Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Lohnverrechnung → Weitere Funktionen → Körperschaften summieren
![]() | Die Summierung wird nur dann gestartet, wenn alle Dienstnehmer abgerechnet worden sind, andernfalls erhalten Sie folgende Meldungen: "Die Summierung der Körperschaften konnte nicht durchgeführt werden." ![]() "Summierung Körperschaften Cache (MM/JJJJ): Daten sind nicht aktuell: Mindestens ein Mitarbeiter ist nicht abgerechnet." ![]() |
Neu berechnen | Mit dieser Funktion kann die Summierung erneut gestartet werden, sofern alle Dienstnehmer abgerechnet sind. |
Firmenbezogene Einstellungen | Hier können für eine spezielle Firma die Einstellungen für die Lohnartengruppe für Betriebsratsumlage, die Lohnartengruppe für den Gewerkschaftsbeitrag, die Anwendung der Kleinbetriebsregelung bis max. abgerechnete Dienstverhältnisse, die Klientenzahlungsinfo durch CRM und die Überweisung an das Finanzamt durch die FIBU festgelegt werden |
Allgemeine Einstellungen | Hier können die Einstellungen für die Lohnartengruppe für Betriebsratsumlage, die Lohnartengruppe für den Gewerkschaftsbeitrag, die Anwendung der Kleinbetriebsregelung bis max. abgerechnete Dienstverhältnisse, die Klientenzahlungsinfo durch CRM und die Überweisung an das Finanzamt durch die FIBU festgelegt werden |
BN-Zeilen | Nur für die Ansicht notwendig - keinerlei Funktion |
Wenn Sie die Betriebsratsumlage nicht über eine Berechnung aus dem Firmenstamm ermitteln, sondern sie mit einer fixen Lohnart abrechnen, muss hier die Lohnartengruppe für Betriebsratsumlagen hinterlegt werden. Im Zuge der Summierung wird geprüft, ob die in der Lohnartengruppe enthaltenen Lohnarten bei Dienstnehmern abgerechnet worden sind. Ist das der Fall, werden die abgerechneten Beträge jenem Betriebsrat zugewiesen, der beim Dienstnehmer im Dienstnehmerstamm hinterlegt ist. | |
Wenn Sie den Gewerkschaftsbeitrag nicht über eine Berechnung aus dem Firmenstamm ermitteln, sondern ihn mit einer fixen Lohnart abrechnen, muss hier die Lohnartengruppe für Gewerkschaftsbeiträge hinterlegt werden. Im Zuge der Summierung wird geprüft, ob die in der Lohnartengruppe enthaltenen Lohnarten bei Dienstnehmern abgerechnet worden sind. Ist das der Fall, werden die abgerechneten Beträge jener Gewerkschaft zugewiesen, die beim Dienstnehmer im Dienstnehmerstamm hinterlegt ist. | |
Hier legen Sie fest, bis zu welcher maximalen Anzahl an abgerechneten Dienstverhältnissen die Kleinbetriebsregelung berechnet werden soll. Wird die hier festgelegte Grenze an abgerechneten Dienstverhältnissen überschritten, wird nicht geprüft, ob es sich um einen Kleinbetrieb handelt. Ist der hier eingetragene numerische Wert sehr hoch und es ist klar, dass die Kleinbetriebsregelung nicht angewandt werden kann, dann wird durch die Parametereinstellung die Performance der Abrechnung unnötig gebremst. Ist der hier eingetragene numerische Wert sehr klein, dann besteht die Gefahr, dass ein Kleinbetrieb nicht als solcher erkannt wird, weil die Anzahl der abgerechneten Dienstverhältnisse diese Grenze übersteigt und die Prüfung deshalb nicht erfolgt. Insofern ist bei diesem Parameter ein geeignetes Mittelmaß zu finden. Feld bleibt leer: Kleinbetriebsregelung wird immer angewendet. 0: Kleinbetriebsregelung wird nie angewendet. Numerischer Wert: Kleinbetriebsregelung wird bis zu eingegebenem Wert angewendet, darüber hinaus nicht mehr (z. B. 50). Beachten Sie, dass für jeden fallweise beschäftigten Tag ein eigenes Dienstverhältnis geführt werden muss. Dieser Parameter darf nicht unterjährig verändert werden, wenn schon Abrechnungen vorhanden sind. Das bedeutet: Ist der Freibetrag für die Kleinbetriebsregelung angewendet worden, darf sich dieser nicht verringern sondern nur erhöhen. Standardmäßig steht der Wert auf 50, d. h,. man dürfte den Parameter auf 51 erhöhen, aber sollte diesen Wert nicht kürzen! | |
Steht dieser Parameter auf "Ja" werden die Körperschaftssummen in das Programm Klientenzahlungen (CRM → Kanzlei) übergeben. Die Übernahme der Finanzamtsabgaben aus der Lohnverrechnung in die UVA kann nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn die UVA monatlich abgegeben wird. Bei quartalsweiser UVA wird diese Vorgehensweise programmtechnisch nicht unterstützt. (Weitere Informationen: Klientenzahlungen und Abgabenarten) Das Programm "Körperschaften summieren" übergibt automatisch die Lohnabgaben an die Klientenzahlungen und wird vor der Erstellung der Lohn-Monatsauswertungen (z. B. Buchungsbeleg, Auszahlungsjournal ...) automatisch gestartet. Die Übergabe an die Klientenzahlungen setzt die Hinterlegung der Firmennummer im Programm CRM → Stammdaten → Personen → Kunden im Feld Entspricht Firma voraus. Falls dieser Parameter erst nach der Erstellung der Lohn-Monatsauswertungen verändert worden ist, dann muss zwingend im Paket LOHN → Spezial → Körperschaften summieren über die Schaltfläche "Neu berechnen" manuell gestartet werden, damit die aktuellen Lohnabgaben ermittelt und an die Klientenzahlungen übergeben werden. 0 - Nein 1 - Ja | |
Soll die Überweisung an das Finanzamt (Lohnsteuer, DB und DZ) durch die FIBU erfolgen, muss dieser Parameter auf "Ja" stehen. Dies kann nur bei monatlichen Zahlungen an das Finanzamt sinnvoll genutzt werden. Die Lohndaten werden am U31 ausgewiesen. (Weitere Informationen: Klientenzahlungen und Abgabenarten) 0 - Nein 1 - Ja |
Steht dieser Parameter auf "Ja", werden alle Aufrollungen, die üblicherweise am Nachtragsbeitragsnachweis stehen würden, zu den Beträgen am laufenden Beitragsnachweis addiert. 0 - Nein 1 - Ja | |
Entscheiden Sie hier, ob die geringfügig beschäftigten Mitarbeiter monatlich (Ausprägung 2 - "Ja, immer") oder erst am Jahresende (Ausprägung "1 - Ja, nur im Dez., Monat 13 - 24") am Beitragsnachweis angeführt werden sollen. Steht der Parameter auf "Nein", wird empfohlen noch vor der ersten Abrechnung in einem neuen Lohnjahr den Parameter auf eine der beiden anderen Ausprägungen umzustellen, sodass im neuen Lohnjahr die Automatik genutzt werden kann. Keinesfalls darf dieser Parameter in einem Lohnjahr verändert werden, in dem bereits Abrechnungen erfolgt sind. Steht der Parameter auf "Nein", dann muss manuell geprüft werden, ob der Pauschalbeitrag für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter zu Anwendung kommt oder nicht. Bei Verwendung der Ausprägung "Nein" erfolgt kein Automatismus. Insbesondere müssen die Beitragsgruppen manuell festgelegt werden. 0 - Nein 1 - Ja, nur im Dez, Monat 13 - 24 2 - Ja, immer |
