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A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Schnitte" → Schnitt → Edit-Fenster
 
Hier kann je Dienstnehmer und Schnitt festgelegt werden, wie viele Monate für die Schnittberechnung herangezogen werden sollen. Außerdem können Sie entscheiden, welcher Teiler für die Errechnung des Durchschnitts herangezogen werden soll.

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Fensterbereiche

Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu Fenstern mit flexiblem Layout.

Schnitte - Dienstnehmer

Hinweis 
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Werden im Lohnfirmenstamm im Reiter Schnitte - Vorschlag Vorschlagswerte für die Schnittberechnung hinterlegt, werden diese im Zuge der Neuanlage eines Dienstnehmers automatisch vorgeschlagen. Im Dienstnehmerstamm brauchen nur mehr individuelle Änderungen je Dienstnehmer durchgeführt werden.

Folgende Felder stehen zur Verfügung:

Standardfelder
Anzahl Monate
Legen Sie hier fest, wie viele Monate für die Schnittberechnung herangezogen werden sollen.
Überwiegenheit – Anzahl Monate
Soll eine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt werden (wird im Programm Schnitte zuordnen definiert), müssen Sie hier festlegen, was "überwiegend" im speziellen Fall bedeutet. Genauer gesagt muss die Anzahl der Monate erfasst werden, in denen die Lohnarten vorkommen müssen, um in die Schnittberechnung einzufließen.

Durch die Eingabe in diesem Feld und die Anzahl der Monate, die in den Schnitt generell hineinfließen, wird ein Verhältnis ermittelt, welches bei der Überwiegenheit - Art "Relativ" erfüllt sein muss.

Bleibt dieses Feld leer, wird keine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt.

Beispiel
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Ein Dienstnehmer bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage:

Jänner
€ 121,36
Februar
€ 0,00
März
€ 242,73
Gesamt
€ 364,09  / 3 Monate / 167 Monatsteiler = € 0,72 Schnitt pro Stunde

Im Monat April geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub.

Überwiegenheit → 2 Monate
Um für jede Urlaubsstunde € 0,72 Schnitt zu bekommen, muss die Erschwerniszulage in mindestens zwei von drei Monaten abgerechnet worden sein. Das heißt, hätte der Dienstnehmer beispielsweise im Jänner keine Zulage bekommen, würde er daraus auch keinen Durchschnitt bekommen.
Überwiegenheit → 3 Monate
Die Erschwerniszulage muss in allen drei Monaten abgerechnet worden sein. Da in diesem Beispiel im Februar keine Zulage ausbezahlt wurde, würde der Dienstnehmer die € 0,72 nicht bekommen.
Überwiegenheit → 0 Monate
Es wird keine Überwiegenheitsprüfung durchgeführt.
 
Beispiel
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Ein Dienstnehmer ist am 1.1. des Jahres eingetreten und bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage:
 
Jänner
€ 100,00
 
Im Monat Februar geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub. Es handelt sich um einen 3 Monatsschnitt mit 2 Monate "Überwiegenheit - Anzahl Monate".
 
Absolut ist die Überwiegenheit nicht erfüllt, weil die Erschwerniszulage nur in einem Monat abgerechnet worden ist, aber fix 3 Monate gefordert werden.
Relativ ist die Überwiegenheit erfüllt. Die Überwiegenheit bei einem 3-Monatsschnitt mit "Überwiegenheit - Art" = Relativ und "Überwiegenheit - Anzahl Monate" = 2 heißt umgerechnet, dass in 2 von 3 Monaten, also in 67 % der Monate, die Lohnart abgerechnet sein musste. Weil der Dienstnehmer erst im Jänner eingetreten ist und im Jänner bereits eine Erschwerniszulage hatte, ist die Überwiegenheit relativ erfüllt, weil dem Dienstnehmer sogar in 100 % der Vormonate die Zulagen abgerechnet worden sind.
Überwiegenheit – Art
An dieser Stelle entscheiden Sie, ob die Prüfung der Anzahl der Überwiegenheit-Monate absolut oder relativ erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Relativ: Wird die Einstellung "Relativ" gewählt, wird die Überwiegenheitsprüfung "im Verhältnis" durchgeführt. Durch die Eingabe im Feld Überwiegenheit - Anzahl Monate und der Anzahl der Monate, die in den Schnitt generell hineinfließen, wird ein Verhältnis ermittelt, welches bei der Überwiegenheit-Art "Relativ" erfüllt sein muss.

In diesem speziellen Fall würde das bedeuten, dass bei einem 12-Monatsschnitt und einer Überwiegenheit von 6 Monaten der Schnitt auch dann bezahlt wird, wenn der Dienstnehmer z. B. aufgrund eines Neueintritts zum Zeitpunkt des Anlassfalles erst 6 Monate beschäftigt ist und die Lohnart in mindestens 3 Monaten abgerechnet wurde oder 4 Monate beschäftigt ist und die Lohnart in mindestens 2 Monaten abgerechnet wurde.

Absolut: Absolut bedeutet, dass die Anzahl der Monate fix ist und in jedem Fall gegeben sein muss. Bei einem 12-Monatsschnitt und einer Überwiegenheit von 6 Monaten müssen die 6 Monate immer gegeben sein. Auch wenn ein Dienstnehmer neu eintritt, wird der Schnitt erst bezahlt, wenn die 6 Monate überwiegend erreicht wurden.

