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Dieses Programm dient der Verwaltung der Entgeltfortzahlungsansprüche (EFZ-Ansprüche) von Angestellten, Arbeitern und Lehrlingen. Das Fenster unterteilt sich in drei Bereiche, wobei auf der linken Seite die Möglichkeit zur Anlage einer neuen Anspruchstabelle besteht. Im rechten Fensterbereich werden die Ansprüche schließlich im Detail festgelegt.
Hinweis | Zusätzlich zur Hinterlegung eines entsprechenden Wochenmodells sind korrekt angelegte Entgeltfortzahlungsansprüche Voraussetzung für die Führung der EFZ-Verwaltung bei Dienstnehmern. Entsteht bei einem Dienstnehmer ein neuer Anspruch, dann wird auf diese Werte zurückgegriffen.
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Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Im Standard werden EFZ-Anspruchstabellen mit der Nummer 1 und 2 ausgeliefert. Sie enthalten die gesetzlich festgelegten Entgeltfortzahlungsansprüche für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge, die – bis auf die zugeteilten Lohnarten – auch nicht verändert werden können.
Sieht Ihr Kollektivvertrag eine andere Regelung vor, kann eine neue Tabelle angelegt oder die Standardtabelle auf eine neue Nummer (> 100) kopiert (Funktion "Anspruchstabelle kopieren") und im Anschluss abgeändert werden.
Hinweis | Wird eine neue Anspruchstabelle angelegt und soll diese verwendet werden, muss sie im Lohnfirmenstamm bei der jeweiligen Firma am Reiter "Lohnfirma - Lohndaten" im Feld "Entgeltfortzahlung" hinterlegt werden. |
An dieser Stelle sehen Sie die festgelegten Ansprüche für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge in Prozent jeweils für "Krank" und "Unfall". Ist eine neue Anspruchstabelle angelegt worden, müssen hier die einzelnen Ansprüche inklusive der Lohnarten, auf denen die EFZ-Entgelte letztendlich abgerechnet werden, definiert werden. Zwei zusätzliche Spalten ("% Anspruch fw" und "Lohnart fw" ) ermöglichen zudem die Erfassung von freiwillig gewährten EFZ-Ansprüchen.
Wie bereits erwähnt, können die Ansprüche im Bereich "Werte" der Standardtabelle nicht bearbeitet werden. Eine Abänderung der Lohnarten ist jedoch möglich.
Mit der Combobox oben rechts kann gefiltert werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Beispiel | In der Standardtabelle ist für Angestellte jeweils eine eigene Anspruchszeile für "Krank" und "Unfall" angelegt. Krank Sie sehen den Anspruch auf volles und halbes Entgelt, angegeben in Prozent (Anspruch 1 = 100 %, Anspruch 2 = 50 %) mit den dazugehörigen Lohnarten (voller Grundanspruch): Sie sehen den Anspruch auf halbes und viertel Entgelt (gültig bis 2018), angegeben in Prozent (Anspruch 3 = 50 %, Anspruch 4 = 25 %) mit den dazugehörigen Lohnarten (halber Grundanspruch): Sie sehen die Lohnart für den Fall, dass kein Entgelt mehr zusteht:
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In diesem Bereich des Fensters wird die tatsächliche Höhe der einzelnen Ansprüche (Anspruch 1, Anspruch 2 ...) in Abhängigkeit der Dienstjahre definiert. Außerdem müssen Sie festlegen, in welcher Einheit (Wochen oder Tage) die Anspruchshöhe jeweils angegeben wird.
Im Fall der Angestelltenansprüche aus der Standardtabelle sieht das wie folgt aus:
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung: