Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.![]() | Bis 30.06.2018 endete bei einer einvernehmlichen Lösung während des Krankenstandes die Entgeltfortzahlung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Seit 01.07.2018 gilt bei einer einvernehmlichen Lösung während des Krankenstandes das Gleiche wie bei einer Arbeitgeber-Kündigung. Weiterführende Informationen finden sich u. a. bei der WKO. |
![]() | Kündigung vor Krankenstand Angestellter, Eintritt 1. November 2022 Kündigung durch Dienstgeber mit 31. Mai 2025 (Ausspruch 19. April 2025) Krank ab 10. Mai 2025 In diesem Fall enden die Beschäftigung und der Entgeltanspruch am 31. Mai 2025. Eine eventuell fällige Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung verlängert den Versicherungszeitraum ab 1. Juni 2025. |
![]() | Kündigung während eines Krankenstandes Angestellter, Eintritt 1. November 2022 Kündigung durch Dienstgeber mit 31. Mai 2025 (Ausspruch 19. April 2025) Krank ab 13. April 2025 (Ersterkrankung) bis lfd. 9,52 Tage offener Urlaub zum 31.Mai 2025 13.04. Beginn des Krankenstandes 19.04. Ausspruch der Kündigung 31.05. Ende der Beschäftigung (inkl. Kündigungsfrist) und Stichtag für die Berechnung div. Ansprüche (UEL, Abfertigung alt) 08.07. Ende des Entgeltanspruchs und Stichtag für die Berechnung der anteiligen Sonderzahlungen 19.07. Ende des Entgelts UEL (11 SV-Tage) ![]() |
![]() | Befindet sich der Dienstnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung im Krankenstand und besteht kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung, ist der Austritt wie im Themendokument Abrechnung von Austritten beschrieben durchzuführen. |


![]() | Wurde die Funktion Austritt im Fenster "Dienstnehmer" ausgeführt, wird nach dem Speichern und Schließen der Abrechnungsstatus 0 erzeugt. LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen → Dienstverhältniss ändern → Austritt Zu diesem Zeitpunkt wird noch keine Abmeldung für die Übermittlung an die ÖGK erstellt. Auch die Berechnung der aliquoten Resturlaubstage erfolgt erst mit der endgültigen Erfassung des Austritts in der Bruttoerfassung. LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Dienstnehmer auswählen → Funktionen → Dienstverhältniss ändern → Austritt |
![]() | Für die Dauer eines Anspruches auf Krankengeld nach dem ASVG hat der Dienstnehmer, bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis, Anspruch auf eine Beitragsleistung zur BV in der Höhe von 1,53 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage. Wird ein Arbeitsverhältnis allerdings während der Arbeitsunfähigkeit beendet, gilt ab diesem Zeitpunkt als Bemessungsgrundlage das fortgezahlte Entgelt (keine zusätzliche fiktive Bemessungsgrundlage). |


![]() | Die Berechnung kann im Feld Ende Entgelt mit F8 oder einem Mausklick auf nachvollzogen werden.![]() |


![]() | Bei einer manuell erstellten A+E-Bestätigung müssen die Daten selbst eingetragen werden. |
![]() | Bei einer Kündigung vor oder während eines Krankenstandes weiß die ÖGK nicht, dass das Dienstverhältnis bereits beendet worden ist, da eine Abmeldung erst bei Genesung des Dienstnehmers oder bei Ende des EFZ-Anspruches an die ÖGK übermittelt wird. Im LOHN ist aber bereits ein Austritt erfasst worden (wie im Kapitel 4.2. beschrieben) und daher werden alle Feiertage nach der Kündigung als Kranktage und nicht als Feiertage gezählt – was auch korrekt ist. Aber auf der A+E-Bestätigung fehlt diese Information und das führt zu Differenzen zwischen der ÖGK und der BMD Software bei der Berechnung der noch offenen Kranktage. |
![]() | Aus diesem Grund müssen bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld die zusätzlichen Felder Letzter Arbeitstag, Ende/Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses, Beschäftigungsverh. gelöst, Abmeldegrund und Aussprache Lösung Beschäftigung manuell befüllt werden. Sollten diese Felder nicht vorhanden sein, so sind sie über die Feldauswahl hinzuzufügen. |
