvertrag anzulegen. Somit können bereits im LOHN die Dienstnehmer unterschieden werden. Dies hat den Vorteil, dass die Berechnungsparameter in den Rückstellungen einfach zu warten sind. Es hat aber den Nachteil der doppelten Stammdatenpflege im LOHN bei den Kollektiverträgen.
Betrachtungsweise für Essensabzug KOW_ABZUG_AE_BETRACHTUNGIn dieser individuellen Sonderregel wird festgelegt, ob die Betrachtungsweise für Essensabzug zeilenweise pro Tag oder für die Gesamtreise erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Die hier eingestellte Ausprägung dient bei ELDA-Meldungen der Meldeart "A+E-Krankengeld" (Arbeits- und Entgeltbestätigungen Krankengeld) als Vorschlagswert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- kein Anspruch
- Voll (100%)
- Aliquot
In diesem Feld kann hinterlegt werden, ob bzw. wie die Lohnarten in der Bruttoerfassung beispielsweise bei Ein- und Austritt während des Monats aliquotiert werden sollen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Nein: Es erfolgt keine Aliquotierung.
Ja (Kalendertage): Die Aliquotierung erfolgt nach Kalendertagen.
Ja (SV-Tage): Die Aliquotierung erfolgt nach SV-Tagen.
Ja (Ein-Aus: SV-Tage, sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach SV-Tagen. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Ja (Ein-Aus: Arbeitsstunden; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung nach Arbeitsstunden des hinterlegten
Wochenmodells. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Ja (Ein-Aus: *Arbeitsstunden/MT; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem mit den Arbeitsstunden laut
Wochenmodell multipliziert und durch den
Monatsteiler dividiert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
Ja (Ein-Aus: *Werktage/26; sonst: Kalendertage): Bei Ein- bzw. Austritten erfolgt die Aliquotierung, indem durch den fixen Teiler 26 dividiert und mit der Anzahl der Werktage von Montag bis Samstag ab dem Eintritt bzw. bis zum Austritt multipliziert wird. Bei jedem anderen Wechsel von Dienstverhältnissen erfolgt die Aliquotierung nach Kalendertagen.
wie im General-KV hinterlegt: Es wird so aliquotiert, wie es im General-KV hinterlegt ist. Diese Ausprägung steht im Generalkollektivvertrag selbst nicht zur Verfügung.
Hinweis | Die Einstellung im Generalkollektivvertrag bezogen auf dieses Feld beruht NICHT auf einer Gesetzlichkeit oder dem Rahmenkollektivvertrag. Der Generalkollektivvertrag kommt als Rückfallebene zur Anwendung. Die Einstellung in diesem Feld kann nach eigenem Ermessen geändert werden.
Bei jedem Kollektivvertrag muss vom Anwender festgelegt werden, wie die Aliquotierung bei Ein- und Austritten während des Monats zu erfolgen hat.
Die Aliquotierung kann bei jeder Lohnart im Programm LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Name, Bruttoerfassung" im Feld Aliquotierung individuell festgelegt werden und somit die Einstellung im Kollektivvertrag übersteuern. |

wenn am Anreisetag vor KOW_ANREISE_VORSoll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist die Uhrzeit des Abreisetages zu hinterlegen, VOR der eine abweichende Diätenstufe (Feld
dann gilt) gilt. Wird die Dienstreise am Anreisetag nach dieser Uhrzeit angetreten, dann wird die Diätenstufe aus dem Feld
sonst gilt verwendet.
Regelung ist gültig für KOW_ANRUECK_GILT_INAUSLANDSoll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Für die "Sonderregelung Anreise-/Rückreisetag" kann in diesem Feld festgelegt werden, für welche Reisen diese Regelung definiert ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- In- und Auslandsreisen
- Inlandsreisen
Soll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Für die "Sonderregelung Anreise-/Rückreisetag" kann in diesem Feld festgelegt werden, ob der Auslandssatz mit dem Inlandssatz begrenzt werden soll.
Abzug Arbeitsessen (Ausland) KOW_ARBEITSESSEN_AUSLANDWie im Feld "Abzug Arbeitsessen Inland" wird auch hier festgelegt, in welcher Form die Arbeitsessen berücksichtigt werden. Bei Arbeitsessen innerhalb einer Auslandsdienstreise wird nach der Reisegebührenverordnung (RGV) vorgegangen. Das heißt, eine Kürzung erfolgt erst ab dem zweiten Essen pro Tag auf 1/3 bzw. 4/12 des entsprechenden Auslandsreisesatzes.
Manche Kollektivverträge enthalten besondere Vorschriften, die den Abzug von Arbeitsessen regeln. So kann es erforderlich sein, dass auch eine prozentuelle bzw. betragsmäßige Kürzung erfolgt oder die Abzugsbasis das volle bzw. das aliquotierte Taggeld darstellt.
Abzugsbasis
In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
Beispiel | Taggeld = € 35,30; 15 % für Frühstück, 10 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = 35,30 / 12 * 10 = € 29,42.
Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 5,30 (15 % von 35,30), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 4,41 (15 % von 29,42). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.
Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht. |
Abzug Arbeitsessen (Inland) KOW_ARBEITSESSEN_INLANDAn dieser Stelle wird definiert, in welcher Form Arbeitsessen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) berücksichtigt werden. Dabei kann zusätzlich
zur gesetzlichen Regelung nach RGV (pro bezahltem Essen werden € 15,00 vom steuerfreien Taggeld abgezogen und als steuerpflichtig gerechnet) ein
prozentueller oder betragsmäßiger Abzug berücksichtigt werden. In einem weiteren Feld wird festgelegt, ob der Abzug vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll.
Abzugsbasis
In der Abzugsbasis wird hier festgelegt, ob der Abzug vom vollen Taggeld oder vom bereits aliquotierten Taggeld erfolgen soll.