![]() | Werden Abrechnungskreise verwendet und geringfügig Beschäftigte abgerechnet, dann ist die DAG-Prüfung in Bezug auf geringfügig Beschäftigte (SV-Dienstgeberanteil) von besonderer Bedeutung. Erklärt wird der Sachverhalt an folgendem Beispiel: Es gibt drei Abrechnungskreise A, B und C. Alle drei Abrechnungskreise werden zu verschiedenen Zeitpunkten endverspeichert und in allen drei Abrechnungskreisen gibt es geringfügige Dienstnehmer. Wenn zuerst der Abrechnungskreis A abgerechnet und endverspeichert wird, wird zu dem Zeitpunkt NICHT die Geringfügigkeitsgrenze geprüft und es wird fix mit 1,1 % SV-DG (Stand 2026) verspeichert, egal wie viele geringfügige Dienstnehmer im Abrechnungskreis A beschäftigt sind. Die Prüfung erfolgt nur für die ganze Firma. Wenn danach der Abrechnungskreis B abgerechnet und endverspeichert wird, wird auch wiederum fix mit 1,1 % SV-DG (Stand 2026) gerechnet, unabhängig wie viele geringfügige Dienstnehmer im Abrechnungskreis B bzw. wie viele Dienstnehmer im Abrechnungskreis A und B insgesamt beschäftigt sind. Wird dann der letzte Abrechnungskreis C abgerechnet und endverspeichert, dann werden alle Dienstnehmer vom Kreis C richtig geprüft. Bei der Prüfung wird auch Rücksicht auf die Dienstnehmer von Abrechnungskreis A und B genommen, ob man insgesamt darüber oder darunter ist und ob die Pauschale angewendet werden soll oder nicht. Jedoch wird das Ergebnis dieser Prüfung – 19,4 % oder 1,1 % (Stand 2026) – dann nur bei den Dienstnehmern vom Abrechnungskreis C angewendet, weil zu dem Zeitpunkt die Firma komplett endverspeichert ist. Die Dienstnehmer vom Abrechnungskreis A und Abrechnungskreis B bleiben falsch mit 1,1 % (Stand 2026) in der Abrechnung stehen! Die Prüfung wird somit erst dann vollzogen, wenn der letzte Abrechnungskreis endverspeichert wird. Davor erfolgt keine Geringfügigkeitsprüfung! Wenn im darauffolgenden Monat die Körperschaften über die gesamte Firma mit dem Programm "Körperschaften summieren" summiert werden, wird die SV-DG richtig über alle Monate hinweg bei allen Dienstnehmern für die gesamte Firma und alle Abrechnungskreise gerollt. Somit stimmt danach die SV-DG in allen Monaten, jedoch wird die Zahlung im Aufrollungsmonat fällig und nicht erst in einem nachfolgenden Monat, in dem die Summierung gestartet worden ist. Ausnahme: Wenn für Abrechnungskreis B und C noch gar kein Status im lfd. Monat vorhanden ist (Abrechnungsstatus .) und für den Abrechnungskreis A wird abgerechnet und endverspeichert, dann wird sehr wohl für den Abrechnungskreis A die Geringfügigkeitsgrenze geprüft und die Pauschale richtig berechnet! Sobald also ein Abrechnungsstatus bei den Abrechnungskreisen gegeben ist, wird erst beim letzten Abrechnungskreis bei der Endverspeicherung für diesen Abrechnungskreis die Dienstgeberabgabe geprüft. Empfohlene Vorgehensweisen:
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![]() | Wurde bei einem geringfügig beschäftigten Dienstnehmer im Vormonat die Dienstgeberabgabe (DAG) von 19,4 % (Stand 2026) berücksichtigt, so wird im Folgemonat die Dienstgeberabgabe bei diesem Dienstnehmer vorerst wieder abgerechnet, wenn in der Bruttoerfassung die Netto-Vorschau aufgerufen wird. Erst mit der Durchführung des Programms "Auswertungsstapel durchführen" prüft das Programm, ob die Dienstgeberabgabe abgerechnet werden muss und erstellt die mBGM korrekt. |