In diesem Dokument wird auf die Thematik der Lehrlingsabrechnung eingegangen. Es werden die Einstellungen beschrieben, die nötig sind, damit von unserer Lehrlingsautomatik Gebrauch gemacht werden kann.
Zusätzlich erfolgt die Abbildung diverser speziellerer Fälle wie die Abrechnung einer verkürzten Lehrzeit sowie eine Lehrzeitabrechnung bei verschiedenen Dienstgebern. Ebenso wird ein Wechsel vom Lehrling zum Arbeiter/Angestellten dargestellt. Jedes Kapitel wird von Beispielen begleitet, welche die Umsetzung im LOHN erleichtern sollen.
Grundsätzlich sind bei der Anlage von Lehrlingen dieselben Punkte wie bei der Anlage von Arbeitern und Angestellten zu beachten (siehe
Anlage Dienstnehmer). Um die Lehrlingsautomatik nützen zu können, müssen bestimmte Einstellungen in den Kollektivverträgen und im Dienstnehmerstamm vorgenommen werden. In den folgenden Kapiteln werden diese näher erläutert.
Unter LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge muss im betreffenden KV Folgendes hinterlegt werden, damit anschließend die Lehrlingsautomatik funktioniert:
In den Feldern
Initiallohnarten und
Initiallohnarten für Lehrlinge müssen die entsprechenden Lohnartengruppen (mit den Lohnarten "Gehalt" oder "Monatslohn" bzw. "Lehrlingsentschädigung") eingetragen sein. Die Lohnarten, die sich in diesen Gruppen befinden, erscheinen dadurch automatisch bei der Lohnartenaktivierung in der Bruttoerfassung, sofern als
Fixwert ein "Grundbezug" hinterlegt ist.
Achtung!
| Als Fixwert "Grundbezug" kann beim Dienstnehmer entweder ein Betrag oder ein Satz erfasst werden. Wenn beides erfasst wird, dann führt dies zu Problemen im Programm und behindert einen reibungslosen Ablauf.
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In der
Lohn- und Gehaltstabelle muss eine eigene Spalte (
Verwendungsgruppe) für die Lehrlingsentschädigung angelegt werden. Mittels Doppelklicks in die Zeile mit der Spaltenüberschrift, kann eine neue leere Spalte zuerst beschriftet werden, um danach unterhalb die Beträge pro Zeile zu erfassen. Dabei ist in der 1. Zeile das Entgelt für das 1. Lehrjahr, in der 2. Zeile das Entgelt für das 2. Lehrjahr usw. zu hinterlegen.

Damit bei der Neuanlage und auch bei Vorrückungen der neue Grundlohn aus der KV-Tabelle aktiviert wird, müssen in den Feldern
Referenzlohnart und
Referenzlohnart für Lehrlinge die entsprechenden Lohnarten für Gehalt oder Monatslohn bzw. Lehrlingsentschädigung eingetragen werden. Dadurch wird bei einer KV-Vorrückung der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers übernommen.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass zumindest das Feld
KV-Unterzahlung korrigieren auf "Ja" steht. Ist das nicht der Fall, wird keine automatische Erhöhung der Lehrlingsentschädigung durchgeführt.

| Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Monatslohn oder Gehalt). Achtung! | In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen. |
Achtung! | Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
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| Damit bei der Neuanlage eines Dienstnehmers und bei KV-Vorrückungen der KV-Lohn bzw. das KV-Gehalt automatisch in den Fixwertspeicher des Dienstnehmers gestellt werden kann, muss in diesem Feld die entsprechende Lohnart hinterlegt werden (z. B. Lehrlingsentschädigung).
Achtung! | In einem Kollektivvertrag können nur Monatslöhner oder nur Stundenlöhner verwaltet werden, denn in diesem Feld kann nur eine Lohnart entweder die für Stundenlöhner oder die für Monatslöhner verwendet werden. Haben Sie in einem Kollektivvertrag beides, sowohl Stundenlöhner als auch Monatslöhner, dann sind 2 Kollektivverträge im Programm anzulegen. |
Achtung! | Ist hier keine Referenzlohnart hinterlegt, können liefern Berechnungen für Teilzeitdienstnehmer falsche Ergebnisse, weil kein Vollzeitbezug ermittelt werden kann.
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| In diesem Feld ist festzulegen, ob bei einer KV-Vorrückung der KV-Vorrückungswert auf das aktuelle Gehalt bzw. den Grundlohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert.
Beispiel |
| Beschäftigungsjahr | Verwendungsgruppe 1 | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 3 | 1600 |
KV-Vorrückung = Ja
Beschäftigungsjahr vor der Vorrückung | Fixwert vor der Vorrückung | Beschäftigungsjahr nach der Vorrückung | Fixwert nach der Vorrückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Nein) | Fixwert nach der Vorrückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja) | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 1500 | 1 | 1550 | 2 | 1550 | 1550 | 2 | 1500 | 3 | 1600 | 1600 | 2 | 1550 | 3 | 1650 | 1650 |
KV-Vorrückung = Nein
Beschäftigungsjahr vor der Vorrückung | Fixwert vor der Vorrückung | Beschäftigungsjahr nach der Vorrückung | | | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 1500 | 1 | 1550 | 2 | 1550 | 1550 | 2 | 1500 | 3 | 1500 | 1600 | 2 | 1550 | 3 | 1550 | 1600 |
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Hinweis | Ob der Grundlohn durch eine Vorrückung automatisch erhöht werden soll, kann auch individuell je Dienstnehmer festgelegt werden. Standardmäßig wird dort (ohne DN-Vorschlag) die Einstellung "nein" vorgeschlagen. |
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| KV-Unterzahlung korrigieren | Steht dieses Feld auf "Ja", werden auch eventuelle KV-Unterzahlungen korrigiert. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
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| Steht dieses Feld auf "Ja", erhalten Sie einen Monat vor der Vorrückung einen Hinweis auf der Hinweisliste. Auch diese Einstellung kann beim Dienstnehmer übersteuert werden.
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Unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer muss im betreffenden Dienstnehmer Folgendes hinterlegt werden, damit anschließend die Lehrlingsautomatik funktioniert:
Folgende Felder sind bei der Anlage zu berücksichtigen:
| Die Eingabe des Arbeitsverhältnisses stellt eine Pflichteingabe dar. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern wird die Auswahl im Feld Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: |
| Auswahl der Versichertengruppe
Aufgrund der Eingaben in den Feldern wird die Auswahl im Feld " Tarifgruppe" bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - -
- vollversichert
- Geringfügig
- Lehrling
- Freier Dienstnehmer
- Geringfügig freier Dienstnehmer
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| Auswahl der Versicherung Aufgrund der Eingaben in den Feldern wird die Auswahl im Feld Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - -
- ASVG
- VAEB
- BVA
- GSVG
- NVG (Notariatskandidat): Weitere Informationen zur Abrechnung von Notariatskandidaten entnehmen Sie unserer Themenhilfe.
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| In den Feldern "Lehrzeit von" und "Lehrzeit bis" muss die Dauer des Lehrverhältnisses eingetragen werden. Sie wird vom System für die automatische Durchführung des Lehrjahreswechsels benötigt. Hinweis | Die Felder sind nur dann aktiv, wenn im Feld Versichertengruppe die Ausprägung "Lehrling" hinterlegt wurde. |
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| In den Feldern "Lehrzeit von" und "Lehrzeit bis" muss die Dauer des Lehrverhältnisses eingetragen werden. Sie wird vom System für die automatische Durchführung des Lehrjahreswechsels benötigt.
Im Dienstnehmerstamm am Reiter "Versicherung" ist es möglich, über die Funktionstaste F8 die gewünschte Lehrdauer auszuwählen. Abhängig von der Eingabe im Feld "Lehrzeit von" wird das Feld "Lehrzeit bis" mit dem richtigen Datum befüllt.
Hinweis | Die Felder sind nur dann aktiv, wenn im Feld Versichertengruppe die Ausprägung "Lehrling" hinterlegt wurde.
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| Die Tarifgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern wird in diesem Feld bereits eine eingeschränkte Auswahl vorgeschlagen.
Es werden nur jene Tarifgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden.
Beispiel | Arbeitsverhältnis: Angestellter Versicherungsgruppe: Geringfügig Versicherung: ASVG |
Folgende Tarifgruppen werden vorgeschlagen:

Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Tarifgruppen umgestellt werden.
Hinweis | Ob bei einem Dienstnehmer gesetzliche Abgaben/Umlagen wie AK (bzw. KU), WF, LK ... u. a. abgerechnet werden, wird über dieses Feld gesteuert.
Eine genaue Aufschlüsselung der Abgaben pro Tarifgruppe findet sich unter LOHN → Stammdaten → weitere Stammdaten → Tarifgruppen. Die Wahl der passenden Tarifgruppe obliegt dem Anwender. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die ÖGK. |
Im Zuge der Jahresumstellung wird die Tarifgruppe vom alten auf das neue Lohnjahr übernommen. Steht die Tarifgruppe im neuen Jahr nicht (mehr) im Tarifsystem zur Verfügung, dann wird das Feld geleert und muss im neuen Lohnjahr nach der Jahresumstellung manuell gesetzt werden. |
| In diesem Feld ist die Tarifgruppe nach der Lehrzeit zu erfassen. Dieses Feld ist nur bei Lehrlingen zu befüllen.
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| Die Eingabe in diesem Feld wird für die Anmeldung bei der Gesundheitskasse benötigt. Grundsätzlich wird die gesetzliche Grundlage automatisch aufgrund der Werte in folgenden Feldern vorgeschlagen: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - -
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Angestelltengesetz
- Gutsangestelltengesetz
- Vertragsbedienstetengesetz
- Journalistengesetz
- Theaterarbeitsgesetz
- Landarbeitergesetz
- Hausbesorgergesetz
- Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz
- Heimarbeitergesetz
- Berufsausbildungsgesetz
- freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs. 4 ASVG
- Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG)
- Rechtspraktikantengesetz (RPG)
- Zahnärztlicher Lehrgang (BGBI. 184/86)
- Universitätsorganisationsgesetz (UOG)
- Wehrgesetz (WehrG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Bundesgesetz Studienrichtung Veterinärmedizin
- §9 ASVG (gemäß BMI)
- Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
- andere Gesetze
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Beispiel | Ein Angestelltenlehrling tritt am 01.01.2025 ein. Seine Lehrzeit beträgt vier Jahre und endet am 31.12.2028. Folgende Eingaben müssen am Reiter "Versicherung" getätigt werden:
Wie bereits erwähnt, werden die Felder für die Lehrlingsabrechnung erst nach Eingabe der entsprechenden Versichertengruppe aktiviert. Ist das erfolgt, wird im Feld "Lehrzeit von" das Eintrittsdatum vorgeschlagen, welches natürlich jederzeit übersteuert werden kann.
Im Feld "Lehrzeit bis" kann über die Funktionstaste F8  die Dauer der Lehrzeit festgelegt werden. Auch dieses Datum lässt sich natürlich manuell abändern.
Nachdem die Dauer der Lehrzeit festgelegt worden ist, können in den dafür vorgesehenen Feldern die entsprechende Lehrlings-Tarifgruppe sowie die Tarifgruppe nach Lehrzeit ausgewählt werden. Mit der Funktionstaste F4 öffnet sich jeweils das Such-Fenster, in dem alle relevanten Tarifgruppen angezeigt werden.
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Hinweis | Das Feld Lehrzeit bis (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Versicherung") ist von der Funktion Lehrzeitende (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen → Dienstverhältnis ändern) zu unterscheiden. - Das Feld Lehrzeit bis ermittelt sich basierend auf der Gesamtdauer der Lehrzeit sowie auf dem Lehrzeit von-Datum.
- Die Funktion Lehrzeitende wird hingegen aktiv ausgeführt, wenn der Lehrling seine Lehrabschlussprüfung (LAP) bestanden hat und dadurch ein neues Dienstverhältnis angelegt werden soll.
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| Wird ein Dienstnehmer einem Kollektivvertrag zugeteilt,- wird der im KV-Stamm hinterlegte Monats- und Überstundenteiler vorgeschlagen,
- kann die KV-Vorrückung automatisiert und eine KV-Mindesteinstufung durchgeführt werden,
- kann bei der Lohnarteneingabe in der Bruttoerfassung auf KV-abhängige Beträge, Sätze und Berechnungen (UZ, WR ...) zugegriffen werden.
Mit F4 kann der Kollektivvertrag ausgewählt werden. Ist das HGKV-Modul in Verwendung und wurde ein Kollektivvertrag in diesem Feld hinterlegt, so kann mit F8 der HGKV Text eingesehen werden.
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| KV Unternummer | Verfügt der Kollektivvertrag über unterschiedliche Lohn- und Gehaltstabellen (z. B. eigene Tabelle je Bundesland), muss in diesem Feld die entsprechende KV-Unternummer eingetragen werden.
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| Über dieses Feld erfolgt die spaltenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags.
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| Über dieses Feld erfolgt die zeilenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags.
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| Eingabe jenes Datums (im Format TT.MM), zu welchem der Dienstnehmer in der Lohn-/Gehaltstabelle um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.
Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch mit dem 1. des Eintrittsmonats (z. B. 1. Mai oder 1. Oktober) initialisiert, was einer Vorrückung zu Monatsbeginn entspricht. Dieser Wert kann natürlich überschrieben werden. Handelt es sich jedoch um einen Lehrling, wird wie folgt vorgegangen: Liegt der Lehrzeit-Beginn vor dem Eintrittsdatum bzw. entspricht er dem Eintrittsdatum, werden in diesem Feld der Eintrittstag und der Eintrittsmonat eingetragen. Beginnt die Lehrzeit erst später bzw. ist der Lehrzeit-Beginn größer als das Eintrittsdatum, werden beim Vorrückungsdatum der Lehrzeitbeginn-Tag und der Lehrzeitbeginn-Monat eingetragen. Hinweis | Wurde in diesem Feld ein Tag > 1 (z. B. 15.06) eingetragen, wird aufgrund der KV-Vorrückung im Zuge der Endverspeicherung des Vormonats (in diesem Beispiel durch die Endverspeicherung von Monat 5) ein neues Dienstverhältnis angelegt, bei dem die Vorrückung automatisch vorgenommen wird. |
Wurden die Lohnverrechnungsdaten aus BMD 5.5 übernommen, wird wie folgt initialisiert: Im Falle eines Lehrlings werden hier der Eintrittstag und der Vorrückungsmonat übernommen. Wenn es sich nicht um einen Lehrling handelt, werden der Monatserste und der Vorrückungsmonat eingetragen. |
| In diesem Feld muss bei der Neuanlage eines Dienstnehmers einmalig festgelegt werden, wann die erste (nächste) Beschäftigungsjahr-Änderung erfolgen soll. Die eingetragene Jahreszahl wird im weiteren Verlauf automatisch aufgrund der in der L/G-Tabelle hinterlegten Vorrückungen angepasst.
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| In diesem Feld wird errechnet, wann der nächste KV-Sprung erfolgt. In der Regel stimmen die Werte aus den Feldern "nächste BJ-Änderung" und "nächster KV-Sprung" überein. Gibt es jedoch Einträge in den Feldern Vorrückung aussetzen und/oder Vorrückungstopf, wird dies bei der Ermittlung berücksichtigt. Beispiel
| nächste BJ-Änderung | 2025 | Vorrückungstopf | - | Vorrückungen aussetzen | 2 | nächster KV-Sprung | 2026 |
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Das Feld "nächster KV-Sprung" ist in folgenden Fällen leer: - In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren kein neuer Wert hinterlegt. Wenn der Dienstnehmer nicht mehr vorrückt, weil er bereits jetzt in einem Beschäftigungsjahr ist, nachdem keine weiteren Werte hinterlegt sind, dann wird das Feld nicht mehr befüllt.
- In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren (Zeilen) der beim Dienstnehmer hinterlegten Verwendungsgruppe (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag") kein Wert (Betrag bzw. Satz) mehr hinterlegt. Stattdessen ist ein Rösselsprung, also ein Sprung in eine neue Verwendungsgruppe, eingetragen. Da es sich dabei um keinen Betrag bzw. Satz handelt, wird das Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht befüllt.
Beispiel
| IT-KV:
Hat ein Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im ersten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" befüllt, denn es gibt noch einen neuen Betrag im Beschäftigungsjahr 2: (Stand 2026)
Hat der Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im zweiten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" nicht befüllt, da ab dem Beschäftigungsjahr 3 kein weiterer Betrag mehr in der L/G-Tabelle eingetragen ist. Der Rösselsprung in die Verwendungsgruppe 2 des Beschäftigungsjahres 1 wird vom Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht erkannt: (Stand 2026)
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- Es müssen alle erforderlichen Felder für die KV-Einstufung hinterlegt sein. Darunter fallen insbesondere Kollektivvertrag, KV-Unternummer, Verwendungsgruppe, Beschäftigungsjahr, Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung. Wenn eines dieser Felder nicht befüllt ist, kann der nächste KV-Sprung nicht ermittelt werden. In manchen Fällen löst eine erneute Eingabe der Werte in diese Felder eine Neuberechnung des Feldes "nächster KV-Sprung" aus.
- Es muss einen Monat beim jeweiligen Dienstnehmer geben, der endverspeichert ist. Insbesondere wird dieses Feld im Eintrittsmonat noch nicht angezeigt. Im Zuge der Endverspeicherung wird das Feld automatisch befüllt.
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| In diesem Feld können Sie in Monaten festlegen, wie lange ein Beschäftigungsjahr tatsächlich dauert. Standardmäßig werden 12 Monate vorgeschlagen. Bei einer verkürzten Lehrzeit kann sich diese Dauer verkürzen.
Beispiel | Die Lehrzeit wird von drei auf zwei Lehrjahre verkürzt. In diesem Beispiel ist im Feld "BJ Dauer (in Monaten)" der Wert "8" einzugeben, da alle acht Monate eine Vorrückung erfolgt. |
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| In diesem Feld legen Sie fest, ob der Vorrückungswert im Fall einer KV-Vorrückung auf das aktuelle Gehalt bzw. den Lohn des Dienstnehmers angewendet werden soll. Steht dieses Feld auf "Ja" und springt der Dienstnehmer von einem Beschäftigungsjahr in das nächste, dann wird die Differenz zwischen dem alten und neuen KV-Wert dem aktuellen Gehalt bzw. Grundlohn addiert. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - Nein
- wie im KV hinterlegt
- Ja
Standardgemäß (ohne DN-Vorschlag) steht das Feld auf "nein". Bei der Ausprägung "wie im KV hinterlegt" werden die Felder " Hinweis bei KV-Vorrückung" und " KV-Unterzahlung korrigieren" automatisch inaktiv gestellt. Es wird empfohlen, im Kollektivvertrag einzustellen, ob die KV-Vorrückung ausgeführt werden soll oder nicht und bei den Dienstnehmern die Ausprägung "wie im KV hinterlegt" zu nutzen. Nur bei jenen Dienstnehmern, bei denen die KV-Vorrückung anders als im KV geregelt stattfinden soll, ist dann eine Anpassung im Programm "Dienstnehmer" vorzunehmen.
Beispiel | | Beschäftigungsjahr | Verwendungsgruppe 1 | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 3 | 1600 | KV-Vorrückung = Ja | Beschäftigungsjahr vor der Vorrückung | Fixwert vor der Vorrückung | Beschäftigungsjahr nach der Vorrückung | | Fixwert nach der Vorrückung (KV-Unterzahlung korrigieren = Ja) | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 1500 | 1 | 1550 | 2 | 1550 | 1550 | 2 | 1500 | 3 | 1600 | 1600 | 2 | 1550 | 3 | 1650 | 1650 | KV-Vorrückung = Nein | Beschäftigungsjahr vor der Vorrückung | Fixwert vor der Vorrückung | Beschäftigungsjahr nach der Vorrückung | | | | 1 | 1500 | 2 | 1500 | 1500 | 1 | 1550 | 2 | 1550 | 1550 | 2 | 1500 | 3 | 1500 | 1600 | 2 | 1550 | 3 | 1550 | 1600 |
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| In diesem Feld legen Sie fest, ob eine eventuelle KV-Unterzahlung korrigiert werden soll.
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| Wollen Sie vor einer KV-Vorrückung darüber informiert werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Der Hinweis steht dann einen Monat vorher auf der Hinweisliste.
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Lehrlinge mit einer Arbeitsstätte in Wien sind prinzipiell im Feld
U-Bahn-Steuer auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" zu belassen. Dass bei einem Lehrling keine DGA (U-Bahn-Steuer) berechnet wird, wird unter LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Reiter "Versicherung" über das Feld
Versichertengruppe mit der Einstellung "Lehrling" gesteuert.
Es ist von Vorteil, das Feld
U-Bahn-Steuer auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" zu belassen, da bei einem Wechsel vom Lehrling zu einem Arbeiter/Angestellten die U-Bahn-Steuer automatisch berücksichtigt wird. Wird das Feld hingegen bei der Neuanlage eines Lehrlings auf "U-Bahn-Steuer-befreit" eingestellt, erfolgt bei einem Lehrzeitende auf dem Arbeiter- bzw. Angestelltendienstverhältnis keine automatische Umstellung auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig". Ein manueller Eingriff ist in so einem Fall unumgänglich und es bedarf einer Anpassung am Reiter "Gemeinde".
Durch die Lehrlingsautomatik werden folgende Vorgänge automatisiert:
- Lehrjahreswechsel
- Anlage eines neuen Dienstverhältnisses (nur bei einem untermonatigem Lehrjahreswechsel),
- Änderung der KV-Einstufung und
- Festlegung der neuen Lehrlingsentschädigung
Hinweis | Ist die Lehrlingsautomatik nicht in Gebrauch, dann müssen fristgerecht alle oben erwähnten Vorgänge beim Dienstnehmer manuell getätigt werden (Anlage eines neuen Dienstverhältnisses, Änderung der KV-Einstufung, neuen Fixwert für die Lehrlingsentschädigung hinterlegen etc.).
Eine nachträgliche Einstellung der Lehrlingsautomatik muss vor der Endverspeicherung im Vormonat des Lehrjahreswechsels stattfinden. Andernfalls wird die Automatik erst wieder mit dem nächsten Lehrjahrwechsel durchgeführt. . |
Beispiel
| Ein Lehrling wechselt am 19.02.2025 in das 2. Lehrjahr.
Wurden alle Einstellungen korrekt ausgeführt, werden über die Lehrlingsautomatik folgende Vorgänge ausgelöst: - Information auf der Hinweisliste
- Anlage eines neuen Dienstverhältnisses
- Änderung der KV-Einstufung
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigung
Hinweisliste Jänner:
Da der Lehrjahreswechsel während des Monats stattfindet, wird im Zuge der Jänner-Endverspeicherung ein neues Dienstverhältnis angelegt. Folgender Hinweis erscheint:
Auch die Beschäftigungsjahränderung und die Erhöhung der Lehrlingsentschädigung werden mit der Endverspeicherung ausgeführt.
Im Paket LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → am unteren Reiter "Fixwerte" sieht man, dass sich aufgrund des Lehrjahrwechsels das Lehrlingseinkommen von € 1.000,00 am Dienstverhältnis 1 auf € 1.170,00 am Dienstverhältnis 2 erhöht hat. |
Achtung! | Stehen die Felder "KV-Vorrückung" und "KV-Unterzahlung korrigieren" beispielsweise auf "Nein", erscheint auf der Hinweisliste folgende Meldung:
"Keine KV-Erhöhung oder Korrektur der Unterzahlung. Mitarbeiter wird unter KV bezahlt! Einstufung: BJ-Alt: x BJ-Neu: x+1"
Sind im KV keine Referenzlohnarten hinterlegt, erscheint dieser Hinweis:
"Bei KV-Nr 1 ist keine Referenzlohnart hinterlegt! Eine KV-Vorrückung und Endverspeicherung ist somit nicht möglich."
In diesen Fällen müsste die Erhöhung manuell vorgenommen bzw. die fehlenden Einstellungen getroffen werden.
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Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Lehrberufe mit einer Lehrzeit von mindestens drei Jahren in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernt werden.
Beispiel
| Lehrzeit: 3 Jahre | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | Gesamt | Ausbildungsperioden ohne Verkürzung | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 36 Monate (3 Jahre) | Ausbildungsperioden in verkürzter Lehrzeit | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate | 24 Monate (2 Jahre) |
Lehrzeit: 3 1/2 Jahre | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr | Gesamt | Ausbildungsperioden ohne Verkürzung | | | 12 Monate | 6 Monate | 42 Monate (3,5 Jahre) | Ausbildungsperioden in verkürzter Lehrzeit | 8 Monate | 8 Monate | 8 Monate | 6 Monate | 30 Monate (2,5 Jahre) |
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Wird beispielsweise eine Lehrzeit von drei auf zwei Jahre verkürzt, sind folgende Einstellungen erforderlich:
Am Reiter "Versicherung" muss die verkürzte Lehrzeit (in diesem Fall 2 Jahre) hinterlegt werden.
Da die Lehrlingsentschädigung natürlich aufgrund dieser verkürzten Lehrzeit ausbezahlt werden soll, muss auch die Vorrückung entsprechend gesteuert werden. Dies erfolgt am Reiter "Kollektivvertrag".
Die erste Vorrückung (Vorrückung ins zweite Lehrjahr) erfolgt bei einer verkürzten Lehrzeit auf zwei Jahre bereits nach
acht Monaten (siehe Beispiel oben).

Einen Monat vor der Vorrückung erscheint folgende Meldung auf der Hinweisliste:
"Durch KV-Vorrückung Korrektur der Unterzahlung um € <Betrag>. Automatische Erhöhung! Einstufung BJ-Alt: <Jahr> BJ-Neu: <Jahr>"
Im Zuge der Endverspeicherung wird wieder ein neues Dienstverhältnis mit der neuen KV-Einstufung angelegt. Zusätzlich werden am Reiter "Kollektivvertrag" die Felder für die nächste Vorrückung (in acht Monaten) automatisch angepasst (Vorrückungsdatum wird von 15.09. auf 15.05. geändert, nächste BJ-Änderung auf 2023).
Hinweis | Ist die Lehrzeit zu Ende bzw. soll wieder ein normaler Vorrückungszyklus zur Anwendung kommen, müssen entsprechend diverse Felder angepasst werden. Dies bedeutet eine Korrektur der Felder Vorrückungsdatum (Datum des Beginns des Angestellten- bzw. Arbeiter-Dienstverhältnisses) und BJ Dauer (in Monaten) (z. B. auf die herkömmliche Berufsjahrdauer von 12 Monaten). |
Aus den verschiedensten Gründen kann es dazu kommen, dass sich die Lehrzeit verlängert. Ob aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit wegen Kinderbetreuungspflichten, einer persönlichen Benachteiligung oder aus gesundheitlichen Gründen – in solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Lehrlingsautomatik den Wechsel der Lehrjahre nicht mehr wie gewünscht durchführt.
Worauf daher bei einer verlängerten Lehrzeit zu achten ist, wird im nachfolgenden Kapitel erläutert.
Im Lehrlings-Dienstverhältnis müssen bei einer verlängerten Lehrzeit unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → auf den Reitern "Versicherung" und "Kollektivvertrag" Änderungen vorgenommen werden.
Am Reiter "Versicherung" muss das Feld
Lehrzeit bis auf das neue vorraussichtliche Ende der Lehrzeit geändert werden. Von diesem Daten ist abhängig, wann die Lehrlingsautomatik das Lehrlings-Dienstverhältnis beendet und ein neues Arbeiter- oder Angestellten-Dienstverhältnis angelegt wird.
Am Reiter "Kollektivvertrag" müssen die Felder
Vorrückungsdatum,
nächste BJ-Änderung und
nächster KV-Sprung mit den neuen Werten befüllt werden. Anhand dieser Felder wird festgelegt, wann die Lehrlingsautomatik ein neues Dienstverhältnis für das nächste Lehrjahr anlegen soll.
Sollte schon ein neues Dienstverhältnis aufgrund der Lehrlingsautomatik erzeugt worden sein, aber der Lehrling aufgrund der verlängerten Lehrzeit erst später das Lehrjahr wechseln, so bestehen zwei Möglichkeiten:
- Das neue Dienstverhältnis löschen und im alten Dienstverhältnis das Ende-Datum entfernen.


Das Ende-Datum entfernt man beim alten Dienstverhältnis z. B. durch Rechtsklick auf das alte Dienstverhältnis → Funktion "Dienstverhältnis ändern" → "Austritt". In dem sich öffnenden Fenster wird die Funktion "Austritt löschen" bestätigt.


Anschließend im Dienstnehmer die Reiter "Kollektivvertrag" und "Versicherung" anpassen, wie weiter oben beschrieben.
- Das neue Dienstverhältnis belassen und dort die Änderungen am Reiter "Kollektivvertrage" und "Versicherung", wie weiter oben beschrieben, durchführen.
Achtung! | Wenn das neue Dienstverhältnis beibehalten werden soll, beachten Sie, auch das Feld Beschäftigungsjahr und das Feld Fixwerte entsprechend den Bestimmungen Ihres Kollektivvertrages anzupassen, da die Lehrlingsautomatik durch das Erzeugen des neuen Lehrverhältnisses auch gleichzeitig die Einstufung des Lehrlings um ein Jahr heraufgesetzt hat.
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Hat ein Lehrling beispielsweise bereits fünf Monate seiner dreijährigen Lehrzeit bei einem anderen Dienstgeber verbracht, bleiben noch zwei Jahre und sieben Monate beim aktuellen. Diese Lehrzeit muss auch am Reiter "Versicherung" in den Feldern "Lehrzeit von" und "Lehrzeit bis" hinterlegt werden.
Der Lehrling war von 01.01.2025 bis 31.05.2025 bei einem anderen Dienstgeber beschäftigt und hat somit noch eine verbleibende Lehrzeit von 01.06.2025 bis 31.01.2028 (2 Jahre und 7 Monate).
Hinweis | Auch auf der Anmeldung muss immer die tatsächliche Lehrzeit ab Anmeldedatum beim jeweiligen Dienstgeber angegeben werden. Ausnahme Betriebsübernahme: In diesem Fall ist die urspüngliche Lehrzeit anzuführen.
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Damit auch der Wechsel vom Lehrling zum Angestellten oder Arbeiter automatisiert ablaufen kann, müssen im Kollektivvertrag weitere Einstellungen zur Lehrlingsautomatik hinterlegt werden.
Prinzipiell muss unterschieden werden, ob die Lehrzeit vor Ablauf der geplanten Lehrzeit mit einer Lehrabschlussprüfung oder durch Zeitablauf endet.
Am Reiter "L/G-Tabelle" müssen dazu folgende Felder befüllt werden:

| Aktion bei Lehrzeitüberschreitung | Bei Ablauf der Lehrzeit ist der frühere Lehrling als Arbeiter bzw. Angestellter zu führen. In diesem Feld muss definiert werden, ob bei Ablauf der Lehrzeit eine Einstufung als Hilfsarbeiter oder als Arbeiter/Angestellter durchgeführt werden soll. Je nach Auswahl wird der frühere Lehrling anhand der folgenden Felder eingestuft: bzw. |
| KV-Unternummer nach Lehrzeit (Arb/Ang) | Die Kollektivvertragsunternummer nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung:- Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
- bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
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| Die Verwendungsgruppe nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung: - Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
- bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten manchen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
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| Das Beschäftigungsjahr nach der Lehrzeit bei der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellter machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung. Die Angabe ist für die automatische Einstufung von Lehrlingen nach der Lehrzeit in folgenden zwei Situationen von Bedeutung: - Verwendung der Funktion Lehrzeitende bei Ende der Lehrzeit durch Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung (LAP) bzw.
- bei Ablauf der Lehrzeit und Verwendung der Ausprägung "zu Arbeiter/Angestellten machen" im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung.
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| Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese KV-Unternummer eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde. |
| Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in diese Verwendungsgruppe eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde. |
| Nach Ablauf der Lehrzeit wird der frühere Lehrling in dieses Beschäftigungsjahr eingestuft, wenn im Feld Aktion bei Lehrzeitüberschreitung die Ausprägung "zu Hilfsarbeiter machen" gewählt wurde. |
Ist die Lehrzeit beendet, weil der Lehrling die Lehrabschlussprüfung (LAP) erfolgreich abgelegt hat, dann endet die Lehrzeit mit dem auf die Prüfung folgenden Sonntag. Mit dem darauffolgenden Montag ist der frühere Lehrling als Angestellter bzw. Arbeiter abzurechnen. In derartigen Fällen ist im Dienstnehmerstamm unter Funktionen
→ Dienstverhältnis ändern die Funktion
Lehrzeitende zu verwenden, sodass unter anderem folgende Vorgänge automatisch durchgeführt werden:
- Anlage eines neuen Dienstverhältnisses
- Änderung der Tarifgruppe
- Erstellung der ELDA-Änderungsmeldung
- KV-Einstufung als Arbeiter bzw. Angestellter entsprechend den im Kollektivvertrag hinterlegten Feldern zur Lehrlingsautomatik
Beispiel | Ein Lehrling absolviert bereits vor Ende der Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung mit 14.03.2025.
Im Dienstnehmerstamm muss unter Funktionen → Dienstverhältnis ändern die Funktion Lehrzeitende gestartet werden. Der Aufruf kann auch über das Kontextmenü erfolgen.
Durch Eingabe des Prüfungsdatums wird das Datum, ab dem der Mitarbeiter als Angestellter geführt werden muss, automatisch ermittelt.
Durch das Ausführen der Funktion wird ein neues Dienstverhältnis mit entsprechendem Beginn-Datum angelegt. Tarifgruppe und KV-Einstufung laut Lehrlingsautomatik werden angepasst, eine Änderungsmeldung für die Übermittlung an die ÖGK wird erstellt.
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Achtung! | Unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer kann die Funktion "Dienstverhältnis ändern" → "Lehrzeitende" nicht rückwirkend für einen Vormonat ausgeführt werden. Es erscheint die Meldung:
"Abrechnungsstatus nicht passend."
In so einem Fall müssen alle Änderungen nachträglich über eine Rollung aus dem aktuellen Abrechnungsmonat heraus durchgeführt werden. Die Änderungsmeldung an die ÖGK ist manuell zu erstellen.
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Die Lehrzeit ist zu Ende, wenn das Datum "Lehrzeit bis" am Reiter "Versicherung" im Dienstnehmerstamm erreicht ist.
Erfolgt das Ende der Lehrzeit durch Zeitablauf ohne LAP (Lehrabschlussprüfung), wird anhand der Lehrlingsautomitk ein neues Dienstverhältnis erzeugt. Nur mit erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann im Paket LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Funktionen
→ Dienstverhältnis ändern
→ 
"Lehrzeitende" verwendet werden.
Mit der Lehrlingsautomatik wird geregelt, welche Einstufung im neuen Dienstverhältnis am Reiter "Kollektivvertrag" für den ehemaligen Lehrling in diesem Fall automatisch getroffen wird. Die konkreten Einstellungen werden unter LOHN
→ Stammdaten
→ Kollektivverträge
→ Reiter "L/G-Tabelle" im Feld
Aktion bei Lehrzeitüberschreitung festgelegt. Die Entscheidung liegt beim Anwender.
Die Wahl der Tarifgruppe für das neue Dienstverhältnis nach der Lehre wird im Paket LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Reiter "Versicherung" mit dem Feld
Tarifgruppe nach Lehrzeit festgelegt.
Wie schon beim Lehrjahreswechsel werden auch hier folgende Vorgänge automatisch durchgeführt, wenn die Lehrlingsautomatik aktiv ist:
- Anlage eines neuen Dienstverhältnisses
- Änderung der Tarifgruppe
- KV-Einstufung laut Lehrlingsautomatik
- Erstellung der ÖGK Änderungsmeldung
Hinweis | Beim Wechsel auf Angestellten oder Arbeiter wird für eine korrekte Krankenverwaltung auf jeden Fall ein neues Dienstverhältnis angelegt, auch wenn der Wechsel am Monatsersten stattfindet.
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Beispiel | Bei einem Lehrling endet die Lehrzeit mit 14.03.2025. Die Lehrabschlussprüfung wurde nicht absolviert.
Auf der Hinweisliste im Februar erscheint die Meldung "Ende Lehrzeit | <Datum>":
Im Zuge der Endverspeicherung von Februar wurde ein neues Dienstverhältnis angelegt, die Tarifgruppe geändert und die KV-Einstufung laut Lehrlingsautomatik vorgenommen.
Es kommt folgende Meldung: "<DV-Firma>/<MA-Nummer> -> <DV-Nummer>: wegen Lehrzeitende wurde Mitarbeiter zu Arbeiter/Angestellten umgestuft!"
Außerdem wurde eine Änderungsmeldung erstellt, die am Reiter "ELDA" an die ÖGK übermittelt werden kann.
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Falls man im LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Funktionen
→ Dienstverhältnis ändern
→ die Funktion
Lehrzeitende ausführt und keine oder unvollständige Daten für die Lehrlingsautomatik hinterlegt hat, erhält man folgende Meldung:
"Da die Daten für die Lehrlingsautomatik unvollständig sind, ist nach Durchführung der Funktion "Lehrzeitende" eine manuelle Ergänzung der Angaben zur Verwendungsgruppe und zum Beschäftigungsjahr erforderlich.
Sie können die fehlenden Daten auch vor Durchführung der Funktion ergänzen, um die Lehrlingsautomatik zu aktivieren."
In diesem Unterkapitel wird gezeigt, wie man nachträglich eine Lehrlingsautomatik beim Dienstnehmer aktivieren kann, damit sich die Funktion

"Lehrzeitende" ausführen lässt.
Zuerst wird die Lehrlingsautomatik im Kollektivvertrag hinterlegt. Hier bestimmt man, welche Einstufung nach KV dem Lehrling nach positiv abgelegter LAP zukommt, wenn man die Funktion
Lehrzeitende durchführt.
Die Einstellungen werden im LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge → Reiter "L/G-Tabelle" getroffen. Hier muss im unteren Bereich die Lehrlingsautomatik befüllt werden.
Hinweis | Alternativ wird für den Lehrling, sobald das Datum Lehrzeit bis am Reiter "Versicherung" im Dienstnehmerstamm überschritten worden ist, automatisch ein neues Dienstverhältnis angelegt. Die Einstufung findet hier laut Lehrlingsautomatik in der hinterlegten Verwendungsgruppe für Hilfsarbeiter statt. Es kommt nach der Endverspeicherung im Vormonat folgende Meldung:
"Mitarbeiter <DV-Firma>/<MA-Nummer> -> <DV-Nummer>: wegen Lehrzeitende wurde Mitarbeiter zu Arbeiter/Angestellter umgestuft!"
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Weiters muss für eine funktionierende Lehrlingsautomatik in unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → am Reiter "Versicherung" eine Tarifgruppe nach der Lehrzeit festgelegt werden.
Sind diese Informationen in den Stammdaten hinterlegt worden, dann funktioniert die Funktion
Lehrzeitende und es wird ein neues Dienstverhältnis angelegt mit der passenden Tarifgruppe für die Versicherung und Verwendungsgruppe lt. Kollektivvertrag.
Wechselt ein Arbeiter oder Angestellter zum Lehrling, so kann dies nicht unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen → Dienstverhältnis ändern → Änderung Tarifgruppe durchgeführt werden. Bei einem Versuch erhält man die Meldung:
"Lehrzeit-Bis muss eingegeben werden"
Dadurch, dass in der Maske "Änderung Tarifgruppe" das Feld "Lehrzeit-Bis" nicht angeboten wird, kann auch über diese Funktion kein Dienstverhältnis für den Lehrling angelegt werden.
In diesem Fall ist über LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Funktionen
→ Dienstverhältnis ändern
→ Änderung Wochenmodell ein neues Dienstverhältnis zu erzeugen. Dieses ist in weiterer Folge unter LOHN
→ Stammdaten
→ Dientstnehmer
→ Reiter "Versicherung" und "Kollektivvertrag" anzupassen – wie in den
Kapiteln 2.2.1. und
2.2.2. beschrieben.
Achtung! | Bei einem neuen Dienstverhältnis ist darauf zu achten, dass im LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → am unteren Reiter "Historische Daten" im Feld "Krank-Beginn" das Beginn-Datum der Lehre eingetragen wird.
Sollte das Feld nicht vorhanden sein, kann dieses über die Auswahl im linken unteren Fensterbereich gesucht und eingeblendet werden.
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Achtung! | Bezug nehmend auf eine Erkrankung können in den Nichtleistungszeiten bei einem untermonatigen Wechsel nicht gleichzeitig der alte Anspruch (gemäß z. B. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)) und der neue Anspruch (gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG)) abgebildet werden. Der Krankenstand eines Lehrlings wird in einem Mischmonat noch nach dem bisherigen Anspruch vom Angestellten- bzw. Arbeiter-Dienstverhältnis erfasst.
Wie vorzugehen ist, damit die Krankenstände in einem Mischmonat mit dem korrekten Anspruch nach BAG und EFZG gleichzeitig abgebildet werden, wird in dem unteren Beispiel gezeigt.
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Beispiel | Das folgende Beispiel soll demonstrieren, wie die Nichtleistungszeitenverwaltung bei einem Krankenstand während eines untermonatigen Wechsels von Arbeiter oder Angestellter auf Lehrling erfolgt.
Ein Arbeiter hat am 15.04. eine Lehre begonnen:
Der Dienstnehmer wird am 20.04. krank.
Der Krankenstand wird noch vor der Lohnartenaktivierung und Abrechnung unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Nichtleistungszeiten" erfasst. Im April sehen die Nichtleistungszeiten wie folgt aus:
Es wurde ein neuer Anspruch per 15.04. (Beginn der Lehre) erzeugt, allerdings noch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und nicht nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Damit der neue Krank-Anspruch in einem Mischmonat korrekt erzeugt werden kann, wo sowohl ein Arbeiter- als auch Lehrlings-Dienstverhältnis existiert, muss wie folgt vorgegangen werden:
Unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung muss der Dienstnehmer sowohl auf dem Arbeiter- als auch auf dem Lehrlings-Dienstverhältnis abgerechnet werden. Anschließend ist für den Dienstnehmer unter LOHN → Abrechnungen das Programm "Abrechnungen durchführen" auszuführen. Dadurch wird beim Dienstnehmer ein Status "L" erzeugt.
Anschließend kann man unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktionen → Nichtleistungszeiten einsteigen, den zuvor erfassten Krankenstand nochmals markieren und mit F6 bearbeiten. Dadurch wird der Krankenstand nun nach BAG verrechnet.
Jetzt ist noch der falsche Anspuch von 15.04. nach EFZG in den Nichtleistungszeiten "Krank" enthalten. Diese Zeile kann markiert und mit F7 gelöscht werden.
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Es kann vorkommen, dass man erst nachträglich vom Ende einer Lehre informiert wird und dann rückwirkend den Wechsel von Lehrling zu einem Angestellten/Arbeiter durchführen muss. Normalerweise wird der Lehrling automatisch zu einem Angestellten/Arbeiter, wenn
- unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Versicherung" → das Datum im Feld Lehrzeit bis erreicht wurde
- oder das Dienstverhältnis unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen → Dienstverhältnis ändern → Lehrzeitende beendet wird.
Die Funktion "Lehrzeitende" lässt sich allerdings bei einem rückwirkenden Versuch, das Ende der Lehrzeit zu erfassen, nicht ausführen. Man erhält die Meldung "Abrechnungsstatus nicht passend":
Um dennoch den Lehrling rückwirkend auf einen Arbeiter/Angestellten umstellen zu können, ist unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen → Dienstverhältnis ändern → Änderung Tarifgruppe eine Änderung der Tarifgruppe durchzuführen.
Dadurch wird ein neues Dienstverhältnis angelegt. Trotzdem müssen im LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ am Reiter "Kollektivvertrag" Änderungen betreffend
Verwendungsgruppe und
Beschäftigungsjahr vorgenommen werden. Ebenso ist im Feld
Fixwert der neue Grundbezug zu erfassen, da die Lehrlingsautomatik hier die Änderungen nicht durchführt.
Durch die Anwendung der Funktion "Änderung Tarifgruppe" wurden die Abrechnungen am Lehrlingsdienstverhältnis aufgerollt bis zum Beginn-Datum des neuen Arbeiter-/Angestellten-Dienstverhältnisses. Auf dem neuen Dienstverhältnis müssen jetzt nur noch, vom aktuellen Abrechnungsmonat aus, die Abrechnungen mittels Aufrollung unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung nacherfasst werden.
Hinweis | Unter Umständen erhält man beim Versuch einer Änderung der Tarifgruppe bei Ausführen der Funktion die Meldung: "Änderungsdatum muss zwischen DV-Beginn und DV-Ende liegen":
Zu dieser Meldung kommt es, wenn unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Allgemein/CRM" im Feld Austrittsdatum bzw. am Reiter "DV" im Feld Ende bereits ein Datum erfasst worden ist. Beide Daten sind gegebenenfalls zu entfernen und anschließend ist nochmals die Funktion "Änderung Tarifgruppe" durchzuführen.
Durch die Funktion "Änderung Tarifgruppe" wird ein neues DV mit der gewünschten neuen Tarifgruppe angelegt und auf dem bisherigen Lehrlings-DV wird automatisch ein Ende-Datum erfasst. |
Unabhängig, wie die Lehrzeit geendet hat, sind die Einstellungen hinsichtlich der Krankverwaltung zu kontrollieren bzw. zu ändern. Mit dem ersten Tag als Angestellter bzw. Arbeiter beginnt die Krankverwaltung als Angestellter bzw. Arbeiter. Im Feld
Krank-Beginn am Reiter "Allgemein/CRM" im Programm
Dienstnehmer kann jenes Datum hinterlegt werden, mit dem ein neuer Krank-Anspruch erzeugt werden soll.
Ein unentschuldigtes Fernbleiben des Lehrlings und der damit einhergehende Entfall des Anspruches auf ein Lehrlingseinkommen ändern nichts an der Pflicht, die SV-Beiträge für diesen Zeitraum zu entrichten. Somit führt auch ein unentschuldigtes Fernbleiben nicht zu einer Abmeldung des Lehrlings für diesen Zeitraum. Diese ist nur im Falle einer Auflösung des Lehrverhältnisses erforderlich.
Bei Pflichtversicherten, die kein Entgelt erhalten, ist ein täglicher Arbeitsverdienst in der Höhe von € 37,12 (§ 44 Abs. 6 lit. c ASVG, Stand 01/2026) anzusetzen.
Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen während Zeiten eines unentschuldigten Fernbleibens ohne Zahlung eines Lehrlingseinkommens nicht an.
Hinweis | Einen Überblick über die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Homepage der ÖGK oder Sie wenden sich betreffend rechtliche Fragen an eine passende Stelle.
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Für die praktische Umsetzung werden zwei Lohnarten benötigt:
- Lohnart 1401 "Unentschuldigtes Fehlen Lehrling", welche das Lehrlingeinkommen um den Zeitraum des unentschuldigten Fernbleibens kürzt:

Die wichtigsten Einstellungen für die Erfassung der Lohnart 1401 "Unentschuldigtes Fehlen Lehrling" sind bei einem Monateinkommen (LA "1400 Lehrlingseinkommen"):
- Eingabe Menge: Ja
- Eingabe Satz: Ja (Fixbetrag / Teiler bzw. Fixsatz * Monatsteiler / Überstundenteiler)
- Teiler: Tagesteiler
- Fixwert: Ja (LA verwendet Fixwert von anderer LA)
- Fixwert-Lohnarten (Betrag): 1 - Grundbezug
- Vorzeichenänderung: Ja (immer negativ)

Die wichtigsten Einstellungen für die Erfassung der Lohnart 1401 "Unentschuldigtes Fehlen Lehrling" sind bei einem Stundenlöhner (LA "1410 Lehrlingseinkommen Std."):
- Eingabe Menge: Ja
- Eingabe Satz: Ja
- Fixwert: Ja (LA verwendet Fixwert von anderer LA)
- Fixwert-Lohnarten (Satz): 1 - Grundbezug
- Vorzeichenänderung: Ja (immer negativ)
Der Satz der Lohnart wird durch die oben genannten Einstellungen ermittelt. Je nachdem handelt es sich entweder um den Tagessatz des aktuellen Lehrlingseinkommens oder um den Stundensatz des Lehrlingseinkommens. Als Menge ist entweder die Anzahl der Tage (bei einem Monatslohn/Gehalt) oder die Anzahl der Stunden des unentschuldigten Fehlens manuell zu erfassen.
- Lohnart 1402 "SV-Beitrag unentschuldigtes Fehlen Lehrling" zur Erfassung der SV-Beiträge für den Zeitraum des unentschuldigten Fehlens:

Die wichtigsten Einstellungen der Lohnart 1402 "SV-Beitrag unentschuldigtes Fehlen Lehrling" sind:
- Eingabe Menge: Ja
- Eingabe Satz: Ja
- Fix/Variable: Fixe Lohnart
- Fixwert: Ja (LA hat eigenen Fixwert)
- SV: laufender Bezug
- SV-Zahlender: DG übernimmt DN-Anteil
- Betriebliche Vorsorge: Nein
- Lohnsteuer (gem. EStG): Nein
- DB/DZ: Nein
- Kommunalsteuer: Nein
- Brutto: Nein
Hinweis | Es kann entweder eine neue Lohnart unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten mit F5 erfasst werden oder man kopiert eine bestehende Lohnart, z. B. Lohnart 1400 "Lehrlingsentschädigung", und passt die Einstellungen bei der neuen Lohnarten an.
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Achtung! | Diese Lohnarten gibt es im BMD Standard nicht. Sie müssen manuell angelegt werden. Die oben genannten Lohnarten sind lediglich als unverbindlicher Vorschlag zu sehen. Seitens BMD wird keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich betreffend der Pflichtigkeiten bitte an passenderer Stelle.
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Wie die Abrechnung eines unentschuldigten Fernbleibens eines Lehrlings im Programm umzusetzen ist, wird anhand des nachfolgenden Beispieles gezeigt.
Beispiel
| Ein Lehrling ist im März 2026 zwei Tage unentschuldigt seinem Dienst fern geblieben. Der Lehrling erhält: (A) € 996,19 Lehrlingseinkommen bzw. (B) € 5,98 Lehrlingseinkommen pro Std.
(A) Lehrlingseinkommen € 996,19
Die Menge ist hier manuell zu erfassen. In diesem Fall sind es zwei Tage unentschuldigten Fehlens.
Im LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Netto-Vorschau sieht man bei "SV Beitrag lfd", dass für die zwei Tage des untenschuldigten Fehlens € 74,24 (37,12 * 2) angesetzt worden sind.
Von diesem Betrag muss der Dienstgeber sowohl den Dienstnehmer-Anteil als auch seinen Dienstgeber-Anteil an SV-Beitrag bezahlen.
Der Lehrling erhält für seine Fehlzeit kein Entgelt, bleibt aber weiterhin sozialversichert. Die Kosten dieser Pflichtversicherung trägt der Dienstgeber.
Für LSt, BV, DB, DZ und KommSt ist nur das Lehrlingseinkommen, exklusive dieser Fehlzeit, heranzuziehen. Die Erfassung der Lohnart 1402 "SV-Beitrag unentschuldigtes Fehlen Lehrling" dient lediglich der Abrechnung des korrkten SV-Beitrages für diese Fehlzeit.
(B) Lehrling mit einem Lehrlingseinkommen 5,98/Std:
Die Menge, also die vom Lehrling versäumten Stunden, ist selbst zu ermitteln. Da es sich bei dem Betrag € 37,12 um einen Tagsatz lt. § 44 Abs. 6. lit. c ASVG handelt, ist hier als Menge die Anzahl der Fehltage zu erfassen.
Die Abrechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherung, samt Lohnnebenkosten, ist dabei identisch zum obigen Beispiel (A).
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