Beispiel | Taggeld = € 30,00, 15 % für Frühstück, 6 Stunden Dienstreise, aliquotiertes Taggeld = € 15,00
Bei der Einstellung "Abzug vom vollen Taggeld" beträgt der Abzug € 4,50 (15 % von € 30,00), bei der Einstellung "Abzug vom aliquotierten Taggeld" sind es € 2,25 (15 % von € 15,00). Wenn für eine Reise das volle Taggeld zusteht, ist das Ergebnis bei beiden Einstellungen natürlich gleich.
Wurde eine Abzugsregel mit absolutem Betrag festgelegt, ist die Abzugsbasis irrelevant, da der Abzug immer mit dem definierten Betrag erfolgt, unabhängig von der Höhe des Taggeldes. Eine Kürzung unter null gibt es übrigens nicht. |
-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+prozentueller Abzug: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+absoluter Abzug: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RG und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Abendessen (Ausl.) KOW_AUSL_ABZ_ABEND_WAbzug je Abendessen bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Über dieses Feld kann definiert werden, ob der Abzug für Arbeitsessen im Ausland vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Abzug vom vollen Taggeld
- Abzug vom aliqu. Taggeld
Abzugsregel Frühstück (Ausl.) KOW_AUSL_ABZ_FRUEHSTUECK_RAbzugsregel für Frühstück bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Frühstück (Ausl.) KOW_AUSL_ABZ_FRUEHSTUECK_WAbzug je Frühstück bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Abzugsregel Mittagessen (Ausl.) KOW_AUSL_ABZ_MITTAG_RAbzugsregel für Mittagessen bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Mittagessen (Ausl.) KOW_AUSL_ABZ_MITTAG_WAbzug je Mittagessen bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Abzugsregel für Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Auslandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Vollverpfl. (Ausl.) KOW_AUSL_ABZ_VOLL_WAbzug je Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Auslandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Aliquotierung (Ausland) KOW_AUSL_ALIQUOTREGELIn diesem Feld kann die Aliquotierung für Auslandsdienstreisen hinterlegt werden. Die Tagsätze werden entweder laut Kalendertagsregel oder 24-Stunden-Regel, per Zwölftel- oder Drittelregelung berechnet. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- 24-Stunden + 1/3-Regel
- 24-Stunden + 1/12-Regel
- Kalendertag + 1/3-Regel
- Kalendertag + 1/12-Regel
Aliquotierung Ausland 1/12-Regel (EStG): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 3 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 3 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind dem EStG (Einkommensteuergesetz) zu entnehmen.
Aliquotierung Ausland 1/3-Regel (RGV): Auslandsdiäten stehen erst bei Reisen von einer Dauer über 5 Stunden im Ausland zu. Bei einer Reise mit weniger als 5 Stunden im Ausland müssen die Auslandsstunden auf den Inlandsanteil angerechnet werden. Weitere Informationen sind der RGV (Reisegebührenvorschrift) zu entnehmen.
Auslandsgebührenstufe KOW_AUSL_GEBUEHRENSTUFEEs gibt vier Auslandsgebührenstufen. Normalerweise wird hier die Stufe 3 hinterlegt. Das ist die höchste Stufe des jeweiligen Landes, die abgabenfrei bleiben kann.
Die Gebührenstufen können je Land unter Dienstreisen
→ Stammdaten
→ Regionen angesehen werden.
Beispiel für Deutschland:
Text KOW_BLOBLFDNRHier besteht die Möglichkeit zur Erfassung beliebiger Informationen. Diese Informationen können jederzeit angesehen, verändert, aber auch gedruckt oder exportiert werden.
Ob im KV ein Text erfasst wurde, ist durch die Kennzeichnung in der KV-Übersicht sofort erkennbar. Durch einen Doppelklick auf das Textsymbol kann das Dokument geöffnet werden.
KV-Nr. (BMD 5.5) KOW_BMD5X_KVNRNummer des Kollektivvertrages in der BMD 5.5. Dieses Feld wird automatisch bei Datenübernahmen aus BMD 5.5 befüllt.
dann gilt KOW_DANN_STUFESoll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist "abweichende Diätenstufe" zu hinterlegen, die verwendet wird, wenn VOR der erfassten Uhrzeit am Anreisetag bzw. NACH der erfassten Uhrzeit am Rückreisetag die Reise angetreten wird.
dann gilt KOW_DANN_STUFE_KAL_MONIn diesem Feld wird die abweichende Diätenstufe angegegen, die ab dem x.ten Kalendertag pro Monat angewandt werden soll.
Mit der Sonderregel Kalendertage/Monat kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor.
Beispiel | Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.
Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden. Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).
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Drittelaliquotierung: Umschichtung StR KOW_DRITTELALIQ_UMSCHICHTFalls eine Umschichtung nach Steuerrecht bei Drittelaliquotierung vorgenommen werden soll, ist dieses Feld auf "Ja" zu stellen. Der maximale steuerfreie Betrag laut Steuerrecht kommt zur Auszahlung. Beträge, die diesen übersteigen, werden pflichtig aufgeteilt.
Wie soll die Drittelaliquotierung bei mehreren Auslandsteilen erfolgen? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
einzeln betrachten: jeder Auslandsteil wird einzeln betrachtet.
zusammenrechnen: alle Auslandsteile werden zusammengerechnet
Erstelldatum KOW_ERSTELLDATUMDatum, an dem der Kollektivvertrag erstellt wurde.
Ersteller KOW_ERSTELLUSERBenutzername jenes Anwenders, der den Kollektivvertrag angelegt hat.