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Teiler
In diesem Feld wird der Teiler, der für die Errechnung des Durchschnitts herangezogen werden soll, hinterlegt. Es stehen folgende Einstellungen zur Auswahl:

von Lohnarten sonst Monatsteiler: Ist im Programm Schnitte zuordnen festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechneten Stunden bestimmter Lohnarten geteilt werden soll (z. B. Stundenlohn, Urlaubsentgelt ...), muss die Ausprägung "von Lohnarten sonst Monatsteiler" gewählt werden. Sind bei einem Dienstnehmer keine derart gekennzeichneten Lohnarten abgerechnet worden, wird als Ersatz der Monatsteiler herangezogen.

von Lohnarten sonst Tagesteiler: Ist im Programm Schnitte zuordnen festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechneten Tage bestimmter Lohnarten geteilt werden soll (als Menge werden in der Lohnart Tage erfasst), muss die Ausprägung "von Lohnarten sonst Tagesteiler" gewählt werden. Sind bei einem Dienstnehmer keine derart gekennzeichneten Lohnarten abgerechnet worden, wird als Ersatz der Tagesteiler herangezogen. Bei dieser Ausprägung wird mit einem Tagesschnittsatz gearbeitet. Aus diesem Grund ist je Tagesmodell im beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell im Feld Krank-Bezahlt die gewünschte Anzahl an Tagen (1 oder 0) für die Schnittverwaltung zu hinterlegen.

von Lohnart: Ist im Programm Schnitte zuordnen festgelegt worden, dass zur Berechnung des Schnitts durch die abgerechnete Menge bestimmter Lohnarten geteilt werden soll, muss die Ausprägung "von Lohnart" gewählt werden.

Monatsteiler: Bei den Ausprägungen "Monatsteiler" wird durch den im Dienstnehmerstamm hinterlegten Teiler geteilt.

Tagesteiler: Bei den Ausprägungen "Tagesteiler" wird durch den im Dienstnehmerstamm hinterlegten Teiler geteilt. Bei dieser Ausprägung wird mit einem Tagesschnittsatz gearbeitet. Aus diesem Grund ist je Tagesmodell im beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell im Feld Krank-Bezahlt die gewünschte Anzahl an Tagen (1 oder 0) für die Schnittverwaltung zu hinterlegen.

Kalendertage: Die Ausprägung "Kalendertage" verwendet die Kalendertage des jeweiligen Monats.

Individueller Teiler: Bei dieser Ausprägung muss der Divisor im Feld "individueller Teiler" festgelegt werden.

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Hinweis
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Die abzurechnende Schnittlohnart darf nicht sowohl auf Tages- als auch auf Stundenschnitttöpfe zur Ermittlung des Satzes zugreifen, da ansonsten eine Mischung aus dem Tages- und Stundenschnittsatzes erfolgen würde, was fachlich falsch ist. In den meisten Fällen wird die Schnittverwaltung ausschließlich in Stunden und in wenigeren Fällen ausschließlich in Tagen geführt.

Für den seltenen Ausnahmefall, dass sowohl Stunden- als auch Tagesschnitttöpfe gebildet werden sollen, muss die Abrechnung über separate Schnittlohnarten erfolgen. Das heißt, die eine Schnittlohnart bezieht aus den Stundenschnitttöpfen ihren Satz und die anderen aus den Tagesschnitttöpfen.  
Individueller Teiler
Hinterlegen Sie an dieser Stelle den Wert des individuellen Teilers.
An-/Abwesenheit - Prüfung
Dieses Feld ist relevant, wenn die An- oder Abwesenheitszeiten eines Monats geprüft werden sollen, um zu entscheiden, ob ein Monat für die Schnittberechnung herangezogen wird.
 
Folgende Ausprägungen stehen zur Auswahl:
 
Nein
Die Schnittberechnung wird wie gewohnt durchgeführt.
Abwesenheit <= Grenze
Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Abwesenheitsstunden kleiner oder gleich dem Wert sind, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Abwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnitte zuordnen über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden.
Anwesenheit > Grenze
Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Anwesenheitsstunden größer sind als der Wert, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Anwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnitte zuordnen über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden.
 
Grenze An-/Abwesenheit
In diesem Feld hinterlegen Sie die Grenze für die An- oder Abwesenheitszeiten.
Werte vor letztem Eintritt verwenden
In diesem Feld können Sie entscheiden, ob bei der Schnittberechnung auch auf Werte aus Dienstverhältnissen vor dem letztem Eintritt zurückgegriffen werden soll. Das Programm kann bis zu 36 zurückliegende Monate berücksichtigen.
 
Beispiel
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In diesem Beispiel soll ein 12-Monats-Schnitt berechnet werden.

DV 1: Eintritt 01.01.2010; Austritt 15.06.2023
Werte für Schnittberechnung vorhanden
DV 2: Eintritt 01.08.2023
Werte für Schnittberechnung werden aufgebaut

Im Monat September ist der Dienstnehmer eine Woche im Krankenstand. Zur Schnittberechnung kann in diesem Fall nur ein Monat (August) herangezogen werden. Wird dieses Feld jedoch auf "Ja" gestellt, werden auch frühere Dienstverhältnisse (max. 36 Monate zurück) berücksichtigt. Das heißt, das Programm greift für die Berechnung des 12-Monats-Schnittes auf die Werte aus DV 1 zurück.
 
Hinweis
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Dienstverhältnisse, die aufgrund von Tarifgruppenwechsel oder Ruhendzeiten angelegt wurden, werden automatisch berücksichtigt.
Teilzeitprozentsatz für Teiler anwenden
Soll der Teilzeitprozentsatz aus dem Dienstnehmerstamm auf den Teiler für die Schnittberechnung angewandt werden, muss dieses Feld auf "Ja" stehen. Diese Einstellung wirkt sich jedoch nur aus, wenn der Teiler für die Schnittberechnung aus dem Dienstnehmerstamm kommt.

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