In dieser Tabelle werden "Lohnzettel Finanz" verwaltet. Es handelt sich um eine ELDA-Detailtabelle. Allgemeine und aktuelle Informationen sowie eine Ausfüllhilfe für "Lohnzettel Finanz" stehen auf der Homepage der
Sozialversicherung zur Verfügung.
Hinweis aus dem ELDA-Satzaufbau: Ist keine Adresse des Arbeitnehmers bekannt, da die Auszahlung an einen Vertreter erfolgt (z. B. bei Pensionsbezügen), ist in diesem Feld der Hinweis "gesetzlicher Vertreter" und im Feld
PLZ des Arbeitnehmers die fiktive Postleitzahl "9995" anzugeben.
Die Wörter "Top" bzw. "Tür" bzw. "Stiege" sind nicht anzugeben. Seitens ELDA wird eine Inhaltsprüfung durchgeführt, sodass lediglich Adressen mit der Straßenbezeichnung und der Hausnummer übermittelt werden können.
AEAB berücksichtigt ELZ_AEABKennzeichen, ob der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt wurde.
Name des Arbeitnehmers ELZ_ANAMIn diesem Feld steht der Name, bestehend aus Nach- und Vorname des Arbeitsnehmers.
Art des Lohnzettels ELZ_ARTLIn diesem Feld ist die Lohnzettelart anzugeben. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- 1 - LZ § 84(1) und (4) EStG 88 (besch. oder unbeschr. Steuerpflichtiger)
- 2 - LZ § 84(1) EStG 88 (mit Auslandsbezügen): Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
- 3 - LZ Krankenvers.träger § 69 (2) EStG 88
- 4 - LZ Heeresgeb.stelle § 69 (3) EStG 88
- 5 - LZ Krankenvers.träger § 69 (5) EStG 88
- 6 - LZ § 84 (1) EStG 88 (Wochengeld)
- 7 - LZ über Insolvenz-Entgelt § 69 (6) EStG (IEF)
- 8 - LZ für beschr. Steuerpflichtige (im Ausland wohnhafte Personen): Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
- 11 - LZ § 84 (1) EStG 88 (Pflegegeld)
- 12 - LZ § 84 (1) EStG (Auszahlung aus betr. Vorsorge)
- 18 - LZ § 84 (1) EStG 88 (mehrere LZ vom selben AG mit überschn. ZR)
- 23 - LZ § 84 (1) EStG 88 (Auslandsbezüge nach § 3): Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.
- 24 - LZ für ZR, für die dem ausl. Staat gemäß DBA mit Anr.meth. das Besteuerungsrecht zugewiesen wurde: Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation Auslandstätigkeiten.

Außerord. Einmalzahlung nach § 772a ASVG ELZ_AUEZGDieses Kennzeichen ist gesetzt, wenn eine außerordentliche Einmalzahlung nach § 772a ASVG, § 400a GSVG, § 394a BSVG, § 95h PG 1965 oder § 60 Abs. 19 BBPG vorliegt.
AVAB berücksichtigt ELZ_AVABKennzeichen, ob der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt wurde. Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Lohnberechnung berücksichtigt, ist die Versicherungsnummer des (Ehe-)Partners anzuführen. Wurde keine Versicherungsnummer vergeben oder konnte diese nicht eruiert werden, ist zumindest das Geburtsdatum der betreffenden Person auszuweisen. Angehörige sind am Reiter "Angehörige" im Programm
Dienstnehmer zu erfassen.
Bruttobezüge gem. § 25 (KZ 210) ELZ_B210Bruttobezüge gemäß § 25 EStG 1988 inklusive steuerfreie Bezüge, aber ohne Bezüge gemäß § 26 EStG 1988 und ohne Familienbeihilfe bzw. Pflegegeld bzw. § 3 Abs. 1 Z 16 b.
