UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.

 

 Allgemeines 

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer während des Krankenstandes gekündigt werden. Für die Dauer des Entgeltanspruches ist es jedoch von Bedeutung, ob die Kündigung vor oder nach Beginn des Krankenstandes ausgesprochen wird.

Achtung! 
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Bis 30.06.2018 endete bei einer einvernehmlichen Lösung während des Krankenstandes die Entgeltfortzahlung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Seit 01.07.2018 gilt bei einer einvernehmlichen Lösung während des Krankenstandes das Gleiche wie bei einer Arbeitgeber-Kündigung.

Weiterführende Informationen finden sich u. a. bei der WKO.

 Ausspruch der Kündigung vor dem Krankenstand

Wird das Dienstverhältnis durch den Arbeitnehmer gekündigt bzw. erkrankt der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber, endet der Entgeltanspruch mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Beispiel 
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Kündigung vor Krankenstand

Angestellter, Eintritt 1. November 2022
Kündigung durch Dienstgeber mit 31. Mai 2025 (Ausspruch 19. April 2025)
Krank ab 10. Mai 2025

In diesem Fall enden die Beschäftigung und der Entgeltanspruch am 31. Mai 2025.

Eine eventuell fällige Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung verlängert den Versicherungszeitraum ab 1. Juni 2025.

 Ausspruch der Kündigung während des Krankenstandes

Wird jedoch der Arbeitnehmer während seines Krankenstandes gekündigt, endet der Entgeltanspruch mit dem Ende des Krankenstandes, spätestens aber mit Ende des gesetzlichen Anspruches.

Beispiel 
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Kündigung während eines Krankenstandes

Angestellter, Eintritt 1. November 2022
Kündigung durch Dienstgeber mit 31. Mai 2025 (Ausspruch 19. April 2025)
Krank ab 13. April 2025 (Ersterkrankung) bis lfd.

9,52 Tage offener Urlaub zum 31.Mai 2025

13.04. Beginn des Krankenstandes
19.04. Ausspruch der Kündigung
31.05. Ende der Beschäftigung (inkl. Kündigungsfrist) und Stichtag für die Berechnung div. Ansprüche (UEL, Abfertigung alt)
08.07. Ende des Entgeltanspruchs und Stichtag für die Berechnung der anteiligen Sonderzahlungen
19.07. Ende des Entgelts UEL (11 SV-Tage)

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 Abrechnung

Im Folgenden wird die Abrechnung des oben angeführten Beispiels im Detail beschrieben. 
 
Hinweis 
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Befindet sich der Dienstnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung im Krankenstand und besteht kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung, ist der Austritt wie im Themendokument Abrechnung von Austritten beschrieben durchzuführen.

 Ausspruch der Kündigung

April: Der Dienstnehmer befindet sich seit 13. April im Krankenstand. Die Kündigung wird am 19. April durch den Dienstgeber ausgesprochen.

Im Paket LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Nichtleistungszeiten" wird nach Doppelklick auf die Nichtleistungsart "Krank" mit "Neu (F5) der Krankenstand eingetragen.

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Ansonsten erfolgt in diesem Monat eine ganz "normale" Abrechnung. 

 Monat mit Ende Beschäftigung

Mai: Der Dienstnehmer befindet sich weiterhin im Krankenstand. Die Beschäftigung endet mit 31. Mai.

Unter LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung wird die Funktion Austritt gestartet und folgende Eingabe vorgenommen:

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Befüllt wird nur das Feld Ende Beschäftigung und zwar mit dem Datum 31.05.

Hinweis 
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Wurde die Funktion Austritt im Fenster "Dienstnehmer" ausgeführt, wird nach dem Speichern und Schließen der Abrechnungsstatus 0 erzeugt.
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen → Dienstverhältniss ändern → Austritt

Zu diesem Zeitpunkt wird noch keine Abmeldung für die Übermittlung an die ÖGK erstellt.
Auch die Berechnung der aliquoten Resturlaubstage erfolgt erst mit der endgültigen Erfassung des Austritts in der Bruttoerfassung.
LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Dienstnehmer auswählen → Funktionen → Dienstverhältniss ändern → Austritt

Nach Bestätigung der Austrittsfunktion in der Bruttoerfassung, wird dort im Informationsbereich der Einstiegsfelder das DV-Ende-Datum mit dem Vermerk "KüKrK" (Kündigung während Krank) angezeigt. Diese Anzeige dient vorerst nur als Erinnerung bzw. Hinweis darauf, dass bei Ende der Krankenstands bzw. Ende des Entgeltanspruchs die Austrittsfunktion erneut zu nutzen ist. 

