Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen → Reiter "Abrechnungskreise" → Edit-Fenster
![]() | Dienstnehmer, die zur gleichen Zeit abgerechnet werden sollen (z. B. Angestellte zum 25. und Arbeiter zum 30. des Monats), können im Dienstnehmerstamm mit der gleichen Abrechnungskreisnummer gekennzeichnet werden. Im Anschluss kann die Monatsabrechnung (d. h. die Bruttoerfassung, die Abrechnung, div. Auswertungen und die Endverspeicherung) getrennt bzw. je Abrechnungskreis durchgeführt werden. |
Bezeichnung | Bezeichnung |
Masseforderung (MF) | Dieses Feld wird für die Insolvenzabrechnung im Paket Lohn benötigt und steht nur bei eingetragener Lizenz 520 "Lohn Erg. Insolvenzabrechnung" zur Verfügung. |
Nr. | Laufende Nummer des Datensatzes |
![]() | Das Feld "Masseforderung (MF)" ist im Auslieferungsstandard ausgeblendet. Bei Insolvenzabrechnungen kann dieses Feld für eine bessere Übersichtlichkeit im Kontextmenü eingeblendet werden (rechte Maustaste auf die Spaltenüberschrift → Spalte hinzufügen). Weitere Informationen finden Sie in der Themenhilfe Insolvenzabrechnung. |

![]() | ![]() Die Abbildung zeigt das Fenster der "Filterfelder", das sich nach Drücken der Funktionstaste F8 bzw. mit einem Mausklick auf das Symbol öffnet. Nach dem Übernehmen steht das Feld zur Eingabe eines Abrechnungskreises als Parameter zur Verfügung.![]() |
Soll die Erfassung der monatlichen Bezüge getrennt nach Abrechnungskreisen erfolgen, muss dieser Parameter auf "Ja" gestellt werden. Hinweis
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 0 - Nein 1 - Ja |
Wenn dieser Parameter auf "Ja" gestellt ist, müssen im Programm Dienstnehmer die Felder "Firma" und der "Abrechnungskreis" erfasst werden. Erst danach werden die Dienstnehmer, die dem gewählten Abrechnungskreis angehören, geladen. Die Ausprägung "Ja" kann nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn in der jeweiligen Firma Abrechnungskreise verwendet werden. Um die Abrechnungskreiseingabe zu deaktivieren, ist die Ausprägung "Nein" zu hinterlegen. 0 - Nein 1 - Ja Wenn dieser Parameter auf "Ja" gestellt ist und somit in den Einstiegsfeldern des Dienstnehmerstammes die Abrechnungskreiseingabe aktiviert ist, so wird dieser Filter bei den Combobox-Ausprägungen "alle Dienstnehmer" und "ausgetretene Dienstnehmer" ignoriert. |
![]() | Gibt es bei einer Lohnfirma Dienstnehmer mit mehereren Dienstverhältsnisnummern in unterschiedlichen Abrechnungskreisen, so kann im Programm Endverspeicherungen durchführen nicht pro Abrechnungskreis endverspeichert werden bzw. müssen betroffene Dienstnehmer einzeln verspeichert werden. Sollte dennoch je Abrechnungskreis endverspeichert werden, so kann es bei Dienstnehmern mit unterschiedlichen Abrechnungskreisen je Dienstverhältnis zu Statusproblemen kommen. |
![]() | Werden Abrechnungskreise verwendet und geringfügig Beschäftigte abgerechnet, dann ist die DAG-Prüfung in Bezug auf geringfügig Beschäftigte (SV-Dienstgeberanteil) von besonderer Bedeutung. Erklärt wird der Sachverhalt an folgendem Beispiel: Es gibt drei Abrechnungskreise A, B und C. Alle drei Abrechnungskreise werden zu verschiedenen Zeitpunkten endverspeichert und in allen drei Abrechnungskreisen gibt es geringfügige Dienstnehmer. Wenn zuerst der Abrechnungskreis A abgerechnet und endverspeichert wird, wird zu dem Zeitpunkt NICHT die Geringfügigkeitsgrenze geprüft und es wird fix mit 1,1 % SV-DG (Stand 2026) verspeichert, egal wie viele geringfügige Dienstnehmer im Abrechnungskreis A beschäftigt sind. Die Prüfung erfolgt nur für die ganze Firma. Wenn danach der Abrechnungskreis B abgerechnet und endverspeichert wird, wird auch wiederum fix mit 1,1 % SV-DG (Stand 2026) gerechnet, unabhängig wie viele geringfügige Dienstnehmer im Abrechnungskreis B bzw. wie viele Dienstnehmer im Abrechnungskreis A und B insgesamt beschäftigt sind. Wird dann der letzte Abrechnungskreis C abgerechnet und endverspeichert, dann werden alle Dienstnehmer vom Kreis C richtig geprüft. Bei der Prüfung wird auch Rücksicht auf die Dienstnehmer von Abrechnungskreis A und B genommen, ob man insgesamt darüber oder darunter ist und ob die Pauschale angewendet werden soll oder nicht. Jedoch wird das Ergebnis dieser Prüfung – 19,4 % oder 1,1 % (Stand 2026) – dann nur bei den Dienstnehmern vom Abrechnungskreis C angewendet, weil zu dem Zeitpunkt die Firma komplett endverspeichert ist. Die Dienstnehmer vom Abrechnungskreis A und Abrechnungskreis B bleiben falsch mit 1,1 % (Stand 2026) in der Abrechnung stehen! Die Prüfung wird somit erst dann vollzogen, wenn der letzte Abrechnungskreis endverspeichert wird. Davor erfolgt keine Geringfügigkeitsprüfung! Wenn im darauffolgenden Monat die Körperschaften über die gesamte Firma mit dem Programm "Körperschaften summieren" summiert werden, wird die SV-DG richtig über alle Monate hinweg bei allen Dienstnehmern für die gesamte Firma und alle Abrechnungskreise gerollt. Somit stimmt danach die SV-DG in allen Monaten, jedoch wird die Zahlung im Aufrollungsmonat fällig und nicht erst in einem nachfolgenden Monat, in dem die Summierung gestartet worden ist. Ausnahme: Wenn für Abrechnungskreis B und C noch gar kein Status im lfd. Monat vorhanden ist (Abrechnungsstatus .) und für den Abrechnungskreis A wird abgerechnet und endverspeichert, dann wird sehr wohl für den Abrechnungskreis A die Geringfügigkeitsgrenze geprüft und die Pauschale richtig berechnet! Sobald also ein Abrechnungsstatus bei den Abrechnungskreisen gegeben ist, wird erst beim letzten Abrechnungskreis bei der Endverspeicherung für diesen Abrechnungskreis die Dienstgeberabgabe geprüft. Empfohlene Vorgehensweisen:
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