Bezüge gem. § 67 Abs.1 und 2 (KZ 220) ELZ_B220Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.Die Kennzahl umfasst auch den Freibetrag gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 sowie allenfalls durch die Freigrenze steuerfrei belassene sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988. Hier sind auch Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988 einzutragen, soweit sie als sonstige Bezüge zu versteuern sind.
Summe SV-Beiträge (KZ 230) ELZ_B230Die Kennzahl enthält nur die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag abzüglich der unter den Kennzahlen 225 und 226 gesondert auszuweisenden Sozialversicherungsbeiträge für Bezüge gemäß § 67 EStG 1988, soweit sie mit festem Steuersatz versteuert wurden.
Summe übrige Abzüge (KZ 243) ELZ_B243Nicht gesondert angeführte steuerfreie Bezüge (z. B. Ausgleichszulage) sowie ein rückgezahlter Arbeitslohn sind unter "Sonstige steuerfreie Bezüge" anzuführen.
Anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260) ELZ_B260Die anrechenbare Lohnsteuer enthält auch die auf die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels (Kennzahl 220) entfallende Lohnsteuer.
Beginn Lohnzahlungszeitraum ELZ_BELZBeginn des Lohnzahlungszeitraumes, Angabe in TTMM. Der Zeitraum, für den der Dienstnehmer Entgelt bezogen hat.
FABO+ Betrag ELZ_BFABODer bei der Lohnsteuer angesetzte Betrag des Familienbonus Plus
Berücksichtigter Freibetrag gem. § 105 ELZ_BFB1Berücksichtigter Freibetrag gemäß § 105. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.
Berücksichtigter Freibetrag gem. § 35 ELZ_BFB3Berücksichtigter Freibetrag gemäß § 35. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.
Pendler-Euro ELZ_BPENDPendlereuro, Betrag in Euro (§ 33 Abs. 5 Z4). Wird nicht in Kennzahl 243 berücksichtigt.
Sonderausgaben-Aufrollung ELZ_BSROLBei der Aufrollung berücksichtigte Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 7. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.
Eingezahlter Übertragungsbetrag BMV ELZ_BUEBEingezahlter Übertragungsbetrag an BV (Betriebliche Vorsorgekasse). Jener Betrag, der beim Wechsel des Dienstnehmers vom alten in das neue Abfertigungssystem vom Dienstgeber direkt an die zuständige Betriebliche Vorsorgekasse einbezahlt wurde.
BVA ELZ_BVAKennzeichen, ob eine BVA-Versicherung vorliegt.
ELZ_DATUM ELZ_DATUMZeitstempel mit Datum und Uhrzeit
Dv-Nr. ELZ_DIENSTVLFDNRDienstverhältnisnummer
Firma ELZ_DVFIRMENNRDienstverhältnisfirmennummer
Die DVR-Nummer muss entsprechend dem aktuellen ELDA-Satzaufbau laut DM-ORG nicht mehr übermittelt werden. Die Angabe der DVR-Nummer ist derzeit optional. Die DVR-Nummer wird am Lohnzettel (L16 oder E18 ab dem Lohnjahr 2021 nicht mehr berücksichtigt.
Die DVR-Nummer muss entsprechend dem aktuellen ELDA-Satzaufbau laut DM-ORG nicht mehr übermittelt werden. Die Angabe der DVR-Nummer ist derzeit optional. Die DVR-Nummer wird am Lohnzettel (L16 oder E18 ab dem Lohnjahr 2021 nicht mehr berücksichtigt.
Ende Lohnzahlungszeitraumes ELZ_ENLZEnde des Lohnzahlungszeitraumes, Angabe in TTMM. Der Zeitraum, für den der Dienstnehmer Entgelt bezogen hat.
Erhöhter PAB berücksichtigt ELZ_EPABDer erhöhter PAB (Pensionistenabsetzbetrag) wurde bei der Lohnberechnung berücksichtigt. Wurde der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag (PAB) bei der Lohnberechnung berücksichtigt, ist die Versicherungsnummer des (Ehe-)Partners anzuführen. Wurde keine Versicherungsnummer vergeben oder konnte diese nicht eruiert werden, ist zumindest das Geburtsdatum der betreffenden Person auszuweisen. Angehörige sind am Reiter Angehörige im Programm
Dienstnehmer zu erfassen.
Erstelldatum ELZ_ERSTELLDATUMDatum, wann der Datensatz erstellt wurde.
Ersteller ELZ_ERSTELLUSERBenutzer, der den Datensatz erstellt hat.
ID ELZ_EZTIDIdentifikationsnummer
FABO+ ELZ_FABONach dem Aufruf der Funktionstaste F8 bzw.
werden die Familienbonus Plus-Daten in einem eigenen Fenster angezeigt. Wenn die zu Grunde liegende L16-Meldung bereits gesendet wurde, ist die Bearbeitung der Daten in diesem Fenster mittels F6 inaktiv.
Fehlermeldung ELZ_FEHLERMELDUNGFehlermeldung, warum die Meldung nicht gesendet werden kann.
Fehlerindikator ELZ_FINDDurch Setzen des Fehlerindikators kann der Lohnzettel ohne Änderung der sonstigen Daten vom Hersteller für richtig erklärt werden. Der Lohnzettel wird dann ohne neuerlichen (Fehler-)Hinweis übernommen werden. Das Feld wird automatisch befüllt.
Mit-Firma ELZ_FIRMENNRFirma des Dienstnehmers
Falls es bei einem Austritt zu einer Rückgabe der Anteile aus einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung kommt, gibt es in der Pflichtigkeit
Lohnsteuer (gem. EStG) die Ausprägung "§ 67a Abs. 7 Z 2 (Start-up-Mitarbeiterbeteiligung)". Lohnarten mit dieser Einstellung bilden den Vorschlagsbetrag für dieses Feld.
Telearbeitstage ELZ_HOTAAnzahl der Telearbeitstage (früher Homeoffice-Tage)
Jahr Lohnzahlungszeitraum ELZ_JALZJahr des Lohnzahlungszeitraumes, Angabe in JJJJ. Der Zeitraum, für den der Dienstnehmer Entgelt bezogen hat.
FABO+ Anzahl Kinder ELZ_KFABOAnzahl der Kinder, für die der Familienbonus Plus beantragt wurde.
Korrekturindikation ELZ_KORREine Korrekturindikation ist bei der Übermittlung von berichtigten Lohnzetteldatensätze und Stornomeldungen anzugeben. Als berichtigt gelten alle Übermittlungen mit Ausnahme der ersten zum gleichen Dienstverhältnis (gleicher Arbeitgeber, gleiche Referenznummer); z. B. auch die Übermittlung eines richtig gestellten Lohnzetteldatensatzes nach einer Fehlerrückweisung durch die Clearingsstelle.
Ausnahme: Wenn die Übernahme eines Satzes wegen schwerwiegender Mängel unmöglich war.
Die Korrekturindikation ist immer bezogen auf den einzelnen Lohnzetteldatensatz zu setzen (nicht auf die ganze Übermittlung). Das Feld wird automatisch befüllt.
L16 Nr ELZ_L16NRL16-Nummer intern
Länderkennung ausl. Arbeitsstätte ELZ_LDKZAIn diesem Feld steht die Landeskennung (z. B. A für Österreich) des Arbeitgebers bei ausländischer Arbeitsstätte (nur bei Lohnzettelart 24).
Letzter User ELZ_LETZTERUSERBenutzer, der den Datensatz zuletzt geändert hat.
Mitarbeiter-ID ELZ_MITARBEITERIDIdentifikationsnummer des Mitarbeiters
Pflegegeld Bis ELZ_PBISPflegegeld bis in der Angabe MM. In den Feldern
Pflegegeld Von und "Pflegegeld Bis" sind Unterbrechungen der Auszahlung des Pflegegeldes während eines Lohnzahlungszeitraumes wegen Spitalsaufenthalts nicht zu berücksichtigen. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.