KOW_HRSSEQID
Identifikationsnummer des Kollektivvertrags
Abzugsregel Abendessen (Inl.) KOW_INL_ABZ_ABEND_RAbzugsregel für Abendessen bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
nach RGV: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für das Abendessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Prozent: Für das Abendessen wird lediglich ein prozentueller Abzug angesetzt.
Abzug absolut: Für das Abendessen wird lediglich ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Abendessen (Inl.) KOW_INL_ABZ_ABEND_WAbzug je Abendessen bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Abzugsregel Frühstück (Inl.) KOW_INL_ABZ_FRUEHSTUECK_RAbzugsregel für Frühstück bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
-: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für das Frühstück werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Frühstück (Inl.) KOW_INL_ABZ_FRUEHSTUECK_WAbzug je Frühstück bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Abzugsregel Mittagessen (Inl.) KOW_INL_ABZ_MITTAG_RAbzugsregel für Mittagessen bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
nach RGV: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für das Mittagessen werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Prozent: Für das Mittagessen wird lediglich ein prozentueller Abzug angesetzt.
Abzug absolut: Für das Mittagessen wird lediglich ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Mittagessen (Inl.) KOW_INL_ABZ_MITTAG_WAbzug je Mittagessen bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Abzugsregel für Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Inlandsdienstreisen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
nach RGV: Regelung entsprechend der RGV (Reisegebührenverordnung)
RGV+Abzug Prozent: Für die Vollverpflegung werden der Betrag entsprechend der RGV und ein prozentueller Abzug angesetzt.
RGV+Abzug absolut: Für die Vollverpflegung werden der Betrag entsprechend der RGV und ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Prozent: Für die Vollverpflegung wird lediglich ein prozentueller Abzug angesetzt.
Abzug absolut: Für die Vollverpflegung wird lediglich ein absoluter Abzug angesetzt.
Abzug Vollverpfl. (Inl.) KOW_INL_ABZ_VOLL_WAbzug je Vollverpflegung (Mittag- und Abendessen) bei Inlandsdienstreisen als Prozentsatz oder absoluter Betrag
Abzugsbasis Arbeitsessen Inland KOW_INL_ABZ_VORSCHRIFTÜber dieses Feld kann definiert werden, ob der Abzug für Arbeitsessen im Ausland vom vollen oder vom aliquoten Taggeld erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Abzug vom vollen Taggeld
- Abzug vom aliqu. Taggeld
Aliquotierung (Inland) KOW_INL_ALIQUOTREGELHier wird festgelegt, ob die Diäten nach der
24-Stunden-Regel oder nach der
Kalendertags-Regel aliquotiert werden.
Beispiel | Beginn der Dienstreise: Dienstag 07:00 Uhr → Dauer: 3 aufeinanderfolgende Tage
1. Anwendung der 24-Stunden-Regel:
| 1. Dienstreisetag | Dienstag 07:00 Uhr bis Mittwoch 07:00 Uhr | | 2. Dienstreisetag | Mittwoch 07:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr | | 3. Dienstreisetag | Donnerstag 07:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr |
2. Anwendung der Kalendertags-Regel:
| 1. Dienstreisetag | Dienstag 07:00 Uhr bis Dienstag 24:00 Uhr | | 2. Dienstreisetag | Mittwoch 00:00 Uhr bis Mittwoch 24:00 Uhr | | 3. Dienstreisetag | Donnerstag 00:00 Uhr bis Donnerstag 24:00 Uhr |
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keine Diäten bis Stunde KOW_INL_KEINE_DIAETEN_STDZahlreiche Kollektivverträge sehen vor, dass für eine Dienstreise erst ab einer gewissen Anzahl von Stunden Reisekosten bezahlt werden. In diesem Feld hinterlegen Sie, bis zu welcher Reisezeit keine Diäten bezahlt werden. Üblicherweise stehen Taggelder erst zu, wenn die Reise länger als drei Stunden gedauert hat.
Beispiel | Auszug KV Handelsangestellte: Dauert eine Dienstreise länger als 3 Stunden, so kann für jede angefangene Stunde 1/12 des vollen Taggeldes berechnet werden. |
Es gibt aber auch Kollektivverträge, die bei nicht vollen Tagen auch bei mehrtägigen Dienstreisen bis inklusive 3 Stunden (oder auch 5 Stunden) keine Taggelder ausbezahlen. In diesem Fall müssen für eine korrekte Abrechnung in der Diätentabelle die ersten drei bzw. fünf Zeilen frei bleiben.
Beispiel | Auszug KV für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie:
Dauert die Dienstreise weniger als 24 Stunden, gebührt für ... | bis zu 5 Stunden | kein Inlandstaggeld | | mehr als 5 bis höchstens 8 Stunden | 1/3 des Inlandstaggeldes | | mehr als 8 bis höchstens 12 Stunden | 2/3 des Inlandstaggeldes | | mehr als 12 Stunden | volles Inlandstaggeld |
Für die das Vielfache von 24 Stunden überschreitende Zeit gilt diese Aliquotierungsregel ebenfalls. |
Auslandsreisen ohne Inlandsteil KOW_INLAND_TG_SIMULÜber dieses Feld wird festgelegt, ob bei einer Auslandsreise Inlandstaggeld gerechnet werden soll. Diese Sonderregel hat nur auf Auslandsreisen Auswirkungen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- kein Inlandstaggeld
- Inlandstaggeld rechnen
Aktiv KOW_ISTAKTIVWird dieses Feld auf "nein" gesetzt, verschwindet der Kollektivvertrag aus der Übersicht im KV-Stamm und kann auch im Programm
Dienstnehmer nicht mehr zugeteilt werden. Über das Menü "Ansicht"
→ "Nur inaktive Daten anzeigen" bzw. "Alle Daten anzeigen" können jedoch auch inaktive Kollektivverträge eingeblendet werden.
Ist-Erhöhung KOW_ISTLOHN_ERHOEHDieses Feld wird durch Update aus dem KV-Service HGKV automatisch befüllt und weist auf eine Ist-Lohn-Erhöhung hin. Dies ist bei der Definition der Erhöhungsregel zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu
Lohn- und Gehaltserhöhungen finden Sie im gleichnamigen Themendokument.
Mit diesem Feld können diverse Krank-Sonderregelungen eingestellt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- Angestelltengesetz bis 06/2018
- VBG Sbg.
- Kalendertags-Regel
- 24-Stunden-Regel
KV-Vorrückung KOW_KV_VORRIn diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert.
Beispiel |
| Beschäftigungsjahr | Verwendungsgruppe 1 | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 3 | 1600 |
KV-Vorrückung = Ja
Beschäftigungsjahr vor der Vorrückung | Fixwert vor der Vorrückung | Beschäftigungsjahr nach der Vorrückung | Fixwert nach der Vorrückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) | Fixwert nach der Vorrückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja) | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 1500 | 1 | 1550 | 2 | 1550 | 1550 | 2 | 1500 | 3 | 1600 | 1600 | 2 | 1550 | 3 | 1650 | 1650 |
KV-Vorrückung = Nein
Beschäftigungsjahr vor der Vorrückung | Fixwert vor der Vorrückung | Beschäftigungsjahr nach der Vorrückung | | | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 1500 | 1 | 1550 | 2 | 1550 | 1550 | 2 | 1500 | 3 | 1500 | 1600 | 2 | 1550 | 3 | 1550 | 1600 |
|
Hinweis | Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "nein" vorgeschlagen. |
Hinweis bei KV-Vorrückung KOW_KV_VORR_HINWEISSteht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
KV-Unterzahlung korrigieren KOW_KV_VORR_UNTERSteht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
Hinweis | Bei Verwendung des HGKV-Service wird die Nummer des Kollektivvertrags beim Webservice HGKV in diesem Feld automatisch eingetragen. |
interne Blob-Nr. KOW_KVUPDATE_BLOBLFDNRinterne BLOB-Nummer für das KV Update mit HGKV
Gültig ab KOW_KVWERTE_GUELTIGABDatum, ab dem der Kollektivvertrag gütig ist.
Legaldefinition anwenden KOW_LEGALDEFINITIONDie Legaldefinition kommt dann zum Einsatz, wenn für Dienstreisen im Nahbereich oder Fernbereich keine lohngestaltenden Vorschriften vorhanden sind. Ist das der Fall und soll für die Berechnung der Reisekosten die Legaldefinition herangezogen werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen.
Die Berechnung der Legaldefinition wird jedoch nur bei jenen Dienstreisen durchgeführt, bei denen in der Dienstreiseerfassung der Zielort erfasst wurde. Ob eine "kleine" oder eine "große" Dienstreise behandelt werden soll, wird über das Feld Legaldefinition im Zuge der Erfassung gesteuert.
"Kleine" Dienstreise
- Reise im Nahbereich (tägliche Rückkehr ist zumutbar)
- Regelmäßigkeit der Dienstreise ist relevant (mind. 1x pro Woche)
- Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 5 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig.
- Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnen die 5 Tage wieder von vorne zu laufen.
- Bei Unregelmäßigkeit gilt eine Anlaufphase von 15 Tagen steuerfrei, danach steuerpflichtig, und eine Vergessenszeit von einem Kalenderjahr.
"Große" Dienstreise
- Reise im Fernbereich (tägliche Rückkehr unzumutbar)
- Regelmäßigkeit ist irrelevant
- Tag- und Nächtigungsgelder sind für die Dauer von 6 Monaten (= 183 Tage) steuerfrei, danach steuerpflichtig.
- Hält sich der Dienstnehmer länger als ein halbes Jahr nicht mehr in der betreffenden politischen Gemeinde auf, beginnt eine neue 6-Monats-Frist zu laufen.
In der
Dienstreiseerfassung sind für die Anwendung der Legaldefinition folgende Eingabefelder zu berücksichtigen:
Aktion bei Lehrzeitüberschreitung KOW_LEHRZEIT_UEBERBei Ablauf der Lehrzeit ist der frühere Lehrling als Arbeiter bzw. Angestellter zu führen. In diesem Feld muss definiert werden, ob bei Ablauf der Lehrzeit eine Einstufung als Hilfsarbeiter oder als Arbeiter/Angestellter durchgeführt werden soll. Je nach Auswahl wird der frühere Lehrling anhand der folgenden Felder eingestuft:
bzw.
Letzter User KOW_LETZTERUSERBenutzername jenes Anwenders, der den Kollektivvertrag zuletzt bearbeitet hat.
Lohnjahr KOW_LGR_JAHRLohnjahr, für das der Kollektivvertrag gilt.
Initiallohnarten KOW_LGRID_ARBANGSollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
Initiallohnarten für Lehrling KOW_LGRID_LGSollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
Initiallohnarten KOW_LGRNR_ARBANGSollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
Initiallohnarten für Lehrling KOW_LGRNR_LGSollen die Fixbezüge, die im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers in dessen Fixwertspeicher hinterlegt werden, bereits während der ersten Abrechnung durch die Bezugsaktivierung in der Bruttoerfassung aktiviert werden, müssen in diesem Feld alle fixen Lohnarten, die im KV vorkommen können, erfasst werden.
Referenzlohnart KOW_LOHNART_ARBANGDamit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).
Achtung! | In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen. |
Achtung! | Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
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Referenzlohnart für Lehrlinge KOW_LOHNART_LGDamit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).
Achtung! | In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen. |
Achtung! | Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, können liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
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Referenzlohnart KOW_LOHNARTID_ARBANGDamit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt).
Achtung! | In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen. |
Achtung! | Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
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Referenzlohnart für Lehrlinge KOW_LOHNARTID_LGDamit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).
Achtung! | In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen. |
Achtung! | Ist hier keine Referenzlohnart für Lehrlinge hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
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Matchcode KOW_MATCHCODEDer Matchcode ist ein Kurzname, nach dem gefiltert werden kann. Er erleichtert das Auffinden von Kollektivverträgen, die mit dem gleichen Namen beginnen (z. B. Kollektivvertrag der ..., Kollektivvertrag der ...).
Auslandsreise: Ab Kalendertag KOW_MEHRT_AUSL_AB_KTIn diesem Feld ist anzugeben, ab dem wievielten Kalendertag bei einer mehrtägigen Auslandsdienstreise eine prozentuelle Reduktion erfolgen soll.
Mit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
Anwenden auf KOW_MEHRT_AUSL_ANWENDBei der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" im Ausland kann mit diesem Feld festgelegt werden, ob es zu einer Verringerung des Taggeldes oder des Tag- und Nächtigungsgeldes kommt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Taggeld
- Tag- und Nächtigungsgeld
Mit der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
Verringerung um (%) KOW_MEHRT_AUSL_KUERZ_PROZBei der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" im Ausland kann mit diesem Feld eine Verringerung um eine bestimmten Prozentsatz erzielt werden.
Mit der "Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage" können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden.
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Monatsteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet worden ist.
Ab Kalendertag KOW_NACHT_AB_KALENDERTAGSieht der Kollektivvertrag vor, dass ab einem bestimmten Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz in dieser Sonderregel hinterlegt werden. In diesem Feld wird hinterlegt, ab welchem Kalendertag eine abweichende Diätenstufe verwendet werden soll.
Beispiel
dann gilt KOW_NACHT_AB_KT_STUFESieht der Kollektivvertrag vor, dass ab einem bestimmten Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz in dieser Sonderregel hinterlegt werden. In diesem Feld wird die abweichende Diätenstufe hinterlegt, die ab dem im Feld
Ab Kalendertag hinterlegten Kalendertag verwendet werden soll.
Beispiel
welche Tage zählen KOW_NACHT_KT_ZAEHLWEISESieht der Kollektivvertrag vor, dass ab einem bestimmten Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz in dieser Sonderregel hinterlegt werden. Für die Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag x kann in diesem Feld festgelegt werden, welche Tage zählen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfüggung:
Beispiel
Nahbereich = Entfernung bis zu (km) KOW_NAHBEREICH_ENTFERNUNGIn diesem Feld ist die Anzahl an Kilometer zu erfassen, bis zu denen eine Dienstreise als im Nahbereich gilt.
Beispiel
Hinweis | Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden. Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird. |
im Nahbereich gilt KOW_NAHBEREICH_KTREGELIn diesem Feld wird festgelegt, welche Aliquotierungsregel im Nahbereich angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Kalendertags-Regel
- 24-Stunden-Regel
Beispiel
Hinweis | Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden. Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird. |
im Nahbereich gilt Diätenstufe KOW_NAHBEREICH_STUFEIn diesem Feld wird festgelegt, welche Diätenstufe im Nahbereich angewandt werden soll.
Beispiel
Hinweis | Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden. Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird. |
Notiz KOW_POSTITNRAn dieser Stelle besteht die Möglichkeit zur Erfassung beliebiger Informationen, die jederzeit angesehen und verändert werden können. Beispielsweise können der Zeitpunkt der nächsten KV-Vorrückung oder wichtige Regeln und Vorschriften hinterlegt werden.
Ob im KV Notizen hinterlegt worden sind, ist durch die Kennzeichnung in der KV-Übersicht sofort erkennbar.
Reisestunden abrunden KOW_REISESTUNDEN_ABRUNDENDiese Eingabe bewirkt, dass die Dienstreisezeit immer abgerundet wird, d. h., nur jede volle Stunde zählt!
Beispiel | Die Reisedauer beträgt 5 Stunden 50 Minuten → Reisezeit wird auf 5 Stunden abgerundet. |
Hinweis
| Bei der Prüfung des Feldes Keine Diäten bis Stunde wird in Verbindung mit "Reisestunden abrunden" nicht abgerundet. Beispiel: Reise von 14:53 - 18:34 (3 h 41 min) wären abgerundet 3 Stunden. Ist im Feld "Keine Diäten bis Stunde" der Wert 3 hinterlegt, werden trotzdem Diäten berechnet. Zusätzlich gibt es eine Prüfung hinsichtlich der Auslandszeit. Beträgt diese mehr als 3 Stunden, wird auch hier keine Abrundung durchgeführt. |
bzw. am Rückreisetag nach KOW_RUECKREISE_NACHSoll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese, Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist die Uhrzeit des Rückreisetages zu hinterlegen, NACH der eine abweichende Diätenstufe (Feld
"dann gilt") gilt. Wird die Dienstreise am Rückreisetag vor dieser Uhrzeit angetreten, dann wird die Diätenstufe aus dem Feld
"sonst gilt" verwendet.
HGKV Nr. KOW_SERVICEIDDie Nummer des Kollektivvertrages in der HGKV-Datenbank.
Legen Sie in diesem Feld fest, wie speziell mit Inlandsreisen umgegangen werden soll, die unter 24 aber über 12 Stunden dauern.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Volles Taggeld
- Volles Taggeld nur bei Nächtigung
Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung KOW_SONDER_AUSLALIQIn diesem Feld kann eine Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung hinterlegt werden. Die Faktorentabelle wird im Kollektivvertrag am Reiter "Faktorentabelle" definiert.
individuelle Betriebsvereinbarung KOW_SONDER_BVEinige individuelle Betriebsvereinbarungen stehen in diesem Feld zur Auswahl. Dieses Feld ist nur dann zu befüllen, wenn Sie von einem Supportmitarbeiter dazu aufgefordert werden.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- keine
- 400107 (CZ)
- 209816 (LPL)
- 209816 (SB)'
Falls bei einer Auslandsreise eine spezielle Regelung für das Inlandstaggeld gilt, stehen folgende Ausprägungen in einer Sonderregelung zur Verfügung:
-: keine spezielle Regelung
kein Inlandstaggeld: Bei Auslandsdienstreisen wird kein Inlandstaggeld gerechnet.
Inland/Ausland getrennt bewerten: Bei dieser Einstellung werden die Reiseteile für Inland und Ausland getrennt von einander bewertet.
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden.Dieses Feld wird bei der Sonderregel "Vergleich Ausland - Inlandssatz" verwendet und gibt an, auf welche Gelder die Regelung angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Taggeld
- Tag- und Nächtigungsgeld
Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.
- Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.
Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.
Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.
Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
- Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
- Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Für die Sonderregel Vergleich Ausland - Inlandssatz kann in diesem Feld die Vergleichsart festgelegt werden.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

- Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.
- Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.
- Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.
- Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
- Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
- Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.

Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.
- Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- nur Taggeld
- Tag- und Nächtigungsgeld
Sonderregel KOW_SONDERREGEL1 - Rahmen-KV Angestellte Industrie, 2 - Dienstpragmatik der Landesbediensteten, 3 - Elektro-/Elektronikindustrie (5/2006), 4 - Fahrzeugindustrie Angestellte
sonst gilt KOW_SONST_STUFESoll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. In diesem Feld ist "Diätenstufe" zu hinterlegen, die verwendet wird, wenn NACH der erfassten Uhrzeit am Anreisetag bzw. VOR der erfassten Uhrzeit am Rückreisetag die Reise angetreten wird.
Teilzeitberechnung KOW_TEILZEITBERECHNUNGMit diesem Feld kann selektiert werden, wie der Teilzeitprozentsatz laut KV in diesem Kollektivvertrag gerechnet werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Beispiel:
Monatsteiler für eine Vollzeitbeschäftigung 167. Vollzeitwochenmodell 38,5. Betrachtet wird eine 20-Stunden-Woche.
Teiler aus Wochenmodell / Vollzeitwochenmodell: 20 / 38,5 = 0,5195 = 51,95 %
Stunden * 4,33 / Monatsteiler: 20 * 4,33 / 167 = 0,5186 = 51,86 %
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers dient der Überstundenteiler als Vorschlagswert. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstnehmer zuvor dem entsprechenden Kollektivvertrag zugeordnet wurde.
Falls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden.Für die Sonderregel Vergleich Ausland - Inlandssatz kann in diesem Feld definiert werden, für welche Länder diese Sonderregel angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.
- Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.

Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.
- Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.
- Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.
- Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
- Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
- Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- nur Taggeld
- Tag- und Nächtigungsgeld
Sonderregel Vergleich Auslands- mit Inlandssatz KOW_VERGLEICH_EU_INLANDFalls ein Vergleich zwischen dem Auslands- und Inlandtag- bzw. -nächtigungssatz erfolgen soll, ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Sonderregelung anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Nein
- EU-Länder: Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (+Schweiz, Liechtenstein): Information zum Brexit: Für Dienstreisen, mit Reisebeginn ab 1.1.2021 wird Großbritannien nicht mehr als EU-Land gewertet. Bei Dienstreisen mit Reisebeginn vor 1.1.2021 und Reiseende nach 31.12.2020 wird keine automatische Splittung durchgeführt. Teilen Sie ggf. derartige Dienstreisen manuell auf.
- EU-Länder (per 1.11.2001 + Schweiz, Liechtenstein): Informationen zum Brexit: Bei dieser Ausprägung wird Großbritannien aufgrund des Stichtags "1.11.2001" weiterhin als EU-Land gewertet.
- Alle Länder: Die Sonderregel wird für alle Länder angewandt.
Vergleichsart: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Als Inlandsreise simulieren und vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert und mit der eingegebenen Auslandsreise verglichen. Der Differenzbetrag wird KV-rechtlich als pflichtiger Anteil zur Inlandsreise aufgeteilt. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die Sonderregel "Umschichtung bei 12/12-Überschreibung" aktiviert ist.
- Auslandssatz aufwerten auf Inlandssatz: Im Hintergrund wird die Auslandsreise mit einer Inlandsreise verglichen. Der jeweils höhere Diätensatz wird verwendet. Der Differenzbetrag wird als pflichtiger Anteil im Ausland aufgeteilt.
- Ausland aufwerten + mit Inland vergleichen: Im Hintergrund wird eine Inlandsreise simuliert. Ist der Wert der simulierten Inlandsreise größer als jener der Auslandsreise, wird der Differenzbetrag als pflichtiger Anteil im Ausland ausgewiesen. Die Zwölftel verteilen sich auf den Inlandsanteil. Für den ersten Tag wird der Wert laut Diätentabelle herangezogen und der noch offene Betrag wird auf den letzten Tag aufgeteilt. Dies erfolgt ungeachtet der Zwölftel, die an diesem Tag noch anstehen.
- Auslandssatz mit Inlandssatz begrenzen: Hier wird für die Auslandsreise nur der Inlandssatz steuerfrei gerechnet. Der Differenzbetrag auf eine fiktive Inlandsreise wird als pflichtiger Anteil im Inland aufgeteilt.
- Ist der Auslandssatz geringer als der Inlandssatz, wird der geringere Auslandssatz verwendet.
- Ist der Auslandssatz höher als der Inlandssatz, wird der geringere Inlandssatz verwendet.
Anwenden auf: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- nur Taggeld
- Tag- und Nächtigungsgeld
Dieses Feld ist nicht mehr in Verwendung.
Über dieses Feld wurde früher gesteuert, was im Fall einer KV-Vorrückung geschehen soll. Genauer gesagt wurde hier festgelegt, ob und wie der Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Lohn des Dienstnehmers angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen standen zur Verfügung:
Hinweis | Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "Nein" vorgeschlagen.
|
Wechsel Arb/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen KOW_WECHSEL_ARBNG_DZRECHFalls die Dienstzeit als Arbeiter für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.
Die Ausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Arbeiter nicht zur Dienstzeit für Krank-Ansprüche des Angestellten gezählt wird, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den
Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel von einem Arbeiter- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion
Änderung Tarifgruppe erfolgt.
Mit der Jahresumstellung 2019/2020 wurden alle Kollektivverträge aufgrund einer gesetzlichen Änderung auf die Standardausprägung "Ja" gestellt.
Wechsel Lehrl/Ang: Dienstzeit (Krank) anrechnen KOW_WECHSEL_LGANG_DZRECHFalls die Dienstzeit als Lehrling für den Krank-Anspruch im Falle eines Wechsels auf ein Angestellten-Dienstverhältnis gezählt werden soll, ist in diesem Feld die Ausprägung "Ja" zu wählen.
Die Standardausprägung "Nein" bewirkt, dass die Dienstzeit als Lehrling nicht als Dienstzeit für Krank-Ansprüche eines Angestellten gezählt werden, indem ein entsprechender Eintrag mit negativem Vorzeichen in den
Vordienstzeiten des Dienstnehmers erstellt wird, sofern ein Wechsel vom Lehrling- auf ein Angestellten-Dienstverhältnis mit der Funktion
Lehrzeitende erfolgt.
Über dieses Feld kann festgelegt werden, für welche Dienstreisen die Sonderzegel Kalendertage/Monat angewandt werden soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- alle Reisen
- nur Inlandsreisen
- Inlandsreisen + Inlandsteil bei Auslandsreisen
Mit der Sonderregel Kalendertage/Monat kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor.
Beispiel | Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.
Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden. Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).
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Berechnungen MCU_KOW_BERECHNUNGENBerechnungen können hier hinterlegt bzw. bearbeitet werden.
Diätentabelle MCU_KOW_DIAETEN_TABELLEIn der Diätentabelle können die Diätensätze pro Kollektivvertrag hinterlegt werden. Nach dem Einstieg mit F8 oder einem Mausklick auf

können Sätze für bis zu 9 Stufen erfasst werden. Dabei müssen in jeder verwendeten Stufe für jede Stunde der entsprechende Diätensatz laut KV sowie Tag- und Nachtsatz hinterlegt werden. Weitere Informationen zur Anlage von Diätentabellen erhalten Sie unter
Anlage Diätentabelle.
Faktorentabelle MCU_KOW_FAKTORTABELLEHier können Faktorentabellen zu einem Kollektivvertrag erfasst werden. Faktorentabellen werden beispielsweise für die Staffelungen von Abfertigungsansprüchen verwendet. Weitere Informationen zur Anlage von Faktorentabellen erhalten Sie unter
Anlage Faktorentabelle.
Fixwerte MCU_KOW_FIXWERTEJe Kollektivvertrag können beliebig viele Fixbeträge und Fixsätze hinterlegt werden, auf die in der Bruttoerfassung zugegriffen werden kann. Zulagensätze oder -beträge können hier für den Kollektivvertrag verwaltet werden.
Indiv. Auslandsdiätensätze MCU_KOW_GEBSTUFEKVSieht ein Kollektivvertrag für Auslandsdienstreisen eigene Tag- und Nächtigungsgelder vor, können sie in diesem Fenster hinterlegt werden.
Lohn- und Gehaltstabelle MCU_KOW_LG_TABELLESollen die Gehälter und Löhne der Dienstnehmer bei KV-Erhöhungen oder -Vorrückungen automatisch erhöht werden, muss an dieser Stelle die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrags erfasst werden. Ist dies nicht erwünscht, kann die Tabelle leer bleiben.
Sonderregel Anreise-/Rückreisetag MCU_KOW_SONDER_ANREISESoll bei Reisen, die am Anreisetag vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen oder am Rückreisetag nach einer bestimmten Uhrzeit enden, abweichende Diätenstufen gelten, dann ist diese Sonderregel zu verwenden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Individuelle Sonderregelungen MCU_KOW_SONDER_INDIVMit der Funktionstaste F8 öffnet sich ein Fenster, in dem Spezialprogrammierungen zu individuellen Betriebsvereinbarungen oder speziellen Kollektivvertragsregelungen hinterlegt werden können.
Beispiel
| Die Einstellung FEEI (Elektro-/Elektronikindustrie) im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung bewirkt, dass bei Reisen in die am 01.05.2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten sowie bei Reisen nach Rumänien und Bulgarien die Auslandstagsätze schrittweise ab 01.01.2007 jeweils um € 3,00 pro Kalenderjahr angehoben werden, bis der Wert des Inlandstaggeldes bzw. -nächtigungsgeldes erreicht ist. Ab 01.01.2016 sind auch Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dabei. In der Schweiz gilt beispielsweise ein Tagsatz von 36,80 €. Durch diese Sonderregel passiert eine Aufwertung auf 9 € (Jahr 2016, 2017, 2018), sodass für die Schweiz im Jahr 2018 ein Tagsatz von 45,80 € ermittelt wird.
Beachten Sie, wenn das Feld Sonderregelung Vergleich Ausland - Inlandssatz auf "Ja" gesetzt ist, wird Norwegen als EU-Land gewertet. Wenn Dienstreisen im Nahbereich (bei einer betroffenen Dienstreise ist das Feld im Nahbereich auf "Ja" gesetzt) erfasst werden, erfolgt der Essensabzug fix nach dem Muster bis 11 Stunden 100% Kürzung, über 11 Stunden 50% Kürzung. Für Reisen im Fernbereich erfolgt der Essensabzug nach den hinterlegten Abzugsregeln. |
Beispiel
| Im KV Metallindustrie (Ausprägung Metallindustrie im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung) wird der Inlandsteil bei Auslandsreisen speziell bewertet. Der Inlandsteil ergibt sich aus Gesamt-Reisezeit - Auslandsreisezeit.
Die hier berechneten Stunden werden dann aufgrund einer speziellen Drittelregelung wie folgt bewertet:
> 12 → Tagsatz > 9 → Stufe 10 > 6 → Stufe 7 > 3 → Stufe 4
Seit 2018 werden die Tagsätze für die Metallindustrie an die jährliche KV-Erhöhung für einige europäische Länder (darunter Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien und einige mehr) angepasst. Das bedeutet in Formeln ausgedrückt: 01.01.2018 - 31.10.2018 Gebührenstufe 3 + 3,00 01.11.2018 - 31.10.2019 Wert aus 2018 + 2,1 % + 3,00 01.11.2019 - 31.10.2020 Wert aus 2019 + 2,0 % + 3,00 01.11.2020 - 31.10.2021 Wert aus 2020 + 1,45 % + 3,00 01.11.2021 - 31.10.2022 Wert aus 2021 + 2,5 % + 3,00 01.11.2022 - 31.10.2023 Wert aus 2022 + 7,0 % + 3,00 01.11.2023 - 31.10.2024 Wert aus 2023 + 8,5 % + 3,00 01.11.2024 - 31.10.2025 Wert aus 2024 + 3,8 % + 3,00
01.11.2025 - 31.10.2026 Wert aus 2025 + 2,0 % + 3,00 01.11.2026 - 31.10.2027 Wert aus 2026 + 2,1 % + 3,00 ... solange bis das Inlandstaggeld erreicht wird.
Um diese Bewertungen abbilden zu können, muss im Feld Spezielle Kollektivvertrag-Regelung die Ausprägung Metallindustrie ausgewählt werden.
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Beispiel
| Im Feld Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung können spezielle Auslandsaliquotierungsregeln eingestellt werden.
Der KV "Chemische Industrie Angestellte" sieht beispielsweise folgende Regel vor: | Bei einer Abwesenheit bis zu 4 Stunden | kein Taggeld | | Bei einer Abwesenheit über 4 bis zu 8 Stunden | das halbe Taggeld | | Bei einer Abwesenheit über 8 Stunden | das volle Taggeld |
Um diese Anforderung abzubilden, muss im Feld "Faktorentabelle für Auslandsaliquotierung" eine entsprechende Tabelle angelegt werden.
Aufgrund dieser Faktorentabelle würde bei Auslandsdienstreisen mit folgenden Werten gerechnet werden:
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Sieht der Kollektivvertrag ab einer bestimmten Reisezeit eine andere Aliquotierungsregel vor, muss diese Sonderregel erfasst werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
Bei dieser Sonderregel wird für Stunden vor dem Erreichen der in der Sonderregel hinterlegten Mindeststundenanzahl die 24h-Regel herangezogen.
Es ist zu beachten, dass diese Sonderregeln nur bei Dienstreisen im Inland zur Anwendung kommt!
Mit dieser Sonderregel kann festgelegt werden, ob ab einem Kalendertag pro Monat eine andere Diätenstufe gilt als davor. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel | Im KV-Handel gibt es seit 1.7.2001 folgende Regelung:
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so reduziert sich für jede Dienstreise ab dem 13. Kalendertag das Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangene Stunde. Bei der Ermittlung der 12 Kalendertage bleiben jedoch Dienstreisen, die insgesamt nicht mehr als 3 Stunden dauern, unberücksichtigt.
Zur richtigen Behandlung in der Diätenabrechnung muss in der Diätentabelle das gekürzte Taggeld (€ 14,40) in einer eigenen Stufe hinterlegt werden. Außerdem sind die Felder "ab Kalendertag/Monat" und "dann gilt Diätenstufe" mit den jeweiligen Werten zu hinterlegen (z. B. ab Kalendertag 13 gilt Stufe 2).
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Sonderregel Nächtigungsgeld ab Kalendertag MCU_KOW_SONDER_NACHTGELDSieht der Kollektivvertrag vor, dass beispielsweise ab dem 8. Kalendertag ein anderer Satz für das Nächtigungsgeld gewährt wird, kann hier die entsprechende Diätenstufe mit dem geänderten Nachtsatz hinterlegt werden. Zur genaueren Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Beispiel
Sonderregel Nahbereich MCU_KOW_SONDER_NAHBEREICHIn diesem Feld können eigene Regeln für eine Dienstreise im Nahbereich festgelegt werden.
Folgende Einstellungen sind zu treffen:
Beispiel
Hinweis | Damit diese Regel funktioniert, muss in der Dienstreiseerfassung das Feld "Entfernung" erfasst werden. Diese Sonderregel wird auch angewendet, wenn in der Dienstreiseerfassung das Feld "im Nahbereich" auf "Ja" gesetzt wird. |
Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage MCU_KOW_SONDER_REISE_X_KTMit der Sonderregel mehrtägige Reise über X Tage können abweichende Diätenstufen bei Inlandsdienstreisen und prozentuelle Reduktionen bei Auslandsdienstreisen ab einem bestimmten Kalendertag definiert werden. Zur genauen Definition dieser Sonderregel sind die folgenden Felder zu beachten:
Für mehrtägige Inlandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass ab einem bestimmten Kalendertag eine andere Diätenstufe verwendet werden soll.
Für mehrtägige Auslandsdienstreisen kann hinterlegt werden, dass eine Verringerung des Tag- und oder Nächtigungsgeldes um x Prozent erfolgen soll.