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Hinweis 
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Für die Dauer eines Anspruches auf Krankengeld nach dem ASVG hat der Dienstnehmer, bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis, Anspruch auf eine Beitragsleistung zur BV in der Höhe von 1,53 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage.

Wird ein Arbeitsverhältnis allerdings während der Arbeitsunfähigkeit beendet, gilt ab diesem Zeitpunkt als Bemessungsgrundlage das fortgezahlte Entgelt (keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage).

 Monat mit Ende Krankenstand bzw. Ende Entgeltfortzahlungsanspruch

Juni: Der Dienstnehmer befindet sich bis über den Krank-Anspruch im Krankenstand. Der Anspruch auf Krankenentgelt endet am 08.07.

In der Krankverwaltung wird der Krankenstand entsprechend angepasst.

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In der Bruttoerfassung wird erneut die Austrittsfunktion gestartet. Folgende Ergänzungen müssen vorgenommen werden:

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Im Feld Ende Dienstverhältnis wird das Ende der Krankheit bzw. das Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs (in unserem Fall der 08.07.) eingetragen. Dieses Datum ist auch der Stichtag für die Berechnung der aliquoten Sonderzahlungen.

Das Datum im Feld Ende Beschäftigung wird bereits vorgeschlagen und in der Regel nicht mehr geändert. Bis zu diesem Stichtag erfolgt auch die Berechnung der aliquoten Resturlaubstage für die Berücksichtigung der Urlaubsersatzleistung.

In unserem Fall ist also das Dienstverhältnis Ende der 08.Juli.
Der 31.Mai ist das Datum der Kündigung inkl. Kündigungsfrist und ist unter Ende Beschäftigung einzutragen.
Ende Entgelt ist der 19. Juli, da an den 08. Juli noch 9 offene aliquote Urlaubstage mit 2 Verlängerungstagen angehängt werden. 

Hinweis 
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Die Berechnung kann im Feld Ende Entgelt mit F8 oder einem Mausklick auf Funktion_F8.png nachvollzogen werden.

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Wird die Austrittsfunktion gespeichert, wird im Hintergrund eine Abmeldung erzeugt. Außerdem öffnet sich die UEL-Schablone für die Erfassung der Urlaubsersatzleistung. Sonderzahlungen, die aliquot bis zum erfassten DV-Ende-Datum berechnet worden sind, können in der Bruttoerfassung bei Bedarf erfasst werden.

Abmeldung
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "ELDA"
LOHN → Abrechnungen → ELDA-Datendrehscheibe → Meldeartgruppe "Versichertenmeldung"

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Die Felder werden automatisch mit den Daten der Austrittsfunktion befüllt. Bei Unstimmigkeiten in der Datei sind die Eingaben im Austritt oder die Stammdaten zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 A+E-Krankengeld

Wenn ein Krankenstand also mit 50 % Entgelt in der Nichtleistungszeitenverwaltung abgespeichert wird, erstellt das Programm automatisch eine A+E-Bestätigung für Krankengeld mit den abgerechneten Beträgen.

Falls der Dienstnehmer noch volles Entgelt bezieht, kann eine A+E-Bestätigung für Krankengeld manuell erstellt werden.

LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "ELDA" → "Neu (F5)"

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Hinweis 
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Bei einer manuell erstellten A+E-Bestätigung müssen die Daten selbst eingetragen werden.

Achtung! 
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Bei einer Kündigung vor oder während eines Krankenstandes weiß die ÖGK nicht, dass das Dienstverhältnis bereits beendet worden ist, da eine Abmeldung erst bei Genesung des Dienstnehmers oder bei Ende des EFZ-Anspruches an die ÖGK übermittelt wird.

Im LOHN ist aber bereits ein Austritt erfasst worden (wie im Kapitel 4.2. beschrieben) und daher werden alle Feiertage nach der Kündigung als Kranktage und nicht als Feiertage gezählt – was auch korrekt ist. Aber auf der A+E-Bestätigung fehlt diese Information und das führt zu Differenzen zwischen der ÖGK und der BMD Software bei der Berechnung der noch offenen Kranktage.

Hinweis 
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Aus diesem Grund müssen bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld die zusätzlichen Felder Letzter Arbeitstag, Ende/Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses, Beschäftigungsverh. gelöst, Abmeldegrund und Aussprache Lösung Beschäftigung manuell befüllt werden. Sollten diese Felder nicht vorhanden sein, so sind sie über die Feldauswahl hinzuzufügen.

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