Pflegegeld Von ELZ_PVONPflegegeld von in der Angabe MM. In den Feldern "Pflegegeld Von" und
Pflegegeld Bis sind Unterbrechungen der Auszahlung des Pflegegeldes während eines Lohnzahlungszeitraumes wegen Spitalsaufenthalts nicht zu berücksichtigen. Dieser Teil ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen.
Referenznummer ELZ_REFNDie Referenznummer wird automatisch befüllt. Mit dem Feld ist eine meldungsbezogene Auswertung von Rückmeldungen aus der ELDA-Inhaltsprüfung in der ELDA-Software gewährleistet.
Referenznummer, FA ELZ_REFN_FINDie Referenznummer wird automatisch befüllt. Mit dem Feld ist eine meldungsbezogene Auswertung von Rückmeldungen aus der ELDA-Inhaltsprüfung in der ELDA-Software gewährleistet.
Sendedatum ELZ_SENDEDATUMZeitstempel, bestehend aus Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Sendevorgangs.
Sendekennzeichen ELZ_SENDEKENNZEICHENDer Status gibt an, ob die Meldung sendefähig oder bereits gesendet wurde usw. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
sendefähig: Die Meldung ist sendefähig.
sendefähig, aber Warnung: Die Meldung ist sendefähig allerdings werden Warnungen bei der Meldebestätigung erwartet.
fehlerhaft: Die Meldung ist fehlerhaft und muss vor dem Versand korrigiert werden.
in E-Government gestellt und autom. gesendet: Die Meldung wurde an die ELDA übermittelt und zusätzlich ins E-Government gestellt.
in E-Government gestellt: Die Meldung wurde ins E-Government gestellt und kann von dort aus paketiert und versandt werden.
in ELDA-Verzeichnis gestellt: Die Meldung wurde ins ELDA-Verzeichnis gestellt. Das ELDA-Verzeichnis ist im Parameter
Verzeichnis für Sendedatei hinterlegt.
nicht senden: Die Meldung wurde als nicht gesendet markiert.
Soziale Stellung ELZ_SOZSIn diesem Feld ist die "Soziale Stellung" auszuwählen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
- Sonstige/Unbekannt
- Lehrling
- Arbeiter(in)
- Angestellte(r)
- Beamter/Beamtin
- Vertragsbedienstete(r)
- ASVG-Pensionist(in)
- Beamtin i.R./Beamter i.R.
- sonstige(r) Pensionist(in)
Sterbedatum ELZ_STDTIst nur der Sterbemonat bekannt, ist der letzte Tage dieses Monats anzugeben.
Teilzeitbeschäftigung ELZ_TEILMaßgeblich für die Angabe
Vollzeitbeschäftigung oder "Teilzeitbeschäftigung" ist die überwiegend für das jeweilige Kalenderjahr zutreffende Beschäftigungsform. Es erfolgt eine Betrachtung auf Basis von Abrechnungsmonaten. Monate in denen Voll- und Teilzeitbeschäftigung aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse vorliegt, dann wird dieser Monat als Vollzeit gewertet.
Anzahl der Monate für Kfz-Überlassung ELZ_UEBMOÜberlassung eines arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte laut § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG. Die Anzahl der Kalendermonate ist in diesem Feld anzugeben.
Vollzeitbeschäftigung ELZ_VOLLMaßgeblich für die Angabe "Vollzeitbeschäftigung" oder
Teilzeitbeschäftigung ist die überwiegend für das jeweilige Kalenderjahr zutreffende Beschäftigungsform. Es erfolgt eine Betrachtung auf Basis von Abrechnungsmonaten. In Monaten, in denen Voll- und Teilzeitbeschäftigung aufgrund mehrerer Dienstverhältnisse vorliegen, werden diese als Vollzeit gewertet.
Zufluss nach § 67a Abs. 3 ELZ_ZF673Falls es einen Zufluss nach § 67a Abs. 3 gegeben hat, ist dieses Feld mit "Ja" zu befüllen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: