Beschreibung:
In dieser Tabelle werden "Lohnzettel Finanz" verwaltet. Es handelt sich um eine ELDA-Detailtabelle. Allgemeine und aktuelle Informationen sowie eine Ausfüllhilfe für "Lohnzettel Finanz" stehen auf der Homepage der Sozialversicherung zur Verfügung.

Adresse des Arbeitnehmers  ELZ_AADR
Adresse des Dienstnehmers bestehend aus Straße und Hausnummer
Hinweis aus dem ELDA-Satzaufbau: Ist keine Adresse des Arbeitnehmers bekannt, da die Auszahlung an einen Vertreter erfolgt (z. B. bei Pensionsbezügen), ist in diesem Feld der Hinweis "gesetzlicher Vertreter" und im Feld PLZ des Arbeitnehmers die fiktive Postleitzahl "9995" anzugeben.
 
Die Wörter "Top" bzw. "Tür" bzw. "Stiege" sind nicht anzugeben. Seitens ELDA wird eine Inhaltsprüfung durchgeführt, sodass lediglich Adressen mit der Straßenbezeichnung und der Hausnummer übermittelt werden können.

AEAB berücksichtigt  ELZ_AEAB
Kennzeichen, ob der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde.

Änderungsdatum  ELZ_AENDERUNGSDATUM
Datum der letzten Änderung

Anschaffung einer Ladeeinrichtung  ELZ_AGLAG
Ab 2026: In diesem Feld sind die Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung zu erfassen.

Anschaffungskosten Kfz zum 31.12.  ELZ_AKKFZ
Ab 2026: In diesem Feld sind die Anschaffungskosten eines Sachbezug-Kfz zum 31.12. des Lohnzettelzeitraums zu erfassen.

Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung  ELZ_AKZKB
Ab 2026: Anzahl der Kinder, für die ein Zuschuss zur Kinderbetreuung gewährt wurde.

Landeskennung des Arbeitnehmers  ELZ_ALKZ
In diesem Feld steht die Landeskennung (z. B. A für Österreich) des Arbeitnehmers.

Name des Arbeitnehmers  ELZ_ANAM
In diesem Feld steht der Name, bestehend aus Nach- und Vorname des Arbeitsnehmers.

Anmerkung (Unterbrechung LZ-Zeitr.)  ELZ_ANME
Anmerkung (Unterbrechung Lohnzettel-Zeitraum)

Anzahl der Kinder gem. § 106  ELZ_ANZK
Anzahl der Kinder, für die ein Alleinerzieher-/Alleinverdienerabsetzbetrag in Anspruch genommen wurde.

Ort des Arbeitnehmers  ELZ_AORT
In diesem Feld steht der Ort des Arbeitnehmers.

PLZ des Arbeitnehmers  ELZ_APLZ
In diesem Feld steht die Postleitzahl des Arbeitnehmers.

Art des Lohnzettels  ELZ_ARTL
In diesem Feld ist die Lohnzettelart anzugeben. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • 1 - LZ § 84(1) und (4) EStG 88 (besch. oder unbeschr. Steuerpflichtiger)
  • 2 - LZ § 84(1) EStG 88 (mit Auslandsbezügen): Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
  • 3 - LZ Krankenvers.träger § 69 (2) EStG 88
  • 4 - LZ Heeresgeb.stelle § 69 (3) EStG 88
  • 5 - LZ Krankenvers.träger § 69 (5) EStG 88
  • 6 - LZ § 84 (1) EStG 88 (Wochengeld)
  • 7 - LZ über Insolvenz-Entgelt § 69 (6) EStG (IEF)
  • 8 - LZ für beschr. Steuerpflichtige (im Ausland wohnhafte Personen): Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
  • 11 - LZ § 84 (1) EStG 88 (Pflegegeld)
  • 12 - LZ § 84 (1) EStG (Auszahlung aus betr. Vorsorge)
  • 18 - LZ § 84 (1) EStG 88 (mehrere LZ vom selben AG mit überschn. ZR)
  • 23 - LZ § 84 (1) EStG 88 (Auslandsbezüge nach § 3): Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
  • 24 - LZ für ZR, für die dem ausl. Staat gemäß DBA mit Anr.meth. das Besteuerungsrecht zugewiesen wurde: Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
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Titel des Arbeitnehmers  ELZ_ATIT
In diesem Feld steht der Titel des Arbeitnehmers.

Außerord. Einmalzahlung nach § 772a ASVG  ELZ_AUEZG
Dieses Kennzeichen ist gesetzt, wenn eine außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG, § 400a GSVG, § 394a BSVG, § 95h PG 1965 oder § 60 Abs. 19 BBPG vorliegt.

Aushilfskräfte gem. § 3  ELZ_AUHK
Aushilfskräfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 lit. a

AVAB berücksichtigt  ELZ_AVAB
Kennzeichen, ob der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde. Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Lohnberechnung berücksichtigt, ist die Versicherungsnummer des (Ehe-)Partners anzuführen. Wurde keine Versicherungsnummer vergeben oder konnte diese nicht eruiert werden, ist zumindest das Geburtsdatum der betreffenden Person auszuweisen. Angehörige sind am Reiter "Angehörige" im Programm Dienstnehmer zu erfassen.

Versicherungsnr. des Arbeitnehmers  ELZ_AVSN
SVNR des Dienstnehmers

Bruttobezüge gem. § 25 (KZ 210)  ELZ_B210
Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 inklusive steuerfreie Bezüge, aber ohne Bezüge gemäß § 26 EStG 1988 und ohne Familienbeihilfe bzw. Pflegegeld bzw. § 3 Abs. 1 Z 16 b.

Steuerfreie Bezüge gem. § 68 (KZ 215)  ELZ_B215
Steuerfreie Bezüge gemäß § 68 EStG 1988 (z. B. steuerfreie Zuschläge für Überstunden).

Bezüge gem. § 67 Abs.1 und 2 (KZ 220)  ELZ_B220
Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.Die Kennzahl umfasst auch den Freibetrag gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 sowie allenfalls durch die Freigrenze steuerfrei belassene sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988. Hier sind auch Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988 einzutragen, soweit sie als sonstige Bezüge zu versteuern sind.

Abzgl. SV-Beiträge gem. KZ 200 (KZ 225)  ELZ_B225
Abzüglich einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gemäß Kennzahl 220, die mit festem Steuersatz versteuert wurden.

Abzgl. SV-Beiträge § 67 3 bis 8 (KZ 226)  ELZ_B226
Abzüglich einbehaltene SV-Beiträge für Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 bis 8, soweit diese steuerfrei bzw. mit festem Steuersatz versteuert wurden.

Summe SV-Beiträge (KZ 230)  ELZ_B230
Die Kennzahl enthält nur die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag abzüglich der unter den Kennzahlen 225 und 226 gesondert auszuweisenden Sozialversicherungsbeiträge für Bezüge gemäß § 67 EStG 1988, soweit sie mit festem Steuersatz versteuert wurden.

Landarbeiterfreibetrag gem. § 104 (KZ 240)  ELZ_B240
Landarbeiterfreibetrag gemäß § 104 EStG 1988

Summe übrige Abzüge (KZ 243)  ELZ_B243
Nicht gesondert angeführte steuerfreie Bezüge (z. B. Ausgleichszulage) sowie ein rückgezahlter Arbeitslohn sind unter "Sonstige steuerfreie Bezüge" anzuführen.

Steuerpflichtige Bezüge (KZ 245)  ELZ_B245
Steuerpflichtige Bezüge KZ 245

Anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260)  ELZ_B260
Die anrechenbare Lohnsteuer enthält auch die auf die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels (Kennzahl 220) entfallende Lohnsteuer.

Abzüglich Lohnsteuer mit festen Sätzen gem. § 67 Abs. 3–8  ELZ_BABL
Abzüglich Lohnsteuer mit festen Sätzen gem. § 67 Abs. 3 bis 8

Arbeitgeberbeiträge an ausl. Pensionskassen  ELZ_BAPK
Arbeitgeberbeiträge an ausländische Pensionskassen (§ 26 Z 7)

Bei Aufrollung berück. Kirchen-, ÖGB-Beiträge  ELZ_BAUF
Bei der Aufrollung berücksichtigte Kirchenbeiträge, ÖGB-Beiträge

Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs.1 Z10  ELZ_BAUS
Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z 10

Beendigung Dienstverh. ohne Zufluss § 67a Abs. 3 Z 2  ELZ_BDOZ
Falls das Dienstverhältnis ohne Zufluss von Entgelten gemäß § 67a Abs. 3 Z 2 EStG beendet wurde, ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Ja
  • Nein

Einbehaltene freiw. Beträge gem. § 16 Abs. 1 Z 3b  ELZ_BEFB
Einbehaltene freiwillige Beträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3b

Beginn Lohnzahlungszeitraum  ELZ_BELZ
Beginn des Lohnzahlungszeitraumes, Angabe in TTMM. Der Zeitraum, für den der Dienstnehmer Entgelt bezogen hat.

Betrag  ELZ_BETRAG


FABO+ Betrag  ELZ_BFABO
Der bei der Lohnsteuer angesetzte Betrag des Familienbonus Plus

FABO+ berücksichtigt  ELZ_BFABO_KZ
Kennzeichnet, ob der Familienbonus Plus berücksichtigt wurde.

Berücksichtigter Freibetrag gem. § 105  ELZ_BFB1
Berücksichtigter Freibetrag gemäß § 105. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.

Berücksichtigter Freibetrag gem. § 63  ELZ_BFB2
Berücksichtigte Freibeträge laut Mitteilung gemäß § 63

Berücksichtigter Freibetrag gem. § 35  ELZ_BFB3
Berücksichtigter Freibetrag gemäß § 35. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.

Härteausgleich KZ 245  ELZ_BHA1
Härteausgleich KZ 245

Härteausgleich KZ 220  ELZ_BHA2
Härteausgleich KZ 220

Härteausgleich KZ 225  ELZ_BHA3
Härteausgleich KZ 225

Insgesamt einbehaltene SV-Beiträge, KU, WF  ELZ_BIEB
Insgesamt einbehaltene SV-Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag

Insgesamt einbehaltene Lohnsteuer  ELZ_BIEL
Insgesamt einbehaltene Lohnsteuer

Nicht zu erfassende Bezüge gem. § 25 Abs.1 Z2a u. 3a  ELZ_BNEB
Nicht zu erfassende Bezüge gem. § 25 Abs. 1 Z 2a u. 3a (75 %). Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.

Pendlerpauschale gem. § 16 Abs. 1 Z 6  ELZ_BPEN
Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6

Pendler-Euro  ELZ_BPEND
Pendlereuro, Betrag in Euro (§ 33 Abs. 5 Z4). Wird nicht in Kennzahl 243 berücksichtigt.

Ausbezahltes Pflegegeld  ELZ_BPFG
Ausbezahltes Pflegegeld

Bruttobezüge – Darin enthaltene Sachbezüge Kfz  ELZ_BSBKFZ
Ab 2026: Betrag des Sachbezugs Kfz

Bruttobezüge – Darin enthaltene sonstige Sachbezüge  ELZ_BSBSB
Ab 2026: Betrag der sonstigen Sachbezüge

Bruttobezüge – Darin enthaltene Sachbezüge Wohnraum  ELZ_BSBWR
Ab 2026: Betrag des Sachbezugs Wohnung

Nicht steuerbare Bezüge gem. § 26 Z4  ELZ_BSFB
Nicht steuerbare Bezüge gemäß § 26 Z 4

Sonstige Bezüge gem. § 67 (2, 6, 19)  ELZ_BSOB
Nach dem Tarif versteuerte sonstige Bezüge (§ 67 Abs. 2, 6, 10)

Sonderausgaben-Aufrollung  ELZ_BSROL
Bei der Aufrollung berücksichtigte Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 7. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.

Sonstige steuerfreie Bezüge  ELZ_BSSB
Sonstige steuerfreie Bezüge

Steuerfr. bzw. mit festen Sätzen verst. Bez. gem. § 67 Abs. 3 bis 8  ELZ_BSTF
Steuerfreie bzw. mit festen Sätzen versteuerte Bezüge gemäß § 67 Abs. 3 bis 8, vor Abzug der SV-Beiträge

Eingezahlter Übertragungsbetrag BMV  ELZ_BUEB
Eingezahlter Übertragungsbetrag an BV (Betriebliche Vorsorgekasse). Jener Betrag, der beim Wechsel des Dienstnehmers vom alten in das neue Abfertigungssystem vom Dienstgeber direkt an die zuständige Betriebliche Vorsorgekasse einbezahlt wurde.

BVA  ELZ_BVA
Kennzeichen, ob eine BVA-Versicherung vorliegt.

Beiträge zur Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a  ELZ_BZUKG
Ab 2026: Betrag der Beiträge zur Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a

ELZ_DATUM  ELZ_DATUM
Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit

Dv-Nr.  ELZ_DIENSTVLFDNR
Dienstverhältnisnummer

Datum der Übermittlung  ELZ_DTUE
Datum der Übermittlung

Firma  ELZ_DVFIRMENNR
Dienstverhältnisfirmennummer

DVR-Nummer der auszahlenden Stelle  ELZ_DVRNA
DVR-Nr. der auszahlenden Stelle
Die DVR-Nummer muss entsprechend dem aktuellen ELDA-Satzaufbau laut DM-ORG nicht mehr übermittelt werden. Die Angabe der DVR-Nummer ist derzeit optional. Die DVR-Nummer wird am Lohnzettel (L16 oder E18 ab dem Lohnjahr 2021 nicht mehr berücksichtigt.

DVR-Nummer der Lohnverrechnungsstelle  ELZ_DVRNL
DVR-Nr. der Lohnverrechnungsstelle
Die DVR-Nummer muss entsprechend dem aktuellen ELDA-Satzaufbau laut DM-ORG nicht mehr übermittelt werden. Die Angabe der DVR-Nummer ist derzeit optional. Die DVR-Nummer wird am Lohnzettel (L16 oder E18 ab dem Lohnjahr 2021 nicht mehr berücksichtigt.

ELZ_ELZID  ELZ_ELZID
Identifikationsnummer

Ende Lohnzahlungszeitraumes  ELZ_ENLZ
Ende des Lohnzahlungszeitraumes, Angabe in TTMM. Der Zeitraum, für den der Dienstnehmer Entgelt bezogen hat.

EntwicklungshelferInnen gem. § 3 Abs.1 Z11  ELZ_ENTW
Entwicklungshelfer/innen gemäß § 3 Abs. 1 Z 11

Erhöhter PAB berücksichtigt  ELZ_EPAB
Der erhöhter PAB (Pensionistenabsetzbetrag) wurde bei der Lohnberechnung berücksichtigt. Wurde der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag (PAB)  bei der Lohnberechnung berücksichtigt, ist die Versicherungsnummer des (Ehe-)Partners anzuführen. Wurde keine Versicherungsnummer vergeben oder konnte diese nicht eruiert werden, ist zumindest das Geburtsdatum der betreffenden Person auszuweisen. Angehörige sind am Reiter Angehörige im Programm Dienstnehmer zu erfassen.

Erstelldatum  ELZ_ERSTELLDATUM
Datum, wann der Datensatz erstellt wurde.

Ersteller  ELZ_ERSTELLUSER
Benutzer, der den Datensatz erstellt hat.

Erhöhter VAB berücksichtigt  ELZ_ERVAB
Kennzeichnet, ob der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag (VAB) berücksichtigt wurde.

Erhöhte Unfallrente  ELZ_EUNF
Kennzeichen, ob eine erhöhte Unfallrente vorliegt

ID  ELZ_EZTID
Identifikationsnummer

FABO+  ELZ_FABO
Nach dem Aufruf der Funktionstaste F8 bzw. 1393276175000600690_0.png werden die Familienbonus Plus-Daten in einem eigenen Fenster angezeigt. Wenn die zu Grunde liegende L16-Meldung bereits gesendet wurde, ist die Bearbeitung der Daten in diesem Fenster mittels F6 inaktiv.

Finanzamtsnummer der auszahlenden Stelle  ELZ_FANRA
Finanzamtsnummer der auszahlenden Stelle

Finanzamtsnummer der Lohnverrechnungsstelle  ELZ_FANRL
Finanzamtsnummer der Lohnverrechnungsstelle

Fehlermeldung  ELZ_FEHLERMELDUNG
Fehlermeldung, warum die Meldung nicht gesendet werden kann.

Fehlerindikator  ELZ_FIND
Durch Setzen des Fehlerindikators kann der Lohnzettel ohne Änderung der sonstigen Daten vom Hersteller für richtig erklärt werden. Der Lohnzettel wird dann ohne neuerlichen (Fehler-)Hinweis übernommen werden. Das Feld wird automatisch befüllt.

Mit-Firma  ELZ_FIRMENNR
Firma des Dienstnehmers

Freiw. Lohnsteuerabzug gem. § 47 Abs. 1 lit. b  ELZ_FLABZ
Dieses Kennzeichen ist gesetzt, wenn ein freiwilliger Lohnsteuerabzug gemäß § 47 Abs. 1 lit. b EStG vorliegt.

Mit festen Sätzen verst. Bez. gem. § 67a Abs. 4 Z 2  ELZ_FSVB
Mit festen Sätzen versteuerte Bezüge gemäß § 67a Abs. 4 Z 2 EStG (Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung).

Falls es bei einem Austritt zu einer Rückgabe der Anteile aus einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung kommt, gibt es in der Pflichtigkeit Lohnsteuer (gem. EStG) die Ausprägung "§ 67a Abs. 7 Z 2 (Start-up-Mitarbeiterbeteiligung)". Lohnarten mit dieser Einstellung bilden den Vorschlagsbetrag für dieses Feld.

Geburtsdatum  ELZ_GEBD_GEBDAT
Geburtsdatum

Geburtsdatum Partner  ELZ_GEBP_GEBDAT_PARTNER
Geburtsdatum des Partners/der Partnerin

Geschlecht  ELZ_GESL
Geschlecht des Dienstnehmers

ELZ_GKK_ZUORDNUNG  ELZ_GKK_ZUORDNUNG
ÖGK

Gutscheine gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 lit. b  ELZ_GUTSC
Ab 2026: Betrag der Gutscheine gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 lit. b

Telearbeitspauschale gem. § 26 Z 9 lit. a  ELZ_HOPA
Betrag der Telearbeitspauschale (früher Homeoffice-Pauschale) gemäß § 26 Z 9 lit. a EStG

Telearbeitstage  ELZ_HOTA
Anzahl der Telearbeitstage (früher Homeoffice-Tage)

Lohnjahr  ELZ_JAHR
Lohnjahr

Jahr Lohnzahlungszeitraum  ELZ_JALZ
Jahr des Lohnzahlungszeitraumes, Angabe in JJJJ. Der Zeitraum, für den der Dienstnehmer Entgelt bezogen hat.

Kostenersatz E-Kfz laden  ELZ_KAKL
Ab 2026: Betrag des Kostenersatzes "E-Kfz laden" 

Kostenersatz Aufladen E-Kfz  ELZ_KEAKFZ
Bis 2025: Betrag des Kostenersatzes "Aufladen E-Kfz"

FABO+ Anzahl Kinder  ELZ_KFABO
Anzahl der Kinder, für die der Familienbonus Plus beantragt wurde.

Korrekturindikation  ELZ_KORR
Eine Korrekturindikation ist bei der Übermittlung von berichtigten Lohnzetteldatensätze und Stornomeldungen anzugeben. Als berichtigt gelten alle Übermittlungen mit Ausnahme der ersten zum gleichen Dienstverhältnis (gleicher Arbeitgeber, gleiche Referenznummer); z. B. auch die Übermittlung eines richtig gestellten Lohnzetteldatensatzes nach einer Fehlerrückweisung durch die Clearingsstelle.

Ausnahme: Wenn die Übernahme eines Satzes wegen schwerwiegender Mängel unmöglich war.

Die Korrekturindikation ist immer bezogen auf den einzelnen Lohnzetteldatensatz zu setzen (nicht auf die ganze Übermittlung). Das Feld wird automatisch befüllt.

Kostenübernahme gem. § 26 Z 5 lit. b  ELZ_KOUN
Betrag der Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG

L16 Nr  ELZ_L16NR
L16-Nummer intern

Länderkennung ausl. Arbeitsstätte  ELZ_LDKZA
In diesem Feld steht die Landeskennung (z. B. A für Österreich) des Arbeitgebers bei ausländischer Arbeitsstätte (nur bei Lohnzettelart 24).

Letzter User  ELZ_LETZTERUSER
Benutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.

Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d  ELZ_MABST
Ab 2026: Betrag einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d.

Mitarbeitergewinnbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Z35  ELZ_MAGB
Betrag der Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG

Mitarbeiterkapitalbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1  ELZ_MAKBG
Ab 2026: Betrag einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung gemäß § 3 Abs. Z 1


Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs. 1 Z 21  ELZ_MARAB
Ab 2026: Betrag der Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs. Z 21

Meldeart-Nr.  ELZ_MELDEART_NR
Meldeartnummer intern

ELZ_MELDEMONAT  ELZ_MELDEMONAT
Meldemonat

Mitarbeiter-ID  ELZ_MITARBEITERID
Identifikationsnummer des Mitarbeiters

ELZ_PAKETNR  ELZ_PAKETNR
Paket-Nummer, unter der die Mitteilung gesendet worden und in der E-Government-Databox abrufbar ist.

Pflegegeld Bis  ELZ_PBIS
Pflegegeld bis in der Angabe MM. In den Feldern Pflegegeld Von und "Pflegegeld Bis" sind Unterbrechungen der Auszahlung des Pflegegeldes während eines Lohnzahlungszeitraumes wegen Spitalsaufenthalts nicht zu berücksichtigen. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.

Mitarbeiter  ELZ_PERNR
Dienstnehmernummer

Pauschale Lohnsteuer § 70 Abs. 2 Z 2  ELZ_PLST
Pauschale Lohnsteuer nach § 70 Abs. 2 Z2 EStG

Steuerfrei gem. § 3 Abs.1 Z16c  ELZ_PREI
Steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 c

Pflegegeld Von  ELZ_PVON
Pflegegeld von in der Angabe MM. In den Feldern "Pflegegeld Von" und Pflegegeld Bis sind Unterbrechungen der Auszahlung des Pflegegeldes während eines Lohnzahlungszeitraumes wegen Spitalsaufenthalts nicht zu berücksichtigen. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.

VSNR des Ehepartners (AVAB/erhöhter PAB)  ELZ_PVSN
SVNR des Ehepartners. Pflichtfeld bei Alleinverdienerabsetzbetrag und erhöhtem Pensionistenabsetzbetrag.

Referenznummer  ELZ_REFN
Die Referenznummer wird automatisch befüllt. Mit dem Feld ist eine meldungsbezogene Auswertung von Rückmeldungen aus der ELDA-Inhaltsprüfung in der ELDA-Software gewährleistet.

Referenznummer, FA  ELZ_REFN_FIN
Die Referenznummer wird automatisch befüllt. Mit dem Feld ist eine meldungsbezogene Auswertung von Rückmeldungen aus der ELDA-Inhaltsprüfung in der ELDA-Software gewährleistet.

Steuerfreie Bezüge – Darin enthaltene Bezüge gem.   ELZ_SB681
Ab 2026: Betrag der nach § 68 (1) EStG steuerfreien Bezüge

Steuerfreie Bezüge – Darin enthaltene Bezüge gem.   ELZ_SB682
Ab 2026: Betrag der nach § 68 (2) EStG steuerfreien Bezüge

Sachbezug Kfz 0 %  ELZ_SBK00
Ab 2026: Kennzeichen, ob ein Sachbezug Kfz 0 % vorliegt.

Sachbezug Kfz 1,5 %  ELZ_SBK15
Ab 2026: Kennzeichen, ob ein Sachbezug Kfz 1,5 % vorliegt.

Sachbezug Kfz 2 %  ELZ_SBK20
Ab 2026: Kennzeichen, ob ein Sachbezug Kfz 2 % vorliegt.

Sachbezug Kfz Durchschnittswert  ELZ_SBKDW
Ab 2026: Kennzeichen, ob ein Durchschnittswert für Sachbezug Kfz vorliegt.

Sendedatum  ELZ_SENDEDATUM
Zeitstempel, bestehend aus Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Sendevorgangs.

Sendekennzeichen  ELZ_SENDEKENNZEICHEN
Der Status gibt an, ob die Meldung sendefähig oder bereits gesendet wurde usw. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

sendefähig: Die Meldung ist sendefähig.

sendefähig, aber Warnung: Die Meldung ist sendefähig allerdings werden Warnungen bei der Meldebestätigung erwartet.

fehlerhaft: Die Meldung ist fehlerhaft und muss vor dem Versand korrigiert werden.

in E-Government gestellt und autom. gesendet: Die Meldung wurde an die ELDA übermittelt und zusätzlich ins E-Government gestellt.

in E-Government gestellt: Die Meldung wurde ins E-Government gestellt und kann von dort aus paketiert und versandt werden.

in ELDA-Verzeichnis gestellt: Die Meldung wurde ins ELDA-Verzeichnis gestellt. Das ELDA-Verzeichnis ist im Parameter Verzeichnis für Sendedatei hinterlegt.

nicht senden: Die Meldung wurde als nicht gesendet markiert.

Soziale Stellung  ELZ_SOZS
In diesem Feld ist die "Soziale Stellung" auszuwählen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Sonstige/Unbekannt
  • Lehrling
  • Arbeiter(in)
  • Angestellte(r)
  • Beamter/Beamtin
  • Vertragsbedienstete(r)
  • ASVG-Pensionist(in)
  • Beamtin i.R./Beamter i.R.
  • sonstige(r) Pensionist(in)
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Sterbedatum  ELZ_STDT
Ist nur der Sterbemonat bekannt, ist der letzte Tage dieses Monats anzugeben.

Steuernummer der auszahlenden Stelle  ELZ_STNRA
Steuernummer der auszahlenden Stelle

Steuernummer der Lohnverrechnungsstelle  ELZ_STNRL
Steuernummer der Lohnverrechnungsstelle

Gewährung Start-Up-Mitarbeiterbet. Jahr (%)  ELZ_STUM
Prozentsatz der Gewährung der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung im Kalenderjahr

Gesamte Höhe der Beteiligung zum 31.12. (%)  ELZ_STUMJ
Gesamte Höhe der Beteiligung zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahrs in Prozent

Teilzeitbeschäftigung  ELZ_TEIL
Maßgeblich für die Angabe Vollzeitbeschäftigung oder "Teilzeitbeschäftigung" ist die überwiegend für das jeweilige Kalenderjahr zutreffende Beschäftigungsform. Es erfolgt eine Betrachtung auf Basis von Abrechnungsmonaten. Monate in denen Voll- und Teilzeitbeschäftigung aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse vorliegt, dann wird dieser Monat als Vollzeit gewertet.


Anzahl der Monate für Kfz-Überlassung  ELZ_UEBMO
Überlassung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte laut § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG. Die Anzahl der Kalendermonate ist in diesem Feld anzugeben.

Vollzeitbeschäftigung  ELZ_VOLL
Maßgeblich für die Angabe "Vollzeitbeschäftigung" oder Teilzeitbeschäftigung ist die überwiegend für das jeweilige Kalenderjahr zutreffende Beschäftigungsform. Es erfolgt eine Betrachtung auf Basis von Abrechnungsmonaten. In Monaten, in denen Voll- und Teilzeitbeschäftigung aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse vorliegen, werden diese als Vollzeit gewertet.

Werbungskostenpauschbetrag § 17 Abs.1 f. Expat.  ELZ_WBKB
Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 17 Abs. 1 für Expatriates

Werkverkehr, Anzahl Kalendermonate  ELZ_WERK
Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG. Die Anzahl der Kalendermonate ist in diesem Feld anzugeben. 

Zufluss nach § 67a Abs. 3  ELZ_ZF673
Falls es einen Zufluss nach § 67a Abs. 3 gegeben hat, ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Ja
  • Nein

Zuschüsse zu Carsharing gemäß § 3 Abs. 1 Z 16d  ELZ_ZUCSG
Ab 2026: Betrag der Zuschüsse zu Carsharing gemäß § 3 Abs. 1 Z 16d

Zuschuss zur Kinderbetreuung  ELZ_ZUKB
Ab 2026: Betrag des Zuschusses zur Kinderbetreuung