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In diesem Fenster ist die vom BMAFJ (Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend) zur Verfügung gestellte Tabelle zur Ermittlung des Mindest-Bruttoentgelts während COVID-19-Kurzarbeit bzw. allgemein für Kurzarbeit einsehbar.
 
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Achtung! 
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Die am 15.06.2020 veröffentlichte Tabelle "BMAFJ Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle gem. § 37b Abs. 6 AMSG" auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend beinhaltet in den ersten Zeilen für das "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" bis einschließlich einer Höhe von € 605,00 fehlerhafte Werte. Betroffen sind jene Mindest-Bruttoentgelte, die während der COVID-19-Kurzarbeit unter der Geringfügigkeitsgrenze zu liegen kommen.
 
Das Bundesministerium hat die Korrektur in einer weiteren Tabelle mit dem Namen "BMAFJ Sonderregelung zu Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle gem. § 37b Abs. 6 AMSG" vorgenommen. Diese Tabelle wurde am 26.06.2020 veröffentlicht.
 
Im Programm wurden zur besseren Übersicht beide BMAFJ-Tabellen in einer Tabelle umgesetzt.

Die vom BMAFJ zur Verfügung gestellte Mindestbruttoentgelt-Tabelle enthält lediglich Werte für das "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" bis einschließlich € 10.740,00. Auf der Webseite www.vorlagenportal.at wird eine erweiterte Tabelle für das "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" bis einschließlich € 30.000,00 in Form einer Excel-Datei zum Download bereitgestellt. Das erste Tabellenblatt dieser Datei bietet einen Bruttogarantie-Rechner, der sich der Tabelle bedient.

Im Programm wurde die Tabelle für das "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" bis einschließlich € 30.000,00 analog zum Vorlagenportal implementiert. Sollten Sie für einen Betrag größer als € 30.000,00 "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" das entsprechende Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit benötigen, wenden Sie sich an die zuständigen Stellen, denn für diesen Wertebereich ist die offizielle Tabelle des BMAFJ nicht definiert.

Die Semisystemlohnart 7621 "Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit" hat im Feld Eingabe Betrag die Ausprägung "Ja (CoV: Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit)" und ermittelt anhand dieser Tabelle das Mindest-Bruttoentgelt während Kurzarbeit ausgehend vom Fixwert der Lohnart 7620 Bruttoentgelt vor Kurzarbeit.

Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zur Verfügung:

A_Planungsimport.bmp BMDStandard importieren (Basiseinstellungsjahr)Mit dieser Funktion wird die aktuelle Kurzarbeit Mindest-Bruttoentgelt-Tabelle des Basiseinstellungsjahres importiert.
A_Planungsimport.bmp BMDStandard importieren (alle Jahre)Mit dieser Funktion werden die aktuellen (CoV) Kurzarbeit Mindest-Bruttoentgelt-Tabellen aller Jahre (ab 2020) importiert.
Funktionen


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Siehe auch: