![]() | Die Lehrzeit wird von drei auf zwei Lehrjahre verkürzt. In diesem Beispiel ist im Feld "BJ Dauer (in Monaten)" der Wert "8" einzugeben, da alle acht Monate eine Vorrückung erfolgt. |


![]() | Tritt ein Dienstnehmer am 20. Jänner 2021 ein, beginnt die BV-Pflicht mit 20. Februar 2021. |
![]() | Bei nachträglicher Änderung dieses Feldes sind die BV-Tage in der Bruttoerfassung neu zu berechnen (Funktion "Tage neu berechnen" oder manuelle Erfassung) und im BV-Beginn-Monat zu kontrollieren. |
![]() | Kontrollieren Sie bei Anlage eines parallelen Dienstverhältnisses am neuen Dienstverhältnis die Einstellungen diese Feldes und nehmen Sie, falls erforderlich, eine manuelle Korrektur vor. |
![]() | Die Eintragung des Übertrittsbetrags hat abrechnungstechnisch gesehen keine Auswirkungen. Sie dient lediglich der richtigen Ausweisung am L16. Der Beitrag wird dabei unter dem Punkt "Eingezahlter Betrag an BV" ausgewiesen. |

gelangen Sie in das Anlagefenster von Pfändungen. ![]() |
Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der vier Monate wird nun gleichmäßig aufgeteilt. € 8.438,79 / 4 = € 2.109,70 pro Monat Bei einer BMGL von € 2.109,70 beträgt die Lohnsteuer € 401,56. Die durchschnittliche Lohnsteuer für die vier Monate beträgt daher € 1.606,24. Einbehalten wurden jedoch € 1.679,13. Der Differenzbetrag von € 72,89 ist dem Dienstnehmer auszubezahlen. |
Nein | Es wird keine Aufrollung durchgeführt. |
Ja, nur im Dezember bzw. bei Austritt | Die Lohnsteuerrollung der lfd. Bezüge wird nur einmal pro Jahr im Dezember oder bei Austritt gestartet. |
Ja, nur laufender Monat | Die Aufrollung wird nur im laufenden Monat durchgeführt. Nach der Endverspeicherung des Monats wird die Ausprägung wieder auf "Nein" zurückgestellt. |
Ja, jeden Monat | Die Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der lfd. Bezüge werden jeden Monat neu durchgerechnet (aufgerollt). |
Storno Vormonate | LSt-Aufrollungen bereits endverspeicherter Monate werden rückgängig gemacht. |
![]() | Die Lohnsteuer-Aufrollung ist nicht mehr zulässig, wenn der Dienstnehmer im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten hat. |
![]() | Das Ergebnis der Lohnsteuer lfd Rollung wird auf der Lohnart 9490 - LSt lfd Rollung § 77 ausgewiesen und zur Lohnart 9470 - LSt lfd addiert. |

![]() | Die Kostenstellen 1 und 2 sind im Verhältnis 60 :40 verteilt. Die Prozentsätze 60 und 40 sind hinterlegt. Das Gehalt in Höhe von € 3.000 wird auf die Kostenstellen 1 und 2 mit den Beträgen € 1.800 und € 1.200 aufgeteilt. ![]() ![]() |
![]() | Der Monatsteiler ist 173,2. In der Kostenverteilung wird auf die Kostenstellen 1 und 2 mit 100 und 55 mit der Art "Bezugsgröße" aufgeteilt. Der Monatsteiler von 173,2 bzw. das Gehalt in Höhe von € 4.000 wird auf die Kostenstellen 1 und 2 wie folgt aufgeteilt:
![]() ![]() |
![]() | In der Kostenverteilung wird auf die Kostenstellen 1 und 2 mit 100 und 55 mit der Art "Stunden" aufgeteilt. Das Gehalt in Höhe von € 4.000 wird abgerechnet. Auf den Kostenstellen 1 und 2 landen genau die in der Kostenverteilung erfassten Stunden als Menge. Der Betrag € 4.000 wird auf die Kostenstelle 1 mit (4000 / 155 * 100) = 2.580,65 bzw. (4000 / 155 * 55) = 1.419,35 aufgeteilt. ![]() ![]() |

![]() |
KV-Vorrückung = Ja
KV-Vorrückung = Nein
|

![]() | Wird die E109a-Leistungsart unterjährig geändert, muss zwingend eine Scheinaufrollung beim jeweiligen Dienstnehmer durchgeführt werden. |







![]() | In den Feldern "Schnitt übersteuern von" bzw. "Schnitt übersteuern bis" ist der Zeitraum 04.2020 bis 10.2020 hinterlegt. Es wird ein 3-Monatsschnitt verwendet. Die verwendete Schnittlohnart befindet sich in der Lohnartengruppe 990. In allen Monaten zwischen April und Oktober 2020 wird der Schnittsatz vom Monat 4 vorgeschlagen, welcher auf die Monate Jänner, Februar und März zurückgreift. |
![]() | In den Feldern "Schnitt übersteuern von" bzw. "Schnitt übersteuern bis" ist der Zeitraum 04.2020 bis 10.2020 hinterlegt. Es wird ein 3-Monatsschnitt verwendet. Die verwendete Schnittlohnart befindet sich in der Lohnartengruppe 991. In allen Monaten zwischen April und Oktober 2020 wird der Schnittsatz 0 vorgeschlagen. |
![]() | Eine Änderung des Übersteuerungszeitraums bewirkt kein automatisches Durchrechnen der Schnitte und auch keine automatische Aufrollung. Achten Sie zu Beginn des Übersteuerungszeitraums darauf, dass Sie den Beginnmonat im Feld Schnitt übersteuern von rechtzeitig vor der Eingabe der Schnittlohnarten in der Bruttoerfassung erfassen. Achten Sie am Ende des Übersteuerungszeitraum darauf, dass Sie den Endemonat im Feld Schnitt übersteuern bis rechtzeitig vor der Eingabe der Schnittlohnarten im ersten Monat nach dem Übersteuerungszeitraum erfassen. |
![]() | In den Feldern "Schnitt übersteuern von" bzw. "Schnitt übersteuern bis" ist der Zeitraum 04.2020 bis 10.2020 hinterlegt. Es wird ein 3-Monatsschnitt verwendet. Die verwendete Schnittlohnart befindet sich in der Lohnartengruppe 990. In allen Monaten zwischen April und Oktober 2020 wird der Schnittsatz vom Monat 4 vorgeschlagen, welcher auf die Monate Jänner, Februar und März zurückgreift. |
![]() | In den Feldern "Schnitt übersteuern von" bzw. "Schnitt übersteuern bis" ist der Zeitraum 04.2020 bis 10.2020 hinterlegt. Es wird ein 3-Monatsschnitt verwendet. Die verwendete Schnittlohnart befindet sich in der Lohnartengruppe 991. In allen Monaten zwischen April und Oktober 2020 wird der Schnittsatz 0 vorgeschlagen. |
![]() | Eine Änderung des Übersteuerungszeitraums bewirkt kein automatisches Durchrechnen der Schnitte und auch keine automatische Aufrollung. Achten Sie zu Beginn des Übersteuerungszeitraums darauf, dass Sie den Beginnmonat im Feld Schnitt übersteuern von rechtzeitig vor der Eingabe der Schnittlohnarten in der Bruttoerfassung erfassen. Achten Sie am Ende des Übersteuerungszeitraum darauf, dass Sie den Endemonat im Feld Schnitt übersteuern bis rechtzeitig vor der Eingabe der Schnittlohnarten im ersten Monat nach dem Übersteuerungszeitraum erfassen. |

![]() | Das Ergebnis der Lohnsteuer-SZ Rollung wird anschließend auf der Lohnart 9491 - LSt SZ Rollung § 77 ausgewiesen und zur Lohnart 9450 - LSt § 67 (1,2) addiert. |
gelangen Sie in das Anlagefenster für Terminlohnarten.![]() | Die UEL-Schablone wird automatisch nur aufgerufen, wenn der Austritt im laufenden Monat liegt bzw. der laufende Monat bereits endverspeichert ist und der Austritt für den darauffolgenden Monat erfasst wird. In allen anderen Fällen muss sie in der Bruttoerfassung entweder direkt über die Funktion "UEL-/KÜE-Schablone" oder über den erneuten Aufruf der Austrittsfunktion aufgerufen werden. |
BMGL Jahressechstel = | Kennzahl 210 |
- Kennzahl 220 | |
- Feld: Steuerfr. bzw. mit festen Sätzen versteuerte Bezüge gem. § 67 Abs. 3 bis 8 | |
- Feld: Tarif verst. Sonst. Bezüge (§ 67 2, 6, 10) |
![]() | Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen. |
![]() | Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen. |
![]() | Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen. |
![]() | Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen. |
![]() | Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen. |

![]() | Ein Dienstnehmer hat ein Ist-Gehalt von € 2.000,00. Er bekommt eine Gehaltserhöhung um € 150,00. Mit dem Dienstnehmer ist vereinbart worden, dass die nächsten Vorrückungen mit dieser Erhöhung abgegolten sind. Diese € 150,00 werden im Vorrückungstopf hinterlegt. Nach einem Jahr erhöht sich der KV-Lohn des Dienstnehmers von 1.800,00 auf 1.850,00. Da im Vorrückungstopf des Dienstnehmers ein Wert hinterlegt ist, bekommt der Dienstnehmer keine Gehaltserhöhung. Der Betrag wird von € 150,00 auf € 100,00 vermindert. Der Vorrückungswert wird gekürzt, bis er auf null steht. |