Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Menü "Funktionen" → Monatsstammdaten
![]() | Änderungen im Dienstnehmerstamm, die sich noch auf die laufende Abrechnung auswirken sollen, müssen grundsätzlich während der Bruttoerfassung über die Funktion "Monatsstammdaten" durchgeführt werden. Eine Änderung im Dienstnehmerstamm würde, wenn der Dienstnehmer nicht noch einmal abgerechnet wird, im laufenden Monat nicht mehr berücksichtigt werden. Eine solche Änderung würde erst ab dem nächsten Monat gelten. |
![]() | Siehe auch: |